vrko-lib-2020-02-11-ke

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

/ 19
PDF herunterladen
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland (21.10.2019a): Korea (Demokratische
Volksrepublik, Nordkorea): Politisches Porträt, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/koreademokratischevolksrepublik-
node/politisches-portraet/216200, Zugriff 10.2.2020
- AA – Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland (21.10.2019b): Korea (Demokratische 
Volksrepublik, Nordkorea): Steckbrief, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/
koreademokratischevolksrepublik-node/nordkorea/216102, Zugriff 10.2.2020
- FH – Freedom House (4.2.2019): Freedom in the World 2019 - North Korea, https://www.ecoi.net/
de/dokument/2004348.html, Zugriff 11.2.2020
- HRW – Human Rights Watch (14.1.2020): World Report 2020 - North Korea, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2022809.html, Zugriff 11.2.2020
- USDOS – United States Department of State (13.3.2019): Country Report on Human Rights 
Practices 2018 - Democratic People's Republic of Korea, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2004241.html, Zugriff 10.2.2020
 3. Sicherheitslage
Das politische Leben Nordkoreas ist von allgegenwärtiger Propaganda geprägt. Die gegen das 
Ausland, besonders gegen die Vereinigten Staaten von Amerika und Südkorea gerichtete Rhetorik
hat zuletzt wieder deutlich an Schärfe gewonnen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der
schwierige Entspannungsprozess scheitert und es zu einer erneuten Verschlechterung der Lage 
auf  der  Koreanischen  Halbinsel  kommt  (AA  5.2.2020).  Der  repressive  Charakter  des 
nordkoreanischen Regimes, die Nichteinhaltung der Rechte und Freiheiten des Einzelnen, das 
Streben nach Waffen- und Atomtests und die provokative Haltung gegenüber der internationalen 
Gemeinschaft schaffen ein Klima von Unsicherheit und Unvorhersehbarkeit (MEAE 3.2.2020; vgl. 
FH 4.2.2020). 
Die Situation im Land ist derzeit stabil (MAE 3.2.2020). Es gab in jüngerer Zeit keine terroristischen 
Angriffe (FCO 4.2.2020a). Die Kriminalitätsrate ist niedrig (AA 5.2.2020; vgl. BMEIA 20.12.2019).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland (5.2.2020): Korea (Demokratische 
Volksrepublik, Nordkorea): Reise- und Sicherheitshinweise, https://www.auswaertiges-amt.de/de/
aussenpolitik/laender/koreademokratischevolksrepublik-node/
koreademokratischevolksrepubliksicherheit/216104, Zugriff 10.2.2020
- BMEIA – Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten der Republik 
Österreich (20.12.2019): Reiseinformation: Korea - Demokratische Volksrepublik (Demokratische
Volksrepublik Korea), https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/korea-dem-
vr/, Zugriff 10.2.2020
- FCO – UK Foreign and Commonwealth Office (4.2.2020a): Foreign travel advice: North Korea –
Terrorism, https://www.gov.uk/foreign-travel-advice/north-korea/terrorism, Zugriff 11.2.2020
- FH – Freedom House (4.2.2019): Freedom in the World 2019 - North Korea, https://www.ecoi.net/
de/dokument/2004348.html, Zugriff 11.2.2020
- MAE – Ministero degli Affari Esteri e della Cooperazione Internazionale della Repubblica Italiana 
(3.2.2020): Viaggiare Sicuri informatevi – Repubblica Popolare Democratica di Corea (Corea del 
Nord), http://www.viaggiaresicuri.it/country/PRK, Zugriff 11.2.2020
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 7von 19
7

- MEAE – Ministère de l‘Europe et des Affaires étrangères (3.2.2020): Conseils aux Voyageurs:
Corée du Nord, https://www.diplomatie.gouv.fr/fr/conseils-aux-voyageurs/conseils-par-pays-
destination/coree-du-nord, Zugriff 10.2.2020
 4. Rechtsschutz / Justizwesen
Die Justiz untersteht der politischen Führung per Gesetz und in der Praxis, eine unabhängige
Justiz  gibt  es  nicht  (FH  4.2.2019;  vgl.  USDOS  13.3.2019).  Die  Strafverfolgung  ist  nicht  an 
rechtsstaatliche Grundsätze gebunden (AA 5.2.2020; vgl. MEAE 3.2.2020, FH 4.2.2019). 
Neben der politisch motivierten Rechtsprechung sind auch die bekannten strafrechtlichen
Paragraphen so formuliert, dass eine Vielzahl von möglichen Verhaltensweisen unter ihnen erfasst 
werden kann, ohne dass dies dem Beschuldigten vorher deutlich sein muss (AA 5.2.2020; vgl. 
MEAE  3.2.2020).  In  Gerichtsverfahren  wird  fast  ohne  Ausnahme  dem  Antrag  der 
Staatsanwaltschaft stattgegeben. Auch geringe Vergehen können drakonische  Strafen zur Folge 
haben (AA 5.2.2020).  Eine gerichtliche Überprüfung oder Berufung  bei Inhaftierungen  gibt es 
weder in der Gesetzgebung noch in der Praxis. Über formelle Strafverfahren und -praktiken liegen 
nur wenige Informationen vor (USDOS 13.3.2019). 
Die  Verfassung  enthält  einen  umfassenden  Verfahrensschutz,  der  vorsieht,  dass  die  Fälle 
öffentlich sind  und gewährt dem Angeklagten das Recht auf Verteidigung. Bei Gerichtsverfahren 
werden Anwälte von der Regierung gestellt. Es  gibt keinen Hinweis darauf, dass unabhängige, 
nicht-staatliche  Verteidiger existierten.  Einige Berichte  unterscheiden zwischen politischen und 
unpolitischen Straftaten und geben an, die Regierung biete nur bei unpolitischen Gerichtsverfahren 
Rechtsvertretung an. Die Überarbeitung des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung in den 
Jahren 2004, 2005 und 2009 führte zu einer Verkürzung der Haftzeiten während der  Ermittlung 
und des Prozesses, zu einer Festnahme durch Haftbefehl und zum Verbot  von erzwungenen 
Geständnissen.  Es  kann  nicht  überprüft  werden,  ob der  Staat  diese  Änderungen  anwendet 
(USDOS 13.3.2019).
Es gibt keinen Mechanismus, die Rechtmäßigkeit einer Inhaftierung vor Gericht anzufechten. Für 
Angehörige und andere Betroffene ist es praktisch unmöglich, Informationen über Anklagen oder 
die Dauer der Strafen zu erhalten. Nachforschungen über den Haftstatus eines Familienmitglieds 
können  dazu  führen,  dass  weitere  Familienmitglieder  inhaftiert  werden.  Es  werden  kollektive 
Bestrafungen angewandt (USDOS 13.3.2019).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 8von 19
8

Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland (5.2.2020): Korea (Demokratische
Volksrepublik, Nordkorea): Reise- und Sicherheitshinweise, https://www.auswaertiges-amt.de/de/
aussenpolitik/laender/koreademokratischevolksrepublik-node/
koreademokratischevolksrepubliksicherheit/216104, Zugriff 10.2.2020
- FH – Freedom House (4.2.2019): Freedom in the World 2019 - North Korea, https://www.ecoi.net/
de/dokument/2004348.html, Zugriff 11.2.2020
- MEAE – Ministère de l‘Europe et des Affaires étrangères (3.2.2020):  Conseils aux Voyageurs: 
Corée du Nord, https://www.diplomatie.gouv.fr/fr/conseils-aux-voyageurs/conseils-par-pays-
destination/coree-du-nord, Zugriff 10.2.2020
- USDOS – United States Department of State (13.3.2019): Country Report on Human Rights 
Practices 2018 - Democratic People's Republic of Korea, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2004241.html, Zugriff 10.2.2020
 5. Sicherheitsbehörden
Der Sicherheitsapparat umfasst die Ministerien für Volkssicherheit und Staatssicherheit sowie das 
Militärische  Sicherheitskommando.  Die  Behörden  haben  eine  effektive  Kontrolle  über  die 
Sicherheitskräfte  (USDOS  13.3.2019).  Militär  und  innere  Sicherheitskräfte  haben  eine  starke 
Stellung im Staat (AA 21.10.2019b). Sie spielen eine Rolle bei der Überwachung der Bürger, der 
Aufrechterhaltung  der  Haftbefugnis  und  der  Durchführung  von  nicht-militärischen 
Sonderermittlungen. Zwischen den unterschiedlichen Organisationen besteht eine systematische 
und absichtliche Überschneidung von Befugnissen und Verantwortlichkeiten, um einer möglichen 
untergeordneten Konsolidierung der Macht vorzubeugen und sicherzustellen, dass jede Einheit 
eine Kontrolle und ein Gleichgewicht für die andere Einheit bietet (USDOS 13.3.2019).
Straflosigkeit in den Sicherheitskräften ist allgegenwärtig. Mutmaßliche Verstöße durch Mitglieder 
der Sicherheitskräfte werden nicht untersucht. Die Regierung ergreift keine Maßnahmen, um die 
Sicherheitskräfte zu reformieren (USDOS 13.3.2019).
Es kommt zu willkürlichen Verhaftungen. Mitglieder der Sicherheitskräfte verhaften Bürger, die 
unter dem Verdacht stehen, politische Verbrechen begangen zu haben und verbringen diese ohne 
Gerichtsverfahren  in  Gefangenenlager.  Es  gibt keine  Einschränkungen  für  die  Regierung, 
Personen  nach  Belieben  festzuhalten,  zu  inhaftieren  oder  ohne  Kontakt  zur  Außenwelt 
festzuhalten (USDOS 13.3.2019; vgl. FH 4.2.2019). 
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland (21.10.2019b): Korea (Demokratische 
Volksrepublik, Nordkorea): Steckbrief, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/
koreademokratischevolksrepublik-node/nordkorea/216102, Zugriff 10.2.2020
- FH – Freedom House (4.2.2019): Freedom in the World 2019 - North Korea, https://www.ecoi.net/
de/dokument/2004348.html, Zugriff 11.2.2020
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 9von 19
9

- USDOS – United States Department of State (13.3.2019): Country Report on Human Rights 
Practices 2018 - Democratic People's Republic of Korea, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2004241.html, Zugriff 10.2.2020
 6. Folter und unmenschliche Behandlung
Das Strafgesetzbuch verbietet Folter oder unmenschliche Behandlung, aber dennoch werden
diese  Praktiken  fortgesetzt.  Folter  mit  Wasser  oder  Strom  war  Standardpraxis.  Körperliche 
Misshandlung  durch  Gefängniswärter  erfolgt  systematisch.  Es  gibt  keine  Statistiken  über 
Todesfälle in Gewahrsam, aber Überläufer geben an, dass Todesfälle aufgrund von Hinrichtungen, 
Folter, unzureichender medizinischer Versorgung und Hungersnot an der Tagesordnung  seien 
(USDOS 13.3.2019; vgl. FH 4.2.2019).
Die  nordkoreanische  Regierung  fordert  von  einem  Großteil  ihrer  Bevölkerung  systematisch 
unbezahlte  Zwangsarbeit  ein,  um  die  Bevölkerung  zu  kontrollieren  und  die  Wirtschaft 
aufrechtzuerhalten.  Inhaftierte  in  Arbeitslagern  werden  zu  schwerer  körperlicher  Arbeit  unter 
gefährlichen Bedingungen gezwungen (USDOS 13.3.2019; vgl. HRW 14.1.2020). 
Es gibt Fälle, in denen weibliche Gefangene sexuell missbraucht oder ausgebeutet wurden. In 
einigen  Fällen  wurden  Lebendgeburten  im  Gefängnis  verboten  und  Zwangsabtreibungen 
angeordnet. In einigen Fällen töteten Gefängniswärter das Neugeborene oder ließen es sterben 
(USDOS 13.3.2019).
Quellen:
- FH – Freedom House (4.2.2019): Freedom in the World 2019 - North Korea, https://www.ecoi.net/
de/dokument/2004348.html, Zugriff 11.2.2020
- HRW – Human Rights Watch (14.1.2020): World Report 2020 - North Korea,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2022809.html, Zugriff 11.2.2020
- USDOS – United States Department of State (13.3.2019): Country Report on Human Rights 
Practices 2018 - Democratic People's Republic of Korea, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2004241.html, Zugriff 10.2.2020
 7. Korruption
Berichten zufolge ist Korruption in allen Teilen der Wirtschaft und der Gesellschaft verbreitet und in 
den  Sicherheitskräften  endemisch  (USDOS  13.3.2019;  vgl.  FH  4.2.2019).  Internationale 
Organisationen berichten über hochrangige Beamte, die straflos in Korruptionspraktiken verwickelt 
sind  (USDOS  13.3.2019).  Es  liegen  keine  überprüfbaren  Informationen  darüber  vor,  ob 
strafrechtliche Sanktionen wegen Korruption tatsächlich verhängt werden (USDOS 13.3.2019; vgl.
FH 4.2.2019).
Im Corruptions Perceptions Index 2019 von Transparency International liegt Nordkorea auf Rang 
172 von 180 untersuchten Staaten (TI 23.1.2020).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 10 von 19
10

Quellen:
- FH – Freedom House (4.2.2019): Freedom in the World 2019 - North Korea, https://www.ecoi.net/
de/dokument/2004348.html, Zugriff 11.2.2020
- TI – Transparency International (23.1.2020): Corruptions Perceptions Index 2019 – Full Data Set, 
https://files.transparency.org/content/download/2450/14822/file/2019_CPI_FULLDATA.zip, Zugriff 
11.2.2020
- USDOS – United States Department of State (13.3.2019): Country Report on Human Rights 
Practices 2018 - Democratic People's Republic of Korea, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2004241.html, Zugriff 10.2.2020
 8. Wehrdienst und Rekrutierungen
Der Wehrdienst ist für Männer und Frauen ab 17 Jahren verpflichtend. Die Wehrpflicht dauert für 
Männer zehn Jahre, für Frauen drei Jahre, doch kann sie auf sieben Jahre erweitert werden (KBS 
28.3.2019; vgl. CIA 5.2.2020). Personen über 60 werden aus dem Reservedienst entlassen. Vom 
Wehrdienst ausgeschlossen sind politische Gefangene und Nachkommen der sogenannten
feindlichen Klasse. Talentierte Schüler und Studenten der Künste oder Naturwissenschaften sowie
besonders fähige Arbeiter in der Industrie können sich  vom Militärdienst  befreien lassen (KBS 
28.3.2019).
Stand Dezember 2018 hatte Nordkorea 1,28 Millionen Soldaten, das sind etwa fünf Prozent der
Bevölkerung. Dazu gehören die Bodentruppen mit einer Stärke von 1,1 Millionen, die Marine mit 
60.000, die Luftstreitkräfte mit 110.000 sowie die neuen strategischen Kräfte mit 10.000. Ein Drittel 
der Militärzeit verbringen die Soldaten mit nicht-militärischen Aktivitäten wie etwa Feldarbeit oder 
im Bauwesen (KBS 28.3.2019).
Quellen:
- CIA – Central Intelligence Agency (5.2.2019): The World Factbook: Korea, North, 
https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/kn.html, Zugriff 11.2.2020
- KBS World Radio (28.3.2019): Das Militär in Nordkorea, 
http://world.kbs.co.kr/service/contents_view.htm?lang=g&board_seq=360718, Zugriff 11.2.2020
 9. Allgemeine Menschenrechtslage
Nordkorea hat zahlreiche wichtige Menschenrechtsverträge ratifiziert (HRW 14.1.2020). Dennoch 
werden die Menschenrechte trotz häufigen Protests durch die internationale Gemeinschaft auf 
breiter Front regelmäßig verletzt (AA 21.10.2019a; vgl. HRW 14.1.2020). Grundrechte werden in 
vielen Fällen nicht beachtet (MEAE 3.2.2020). Im Jahr 2018 konnte keine sichtbare Verbesserung 
der Menschenrechtssituation verzeichnet werden (USDOS 13.3.2019). 
Menschenrechtsprobleme beinhalten:  rechtswidrige  oder  willkürliche  Tötungen  durch  die 
Regierung;  Verschwindenlassen  durch  die  Regierung;  Folter  durch  Behörden;  willkürliche 
Inhaftierungen durch Sicherheitskräfte; Haftanstalten, einschließlich politischer Gefangenenlager, 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 11 von 19
11

in denen die Bedingungen oft hart und lebensbedrohlich sind; politische Gefangene; strenge
Kontrolle über viele Aspekte des Alltagslebens, einschließlich willkürlicher Eingriffe in die
Privatsphäre; Zensur und Blockierung von Websites; erhebliche Beeinträchtigung der Rechte auf 
friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit; schwere Einschränkungen der Religionsfreiheit; 
erhebliche Einschränkungen der Bewegungsfreiheit; Einschränkungen der politischen Beteiligung; 
Zwangsabtreibung; Menschenhandel; schwerwiegende Einschränkungen der Arbeitnehmerrechte, 
einschließlich  der  Verweigerung  des  Rechts,  unabhängige  Gewerkschaften  zu  gründen,  und 
Zwangsarbeit  durch  Massenmobilisierungen  und  als  Teil  des  Umerziehungssystems.  Die 
Regierung  unternimmt keine  glaubwürdigen  Schritte,  um  Beamte  zu  verfolgen,  die 
Menschenrechtsverletzungen begangen haben. Straflosigkeit  ist weiterhin ein weit verbreitetes 
Problem (USDOS 13.3.2019).
Über willkürliche Festnahmen wird regelmäßig berichtet. Festgenommene werden nicht unbedingt 
über den Sachverhalt informiert, der ihnen vorgeworfen wird, und die Ermittlungen werden nicht 
systematisch durchgeführt. Gefängnisstrafen werden sofort  vollstreckt (MEAE 3.2.2020; vgl. AI 
30.1.2020). Berichten zufolge sind die Haftbedingungen hart und lebensbedrohlich und es kommt 
zu systematischen und schweren Menschenrechtsverletzungen (USDOS 13.3.2019; vgl. MEAE 
3.2.2020).  Es  gibt  verschiedene  Arten  von  Gefängnissen,  Haftanstalten  und  Lagern,  darunter 
Zwangsarbeitslager  und  separate  Lager  für  politische  Gefangene.  Die  Lager  für  politische 
Gefangene bestehen aus totalen Kontrollzonen, in denen die Inhaftierung lebenslang ist, und 
„Revolutionszonen“, aus denen Gefangene freigelassen werden können. Personen, die wegen 
unpolitischer  Verbrechen  verurteilt  wurden,  werden  in  Umerziehungsgefängnissen  intensiver 
Zwangsarbeit ausgesetzt (USDOS 13.3.2019; vgl. FH 4.2.2019).
Vom Staat als regierungsfeindlich erachtete Personen oder Personen, die politische Verbrechen 
begangen  haben,  erhalten  unbefristete  Haftstrafen  in  politischen  Gefangenenlagern.  In  vielen 
Fällen werden auch alle Familienmitglieder festgenommen. Die Regierung bestreitet weiterhin die 
Existenz politischer Gefangenenlager. Die  Schätzungen der Gesamtzahl der Gefangenen  und 
Inhaftierten im Gefängnis- und Haftsystem liegen zwischen 80.000 und 120.000. Es gibt keine
öffentlich verfügbaren Informationen, ob die Regierung die Haftbedingungen untersuchte oder
überwachte.  Die  Regierung  erlaubt  Menschenrechtsbeobachtern  nicht,  Gefängnisse  und 
Haftanstalten zu inspizieren (USDOS 13.3.2019; vgl. AI 30.1.2020, FH 4.2.2019).
Geschätzte 2,6 Millionen Nordkoreaner - jede zehnte Person - ist Opfer moderner Sklaverei. Dies
schließt Schüler und Schülerinnen ein, die routinemäßig aus der Schule genommen werden, um 
an  Reis-  oder  Baumpflanzungen  oder  anderen  gemeinschaftlichen  Aktivitäten  teilzunehmen 
(USDOS 13.3.2019). 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 12 von 19
12

Das Regime verweigert seinen Bürgern weiterhin die Meinungs-, Religions- und Glaubensfreiheit
und versucht, die totale Kontrolle über Information und Alltagsleben auszuüben (USDOS
13.3.2019;  vgl.  USDOS  21.6.2019,  AI  30.1.2020,  FH  4.2.2019).  Die  Verfassung  sieht  freie 
Meinungsäußerung, auch für die Presse, vor, aber die Regierung untersagte die Ausübung dieser 
Rechte. Die strikte Durchsetzung der inländischen Medienzensur wird fortgesetzt, ohne dass eine 
Abweichung von der offiziellen Regierungslinie toleriert wird. Es steht der Presse nicht frei, über 
die tatsächliche Situation im Land zu berichten, um sicherzustellen, dass die Berichterstattung in 
den Medien nicht der Ideologie und Propaganda des Regimes widerspricht. Diejenigen, die  den 
Vorgaben des  Regimes  nicht  folgen,  sehen sich  mit  Gefängnis  oder  Tod  bedroht  (USDOS 
13.3.2019; vgl. FH 4.2.2019). Unkontrollierte Kontakte mit Ausländern sind praktisch unmöglich 
und der Bevölkerung unter Strafandrohung untersagt (AA 5.2.2020; vgl. MEAE 3.2.2020, USDOS 
13.3.2019, BMEIA 20.12.2019). 
Unabhängige Medien existieren nicht (USDOS 13.3.2019; vgl. FH 4.2.2019). Ausländische Medien 
sind nicht erhältlich; Zugang zu ihnen ist Einheimischen untersagt (AA 5.2.2020; vgl. USDOS 
13.3.2019, FH 4.2.2019). Personen, denen vorgeworfen wird, ausländische Filme angesehen oder 
besessen zu haben, werden inhaftiert und möglicherweise hingerichtet (USDOS 13.3.2019). Der 
Internetzugang für Bürger ist auf hochrangige Beamte und andere Eliten beschränkt. Ein streng 
kontrolliertes  und  reguliertes  „Intranet“  steht  einer  etwas  größeren  Gruppe  von  Nutzern  zur 
Verfügung.  Die  Regierung  beschränkt  die  akademische  Freiheit  und  kontrolliert  künstlerische 
Arbeiten (USDOS 13.3.2019; vgl. AI 30.1.2020). 
Während  die  Verfassung  die  Freiheit  einer  friedlichen  Versammlung  vorsieht,  respektiert  die 
Regierung diese Bestimmung nicht und verbietet weiterhin öffentliche Versammlungen, die nicht 
zuvor autorisiert wurden und die nicht unter staatlicher Kontrolle stehen. Die Verfassung sieht zwar 
Vereinigungsfreiheit  vor,  aber  die  Regierung  respektiert  diese  Bestimmung  nicht  (USDOS 
13.3.2019). Jede nicht genehmigte politische oder religiöse Handlung, einschließlich des Besitzes 
von  Bibeln  oder  anderen  religiösen  Dokumenten,  kann  zu  einer  Festnahme  führen  (MEAE 
3.2.2020).
Die Verfassung garantiert Religionsfreiheit. Die Regierung hält für das internationale Publikum ein 
Erscheinungsbild der Toleranz gegenüber Religion aufrecht. Gleichzeitig werden alle nicht vom 
Staat genehmigten religiösen Aktivitäten unterdrückt. Religion wird häufig heimlich praktiziert
(USDOS 21.6.2019).
Die Verfassung garantiert die Gleichstellung von Mann und Frau (USDOS 13.3.2019). Frauen 
leiden zusätzlich zu den Misshandlungen, denen die Bevölkerung im Allgemeinen ausgesetzt ist,
unter weitverbreiteten geschlechtsspezifischen Misshandlungen. In Haftanstalten sind Frauen
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 13 von 19
13

Vergewaltigungen und anderer sexueller Gewalt durch das Wachpersonal ausgesetzt (HRW
14.1.2020; vgl. USDOS 13.3.2019, FH 4.2.2019). Menschenhändler, die häufig mit staatlichen
Akteuren in Verbindung stehen, setzen Frauen in China sexueller Ausbeutung, Sklaverei und 
Zwangsheirat  aus.  Frauen  sind  am  Arbeitsplatz  in  hohem  Maße  Diskriminierung,  sexueller 
Belästigung und Körperverletzung sowie - ständig durch die Regierung vermittelten - stereotypen 
Geschlechterrollen ausgesetzt. Die staatlichen  Behörden üben Misshandlungen  gegen Frauen 
aus. Frauen und Mädchen, die Misshandlungen erleiden, erhalten systematisch keinen Schutz 
oder Gerechtigkeit (HRW 14.1.2020; vgl. FH 4.2.2019).
Es  gibt  keine  Gesetze  gegen  einvernehmliche  gleichgeschlechtliche  Aktivitäten  (USDOS 
13.3.2019; vgl ILGA 3.2019, FH 4.2.2019). Nur wenige Informationen zu Diskriminierung aufgrund 
der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität dringen nach außen (USDOS 13.3.2019). 
Laut  offiziellen  Angaben  existiert  in  Nordkorea  keine  Homosexualität  (FH  4.2.2019). 
Gleichgeschlechtliche Beziehungen werden von den Behörden als inakzeptabel angesehen (FCO 
4.2.2020b).
Die Behörden bestreiten weiterhin Vorwürfe wegen Menschenrechtsverletzungen und verweigern 
Menschenrechtsaktivisten den Zugang zum Land (FCO 5.6.2019; vgl. USDOS 13.3.2019). Es gibt 
keine unabhängigen inländischen Organisationen, die die Menschenrechte überwachen oder sich 
zu diesem Thema  äußern. Es gibt  keine  anderen bekannten Organisationen als  die  von der 
Regierung  geschaffenen.  Berufsverbände  bestehen  hauptsächlich  zur  Erleichterung  der 
staatlichen Überwachung und Kontrolle der Organisationsmitglieder (USDOS 13.3.2019; vgl. FH 
4.2.2019).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland (21.10.2019a): Korea (Demokratische 
Volksrepublik, Nordkorea): Politisches Porträt,
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/koreademokratischevolksrepublik-
node/politisches-portraet/216200, Zugriff 10.2.2020
- AA – Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland (5.2.2020): Korea (Demokratische
Volksrepublik, Nordkorea): Reise- und Sicherheitshinweise, https://www.auswaertiges-amt.de/de/
aussenpolitik/laender/koreademokratischevolksrepublik-node/
koreademokratischevolksrepubliksicherheit/216104, Zugriff 10.2.2020
- AI – Amnesty International (30.1.2020): Human Right in Asia-Pacific; Review of 2019 - North 
Korea, https://www.ecoi.net/de/dokument/2023877.html, Zugriff 11.2.2020
- BMEIA – Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten der Republik 
Österreich (20.12.2019): Reiseinformation: Korea - Demokratische Volksrepublik (Demokratische 
Volksrepublik Korea), https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/korea-dem-
vr/, Zugriff 10.2.2020
- FCO – UK Foreign and Commonwealth Office (4.2.2020b): Foreign travel advice: North Korea - 
Local laws and customs, https://www.gov.uk/foreign-travel-advice/north-korea/local-laws-and-
customs, Zugriff 11.2.2020
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 14 von 19
14

- FCO – UK Foreign and Commonwealth Office (6.6.2019): Human Rights and Democracy: the
2018 Foreign and Commonwealth Office report, https://www.ecoi.net/de/dokument/2012982.html, 
Zugriff 10.2.2020
- FH – Freedom House (4.2.2019): Freedom in the World 2019 - North Korea, https://www.ecoi.net/
de/dokument/2004348.html, Zugriff 11.2.2020
- HRW – Human Rights Watch (14.1.2020): World Report 2020 - North Korea, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2022809.html, Zugriff 11.2.2020
- ILGA – International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (3.2019): State 
Sponsored Homophobia 2019, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2004824/ILGA_State_Sponsored_Homophobia_2019.pdf, Zugriff
10.2.2020
- MEAE – Ministère de l‘Europe et des Affaires étrangères (3.2.2020):  Conseils aux Voyageurs: 
Corée du Nord, https://www.diplomatie.gouv.fr/fr/conseils-aux-voyageurs/conseils-par-pays-
destination/coree-du-nord, Zugriff 10.2.2020
- USDOS – United States Department of State (13.3.2019): Country Report on Human Rights 
Practices 2018 - Democratic People's Republic of Korea, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2004241.html, Zugriff 10.2.2020
- USDOS – United States Department of State (21.6.2019): 2018 Report on International Religious 
Freedom: Democratic People’s Republic of Korea, 
https://www.state.gov/wp-content/uploads/2019/05/KOREA-DEM-REP-2018-INTERNATIONAL-
RELIGIOUS-FREEDOM-REPORT.pdf, Zugriff 11.2.2020
10. Todesstrafe
Das  Gesetz  schreibt  die  Todesstrafe  für  die  schwerwiegendsten  Fälle  von  „staatsfeindlichen“ 
Verbrechen vor, einschließlich: Teilnahme an einem Staatsstreich oder einer Verschwörung, um 
den Staat zu stürzen; Terrorakte zu einem staatsfeindlichen Zweck; Hochverrat, der allgemein so 
ausgelegt wird, dass hierzu  auch die Weitergabe von Informationen über wirtschaftliche, soziale 
und  politische  Entwicklungen  zählt,  die  routinemäßig  an  anderer  Stelle  veröffentlicht  werden; 
Unterdrückung  der  Volksbewegung  für  die  nationale  Befreiung  und  "tückische  Zerstörung". 
Darüber hinaus erlaubt das Gesetz die Todesstrafe bei weniger schweren Straftaten wie Diebstahl, 
Zerstörung  militärischer  Einrichtungen  und  nationaler  Vermögenswerte,  Betrug,  Entführung, 
Verbreitung  von  Pornografie  und  Menschenhandel  (USDOS  13.3.2019;  vgl.  AI  30.1.2020,  FH 
4.2.2019). 
Es werden auch an Zivilpersonen öffentliche Hinrichtungen durchgeführt (USDOS 13.3.2019; vgl. 
AI 30.1.2020, FH 4.2.2019). Es gibt zahlreiche Berichte, denen zufolge die Regierung willkürliche 
und rechtswidrige Morde begangen hat. In Berichten von Überläufern wurden Fälle vermerkt, in 
denen  die  Regierung  politische  Gefangene,  Regierungsgegner,  rückgeführte Asylbewerber, 
Regierungsbeamte  und  andere  wegen  Verbrechen  angeklagte  Personen  hingerichtet  hatte 
(USDOS 13.3.2019; vgl. FH 4.2.2019).
Quellen:
- AI – Amnesty International (30.1.2020): Human Right in Asia-Pacific; Review of 2019 - North 
Korea, https://www.ecoi.net/de/dokument/2023877.html, Zugriff 11.2.2020
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 19
15

- FH – Freedom House (4.2.2019): Freedom in the World 2019 - North Korea, https://www.ecoi.net/
de/dokument/2004348.html, Zugriff 11.2.2020
- USDOS – United States Department of State (13.3.2019): Country Report on Human Rights 
Practices 2018 - Democratic People's Republic of Korea,
https://www.ecoi.net/de/dokument/2004241.html, Zugriff 10.2.2020
 11. Bewegungsfreiheit
Das Gesetz sieht die Freiheit vor, sich an einem beliebigen Ort aufzuhalten oder dorthin zu reisen 
(USDOS 13.3.2019). Die  Bewegungsfreiheit ist jedoch massiv eingeschränkt (AI 30.1.2020; vgl. 
USDOS 13.3.2019, FH 4.2.2019). Die Regierung kontrolliert den  Inlandsreiseverkehr weiterhin 
sorgfältig (USDOS 13.3.2019). An nahezu allen  Ein- und Ausfallstraßen von größeren Städten 
werden an militärischen Kontrollpunkten Ausweiskontrollen durchgeführt (AA 5.2.2020; vgl. BMEIA 
20.12.2019, USDOS 13.3.2019, HRW 14.1.2020).
Die Regierung kontrolliert streng die Erlaubnis, in Pjöngjang zu wohnen oder in die Stadt zu reisen, 
wo  die  Verfügbarkeit  von  Nahrungsmitteln,  die  Wohn-  und  Gesundheitssituation  und  die 
allgemeinen Lebensbedingungen viel besser sind als im Rest des Landes (USDOS 13.3.2019). In
der Vergangenheit wurden Zehntausende Menschen von Pjöngjang auf das Land vertrieben.
Manchmal geschah dies als Bestrafung von Vergehen und umfasste Personen, die aufgrund des 
sozialen Status ihrer Familienmitglieder als politisch unzuverlässig eingestuft wurden (USDOS 
13.3.2019; vgl. FH 4.2.2019).
Die  Regierung  beschränkt  auch  Auslandsreisen.  Auswanderung  ist  nicht  erlaubt  (USDOS 
13.3.2019; vgl. HRW 14.1.2020, AI 30.1.2020, FH 4.2.2019). Die Erteilung von Ausreisevisa ist auf 
Beamte  und  vertrauenswürdige  Geschäftsleute,  Künstler,  Sportler,  Akademiker  und  Arbeiter 
beschränkt. Behörden üben größeren Druck auf Familienmitglieder von Überläufern aus, um diese 
zu ermutigen, nach Hause zurückzukehren.  Gegen Grenzschutzbeamte, die möglicherweise als 
Gegenleistung  für  Bestechungsgelder  Grenzübertreter  unterstützt  haben,  wird  vorgegangen 
(USDOS 13.3.2019). Personen, die an ihrem registrierten Wohnsitz nicht mehr aufhältig sind, ohne 
sich neu registrieren zu lassen, werden wie illegale Auswanderer behandelt (AI 30.1.2020).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland (5.2.2020): Korea (Demokratische 
Volksrepublik, Nordkorea): Reise- und Sicherheitshinweise, https://www.auswaertiges-amt.de/de/
aussenpolitik/laender/koreademokratischevolksrepublik-node/
koreademokratischevolksrepubliksicherheit/216104, Zugriff 10.2.2020
- AI – Amnesty International (30.1.2020): Human Right in Asia-Pacific; Review of 2019 - North 
Korea, https://www.ecoi.net/de/dokument/2023877.html, Zugriff 11.2.2020
- BMEIA – Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten der Republik 
Österreich (20.12.2019): Reiseinformation: Korea - Demokratische Volksrepublik (Demokratische 
Volksrepublik Korea), https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/korea-dem-
vr/, Zugriff 10.2.2020
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 16 von 19
16

Go to next pages