tads-lib-2024-05-10-ke

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beantragen. Religiöse Eheschließungen von Minderjährigen, die keiner offiziellen zivilen
Registrierung bedurften, waren in ländlichen Gebieten weiter verbreitet (USDOS 23.4.2024).
Das Gesetz verbot ausdrücklich die Zwangsverheiratung von Mädchen unter 18 Jahren oder den 
Abschluss  eines  Ehevertrags  mit  einem  Mädchen  unter  18  Jahren.  Die  Familien  setzten  die 
Mädchen jedoch häufig unter Druck, um sie gegen ihren Willen zu verheiraten. Auf eine frühe 
Heirat stand eine Geld- oder Gefängnisstrafe von bis zu sechs Monaten, auf eine Zwangsehe eine 
Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Da Paare ihre Eheschließung nicht registrieren lassen 
konnten, wenn einer der potenziellen Ehepartner jünger als 18 Jahre war, ließen viele Paare die 
Trauung  einfach  von  einem  örtlichen  religiösen  Führer  durchführen.  Ohne  standesamtliche 
Bescheinigung hatte die Braut nur wenige Rechte (USDOS 23.4.2024).
Das Gesetz verbietet die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie. 
Das Gesetz verbietet den Kauf und Verkauf von Kindern und enthält eine Bestimmung, die die 
Ausbeutung von Kindern als Menschenhandel qualifiziert. Das Mindestalter für einvernehmlichen 
Sex lag bei 16 Jahren (USDOS 23.4.2024). 
Personen, die wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt wurden, wurde auf Lebenszeit 
das Recht entzogen, in allen Organisationen und Einrichtungen zu arbeiten, die mit der Erziehung 
und Bildung von Kindern zu tun haben (USDOS 23.4.2024).
Tadschikistan  hat  Übereinkommen  der  Internationalen  Arbeitsorganisation  der  VN  (ILO)  zur 
Abschaffung  der  schlimmsten  Formen  der  Kinderarbeit  ratifiziert  (AA 9.4.2024;  vgl.  USDOS 
23.4.2024).
Das Mindestalter für die Aufnahme der Arbeit lag bei 16 Jahren, obwohl Kinder mit Genehmigung
der örtlichen Gewerkschaft bereits mit 15 Jahren arbeiten durften (USDOS 23.4.2024).
Kinderarbeit findet aus Not oder im familiären Umfeld vor allem in ländlichen Gebieten statt (AA 
9.4.2024; vgl. USDOS 23.4.2024).
Es gab Berichte, wonach die für die Rekrutierung von Soldaten zuständigen Behörden Kinder 
unter 18 Jahren von öffentlichen Plätzen entführten und zum Wehrdienst verpflichteten, um lokale 
Rekrutierungsquoten zu erfüllen (USDOS 23.4.2024).
Es  gab  glaubwürdige  Berichte  über  Familien,  die  ihre  LGBTQI+-Kinder  medizinischen, 
psychologischen  und  religiösen  Zwangspraktiken  unterzogen,  um  ihre  sexuelle  Identität  zu 
"korrigieren" oder zu "heilen" (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (9.4.2024):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante  Lage  in  Tadschikistan,  https://www.ecoi.net/en/file/local/2107532/Ausw
%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Tadschikistan%2C_09.04.2024.pdf, Zugriff 30.4.2024
- BS  –  Bertelsmann  Stiftung  (2024):  BTI  2024  Country  Report,  Tajikistan, 
https://bti-project.org/fileadmin/api/content/en/downloads/reports/country_report_2024_TJK.pdf, 
Zugriff 2.5.2024
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- USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights
Practices: Tajikistan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107655.html, Zugriff 3.5.2024
17.3. Homosexuelle / Sexuelle Minderheiten
Einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen waren in dem Land legal (USDOS 
23.4.2024;  vgl.  AA 9.4.2024),  wobei  das  Alter  für  die  Einwilligung  das  gleiche  war  wie  bei 
gegengeschlechtlichen Beziehungen (AA 9.4.2024).
Im Juli 2022 wurde erstmals ein Anti-Diskriminierungsgesetz verabschiedet (AA 9.4.2024). Das 
Gesetz verbietet nicht die Diskriminierung durch staatliche und nichtstaatliche Akteure aufgrund 
der  sexuellen  Ausrichtung,  der  Geschlechtsidentität  oder  des  Geschlechtsausdrucks  oder  der 
Geschlechtsmerkmale (USDOS 23.4.2024; vgl. AA 9.4.2024). 
Zwar gibt es kein gesetzliches Verbot homosexueller Handlungen; die gesellschaftliche Akzeptanz 
ist aber vor allem in ländlichen Gebieten gering (AA 10.5.2024; vgl. BMEIA 10.5.2024).
Im  ganzen  Land  gab  es  Berichte  darüber,  dass  lesbische,  schwule,  bisexuelle,  transgender, 
queere  oder  intersexuelle  (LGBTQI+)  Personen  körperlichen  und  psychologischen 
Misshandlungen, Belästigungen, Erpressungen und Ausbeutung ausgesetzt waren, weil sie ihren 
Familien ihren LGBTQI+-Status offenbart hatten oder weil sie verdächtigt wurden, LGBTQI+ zu
sein. Die Polizei, andere Strafverfolgungsbeamte und Einzelpersonen drohten LGBTQI+-Personen 
mit öffentlichen Schlägen (USDOS 23.4.2024; vgl. AA 9.4.2024, HRW 11.1.2024).
Weit verbreitete kulturelle Normen, die LGBTQI+-Personen stigmatisieren, hielten diese Personen 
oft davon ab, sich offen als LGBTQI+ zu identifizieren oder öffentlich über LGBTQI+-Themen zu 
sprechen. Zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für LGBTQI+-Personen einsetzen, hielten 
sich  aufgrund  der  offenen  Feindseligkeit  der  Regierung  und  der  Öffentlichkeit  gegenüber 
LGBTQI+-Themen  zurück.  Der  Druck  auf  LGBTQI+-NRO  schränkte  die  Möglichkeiten  dieser 
Organisationen  ein,  in  der  Öffentlichkeit  zu  agieren.  LGBTQI+-Personen  wurden  durch 
Sicherheitsbedenken daran gehindert, sich offen und friedlich zu versammeln (USDOS 23.4.2024).
Für Transgender-Personen war es schwierig, von der Regierung neue offizielle Dokumente zu 
erhalten. Das Gesetz erlaubte die Änderung des Geschlechts in den Ausweispapieren nur, wenn 
ein medizinischer Dienstleister das Dokument genehmigte (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (10.5.2024):  Tadschikistan:  Reise-  und 
Sicherheitshinweise,  Reiseinfos, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/tadschikistan-node/tadschikistansicherheit/
206756, Zugriff 10.5.2024
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (9.4.2024):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante  Lage  in  Tadschikistan,  https://www.ecoi.net/en/file/local/2107532/Ausw
%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Tadschikistan%2C_09.04.2024.pdf, Zugriff 6.5.2024
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 29 von 36
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- BMEIA – BM Europäische und internationale Angelegenheiten [Österreich] (10.5.2024):
Tadschikistan,  Besondere  Bestimmungen, 
https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/tadschikistan, Zugriff 10.5.2024
- HRW  –  Human  Rights  Watch  (11.1.2024):  World  Report  2024  –  Tajikistan, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2103198.html, Zugriff 2.5.2024
- USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Tajikistan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107655.html, Zugriff 30.4.2024
 18. Bewegungsfreiheit
Das Gesetz sah Reise-, Auswanderungs- und Rückkehrfreiheit vor, doch die Regierung erließ 
einige  Einschränkungen.  In  einigen  Fällen  hatten  die  Bürger  aufgrund  willkürlicher  und 
uneinheitlicher Beschränkungen nicht das Recht, das Land zu verlassen. Bisweilen schränkten die 
Grenzschutzbeamten Bürger, die ins Ausland reisen wollten, willkürlich ein (USDOS 23.4.2024).
Tadschikische Staatsangehörige können ihren Wohnsitz innerhalb Tadschikistan frei wählen bzw. 
wechseln.  Laut  Binnenmigrationsvorschriften  besteht  allgemeine  Meldepflicht  des  Wohnsitzes 
innerhalb von 15 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft (ÖB 1.2023).
Moskau unterstützte weiterhin die gezielte Verfolgung von in Russland lebenden Exilanten durch 
andere autoritäre Regierungen. Die Regierung Tadschikistans nutzte die seit langem praktizierte 
sicherheitspolitische  Zusammenarbeit  mit  Moskau  für  eine  umfassende  Kampagne 
grenzüberschreitender Repression (FH 4.2024; vgl. USDOS 23.4.2024). Mitglieder der Pamiri-
Diaspora, einer ethnischen Gruppe aus dem tadschikischen Autonomen Gebiet Gorno-
Badachschan  (GBAO),  waren  die  Hauptleidtragenden  der  grenzüberschreitenden 
Repressionskampagne der Regierung, die auf die Niederschlagung von Protesten in der Region 
folgte. Elf tadschikische Staatsbürger wurden 2022 aus Russland überstellt und unrechtmäßig 
abgeschoben. Darunter waren auch Personen, die die russische Staatsbürgerschaft angenommen 
hatten (FH 4.2023).
Quellen:
- FH  –  Freedom  House  (4.2023):  Still  Not  Safe:  Transnational  Repression  in  2022, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2097685/FH_TransnationalRepression2023_0.pdf,  Zugriff 
29.4.2024
- ÖB – Österreichische Botschaft Astana [Österreich] (1.2023): Asylländerbericht Tadschikistan, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2085309/TADS_%C3%96B-Bericht_2023_01.pdf,  Zugriff 
2.5.2024
- USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Tajikistan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107655.html, Zugriff 30.4.2024
18.1. Meldewesen
In Tadschikistan gibt es kein einheitliches Format von Adressen. Straßennamen existieren zumeist
nur in den größeren Siedlungen und Städten. Einige Straßen verfügen über einen russischen und 
einen tadschikischen Namen. Gibt es keinen Straßennamen, wird oftmals ein Orientierungspunkt 
angegeben. Die Namen vieler Orte kommen mehrfach vor. Meist wird der entsprechende Ort dann 
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durch die nächsthöhere Verwaltungseinheit und die Provinz, in der er belegen ist, näher
bezeichnet (AA 9.4.2024).
In Tadschikistan existiert ein zentrales Meldewesen. Bürgerinnen und Bürger sind verpflichtet, ihre 
Wohnanschrift  zu  registrieren  und  Änderungen  gegenüber  der  Meldebehörde  mitzuteilen. 
Personen ohne festen Wohnsitz existieren offiziell nicht. Diese sind z.B. unter der Adresse der 
Eltern oder anderer Verwandter registriert. Die registrierte Adresse wird im Inlandspass bzw. der 
ID-Card vermerkt (AA 9.4.2024).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (9.4.2024):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante  Lage  in  Tadschikistan,  https://www.ecoi.net/en/file/local/2107532/Ausw
%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Tadschikistan%2C_09.04.2024.pdf, Zugriff 2.5.2024
 19. IDPs und Flüchtlinge
Tadschikistan ist allen relevanten VN-Flüchtlingskonventionen beigetreten und organisiert mit Hilfe 
des UNHCR und lokaler NROs Schutz- und Integrationsprojekte, wenn auch in sehr rudimentärer
Form (AA 9.4.2024; vgl. USDOS 23.4.2024). 
Das Gesetz sieht die Gewährung von Asyl und Flüchtlingsstatus vor, und die Regierung hat ein 
System  für  den  Schutz  von  Asylbewerbern  und  Flüchtlingen  eingerichtet.  Das  Verfahren  zur 
Feststellung des Flüchtlingsstatus und die damit verbundenen Gerichtsverfahren entsprachen nicht 
in vollem Umfang den internationalen Standards (USDOS 23.4.2024).
Bei ausländischen Flüchtlingen in Tadschikistan handelt es sich fast ausschließlich um Personen 
aus Afghanistan (AA 9.4.2024). Die Landgrenze blieb das ganze Jahr über für Asylbewerber aus 
Afghanistan  geschlossen,  und  die  Regierung  verweigerte  vielen,  aber  nicht  allen, 
Neuankömmlingen die Einreise (USDOS 23.4.2024).
Im  Rahmen  des  staatlichen  Binnenmigrationsprogramms  werden  jährlich  Einwohner  aus  den 
Gebieten, die anfällig für Naturkatastrophen sind, in ungefährliche Regionen umgesiedelt. Dieser 
Kategorie von Binnenmigranten stehen Sozialleistungen zu (ÖB 1.2023).
Ausweichmöglichkeiten von politischen oder sozialen Dissidentinnen und Dissidenten werden vor 
allem in einer Ausreise in Drittländer gesehen, in erster Linie nach Russland, in die Türkei oder in 
EU-Mitgliedstaaten.  So  ist  die  „PIWT“-Führung  vor  allem  in  EU-Mitgliedstaaten  ansässig  (AA 
9.4.2024).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (9.4.2024):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante  Lage  in  Tadschikistan,  https://www.ecoi.net/en/file/local/2107532/Ausw
%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Tadschikistan%2C_09.04.2024.pdf, Zugriff 6.5.2024
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- ÖB – Österreichische Botschaft Astana [Österreich] (1.2023): Asylländerbericht Tadschikistan,
https://www.ecoi.net/en/file/local/2085309/TADS_%C3%96B-Bericht_2023_01.pdf,  Zugriff 
2.5.2024
- USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Tajikistan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107655.html, Zugriff 30.4.2024
 20. Grundversorgung und Wirtschaft
Die  Grundversorgung  der  Bevölkerung  mit  Nahrungsmitteln  ist  größtenteils  gewährleistet, 
humanitäre Hilfe aus dem Ausland spielt eine geringe Rolle (AA 9.4.2024).
Überweisungen der mindestens 500.000 tadschikischen Migrantinnen und Migranten in Russland 
machen rund ein Drittel des Bruttoinlandsproduktes Tadschikistans aus (AA 9.4.2024), und sind die 
größte externe Einkommensquelle Tadschikistans (CIA 1.5.2024).
Armut, ein Mangel an Arbeitsplätzen und höhere Löhne im Ausland veranlassen Tadschiken zur
Auswanderung.  Russland - insbesondere Moskau - ist das Hauptziel, während eine kleinere 
Anzahl religiöser Muslime, in der Regel usbekischer Abstammung, nach Usbekistan auswandert.  
Obwohl Tadschikistan über den für eine funktionierende Marktwirtschaft erforderlichen rechtlichen 
und  institutionellen  Rahmen  verfügt,  herrscht  nur  in  einigen  Wirtschaftssegmenten  echter 
Marktwettbewerb. Die Rechts- und Verfahrensvorschriften zur Regelung der Wettbewerbsfähigkeit 
des  Marktes  sind  unzuverlässig  und  werden  häufig  ignoriert.  Preisabsprachen,  staatliche 
Subventionen und endemische Korruption prägen weiterhin die heimische Wirtschaft (BS 2024).
Tadschikistans Verfassungssystem ist zwar nominell demokratisch, aber in Wirklichkeit ist das 
Land eine vetternwirtschaftliche Kleptokratie, in der die Familie Rahmon die Wirtschaft und die 
wichtigsten öffentlichen und privaten Vermögenswerte fest im Griff hat (FH 24.5.2023).
Tadschikistan ist eine der ärmsten der früheren Sowjetrepubliken (ÖB 1.2023; vgl. AA 9.4.2024, 
GIZ  31.12.2023).  Die  hohe  Arbeitslosigkeit  zwingt  große  Teile  der  Bevölkerung,  im  Ausland 
(hauptsächlich in Russland) zu arbeiten und ihre Familien zu Hause durch Überweisungen (42 % 
des BIP 2022) zu unterstützen. Durch diese prekäre Lage sind alte und behinderte Personen auf 
den  Familienverband  angewiesen,  während  sich  dies  für  Menschen  mit  Behinderung  noch 
schwieriger gestaltet. Artikel 39 der tadschikischen Verfassung bestimmt, dass jedem Menschen 
im  Falle  von  Krankheit,  Behinderung,  Arbeitslosigkeit,  Verlust  von  arbeitstätigen 
Familienmitgliedern (Todesfall) und in anderen gesetzlich festgelegten Fällen soziale Versorgung 
garantiert ist. Die einfachgesetzliche Grundlage dafür bilden die Nationale Entwicklungsstrategie 
bis 2030, die Gesundheitsstrategie bis 2030 und das staatliche Programm für sozialen Schutz alter
Menschen für 2022-2030 (ÖB 1.2023).
Laut Schätzungen des Welternährungsprogramms lebten 2020 rund 47 % der Tadschikinnen und 
Tadschiken  von  weniger  als  1,33  USD  pro  Tag,  wobei  ein  Drittel  der  Bevölkerung  an 
Unterernährung  leidet.  Lebensmittelpreise  steigen,  nur  fünf  Prozent  der  Haushalte  erhalten 
staatliche Beihilfen (AA 9.4.2024).
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Die Regierung legte einen monatlichen Mindestlohn fest, der unter der Armutsgrenze lag (USDOS
23.4.2024). Die gesetzliche Wochenarbeitszeit betrug 40 Stunden, und das Gesetz schrieb die 
Bezahlung von Überstunden vor, aber es gab keine gesetzliche Begrenzung der obligatorischen 
Überstunden (USDOS 23.4.2024).
Die staatliche Aufsichtsbehörde für Arbeit, Migration und Beschäftigung, die dem Ministerium für 
Arbeit,  Migration  und  Beschäftigung  untersteht,  war  für  die  Durchsetzung  des  Arbeitsrechts 
zuständig. Diese  war zwar befugt, unangekündigte Inspektionen durchzuführen und Sanktionen 
zu  verhängen,  aber  Inspektionen  und  Sanktionen  waren  selten.  Aus  Angst  vor 
Vergeltungsmaßnahmen  seitens  des  Arbeitgebers  reichten  die  Beschäftigten  nur  selten 
Beschwerden über Verstöße gegen die Arbeitsrechte ein (USDOS 23.4.2024).
Die Löhne in der Landwirtschaft waren die niedrigsten aller Sektoren, und viele Arbeitnehmer 
wurden in Naturalien bezahlt (USDOS 23.4.2024).
Die  Beschäftigten  hatten  das  Recht  zu  streiken,  aber  das  Gesetz  verlangte  eine  vorherige 
behördliche  Genehmigung  für  Versammlungen  und  andere  Massenaktionen,  wodurch  die 
Möglichkeiten  der  Gewerkschaften,  Versammlungen  oder  Demonstrationen  zu  organisieren, 
eingeschränkt wurden (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (9.4.2024): Bericht über die asyl- und
abschiebungsrelevante  Lage  in  Tadschikistan,  https://www.ecoi.net/en/file/local/2107532/Ausw
%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Tadschikistan%2C_09.04.2024.pdf, Zugriff 2.5.2024
- BS  –  Bertelsmann  Stiftung  (2024):  BTI  2024  Country  Report,  Tajikistan, 
https://bti-project.org/fileadmin/api/content/en/downloads/reports/country_report_2024_TJK.pdf, 
Zugriff 28.4.2024
- CIA – Central Intelligence Agency  [USA] (1.5.2024): The World Factbook, Tajikistan, People 
and  Society,  https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/tajikistan/#people-and-society, 
Zugriff 8.5.2024
- FH  –  Freedom  House  (24.5.2023):  Nations  in  Transit  2023  –  Tajikistan, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2092914.html, Zugriff 30.4.2024
- GIZ – Deutsche Gesellschaft für International Zusammenarbeit (31.12.2023): Tadschikistan, 
https://www.giz.de/de/weltweit/382.html, Zugriff 7.5.2024
- ÖB – Österreichische Botschaft Astana [Österreich] (1.2023): Asylländerbericht Tadschikistan, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2085309/TADS_%C3%96B-Bericht_2023_01.pdf,  Zugriff 
3.5.2024
- USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights 
Practices: Tajikistan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107655.html, Zugriff 30.4.2024
- WKO  –  Wirtschaftskammer  Österreich  (2.2024):  Länderprofil  Tadschikistan, 
https://www.wko.at/statistik/laenderprofile/lp-tadschikistan.pdf, Zugriff 10.5.2024
20.1. Sozialbeihilfen
Das integrierte sowjetische Sozialfürsorgesystem ist seit der Unabhängigkeit Tadschikistans immer 
weiter ausgehöhlt worden. In der nationalen Gesetzgebung sind Geld- und Subventionsregelungen 
für  Renten,  Entschädigungen  bei  Krankheit,  Arbeitslosigkeit,  Invalidität  und  Mutterschaft 
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vorgesehen, und das Recht auf diese Leistungen wird im Allgemeinen respektiert. Diese
Entschädigungen  sind  jedoch  in  den  meisten  Fällen  so  niedrig,  dass  Angehörige  vieler 
schutzbedürftiger  Gruppen,  wie  Senioren  oder  Behinderte,  ohne  zusätzliche  nichtstaatliche 
Unterstützung nicht überleben könnten. Im Juli 2020 hat die Regierung die Renten und Löhne im 
öffentlichen  Dienst  angehoben,  aber  die  Mindestrenten  und  Löhne  gelten  als  unsicher.  Eine 
unbedeutende Zahl arbeitsloser Bürger erhält Arbeitslosenunterstützung (BS 2024).
Die Arbeitsmigration ist ein wichtiger Puffer für den Arbeitsmarkt, und die Rücküberweisungen der 
Migranten sind auch ein wichtiges alternatives soziales Sicherheitsnetz für etwa zwei Drittel der 
Bevölkerung. Informelle Selbsthilfenetzwerke, die sich auf Großfamilien und Dörfer stützen, dienen 
zusätzlich als wichtige soziale Sicherheitsnetze (BS 2024).
Quellen:
- BS  –  Bertelsmann  Stiftung  (2024):  BTI  2024  Country  Report,  Tajikistan, 
https://bti-project.org/fileadmin/api/content/en/downloads/reports/country_report_2024_TJK.pdf, 
Zugriff 28.4.2024
 21. Medizinische Versorgung
Die  medizinische Versorgung  bewegt  sich  auf  dem  Niveau  eines Entwicklungslandes  (AA 
9.4.2024; vgl. EDA 10.5.2024, BMEIA 10.5.2024).  Selbst in der Hauptstadt Duschanbe ist die 
Notfallversorgung  eingeschränkt  (AA  10.5.2024;  BMEIA  10.5.2024).  Es  besteht  ein  hohes 
Infektionsrisiko bei ärztlichen Behandlungen (BMEIA 10.5.2024).
Tadschikistans  Gesundheitssystem  gilt  als  unterfinanziert  und  belastet  durch  Korruption  und 
wegen niedriger Gehälter und schlechter Arbeitsbedingungen steigende Fachkräfteflucht. Die
tadschikische Bevölkerung ist laut Umfragen mit dem öffentlichen Gesundheitssektor unzufrieden 
(Korruption, überteuerter und von Eliten kontrollierender Pharmasektor, fehlende medizinische 
Geräte und Medikamente, immer höhere privat zu bezahlende Behandlungskosten etc.). Durch 
fehlende ausreichende Einnahmen kann Tadschikistan seinen Haushaltsverpflichtungen, vor allem 
im Bereich der sozialen Dienste nicht nachkommen. Ambitionierte Ziele, die z.B. in der Nationalen 
Gesundheitsstrategie Tadschikistans bis 2030 angestrebt werden, können aus diesen Gründen 
schwer umgesetzt werden. Nur die elementarste Grundversorgung ist verfügbar. Die wichtigsten 
Leistungen  werden  auf  der  Ebene  der  zentralen  Bezirkskrankenhäuser  und  in  Großstädten 
erbracht.  Das  mangelhafte  Straßennetz  und  das  unzureichende  öffentliche  Verkehrssystem 
erschweren die Anbindung an die Städte für Bewohner der Hochgebirgsregionen. Daher sind die 
Bewohner z.B. der Region Gorno Badakschan selbst in Notfällen auf die unterbesetzten und 
schlecht ausgestatteten örtlichen Gesundheitszentren, in welchen oft grundlegende Medikamente 
und sogar ausreichende Versorgung mit Strom, Wasser und Heizung fehlen, sowie auf humanitäre 
Hilfe (entsandte Ärzte, mobile Kliniken, Medikamentenlieferungen etc.). angewiesen (ÖB 1.2023). 
Entgegen gesetzlichen Bestimmungen ist eine Behandlung für viele Patienten in der Praxis meist 
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nicht kostenlos, zumal die Gehälter im medizinischen Bereich nicht existenzsichernd sind (AA
9.4.2024).
Das nationale Krankenversicherungssystem kann – anders als in entsprechenden Gesetzen im 
Gesundheitsbereich sowie zahlreichen staatlichen Programmen angegeben – die Behandlung und 
Medikamente  für  tadschikische  Bevölkerung  nicht  abdecken.  Der  Regel  über  kostenlose 
Behandlung bestimmter Bevölkerungsgruppen, wie Behinderte, Veteranen, Jugendliche, Kinder 
unter drei Jahren etc., wird nicht immer befolgt. Laut Ergebnissen der Bevölkerungsbefragungen 
sind in der Tatsache beinahe alle medizinischen Dienstleistungen gebührenpflichtig. Nur vulnerable 
Gruppen haben Zugang zu kostenloser medizinischer Grundversorgung (ÖB 1.2023).
Medikamente werden aus Russland und anderen Ländern importiert. Nicht alle Medikamente sind 
erhältlich, insbesondere gegen lebensgefährliche Erkrankungen (z. B. Krebs). Individueller Import 
von Medikamenten ist möglich, sofern finanzielle Mittel und Kontakte zu Personen im Ausland 
vorhanden sind, die diese Medikamente beschaffen können (AA 9.4.2024).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (10.5.2024):  Tadschikistan:  Reise-  und 
Sicherheitshinweise,  Gesundheit, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/tadschikistan-node/tadschikistansicherheit/
206756, Zugriff 10.5.2024
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (9.4.2024):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante  Lage  in  Tadschikistan,  https://www.ecoi.net/en/file/local/2107532/Ausw
%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Tadschikistan%2C_09.04.2024.pdf, Zugriff 2.5.2024
- BMEIA  –  BM  Europäische  und  internationale  Angelegenheiten  [Österreich]  (10.5.2024): 
Tadschikistan, Gesundheit und Impfungen,
https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/tadschikistan, Zugriff 10.5.2024
- EDA – Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (10.5.2024): 
Reisehinweise  für  Tadschikistan,  Medizinische  Versorgung, 
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/tadschikistan/
reisehinweise-fuertadschikistan.html#edacc0cf3, Zugriff 10.5.2024
- ÖB – Österreichische Botschaft Astana [Österreich] (1.2023): Asylländerbericht Tadschikistan, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2085309/TADS_%C3%96B-Bericht_2023_01.pdf,  Zugriff 
30.4.2024
 22. Rückkehr
Rückkehrern wird seitens NGOs psychologische, juristische sowie ärztliche Hilfe zur Verfügung 
gestellt sowie Kindern der Schulbesuch ermöglicht. Es gibt keine unmittelbaren Erfahrungswerte 
zu  möglicher  gewährter  staatlicher  Unterstützung.  Insgesamt  gestaltet  sich  die  Situation  der 
Rückkehrer sehr kompliziert (ÖB 1.2023).
Exil politisch aktive Mitglieder der als terroristische Organisationen verbotenen „G24“ und „PIWT“ 
und prominente Kritikerinnen und Kritiker müssten bei Rückkehr nach Tadschikistan mit massiven 
staatlichen Repressionen rechnen (AA 9.4.2024; vgl. ÖB 1.2023, AI 24.4.2024).
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Es gibt keine staatlichen oder sonstigen Aufnahmeeinrichtungen für Rückkehrende, sie werden -
soweit erforderlich - von ihren Familien aufgenommen (AA 9.4.2024).
Das  „EU  Reintegration  Programme“  (EURP)  bietet  durch  eine  Kooperation  mit  einer  lokalen 
Partnerorganisation  Unterstützung  bei  der  Reintegration  nach  der  Rückkehr  an  (Return  from 
Austria, ohne Datum).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (9.4.2024):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante  Lage  in  Tadschikistan,  https://www.ecoi.net/en/file/local/2107532/Ausw
%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Tadschikistan%2C_09.04.2024.pdf, Zugriff 3.5.2024
- AI – Amnesty International (24.4.2024): The State of the World's Human Rights; Tajikistan 
2023, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107932.html, Zugriff 29.4.2024
- ÖB – Österreichische Botschaft Astana [Österreich] (1.2023): Asylländerbericht Tadschikistan, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2085309/TADS_%C3%96B-Bericht_2023_01.pdf,  Zugriff 
2.5.2024
- Return  from  Austria  (ohne  Datum):  Tadschikistan, 
https://www.returnfromaustria.at/tadschikistan/tadschikistan_deutsch.html, Zugriff 8.5.2024
 23. Dokumente
Die Dokumentensicherheit ist in Tadschikistan nur sehr eingeschränkt gegeben (ÖB 1.2023). Es 
besteht  in  Tadschikistan  Zugang  zu  gefälschten  Dokumenten  aller  Art  sowie  zu  echten 
Dokumenten unwahren Inhalts (AA 9.4.2024).  Apostillen werden von keinem OECD-Mitgliedsland 
anerkannt (ÖB 1.2023).
Quellen:
- ÖB – Österreichische Botschaft Astana [Österreich] (1.2023): Asylländerbericht Tadschikistan, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2085309/TADS_%C3%96B-Bericht_2023_01.pdf,  Zugriff 
3.5.2024
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