wsah-lib-2014-04-11
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 12 von 15 Quellen: - FH - Freedom House (2013): Freedom in the World 2013 – Western Sahara, http://www.freedomhouse.org/report/freedom-world/2013/western-sahara, Zugriff 8.4.2014 - USDOS - US Department of State (20.5.2013): 2012 International Religious Freedom Report - Western Sahara, http://www.ecoi.net/local_link/247467/371052_de.html, Zugriff 11.4. 2014) 17.Frauen/Kinder Die bedeutende Reform des Familienrechts (Moudawwana) im Jahr 2004 scheint in der Westsahara nicht umgesetzt worden zu sein. Die Bedingungen sind für Frauen in ländlichen Regionen, in denen Armuts- und Analphabetismusraten höher sind, üblicherweise schlimmer (FH 2013). Quellen: - FH - Freedom House (2013): Freedom in the World 2013 – Western Sahara, http://www.freedomhouse.org/report/freedom-world/2013/western-sahara, Zugriff 8.4.2014 18.Homosexuelle Siehe LIB Marokko. 19.Bewegungsfreiheit Sowohl die POLISARIO als auch marokkanische Behörden schränken die Bewegungsfreiheit in potentiellen Konfliktregionen ein (FH 2013). Es gibt keine Berichte, dass die Regierung die Freiheit, ins Ausland zu reisen, einschränkt. Es gibt keine Berichte, dass die Regierung Staatsbürgerschaften aberkennt (USDOS 27.2.2014). Quellen: - FH - Freedom House (2013): Freedom in the World 2013 – Western Sahara, http://www.freedomhouse.org/report/freedom-world/2013/western-sahara, Zugriff 8.4.2014 - USDOS – U.S. Department of State (27.2.2014): Country Report on Human Rights Practices 2013 - Western Sahara, http://www.ecoi.net/local_link/270719/400802_de.html, Zugriff 8.4.2014 20.Binnenflüchtlinge (IDPs) und Flüchtlinge 20.1. Lage in Tindouf (Flüchtlingslager der Sahrauis in Algerien) Der Stillstand der Verhandlungen zwischen Marokko und der Polisario, sowie die damit verbunden Flüchtlingsproblematik mit insgesamt mehr als 100.000 Flüchtlingen aus dem

.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 13 von 15 Gebiet der Westsahara, welche in Flüchtlingslagern um Tindouf ihr Dasein fristen, stellen nach Aussagen von UN Generalsekretär Ban KI MOON einen enorm hohen Unsicherheitsfaktor für die gesamte Region dar. Im Dezember 2013 wurde eine Gruppe von Flüchtlingen beim Versuch die Lager Richtung Mauretanien zu verlassen, ohne Vorwarnung von der algerischen Armee beschossen. Zwei Flüchtlinge starben, mehrere wurden verletzt. Seither reißen die Proteste in den Lagern nicht mehr ab. Laut Charles SAINT PROT, dem Direktor des französischen Observatoriums für geopolitische Studien, (OEG), ähneln die Flüchtlingslager um Tindouf Konzentrationslagern. Am 23.1.2014 wurde mit einem Sit-in vor der UNHCR-Zentrale in den Lagern von Tindouf gegen Menschenrechtsverletzungen der Polisario-Milizen und der algerischen Truppen protestiert. Die Umstände in den Lagern sind offenbar menschenunwürdig. So soll Algerien den Lagerbewohnern verbieten sich Ware bei Märkten in den Orten der Umgebung zu beschaffen. Die saharauische Bevölkerung in den Lagern um Tindouf ist jeglicher Form der Ausgrenzung und Isolation ausgesetzt. Hilfsgüter kommen oftmals gar nicht in den Lagern an, Fluchtversuche enden nicht selten tödlich. Berichte von Deportationen von Kindern in verschiedene Teile der Welt gibt es viele (VB 25.3.2014b). Quellen: - VB – Verbindungsbeamter des BMI in Rabat (25.3.2014b): Aktuelle Meldungen des VB übermittelt per E-Mail am 25.3.2014 21.Grundversorgung/Wirtschaft Die Versorgungslage kann als ausreichend angenommen werden. Es gibt ausreichende Grundversorgung an Nahrungsmitteln. Märkte und Geschäfte für Fleisch, Fisch und Gemüse sowie kleinere Supermärkte sind in allen größeren Städten (Laâyoune, Dakhla, Boujdour, Tarfaya und Smara sowie Aousserd) vorhanden. Besorgungen für spezielle Nahrungsmittel udgl. müssen in den marokkanischen Großstädten vorgenommen werden (VB 25.3.2014a). Quellen: - VB – Verbindungsbeamter des BMI in Rabat (25.3.2014a): Antwort des VB per E-Mail vom 22.11.2012, Aktualität bestätigt durch den VB per E-Mail am 25.3.2014 22.Medizinische Versorgung Es gibt ausreichende medizinische Versorgung. Ärzte mit dazugehörenden Praxen sind in allen größeren Städten (Laâyoune, Dakhla, Boujdour, Tarfaya und Smara sowie Aousserd) nach ho. Angaben vorhanden. Spezialbehandlungen müssen aber in Casablanca oder Rabat durchgeführt werden. Medizinischer Transport mittels Fahrzeuge oder Flugzeug (wenn Patient flugtauglich) funktioniert (VB 25.3.2014a).

.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 14 von 15 Quellen: - VB – Verbindungsbeamter des BMI in Rabat (25.3.2014a): Antwort des VB per E-Mail vom 22.11.2012, Aktualität bestätigt durch den VB per E-Mail am 25.3.2014 23.Behandlung nach Rückkehr Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass ein Asylwerber oder Rückkehrer aus Europa, sollte er in Marokko keine kriminelle oder terroristische Vergangenheit haben und nicht gesucht werden, mit keinen Nachteilen eines staatlichen Übergriffes zu rechnen hat. Asylwerber aus Europa, wenn sie nach Marokko zurückkehren haben nur dann etwas zu befürchten, wenn sie in Marokko strafbare Handlungen begangen haben oder hier von der Polizei oder Inlands- Auslandsnachrichtendiensten gesucht werden. Jeder der zurückkehrt oder hierher abgeschoben wird, dessen Daten werden bei der Einreise überprüft und es wird dementsprechend vorgegangen. Staatliche Übergriffe in Bezug auf Misshandlungen sind hier offiziell nicht bekannt. Inoffiziell gibt es natürlich Informationen, dass Personen besonders in den Händen von Nachrichtendiensten oder in Polizei oder Gendarmeriegewahrsam geschlagen bzw. gefoltert worden sind (VB 25.3.2014a). Quellen: - VB – Verbindungsbeamter des BMI in Rabat (25.3.2014a): Antwort des VB per E-Mail vom 22.11.2012, Aktualität bestätigt durch den VB per E-Mail am 25.3.2014 23.1. Dokumente Die Bürger / Bewohner der Westsahara werden von Marokko als Marokkaner angesehen und sind daher marokkanische Staatsangehörige. Sie erlangen die Staatsangehörigkeit durch Geburt im Gebiet der Westsahara. Daher werden für sie marokkanische Reisepässe ausgestellt. Sie haben jederzeit die Möglichkeit einen solchen zu beantragen und bekommen diesen auch unter normalen Umständen. Sollten irgendwelche sog. „Passversagungsgründe“ (sind derzeit nicht bekannt) vorliegen könnte es Probleme geben. Es gibt auch Reisepässe der „Polisario Front“ (Popular Front for the Liberation of Saguia el Hamra and Rio de Oro -- Frente Popular de Liberacion de Saguia el Hamra y Rio de Oro). Diese Reisepässe werden in den Flüchtlingslagern der Saharauis (Tindouf – Villa Dahla, Smara – in Algerien ausgestellt). Diese Pässe werden zum größtenteils jedoch nicht anerkannt. Die Führer der Polisario Front und deren Anhänger sehen sich als sahrauische Staatsangehörige – wobei fraglich ist ob es hier sog. „Staatsbürgerschaftsurkunden usw.“ gibt (VB 25.3.2014a). Quellen: - VB – Verbindungsbeamter des BMI in Rabat (25.3.2014a): Antwort des VB per E-Mail vom 22.11.2012, Aktualität bestätigt durch den VB per E-Mail am 25.3.2014
