vara-lib-2016-08-29-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Die Regierung macht sich das Antiterrorismusgesetz zunutze, um Kritik am Regime zu kriminalisieren (FH 27.01.2016). Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden durch ein Gesetz zur Bekämpfung von Diskriminierung und Hassreden weiter unterdrückt. Regierungskritiker wurden festgenommen und strafrechtlich verfolgt. Es gab Fälle von Folter und anderen Misshandlungen und in Gefängnissen befanden sich weiterhin politische Gefangene, die in unfairen Prozessen verurteilt worden waren (AI 24.02.2016). Die Sicherheitskräfte ließen zahlreiche Menschen, die die Regierung kritisierten, verschwinden (HRW 27.01.2016). Quellen: - AI – Amnesty International (24.02.2016): Amnesty international Report 2015/16 – The State of the World’s Human Rights – United Arab Emirates, https://www.ecoi.net/local_link/319704/466555_de.html, Zugriff 12.08.2016 - FH - Freedom House (27.01.2016): Freedom in the World 2016 – United Arab Emirates, https://www.ecoi.net/local_link/327753/468459_de.html, Zugriff 12.08.2016 - HRW – Human Rights Watch (27.01.2016): World Report 2016 – United Arab Emirates, https://www.ecoi.net/local_link/318420/457423_de.html, Zugriff 12.08.2016 11.Todesstrafe Das Gesetz zur Bekämpfung von Terrorismus sieht die Todesstrafe für Verbrechen vor, die die „nationale Einheit und den sozialen Frieden“ untergraben, selbst wenn die Tat nicht Gewalt beinhaltete oder beabsichtigte (HRW 27.01.2016). Laut Scharia-Recht kann für gleichgeschlechtlichen Geschlechtsverkehr die Todesstrafe verhängt werden (USDOS 13.04.2016). Auch Mord kann weiterhin mit der Todesstrafe geahndet werden. Es wurden mehrere Todesurteile verhängt und eine Gefangene wurde 2015 hingerichtet. Laut Amnesty International hatte sie keine Möglichkeit, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen (AI 24.02.2016). Quellen: - AI - Amnesty International (24.02.2016): Amnesty international Report 2015/16 – The State of the World’s Human Rights – United Arab Emirates, https://www.ecoi.net/local_link/319704/466555_de.html, Zugriff 12.08.2016 - HRW – Human Rights Watch (27.01.2016): World Report 2016 – United Arab Emirates, https://www.ecoi.net/local_link/318420/457423_de.html, Zugriff 12.08.2016 - USDOS – US Department of State (13.04.2016): Country Report in Human Rights Practices 2015 – United Arab Emirates, https://www.ecoi.net/local_link/322599/462076_de.html, Zugriff 12.08.2016 12.Religionsfreiheit Ca. 85% der Staatsbürger sind Sunniten und 14% Schiiten. 1% der Staatsbürger gehört anderen islamischen Glaubensrichtungen an, z.B. die Drusen. Der Großteil der in den VAE .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 13 von 21

lebenden Ausländer sind Muslime, 9% sind Christen und 15% gehören anderen Religionen an, den größten Anteil haben Hindus (LIPortal 06.2016). Die Verfassung nennt den Islam als Staatsreligion. Sie garantiert Religionsfreiheit, solange diese nicht gegen die öffentliche Ordnung oder Moral verstößt. Laut Verfassung sind alle Personen vom dem Gesetz gleich, unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit. Das Gesetz verbietet Blasphemie, Missionierung durch Nicht-Muslime und Konvertierung vom Islam zu einer anderen Glaubensrichtung. Ein neues Antidiskriminierungsgesetz verbietet unter anderem Diskriminierung aufgrund der Religionszugehörigkeit, aber auch von Vergehen, die die Regierung als religiösen Hass provozierend oder als beleidigend für die Religion ansieht. Es gab wiederholt Festnahmen und Verurteilungen von Personen, die als extremistisch verdächtigt wurden. Die von der Regierung kontrollierten Internetanbieter blockieren Seiten, die den Islam kritisieren oder Ansichten vertreten, die die Regierung als extremistisch ansieht. Es wurde außerdem berichtet, dass ein Christ mit ausländischer Staatsbürgerschaft, der in den VAE lebte, deportiert wurde, weil er seinen Glauben mit anderen Personen diskutiert habe. Es gab Fälle, in denen Gerichtsurteile milder ausfielen, weil Angeklagten während ihrer Haft zum Islam konvertierten. Die General Authority of Islamic Affairs and Endowments (Awqaf) gab weiterhin Richtlinien für den Inhalt von Predigten in sunnitischen Moscheen vor. Personen, die nicht-islamischen Glaubens sind, gaben an, dass sie im Privaten ohne Einmischung der Regierung ihre Religion ausüben können, aber in der öffentlichen Ausübung ihrer Religion eingeschränkt wurden. Kirchen, Hindu- und Sikhtempel für Nicht- StaatsbürgerInnen befinden sich auf Grundstücken, die von den regierenden Familien gespendet wurden. Jedoch sind die Kapazitäten nicht ausreichend, um den Bedarf zu decken. Andere religiöse Minderheiten führen religiöse Zeremonien in privaten Wohnstätten durch. Kirchen dürfen laut Gesetz keine Kirchtürme bauen oder außen am Gebäude Kreuze befestigen. Den Berichten von nicht-islamischen religiösen Gruppen zufolge, herrscht in der Bevölkerung ein hohes Maß an Toleranz für die Traditionen und den Glauben von religiösen Minderheiten. Es gibt aber auch Tendenzen in der Bevölkerung, die von der Konvertierung vom Islam zu einer anderen Religion abraten und Personen anderen Glaubens zu einer Konvertierung zum Islam überreden wollen. Teilweise ist antisemitisches Gedankengut in Schriften zu finden, die auf manchen Buchmessen verkauft werden, und es gibt Berichte von Personen, die antisemitische Postings in sozialen Medien verbreiten (USDOS 2016). Muslimischen Frauen ist es verboten Nicht-Muslime zu heiraten (FH 27.01.2016). Quellen: .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 14 von 21

- FH - Freedom House (27.01.2016): Freedom in the World 2016 – United Arab Emirates, https://www.ecoi.net/local_link/327753/468459_de.html, Zugriff 12.08.2016 - LIPortal – Länder-Informations-Portal (06.2016): Vereinigte Arabische Emirate, https://www.liportal.de/v-a-emirate/gesellschaft/#c16425, Zugriff 17.08.2016 - USDOS – US-Department of State (2016): International Religious Freedom Report for 2015, http://www.state.gov/j/drl/rls/irf/religiousfreedom/index.htm#wrapper, Zugriff 17.08.2016 13.Ethnische Minderheiten Nur etwa 15% der Bevölkerung der VAE besitzen eine Staatsbürgerschaft (FH 27.01.2016). Ca. 70% der Staatsangehörigen sind Araber, 10% davon sind Nomaden. Die wichtigsten Herkunftsländer der Nicht-Staatsbürger sind Indien, Bangladesch und Pakistan (LIPortal 06.2016). Die Mehrheit im Land sind ausländische ArbeiterInnen, oft aus instabilen Gegenden stammend. Von ihnen wird angenommen, dass sie nach einigen Jahren wieder heimkehren. Permanente Aufenthaltsgenehmigungen gibt es selten (Chatham House 08.09.2016). Quellen: - Chatham House (Jane Kinninmont) (08.09.2015): Why Aren’t Gulf Countries Taking in Syrian Refugees?: https://www.chathamhouse.org/expert/comment/why-aren-t-gulf- countries-taking-syrian-refugees#sthash.HLjOfAYF.dpuf; Zugriff am 15.6.2016 - FH - Freedom House (27.01.2016): Freedom in the World 2016 – United Arab Emirates, https://www.ecoi.net/local_link/327753/468459_de.html, Zugriff 10.08.2016 - LIPortal – Länder-Informations-Portal (06.2016): Vereinigte Arabische Emirate, https://www.liportal.de/v-a-emirate/gesellschaft/#c16425, Zugriff 17.08.2016 13.1. Staatenlose Personen (Bidun) Der Abschnitt bezieht sich ausschließlich auf die Bidun und nicht auf andere Staatenlose (z.B: PalästinenserInnen). - Vorabinformation VAE-Staatsbürgerschaftsrecht: Kinder erlangen in den VAE die VAE-Staatsbürgerschaft durch den Vater und Kinder von weiblichen Staatsbürgern, die mit Nicht-Staatsbürgern verheiratet sind, bekommen bei der Geburt nicht automatisch die Staatsbürgerschaft, aber die Mütter können einen Antrag auf Einbürgerung stellen, dem generell stattgegeben wird. Dazu gibt es ein eigenes Komitee. Eine ausländische Frau kann die Staatsbürgerschaft nach zehn Jahren Ehe mit einem Staatsbürger erlangen. Personen können in den VAE einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Außerdem bedeutet ein Reisepass der VAE nicht automatisch, dass durch die Erlangung des Reisepasses eine VAE-Staatsbürgerschaft erhalten werden kann (Expatfocus o.D). - Die Bidun: Schätzungen zufolge leben in den VAE zwischen 20.000 und 100.000 staatenlose Personen, genannt „bidun“ (auch bidoon, bedoon oder bidoun, wörtl. „ohne“ – ohne Papiere). Die meisten der Bidun hatten bei der Gründung der Vereinigten Arabischen Emirate nicht die .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 21

bevorzugte Stammeszugehörigkeit, um die Staatsbürgerschaft zu erlangen. Andere sind auf der Suche nach Arbeit illegal in das Land eingewandert. Da die VAE-Staatsbürgerschaft nur über den Vater weitergegeben werden kann, bleiben auch die Kinder der Bidun staatenlos. 2012 hat die Regierung den Zuständigkeitsbereich des für Einbürgerungen von Kindern von VAE-Staatsbürgerinnen zuständigen Komitees erweitert, um auch Anträge von Staatenlosen zu prüfen, die bestimmte juristische Bedingungen erfüllen, durch die sie möglicherweise die Staatsbürgerschaft erhalten könnten, und somit Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und anderen Diensten erlangen würden. Es gab jedoch keine Berichte von Bürgern, die die Staatsbürgerschaft erhielten. Staatenlose sind zahlreichen Diskriminierungen ausgesetzt. Sie erleben Diskriminierung am Arbeitsplatz bzw. bei der Auswahl eines Arbeitsplatzes, ihr Zugang zum Bildungs- und Gesundheitswesen ist eingeschränkt und ohne Reisepass oder andere Identifikationsformen sind sie in ihrer Bewegungsfreiheit im Land eingeschränkt. Eine legale Ausreise ist praktisch nicht möglich. Es gibt Staatenlose, die die Staatsbürgerschat von einem anderen Land bekommen haben, nämlich von den Komoren, um einen Reisepass und Ausweispapiere zu bekommen. Wenn sie von den VAE abgeschoben werden würden, würden die Komoren sie jedoch nicht aufnehmen (USDOS 13.04.2016). Quellen: - Expatfocus (o.D.): United Arab Emirates (UAE) - Visas http://www.expatfocus.com/expatriate-uae-visas-residency, Zugriff am 06.06.2016 - Financial Times (04.06.2012): UAE’s stateless acquire foreign passports, http://www.ft.com/cms/s/0/8abfc14a-a8aa-11e1-be59- 00144feabdc0.html#axzz4HTTmSdAQ, Zugriff 16.08.2016 - USDOS – US Department of State (13.04.2016): Country Report in Human Rights Practices 2015 – United Arab Emirates, https://www.ecoi.net/local_link/322599/462076_de.html, Zugriff 16.08.2016 14.Bewegungsfreiheit Das Gesetz garantiert Bewegungsfreiheit innerhalb des Landes, Emigration und Wiedereinbürgerung. Generell wird dies auch respektiert. Es gibt jedoch bestimmte Restriktionen bei Reisen ins Ausland. Nicht-Staatsbürgern kann die Reise verweigert werden, wenn gegen sie straf- oder zivilrechtlich ermittelt wird. Einige bekamen ein Ausreiseverbot und ihr Reisepass wurde einbehalten. Auch manchen Staatsbürgern kann ein Ausreiseverbot auferlegt werden. Staatsbürger, inklusive ehemalige politische Gefangene, können auch Schwierigkeiten haben, ihre offiziellen Dokumente zu erneuern, wenn gegen diese aus Gründen der Staatssicherheit ermittelt wird, was einem de-facto Ausreiseverbot gleicht. Die Behörden heben Ausreiseverbote nicht auf, bis ein Gerichtsverfahren vom Justizsystem abgeschlossen wurde. Speziell bei komplexeren .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 16 von 21

Gesetzesverstößen, besonders bei der Untersuchung von Finanzverbrechen, bleiben Ausreiseverbote drei oder mehr Jahre in Kraft. Ein Mann kann seiner Frau, minderjährigen Kindern oder unverheirateten volljährigen Töchtern die Ausreise verwehren, indem er ihre Reisepässe einbehält. Ohne Reisepässe können Personen ohne Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaftsnachweis (bekannt als „bidun“ – „ohne Papiere“) nicht ausreisen (USDOS 13.04.2016). Unter dem „Kafala“-System sind Arbeitsmigranten an einen einheimischen Sponsor gebunden. So werden sie jedoch oft ausgebeutet und sind Opfer von schlechten Arbeitsbedingungen oder körperlichem Missbrauch. Häufig wird ihnen der Reisepass und somit die Möglichkeit zur Ausreise entzogen, mit wenig bis gar keiner Möglichkeit, rechtlich dagegen vorzugehen (FH 27.01.2016). Das Visum wird über den Sponsor, normalerweise dem Arbeitgeber, gewährt. Der Sponsor ist dann für die Person verantwortlich (Expatfocus o.D) Quellen: - Expatfocus (o.D.): United Arab Emirates (UAE) - Visas http://www.expatfocus.com/expatriate-uae-visas-residency, Zugriff am 06.06.2016 - FH - Freedom House (27.01.2016): Freedom in the World 2016 – United Arab Emirates, https://www.ecoi.net/local_link/327753/468459_de.html, Zugriff 12.08.2016 - USDOS – US Department of State (13.04.2016): Country Report in Human Rights Practices 2015 – United Arab Emirates, https://www.ecoi.net/local_link/322599/462076_de.html, Zugriff 12.08.2016 15.IDPs und Flüchtlinge – besonders SyrerInnen In den VAE gibt es kein Gesetz zur Gewährung von Asyl oder des Flüchtlingsstatus. Die Regierung hat kein transparentes, kodifiziertes System, um Flüchtlingen Schutz zu bieten (USDOS 13.04.2016). Der Erfahrung von Landinfo nach werden Änderungen in der Migrationspolitik selten von den VAE-Behörden öffentlich gemacht (EASO 8.6.2016). Die Regierung gewährt offiziell keinen Flüchtlingsstatus oder Asyl, erlaubt Flüchtlingen aber auf individueller Ebene temporär im Land zu bleiben, bis UNHCR eine Lösung für sie findet, meist in Form von Umsiedlung in ein anders Land. UNHCR hat jedoch keinen eigenen rechtlichen Status in den VAE. Manche Personen, die um den Flüchtlingsstatus ansuchten, wurden in Gewahrsam genommen, bis sie umgesiedelt wurden. Die Regierung bot informell Flüchtlingen Schutz vor Abschiebung, jedoch ist es solchen Personen nicht möglich, eine legale Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen und so sind sie technisch gesehen als illegale Einwanderer zu behandeln und können festgenommen werden. Außerdem haben sie somit keinen Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Bildung oder anderen Sozialleistungen. Fallweise .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 17 von 21

erlaubte die Regierung den Zugang zu manchen dieser Leistungen, meist durch das Zutun von Repräsentanten von UNHCR. Im September 2015 gab die Regierung der VAE an, seit dem Beginn des syrischen Bürgerkrieges, mehr als 100.000 syrischen Staatsangehörigen Aufenthaltsgenehmigungen erteilt zu haben, womit die Zahl der syrischen Bevölkerung in den VAE auf geschätzte 240.000 Personen steigt (USDOS 13.04.2016). Diejenigen 100 000 Syrer, die seit 2011 vor der Gewalt aus Syrien in die VAE flohen, werden genau gleich behandelt wie andere AusländerInnen. Die VAE vertreten den Grundsatz, dass es für syrische Flüchtlinge besser ist, ihrem Heimatland nahe zu sein, damit sie einfach in ihr Heimatland zurückkehren können, wenn die Krise vorüber ist (Gulf News 10.9.2015). 2013 gab es Hinweise , dass die VAE ihr Vorgehen bezüglich Einreise- und Arbeitsgenehmigungen für syrische Staatsangehörige strenger gestalteten. SyrerInnen, die sich bereits in den VAE aufhalten, berichteten häufiger, dass ihren Familienmitgliedern Visa für die VAE verweigert wurden. Syrische Staatsbürger, die schon längere Zeit eine Arbeitserlaubnis und eine Aufenthaltsgenehmigung besaßen, hatten keine Garantie auf Verlängerung der Genehmigungen mehr (Landinfo Respons 28.02.2014 zitiert in EASO 08.06.2016). SyrerInnen erhalten zum Teil mehr Leistungen als z.B. Arbeitsmigranten, wie kostenlosen Zugang zu Bildung oder Gesundheitsversorgung, aber sie haben nur Besucher- oder Arbeitsvisa, die immer schwerer zu bekommen sein dürften. Permanente Aufenthaltsgenehmigungen sind grundsätzlich selten (Chatham House 08.09.2016). Quellen: - Chatham House (Jane Kinninmont) (8.09.2015): Why Aren’t Gulf Countries Taking in Syrian Refugees?: https://www.chathamhouse.org/expert/comment/why-aren-t-gulf- countries-taking-syrian-refugees#sthash.HLjOfAYF.dpuf, Zugriff am 15.06.2016 - EASO (8.6.2016): Syrians in Gulf States, EASO COI Query Final Answer, 201605_QCOI_004, Zusammenfassung der Antworten von CH, NL und N: per E-Mail - Gulf News (10.09.2015): UAE has eased residency rules for Syrians: http://gulfnews.com/news/uae/government/uae-has-eased-residency-rules-for- syrians-1.1582025, Zugriff am 15.06.2016 - USDOS – US Department of State (13.04.2016): Country Report in Human Rights Practices 2015 – United Arab Emirates, https://www.ecoi.net/local_link/322599/462076_de.html, Zugriff 12.08.2016 16.Grundversorgung und Wirtschaft Die VAE verfügen weltweit über die sechstgrößten Öl- bzw. siebtgrößten Gasreserven. Das jährliche Pro-Kopf Einkommen beträgt ca. 36.000 US-Dollar. Damit und mit dem stabilen wirtschaftlichen Wachstum und einem internationalen Anlagevermögen von geschätzt mehreren hundert Milliarden Euro gehören die VAE zu den reichsten Staaten und finanzkräftigsten Investoren weltweit. Der hohe Ölpreis der letzten Jahre sorgte für anhaltend .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 18 von 21

hohe Staatseinnahmen. Hohe finanzielle Reserven gleichen den derzeit niedrigen Ölpreis aus. Die VAE sind bestrebt, die wirtschaftliche Diversifizierung zu fördern, um langfristig von den Öleinnahmen unabhängig zu werden. Wichtige Bereiche sind hierbei Logistik, Handel, Veranstaltung von Messen, Tourismus, Finanzdienstleistungen, energie- und kapitalintensive Industriezweige (Stahl, Aluminium, Petrochemie) und Hochtechnologie (Mikrochipproduktion, erneuerbare Energien). Eine wichtige Einnahmequelle ist auch die Luftfahrt, die mittlerweile knapp ein Fünftel der Wirtschaftsleistung der VAE ausmacht. Aufgrund der günstigen geographischen Lage und guter Strukturvoraussetzungen etablieren sich die VAE als Drehkreuz des internationalen Luftverkehrs (DAA 03.2016). Die wirtschaftliche Diversifizierung wird substanziell vom Emirat Abu Dhabi getragen, das alle anderen Emirate auch 2015 wirtschaftlich und finanziell unterstützt hat (DAA 03.2016). VAE-Staatsbürger haben Zugang zu verschiedenen Sozialleistungen und zu Bildungseinrichtungen. Nicht-Staatsbürger haben keinen oder nur vereinzelt Zugang zu diesen Leistungen (USDOS 13.04.2016). Die Gesundheitsversorgung ist für Staatsangehörige in den Emiraten kostenlos (LIPortal 06.2016). Quellen: - DAA – Deutsches Auswärtiges Amt (03.2016): Vereinte Arabische Emirate - Staatsaufbau/Innenpolitik, http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/ VereinigteArabischeEmirate/Innenpolitik_node.html, Zugriff 12.08.2016 - LIPortal – Länder-Informations-Portal (06.2016): Vereinigte Arabische Emirate, https://www.liportal.de/v-a-emirate/gesellschaft/#c16425, Zugriff 18.08.2016 - USDOS – US Department of State (13.04.2016): Country Report in Human Rights Practices 2015 – United Arab Emirates, https://www.ecoi.net/local_link/322599/462076_de.html, Zugriff 18.08.2016 17.Medizinische Versorgung Die VAE besitzen ein umfassendes und hochentwickeltes Gesundheitswesen. Für Staatsangehörige der Emirate ist es kostenlos. Seit 2008 besteht jedoch im Emirat Abu Dhabi eine Versicherungspflicht. Dubai hat das gleiche System für seine Staatsbediensteten eingeführt. Ein landesweites Pflichtversicherungssystem für Einheimische und Ausländer ist auf längere Sicht geplant. Momentan müssen ausländische Staatsbürger über ihre jeweiligen Versicherungen abgesichert sein oder für die Behandlungen selbst aufkommen. Zwischen 1996 und 2003 wurden mehr als 400 Millionen US-Dollar in die Entwicklung des Gesundheitswesens investiert. Auf 100.000 Einwohner kommen 181 Ärzte. Einige ansteckende Krankheiten, die in den VAE früher verbreitet waren, sind ausgetilgt. Darunter Kinderlähmung (seit 1993), Masern (seit 1999) und Malaria (seit 2002). Große Bedeutung kommt der Mutterschaftsfürsorge zu. 99% aller Entbindungen erfolgen in Spitälern unter ärztlicher Aufsicht. Die Sterblichkeitsrate von Neugeborenen konnte auf 10,59 pro 1000 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 19 von 21

Lebendgeburten (Juli 2015) und die Muttersterblichkeit auf 8 pro 100.000 Geburten (2013) gesenkt werden (LIPortal 06.2016). Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten. Die medizinische Versorgung auf dem Land ist mit Europa nicht immer zu vergleichen, in den Städten jedoch gut (DAA 03.2016). Quellen: - DAA – Deutsches Auswärtiges Amt (03.2016): Vereinte Arabische Emirate - Staatsaufbau/Innenpolitik, http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/ VereinigteArabischeEmirate/Innenpolitik_node.html, Zugriff 12.08.2016 - LIPortal – Länder-Informations-Portal (06.2016): Vereinigte Arabische Emirate, https://www.liportal.de/v-a-emirate/gesellschaft/#c16425, Zugriff 18.08.2016 18.Rückkehr Keine Informationen bekannt. .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 20 von 21
