wsah-lib-2014-04-11

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.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl  Seite 14 von 15
Quellen:
- VB – Verbindungsbeamter des BMI in Rabat (25.3.2014a): Antwort des VB per E-Mail  
vom 22.11.2012, Aktualität bestätigt durch den VB per E-Mail am 25.3.2014
23.Behandlung nach Rückkehr
Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass ein Asylwerber oder Rückkehrer aus  
Europa, sollte er in Marokko keine kriminelle oder terroristische Vergangenheit haben und  
nicht gesucht werden, mit keinen Nachteilen eines staatlichen Übergriffes zu rechnen hat.  
Asylwerber aus Europa, wenn sie nach Marokko zurückkehren haben nur dann etwas zu  
befürchten, wenn sie in Marokko strafbare Handlungen begangen haben oder hier von der  
Polizei oder Inlands- Auslandsnachrichtendiensten gesucht werden. Jeder der zurückkehrt  
oder hierher abgeschoben wird, dessen Daten werden bei der Einreise überprüft und es wird  
dementsprechend vorgegangen. Staatliche Übergriffe in Bezug auf Misshandlungen sind hier 
offiziell nicht bekannt. Inoffiziell gibt es natürlich Informationen, dass Personen besonders in  
den  Händen  von  Nachrichtendiensten  oder  in  Polizei  oder  Gendarmeriegewahrsam  
geschlagen bzw. gefoltert worden sind (VB 25.3.2014a).
Quellen:
- VB – Verbindungsbeamter des BMI in Rabat (25.3.2014a): Antwort des VB per E-Mail  
vom 22.11.2012, Aktualität bestätigt durch den VB per E-Mail am 25.3.2014
23.1. Dokumente
Die Bürger / Bewohner der Westsahara werden von Marokko als Marokkaner angesehen  
und  sind  daher  marokkanische  Staatsangehörige.  Sie  erlangen  die  Staatsangehörigkeit 
durch Geburt im Gebiet der Westsahara. Daher werden für sie marokkanische Reisepässe  
ausgestellt. Sie haben jederzeit die Möglichkeit einen solchen zu beantragen und bekommen  
diesen auch unter normalen Umständen. Sollten irgendwelche sog. „Passversagungsgründe“ 
(sind derzeit nicht bekannt) vorliegen könnte es Probleme geben. Es gibt auch Reisepässe  
der „Polisario Front“ (Popular Front for the Liberation of Saguia el Hamra and Rio de Oro  --  
Frente Popular de Liberacion de Saguia el Hamra y Rio de Oro). Diese Reisepässe werden  
in  den  Flüchtlingslagern  der  Saharauis  (Tindouf  –  Villa  Dahla,  Smara  –  in  Algerien 
ausgestellt). Diese Pässe werden zum größtenteils jedoch nicht anerkannt.  Die Führer der  
Polisario Front und deren Anhänger sehen sich als sahrauische Staatsangehörige – wobei  
fraglich ist ob es hier sog. „Staatsbürgerschaftsurkunden usw.“ gibt (VB 25.3.2014a).
Quellen:
- VB – Verbindungsbeamter des BMI in Rabat (25.3.2014a): Antwort des VB per E-Mail  
vom 22.11.2012, Aktualität bestätigt durch den VB per E-Mail am 25.3.2014
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