urug-lib-2023-06-19-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Das gegenständliche Produkt der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde gemäß den vom Staatendokumentationsbeirat beschlossenen Standards und der Methodologie der Staatendokumentation erstellt. Ein Länderinformationsblatt (LIB) der Staatendokumentation ist ein COI-Dokument, das beruhend auf den Bedürfnissen in Verfahren des Asyl- und Fremdenwesens (RD, EASt, ASt, BVwG) mittels Recherche von vorhandenen, vertrauenswürdigen und vorrangig öffentlichen Informationen gemäß den Standards der Staatendokumentation erstellt wird. Ein LIB gibt eine einzelfallunabhängige Darstellung über die Lage betreffend relevanter Tatsachen in Herkunftsländern bzw. in EU- Mitgliedsstaaten. Die LIB dienen den Bedarfsträgern der Instanzen des Asyl- und Fremdenwesens. Für sie gilt § 5 Abs. 5 letzter Satz BFA-G, d.h. sie sind als solche nicht Teil der allgemein zugänglichen, öffentlichen Staatendokumentation. Sie werden aber durch Verwendung im Verfahren (Parteiengehör, Verwendung im Bescheid) der jeweiligen Partei zugänglich und durch Verwendung im Bescheid öffentlich gemacht. Dieses Produkt ist als Arbeitsbehelf für österreichische Behörden und Gerichte entworfen worden. In diesem Sinne stehen Lesbarkeit, flexible Nutzbarkeit und einfache Verwertbarkeit in Entscheidungen im Vordergrund. Grundsätzlich wird jede Information mit mindestens einer Quelle belegt; aus vorgenannten Gründen wird jedoch auf die Hervorhebung von Originalzitaten verzichtet – nicht zuletzt auch deshalb, weil sich daraus für die Entscheidungsfindung kein Mehrwert ergibt. Das gegenständliche Produkt erhebt bezüglich der zur Verfügung gestellten Informationen keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Aus dem vorliegenden Produkt ergeben sich keine Schlussfolgerungen für die rechtliche Beurteilung eines konkreten Verfahrens. Das LIB stellt keine allgemeine oder individuelle Entscheidungsvorgabe dar. Das vorliegende Dokument kann insbesondere auch nicht als politische Stellungnahme seitens der Staatendokumentation oder des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl gewertet werden. Zugunsten der besseren Les- und Verwendbarkeit wird im vorliegenden Produkt auf eine genderneutrale Schreibweise verzichtet. So nicht explizit angemerkt, sind immer alle Geschlechter gemeint. Qualitäts- und Aktualisierungshinweis Das LIB beinhaltet Arbeitsübersetzungen fremdsprachiger Quellen. Auswahl, Verwertung und Verwendung von Informationen im vorliegenden Produkt unterliegen dem Qualitätsmanagement der Staatendokumentation. Die Aktualität der verwendeten Quellen wird seitens der Staatendokumentation überprüft. Daher können auch im LIB verwendete Quellen älteren Datums als inhaltlich aktuell erachtet werden. .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 2 von 20

Länderspezifische Anmerkungen: Uruguay wird in Österreich laut Herkunftsstaaten-Verordnung (HStV) derzeit als sicherer Herkunftsstaat geführt. Vom länderkundlichen Standpunkt aus, geben die jüngsten Aktuali- sierungen der Länderinformationen zu Uruguay keinen Anlass zur Änderung der länder- kundlichen Einschätzung zur Eigenschaft als sicherer Herkunftsstaat im Sinne der HStV. Hinweis: COVID-19: Zur aktuellen Anzahl der Krankheits- und Todesfälle in den einzelnen Ländern empfiehlt die Staatendokumentation bei Interesse/Bedarf folgende Websites der WHO: https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019/situation-reports. Für historische Daten bis zum 10.3.2023 s. die Datenbank der Johns-Hopkins-Universität: https://gisanddata.maps.arcgis.com/apps/opsdashboard/index.html#/bda7594740fd4029942 3467b48e9ecf6 . .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 3 von 20

Inhaltsverzeichnis 1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen................................................................5 2. COVID-19..................................................................................................................................6 3. Politische Lage..........................................................................................................................6 4. Sicherheitslage..........................................................................................................................7 5. Rechtsschutz / Justizwesen......................................................................................................7 6. Sicherheitsbehörden.................................................................................................................8 7. Folter und unmenschliche Behandlung.....................................................................................8 8. Korruption..................................................................................................................................9 9. NGOs und Menschenrechtsaktivisten.......................................................................................9 10. Wehrdienst und Rekrutierungen.............................................................................................10 11. Allgemeine Menschenrechtslage............................................................................................10 12. Meinungs- und Pressefreiheit.................................................................................................10 13. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition............................................................11 14. Haftbedingungen.....................................................................................................................12 15. Todesstrafe..............................................................................................................................12 16. Religionsfreiheit.......................................................................................................................12 17. Minderheiten...........................................................................................................................13 18. Relevante Bevölkerungsgruppen............................................................................................14 18.1. Frauen................................................................................................................................14 18.2. Kinder.................................................................................................................................16 18.3. Sexuelle Minderheiten........................................................................................................16 19. Bewegungsfreiheit...................................................................................................................17 20. IDPs und Flüchtlinge...............................................................................................................17 21. Grundversorgung und Wirtschaft............................................................................................17 21.1. Sozialbeihilfen....................................................................................................................19 22. Medizinische Versorgung........................................................................................................19 23. Rückkehr.................................................................................................................................20 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 4 von 20

1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen Keine aktuellen Kurzinformationen vorhanden. .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 5 von 20

2. COVID-19 Derzeit gelten keine pandemiebedingten Einreisebeschränkungen. Das Tragen eines Mund- Nasen-Schutzes wird vielerorts (öffentliche Verkehrsmittel, öffentliche Einrichtungen, Einkaufszentren, Supermärkte und Ladengeschäfte) empfohlen, ist aber nicht zwingend vorgeschrieben (AA 19.6.2023). Quellen: -AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (19.6.2023): Uruguay: Reise- und Sicherheitshinweise, Aktuelles, https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/uruguay-node/uruguaysicherheit/ 201138, Zugriff 19.6.2023 3. Politische Lage Die Republik Uruguay ist eine konstitutionelle Republik mit einem demokratisch gewählten Präsidenten und einem Zweikammerparlament (USDOS 20.3.2023; vgl. AA 14.2.2023). Bei den nationalen Wahlen 2019 wurde Luis Lacalle Pou für eine fünfjährige Amtszeit als Präsident gewählt. Keine politische Partei erhielt eine Mehrheit im Parlament, aber die Regierungspartei bildete eine Koalition. Die Wahlen wurden von Beobachtern als frei und fair eingestuft (USDOS 20.3.2023). Die verschiedenen Regierungsebenen üben alle grundlegenden staatlichen Funktionen solide aus, einschließlich Regulierung, Verwaltung und Umsetzung. Uruguay ist eine Republik mit einer klassischen Gewaltenteilung. Das Land verfügt über 19 subnationale Regierungen (BTI 2022; vgl. CIA 9.6.2023), 125 Gemeindeverwaltungen und eine Vielzahl autonomer öffentlicher Einrichtungen, die auf Bereiche wie Bildung, öffentliche Dienstleistungen und Regulierungsbehörden spezialisiert sind und deren Leiter vom Parlament ernannt werden. Das Auftreten des Coronavirus hat die grundlegenden zivilen Funktionen der staatlichen Verwaltung nicht beeinträchtigt (BTI 2022). Die politischen Bedingungen in Uruguay gehören zu den freiesten des Kontinents (CIA 9.6.2023). Quellen: -AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (14.2.2023): Uruguay: Politisches Porträt, https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/uruguay-node/politisches-portraet/201182, Zugriff 19.6.2023 -BTI – Bertelsmann Transformations Index (2022): BTI 2022 Country Report Uruguay, https://bti-project.org/fileadmin/api/content/en/downloads/reports/country_report_2022_URY.pdf, Zugriff 12.6.2023 -CIA – Central Intelligence Agency [USA] (9.6.2023): The World Factbook, Uruguay, Introduction, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/uruguay/#government, Zugriff 16.6.2023 -USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Uruguay, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089733.html, Zugriff 9.6.2023 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 6 von 20

4. Sicherheitslage Es gab keine Berichte über willkürliche oder ungesetzliche Tötungen durch die Regierung oder ihre Vertreter bzw. über das Verschwinden von Personen durch oder im Auftrag von Regierungsbehörden (USDOS 20.3.2023). Uruguay ist ein Transitland für Drogen, die hauptsächlich nach Europa gelangen, häufig in Containern auf dem Seeweg; Weitere Probleme sind begrenzte Korruption bei der Strafverfolgung, Geldwäsche, schwache Grenzkontrollen entlang der brasilianischen Grenze und steigender Drogenkonsum auf Kokainbasis und synthetischen Drogen (CIA 9.6.2023). Die politische Lage ist stabil. Dennoch kann es zu politischen Demonstrationen, Streiks und gelegentlichen Ausschreitungen kommen. Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Uruguay nicht ausgeschlossen werden (EDA 13.6.2023). Quellen: - CIA – Central Intelligence Agency [USA] (9.6.2023): The World Factbook: Uruguay, Transnational Issues, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/uruguay/#transnational- issues, Zugriff 16.6.2023 - EDA – Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (13.6.2023): Reisehinweise für Uruguay, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und- reisehinweise/uruguay/reisehinweise-fueruruguay.html#eda246205, Zugriff 13.6.2023 - USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Uruguay, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089733.html, Zugriff 9.6.2023 5. Rechtsschutz / Justizwesen In Uruguay gibt es eine klare Aufgabenteilung zwischen der Judikative, der Exekutive und der Legislative mit gegenseitiger Kontrolle. Es gibt keine bedeutenden informellen Institutionen, die die Gewaltenteilung oder die Rechtsstaatlichkeit als solche untergraben könnten (BTI 2022). Das Gesetz verbietet willkürliche Verhaftungen und Inhaftierungen und sieht das Recht jeder Person vor, die Rechtmäßigkeit ihrer Verhaftung oder Inhaftierung vor Gericht anzufechten. Die Regierung hat diese Bestimmungen im Allgemeinen eingehalten (USDOS 20.3.2023). Inhaftierte haben das Recht auf unverzüglichen Zugang zu einem Anwalt ihrer Wahl oder einem vom Staat gestellten Anwalt. Diese Rechte wurden eingehalten (USDOS 20.3.2023). Die Verfassung sieht eine unabhängige Justiz vor, und die Exekutive respektierte im Allgemeinen diese Unabhängigkeit und Unparteilichkeit., wobei auch das Recht auf ein faires, zeitnahes und öffentliches Verfahren seitens der Justiz im Allgemeinen durchgesetzt wurde (USDOS 20.3.2023). Einzelpersonen und Organisationen können zivilrechtliche Rechtsbehelfe für Menschenrechtsverletzungen bei inländischen Gerichten oder durch gesetzlich festgelegte Verwaltungsmechanismen einfordern. Fälle von Menschenrechtsverletzungen können auch durch Petitionen von Einzelpersonen oder Organisationen bei der Interamerikanischen Menschenrechtskommission eingereicht werden, die ihrerseits den Fall an den Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterleiten kann. Der Gerichtshof kann .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 7 von 20

zivilrechtliche Abhilfemaßnahmen anordnen, einschließlich einer angemessenen Entschädigung für die geschädigte Person (USDOS 20.3.2023). Quellen: -BTI – Bertelsmann Transformations Index (2022): BTI 2022 Country Report Uruguay, https://bti-project.org/fileadmin/api/content/en/downloads/reports/country_report_2022_URY.pdf, Zugriff 12.6.2023 - USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Uruguay, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089733.html, Zugriff 12.6.2023 6. Sicherheitsbehörden Die dem Innenministerium unterstellte Nationale Polizei Uruguays ist für die innere Sicherheit zuständig, während die Nationale Direktion für Migration für die Migration und die Überwachung der Grenzen verantwortlich ist. Die Streitkräfte, die dem Verteidigungsministerium unterstehen, sind für die äußere Sicherheit zuständig und haben einige Aufgaben im Inland, darunter die Sicherung von sechs Gefängnissen und die Grenzsicherung. Die zivilen Behörden behielten eine wirksame Kontrolle über die Sicherheitskräfte (USDOS 20.3.2023; vgl. CIA 9.6.2023). Zu den Streitkräften Uruguays (Fuerzas Armadas del Uruguay) gehören: Nationale Armee (Ejercito Nacional), Nationale Marine (Armada Nacional, einschließlich Küstenwache (Prefectura Nacional Naval oder PRENA)), Uruguayische Luftwaffe (Fuerza Aerea) (CIA 9.6.2023). Das Militär unterliegt der zivilen Kontrolle. Die Exekutive hat keine außergewöhnlichen Befugnisse genutzt, um die demokratischen Institutionen zu untergraben (BTI 2022). Quellen: -BTI – Bertelsmann Transformations Index (2022): BTI 2022 Country Report Uruguay, https://bti-project.org/fileadmin/api/content/en/downloads/reports/country_report_2022_URY.pdf, Zugriff 12.6.2023 -CIA – Central Intelligence Agency [USA] (9.6.2023): The World Factbook, Uruguay, Military and Security, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/uruguay/#military-and-security, Zugriff 16.6.2023 - USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Uruguay, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089733.html, Zugriff 12.6.2023 7. Folter und unmenschliche Behandlung Die Verfassung und das Gesetz verbieten solche Praktiken, und es gab keine Berichte darüber, dass Regierungsbeamte sie anwenden (USDOS 20.3.2023). Bei der Überprüfung Uruguays durch die UN-Ausschüsse für Folter, Menschenrechte und Verschwindenlassen wurde festgestellt, dass der nationale Mechanismus für die Berichterstattung und das Follow-up geschwächt ist und es an einem Dialog mit der Zivilgesellschaft mangelt (AI 27.3.2023). Quellen: .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 8 von 20

- AI – Amnesty International (27.3.2023): Amnesty International Report 2022/23; The State of the World's Human Rights; Uruguay 2022, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089666.html, Zugriff 6.6.2023 - USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Uruguay, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089733.html, Zugriff 9.6.2023 8. Korruption Das Gesetz sieht strafrechtliche Sanktionen für Korruption durch Beamte vor, und die Regierung hat das Gesetz im Allgemeinen wirksam umgesetzt (USDOS 20.3.2023; vgl. BTI 2022). Den Behörden fehlte es manchmal an ausreichenden Durchsetzungsressourcen und -mechanismen, um administratives Fehlverhalten zu erkennen und zu bekämpfen (USDOS 20.3.2023). Das Land verfügt seit 1998 über ein Anti-Korruptionsgesetz, das in der Folgezeit überarbeitet wurde. Mit dem Gesetz von 1998 wurde Korruption zu einem Straftatbestand erklärt und eine unabhängige Sonderbehörde zur Korruptionsbekämpfung geschaffen (der Rat für Transparenz und öffentliche Ethik, JUTEP). Nach den geltenden Vorschriften müssen hochrangige Beamte, darunter der Präsident, Minister und Abgeordnete, ihre finanziellen Verhältnisse offiziell offenlegen (BTI 2022). Der Corruption Perceptions Index 2022 von Transparency International listet Uruguay auf Platz 14 von 180 Staaten auf (TI ohne Datum). Quellen: -BTI – Bertelsmann Transformations Index (2022): BTI 2022 Country Report Uruguay, https://bti-project.org/fileadmin/api/content/en/downloads/reports/country_report_2022_URY.pdf, Zugriff 12.6.2023 -TI – Transparency International (ohne Datum): Corruption Perceptions Index 2022, https://www.transparency.org/en/cpi/2022, Zugriff 7.6.2023 - USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Uruguay, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089733.html, Zugriff 13.6.2023 9. NGOs und Menschenrechtsaktivisten Verschiedene inländische und internationale Menschenrechtsgruppen arbeiteten im Allgemeinen ohne staatliche Einschränkungen, untersuchten Menschenrechtsfälle und veröffentlichten ihre Ergebnisse. Die Regierungsbeamten waren oft kooperativ und gingen auf ihre Ansichten ein (USDOS 20.3.2023). Die Wahl eines neuen Vorstands der Nationalen Menschenrechtsinstitution (NHRI) im August erfolgte nicht nach den vorgeschriebenen rechtlichen Verfahren und wurde durch die Einmischung der politischen Parteien beeinträchtigt (AI 27.3.2023). Quellen: - AI – Amnesty International (27.3.2023): Amnesty International Report 2022/23; The State of the World's Human Rights; Uruguay 2022, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089666.html, Zugriff 6.6.2023 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 9 von 20

- USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Uruguay, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089733.html, Zugriff 9.6.2023 10. Wehrdienst und Rekrutierungen Das Alter für den freiwilligen Militärdienst für Männer und Frauen beträgt 18-30 Jahre (18-22 Jahre für die Marine); bis zu 40 Jahre für Spezialisten; die Einberufung ist in Friedenszeiten freiwillig, aber die Regierung ist befugt, in Notfällen Einberufungen vorzunehmen. Der Anteil der Frauen am aktiven Militär beträgt derzeit fast 20 Prozent (CIA 9.6.2023). Quellen: -CIA – Central Intelligence Agency [USA] (9.6.2023): The World Factbook, Uruguay, Military and Security, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/uruguay/#military-and-security, Zugriff 16.6.2023 11. Allgemeine Menschenrechtslage Die Nationale Menschenrechtsinstitution (INDDHH) ist eine autonome Behörde mit Quasi- Rechtsprechungsbefugnissen, die dem Parlament unterstellt ist. Sie setzt sich aus fünf Vorstandsmitgliedern zusammen, die von Organisationen der Zivilgesellschaft nominiert und vom Parlament mit Zweidrittelmehrheit für eine fünfjährige Amtszeit, die einmal verlängert werden kann, bestätigt werden. Die INDDHH hat die Aufgabe, die in der Verfassung und im Völkerrecht verankerten Menschenrechte zu verteidigen, zu fördern und zu schützen. Der NPM (Nationaler Mechanismus zur Verhütung von Folter) arbeitet innerhalb des INDDHH, führt regelmäßige Kontrollen der Hafteinrichtungen durch und gibt Berichte und Empfehlungen ab. Die INDDHH hat seine Menschenrechtsziele wirksam erreicht (USDOS 20.3.2023). Es gab keine Berichte über politische Gefangene oder Inhaftierte (USDOS 20.3.2023). Die Verfassung verbietet willkürliche oder unrechtmäßige Eingriffe in die Privatsphäre, die Familie, die Wohnung oder die Korrespondenz, und es liegen keine Berichte vor, dass die Regierung diese Verbote nicht beachtet hat (USDOS 20.3.2023). Quellen: - USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Uruguay, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089733.html, Zugriff 12.6.2023 12. Meinungs- und Pressefreiheit Es bestehen sowohl verfassungsrechtliche als einfach gesetzliche Regelungen zum Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit. Unabhängige Medien, ein effizientes Justizwesen und ein funktionierendes demokratisches politisches System fördern die freie Meinungsäußerung, auch für die Medien Weiters geben diese den Bürgern die Möglichkeit, ihre Regierung in freien und fairen, regelmäßig stattfindenden, geheimen Wahlen auf der Grundlage des allgemeinen und gleichen Wahlrechts zu wählen (USDOS 20.3.2023). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 10 von 20

Im Juli äußerte der UN-Menschenrechtsausschuss seine Besorgnis über die Zunahme von Strafverfolgungen, Drohungen und Einschränkungen der Meinungsfreiheit (AI 27.3.2023). Verleumdung ist eine Straftat, die im Falle einer Verurteilung mit vier Monaten bis drei Jahren Gefängnis, einer Geldstrafe oder beidem geahndet wird. Es gab keine Berichte über die Anwendung dieser Gesetze durch die Regierung, um die öffentliche Diskussion einzuschränken oder Vergeltungsmaßnahmen gegen Journalisten oder politische Gegner zu ergreifen (USDOS 20.3.2023). Die Regierung hat den Zugang zum Internet nicht eingeschränkt oder unterbrochen oder Online- Inhalte zensiert, und es gab keine glaubwürdigen Berichte, dass die Regierung die private Online- Kommunikation ohne entsprechende rechtliche Befugnisse überwacht hat (USDOS 20.3.2023). In der Rangliste der Pressefreiheit 2023 liegt Uruguay auf Platz 52 von 180 gelisteten Plätzen (RSF ohne Datum). Quellen: - AI – Amnesty International (27.3.2023): Amnesty International Report 2022/23; The State of the World's Human Rights; Uruguay 2022, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089666.html, Zugriff 6.6.2023 - RSF – Reporter ohne Grenzen (ohne Datum): Uruguay, https://www.reporter-ohne-grenzen.de/fileadmin/Redaktion/Downloads/Ranglisten/ Rangliste_2023/RSF_Rangliste_der_Pressefreiheit_2023.pdf, Zugriff 6.6.2023 - USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Uruguay, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089733.html, Zugriff 13.6.2023 13. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition Die Verfassung und die Gesetze sehen die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit vor, und die Regierung respektierte diese Rechte im Allgemeinen. Sie schützen das Recht der Beschäftigten, unabhängige Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten, Tarifverhandlungen zu führen und legale Streiks durchzuführen. Die Regierung und die Arbeitgeber haben die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Tarifverhandlungen respektiert. Staatsbedienstete, Beschäftigte staatlicher Unternehmen, Beschäftigte privater Unternehmen und ausländische Arbeitnehmer können Gewerkschaften beitreten. Die Arbeitnehmerorganisationen arbeiteten frei von staatlicher und politischer Einmischung Die Regierung setzte die geltenden Arbeitsgesetze wirksam durch, und die Strafen entsprachen denen für andere Gesetze zur Verweigerung von Bürgerrechten (USDOS 20.3.2023). Quellen: - USDOS – US Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Uruguay, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089733.html, Zugriff 12.6.2023 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 11 von 20
