usbe-lib-2024-12-10-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Programme unterstützen auch Menschen mit Behinderungen und gesundheitlichen Problemen, während Aktivisten, Freiwillige und religiöse Gruppen ebenfalls Hilfe leisten (BS 19.3.2024). Quellen: - BS – Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Uzbekistan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2105828/country_report_2024_UZB.pdf, Zugriff 10.12.2024 - ILO – International Labour Organization (4.2024): Decent Work Country Programme for the Republic of Uzbekistan 2021-25, https://www.ilo.org/sites/default/files/2024-04/DWCP %20Uzbekistan.pdf, Zugriff 10.12.2024 - ISSA – International Social Security Association (1.2022): Uzbekistan, https://www.issa.int/node/195543?country=1005, Zugriff 10.12.2024 14. Medizinische Versorgung Die Verfassung Usbekistans garantiert das Recht auf Gesundheitsschutz und den Zugang zu einer staatlich finanzierten medizinischen Grundversorgung (GoU 25.7.2023). Seit 2018 werden umfassende Gesundheitsreformen umgesetzt, die insbesondere die primäre Gesundheitsversorgung stärken sollen (WHO 2023). Diese Reformen, ab 2021 landesweit eingeführt, führten zu Verbesserungen in der medizinischen Versorgung, darunter Senkung der Mütter- und Kindersterblichkeit, Früherkennung von Krankheiten, Gesundheitsförderung und eine gestiegene Lebenserwartung (GoU 25.7.2023). Die garantierte medizinische Versorgung umfasst Notfallversorgung, primäre Gesundheitsleistungen bei Infektionskrankheiten sowie spezialisierte Behandlungen für lebensbedrohliche Erkrankungen. Rund 120 Medikamente werden kostenlos bereitgestellt, und Behandlungen in nationalen Fachzentren erfolgen kostenfrei über eine elektronische Warteliste. Die Mittelzuweisung erfolgt direkt an die Patienten. Trotz Herausforderungen wie Ausbildungsdefiziten, Korruption, sozialer Stigmatisierung und finanziellen Hürden hat sich der Zugang zu medizinischen Dienstleistungen für Mütter und Kinder verbessert. Spezialisierte Kliniken für Neugeborene bieten moderne Versorgung im Wochenbett, um die regional hohen Raten der Mütter- und Säuglingssterblichkeit zu senken (IPU 8.7.2024). Das staatlich finanzierte Gesundheitssystem bietet kostenlose medizinische Leistungen für alle Bürger, allerdings variiert die Qualität der Versorgung. Herausforderungen bestehen im begrenzten Zugang zu Spezialbehandlungen und in der veralteten Infrastruktur. Die Regierung investiert zunehmend in den Ausbau des Systems, etwa durch den Bau neuer Krankenhäuser, moderne Technologien und die Arzneimittelproduktion. Private Anbieter und Krankenversicherungen ergänzen das staatliche Angebot mit zusätzlichen Leistungen wie Krankenhausbehandlungen. Diese privaten Versicherungen gewinnen an Beliebtheit, da sie eine höhere Versorgungsqualität bieten, obwohl Einschränkungen wie der Ausschluss von Vorerkrankungen bestehen (IO 20.11.2023). Quellen: .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 18 von 20

- GoU – Government of Uzbekistan (25.7.2023): Common core document forming part of the reports of States parties Uzbekistan [HRI/CORE/UZB/2023], https://www.ecoi.net/en/file/local/2104978/G2315201.pdf, Zugriff 10.12.2024 - IO – IntechOpen (20.11.2023): Perspective Chapter: Advantages and Challenges of the Mandatory Health Insurance in Uzbekistan, https://www.intechopen.com/chapters/1163298, Zugriff 10.12.2024 - IPU – Inter-Parliamentary Union (8.7.2024): Uzbekistan Parliament prioritizes the nation’s health, https://www.ipu.org/news/case-studies/2024-07/uzbekistan-parliament-prioritizes-nations- health, Zugriff 10.12.2024 - WHO – World Health Organization (2023): Transforming the health system in Uzbekistan: two- year implementation review, https://www.ecoi.net/en/file/local/2099371/WHO-EURO-2023-7859- 47627-70163-eng.pdf, Zugriff 10.12.2024 15. Rückkehr Eigenen Berichten nach hat Usbekistan seit 2019 531 Personen, vor allem Frauen und Kinder, aus Konfliktgebieten wie Syrien, Irak und Afghanistan repatriiert, unterstützt durch internationale Organisationen. Die Regierung fördert ihre Rehabilitation und Reintegration durch Bildungs-, Sozial- und Beschäftigungsprogramme sowie verbesserte Wohnbedingungen. Dieses Modell der Rückführung, basierend auf internationalem Recht und Zusammenarbeit, gilt als Vorbild für die erfolgreiche Reintegration von Rückkehrern (CAT/GoU 8.2.2024). Usbekische Behörden und Sicherheitsdienste üben Druck auf im Ausland lebende muslimische Usbeken aus, um deren Rückkehr nach Usbekistan zu erzwingen. Dabei wird ihnen teilweise versprochen, dass sie nicht strafrechtlich verfolgt werden (USCIRF 5.2024). Ein Fall aus dem April 2022 zeigt, dass ein Gewissensgefangener nach Usbekistan zurückkehrte, nachdem ihm zugesichert wurde, er würde nicht inhaftiert werden (Forum18 23.9.2024). In einem anderen Fall wurde ein 26-jähriger Mann in Usbekistan wegen Söldnertätigkeit verurteilt, nachdem er sechs Monate für die Wagner-Gruppe gekämpft hatte. Er erhielt eine 30-monatige Bewährungsstrafe und muss 20 % seines Gehalts an den Staat abführen. Usbekistan warnt seine Bürger, dass Söldnertätigkeit strafbar ist, ähnlich wie andere zentralasiatische Staaten (RFE/RL 11.7.2024). Ein weiterer Vorfall betrifft einen 19-jährigen Usbeken, der in Russland gearbeitet hatte und im Oktober 2023 zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Der Grund war die Beleidigung von Präsident Mirsijojew in sozialen Medien, obwohl der junge Mann den Beitrag gelöscht und sich freiwillig den usbekischen Behörden gestellt hatte (FH 2024). Quellen: - CAT/GoU – Government of Uzbekistan (8.2.2024): Sixth periodic report submitted by Uzbekistan under article 19 of the Convention, due in 2023 [5 January 2024] [CAT/C/UZB/6], https://www.ecoi.net/en/file/local/2109108/G2401973.pdf, Zugriff 10.12.2024 - FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Uzbekistan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2109072.html, Zugriff 10.12.2024 - Forum18 – Forum 18 (23.9.2024): Former prisoner of conscience rearrested, another given 10 more years jail, https://www.ecoi.net/de/dokument/2115706.html, Zugriff 10.12.2024 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 19 von 20

- RFE/RL – Radio Free Europe/Radio Liberty (11.7.2024): Uzbekistan Convicts Man For Joining Wagner Mercenary Group In Ukraine, https://www.ecoi.net/de/dokument/2112612.html, Zugriff 10.12.2024 - USCIRF – United States Commission on International Religious Freedom [USA] (5.2024): United States Commission on International Religious Freedom 2024 Annual Report; USCIRF– Recommended for Special Watch List: Uzbekistan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2112016/Uzbekistan.pdf, Zugriff 10.12.2024 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 20 von 20
