vara-lib-2016-08-29-ke

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bevorzugte Stammeszugehörigkeit, um die Staatsbürgerschaft zu erlangen. Andere sind auf  
der Suche nach Arbeit illegal in das Land eingewandert. Da die VAE-Staatsbürgerschaft nur  
über den Vater weitergegeben werden kann, bleiben auch die Kinder der Bidun staatenlos. 
2012 hat die Regierung den Zuständigkeitsbereich des für Einbürgerungen von Kindern von  
VAE-Staatsbürgerinnen zuständigen Komitees erweitert, um auch Anträge von Staatenlosen  
zu prüfen, die bestimmte juristische Bedingungen erfüllen, durch die sie möglicherweise die  
Staatsbürgerschaft erhalten könnten, und somit Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung  
und anderen Diensten erlangen würden. Es gab jedoch keine Berichte von  Bürgern, die die  
Staatsbürgerschaft erhielten.
Staatenlose sind zahlreichen Diskriminierungen ausgesetzt. Sie erleben Diskriminierung am  
Arbeitsplatz  bzw.  bei  der  Auswahl  eines  Arbeitsplatzes,  ihr  Zugang  zum  Bildungs-  und 
Gesundheitswesen ist eingeschränkt und ohne Reisepass oder andere Identifikationsformen  
sind sie in ihrer Bewegungsfreiheit im Land eingeschränkt. Eine legale Ausreise ist praktisch  
nicht möglich.
Es gibt Staatenlose, die die Staatsbürgerschat von einem anderen Land bekommen haben,  
nämlich von den Komoren, um einen Reisepass und Ausweispapiere zu bekommen. Wenn  
sie  von  den  VAE  abgeschoben  werden  würden,  würden  die  Komoren  sie  jedoch  nicht 
aufnehmen (USDOS 13.04.2016).
Quellen:
- Expatfocus  (o.D.):  United  Arab  Emirates  (UAE)  -  Visas  
http://www.expatfocus.com/expatriate-uae-visas-residency, Zugriff am 06.06.2016
- Financial  Times  (04.06.2012):  UAE’s  stateless  acquire  foreign  passports,  
http://www.ft.com/cms/s/0/8abfc14a-a8aa-11e1-be59-
00144feabdc0.html#axzz4HTTmSdAQ, Zugriff 16.08.2016
- USDOS  –  US  Department  of  State  (13.04.2016):  Country  Report  in  Human  Rights 
Practices  2015  –  United  Arab  Emirates,  
https://www.ecoi.net/local_link/322599/462076_de.html, Zugriff 16.08.2016
14.Bewegungsfreiheit
Das  Gesetz  garantiert  Bewegungsfreiheit  innerhalb  des  Landes,  Emigration  und  
Wiedereinbürgerung.  Generell  wird  dies  auch  respektiert.  Es  gibt  jedoch  bestimmte 
Restriktionen  bei  Reisen  ins  Ausland.  Nicht-Staatsbürgern  kann  die  Reise  verweigert 
werden,  wenn  gegen  sie  straf-  oder  zivilrechtlich  ermittelt  wird.  Einige  bekamen  ein 
Ausreiseverbot und ihr Reisepass wurde einbehalten. Auch manchen Staatsbürgern kann  
ein  Ausreiseverbot  auferlegt  werden.  Staatsbürger,  inklusive  ehemalige  politische  
Gefangene, können auch Schwierigkeiten haben, ihre offiziellen Dokumente zu erneuern,  
wenn gegen diese aus Gründen der Staatssicherheit ermittelt wird, was einem de-facto  
Ausreiseverbot  gleicht.  Die  Behörden  heben  Ausreiseverbote  nicht  auf,  bis  ein  
Gerichtsverfahren  vom  Justizsystem  abgeschlossen  wurde.  Speziell  bei  komplexeren 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl  Seite 16 von 21
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Gesetzesverstößen,  besonders  bei  der  Untersuchung  von  Finanzverbrechen,  bleiben 
Ausreiseverbote drei oder mehr Jahre in Kraft. 
Ein  Mann  kann  seiner  Frau,  minderjährigen  Kindern  oder  unverheirateten  volljährigen 
Töchtern die Ausreise verwehren, indem er ihre Reisepässe einbehält. 
Ohne  Reisepässe  können  Personen  ohne  Staatsbürgerschaft  oder  
Staatsbürgerschaftsnachweis  (bekannt  als  „bidun“  –  „ohne  Papiere“)  nicht  ausreisen 
(USDOS 13.04.2016).
Unter  dem  „Kafala“-System  sind  Arbeitsmigranten  an  einen  einheimischen  Sponsor 
gebunden.  So  werden  sie  jedoch  oft  ausgebeutet  und  sind  Opfer  von  schlechten 
Arbeitsbedingungen oder körperlichem Missbrauch. Häufig wird ihnen der Reisepass und  
somit die Möglichkeit zur Ausreise entzogen, mit wenig bis gar keiner Möglichkeit, rechtlich  
dagegen vorzugehen (FH 27.01.2016).  Das Visum wird über den Sponsor, normalerweise  
dem Arbeitgeber, gewährt. Der Sponsor ist dann für die Person verantwortlich (Expatfocus  
o.D)
Quellen:
- Expatfocus  (o.D.):  United  Arab  Emirates  (UAE)  -  Visas  
http://www.expatfocus.com/expatriate-uae-visas-residency, Zugriff am 06.06.2016
- FH - Freedom House (27.01.2016): Freedom in the World 2016 – United Arab Emirates,  
https://www.ecoi.net/local_link/327753/468459_de.html, Zugriff 12.08.2016
- USDOS  –  US  Department  of  State  (13.04.2016):  Country  Report  in  Human  Rights 
Practices  2015  –  United  Arab  Emirates,  
https://www.ecoi.net/local_link/322599/462076_de.html, Zugriff 12.08.2016
15.IDPs und Flüchtlinge – besonders SyrerInnen
In den VAE gibt es kein Gesetz zur Gewährung von Asyl oder des Flüchtlingsstatus. Die  
Regierung hat kein transparentes, kodifiziertes System, um Flüchtlingen Schutz zu bieten  
(USDOS  13.04.2016).  Der  Erfahrung  von  Landinfo  nach  werden  Änderungen  in  der 
Migrationspolitik selten von den VAE-Behörden öffentlich gemacht (EASO 8.6.2016).
Die Regierung gewährt offiziell keinen Flüchtlingsstatus oder Asyl, erlaubt Flüchtlingen aber  
auf individueller Ebene temporär im Land zu bleiben, bis UNHCR eine Lösung für sie findet,  
meist in Form von Umsiedlung in ein anders Land. UNHCR hat jedoch keinen eigenen  
rechtlichen Status in den VAE.
Manche  Personen,  die  um  den  Flüchtlingsstatus  ansuchten,  wurden  in  Gewahrsam 
genommen, bis sie umgesiedelt wurden. Die Regierung bot informell Flüchtlingen Schutz vor  
Abschiebung,  jedoch  ist  es  solchen  Personen  nicht  möglich,  eine  legale  
Aufenthaltsgenehmigung  zu  bekommen  und  so  sind  sie  technisch  gesehen  als  illegale 
Einwanderer zu behandeln und können festgenommen werden. Außerdem haben sie somit  
keinen  Zugang  zum  Arbeitsmarkt,  zu  Bildung  oder  anderen  Sozialleistungen.  Fallweise 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl  Seite 17 von 21
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erlaubte die Regierung den Zugang zu manchen dieser Leistungen, meist durch das Zutun  
von Repräsentanten von UNHCR.
Im  September  2015  gab  die  Regierung  der  VAE  an,  seit  dem  Beginn  des  syrischen 
Bürgerkrieges, mehr als 100.000 syrischen Staatsangehörigen Aufenthaltsgenehmigungen  
erteilt zu haben, womit die Zahl der syrischen Bevölkerung in den VAE auf geschätzte  
240.000 Personen steigt (USDOS 13.04.2016).
Diejenigen 100 000 Syrer, die seit 2011 vor der Gewalt aus Syrien in die VAE flohen, werden  
genau gleich behandelt wie andere AusländerInnen. Die VAE vertreten den Grundsatz, dass  
es für syrische Flüchtlinge besser ist, ihrem Heimatland nahe zu sein, damit sie einfach in ihr  
Heimatland zurückkehren können, wenn die Krise vorüber ist (Gulf News 10.9.2015).
2013  gab  es  Hinweise  ,  dass  die  VAE  ihr  Vorgehen  bezüglich  Einreise-  und  
Arbeitsgenehmigungen für syrische Staatsangehörige strenger gestalteten. SyrerInnen, die  
sich bereits in den VAE aufhalten, berichteten häufiger, dass ihren Familienmitgliedern Visa  
für  die  VAE  verweigert  wurden.  Syrische  Staatsbürger,  die  schon  längere  Zeit  eine 
Arbeitserlaubnis  und  eine  Aufenthaltsgenehmigung  besaßen,  hatten  keine  Garantie  auf 
Verlängerung  der  Genehmigungen  mehr  (Landinfo  Respons  28.02.2014  zitiert  in  EASO 
08.06.2016). 
SyrerInnen erhalten zum Teil mehr Leistungen als z.B. Arbeitsmigranten, wie kostenlosen  
Zugang  zu  Bildung  oder  Gesundheitsversorgung,  aber  sie  haben  nur  Besucher-  oder 
Arbeitsvisa,  die  immer  schwerer  zu  bekommen  sein  dürften.  Permanente  
Aufenthaltsgenehmigungen sind grundsätzlich selten (Chatham House 08.09.2016).
Quellen:
- Chatham House (Jane Kinninmont) (8.09.2015): Why Aren’t Gulf Countries Taking in  
Syrian  Refugees?:  https://www.chathamhouse.org/expert/comment/why-aren-t-gulf-
countries-taking-syrian-refugees#sthash.HLjOfAYF.dpuf, Zugriff am 15.06.2016
- EASO  (8.6.2016):  Syrians  in  Gulf  States,  EASO  COI  Query  Final  Answer,  
201605_QCOI_004, Zusammenfassung der Antworten von CH, NL und N: per E-Mail
- Gulf  News  (10.09.2015):  UAE  has  eased  residency  rules  for  Syrians:  
http://gulfnews.com/news/uae/government/uae-has-eased-residency-rules-for-
syrians-1.1582025, Zugriff am 15.06.2016
- USDOS  –  US  Department  of  State  (13.04.2016):  Country  Report  in  Human  Rights 
Practices  2015  –  United  Arab  Emirates,  
https://www.ecoi.net/local_link/322599/462076_de.html, Zugriff 12.08.2016
16.Grundversorgung und Wirtschaft
Die VAE verfügen weltweit über die sechstgrößten Öl- bzw. siebtgrößten Gasreserven. Das  
jährliche Pro-Kopf Einkommen beträgt ca. 36.000 US-Dollar. Damit und mit dem stabilen  
wirtschaftlichen  Wachstum  und  einem  internationalen  Anlagevermögen  von  geschätzt 
mehreren  hundert  Milliarden  Euro  gehören  die  VAE  zu  den  reichsten  Staaten  und 
finanzkräftigsten Investoren weltweit. Der hohe Ölpreis der letzten Jahre sorgte für anhaltend  
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl  Seite 18 von 21
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hohe Staatseinnahmen. Hohe finanzielle Reserven gleichen den derzeit niedrigen Ölpreis  
aus. Die VAE sind bestrebt, die wirtschaftliche Diversifizierung zu fördern, um langfristig von  
den Öleinnahmen unabhängig zu werden. Wichtige Bereiche sind hierbei Logistik, Handel,  
Veranstaltung von Messen, Tourismus, Finanzdienstleistungen, energie- und kapitalintensive 
Industriezweige (Stahl, Aluminium, Petrochemie) und Hochtechnologie (Mikrochipproduktion,  
erneuerbare Energien). Eine wichtige Einnahmequelle ist auch die Luftfahrt, die mittlerweile  
knapp  ein  Fünftel  der  Wirtschaftsleistung  der  VAE  ausmacht.  Aufgrund  der  günstigen 
geographischen  Lage  und  guter  Strukturvoraussetzungen  etablieren  sich  die  VAE  als 
Drehkreuz des internationalen Luftverkehrs (DAA 03.2016).
Die wirtschaftliche Diversifizierung wird substanziell vom Emirat Abu Dhabi getragen, das  
alle anderen Emirate auch 2015 wirtschaftlich und finanziell unterstützt hat (DAA 03.2016).  
VAE-Staatsbürger  haben  Zugang  zu  verschiedenen  Sozialleistungen  und  zu  
Bildungseinrichtungen.  Nicht-Staatsbürger  haben  keinen  oder  nur  vereinzelt  Zugang  zu 
diesen  Leistungen  (USDOS  13.04.2016).  Die  Gesundheitsversorgung  ist  für  
Staatsangehörige in den Emiraten kostenlos (LIPortal 06.2016).
Quellen:
- DAA  –  Deutsches  Auswärtiges  Amt  (03.2016):  Vereinte  Arabische  Emirate  -  
Staatsaufbau/Innenpolitik, 
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/
VereinigteArabischeEmirate/Innenpolitik_node.html, Zugriff 12.08.2016
- LIPortal  –  Länder-Informations-Portal  (06.2016):  Vereinigte  Arabische  Emirate,  
https://www.liportal.de/v-a-emirate/gesellschaft/#c16425, Zugriff 18.08.2016
- USDOS  –  US  Department  of  State  (13.04.2016):  Country  Report  in  Human  Rights 
Practices  2015  –  United  Arab  Emirates,  
https://www.ecoi.net/local_link/322599/462076_de.html, Zugriff 18.08.2016
17.Medizinische Versorgung
Die  VAE  besitzen  ein  umfassendes  und  hochentwickeltes  Gesundheitswesen.  Für 
Staatsangehörige der Emirate ist es kostenlos. Seit 2008 besteht jedoch im Emirat Abu  
Dhabi eine Versicherungspflicht. Dubai hat das gleiche System für seine Staatsbediensteten  
eingeführt. Ein landesweites Pflichtversicherungssystem für Einheimische und Ausländer ist  
auf längere Sicht geplant. Momentan müssen ausländische Staatsbürger über ihre jeweiligen 
Versicherungen abgesichert sein oder für die Behandlungen selbst aufkommen. Zwischen  
1996  und  2003  wurden  mehr  als  400  Millionen  US-Dollar  in  die  Entwicklung  des 
Gesundheitswesens  investiert.  Auf  100.000  Einwohner  kommen  181  Ärzte.  Einige  
ansteckende Krankheiten, die in den VAE früher verbreitet waren, sind ausgetilgt. Darunter  
Kinderlähmung (seit 1993), Masern (seit 1999) und Malaria (seit 2002). Große Bedeutung  
kommt der Mutterschaftsfürsorge zu. 99% aller Entbindungen erfolgen in Spitälern unter  
ärztlicher Aufsicht. Die Sterblichkeitsrate von Neugeborenen konnte auf 10,59 pro 1000  
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl  Seite 19 von 21
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Lebendgeburten (Juli 2015) und die Muttersterblichkeit auf 8 pro 100.000 Geburten (2013)  
gesenkt werden (LIPortal 06.2016).
Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche  
Verschreibung verboten. Die medizinische Versorgung auf dem Land ist mit Europa nicht  
immer zu vergleichen, in den Städten jedoch gut (DAA 03.2016).
Quellen:
- DAA  –  Deutsches  Auswärtiges  Amt  (03.2016):  Vereinte  Arabische  Emirate  -  
Staatsaufbau/Innenpolitik, 
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/
VereinigteArabischeEmirate/Innenpolitik_node.html, Zugriff 12.08.2016
- LIPortal  –  Länder-Informations-Portal  (06.2016):  Vereinigte  Arabische  Emirate,  
https://www.liportal.de/v-a-emirate/gesellschaft/#c16425, Zugriff 18.08.2016
18.Rückkehr
Keine Informationen bekannt.
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl  Seite 20 von 21
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