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8. NGOs und Menschenrechtsaktivisten
Eine Vielzahl von nationalen und internationalen Menschenrechtsgruppen arbeitet im Allgemeinen  
ohne Einschränkungen durch die Regierung, um die Menschenrechtslage oder einzelne Fälle zu  
beobachten oder zu untersuchen und deren Ergebnisse zu veröffentlichen. Regierungsbeamte  
zeigen  sich  gegenüber  den  Ansichten  dieser  Gruppen  einigermaßen  kooperativ  und  
aufgeschlossen. NGOs, die sich mit sensiblen politischen Themen wie politischen Reformen oder  
dem Widerstand gegen von der Regierung geförderte Entwicklungsprojekte befassen, werden  
regelmäßig schikaniert (USDOS 23.4.2024).
Thailand verfügt über eine lebendige Zivilgesellschaft, doch Gruppen, die sich für die Verteidigung  
der  Menschenrechte  und  der  Meinungsfreiheit oder  für  die  Förderung von  Pressefreiheit und 
Demokratie  einsetzen,  sehen  sich  weiterhin  rechtlichen  und  regulatorischen  Beschränkungen, 
Überwachung,  Steuer-  oder  Geldwäscheermittlungen  sowie  strafrechtlichen  Verfolgungen  
ausgesetzt, unter anderem aufgrund von Gesetzen gegen Aufruhr und Majestätsbeleidigung. Sie  
können  auch  mit  extralegalen  Schikanen  oder  Cyberangriffen  konfrontiert  werden.  NGOs  mit 
republikanischen Ansichten, wie die Organisation für die Thailändische Föderation, sind weiterhin  
verboten. Land- und Umweltaktivisten sind ernsthafter und sogar tödlicher Gewalt ausgesetzt; die  
Umweltrechts-NGO Global Witness hat Thailand als eines der gefährlichsten Länder Asiens für  
solche Aktivisten bezeichnet. Die Täter dieser Angriffe genießen in der Regel Straffreiheit (FH  
2025).
Im Oktober 2024 legte die Regierung einen Gesetzentwurf vor, der NGOs strenge Registrierungs-  
und Meldepflichten auferlegen würde. Außerdem würde er den Behörden erlauben, Organisationen 
aufgrund vager staatlicher Interessen wie „öffentlicher Moral” aufzulösen. Der Gesetzentwurf war  
bis zum Jahresende noch nicht verabschiedet worden (FH 2025). [Anm.: Auch mit Stand Juli 2025  
ist das Gesetz noch nicht in Kraft getreten.]
Quellen:
- FH  -  Freedom  House  (2025):  Freedom  in  the  World  2025  -  Thailand,  
https://freedomhouse.org/country/thailand/freedom-world/2025, Zugriff 1.7.2025
- USDOS - U.S. Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights  
Practices: Thailand, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107649.html, Zugriff 1.7.2025
 9. Wehrdienst und Rekrutierungen
Die thailändische Armee (RTARF) besteht mit Stand 2021 aus folgenden Teilstreitkräften: die  
Königliche Thailändische Armee (RTA), die Königliche Thailändische Marine (RTN, einschließlich  
des Königlichen Marine-Korps) und die Königliche Thailändische Luftwaffe (RTAF). Alle Männer ab 
dem vollendeten 21. Lebensjahr sind wehrpflichtig. Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr kann man  
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im Thailand den freiwilligen Militärdienst ableisten. Alle Männer im Alter von achtzehn Jahren  
werden registriert. Die Dauer der Wehrpflicht beläuft sich auf zwei Jahre, der freiwillige Wehrdienst  
kann je nach Bildungsabschluss auch nur sechs oder zwölf Monate betragen (CIA 12.6.2025). 
In Thailand findet jedes Jahr Anfang April eine Wehrdienst-Lotterie statt. Tausende junge Männer  
im wehrfähigen Alter nehmen daran teil, es ist Pflicht. Wer im Rekrutierungszentrum eine schwarze 
Karte zieht, ist vom Militärdienst befreit. Wer hingegen eine rote Karte zieht, muss für zwei Jahre in  
der Armee dienen (Der Westen 17.4.2025).
Quellen:
- CIA  -  Cenrtal  Intelligence  Agency  [USA]  (12.6.2025):  The  World  Factbook  -  Thailand, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/thailand/#geography, Zugriff 4.7.2025 
- Der  Westen  (17.4.2025): Wehrdienst:  Irres  Lossystem  als  Vorbild  für  Deutschland?, 
https://www.derwesten.de/politik/wehrdienst-bundeswehr-thailand-lotterie-
id301535818.html, Zugriff 4.7.2025 
 10. Allgemeine Menschenrechtslage
Thailand hat als erstes Land Südostasiens die IstGh-Konvention unterzeichnet, jedoch bis heute  
noch  nicht  ratifiziert.  Interessanterweise  hat  das  Land  die  Völkermord-Konvention  von  1948 
ebenso  nicht  unterschrieben.  Das  Land  ist  in  letzten  Jahren  jedoch  einigen  wichtigen 
internationalen Verträgen im Bereich der Menschenrechte beigetreten (BICC 12.2024).
Im Jahr 2024 untergruben Urteile des Verfassungsgerichts, die die reformorientierte Move Forward  
Party (MFP) auflösten (HRW 16.1.2025; vgl. AI 29.4.2025) und Premierminister Srettha Thavisin  
des Amtes enthoben, die „schwankenden“ Bemühungen Thailands um die Wiederherstellung der  
Demokratie nach vielen Jahren der Militärherrschaft. Die neue Regierung von Premierminister  
Paetongtarn Shinawatra hat wenig getan, um die Achtung der Grundfreiheiten zu verbessern und  
die noch bestehenden Menschenrechtsprobleme zu lösen (HRW 16.1.2025).
Die Behörden gehen weiter hart gegen die Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit  
vor. Friedliche Demonstranten und Regierungskritiker werden strafrechtlich verfolgt. Frauen und  
LGBTI-Menschenrechtsverteidiger  werden  gezielt  überwacht  und  auch  Opfer  
geschlechtsspezifischer  Gewalt,  auch  mithilfe  technologischer  Mittel.  Die  Straflosigkeit  wurde 
durch den Ablauf der Verjährungsfrist in dem symbolträchtigen Fall rechtswidriger Tötungen im  
Jahr 2004 im Distrikt Tak Bai weiter verfestigt (AI 29.4.2025).
Zu den wichtigsten Menschenrechtsproblemen gehörten laut glaubwürdiger Berichte: willkürliche  
Verhaftungen und Inhaftierungen; politische Einflussnahme auf die Justiz; politische Gefangene;  
willkürliche und rechtswidrige Eingriffe in die Privatsphäre; schwerwiegende Einschränkungen der  
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Meinungs-  und  Medienfreiheit,  einschließlich  Verhaftungen  und  strafrechtliche  Verfolgung  von 
Regierungskritikern,  Zensur  und  Anwendung  von  Gesetzen  gegen  Majestätsbeleidigung  und 
strafbare Verleumdung; schwerwiegende Einschränkungen der Internetfreiheit; schwerwiegende  
Korruption in der Regierung; Schikanen gegen inländische Menschenrechtsorganisationen; weit  
verbreitete geschlechtsspezifische Gewalt, einschließlich häuslicher Gewalt oder Gewalt durch  
Intimpartner und sexuelle Gewalt; Gewaltverbrechen oder Gewaltandrohungen gegen lesbische,  
schwule,  bisexuelle,  transgender,  queere  oder  intersexuelle  Personen  sowie  erhebliche  
Einschränkungen der Vereinigungsfreiheit von Arbeitnehmern (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- AI - Amnesty International (29.4.2025): The State of the World's Human Rights; Thailand 2024,  
https://www.ecoi.net/de/dokument/2124685.html, Zugriff 4.7.2025 
- BICC Informationsdienst (12.2024): Sicherheit, Rüstung und Entwicklung in Empfängerländern  
deutscher  Rüstungsexporte  -  Thailand,  
https://www.ruestungsexport.info/user/pages/04.laenderberichte/thailand/2024_Thailand.pdf, 
Zugriff 7.7.2025 
- HRW  -  Human  Rights  Watch  (16.1.2025):  World  Report  2025  -  Thailand,  
https://www.ecoi.net/de/dokument/2120123.html, Zugriff 30.6.2025 
- USDOS - U.S. Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights  
Practices: Thailand, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107649.html, Zugriff 8.7.2025
 11. Meinungs- und Pressefreiheit
Die Verfassung sieht das Recht auf freie Meinungsäußerung vor, auch für Mitglieder der Presse  
und anderer Medien. Dieses Recht wurde jedoch durch Gesetze und Regierungsmaßnahmen  
eingeschränkt. So schränkte die Regierung beispielsweise Kritik an Regierung und Monarchie  
gesetzlich ein, begünstigte regierungsnahe Medienorganisationen bei Regulierungsmaßnahmen,  
schikanierte  regierungskritische  Medien,  überwachte  Medien  und  das  Internet  und  blockierte 
Websites (USDOS 23.4.2024).
Das Verbot der Majestätsbeleidigung macht es zu einem Verbrechen, das mit einer Geldstrafe  
oder  drei  bis  15  Jahren  Haft  für  jeden  Verstoß  geahndet  wird,  den  König,  die  Königin,  den 
Thronfolger  oder  den  Regenten  zu  kritisieren,  zu  beleidigen  oder  zu  bedrohen.  Das  Gesetz 
ermöglicht es den Bürgern, sich gegenseitig wegen Majestätsbeleidigung zu verklagen (USDOS  
23.4.2024).
Die  Äußerung  von  kritischen  und  abweichenden  Meinungen  ist  in  Thailand  nach  wie  vor 
eingeschränkt (HRW; vgl. FH 2025, USDOS 23.4.2024). Für vermeintliche Kritiker der Regierung,  
des  Militärs  oder  der  Monarchie  besteht  nach  wie  vor  ein  hohes  Risiko  der  Überwachung, 
Verhaftung, Inhaftierung, Schikanierung und körperlicher Angriffe. Etwa 140 vom NCPO-Regime  
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erlassene Gesetze blieben nach der Machtübergabe an eine Zivilregierung in Kraft, darunter auch  
Maßnahmen, die die Meinungsfreiheit einschränken (FH 2025). 
Die thailändischen Behörden haben Kritiker der Monarchie oft monatelang ohne Kaution inhaftiert,  
um sie vor Gericht zu stellen. Kritische oder beleidigende Äußerungen über die Monarchie sind  
auch  nach  dem  Gesetz  über  Computerkriminalität  [Anm.:  CCA –  Computer  Crime  Act]  eine 
schwere Straftat (HRW 16.1.2025; vgl. FH 2025). Hunderte von Menschen wurden in den letzten  
Jahren wegen Straftaten im Zusammenhang mit Meinungsäußerung angeklagt, darunter Lèse-
majesté  (Majestätsbeleidigung),  Aufruhr  und  Verstöße  gegen  das  CCA,  und  viele  von  ihnen 
werden mehrfach strafrechtlich verfolgt. Das CCA gibt den Behörden weitreichende Befugnisse zur 
Einschränkung  der  Meinungsäußerung  im  Internet,  zur  Verhängung  von  Zensur  und  zur 
Durchführung  von  Überwachungsmaßnahmen  und  ermöglicht  die  Durchsetzung  von  
Bestimmungen zum Verbot der Majestätsbeleidigung im Internet (FH 2025). 
Die Regierung besitzt alle Rundfunkfrequenzen und verpachtet sie an private Medienbetreiber,  
wodurch die Regierung indirekt Einfluss auf die Medien nehmen kann. Die Nationale Rundfunk-  
und  Telekommunikationskommission  ist  gesetzlich  befugt,  die  Lizenzen  von  Rundfunk-  und 
Fernsehanstalten  auszusetzen  oder  zu  entziehen,  die  Inhalte  ausstrahlen,  die  als  falsch, 
verleumderisch für die Monarchie, schädlich für die nationale Sicherheit oder als regierungskritisch  
angesehen  werden.  Die  Behörden  überwachen  den  Inhalt  aller  Medien,  einschließlich  der 
internationalen Medien. Die örtliche Praxis tendiert zur Selbstzensur, insbesondere bei allem, was  
als kritisch gegenüber der Monarchie oder Mitgliedern der königlichen Familie angesehen werden  
kann (USDOS 23.4.2024).
Das Notstandsdekret für die von der Gewalt betroffenen südlichsten Provinzen ermächtigt die  
Regierung, "die Veröffentlichung und Verbreitung von Nachrichten und Informationen zu verbieten,  
die die Bevölkerung in Panik versetzen oder Informationen verfälschen könnten". Außerdem wird  
die  Regierung  ermächtigt, Nachrichten  zu  zensieren,  die  sie  als Bedrohung  für  die nationale 
Sicherheit ansieht (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- FH  -  Freedom  House  (2025):  Freedom  in  the  World  2025  -  Thailand,  
https://freedomhouse.org/country/thailand/freedom-world/2025, Zugriff 24.6.2025
- HRW  -  Human  Rights  Watch  (16.1.2025):  World  Report  2025  -  Thailand,  
https://www.ecoi.net/de/dokument/2120123.html, Zugriff 4.7.2025 
- USDOS - U.S. Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights  
Practices: Thailand, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107649.html, Zugriff 23.6.2025
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 29
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12. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition
Die  Verfassung  gewährt  die  Freiheit,  sich  friedlich  zu  versammeln,  vorbehaltlich  der  
Einschränkungen, die zum „Schutz des öffentlichen Interesses, der Ruhe und Ordnung oder der  
guten Sitten oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer“ erlassen werden. Die Regierung  
respektiert  dieses  Recht  nicht  immer  (USDOS  23.4.2024).  Die  Versammlungsfreiheit  ist 
eingeschränkt,  insbesondere  bei  Versammlungen  zu  politisch  sensiblen  Themen.  Bei  pro-
demokratischen Straßendemonstrationen, die in den Jahren 2020 und 2021 häufig stattfanden,  
gingen  die  Behörden  mit  erheblicher  Gewalt,  einschließlich  scharfer  Munition,  gegen  die 
Demonstranten  vor;  sie  duldeten  Gewalt  gegen  Demonstranten  durch  Sympathisanten  der 
Regierung  und  setzten  Gesetze  zur  Unterdrückung  von  Meinungsverschiedenheiten  ein.  Die 
Demonstrationen  gingen  im  Laufe  des  Jahres  2022  zurück  -  eine  Kombination  aus  der 
Kriminalisierung von Aktivismus, der Inhaftierung von wichtigen Anführern, öffentlicher Ermüdung  
und  Brüchen  innerhalb  der  Protestbewegung.  Auch  im  Jahr  2024  wurden  zahlreiche  
Protestierende strafrechtlich verfolgt (FH 2025). 
Auch  Amnesty  International  (AI)  stellt  fest,  dass  die  Behörden  weiter  hart  gegen  friedliche 
Demonstranten  und  Regierungskritiker  vorgehen.  Die  Verfahren  gegen  Personen,  die  im 
Zusammenhang mit den überwiegend friedlichen Demokratieprotesten zwischen 2020 und 2023  
angeklagt waren, wurden fortgesetzt. Mindestens 22 Personen wurden im Laufe des Jahres 2024  
wegen ihres politischen Online- und Offline-Aktivismus neu angeklagt. Die Verfahren gegen 1.256  
Personen liefen zum Jahresende 2024 noch. Die meisten wurden wegen Majestätsbeleidigung  
(Verleumdung,  Beleidigung  oder  Bedrohung  des  Monarchen),  Aufwiegelung  nach  dem  
Strafgesetzbuch,  Bestimmungen  des  Gesetzes  über  Computerkriminalität  und  einer  
Notverordnung  angeklagt,  die  öffentliche  Versammlungen  während  der  Covid-19-Pandemie 
verbietet (die Ende 2022 aufgehoben wurde) (AI 29.4.2025).
Die Verfassung gewährt dem Einzelnen das Recht, frei Vereinigungen mit anderen zu bilden,  
vorbehaltlich der Einschränkungen durch Gesetze, die zum „Schutz des öffentlichen Interesses,  
der öffentlichen Ruhe und Ordnung oder der guten Sitten“ erlassen werden (USDOS 23.4.2024). 
Quellen:
- AI - Amnesty International (29.4.2025): The State of the World's Human Rights; Thailand 2024,  
https://www.ecoi.net/de/dokument/2124685.html, Zugriff 14.7.2025 
- FH  -  Freedom  House  (2025):  Freedom  in  the  World  2025  -  Thailand,  
https://freedomhouse.org/country/thailand/freedom-world/2025, Zugriff 8.7.2025
- USDOS - U.S. Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights  
Practices: Thailand, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107649.html, Zugriff 7.7.2025
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12.1. Opposition
Zwar  können  sich  politische  Parteien  gründen  und  an  Wahlen  teilnehmen,  doch  haben  die 
Gerichte wiederholt verschiedene Rechtsgrundlagen herangezogen, um erfolgreiche Parteien zu  
schwächen  und  aufzulösen,  die  die  Vorherrschaft  nicht  gewählter  Institutionen  zu  gefährden 
schienen (FH 2025).
Nach dem Erfolg der progressiven Reformpartei Future Forward Party (FFP) bei den Wahlen 2019  
wurde  der  Parteivorsitzende  Thanathorn  Juangroongruangkit  strafrechtlich  belangt  und  vom 
Verfassungsgericht daran gehindert, seinen Sitz in der Legislative einzunehmen, weil er Anteile an  
einem Medienunternehmen gehalten hatte, als er sich um ein Mandat in der Legislative bewarb.  
Die FFP selbst wurde Anfang 2020 aufgelöst, nachdem das Verfassungsgericht entschieden hatte,  
dass ein Darlehen, das sie von Thanathorn erhalten hatte, eine illegale Spende darstellte. Im Jahr  
2023  sah  sich  die  Nachfolgepartei  der  FFP,  die  MFP,  ebenfalls  behördlichen  Schikanen, 
rechtlichen Hindernissen und anderen Beeinträchtigungen ausgesetzt. Im August 2024 wurde die  
MFP vom Verfassungsgericht aufgelöst, weil sie angeblich das Regierungssystem des Landes  
unterminiert hatte, indem sie eine Reform des Gesetzes über Majestätsbeleidigung forderte. Die  
Mitglieder des Parteivorstands, darunter Pita Limjaroenrat, wurden für zehn Jahre aus der Politik  
ausgeschlossen. Die verbliebenen Abgeordneten der MFP formierten sich rasch zur Volkspartei  
(FH 2025).
Oppositionsparteien  und  demokratische  Machtwechsel  wurden  in  der  Vergangenheit  durch 
Interventionen des Militärs, der Gerichte und anderer nicht gewählter Gremien behindert. Bei den  
Wahlen im Jahr 2023 übertrafen die pro-demokratischen Oppositionsparteien MFP und PTP die  
mit der amtierenden Regierung verbundenen Parteien dramatisch und gewannen zusammen 292  
von 500 Sitzen im Repräsentantenhaus. Sie schlossen sich mit kleineren Parteien zusammen, um  
eine starke Mehrheitskoalition in der unteren Kammer zu bilden, aber die MFP wurde durch den  
ernannten  Senat  und  parallele  Rechtsverfahren  vor  dem  Verfassungsgericht  effektiv  an  der 
Teilnahme an der Regierung gehindert. Der PTP gelang es, eine neue Koalition zu bilden, indem  
sie ihren Kurs änderte und Vereinbarungen mit konservativen und militärisch orientierten Parteien  
traf, und ihr Kandidat, Srettha Thavisin, wurde Premierminister (FH 2025).
Nicht gewählte Institutionen haben im Laufe des Jahres 2024 ihre Autorität auf verschiedene  
Weise wiederhergestellt, indem sie sowohl gegen die MFP als auch gegen die PTP vorgegangen  
sind und deren jüngste Wahlerfolge untergraben haben. Kurz nach der Auflösung der MFP im  
August setzte das Verfassungsgericht auch Srettha als Premierminister ab, weil er angeblich im  
Zusammenhang mit einer seiner Kabinettsernennungen gegen ethische Grundsätze verstoßen  
hatte (FH 2025; vgl. AI 29.4.2025). Unabhängig davon führte das komplizierte Auswahlverfahren  
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 17 von 29
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für den Senat in diesem Jahr zu einem neuen Oberhaus, das von Mitgliedern der konservativen  
und königstreuen Bhumjaithai-Partei dominiert wird, die nur 14 % der Sitze im vom Volk gewählten  
Unterhaus gewonnen hatte (FH 2025).
Quellen:
- AI - Amnesty International (29.4.2025): The State of the World's Human Rights; Thailand 2024,  
https://www.ecoi.net/de/dokument/2124685.html, Zugriff 7.7.2025 
- FH  -  Freedom  House  (2025):  Freedom  in  the  World  2025  -  Thailand,  
https://freedomhouse.org/country/thailand/freedom-world/2025, Zugriff 8.7.2025
 13. Haftbedingungen
Die Bedingungen in den Gefängnissen und verschiedenen Haftanstalten, einschließlich in den  
Rehabilitationszentren für Drogenabhängige und Einwanderungshaftzentren (IDCs) sind schlecht  
(USDOS 23.4.2024) bzw. hart (AA 3.7.2025; vgl. EDA 3.7.2025) und von Überbelegung geprägt.  
Im  November  2023  hielten  die  Behörden  mehr  als  275.000  Personen  in  Gefängnissen  und 
Hafteinrichtungen mit einer maximalen Kapazität von etwa 220.000 Personen fest. Beobachter  
berichten über unzureichende medizinische Versorgung in zahlreichen Gefängnissen (USDOS  
23.4.2024).
Die  Bedingungen  in  den  IDCs  unterliegen  nicht  vielen  der  Vorschriften,  die  für  das  reguläre 
Gefängnissystem  gelten.  NGOs,  internationale  Organisationen  und  Häftlinge  in  einigen  IDCs 
berichten, dass die Häftlinge in überfüllten, unhygienischen Zellen ohne Zugang zu körperlicher  
Betätigung, angemessener medizinischer Behandlung oder Halal-Essen für muslimische Häftlinge  
eingesperrt sind (USDOS 23.4.2024).
Die  Behörden  gestatten  es  den  Gefangenen  oder  ihren  Vertretern,  Beschwerden  bei  den 
Ombudsleuten einzureichen, nicht aber direkt bei den Justizbehörden. Während staatliche Stellen  
Berichten zufolge Vorwürfe über Misshandlungen in der Untersuchungshaft untersuchen, geben  
NGOs  an,  dass  die  Behörden  Beschwerden  über  Misshandlungen  in  Gefängnissen  und 
Untersuchungshaftanstalten fast nie nachgehen (USDOS 23.4.2024).
Die  Regierung  erleichterte  die  Überwachung  der  Gefängnisse  durch  die  Nationale  
Menschenrechtskommission  Thailands,  einschließlich  Treffen  mit  Gefangenen  in  Abwesenheit 
Dritter und wiederholter Besuche. Nach Angaben von Menschenrechtsgruppen fand keine externe  
oder internationale Inspektion des Gefängnissystems statt (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 18 von 29
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- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.7.2025):  Thailand: Reise- und Sicherheitshinweise , 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/thailand-node/thailandsicherheit/201558, 
Zugriff 8.7.2025
- EDA - Eigenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (18.7.2025):  
Reisehinweise  für  Thailand,  https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-
reisehinweise/thailand/reisehinweise-fuerthailand.html, Zugriff 8.7.2025 
- USDOS - U.S. Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights  
Practices: Thailand, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107649.html, Zugriff 23.6.2025
 14. Todesstrafe
Thailand hat sein de-facto-Moratorium gegen die Todesstrafe mit einer Hinrichtung im Juni 2018  
beendet (AA 3.7.2025; vgl. Bundestag 18.8.2021). Derzeit kann für 65 Delikte, darunter Mord,  
Entführung, Umsturz und Gefährdung der Staatssicherheit, die Todesstrafe verhängt werden. Im  
Zuge von Amnestien 2019 und 2020 hat König Rama X. viele Verurteilungen zur Todesstrafe in  
lebenslängliche Freiheitsstrafen umgewandelt (Bundestag 18.8.2021).  Derzeit gibt es noch etwa  
60 Straftaten, die mit der Todesstrafe geahndet werden können. Etwa 30 davon fallen unter das  
Strafgesetzbuch und reichen von Angriffen auf die Monarchie bis hin zu Mord und Totschlag. Etwa  
15 Fälle fallen unter das Militärrecht und betreffen Straftaten, die vom Militär begangen werden,  
wie z. B. Kollaboration mit dem Feind. Weitere 15 Straftaten fallen unter verschiedene andere  
Gesetze, z. B. das Gesetz zur Bekämpfung der Prostitution oder das Gesetz zur Bekämpfung des  
Menschenhandels;  auch  Straftaten  im  Zusammenhang  mit  illegalem  Waffenbesitz,  weiters 
Flugzeugentführungen  und  Drogendelikte  können  mit  der  Todesstrafe  geahndet  werden  (BP 
22.4.2021). 
Quellen:
- AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.7.2025): Thailand: Reise- und Sicherheitshinweise,  
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/thailand-node/thailandsicherheit/201558, 
Zugriff 11.7.2025
- BP  -  Bangkok  Post  (22.4.2021):  Slowly  moving  away  from  the  death  penalty,  
https://www.bangkokpost.com/opinion/opinion/2103711/slowly-moving-away-from-the-
deathpenalty, Zugriff 11.7.2025
- Deutscher  Bundestag  [Deutschland]  (18.8.2021):  Anwendung  der  Todesstrafe  in  Thailand, 
https://www.bundestag.de/presse/hib/855250-855250, Zugriff 11.7.2025 
 15. Religionsfreiheit
Die überwiegende Mehrheit der Thailänder ist buddhistisch, und der König gilt als Beschützer des  
Buddhismus in Thailand. Äußerungen, die als beleidigend für den Buddhismus angesehen werden, 
sind gesetzlich verboten. Vor dem Hintergrund eines langjährigen Bürgerkriegs im Süden, in dem  
sich malaiische Muslime und thailändische Buddhisten gegenüberstehen, wird die Ausübung der  
Religion durch die lokale Bevölkerung weiterhin durch Durchsuchungen, Razzien, Angriffe auf  
Gotteshäuser und Gewalt aufgrund der religiösen Identität beeinträchtigt. Muslimische und andere  
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religiöse Minderheiten sind jedoch gesetzlich anerkannt, und die Religionsfreiheit wird im größten  
Teil des Landes im Allgemeinen respektiert (FH 2025).
Die Verfassung „verbietet Diskriminierung aufgrund religiöser Überzeugungen“ und schützt die  
Religionsfreiheit, solange deren Ausübung nicht „der Sicherheit des Staates schadet“. Das Gesetz  
erkennt offiziell fünf Religionsgemeinschaften an: Buddhisten, Muslime, Brahmanen-Hindus, Sikhs  
und  Christen.  Das  Justizministerium  erlaubt  die  Anwendung  der  Scharia  als  separates 
Rechtsverfahren  außerhalb  des  nationalen  Zivilgesetzbuches  für  muslimische  Einwohner  des 
„tiefen Südens“ – beschrieben als die vier südlichsten Provinzen nahe der malaysischen Grenze,  
darunter drei mit einer malaiisch-muslimischen Mehrheit – für das Familienrecht, einschließlich des  
Erbrechts. Ausländische Missionare, darunter Christen, Muslime, Hindus und Sikhs, dürfen sich im  
Land registrieren lassen und tätig sein, wobei sie einer vom Ministerium für Kultur festgelegten  
Quote für verschiedene Religionsgemeinschaften unterliegen (USDOS 26.6.2024).
Die  Behörden  wenden  in  den  südlichsten  Provinzen  weiterhin  Notstandsverordnungen  und 
Kriegsrechtsbestimmungen an, die dem Militär, der Polizei und den zivilen Behörden Befugnisse  
zur  Einschränkung  bestimmter  Grundrechte  einräumten,  darunter  die  Verlängerung  der  
Untersuchungshaft  und  die  Ausweitung  von  Durchsuchungen  ohne  Durchsuchungsbefehl.  Die 
Behörden  haben  bestimmte  Befugnisse  im  Bereich  der  inneren  Sicherheit  an  die  Streitkräfte 
übertragen. Die muslimische Gemeinschaft in den südlichsten Provinzen äußert weiterhin ihre  
Frustration über die ihrer Meinung nach diskriminierende Behandlung durch die Sicherheitskräfte  
und über ein Justizsystem, das ihrer Ansicht nach keine ausreichenden Kontrollmechanismen  
aufweist (USDOS 26.6.2024). Die malaiischen Muslime im Süden Thailands sind nach wie vor  
politisch marginalisiert (FH 2025).
Quellen:
- FH  -  Freedom  House  (2025):  Freedom  in  the  World  2025  -  Thailand,  
https://freedomhouse.org/country/thailand/freedom-world/2025, Zugriff 24.6.2025
- USDOS  -  U.S.  Department  of  State  (26.6.2024):  2023  Report  on  International  Religious 
Freedom: Thailand, https://www.ecoi.net/de/dokument/2111971.html, Zugriff 7.7.2025
 16. Ethnische Minderheiten
Von den ca. 70 Millionen Einwohnern sind der größte Teil ethnische Thais (97,5 %), Burmesen (1,3 
%) und andere (1,1 %) (CIA 12.6.2025). Die Minorities Rights Group weist ebenfalls darauf hin,  
dass  die  Thai-Ethnie  über  95  %  der  Bevölkerung  ausmacht,  sich  diese  aber  durchaus  in 
Untergruppen aufgliedert, die sich zum Teil wesentlich z.B. in der Sprache unterscheiden können.
Die malaiischen Muslime aus den südlichen Provinzen Pattani, Yala, Narathiwat und vier Bezirken  
von  Songkhla  sind  mit  geschätzten  1,5  Millionen  Menschen  die  größte  offizielle  
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Minderheitengruppe. Die mangelnde politische Teilhabe und der Druck zur kulturellen Assimilation  
haben zur Entstehung einer separatistischen Bewegung beigetragen.
Zu den kleineren ethnischen Gruppen, die in den Bergen leben, gehören die Akha, Hmong, Karen,  
Lahu, Lisu und Mein. Diese indigenen Völker (ca. 923.000 Personen) kämpfen angesichts von  
Entwicklungsprojekten,  Landbesitzfragen  und  dem  Zuzug  ethnischer  Thailänder  um  ihr  
wirtschaftliches und kulturelles Überleben, was zur Aushöhlung ihrer Rechte auf ihr traditionelles  
Land und ihre Lebensgrundlagen beiträgt (MRG o.D.).
Die malaiischen Muslime aus den tief im Süden gelegenen Provinzen Pattani, Yala, Narathiwat  
und vier Bezirken von Songkhla bilden mit schätzungsweise 1,5 Millionen Menschen die größte  
offizielle Minderheitengruppe. Der Mangel an politischer Teilhabe und der Druck der kulturellen  
Assimilation haben dazu beigetragen, eine separatistische Bewegung anzuheizen (MRG o.D.).
Die Verfassung legt fest, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, einschließlich des  
Rechts auf gleichen Schutz. Die Regierung setzt diese Bestimmungen nicht wirksam durch. Im  
Laufe des Jahres 2023 gab es Berichte über Gewalt und Diskriminierung gegenüber Angehörigen  
ethnischer Minderheiten (USDOS 23.4.2024).
Obwohl die Verfassung Bestimmungen zum Schutz der traditionellen Kultur und Lebensweise der  
indigenen  Völker  enthält,  unterliegen  staatenlose  Mitglieder  (etwa  50  %)  der  Bergstämme 
gesetzlich  Einschränkungen  ihrer  Bewegungsfreiheit,  sie  dürfen  kein  Land  besitzen,  haben 
Schwierigkeiten beim Zugang zu Bankkrediten und sind bei der Beschäftigung Diskriminierungen  
ausgesetzt. Zu den Beschränkungen für staatenlose indigene Personen gehört die Auflage, dass  
diejenigen, die nicht registriert sind, jedes Mal, wenn sie reisen wollen, die Genehmigung des  
Innenministeriums einholen müssen, um ihr zugewiesenes „Kontrollgebiet” zu verlassen. Obwohl  
das Arbeitsrecht ihnen das Recht auf Gleichbehandlung als Arbeitnehmer einräumt, missachten  
Arbeitgeber  diese  Rechte  häufig,  indem  sie  ihnen  weniger  als  ihren  Kollegen  mit  
Staatsbürgerschaft und weniger als den Mindestlohn zahlen. Das Gesetz schließt sie außerdem  
von staatlichen Sozialleistungen aus (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2025).
Quellen:
- CIA  -  Central  Intelligence  Agency  [USA]  (12.6.2025):  The  World  Factbook  -  Thailand, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/thailand/#geography, Zugriff 11.7.2025
- MRG - Minority Rights Group (o.D.): World Directory of Minorities and Indigenous Peoples -  
Thailand, https://minorityrights.org/country/thailand/, Zugriff 1.7.2025
- USDOS  -  U.S.  Department  of  State  (23.4.2024):  2023  Country  Report  on  Human  Rights 
Practices: Thailand, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107649.html, Zugriff 7.7.2025
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