wsah-lib-2014-04-11
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 14 von 15 Quellen: - VB – Verbindungsbeamter des BMI in Rabat (25.3.2014a): Antwort des VB per E-Mail vom 22.11.2012, Aktualität bestätigt durch den VB per E-Mail am 25.3.2014 23.Behandlung nach Rückkehr Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass ein Asylwerber oder Rückkehrer aus Europa, sollte er in Marokko keine kriminelle oder terroristische Vergangenheit haben und nicht gesucht werden, mit keinen Nachteilen eines staatlichen Übergriffes zu rechnen hat. Asylwerber aus Europa, wenn sie nach Marokko zurückkehren haben nur dann etwas zu befürchten, wenn sie in Marokko strafbare Handlungen begangen haben oder hier von der Polizei oder Inlands- Auslandsnachrichtendiensten gesucht werden. Jeder der zurückkehrt oder hierher abgeschoben wird, dessen Daten werden bei der Einreise überprüft und es wird dementsprechend vorgegangen. Staatliche Übergriffe in Bezug auf Misshandlungen sind hier offiziell nicht bekannt. Inoffiziell gibt es natürlich Informationen, dass Personen besonders in den Händen von Nachrichtendiensten oder in Polizei oder Gendarmeriegewahrsam geschlagen bzw. gefoltert worden sind (VB 25.3.2014a). Quellen: - VB – Verbindungsbeamter des BMI in Rabat (25.3.2014a): Antwort des VB per E-Mail vom 22.11.2012, Aktualität bestätigt durch den VB per E-Mail am 25.3.2014 23.1. Dokumente Die Bürger / Bewohner der Westsahara werden von Marokko als Marokkaner angesehen und sind daher marokkanische Staatsangehörige. Sie erlangen die Staatsangehörigkeit durch Geburt im Gebiet der Westsahara. Daher werden für sie marokkanische Reisepässe ausgestellt. Sie haben jederzeit die Möglichkeit einen solchen zu beantragen und bekommen diesen auch unter normalen Umständen. Sollten irgendwelche sog. „Passversagungsgründe“ (sind derzeit nicht bekannt) vorliegen könnte es Probleme geben. Es gibt auch Reisepässe der „Polisario Front“ (Popular Front for the Liberation of Saguia el Hamra and Rio de Oro -- Frente Popular de Liberacion de Saguia el Hamra y Rio de Oro). Diese Reisepässe werden in den Flüchtlingslagern der Saharauis (Tindouf – Villa Dahla, Smara – in Algerien ausgestellt). Diese Pässe werden zum größtenteils jedoch nicht anerkannt. Die Führer der Polisario Front und deren Anhänger sehen sich als sahrauische Staatsangehörige – wobei fraglich ist ob es hier sog. „Staatsbürgerschaftsurkunden usw.“ gibt (VB 25.3.2014a). Quellen: - VB – Verbindungsbeamter des BMI in Rabat (25.3.2014a): Antwort des VB per E-Mail vom 22.11.2012, Aktualität bestätigt durch den VB per E-Mail am 25.3.2014
