usbe-lib-2024-12-10-ke

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Programme unterstützen auch Menschen mit Behinderungen und gesundheitlichen Problemen,
während Aktivisten, Freiwillige und religiöse Gruppen ebenfalls Hilfe leisten (BS 19.3.2024).
Quellen:
- BS  –  Bertelsmann  Stiftung  (19.3.2024):  BTI  2024  Country  Report  Uzbekistan, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105828/country_report_2024_UZB.pdf, Zugriff 10.12.2024
- ILO – International Labour Organization (4.2024): Decent Work Country Programme for the
Republic  of  Uzbekistan  2021-25,  https://www.ilo.org/sites/default/files/2024-04/DWCP
%20Uzbekistan.pdf, Zugriff 10.12.2024
- ISSA  –  International  Social  Security  Association  (1.2022):  Uzbekistan, 
https://www.issa.int/node/195543?country=1005, Zugriff 10.12.2024
 14. Medizinische Versorgung
Die Verfassung Usbekistans garantiert das Recht auf Gesundheitsschutz und den Zugang zu einer 
staatlich  finanzierten  medizinischen  Grundversorgung  (GoU  25.7.2023).  Seit  2018  werden 
umfassende  Gesundheitsreformen  umgesetzt,  die  insbesondere  die  primäre 
Gesundheitsversorgung  stärken  sollen  (WHO  2023).  Diese  Reformen,  ab  2021  landesweit 
eingeführt, führten zu Verbesserungen in der medizinischen Versorgung, darunter Senkung der 
Mütter- und Kindersterblichkeit, Früherkennung von Krankheiten, Gesundheitsförderung und eine
gestiegene Lebenserwartung (GoU 25.7.2023).
Die  garantierte  medizinische  Versorgung  umfasst  Notfallversorgung,  primäre 
Gesundheitsleistungen  bei  Infektionskrankheiten  sowie  spezialisierte  Behandlungen  für 
lebensbedrohliche Erkrankungen. Rund 120 Medikamente werden kostenlos bereitgestellt, und 
Behandlungen in nationalen Fachzentren erfolgen kostenfrei über eine elektronische Warteliste. 
Die  Mittelzuweisung  erfolgt  direkt  an  die  Patienten.  Trotz  Herausforderungen  wie 
Ausbildungsdefiziten, Korruption, sozialer Stigmatisierung und finanziellen Hürden hat sich der 
Zugang  zu  medizinischen  Dienstleistungen  für  Mütter  und  Kinder  verbessert.  Spezialisierte 
Kliniken für Neugeborene bieten moderne Versorgung im Wochenbett, um die regional hohen 
Raten der Mütter- und Säuglingssterblichkeit zu senken (IPU 8.7.2024).
Das staatlich finanzierte Gesundheitssystem bietet kostenlose medizinische Leistungen für alle 
Bürger, allerdings variiert die Qualität der Versorgung. Herausforderungen bestehen im begrenzten 
Zugang  zu  Spezialbehandlungen  und  in  der  veralteten  Infrastruktur.  Die  Regierung  investiert 
zunehmend in den Ausbau des Systems, etwa durch den Bau neuer Krankenhäuser, moderne 
Technologien  und  die  Arzneimittelproduktion.  Private  Anbieter  und  Krankenversicherungen 
ergänzen das staatliche Angebot mit zusätzlichen Leistungen wie Krankenhausbehandlungen. 
Diese privaten Versicherungen gewinnen an Beliebtheit, da sie eine höhere Versorgungsqualität 
bieten,  obwohl  Einschränkungen  wie  der  Ausschluss  von  Vorerkrankungen  bestehen  (IO 
20.11.2023).
Quellen:
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 18 von 20
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- GoU – Government of Uzbekistan (25.7.2023): Common core document forming part of the
reports  of  States  parties  Uzbekistan  [HRI/CORE/UZB/2023], 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2104978/G2315201.pdf, Zugriff 10.12.2024
- IO  –  IntechOpen  (20.11.2023):  Perspective  Chapter:  Advantages  and  Challenges  of  the 
Mandatory  Health  Insurance  in  Uzbekistan,  https://www.intechopen.com/chapters/1163298, 
Zugriff 10.12.2024
- IPU  –  Inter-Parliamentary  Union  (8.7.2024):  Uzbekistan  Parliament  prioritizes  the  nation’s 
health,  https://www.ipu.org/news/case-studies/2024-07/uzbekistan-parliament-prioritizes-nations-
health, Zugriff 10.12.2024
- WHO – World Health Organization (2023): Transforming the health system in Uzbekistan: two-
year  implementation  review,  https://www.ecoi.net/en/file/local/2099371/WHO-EURO-2023-7859-
47627-70163-eng.pdf, Zugriff 10.12.2024
 15. Rückkehr
Eigenen Berichten nach hat Usbekistan seit 2019 531 Personen, vor allem Frauen und Kinder, aus 
Konfliktgebieten  wie  Syrien,  Irak  und  Afghanistan  repatriiert,  unterstützt  durch  internationale 
Organisationen.  Die  Regierung  fördert  ihre  Rehabilitation  und  Reintegration  durch  Bildungs-, 
Sozial- und Beschäftigungsprogramme sowie verbesserte Wohnbedingungen. Dieses Modell der 
Rückführung, basierend auf internationalem Recht und Zusammenarbeit, gilt als Vorbild für die 
erfolgreiche Reintegration von Rückkehrern (CAT/GoU 8.2.2024).
Usbekische Behörden und Sicherheitsdienste üben Druck auf im Ausland lebende muslimische 
Usbeken aus, um deren Rückkehr nach Usbekistan zu erzwingen. Dabei wird ihnen teilweise 
versprochen, dass sie nicht strafrechtlich verfolgt werden (USCIRF 5.2024). Ein Fall aus dem April 
2022  zeigt,  dass  ein  Gewissensgefangener  nach  Usbekistan  zurückkehrte,  nachdem  ihm 
zugesichert wurde, er würde nicht inhaftiert werden (Forum18 23.9.2024). In einem anderen Fall 
wurde ein 26-jähriger Mann in Usbekistan wegen Söldnertätigkeit verurteilt, nachdem er sechs 
Monate für die Wagner-Gruppe gekämpft hatte. Er erhielt eine 30-monatige Bewährungsstrafe und 
muss  20  %  seines  Gehalts  an  den  Staat  abführen.  Usbekistan  warnt  seine  Bürger,  dass 
Söldnertätigkeit strafbar ist, ähnlich wie andere zentralasiatische Staaten (RFE/RL 11.7.2024). Ein 
weiterer Vorfall betrifft einen 19-jährigen Usbeken, der in Russland gearbeitet hatte und im Oktober 
2023 zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Der Grund war die Beleidigung von Präsident
Mirsijojew in sozialen Medien, obwohl der junge Mann den Beitrag gelöscht und sich freiwillig den 
usbekischen Behörden gestellt hatte (FH 2024).
Quellen:
- CAT/GoU  –  Government  of  Uzbekistan  (8.2.2024):  Sixth  periodic  report  submitted  by 
Uzbekistan under article 19 of the Convention, due in 2023 [5 January 2024] [CAT/C/UZB/6], 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2109108/G2401973.pdf, Zugriff 10.12.2024
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  -  Uzbekistan, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2109072.html, Zugriff 10.12.2024
- Forum18 – Forum 18 (23.9.2024): Former prisoner of conscience rearrested, another given 10 
more years jail, https://www.ecoi.net/de/dokument/2115706.html, Zugriff 10.12.2024
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 19 von 20
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- RFE/RL – Radio Free Europe/Radio Liberty (11.7.2024): Uzbekistan Convicts Man For Joining
Wagner  Mercenary  Group  In  Ukraine,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2112612.html,  Zugriff 
10.12.2024
- USCIRF – United States Commission on International Religious Freedom [USA] (5.2024): 
United States Commission on International Religious Freedom 2024 Annual Report; USCIRF–
Recommended  for  Special  Watch  List:  Uzbekistan, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2112016/Uzbekistan.pdf, Zugriff 10.12.2024
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 20 von 20
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