tads-lib-2024-05-10-ke

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vorgesehen, und das Recht auf diese Leistungen wird im Allgemeinen respektiert. Diese
Entschädigungen  sind  jedoch  in  den  meisten  Fällen  so  niedrig,  dass  Angehörige  vieler 
schutzbedürftiger  Gruppen,  wie  Senioren  oder  Behinderte,  ohne  zusätzliche  nichtstaatliche 
Unterstützung nicht überleben könnten. Im Juli 2020 hat die Regierung die Renten und Löhne im 
öffentlichen  Dienst  angehoben,  aber  die  Mindestrenten  und  Löhne  gelten  als  unsicher.  Eine 
unbedeutende Zahl arbeitsloser Bürger erhält Arbeitslosenunterstützung (BS 2024).
Die Arbeitsmigration ist ein wichtiger Puffer für den Arbeitsmarkt, und die Rücküberweisungen der 
Migranten sind auch ein wichtiges alternatives soziales Sicherheitsnetz für etwa zwei Drittel der 
Bevölkerung. Informelle Selbsthilfenetzwerke, die sich auf Großfamilien und Dörfer stützen, dienen 
zusätzlich als wichtige soziale Sicherheitsnetze (BS 2024).
Quellen:
- BS  –  Bertelsmann  Stiftung  (2024):  BTI  2024  Country  Report,  Tajikistan, 
https://bti-project.org/fileadmin/api/content/en/downloads/reports/country_report_2024_TJK.pdf, 
Zugriff 28.4.2024
 21. Medizinische Versorgung
Die  medizinische Versorgung  bewegt  sich  auf  dem  Niveau  eines Entwicklungslandes  (AA 
9.4.2024; vgl. EDA 10.5.2024, BMEIA 10.5.2024).  Selbst in der Hauptstadt Duschanbe ist die 
Notfallversorgung  eingeschränkt  (AA  10.5.2024;  BMEIA  10.5.2024).  Es  besteht  ein  hohes 
Infektionsrisiko bei ärztlichen Behandlungen (BMEIA 10.5.2024).
Tadschikistans  Gesundheitssystem  gilt  als  unterfinanziert  und  belastet  durch  Korruption  und 
wegen niedriger Gehälter und schlechter Arbeitsbedingungen steigende Fachkräfteflucht. Die
tadschikische Bevölkerung ist laut Umfragen mit dem öffentlichen Gesundheitssektor unzufrieden 
(Korruption, überteuerter und von Eliten kontrollierender Pharmasektor, fehlende medizinische 
Geräte und Medikamente, immer höhere privat zu bezahlende Behandlungskosten etc.). Durch 
fehlende ausreichende Einnahmen kann Tadschikistan seinen Haushaltsverpflichtungen, vor allem 
im Bereich der sozialen Dienste nicht nachkommen. Ambitionierte Ziele, die z.B. in der Nationalen 
Gesundheitsstrategie Tadschikistans bis 2030 angestrebt werden, können aus diesen Gründen 
schwer umgesetzt werden. Nur die elementarste Grundversorgung ist verfügbar. Die wichtigsten 
Leistungen  werden  auf  der  Ebene  der  zentralen  Bezirkskrankenhäuser  und  in  Großstädten 
erbracht.  Das  mangelhafte  Straßennetz  und  das  unzureichende  öffentliche  Verkehrssystem 
erschweren die Anbindung an die Städte für Bewohner der Hochgebirgsregionen. Daher sind die 
Bewohner z.B. der Region Gorno Badakschan selbst in Notfällen auf die unterbesetzten und 
schlecht ausgestatteten örtlichen Gesundheitszentren, in welchen oft grundlegende Medikamente 
und sogar ausreichende Versorgung mit Strom, Wasser und Heizung fehlen, sowie auf humanitäre 
Hilfe (entsandte Ärzte, mobile Kliniken, Medikamentenlieferungen etc.). angewiesen (ÖB 1.2023). 
Entgegen gesetzlichen Bestimmungen ist eine Behandlung für viele Patienten in der Praxis meist 
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nicht kostenlos, zumal die Gehälter im medizinischen Bereich nicht existenzsichernd sind (AA
9.4.2024).
Das nationale Krankenversicherungssystem kann – anders als in entsprechenden Gesetzen im 
Gesundheitsbereich sowie zahlreichen staatlichen Programmen angegeben – die Behandlung und 
Medikamente  für  tadschikische  Bevölkerung  nicht  abdecken.  Der  Regel  über  kostenlose 
Behandlung bestimmter Bevölkerungsgruppen, wie Behinderte, Veteranen, Jugendliche, Kinder 
unter drei Jahren etc., wird nicht immer befolgt. Laut Ergebnissen der Bevölkerungsbefragungen 
sind in der Tatsache beinahe alle medizinischen Dienstleistungen gebührenpflichtig. Nur vulnerable 
Gruppen haben Zugang zu kostenloser medizinischer Grundversorgung (ÖB 1.2023).
Medikamente werden aus Russland und anderen Ländern importiert. Nicht alle Medikamente sind 
erhältlich, insbesondere gegen lebensgefährliche Erkrankungen (z. B. Krebs). Individueller Import 
von Medikamenten ist möglich, sofern finanzielle Mittel und Kontakte zu Personen im Ausland 
vorhanden sind, die diese Medikamente beschaffen können (AA 9.4.2024).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (10.5.2024):  Tadschikistan:  Reise-  und 
Sicherheitshinweise,  Gesundheit, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/tadschikistan-node/tadschikistansicherheit/
206756, Zugriff 10.5.2024
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (9.4.2024):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante  Lage  in  Tadschikistan,  https://www.ecoi.net/en/file/local/2107532/Ausw
%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Tadschikistan%2C_09.04.2024.pdf, Zugriff 2.5.2024
- BMEIA  –  BM  Europäische  und  internationale  Angelegenheiten  [Österreich]  (10.5.2024): 
Tadschikistan, Gesundheit und Impfungen,
https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/tadschikistan, Zugriff 10.5.2024
- EDA – Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (10.5.2024): 
Reisehinweise  für  Tadschikistan,  Medizinische  Versorgung, 
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/tadschikistan/
reisehinweise-fuertadschikistan.html#edacc0cf3, Zugriff 10.5.2024
- ÖB – Österreichische Botschaft Astana [Österreich] (1.2023): Asylländerbericht Tadschikistan, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2085309/TADS_%C3%96B-Bericht_2023_01.pdf,  Zugriff 
30.4.2024
 22. Rückkehr
Rückkehrern wird seitens NGOs psychologische, juristische sowie ärztliche Hilfe zur Verfügung 
gestellt sowie Kindern der Schulbesuch ermöglicht. Es gibt keine unmittelbaren Erfahrungswerte 
zu  möglicher  gewährter  staatlicher  Unterstützung.  Insgesamt  gestaltet  sich  die  Situation  der 
Rückkehrer sehr kompliziert (ÖB 1.2023).
Exil politisch aktive Mitglieder der als terroristische Organisationen verbotenen „G24“ und „PIWT“ 
und prominente Kritikerinnen und Kritiker müssten bei Rückkehr nach Tadschikistan mit massiven 
staatlichen Repressionen rechnen (AA 9.4.2024; vgl. ÖB 1.2023, AI 24.4.2024).
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Es gibt keine staatlichen oder sonstigen Aufnahmeeinrichtungen für Rückkehrende, sie werden -
soweit erforderlich - von ihren Familien aufgenommen (AA 9.4.2024).
Das  „EU  Reintegration  Programme“  (EURP)  bietet  durch  eine  Kooperation  mit  einer  lokalen 
Partnerorganisation  Unterstützung  bei  der  Reintegration  nach  der  Rückkehr  an  (Return  from 
Austria, ohne Datum).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (9.4.2024):  Bericht  über  die  asyl-  und 
abschiebungsrelevante  Lage  in  Tadschikistan,  https://www.ecoi.net/en/file/local/2107532/Ausw
%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%Bcber_die_asyl-
_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Tadschikistan%2C_09.04.2024.pdf, Zugriff 3.5.2024
- AI – Amnesty International (24.4.2024): The State of the World's Human Rights; Tajikistan 
2023, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107932.html, Zugriff 29.4.2024
- ÖB – Österreichische Botschaft Astana [Österreich] (1.2023): Asylländerbericht Tadschikistan, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2085309/TADS_%C3%96B-Bericht_2023_01.pdf,  Zugriff 
2.5.2024
- Return  from  Austria  (ohne  Datum):  Tadschikistan, 
https://www.returnfromaustria.at/tadschikistan/tadschikistan_deutsch.html, Zugriff 8.5.2024
 23. Dokumente
Die Dokumentensicherheit ist in Tadschikistan nur sehr eingeschränkt gegeben (ÖB 1.2023). Es 
besteht  in  Tadschikistan  Zugang  zu  gefälschten  Dokumenten  aller  Art  sowie  zu  echten 
Dokumenten unwahren Inhalts (AA 9.4.2024).  Apostillen werden von keinem OECD-Mitgliedsland 
anerkannt (ÖB 1.2023).
Quellen:
- ÖB – Österreichische Botschaft Astana [Österreich] (1.2023): Asylländerbericht Tadschikistan, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2085309/TADS_%C3%96B-Bericht_2023_01.pdf,  Zugriff 
3.5.2024
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