tads-lib-2024-05-10-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Die Regierung legte einen monatlichen Mindestlohn fest, der unter der Armutsgrenze lag (USDOS 23.4.2024). Die gesetzliche Wochenarbeitszeit betrug 40 Stunden, und das Gesetz schrieb die Bezahlung von Überstunden vor, aber es gab keine gesetzliche Begrenzung der obligatorischen Überstunden (USDOS 23.4.2024). Die staatliche Aufsichtsbehörde für Arbeit, Migration und Beschäftigung, die dem Ministerium für Arbeit, Migration und Beschäftigung untersteht, war für die Durchsetzung des Arbeitsrechts zuständig. Diese war zwar befugt, unangekündigte Inspektionen durchzuführen und Sanktionen zu verhängen, aber Inspektionen und Sanktionen waren selten. Aus Angst vor Vergeltungsmaßnahmen seitens des Arbeitgebers reichten die Beschäftigten nur selten Beschwerden über Verstöße gegen die Arbeitsrechte ein (USDOS 23.4.2024). Die Löhne in der Landwirtschaft waren die niedrigsten aller Sektoren, und viele Arbeitnehmer wurden in Naturalien bezahlt (USDOS 23.4.2024). Die Beschäftigten hatten das Recht zu streiken, aber das Gesetz verlangte eine vorherige behördliche Genehmigung für Versammlungen und andere Massenaktionen, wodurch die Möglichkeiten der Gewerkschaften, Versammlungen oder Demonstrationen zu organisieren, eingeschränkt wurden (USDOS 23.4.2024). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (9.4.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Tadschikistan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2107532/Ausw %C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber_die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Tadschikistan%2C_09.04.2024.pdf, Zugriff 2.5.2024 - BS – Bertelsmann Stiftung (2024): BTI 2024 Country Report, Tajikistan, https://bti-project.org/fileadmin/api/content/en/downloads/reports/country_report_2024_TJK.pdf, Zugriff 28.4.2024 - CIA – Central Intelligence Agency [USA] (1.5.2024): The World Factbook, Tajikistan, People and Society, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/tajikistan/#people-and-society, Zugriff 8.5.2024 - FH – Freedom House (24.5.2023): Nations in Transit 2023 – Tajikistan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2092914.html, Zugriff 30.4.2024 - GIZ – Deutsche Gesellschaft für International Zusammenarbeit (31.12.2023): Tadschikistan, https://www.giz.de/de/weltweit/382.html, Zugriff 7.5.2024 - ÖB – Österreichische Botschaft Astana [Österreich] (1.2023): Asylländerbericht Tadschikistan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2085309/TADS_%C3%96B-Bericht_2023_01.pdf, Zugriff 3.5.2024 - USDOS – US Department of State [USA) (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Tajikistan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107655.html, Zugriff 30.4.2024 - WKO – Wirtschaftskammer Österreich (2.2024): Länderprofil Tadschikistan, https://www.wko.at/statistik/laenderprofile/lp-tadschikistan.pdf, Zugriff 10.5.2024 20.1. Sozialbeihilfen Das integrierte sowjetische Sozialfürsorgesystem ist seit der Unabhängigkeit Tadschikistans immer weiter ausgehöhlt worden. In der nationalen Gesetzgebung sind Geld- und Subventionsregelungen für Renten, Entschädigungen bei Krankheit, Arbeitslosigkeit, Invalidität und Mutterschaft .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 33 von 36

vorgesehen, und das Recht auf diese Leistungen wird im Allgemeinen respektiert. Diese Entschädigungen sind jedoch in den meisten Fällen so niedrig, dass Angehörige vieler schutzbedürftiger Gruppen, wie Senioren oder Behinderte, ohne zusätzliche nichtstaatliche Unterstützung nicht überleben könnten. Im Juli 2020 hat die Regierung die Renten und Löhne im öffentlichen Dienst angehoben, aber die Mindestrenten und Löhne gelten als unsicher. Eine unbedeutende Zahl arbeitsloser Bürger erhält Arbeitslosenunterstützung (BS 2024). Die Arbeitsmigration ist ein wichtiger Puffer für den Arbeitsmarkt, und die Rücküberweisungen der Migranten sind auch ein wichtiges alternatives soziales Sicherheitsnetz für etwa zwei Drittel der Bevölkerung. Informelle Selbsthilfenetzwerke, die sich auf Großfamilien und Dörfer stützen, dienen zusätzlich als wichtige soziale Sicherheitsnetze (BS 2024). Quellen: - BS – Bertelsmann Stiftung (2024): BTI 2024 Country Report, Tajikistan, https://bti-project.org/fileadmin/api/content/en/downloads/reports/country_report_2024_TJK.pdf, Zugriff 28.4.2024 21. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung bewegt sich auf dem Niveau eines Entwicklungslandes (AA 9.4.2024; vgl. EDA 10.5.2024, BMEIA 10.5.2024). Selbst in der Hauptstadt Duschanbe ist die Notfallversorgung eingeschränkt (AA 10.5.2024; BMEIA 10.5.2024). Es besteht ein hohes Infektionsrisiko bei ärztlichen Behandlungen (BMEIA 10.5.2024). Tadschikistans Gesundheitssystem gilt als unterfinanziert und belastet durch Korruption und wegen niedriger Gehälter und schlechter Arbeitsbedingungen steigende Fachkräfteflucht. Die tadschikische Bevölkerung ist laut Umfragen mit dem öffentlichen Gesundheitssektor unzufrieden (Korruption, überteuerter und von Eliten kontrollierender Pharmasektor, fehlende medizinische Geräte und Medikamente, immer höhere privat zu bezahlende Behandlungskosten etc.). Durch fehlende ausreichende Einnahmen kann Tadschikistan seinen Haushaltsverpflichtungen, vor allem im Bereich der sozialen Dienste nicht nachkommen. Ambitionierte Ziele, die z.B. in der Nationalen Gesundheitsstrategie Tadschikistans bis 2030 angestrebt werden, können aus diesen Gründen schwer umgesetzt werden. Nur die elementarste Grundversorgung ist verfügbar. Die wichtigsten Leistungen werden auf der Ebene der zentralen Bezirkskrankenhäuser und in Großstädten erbracht. Das mangelhafte Straßennetz und das unzureichende öffentliche Verkehrssystem erschweren die Anbindung an die Städte für Bewohner der Hochgebirgsregionen. Daher sind die Bewohner z.B. der Region Gorno Badakschan selbst in Notfällen auf die unterbesetzten und schlecht ausgestatteten örtlichen Gesundheitszentren, in welchen oft grundlegende Medikamente und sogar ausreichende Versorgung mit Strom, Wasser und Heizung fehlen, sowie auf humanitäre Hilfe (entsandte Ärzte, mobile Kliniken, Medikamentenlieferungen etc.). angewiesen (ÖB 1.2023). Entgegen gesetzlichen Bestimmungen ist eine Behandlung für viele Patienten in der Praxis meist .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 34 von 36

nicht kostenlos, zumal die Gehälter im medizinischen Bereich nicht existenzsichernd sind (AA 9.4.2024). Das nationale Krankenversicherungssystem kann – anders als in entsprechenden Gesetzen im Gesundheitsbereich sowie zahlreichen staatlichen Programmen angegeben – die Behandlung und Medikamente für tadschikische Bevölkerung nicht abdecken. Der Regel über kostenlose Behandlung bestimmter Bevölkerungsgruppen, wie Behinderte, Veteranen, Jugendliche, Kinder unter drei Jahren etc., wird nicht immer befolgt. Laut Ergebnissen der Bevölkerungsbefragungen sind in der Tatsache beinahe alle medizinischen Dienstleistungen gebührenpflichtig. Nur vulnerable Gruppen haben Zugang zu kostenloser medizinischer Grundversorgung (ÖB 1.2023). Medikamente werden aus Russland und anderen Ländern importiert. Nicht alle Medikamente sind erhältlich, insbesondere gegen lebensgefährliche Erkrankungen (z. B. Krebs). Individueller Import von Medikamenten ist möglich, sofern finanzielle Mittel und Kontakte zu Personen im Ausland vorhanden sind, die diese Medikamente beschaffen können (AA 9.4.2024). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (10.5.2024): Tadschikistan: Reise- und Sicherheitshinweise, Gesundheit, https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/tadschikistan-node/tadschikistansicherheit/ 206756, Zugriff 10.5.2024 - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (9.4.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Tadschikistan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2107532/Ausw %C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber_die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Tadschikistan%2C_09.04.2024.pdf, Zugriff 2.5.2024 - BMEIA – BM Europäische und internationale Angelegenheiten [Österreich] (10.5.2024): Tadschikistan, Gesundheit und Impfungen, https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/tadschikistan, Zugriff 10.5.2024 - EDA – Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (10.5.2024): Reisehinweise für Tadschikistan, Medizinische Versorgung, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/tadschikistan/ reisehinweise-fuertadschikistan.html#edacc0cf3, Zugriff 10.5.2024 - ÖB – Österreichische Botschaft Astana [Österreich] (1.2023): Asylländerbericht Tadschikistan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2085309/TADS_%C3%96B-Bericht_2023_01.pdf, Zugriff 30.4.2024 22. Rückkehr Rückkehrern wird seitens NGOs psychologische, juristische sowie ärztliche Hilfe zur Verfügung gestellt sowie Kindern der Schulbesuch ermöglicht. Es gibt keine unmittelbaren Erfahrungswerte zu möglicher gewährter staatlicher Unterstützung. Insgesamt gestaltet sich die Situation der Rückkehrer sehr kompliziert (ÖB 1.2023). Exil politisch aktive Mitglieder der als terroristische Organisationen verbotenen „G24“ und „PIWT“ und prominente Kritikerinnen und Kritiker müssten bei Rückkehr nach Tadschikistan mit massiven staatlichen Repressionen rechnen (AA 9.4.2024; vgl. ÖB 1.2023, AI 24.4.2024). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 35 von 36

Es gibt keine staatlichen oder sonstigen Aufnahmeeinrichtungen für Rückkehrende, sie werden - soweit erforderlich - von ihren Familien aufgenommen (AA 9.4.2024). Das „EU Reintegration Programme“ (EURP) bietet durch eine Kooperation mit einer lokalen Partnerorganisation Unterstützung bei der Reintegration nach der Rückkehr an (Return from Austria, ohne Datum). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (9.4.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Tadschikistan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2107532/Ausw %C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber_die_asyl- _und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Tadschikistan%2C_09.04.2024.pdf, Zugriff 3.5.2024 - AI – Amnesty International (24.4.2024): The State of the World's Human Rights; Tajikistan 2023, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107932.html, Zugriff 29.4.2024 - ÖB – Österreichische Botschaft Astana [Österreich] (1.2023): Asylländerbericht Tadschikistan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2085309/TADS_%C3%96B-Bericht_2023_01.pdf, Zugriff 2.5.2024 - Return from Austria (ohne Datum): Tadschikistan, https://www.returnfromaustria.at/tadschikistan/tadschikistan_deutsch.html, Zugriff 8.5.2024 23. Dokumente Die Dokumentensicherheit ist in Tadschikistan nur sehr eingeschränkt gegeben (ÖB 1.2023). Es besteht in Tadschikistan Zugang zu gefälschten Dokumenten aller Art sowie zu echten Dokumenten unwahren Inhalts (AA 9.4.2024). Apostillen werden von keinem OECD-Mitgliedsland anerkannt (ÖB 1.2023). Quellen: - ÖB – Österreichische Botschaft Astana [Österreich] (1.2023): Asylländerbericht Tadschikistan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2085309/TADS_%C3%96B-Bericht_2023_01.pdf, Zugriff 3.5.2024 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 36 von 36
