vene-lib-2025-02-18-ke

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

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Das gegenständliche Produkt der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen und  
Asyl  wurde  gemäß  den  vom  Staatendokumentationsbeirat  beschlossenen  Standards  und  der 
Methodologie der Staatendokumentation erstellt.
Ein Länderinformationsblatt (LIB) der Staatendokumentation ist ein COI-Dokument, das beruhend auf  
den  Bedürfnissen  in  Verfahren  des  Asyl-  und  Fremdenwesens  (RD,  EASt,  ASt,  BVwG)  mittels 
Recherche von vorhandenen, vertrauenswürdigen und vorrangig öffentlichen Informationen gemäß  
den  Standards  der  Staatendokumentation  erstellt  wird.  Ein  LIB  gibt  eine  einzelfallunabhängige 
Darstellung über  die  Lage  betreffend  relevanter  Tatsachen  in  Herkunftsländern  bzw.  in  EU-
Mitgliedsstaaten.
Die LIB dienen den Bedarfsträgern der Instanzen des Asyl- und Fremdenwesens. Für sie gilt § 5 Abs.  
5 letzter Satz BFA-G, d.h. sie sind als solche nicht Teil der allgemein zugänglichen, öffentlichen  
Staatendokumentation. Sie werden aber durch Verwendung im Verfahren (Parteiengehör, Verwendung 
im Bescheid) der jeweiligen Partei zugänglich und durch Verwendung im Bescheid öffentlich gemacht.
Dieses Produkt ist als Arbeitsbehelf für österreichische Behörden und Gerichte entwickelt worden. In  
diesem Sinne stehen Lesbarkeit, flexible Nutzbarkeit und einfache Verwertbarkeit in Entscheidungen  
im  Vordergrund.  Grundsätzlich  wird  jede  Information  mit  mindestens  einer  Quelle  belegt;  aus 
vorgenannten Gründen wird jedoch auf die Hervorhebung von Originalzitaten verzichtet – nicht zuletzt  
auch deshalb, weil sich daraus für die Entscheidungsfindung kein Mehrwert ergibt.
Das gegenständliche Produkt erhebt bezüglich der zur Verfügung gestellten Informationen keinen  
Anspruch auf Vollständigkeit. Aus dem vorliegenden Produkt ergeben sich keine Schlussfolgerungen  
für  die  rechtliche  Beurteilung  eines  konkreten  Verfahrens.  Das  LIB  stellt  keine  allgemeine  oder 
individuelle Entscheidungsvorgabe dar. Das vorliegende Dokument kann insbesondere auch nicht als  
politische  Stellungnahme  seitens  der  Staatendokumentation  oder  des  Bundesamtes  für  
Fremdenwesen und Asyl gewertet werden. 
Zugunsten  der  besseren  Les-  und  Verwendbarkeit  wird  im  vorliegenden  Produkt  auf  eine 
genderneutrale Schreibweise verzichtet. So nicht explizit angemerkt, sind immer alle Geschlechter  
gemeint.
Qualitäts- und Aktualisierungshinweis
Das  LIB  beinhaltet  Arbeitsübersetzungen  fremdsprachiger  Quellen.  Auswahl,  Verwertung  und 
Verwendung von Informationen im vorliegenden Produkt unterliegen dem Qualitätsmanagement der  
Staatendokumentation.
Eine Aktualisierung des LIB erfolgt bei gegebenem Bedarf auf Anfrage. Die Aktualität der verwendeten 
Quellen wird seitens der Staatendokumentation überprüft. Daher können auch im LIB verwendete  
Quellen älteren Datums als inhaltlich aktuell erachtet werden.
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Länderspezifische Anmerkungen
keine.
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Inhaltsverzeichnis
 1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen................................................................ 6
 2. Politische Lage..........................................................................................................................7
 3. Sicherheitslage..........................................................................................................................9
 4. Justizwesen / Rechtsschutz.................................................................................................... 10
 5. Sicherheitsbehörden............................................................................................................... 12
 6. Folter und unmenschliche Behandlung...................................................................................14
 7. Korruption................................................................................................................................14
 8. NGOs, Menschenrechtsaktivisten und Ombudsperson.......................................................... 15
 9. Wehrdienst und Rekrutierungen............................................................................................. 16
 10. Allgemeine Menschenrechtslage............................................................................................ 16
 11. Meinungs- und Pressefreiheit................................................................................................. 18
 12. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition............................................................ 21
12.1. Versammlungsfreiheit......................................................................................................... 21
12.2. Vereinigungsfreiheit............................................................................................................ 22
12.3. Opposition.......................................................................................................................... 23
 13. Haftbedingungen.....................................................................................................................24
 14. Todesstrafe..............................................................................................................................26
 15. Religionsfreiheit.......................................................................................................................26
15.1. Religiöse Gruppen..............................................................................................................27
 16. Ethnische Minderheiten...........................................................................................................27
16.1. Indigene Minderheiten........................................................................................................28
 17. Relevante Bevölkerungsgruppen............................................................................................29
17.1. Frauen................................................................................................................................ 29
17.2. Kinder................................................................................................................................. 32
17.3. Sexuelle Minderheiten........................................................................................................ 34
 18. Bewegungsfreiheit...................................................................................................................35
 19. Flüchtlinge...............................................................................................................................35
 20. Grundversorgung und Wirtschaft............................................................................................ 36
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20.1. Sozialbeihilfen.................................................................................................................... 38
 21. Medizinische Versorgung........................................................................................................ 39
 22. Rückkehr................................................................................................................................. 40
 23. Dokumente..............................................................................................................................41
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1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen
Keine aktuellen Kurzinformationen vorhanden.
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2. Politische Lage
Venezuela  ist  eine  präsidiale  Demokratie  mit  einem  Einkammerparlament.  Die  demokratische 
Ordnung ist jedoch weitgehend ausgehöhlt (AA 15.3.2024a). Das politische System ist seit der  
Regierungszeit von Hugo Chávez von Autoritarismus geprägt, seit 2013 ist sein Nachfolger Nicolas 
Maduro an der Macht (AA 15.3.2024b).
In  Venezuela  kam  es  im  Vorfeld  der  Präsidentschaftswahlen  zu  einer  Verschärfung  der 
Repressionen, einschließlich der Verhaftung von Oppositionsmitgliedern (von denen viele weiterhin 
willkürlich inhaftiert sind und deren Aufenthaltsort unbekannt ist), der willkürlichen Disqualifizierung  
von  Oppositionskandidaten  und  der  Bemühungen  um  eine  weitere  Einschränkung  des  
zivilgesellschaftlichen Raums (HRW 16.1.2025).
Am  28.  Juli  2024  haben  die  Venezolaner  in  großer  Zahl  an  den  Präsidentschaftswahlen 
teilgenommen. In der Wahlnacht erklärte der venezolanische Wahlrat, dass Amtsinhaber Nicolás  
Maduro die Wahl mit über 51 Prozent der Stimmen gewonnen hat (HRW 16.1.2025; vgl. BAMF  
29.7.2024).  Bis  heute  hat  der  Rat  weder  die  Auszählungslisten  der  einzelnen  Wahllokale 
veröffentlicht  noch  die  gesetzlich  vorgeschriebenen  Wahlprüfungen  oder  Bürgerkontrollen 
durchgeführt (HRW 16.1.2025).
Nach  der  Wahl  äußerten  internationale  Beobachter  ernsthafte  Bedenken  hinsichtlich  der 
Behauptung des Wahlrats, Nicolás Maduro sei wiedergewählt worden (HRW 16.1.2025).
Das Wahlexpertengremium der Vereinten Nationen und das Carter Center, die die Wahlen in  
Venezuela auf Ersuchen der Wahlbehörde beobachteten, stellten fest, dass es dem Prozess an  
Transparenz und Integrität mangelte, und stellten die erklärten Ergebnisse in Frage. Sie schenkten  
den von der Opposition veröffentlichten Auszählungslisten auf Bezirksebene Glauben, die laut  
Carter Center darauf hindeuteten, dass der Oppositionskandidat Edmundo González die Wahl mit  
großem Vorsprung gewonnen hatte (HRW 16.1.2025). Der regierungsnahe oberste Wahlrat (CNE)  
erklärte Maduro nach der Wahl vom 28.7.2024 mit 52 % der Stimmen zum Wahlsieger, ohne  
jedoch aufgeschlüsselte Zahlen zur Auszählung vorzulegen. Der Einheitskandidat der Opposition,  
Edmundo Gonzalez Urrutia, reklamierte, die Wahl mit 67 % der Stimmen gewonnen zu haben  
(BAMF 13.1.2025).
Am 10.1.2025 wurde Nicolás Maduro trotz internationaler Proteste für eine dritte Amtszeit als  
Präsident vereidigt (BAMF 13.1.2025).
Am 2. September erließ ein Richter einen Haftbefehl gegen González wegen „Verschwörung“,  
„Aufstachelung zum Ungehorsam“ und anderer Straftaten. González war gezwungen, aus dem  
Land zu fliehen (HRW 16.1.2025). 
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Nach der Bekanntgabe der Wahlergebnisse gingen Tausende von Demonstranten in weitgehend  
friedlichen  Protesten  auf  die  Straße,  um  eine  faire  Auszählung  der  Stimmen  zu  fordern.  Die 
Menschen, auch in einkommensschwachen Gebieten, die traditionell den Chavismo - die politische 
Bewegung des verstorbenen Präsidenten Hugo Chávez - unterstützen, protestierten in großer  
Zahl. Die Behörden reagierten mit Gewalt und weit verbreiteten Übergriffen, darunter Tötungen,  
willkürliche  Verhaftungen  und  Strafverfolgung  sowie  die  Schikanierung  von  Kritikern  (HRW 
16.1.2025).
Human Rights Watch erhielt glaubwürdige Berichte über 23 Tötungen von Demonstranten und  
Unbeteiligten und fand Beweise, die Sicherheitskräfte und regierungsnahe bewaffnete Gruppen, so 
genannte „Colectivos“, mit mehreren dieser Tötungen in Verbindung zu bringen (HRW 16.1.2025).
Das Wahlsystem ist stark von politischer Manipulation und institutioneller Einmischung zugunsten  
der PSUV (United Socialist Party of Venezuela) geprägt (FH 2024).
Das  Maduro-Regime  stützt  sich  auf  das  Militär,  paramilitärische  Kräfte  und  undurchsichtige 
Unterstützung  aus  dem  Ausland,  um  seine  politische  Macht  zu  erhalten.  Militärführer  haben 
zahlreiche Ämter übernommen, und Maduro hat die Bolivarische Miliz (eine zivile Milizgruppe, die  
2008 zur Unterstützung des Militärs gegründet wurde) weiter gestärkt (FH 2024).
Die Amtszeit des Präsidenten beträgt sechs Jahre und unterliegt keiner Amtszeitbeschränkung (FH 
2024). Die Einkammer-Nationalversammlung (Parlament) wird vom Volk für fünf Jahre gewählt,  
wobei eine Mischung aus Mehrheits- und Verhältniswahlsystem angewandt wird (FH 2024).
Die Regional- und Kommunalwahlen im November 2021 wurden durch den Missbrauch staatlicher  
Mittel  und  die  Einmischung  der  Justiz  zu  Gunsten  der  Regierung  beeinträchtigt.  Eine 
Wahlbeobachtungsmission der Europäischen Union (EU) berichtete, dass die Wahlbeteiligung bei  
42,5 Prozent lag, dem niedrigsten Wert seit 25 Jahren (FH 2024).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (15.3.2024a):  Venezuela,  Steckbrief,  
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/venezuela-node/venezuela-224980,  Zugriff  
18.2.2025
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (15.3.2024b):  Venezuela,  politisches  Porträt,  
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/venezuela-node/politisches-portraet-225028, 
Zugriff 18.2.2025
- BAMF  –  BA  für  Migration  und  Flüchtlinge  [Deutschland]  (13.1.2025):  Briefing  Notes, 
Venezuela,  https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/
BriefingNotes/2025/briefingnotes-kw03-2025.pdf?__blob=publicationFile&v=3, Zugriff 17.1.2025
- BAMF  –  BA  für  Migration  und  Flüchtlinge  [Deutschland]  (29.7.2024):  Briefing  Notes, 
Venezuela,  https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/
BriefingNotes/2024/briefingnotes-kw31-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=2, Zugriff 18.2.2025
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  –  Venezuela,  
https://www.ecoi.net/de/dokument/2105035.html, Zugriff 14.2.2025
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- HRW  –  Human  Rights  Watch  (16.1.2025):  World  Report  2025  –  Venezuela,  
https://www.ecoi.net/de/dokument/2120046.html, Zugriff 14.2.2025
 3. Sicherheitslage
Venezolaner sind physischer Unsicherheit und Gewalt aus verschiedenen Quellen ausgesetzt,  
darunter irreguläre bewaffnete Gruppen, Sicherheitskräfte und organisierte Banden (FH 2024).
Die Kriminalitätsrate und die Gewaltbereitschaft sind hoch (EDA 18.2.2025; vgl. AA 18.2.2025).
Der Besitz von Schusswaffen ist weit verbreitet (EDA 18.2.2025).
Aufgrund der anhaltenden politischen und wirtschaftlichen Krise ist es vor allem in den Städten  
auch  spontan  zu  Demonstrationen  gekommen.  Gewalttätige  Auseinandersetzungen  zwischen 
Sicherheitskräften und Demonstranten mit Straßensperrungen sind möglich (AA 18.2.2025; vgl.  
EDA 18.2.2025, BMEIA 18.2.2024a).
Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Venezuela nicht ausgeschlossen werden  
(EDA 18.2.2025).
Die  NRO  Alerta  Venezuela  warnte  davor,  dass  irreguläre  bewaffnete  Gruppen  im  Land 
Menschenrechtsverletzungen  begehen,  darunter  Tötungen,  Folter,  Entführungen,  
Binnenvertreibungen indigener Gemeinschaften, Menschenhandel und Ausbeutung von Frauen  
und Kindern (USDOS 23.4.2024).
In  den  Gebieten  entlang  der  kolumbianischen  Grenze,  insbesondere  in  den  venezolanischen 
Teilstaaten Amazonas, Apure, Barinas, Táchira und Zulia, aber auch im Grenzgebiet zu Brasilien  
besteht  eine  hohe  Gefahr  durch  organisierte  Kriminalität  mit  Entführungen  und  anderen 
Gewaltverbrechen.  Im  Bundesstaat  Apure  kommt  es  regelmäßig  zu  bewaffneten  
Auseinandersetzungen  zwischen  Regierungstruppen  und  Drogenbanden  bzw.  Mitgliedern  
ehemaliger  Guerillagruppen  (FARC)  (AA 18.2.2025;  vgl.  EDA 18.2.2025).  Darunter  auch  die 
Nationale Befreiungsarmee (ELN) die Patriotischen Kräfte der Nationalen Befreiung (FPLN) und  
Gruppen,  die  nach  der  Demobilisierung  der  Revolutionären  Streitkräfte  Kolumbiens  (FARC) 
entstanden sind (HRW 16.1.2025).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (18.2.2025): Venezuela, Reise- und Sicherheitshinweise,  
Sicherheit  –  Teilreisewarnung,  https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/venezuela-
node/venezuelasicherheit-224982, Zugriff 18.2.2025
- BMEIA  –  BM  Europäische  und  internationale  Angelegenheiten  [Österreich]  (18.2.2025a): 
Venezuela,  Aktuelle  Hinweise,  
https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/venezuela, Zugriff 18.2.2025
- EDA – Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (18.2.2025):  
Reisehinweise  für  Venezuela,   https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-
reisehinweise/venezuela/reisehinweise-fuervenezuela.html, Zugriff 18.2.2025
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- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  –  Venezuela,  
https://www.ecoi.net/de/dokument/2105035.html, Zugriff 14.2.2025
- HRW  –  Human  Rights  Watch  (16.1.2025):  World  Report  2025  –  Venezuela,  
https://www.ecoi.net/de/dokument/2120046.html, Zugriff 14.2.2025
- USDOS – US Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights  
Practices: Venezuela, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107618.html, Zugriff 13.2.2025
 4. Justizwesen / Rechtsschutz
Die  Verfassung  sah  eine  unabhängige  Justiz  vor,  aber  die  Justiz  war  nicht  unabhängig  und 
entschied im Allgemeinen auf allen Ebenen zugunsten von Maduro und seinen Vertretern (USDOS  
23.4.2024; vgl. HRW 16.1.2025, FH 2024). Es gab glaubwürdige Vorwürfe von Korruption und  
politischer Einflussnahme in der gesamten Justiz (USDOS 23.4.2024).
Das Gesetz sah das Recht auf ein faires und öffentliches Verfahren mit mündlicher Verhandlung  
für alle Personen vor. Das Office of the High Commissioner for Human Rights (OHCHR) stellte  
fest,  dass  anhaltende  Verzögerungen  bei  Gerichtsverfahren  (einschließlich  Ermittlungen,  
Anhörungen und Strafverfolgung) die Garantien für ein faires und ordnungsgemäßes Verfahren  
untergruben (USDOS 23.4.2024).
Es gab einen allgemeinen Mangel an Transparenz bei der Zuweisung von Staatsanwälten zu  
strafrechtlichen Ermittlungen. Diese Mängel behinderten die Möglichkeit, Straftäter vor Gericht zu  
bringen, und führten zu einer hohen Straflosigkeitsrate bei gewöhnlichen Straftaten und Fällen  
mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen (USDOS 23.4.2024).
Gerichte stützten sich auf Beweise, die von anonymen „ patriotas cooperantes “ (kooperierenden  
Patrioten) erlangt wurden, um mutmaßliche Gegner Maduros zu schikanieren (USDOS 23.4.2024).
Vertreter Maduros nutzten die Justiz, um Personen einzuschüchtern und gerichtlich zu verfolgen,  
die ihrer Politik oder ihren Handlungen kritisch gegenüberstanden, und erhoben in der Regel  
Anklage  wegen  Verschwörung,  Terrorismus  und  Verrats,  um  Personen  zu  verhaften  (USDOS 
23.4.2024).
Laut Gesetz galten Angeklagte bis zum Beweis ihrer Schuld als unschuldig. Das Gesetz verlangte,  
dass  Häftlinge  unverzüglich  über  die  gegen  sie  erhobenen  Anklagen  informiert  werden.  Das 
Gesetz  sah  auch  vor,  dass  bei  Abwesenheit  des  Verteidigers  ein  vom  Gericht  ernannter 
Pflichtverteidiger  das  Verfahren  weiterführen  konnte.  Diese  Anforderungen  wurden  laut  
Menschenrechtsorganisationen oft ignoriert (USDOS 23.4.2024).
Das Recht mittelloser Angeklagter auf einen kostenlosen Rechtsbeistand wurde aufgrund des  
Anwaltsmangels  oft  nicht  respektiert.  Nicht  spanischsprachigen  Angeklagten  stand  oft  keine 
kostenlose Dolmetscherleistung zur Verfügung (USDOS 23.4.2024).
Unter bestimmten Umständen waren Abwesenheitsurteile zulässig, obwohl Gegner eines solchen  
Verfahrens behaupteten, dass die Verfassung solche Urteile verbietet (USDOS 23.4.2024).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 10 von 41
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Obwohl der Kodex der Militärjustiz dahingehend reformiert wurde, dass Zivilisten nicht mehr vor  
Militärgerichten angeklagt werden dürfen, erließ der Oberste Gerichtshof (TSJ) im Jahr 2021 eine  
Entscheidung, die die Möglichkeit offen ließ, Zivilisten vor Militärgerichten anzuklagen , wenn die  
Exekutive dies für angemessen hält (USDOS 23.4.2024).
Es  gab  glaubwürdige  Berichte,  dass  Vertreter  Maduros  versuchten,  internationale  
Strafverfolgungsinstrumente,  einschließlich  Interpol-Ausschreibungen  (Red  Notices),  zu  
missbrauchen, um politisch motivierte Repressalien gegen bestimmte Personen außerhalb des  
Landes durchzuführen (USDOS 23.4.2024).
Die Verfassung verbot die Festnahme oder Inhaftierung einer Person ohne richterliche Anordnung  
und sah vor, dass der Angeklagte bis zur Verhandlung auf freiem Fuß bleibt, aber Richter und  
Staatsanwälte missachteten diese Bestimmungen oft. Vertreter Maduros räumten Inhaftierten nur  
selten das Recht ein, die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung vor Gericht anzufechten, obwohl dieses 
Recht gesetzlich verankert war. Vertreter Maduros nahmen Personen, darunter auch ausländische  
Staatsbürger,  willkürlich  für  längere  Zeiträume  ohne  strafrechtliche  Anklage  in  Gewahrsam 
(USDOS 23.4.2024).
Das  Gesetz  schreibt  vor,  dass  Häftlinge  innerhalb  von  12  Stunden  einem  Staatsanwalt  und 
innerhalb von 48 Stunden einem Richter vorgeführt werden müssen, um die Rechtmäßigkeit der  
Inhaftierung zu prüfen. Das Gesetz schreibt außerdem vor, dass Häftlinge unverzüglich über die  
gegen sie erhobenen Anklagen informiert werden müssen. Staatsanwälte und Richter ignorierten  
diese Anforderungen jedoch routinemäßig (USDOS 23.4.2024).
Obwohl  das  Gesetz  eine  Kaution  vorsah,  wurde  Personen,  die  wegen  bestimmter  Straftaten 
angeklagt waren, keine Freilassung gegen Kaution gewährt (USDOS 23.4.2024). 
Das  Gesetz  gestand  Inhaftierten  das  Recht  auf  Zugang  zu  einem  Rechtsbeistand  und  zu 
Familienangehörigen  zu,  aber  diese  Anforderung  wurde  oft  nicht  erfüllt,  insbesondere  bei 
politischen Gefangenen. Die Verfassung gewährte jeder inhaftierten Person auch das Recht auf  
sofortige Kommunikation mit Familienangehörigen und Rechtsbeiständen, die wiederum das Recht 
hatten, den Aufenthaltsort eines Inhaftierten zu erfahren (USDOS 23.4.2024).
Eine längere Untersuchungshaft stellte nach wie vor ein erhebliches Problem dar. Das Gesetz sah  
vor, dass eine Person, die eines Verbrechens beschuldigt wird, nicht länger als die mögliche  
Mindeststrafe für dieses Verbrechen oder länger als zwei Jahre inhaftiert werden darf, je nachdem,  
welcher Zeitraum kürzer ist, außer unter bestimmten Umständen, z. B. wenn der Angeklagte für die 
Verzögerung  des  Verfahrens  verantwortlich  war.  Vertreter  Maduros  ignorierten  diese  
Anforderungen routinemäßig (USDOS 23.4.2024).
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