vara-lib-2016-08-29-ke

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Die Föderalgewalt gilt in den VAE unter anderem für auswärtige Angelegenheiten, Polizei,  
Verteidigung,  Verkehrswesen,  Erziehung,  Gesundheitspolitik,  Währung,  Pass-  und  
Ausländerrecht.  In  der  Praxis  haben  die  einzelnen  Emirate  jedoch  noch  immer  großen 
Einfluss  auf  diese  Bereiche.  In  Bezug  auf  die  Wirtschaft  agieren  die  Emirate  autonom, 
besonders im Erdölsektor (DAA 03.2016).
Quellen:
- DAA  –  Deutsches  Auswärtiges  Amt  (03.2016):  Vereinte  Arabische  Emirate  -  
Staatsaufbau/Innenpolitik, 
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/
VereinigteArabischeEmirate/Innenpolitik_node.html, Zugriff 10.08.2016
- FH - Freedom House (27.01.2016): Freedom in the World 2016 – United Arab Emirates,  
https://www.ecoi.net/local_link/327753/468459_de.html, Zugriff 10.08.2016
- USDOS  –  US  Department  of  State  (13.04.2016):  Country  Report  in  Human  Rights 
Practices  2015  –  United  Arab  Emirates,  
https://www.ecoi.net/local_link/322599/462076_de.html, Zugriff 10.08.2016
3. Sicherheitslage
Die persönliche Sicherheit in den Vereinigten Arabischen Emiraten ist generell gewährleistet,  
und es gibt kaum Diebstähle und wenige Gewaltverbrechen. Trotzdem können Terrorakte,  
auch  wenn  das  Land  davon  in  den  letzten  Jahren  verschont  geblieben  ist,  nicht 
ausgeschlossen  werden.  Die  VAE  sind,  wie  auch  andere  arabische  Staaten,  Teil  der 
Koalition gegen den Terror an militärischen Angriffen auf Stellungen der Islamisten in Syrien  
und im Irak beteiligt. Drohungen der Islamisten richten sich gegen Staaten dieser Koalition  
(BMEIA 18.08.2016 vgl. DAA).
Im Dezember 2014 wurde eine US-amerikanische Staatsbürgerin in einem Einkaufszentrum  
in  Abu  Dhabi  erstochen.  Die  Tat  wurde  von  einem  Gericht  als  terroristisch  motiviert 
eingestuft (DAA 18.08.2016).
Quellen:
- BMEIA  –  Bundesministerium  für  Europa  Integration  und  Äußeres,  Stand  18.08.2016 
(Unverändert  gültig  seit:  15.06.2016):  Vereinigte  Arabische  Emirate  –  Sicherheit  & 
Kriminalität,  https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/vereinigte-
arabische-emirate/, Zugriff 18.08.2016
- DAA - Deutsches Auswärtiges Amt: Reise- und Sicherheitshinweise Vereinigte Arabische  
Emirate,  Stand  18.08.2016  (Unverändert  gültig  seit:  04.04.2016),  
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/VereinigteArabischeE
mirateSicherheit.html, Zugriff 18.08.2016
4. Rechtsschutz/Justizwesen
Das  Justizsystem  ist  in  Scharia-Gerichte,  die  auf  Basis  des  islamischen  Rechts  in 
Familienangelegenheiten und bei Verbrechen urteilen, und weltliche Gerichte, die sich um  
zivilrechtliche Angelegenheiten kümmern, aufgeteilt (FH 27.01.2016).
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Die Verfassung garantiert das Recht auf eine faire Gerichtsverhandlung und generell setzt  
die Justiz dieses Recht durch. Das Gesetz sieht Angeklagte als unschuldig an, bis ihre  
Schuld bewiesen ist. Nach dem Gesetz hat ein Angeklagter das Recht sofort und im Detail  
über alle Anklagepunkte informiert zu werden. Des Weiteren sieht das Gesetz vor, dass alle  
Prozesse auf Arabisch durchgeführt werden. Trotz des Rechts des Angeklagten auf einen  
Übersetzer gab es Berichte, dass die Behörden nicht immer einen Übersetzer zur Verfügung  
gestellt haben, oder dass die Übersetzung schlecht war.
Laut Verfassung gibt es das Recht auf eine öffentliche Verhandlung, außer in Fällen der  
nationalen Sicherheit, oder wenn der Richter den Fall als schlecht für die öffentliche Moral  
ansieht. Es gibt keine Geschworenengerichtsverhandlungen. Angeklagte haben das Recht  
bei ihrer Verhandlung anwesend zu sein und ein begrenztes Recht auf juristische Beratung  
bei Gericht. Während er auf eine Entscheidung für die offiziellen Anklagepunkte in einer  
Polizeistation oder dem Büro des Staatsanwaltes wartet, hat ein Angeklagter kein Recht auf  
einen  Rechtsbeistand.  In  allen  Fällen  von  Kapitalverbrechen  oder  einer  möglichen 
lebenslangen Haftstrafe hat der Angeklagte das Recht auf Rechtsberatung, die vom Staat  
zur  Verfügung  gestellt  wird.  Das  Gericht  kann  nach  Belieben  auch  Rechtsberatung  zur 
Verfügung stellen bei Fällen von Straftaten, die mit einer Haftstrafe von drei bis zu 15 Jahren  
geahndet  werden.  Angeklagte  und  deren  Anwälte  können  Zeugen  vorbringen  und  jene 
Zeugen  befragen,  die  gegen  sie  vorgebracht  werden.  Die  Verteidigung  hat  das  Recht 
relevante Beweise von der Regierung zu erhalten, was jedoch nicht immer der Fall ist,  
besonders  in  Fällen  der  Staatsicherheit.  Angeklagte  haben  das  Recht,  nicht  zu  einem 
Geständnis gezwungen zu werden (USDOS 13.04.2016). 
Die Verfassung garantiert die Unabhängigkeit der Justiz, in der Praxis werden Gerichtsurteile 
jedoch von der politischen Führung geprüft und außerdem von Nepotismus beeinflusst. Der  
Tradition folgend, behielten manche Büros von lokalen Herrschern die Praxis bei, straf- und  
zivilrechtliche Fälle zu prüfen, bevor sie diese den Staatsanwälten übermittelten. Die Büros  
prüften außerdem Urteile, die Richter verhängt haben, genehmigten die Entlassung aller  
Gefangenen, die ihre Haftstrafe beendet hatten, und schickten Fälle an die Gerichte zurück,  
wenn sie nicht mit den Urteilen einverstanden waren.
Die  Behörden  behandeln  Nicht-Staatsbürger  häufig  anders  als  Staatsbürger.  Wenn  die 
Behörden  einen  ausländischen  Staatsbürger  eines  Verbrechens  gegen  die  Sittlichkeit 
verdächtigen, so wird dieser oft deportiert ohne Rückgriff auf das Justizsystem. In manchen  
Fälle kommen ausländische Staatsbürger, die eines Verbrechens bezichtigt werden, auf  
Kaution  frei,  dies  liegt  im  Ermessen  des  Richters.  Es  gab  Berichte,  dass  der  föderale 
Geheimdienst, das Direktorat für Staatssicherheit, sich in Justizangelegenheiten eingemischt  
hat. Die Justiz besteht großteils aus vertragsgebundenen ausländischen Bürgern, die Opfer  
von möglicher Deportation sein können, was die Unabhängigkeit vom Staat weiter negativ  
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beeinflussen  könnte.  Es  gibt  keine  funktionierende  Trennung  zwischen  Exekutive  und 
Judikative. 
Im Falle eines Todesurteils kann ein verurteilter Angeklagter beim Herrscher des Emirats, in  
dem das Verbrechen begangen wurde, oder beim Präsidenten der Föderation eine Berufung  
beantragen.  In  einem  Mordfall  muss  die  Familie  des  Opfers  einer  Aufhebung  des 
Todesurteils zustimmen. Die Regierung verhandelt üblicherweise mit der Familie des Opfers  
über die Zahlung eines Blutgeldes im Austausch für die Vergebung und eine Minderung des  
Todesurteils. Um einen Freispruch wieder aufzuheben, muss dies vom Berufungsgericht  
einstimmig beschlossen werden.
Scharia-Gerichte,  die  in  Fällen  des  Kriminal-  und  Familienrechts  urteilen,  können 
Körperstrafen  wie  z.B.  Auspeitschen  als  Bestrafung  für  Ehebruch,  Prostitution,  
außerehelichen Geschlechtsverkehr, außereheliche Schwangerschaft, üble Nachrede und  
Drogen- oder Alkoholmissbrauch einsetzen. In manchen Fällen verhängten Scharia-Gerichte  
während des Fastenmonats Ramadan schwerere Strafen. Außerdem gab es Berichte, dass  
die Gerichte diese Bestrafungen bei Muslimen strikter anwendeten (USDOS 13.04.2016).
Quellen:
- FH - Freedom House (27.01.2016): Freedom in the World 2016 – United Arab Emirates,  
https://www.ecoi.net/local_link/327753/468459_de.html, Zugriff 10.08.2016
- USDOS  –  US  Department  of  State  (13.04.2016):  Country  Report  in  Human  Rights 
Practices  2015  –  United  Arab  Emirates,  
https://www.ecoi.net/local_link/322599/462076_de.html, Zugriff 10.08.2016
5. Sicherheitsbehörden
Jedes der sieben Emirate hat eine lokale Polizei, genannt Generaldirektorat, welche offiziell  
zum  Innenministerium  gehört.  Alle  Generaldirektorate  vollstrecken  die  Gesetze  ihres 
jeweiligen  Emirates  autonom.  Außerdem  vollstrecken  sie  die  Gesetze  der  Föderation 
innerhalb ihrer Emirate, wobei sie in unterschiedlichem Ausmaß miteinander kooperieren.  
Die Föderationsregierung unterhält bewaffnete Streitkräfte für die äußere Sicherheit. Die  
Generaldirektionen, die föderalen Sicherheitskräfte und die Regierung unterhalten effektive  
Mechanismen  zur  Korruptionsbekämpfung  und  –Bestrafung.  Es  gab  keine  Berichte  von 
Straffreiheit unter den Sicherheitskräften (USDOS 27.01.2016). Es gab jedoch Berichte von  
willkürlichen  Verhaftungen  und  Arrest,  besonders  von  ausländischen  Staatsbürgern  (FH 
27.01.2016).
Quellen:
- FH - Freedom House (27.01.2016): Freedom in the World 2016 – United Arab Emirates,  
https://www.ecoi.net/local_link/327753/468459_de.html, Zugriff 10.08.2016
- USDOS  –  US  Department  of  State  (13.04.2016):  Country  Report  in  Human  Rights 
Practices  2015  –  United  Arab  Emirates,  
https://www.ecoi.net/local_link/322599/462076_de.html, Zugriff 10.08.2016
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl  Seite 9 von 21
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6. Folter und unmenschliche Behandlung
Die  Verfassung  der  VAE  verbietet  Folter  und  andere  grausame,  unmenschliche  und 
entwürdigende Bestrafungen und Behandlungen. Es gab jedoch Berichte von Gefangenen in  
Fällen von Verbrechen gegen die Staatsicherheit, die gefoltert wurden.
Scharia-Gerichte, die nach dem islamischen Recht urteilen, können Auspeitschen als Strafe  
für verschiedene Vergehen verhängen. Das Strafgesetzbuch sieht außerdem vor, dass eine  
Person Blutgeld („diya“) an die Familie des Opfers bezahlen muss in Fällen, wo ein Unfall  
oder ein Verbrechen den Tod einer anderen Person verursacht hat (USDOS 13.04.2016).
Mehrere Personen gaben an, dass die Regierung sie verschwinden hat lassen und, dass sie  
während ihrer Haft gefoltert und misshandelt wurden (AI 24.02.2016 vgl. HRW 27.01.2016).
Quellen:
- AI - Amnesty International (24.02.2016): Amnesty international Report 2015/16 – The  
State  of  the  World’s  Human  Rights  –  United  Arab  Emirates,  
https://www.ecoi.net/local_link/319704/466555_de.html, Zugriff 11.08.2016
- HRW – Human Rights Watch (27.01.2016): World Report 2016 – United Arab Emirates,  
https://www.ecoi.net/local_link/318420/457423_de.html, Zugriff 11.08.2016
- USDOS  –  US  Department  of  State  (13.04.2016):  Country  Report  in  Human  Rights 
Practices  2015  –  United  Arab  Emirates,  
https://www.ecoi.net/local_link/322599/462076_de.html, Zugriff 11.08.2016
7. Korruption
Die VAE werden als eines der am wenigsten korrupten Länder im Nahen Osten angesehen  
und  die  Regierung  hat  in  den  letzten  Jahren  Schritte  unternommen,  um  die  Bürokratie 
effizienter zu gestalten. Die Vereinigten Arabischen Emirate belegen auf dem Corruption  
Perception Index aus 2015 von Transparency International Platz 23 von 168. Trotz allem ist  
die Transparenz in der Regierung generell niedrig (FH 27.01.2016). 
Das Gesetz sieht Strafen für Korruption vor, welche generell vom Staat effektiv durchgesetzt  
werden. Es gab jedoch vereinzelte Berichte von staatlicher Korruption. Außerdem gab es  
häufig Vorfälle von Nepotismus bei der Vergabe von Ämtern und Verträgen. Das Justiz- und  
das Innenministerium sind für die Bekämpfung von staatlicher Korruption zuständig. Die  
Regierung unternimmt Schritte zur Bekämpfung von staatlicher Korruption, z.B. wurden im  
April zwei Polizisten in Dubai verhaftet, weil sie Polizeiberichte gefälscht hatten (USDOS  
13.04.2016). 
Quellen:
- FH - Freedom House (27.01.2016): Freedom in the World 2016 – United Arab Emirates,  
https://www.ecoi.net/local_link/327753/468459_de.html, Zugriff 11.08.2016
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl  Seite 10 von 21
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- USDOS  –  US  Department  of  State  (13.04.2016):  Country  Report  in  Human  Rights 
Practices  2015  –  United  Arab  Emirates,  
https://www.ecoi.net/local_link/322599/462076_de.html, Zugriff 11.08.2016
8. NGOs und Menschenrechtsaktivisten
Das  Gesetz  garantiert  eine  begrenzte  Vereinigungsfreiheit.  Politische  Organisationen, 
politische Parteien und Gewerkschaften sind verboten. Alle Vereine und NGOs müssen sich  
beim Ministerium für Soziales registrieren und viele erhielten staatliche Subventionen. Die  
Bedingungen  für  die  Registrierung  sehen  vor,  dass  alle  stimmberechtigten  
Organisationsmitglieder sowie die Vorstände der Organisationen Emiratis sein müssen, was  
fast  90  Prozent  der  Bevölkerung  an  der  vollen  Teilnahme  an  solchen  Organisationen 
ausschließt. Außerdem müssen Vereine den Zensurregelungen der Regierung folgen, und  
die Zustimmung der Regierung einholen, bevor sie Material veröffentlichen.
Vor  Ort  gab  es  zwei  Menschenrechtsorganisationen:  zum  einen  die  von  der  Regierung 
unterstützte  Emirates  Association  for  Human  Rights  (EHRA),  die  sich  auf  
Menschenrechtsverletzungen  konzentriert,  wie  zum  Beispiel  bezogen  auf  
Arbeitsbedingungen, Rechte von Staatenlosen und das Wohlbefinden und die Behandlung  
von  Gefangenen.  Mehrere  Mitglieder  der  EHRA  arbeiteten  für  die  Regierung,  und  die 
Organisation erhielt auch finanzielle Mittel von staatlicher Seite. Trotzdem sieht sich die  
EHRA als unabhängig und neutral an, ohne die Einmischung der Regierung, abgesehen von  
den  Bedingungen,  die  alle  Organisationen  im  Land  erfüllen  müssen.  Zum  zweiten  die 
staatlich geförderte Emirates Association for Lawyers and Legal Council (ehemals Jurists‘  
Association  Human  Rights  Administration),  welche  sich  auf  Menschenrechtsbildung 
konzentriert und auch Seminare und Symposien zum Thema Menschenrechte abhaltet. 
Die Regierung regelt und fördert die Teilnahme von NGO-Mitgliedern an Veranstaltungen  
außerhalb des Landes. Alle Teilnehmer müssen eine Erlaubnis der Regierung bekommen,  
bevor sie solche Veranstaltungen besuchen dürfen. 
Internationale Menschenrechtsorganisationen dürfen keinen Sitz in den VAE haben, jedoch  
dürfen  Repräsentanten  der  Organisationen  eingeschränkt  das  Land  besuchen  (USDOS 
13.04.2016).
Im Mai 2015 wurde einem Repräsentanten von Amnesty International die Einreise nach  
Dubai verweigert. Er wäre eingeladen gewesen, bei einer Konferenz über die Rechte von  
Arbeitsmigranten zu sprechen. (FH 27.01.2016 vgl. USDOS 13.04.2016 vgl. AI 24.02.2016).
Quellen:
- AI – Amnesty International (24.02.2016): Amnesty international Report 2015/16 – The  
State  of  the  World’s  Human  Rights  –  United  Arab  Emirates,  
https://www.ecoi.net/local_link/319704/466555_de.html, Zugriff 12.08.2016
- FH – Freedom House (27.01.2016): Freedom in the World 2016 – United Arab Emirates,  
https://www.ecoi.net/local_link/327753/468459_de.html, Zugriff 12.08.2016
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl  Seite 11 von 21
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- USDOS  –  US  Department  of  State  (13.04.2016):  Country  Report  in  Human  Rights 
Practices  2015  –  United  Arab  Emirates,  
https://www.ecoi.net/local_link/322599/462076_de.html, Zugriff 12.08.2016
9. Wehrdienst und Rekrutierungen
2014 erließ Präsident Khalifa bin Zayed al-Nahyan ein Gesetz mit dem ein verpflichtender  
Wehrdienst eingeführt wurde, um „Werte wie Loyalität und Opferbereitschaft in die Herzen  
der Bürger einzuflößen“. So ist seit 2014 der Wehrdienst für Männer zwischen 18 und 30  
Jahren verpflichtend. Männer mit Matura müssen einen neunmonatigen Wehrdienst und  
Männer ohne Schulabschluss einen zweijährigen Wehrdienst leisten (Zeit 08.06.2014 vgl.  
CIA 03.08.2016). Frauen können sich freiwillig und unabhängig von ihrer Schulbildung für  
einen Wehrdienst von neun Monaten melden. Männer können sich mit Zustimmung der  
Eltern ab 17 Jahren freiwillig zum Militärdienst melden. (CIA 03.08.2016).
Quellen:
- CIA – Central Intelligence Agency (03.08.2016): The World Factbook – United Arab  
Emirates, https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/ae.html, Zugriff 
12.08.2016
- Die  Zeit  Online  (08.06.2014):  Vereinigte  Arabische  Emirate  führen  Wehrpflicht  ein, 
http://www.zeit.de/politik/ausland/2014-06/vereinigte-arabische-emirate-wehrpflicht, 
Zugriff 12.08.2016
9.1. Wehrdienstverweigerung / Desertion
The World Factbook erwähnt keinen Ersatzdienst (Vgl. CIA 03.08.2016).
Quellen:
- CIA – Central Intelligence Agency (03.08.2016): The World Factbook – United Arab  
Emirates, https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/ae.html, Zugriff 
12.08.2016
10.Allgemeine Menschenrechtslage
Laut  USDOS  sind  die  drei  markantesten  Menschenrechtsverletzungen:  die  fehlende 
Möglichkeit,  die  Regierung  zu  verändern,  Einschränkungen  von  bürgerlichen  Freiheiten 
(unter anderem Redefreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und  
Freiheit der Internetnutzung) und Festnahmen ohne Anklage, Isolationshaft sowie überlange  
Haft vor der Gerichtsverhandlung. 
Menschenhandel,  Misshandlung  und  sexueller  Missbrauch  von  ausländischen  
Hausangestellten  und  anderen  Arbeitsmigranten  und  Diskriminierung  von  Personen  mit 
körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung kommen noch immer vor, wobei die Regierung  
Maßnahmen unternimmt, um diese zu verhindern. Die Regierung hat allerdings die Rechte  
von Arbeitern weiter eingeschränkt (USDOS 13.04.2016). 
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Die  Regierung  macht  sich  das  Antiterrorismusgesetz  zunutze,  um  Kritik  am  Regime  zu 
kriminalisieren (FH 27.01.2016).
Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden durch ein Gesetz  
zur Bekämpfung von Diskriminierung und Hassreden weiter unterdrückt. Regierungskritiker  
wurden festgenommen und strafrechtlich verfolgt. Es gab Fälle von Folter und anderen  
Misshandlungen und in Gefängnissen befanden sich weiterhin politische Gefangene, die in  
unfairen Prozessen verurteilt worden waren (AI 24.02.2016).
Die  Sicherheitskräfte  ließen  zahlreiche  Menschen,  die  die  Regierung  kritisierten,  
verschwinden (HRW 27.01.2016). 
Quellen:
- AI – Amnesty International (24.02.2016): Amnesty international Report 2015/16 – The  
State  of  the  World’s  Human  Rights  –  United  Arab  Emirates,  
https://www.ecoi.net/local_link/319704/466555_de.html, Zugriff 12.08.2016
- FH - Freedom House (27.01.2016): Freedom in the World 2016 – United Arab Emirates,  
https://www.ecoi.net/local_link/327753/468459_de.html, Zugriff 12.08.2016
- HRW – Human Rights Watch (27.01.2016): World Report 2016 – United Arab Emirates,  
https://www.ecoi.net/local_link/318420/457423_de.html, Zugriff 12.08.2016
11.Todesstrafe
Das Gesetz zur Bekämpfung von Terrorismus sieht die Todesstrafe für Verbrechen vor, die  
die „nationale Einheit und den sozialen Frieden“ untergraben, selbst wenn die Tat nicht  
Gewalt  beinhaltete  oder  beabsichtigte  (HRW  27.01.2016).  Laut  Scharia-Recht  kann  für 
gleichgeschlechtlichen  Geschlechtsverkehr  die  Todesstrafe  verhängt  werden  (USDOS 
13.04.2016). Auch Mord kann weiterhin mit der Todesstrafe geahndet werden. Es wurden  
mehrere Todesurteile verhängt und eine Gefangene wurde 2015 hingerichtet. Laut Amnesty  
International  hatte  sie  keine  Möglichkeit,  Rechtsmittel  gegen  das  Urteil  einzulegen  (AI 
24.02.2016).
Quellen:
- AI - Amnesty International (24.02.2016): Amnesty international Report 2015/16 – The  
State  of  the  World’s  Human  Rights  –  United  Arab  Emirates,  
https://www.ecoi.net/local_link/319704/466555_de.html, Zugriff 12.08.2016
- HRW – Human Rights Watch (27.01.2016): World Report 2016 – United Arab Emirates,  
https://www.ecoi.net/local_link/318420/457423_de.html, Zugriff 12.08.2016
- USDOS  –  US  Department  of  State  (13.04.2016):  Country  Report  in  Human  Rights 
Practices  2015  –  United  Arab  Emirates,  
https://www.ecoi.net/local_link/322599/462076_de.html, Zugriff 12.08.2016
12.Religionsfreiheit
Ca. 85% der Staatsbürger sind Sunniten und 14% Schiiten. 1% der Staatsbürger gehört  
anderen islamischen Glaubensrichtungen an, z.B. die Drusen. Der Großteil der in den VAE  
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl  Seite 13 von 21
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lebenden Ausländer sind Muslime, 9% sind Christen und 15% gehören anderen Religionen  
an, den größten Anteil haben Hindus (LIPortal 06.2016).
Die Verfassung nennt den Islam als Staatsreligion. Sie garantiert Religionsfreiheit, solange  
diese nicht gegen die öffentliche Ordnung oder Moral verstößt. Laut Verfassung sind alle  
Personen vom dem Gesetz gleich, unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit. Das Gesetz  
verbietet Blasphemie, Missionierung durch Nicht-Muslime und Konvertierung vom Islam zu  
einer anderen Glaubensrichtung.
Ein neues Antidiskriminierungsgesetz verbietet unter anderem Diskriminierung aufgrund der  
Religionszugehörigkeit, aber auch von Vergehen, die die Regierung als religiösen Hass  
provozierend oder als beleidigend für die Religion ansieht. Es gab wiederholt Festnahmen  
und Verurteilungen von Personen, die als extremistisch verdächtigt wurden. Die von der  
Regierung kontrollierten Internetanbieter blockieren Seiten, die den Islam kritisieren oder  
Ansichten  vertreten,  die  die  Regierung  als  extremistisch  ansieht.  Es  wurde  außerdem 
berichtet,  dass  ein  Christ  mit  ausländischer  Staatsbürgerschaft,  der  in  den  VAE  lebte, 
deportiert wurde, weil er seinen Glauben mit anderen Personen diskutiert habe. Es gab  
Fälle, in denen Gerichtsurteile milder ausfielen, weil Angeklagten während ihrer Haft zum  
Islam konvertierten.
Die General Authority of Islamic Affairs and Endowments  (Awqaf) gab weiterhin Richtlinien  
für den Inhalt von Predigten in sunnitischen Moscheen vor. 
Personen,  die  nicht-islamischen  Glaubens  sind,  gaben  an,  dass  sie  im  Privaten  ohne 
Einmischung  der  Regierung  ihre  Religion  ausüben  können,  aber  in  der  öffentlichen 
Ausübung ihrer Religion eingeschränkt wurden. Kirchen, Hindu- und Sikhtempel für Nicht-
StaatsbürgerInnen  befinden  sich  auf  Grundstücken,  die  von  den  regierenden  Familien 
gespendet  wurden.  Jedoch  sind  die  Kapazitäten  nicht  ausreichend,  um  den  Bedarf  zu 
decken. Andere religiöse Minderheiten führen religiöse Zeremonien in privaten Wohnstätten  
durch. Kirchen dürfen laut Gesetz keine Kirchtürme bauen oder außen am Gebäude Kreuze  
befestigen.
Den Berichten von nicht-islamischen religiösen Gruppen zufolge, herrscht in der Bevölkerung 
ein  hohes  Maß  an  Toleranz  für  die  Traditionen  und  den  Glauben  von  religiösen 
Minderheiten. Es gibt aber auch Tendenzen in der Bevölkerung, die von der Konvertierung  
vom Islam zu einer anderen Religion abraten und Personen anderen Glaubens zu einer  
Konvertierung zum Islam überreden wollen.
Teilweise  ist  antisemitisches  Gedankengut  in  Schriften  zu  finden,  die  auf  manchen 
Buchmessen  verkauft  werden,  und  es  gibt  Berichte  von  Personen,  die  antisemitische 
Postings in sozialen Medien verbreiten (USDOS 2016).
Muslimischen Frauen ist es verboten Nicht-Muslime zu heiraten (FH 27.01.2016).
Quellen:
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl  Seite 14 von 21
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- FH - Freedom House (27.01.2016): Freedom in the World 2016 – United Arab Emirates,  
https://www.ecoi.net/local_link/327753/468459_de.html, Zugriff 12.08.2016
- LIPortal  –  Länder-Informations-Portal  (06.2016):  Vereinigte  Arabische  Emirate,  
https://www.liportal.de/v-a-emirate/gesellschaft/#c16425, Zugriff 17.08.2016
- USDOS – US-Department of State (2016): International Religious Freedom Report for  
2015,  http://www.state.gov/j/drl/rls/irf/religiousfreedom/index.htm#wrapper,  Zugriff  
17.08.2016
13.Ethnische Minderheiten
Nur etwa 15% der Bevölkerung der VAE besitzen eine Staatsbürgerschaft (FH 27.01.2016).  
Ca. 70% der Staatsangehörigen sind Araber, 10% davon sind Nomaden. Die wichtigsten  
Herkunftsländer  der  Nicht-Staatsbürger  sind  Indien,  Bangladesch  und  Pakistan  (LIPortal 
06.2016). 
Die  Mehrheit  im  Land  sind  ausländische  ArbeiterInnen,  oft  aus  instabilen  Gegenden 
stammend. Von ihnen wird angenommen, dass sie nach einigen Jahren wieder heimkehren.  
Permanente Aufenthaltsgenehmigungen gibt es selten (Chatham House 08.09.2016).
Quellen:
- Chatham House (Jane Kinninmont) (08.09.2015): Why Aren’t Gulf Countries Taking in  
Syrian  Refugees?:  https://www.chathamhouse.org/expert/comment/why-aren-t-gulf-
countries-taking-syrian-refugees#sthash.HLjOfAYF.dpuf; Zugriff am 15.6.2016
- FH - Freedom House (27.01.2016): Freedom in the World 2016 – United Arab Emirates,  
https://www.ecoi.net/local_link/327753/468459_de.html, Zugriff 10.08.2016
- LIPortal  –  Länder-Informations-Portal  (06.2016):  Vereinigte  Arabische  Emirate,  
https://www.liportal.de/v-a-emirate/gesellschaft/#c16425, Zugriff 17.08.2016
13.1. Staatenlose Personen (Bidun)
Der Abschnitt bezieht sich ausschließlich auf die Bidun und nicht auf andere Staatenlose  
(z.B: PalästinenserInnen).
- Vorabinformation VAE-Staatsbürgerschaftsrecht:
Kinder erlangen in den VAE die VAE-Staatsbürgerschaft durch den Vater und Kinder von  
weiblichen Staatsbürgern, die mit Nicht-Staatsbürgern verheiratet sind, bekommen bei der  
Geburt nicht automatisch die Staatsbürgerschaft, aber die Mütter können einen Antrag auf  
Einbürgerung stellen, dem generell stattgegeben wird. Dazu gibt es ein eigenes Komitee.  
Eine  ausländische  Frau  kann  die  Staatsbürgerschaft  nach  zehn  Jahren  Ehe  mit  einem 
Staatsbürger erlangen. Personen können in den VAE einen Antrag auf Einbürgerung stellen.
Außerdem bedeutet ein Reisepass der VAE nicht automatisch, dass durch die Erlangung  
des Reisepasses eine VAE-Staatsbürgerschaft erhalten werden kann (Expatfocus o.D).
- Die Bidun:
Schätzungen zufolge leben in den VAE zwischen 20.000 und 100.000 staatenlose Personen, 
genannt „bidun“  (auch bidoon, bedoon oder  bidoun,  wörtl. „ohne“ – ohne Papiere). Die  
meisten der Bidun hatten bei der Gründung der Vereinigten Arabischen Emirate nicht die  
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl  Seite 15 von 21
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bevorzugte Stammeszugehörigkeit, um die Staatsbürgerschaft zu erlangen. Andere sind auf  
der Suche nach Arbeit illegal in das Land eingewandert. Da die VAE-Staatsbürgerschaft nur  
über den Vater weitergegeben werden kann, bleiben auch die Kinder der Bidun staatenlos. 
2012 hat die Regierung den Zuständigkeitsbereich des für Einbürgerungen von Kindern von  
VAE-Staatsbürgerinnen zuständigen Komitees erweitert, um auch Anträge von Staatenlosen  
zu prüfen, die bestimmte juristische Bedingungen erfüllen, durch die sie möglicherweise die  
Staatsbürgerschaft erhalten könnten, und somit Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung  
und anderen Diensten erlangen würden. Es gab jedoch keine Berichte von  Bürgern, die die  
Staatsbürgerschaft erhielten.
Staatenlose sind zahlreichen Diskriminierungen ausgesetzt. Sie erleben Diskriminierung am  
Arbeitsplatz  bzw.  bei  der  Auswahl  eines  Arbeitsplatzes,  ihr  Zugang  zum  Bildungs-  und 
Gesundheitswesen ist eingeschränkt und ohne Reisepass oder andere Identifikationsformen  
sind sie in ihrer Bewegungsfreiheit im Land eingeschränkt. Eine legale Ausreise ist praktisch  
nicht möglich.
Es gibt Staatenlose, die die Staatsbürgerschat von einem anderen Land bekommen haben,  
nämlich von den Komoren, um einen Reisepass und Ausweispapiere zu bekommen. Wenn  
sie  von  den  VAE  abgeschoben  werden  würden,  würden  die  Komoren  sie  jedoch  nicht 
aufnehmen (USDOS 13.04.2016).
Quellen:
- Expatfocus  (o.D.):  United  Arab  Emirates  (UAE)  -  Visas  
http://www.expatfocus.com/expatriate-uae-visas-residency, Zugriff am 06.06.2016
- Financial  Times  (04.06.2012):  UAE’s  stateless  acquire  foreign  passports,  
http://www.ft.com/cms/s/0/8abfc14a-a8aa-11e1-be59-
00144feabdc0.html#axzz4HTTmSdAQ, Zugriff 16.08.2016
- USDOS  –  US  Department  of  State  (13.04.2016):  Country  Report  in  Human  Rights 
Practices  2015  –  United  Arab  Emirates,  
https://www.ecoi.net/local_link/322599/462076_de.html, Zugriff 16.08.2016
14.Bewegungsfreiheit
Das  Gesetz  garantiert  Bewegungsfreiheit  innerhalb  des  Landes,  Emigration  und  
Wiedereinbürgerung.  Generell  wird  dies  auch  respektiert.  Es  gibt  jedoch  bestimmte 
Restriktionen  bei  Reisen  ins  Ausland.  Nicht-Staatsbürgern  kann  die  Reise  verweigert 
werden,  wenn  gegen  sie  straf-  oder  zivilrechtlich  ermittelt  wird.  Einige  bekamen  ein 
Ausreiseverbot und ihr Reisepass wurde einbehalten. Auch manchen Staatsbürgern kann  
ein  Ausreiseverbot  auferlegt  werden.  Staatsbürger,  inklusive  ehemalige  politische  
Gefangene, können auch Schwierigkeiten haben, ihre offiziellen Dokumente zu erneuern,  
wenn gegen diese aus Gründen der Staatssicherheit ermittelt wird, was einem de-facto  
Ausreiseverbot  gleicht.  Die  Behörden  heben  Ausreiseverbote  nicht  auf,  bis  ein  
Gerichtsverfahren  vom  Justizsystem  abgeschlossen  wurde.  Speziell  bei  komplexeren 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl  Seite 16 von 21
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