wsah-lib-2014-04-11

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

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.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl  Seite 13 von 15
Gebiet der Westsahara, welche in Flüchtlingslagern um Tindouf ihr Dasein fristen, stellen  
nach  Aussagen  von  UN  Generalsekretär  Ban  KI  MOON  einen  enorm  hohen  
Unsicherheitsfaktor für die gesamte Region dar. Im Dezember 2013 wurde eine Gruppe von  
Flüchtlingen beim Versuch die Lager Richtung Mauretanien zu verlassen, ohne Vorwarnung  
von der algerischen Armee beschossen. Zwei Flüchtlinge starben, mehrere wurden verletzt.  
Seither reißen die Proteste in den Lagern nicht mehr ab. Laut Charles SAINT PROT, dem  
Direktor des französischen Observatoriums für geopolitische Studien, (OEG),  ähneln die  
Flüchtlingslager um Tindouf Konzentrationslagern. Am 23.1.2014 wurde mit einem Sit-in vor  
der UNHCR-Zentrale in den Lagern von Tindouf gegen Menschenrechtsverletzungen der  
Polisario-Milizen und der algerischen Truppen protestiert. Die Umstände in den Lagern sind  
offenbar menschenunwürdig. So soll Algerien den Lagerbewohnern verbieten sich Ware bei  
Märkten in den Orten der Umgebung zu beschaffen. Die saharauische Bevölkerung in den  
Lagern um Tindouf ist jeglicher Form der Ausgrenzung und Isolation ausgesetzt. Hilfsgüter  
kommen oftmals gar nicht in den Lagern an, Fluchtversuche enden nicht selten tödlich.  
Berichte von Deportationen von Kindern in verschiedene Teile der Welt gibt es viele (VB  
25.3.2014b).
Quellen:
- VB – Verbindungsbeamter des BMI in Rabat (25.3.2014b): Aktuelle Meldungen des VB  
übermittelt per E-Mail am 25.3.2014
21.Grundversorgung/Wirtschaft
Die Versorgungslage kann als ausreichend angenommen werden. Es gibt ausreichende  
Grundversorgung an Nahrungsmitteln. Märkte und Geschäfte für Fleisch, Fisch und Gemüse  
sowie kleinere Supermärkte sind in allen größeren Städten (Laâyoune, Dakhla, Boujdour,  
Tarfaya und Smara sowie Aousserd) vorhanden. Besorgungen für spezielle Nahrungsmittel  
udgl. müssen in den marokkanischen Großstädten vorgenommen werden (VB 25.3.2014a).
Quellen:
- VB – Verbindungsbeamter des BMI in Rabat (25.3.2014a): Antwort des VB per E-Mail  
vom 22.11.2012, Aktualität bestätigt durch den VB per E-Mail am 25.3.2014
22.Medizinische Versorgung
Es gibt ausreichende medizinische Versorgung. Ärzte mit dazugehörenden Praxen sind in  
allen größeren Städten (Laâyoune, Dakhla, Boujdour, Tarfaya und Smara sowie Aousserd)  
nach ho. Angaben vorhanden. Spezialbehandlungen müssen aber in Casablanca oder Rabat 
durchgeführt  werden.  Medizinischer  Transport  mittels  Fahrzeuge  oder  Flugzeug  (wenn 
Patient flugtauglich) funktioniert (VB 25.3.2014a).
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Quellen:
- VB – Verbindungsbeamter des BMI in Rabat (25.3.2014a): Antwort des VB per E-Mail  
vom 22.11.2012, Aktualität bestätigt durch den VB per E-Mail am 25.3.2014
23.Behandlung nach Rückkehr
Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass ein Asylwerber oder Rückkehrer aus  
Europa, sollte er in Marokko keine kriminelle oder terroristische Vergangenheit haben und  
nicht gesucht werden, mit keinen Nachteilen eines staatlichen Übergriffes zu rechnen hat.  
Asylwerber aus Europa, wenn sie nach Marokko zurückkehren haben nur dann etwas zu  
befürchten, wenn sie in Marokko strafbare Handlungen begangen haben oder hier von der  
Polizei oder Inlands- Auslandsnachrichtendiensten gesucht werden. Jeder der zurückkehrt  
oder hierher abgeschoben wird, dessen Daten werden bei der Einreise überprüft und es wird  
dementsprechend vorgegangen. Staatliche Übergriffe in Bezug auf Misshandlungen sind hier 
offiziell nicht bekannt. Inoffiziell gibt es natürlich Informationen, dass Personen besonders in  
den  Händen  von  Nachrichtendiensten  oder  in  Polizei  oder  Gendarmeriegewahrsam  
geschlagen bzw. gefoltert worden sind (VB 25.3.2014a).
Quellen:
- VB – Verbindungsbeamter des BMI in Rabat (25.3.2014a): Antwort des VB per E-Mail  
vom 22.11.2012, Aktualität bestätigt durch den VB per E-Mail am 25.3.2014
23.1. Dokumente
Die Bürger / Bewohner der Westsahara werden von Marokko als Marokkaner angesehen  
und  sind  daher  marokkanische  Staatsangehörige.  Sie  erlangen  die  Staatsangehörigkeit 
durch Geburt im Gebiet der Westsahara. Daher werden für sie marokkanische Reisepässe  
ausgestellt. Sie haben jederzeit die Möglichkeit einen solchen zu beantragen und bekommen  
diesen auch unter normalen Umständen. Sollten irgendwelche sog. „Passversagungsgründe“ 
(sind derzeit nicht bekannt) vorliegen könnte es Probleme geben. Es gibt auch Reisepässe  
der „Polisario Front“ (Popular Front for the Liberation of Saguia el Hamra and Rio de Oro  --  
Frente Popular de Liberacion de Saguia el Hamra y Rio de Oro). Diese Reisepässe werden  
in  den  Flüchtlingslagern  der  Saharauis  (Tindouf  –  Villa  Dahla,  Smara  –  in  Algerien 
ausgestellt). Diese Pässe werden zum größtenteils jedoch nicht anerkannt.  Die Führer der  
Polisario Front und deren Anhänger sehen sich als sahrauische Staatsangehörige – wobei  
fraglich ist ob es hier sog. „Staatsbürgerschaftsurkunden usw.“ gibt (VB 25.3.2014a).
Quellen:
- VB – Verbindungsbeamter des BMI in Rabat (25.3.2014a): Antwort des VB per E-Mail  
vom 22.11.2012, Aktualität bestätigt durch den VB per E-Mail am 25.3.2014
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