vara-lib-2016-08-29-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Die Föderalgewalt gilt in den VAE unter anderem für auswärtige Angelegenheiten, Polizei, Verteidigung, Verkehrswesen, Erziehung, Gesundheitspolitik, Währung, Pass- und Ausländerrecht. In der Praxis haben die einzelnen Emirate jedoch noch immer großen Einfluss auf diese Bereiche. In Bezug auf die Wirtschaft agieren die Emirate autonom, besonders im Erdölsektor (DAA 03.2016). Quellen: - DAA – Deutsches Auswärtiges Amt (03.2016): Vereinte Arabische Emirate - Staatsaufbau/Innenpolitik, http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/ VereinigteArabischeEmirate/Innenpolitik_node.html, Zugriff 10.08.2016 - FH - Freedom House (27.01.2016): Freedom in the World 2016 – United Arab Emirates, https://www.ecoi.net/local_link/327753/468459_de.html, Zugriff 10.08.2016 - USDOS – US Department of State (13.04.2016): Country Report in Human Rights Practices 2015 – United Arab Emirates, https://www.ecoi.net/local_link/322599/462076_de.html, Zugriff 10.08.2016 3. Sicherheitslage Die persönliche Sicherheit in den Vereinigten Arabischen Emiraten ist generell gewährleistet, und es gibt kaum Diebstähle und wenige Gewaltverbrechen. Trotzdem können Terrorakte, auch wenn das Land davon in den letzten Jahren verschont geblieben ist, nicht ausgeschlossen werden. Die VAE sind, wie auch andere arabische Staaten, Teil der Koalition gegen den Terror an militärischen Angriffen auf Stellungen der Islamisten in Syrien und im Irak beteiligt. Drohungen der Islamisten richten sich gegen Staaten dieser Koalition (BMEIA 18.08.2016 vgl. DAA). Im Dezember 2014 wurde eine US-amerikanische Staatsbürgerin in einem Einkaufszentrum in Abu Dhabi erstochen. Die Tat wurde von einem Gericht als terroristisch motiviert eingestuft (DAA 18.08.2016). Quellen: - BMEIA – Bundesministerium für Europa Integration und Äußeres, Stand 18.08.2016 (Unverändert gültig seit: 15.06.2016): Vereinigte Arabische Emirate – Sicherheit & Kriminalität, https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/vereinigte- arabische-emirate/, Zugriff 18.08.2016 - DAA - Deutsches Auswärtiges Amt: Reise- und Sicherheitshinweise Vereinigte Arabische Emirate, Stand 18.08.2016 (Unverändert gültig seit: 04.04.2016), http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/VereinigteArabischeE mirateSicherheit.html, Zugriff 18.08.2016 4. Rechtsschutz/Justizwesen Das Justizsystem ist in Scharia-Gerichte, die auf Basis des islamischen Rechts in Familienangelegenheiten und bei Verbrechen urteilen, und weltliche Gerichte, die sich um zivilrechtliche Angelegenheiten kümmern, aufgeteilt (FH 27.01.2016). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 7 von 21

Die Verfassung garantiert das Recht auf eine faire Gerichtsverhandlung und generell setzt die Justiz dieses Recht durch. Das Gesetz sieht Angeklagte als unschuldig an, bis ihre Schuld bewiesen ist. Nach dem Gesetz hat ein Angeklagter das Recht sofort und im Detail über alle Anklagepunkte informiert zu werden. Des Weiteren sieht das Gesetz vor, dass alle Prozesse auf Arabisch durchgeführt werden. Trotz des Rechts des Angeklagten auf einen Übersetzer gab es Berichte, dass die Behörden nicht immer einen Übersetzer zur Verfügung gestellt haben, oder dass die Übersetzung schlecht war. Laut Verfassung gibt es das Recht auf eine öffentliche Verhandlung, außer in Fällen der nationalen Sicherheit, oder wenn der Richter den Fall als schlecht für die öffentliche Moral ansieht. Es gibt keine Geschworenengerichtsverhandlungen. Angeklagte haben das Recht bei ihrer Verhandlung anwesend zu sein und ein begrenztes Recht auf juristische Beratung bei Gericht. Während er auf eine Entscheidung für die offiziellen Anklagepunkte in einer Polizeistation oder dem Büro des Staatsanwaltes wartet, hat ein Angeklagter kein Recht auf einen Rechtsbeistand. In allen Fällen von Kapitalverbrechen oder einer möglichen lebenslangen Haftstrafe hat der Angeklagte das Recht auf Rechtsberatung, die vom Staat zur Verfügung gestellt wird. Das Gericht kann nach Belieben auch Rechtsberatung zur Verfügung stellen bei Fällen von Straftaten, die mit einer Haftstrafe von drei bis zu 15 Jahren geahndet werden. Angeklagte und deren Anwälte können Zeugen vorbringen und jene Zeugen befragen, die gegen sie vorgebracht werden. Die Verteidigung hat das Recht relevante Beweise von der Regierung zu erhalten, was jedoch nicht immer der Fall ist, besonders in Fällen der Staatsicherheit. Angeklagte haben das Recht, nicht zu einem Geständnis gezwungen zu werden (USDOS 13.04.2016). Die Verfassung garantiert die Unabhängigkeit der Justiz, in der Praxis werden Gerichtsurteile jedoch von der politischen Führung geprüft und außerdem von Nepotismus beeinflusst. Der Tradition folgend, behielten manche Büros von lokalen Herrschern die Praxis bei, straf- und zivilrechtliche Fälle zu prüfen, bevor sie diese den Staatsanwälten übermittelten. Die Büros prüften außerdem Urteile, die Richter verhängt haben, genehmigten die Entlassung aller Gefangenen, die ihre Haftstrafe beendet hatten, und schickten Fälle an die Gerichte zurück, wenn sie nicht mit den Urteilen einverstanden waren. Die Behörden behandeln Nicht-Staatsbürger häufig anders als Staatsbürger. Wenn die Behörden einen ausländischen Staatsbürger eines Verbrechens gegen die Sittlichkeit verdächtigen, so wird dieser oft deportiert ohne Rückgriff auf das Justizsystem. In manchen Fälle kommen ausländische Staatsbürger, die eines Verbrechens bezichtigt werden, auf Kaution frei, dies liegt im Ermessen des Richters. Es gab Berichte, dass der föderale Geheimdienst, das Direktorat für Staatssicherheit, sich in Justizangelegenheiten eingemischt hat. Die Justiz besteht großteils aus vertragsgebundenen ausländischen Bürgern, die Opfer von möglicher Deportation sein können, was die Unabhängigkeit vom Staat weiter negativ .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 8 von 21

beeinflussen könnte. Es gibt keine funktionierende Trennung zwischen Exekutive und Judikative. Im Falle eines Todesurteils kann ein verurteilter Angeklagter beim Herrscher des Emirats, in dem das Verbrechen begangen wurde, oder beim Präsidenten der Föderation eine Berufung beantragen. In einem Mordfall muss die Familie des Opfers einer Aufhebung des Todesurteils zustimmen. Die Regierung verhandelt üblicherweise mit der Familie des Opfers über die Zahlung eines Blutgeldes im Austausch für die Vergebung und eine Minderung des Todesurteils. Um einen Freispruch wieder aufzuheben, muss dies vom Berufungsgericht einstimmig beschlossen werden. Scharia-Gerichte, die in Fällen des Kriminal- und Familienrechts urteilen, können Körperstrafen wie z.B. Auspeitschen als Bestrafung für Ehebruch, Prostitution, außerehelichen Geschlechtsverkehr, außereheliche Schwangerschaft, üble Nachrede und Drogen- oder Alkoholmissbrauch einsetzen. In manchen Fällen verhängten Scharia-Gerichte während des Fastenmonats Ramadan schwerere Strafen. Außerdem gab es Berichte, dass die Gerichte diese Bestrafungen bei Muslimen strikter anwendeten (USDOS 13.04.2016). Quellen: - FH - Freedom House (27.01.2016): Freedom in the World 2016 – United Arab Emirates, https://www.ecoi.net/local_link/327753/468459_de.html, Zugriff 10.08.2016 - USDOS – US Department of State (13.04.2016): Country Report in Human Rights Practices 2015 – United Arab Emirates, https://www.ecoi.net/local_link/322599/462076_de.html, Zugriff 10.08.2016 5. Sicherheitsbehörden Jedes der sieben Emirate hat eine lokale Polizei, genannt Generaldirektorat, welche offiziell zum Innenministerium gehört. Alle Generaldirektorate vollstrecken die Gesetze ihres jeweiligen Emirates autonom. Außerdem vollstrecken sie die Gesetze der Föderation innerhalb ihrer Emirate, wobei sie in unterschiedlichem Ausmaß miteinander kooperieren. Die Föderationsregierung unterhält bewaffnete Streitkräfte für die äußere Sicherheit. Die Generaldirektionen, die föderalen Sicherheitskräfte und die Regierung unterhalten effektive Mechanismen zur Korruptionsbekämpfung und –Bestrafung. Es gab keine Berichte von Straffreiheit unter den Sicherheitskräften (USDOS 27.01.2016). Es gab jedoch Berichte von willkürlichen Verhaftungen und Arrest, besonders von ausländischen Staatsbürgern (FH 27.01.2016). Quellen: - FH - Freedom House (27.01.2016): Freedom in the World 2016 – United Arab Emirates, https://www.ecoi.net/local_link/327753/468459_de.html, Zugriff 10.08.2016 - USDOS – US Department of State (13.04.2016): Country Report in Human Rights Practices 2015 – United Arab Emirates, https://www.ecoi.net/local_link/322599/462076_de.html, Zugriff 10.08.2016 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 9 von 21

6. Folter und unmenschliche Behandlung Die Verfassung der VAE verbietet Folter und andere grausame, unmenschliche und entwürdigende Bestrafungen und Behandlungen. Es gab jedoch Berichte von Gefangenen in Fällen von Verbrechen gegen die Staatsicherheit, die gefoltert wurden. Scharia-Gerichte, die nach dem islamischen Recht urteilen, können Auspeitschen als Strafe für verschiedene Vergehen verhängen. Das Strafgesetzbuch sieht außerdem vor, dass eine Person Blutgeld („diya“) an die Familie des Opfers bezahlen muss in Fällen, wo ein Unfall oder ein Verbrechen den Tod einer anderen Person verursacht hat (USDOS 13.04.2016). Mehrere Personen gaben an, dass die Regierung sie verschwinden hat lassen und, dass sie während ihrer Haft gefoltert und misshandelt wurden (AI 24.02.2016 vgl. HRW 27.01.2016). Quellen: - AI - Amnesty International (24.02.2016): Amnesty international Report 2015/16 – The State of the World’s Human Rights – United Arab Emirates, https://www.ecoi.net/local_link/319704/466555_de.html, Zugriff 11.08.2016 - HRW – Human Rights Watch (27.01.2016): World Report 2016 – United Arab Emirates, https://www.ecoi.net/local_link/318420/457423_de.html, Zugriff 11.08.2016 - USDOS – US Department of State (13.04.2016): Country Report in Human Rights Practices 2015 – United Arab Emirates, https://www.ecoi.net/local_link/322599/462076_de.html, Zugriff 11.08.2016 7. Korruption Die VAE werden als eines der am wenigsten korrupten Länder im Nahen Osten angesehen und die Regierung hat in den letzten Jahren Schritte unternommen, um die Bürokratie effizienter zu gestalten. Die Vereinigten Arabischen Emirate belegen auf dem Corruption Perception Index aus 2015 von Transparency International Platz 23 von 168. Trotz allem ist die Transparenz in der Regierung generell niedrig (FH 27.01.2016). Das Gesetz sieht Strafen für Korruption vor, welche generell vom Staat effektiv durchgesetzt werden. Es gab jedoch vereinzelte Berichte von staatlicher Korruption. Außerdem gab es häufig Vorfälle von Nepotismus bei der Vergabe von Ämtern und Verträgen. Das Justiz- und das Innenministerium sind für die Bekämpfung von staatlicher Korruption zuständig. Die Regierung unternimmt Schritte zur Bekämpfung von staatlicher Korruption, z.B. wurden im April zwei Polizisten in Dubai verhaftet, weil sie Polizeiberichte gefälscht hatten (USDOS 13.04.2016). Quellen: - FH - Freedom House (27.01.2016): Freedom in the World 2016 – United Arab Emirates, https://www.ecoi.net/local_link/327753/468459_de.html, Zugriff 11.08.2016 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 10 von 21

- USDOS – US Department of State (13.04.2016): Country Report in Human Rights Practices 2015 – United Arab Emirates, https://www.ecoi.net/local_link/322599/462076_de.html, Zugriff 11.08.2016 8. NGOs und Menschenrechtsaktivisten Das Gesetz garantiert eine begrenzte Vereinigungsfreiheit. Politische Organisationen, politische Parteien und Gewerkschaften sind verboten. Alle Vereine und NGOs müssen sich beim Ministerium für Soziales registrieren und viele erhielten staatliche Subventionen. Die Bedingungen für die Registrierung sehen vor, dass alle stimmberechtigten Organisationsmitglieder sowie die Vorstände der Organisationen Emiratis sein müssen, was fast 90 Prozent der Bevölkerung an der vollen Teilnahme an solchen Organisationen ausschließt. Außerdem müssen Vereine den Zensurregelungen der Regierung folgen, und die Zustimmung der Regierung einholen, bevor sie Material veröffentlichen. Vor Ort gab es zwei Menschenrechtsorganisationen: zum einen die von der Regierung unterstützte Emirates Association for Human Rights (EHRA), die sich auf Menschenrechtsverletzungen konzentriert, wie zum Beispiel bezogen auf Arbeitsbedingungen, Rechte von Staatenlosen und das Wohlbefinden und die Behandlung von Gefangenen. Mehrere Mitglieder der EHRA arbeiteten für die Regierung, und die Organisation erhielt auch finanzielle Mittel von staatlicher Seite. Trotzdem sieht sich die EHRA als unabhängig und neutral an, ohne die Einmischung der Regierung, abgesehen von den Bedingungen, die alle Organisationen im Land erfüllen müssen. Zum zweiten die staatlich geförderte Emirates Association for Lawyers and Legal Council (ehemals Jurists‘ Association Human Rights Administration), welche sich auf Menschenrechtsbildung konzentriert und auch Seminare und Symposien zum Thema Menschenrechte abhaltet. Die Regierung regelt und fördert die Teilnahme von NGO-Mitgliedern an Veranstaltungen außerhalb des Landes. Alle Teilnehmer müssen eine Erlaubnis der Regierung bekommen, bevor sie solche Veranstaltungen besuchen dürfen. Internationale Menschenrechtsorganisationen dürfen keinen Sitz in den VAE haben, jedoch dürfen Repräsentanten der Organisationen eingeschränkt das Land besuchen (USDOS 13.04.2016). Im Mai 2015 wurde einem Repräsentanten von Amnesty International die Einreise nach Dubai verweigert. Er wäre eingeladen gewesen, bei einer Konferenz über die Rechte von Arbeitsmigranten zu sprechen. (FH 27.01.2016 vgl. USDOS 13.04.2016 vgl. AI 24.02.2016). Quellen: - AI – Amnesty International (24.02.2016): Amnesty international Report 2015/16 – The State of the World’s Human Rights – United Arab Emirates, https://www.ecoi.net/local_link/319704/466555_de.html, Zugriff 12.08.2016 - FH – Freedom House (27.01.2016): Freedom in the World 2016 – United Arab Emirates, https://www.ecoi.net/local_link/327753/468459_de.html, Zugriff 12.08.2016 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 11 von 21

- USDOS – US Department of State (13.04.2016): Country Report in Human Rights Practices 2015 – United Arab Emirates, https://www.ecoi.net/local_link/322599/462076_de.html, Zugriff 12.08.2016 9. Wehrdienst und Rekrutierungen 2014 erließ Präsident Khalifa bin Zayed al-Nahyan ein Gesetz mit dem ein verpflichtender Wehrdienst eingeführt wurde, um „Werte wie Loyalität und Opferbereitschaft in die Herzen der Bürger einzuflößen“. So ist seit 2014 der Wehrdienst für Männer zwischen 18 und 30 Jahren verpflichtend. Männer mit Matura müssen einen neunmonatigen Wehrdienst und Männer ohne Schulabschluss einen zweijährigen Wehrdienst leisten (Zeit 08.06.2014 vgl. CIA 03.08.2016). Frauen können sich freiwillig und unabhängig von ihrer Schulbildung für einen Wehrdienst von neun Monaten melden. Männer können sich mit Zustimmung der Eltern ab 17 Jahren freiwillig zum Militärdienst melden. (CIA 03.08.2016). Quellen: - CIA – Central Intelligence Agency (03.08.2016): The World Factbook – United Arab Emirates, https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/ae.html, Zugriff 12.08.2016 - Die Zeit Online (08.06.2014): Vereinigte Arabische Emirate führen Wehrpflicht ein, http://www.zeit.de/politik/ausland/2014-06/vereinigte-arabische-emirate-wehrpflicht, Zugriff 12.08.2016 9.1. Wehrdienstverweigerung / Desertion The World Factbook erwähnt keinen Ersatzdienst (Vgl. CIA 03.08.2016). Quellen: - CIA – Central Intelligence Agency (03.08.2016): The World Factbook – United Arab Emirates, https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/ae.html, Zugriff 12.08.2016 10.Allgemeine Menschenrechtslage Laut USDOS sind die drei markantesten Menschenrechtsverletzungen: die fehlende Möglichkeit, die Regierung zu verändern, Einschränkungen von bürgerlichen Freiheiten (unter anderem Redefreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und Freiheit der Internetnutzung) und Festnahmen ohne Anklage, Isolationshaft sowie überlange Haft vor der Gerichtsverhandlung. Menschenhandel, Misshandlung und sexueller Missbrauch von ausländischen Hausangestellten und anderen Arbeitsmigranten und Diskriminierung von Personen mit körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung kommen noch immer vor, wobei die Regierung Maßnahmen unternimmt, um diese zu verhindern. Die Regierung hat allerdings die Rechte von Arbeitern weiter eingeschränkt (USDOS 13.04.2016). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 12 von 21

Die Regierung macht sich das Antiterrorismusgesetz zunutze, um Kritik am Regime zu kriminalisieren (FH 27.01.2016). Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden durch ein Gesetz zur Bekämpfung von Diskriminierung und Hassreden weiter unterdrückt. Regierungskritiker wurden festgenommen und strafrechtlich verfolgt. Es gab Fälle von Folter und anderen Misshandlungen und in Gefängnissen befanden sich weiterhin politische Gefangene, die in unfairen Prozessen verurteilt worden waren (AI 24.02.2016). Die Sicherheitskräfte ließen zahlreiche Menschen, die die Regierung kritisierten, verschwinden (HRW 27.01.2016). Quellen: - AI – Amnesty International (24.02.2016): Amnesty international Report 2015/16 – The State of the World’s Human Rights – United Arab Emirates, https://www.ecoi.net/local_link/319704/466555_de.html, Zugriff 12.08.2016 - FH - Freedom House (27.01.2016): Freedom in the World 2016 – United Arab Emirates, https://www.ecoi.net/local_link/327753/468459_de.html, Zugriff 12.08.2016 - HRW – Human Rights Watch (27.01.2016): World Report 2016 – United Arab Emirates, https://www.ecoi.net/local_link/318420/457423_de.html, Zugriff 12.08.2016 11.Todesstrafe Das Gesetz zur Bekämpfung von Terrorismus sieht die Todesstrafe für Verbrechen vor, die die „nationale Einheit und den sozialen Frieden“ untergraben, selbst wenn die Tat nicht Gewalt beinhaltete oder beabsichtigte (HRW 27.01.2016). Laut Scharia-Recht kann für gleichgeschlechtlichen Geschlechtsverkehr die Todesstrafe verhängt werden (USDOS 13.04.2016). Auch Mord kann weiterhin mit der Todesstrafe geahndet werden. Es wurden mehrere Todesurteile verhängt und eine Gefangene wurde 2015 hingerichtet. Laut Amnesty International hatte sie keine Möglichkeit, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen (AI 24.02.2016). Quellen: - AI - Amnesty International (24.02.2016): Amnesty international Report 2015/16 – The State of the World’s Human Rights – United Arab Emirates, https://www.ecoi.net/local_link/319704/466555_de.html, Zugriff 12.08.2016 - HRW – Human Rights Watch (27.01.2016): World Report 2016 – United Arab Emirates, https://www.ecoi.net/local_link/318420/457423_de.html, Zugriff 12.08.2016 - USDOS – US Department of State (13.04.2016): Country Report in Human Rights Practices 2015 – United Arab Emirates, https://www.ecoi.net/local_link/322599/462076_de.html, Zugriff 12.08.2016 12.Religionsfreiheit Ca. 85% der Staatsbürger sind Sunniten und 14% Schiiten. 1% der Staatsbürger gehört anderen islamischen Glaubensrichtungen an, z.B. die Drusen. Der Großteil der in den VAE .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 13 von 21

lebenden Ausländer sind Muslime, 9% sind Christen und 15% gehören anderen Religionen an, den größten Anteil haben Hindus (LIPortal 06.2016). Die Verfassung nennt den Islam als Staatsreligion. Sie garantiert Religionsfreiheit, solange diese nicht gegen die öffentliche Ordnung oder Moral verstößt. Laut Verfassung sind alle Personen vom dem Gesetz gleich, unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit. Das Gesetz verbietet Blasphemie, Missionierung durch Nicht-Muslime und Konvertierung vom Islam zu einer anderen Glaubensrichtung. Ein neues Antidiskriminierungsgesetz verbietet unter anderem Diskriminierung aufgrund der Religionszugehörigkeit, aber auch von Vergehen, die die Regierung als religiösen Hass provozierend oder als beleidigend für die Religion ansieht. Es gab wiederholt Festnahmen und Verurteilungen von Personen, die als extremistisch verdächtigt wurden. Die von der Regierung kontrollierten Internetanbieter blockieren Seiten, die den Islam kritisieren oder Ansichten vertreten, die die Regierung als extremistisch ansieht. Es wurde außerdem berichtet, dass ein Christ mit ausländischer Staatsbürgerschaft, der in den VAE lebte, deportiert wurde, weil er seinen Glauben mit anderen Personen diskutiert habe. Es gab Fälle, in denen Gerichtsurteile milder ausfielen, weil Angeklagten während ihrer Haft zum Islam konvertierten. Die General Authority of Islamic Affairs and Endowments (Awqaf) gab weiterhin Richtlinien für den Inhalt von Predigten in sunnitischen Moscheen vor. Personen, die nicht-islamischen Glaubens sind, gaben an, dass sie im Privaten ohne Einmischung der Regierung ihre Religion ausüben können, aber in der öffentlichen Ausübung ihrer Religion eingeschränkt wurden. Kirchen, Hindu- und Sikhtempel für Nicht- StaatsbürgerInnen befinden sich auf Grundstücken, die von den regierenden Familien gespendet wurden. Jedoch sind die Kapazitäten nicht ausreichend, um den Bedarf zu decken. Andere religiöse Minderheiten führen religiöse Zeremonien in privaten Wohnstätten durch. Kirchen dürfen laut Gesetz keine Kirchtürme bauen oder außen am Gebäude Kreuze befestigen. Den Berichten von nicht-islamischen religiösen Gruppen zufolge, herrscht in der Bevölkerung ein hohes Maß an Toleranz für die Traditionen und den Glauben von religiösen Minderheiten. Es gibt aber auch Tendenzen in der Bevölkerung, die von der Konvertierung vom Islam zu einer anderen Religion abraten und Personen anderen Glaubens zu einer Konvertierung zum Islam überreden wollen. Teilweise ist antisemitisches Gedankengut in Schriften zu finden, die auf manchen Buchmessen verkauft werden, und es gibt Berichte von Personen, die antisemitische Postings in sozialen Medien verbreiten (USDOS 2016). Muslimischen Frauen ist es verboten Nicht-Muslime zu heiraten (FH 27.01.2016). Quellen: .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 14 von 21

- FH - Freedom House (27.01.2016): Freedom in the World 2016 – United Arab Emirates, https://www.ecoi.net/local_link/327753/468459_de.html, Zugriff 12.08.2016 - LIPortal – Länder-Informations-Portal (06.2016): Vereinigte Arabische Emirate, https://www.liportal.de/v-a-emirate/gesellschaft/#c16425, Zugriff 17.08.2016 - USDOS – US-Department of State (2016): International Religious Freedom Report for 2015, http://www.state.gov/j/drl/rls/irf/religiousfreedom/index.htm#wrapper, Zugriff 17.08.2016 13.Ethnische Minderheiten Nur etwa 15% der Bevölkerung der VAE besitzen eine Staatsbürgerschaft (FH 27.01.2016). Ca. 70% der Staatsangehörigen sind Araber, 10% davon sind Nomaden. Die wichtigsten Herkunftsländer der Nicht-Staatsbürger sind Indien, Bangladesch und Pakistan (LIPortal 06.2016). Die Mehrheit im Land sind ausländische ArbeiterInnen, oft aus instabilen Gegenden stammend. Von ihnen wird angenommen, dass sie nach einigen Jahren wieder heimkehren. Permanente Aufenthaltsgenehmigungen gibt es selten (Chatham House 08.09.2016). Quellen: - Chatham House (Jane Kinninmont) (08.09.2015): Why Aren’t Gulf Countries Taking in Syrian Refugees?: https://www.chathamhouse.org/expert/comment/why-aren-t-gulf- countries-taking-syrian-refugees#sthash.HLjOfAYF.dpuf; Zugriff am 15.6.2016 - FH - Freedom House (27.01.2016): Freedom in the World 2016 – United Arab Emirates, https://www.ecoi.net/local_link/327753/468459_de.html, Zugriff 10.08.2016 - LIPortal – Länder-Informations-Portal (06.2016): Vereinigte Arabische Emirate, https://www.liportal.de/v-a-emirate/gesellschaft/#c16425, Zugriff 17.08.2016 13.1. Staatenlose Personen (Bidun) Der Abschnitt bezieht sich ausschließlich auf die Bidun und nicht auf andere Staatenlose (z.B: PalästinenserInnen). - Vorabinformation VAE-Staatsbürgerschaftsrecht: Kinder erlangen in den VAE die VAE-Staatsbürgerschaft durch den Vater und Kinder von weiblichen Staatsbürgern, die mit Nicht-Staatsbürgern verheiratet sind, bekommen bei der Geburt nicht automatisch die Staatsbürgerschaft, aber die Mütter können einen Antrag auf Einbürgerung stellen, dem generell stattgegeben wird. Dazu gibt es ein eigenes Komitee. Eine ausländische Frau kann die Staatsbürgerschaft nach zehn Jahren Ehe mit einem Staatsbürger erlangen. Personen können in den VAE einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Außerdem bedeutet ein Reisepass der VAE nicht automatisch, dass durch die Erlangung des Reisepasses eine VAE-Staatsbürgerschaft erhalten werden kann (Expatfocus o.D). - Die Bidun: Schätzungen zufolge leben in den VAE zwischen 20.000 und 100.000 staatenlose Personen, genannt „bidun“ (auch bidoon, bedoon oder bidoun, wörtl. „ohne“ – ohne Papiere). Die meisten der Bidun hatten bei der Gründung der Vereinigten Arabischen Emirate nicht die .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 21

bevorzugte Stammeszugehörigkeit, um die Staatsbürgerschaft zu erlangen. Andere sind auf der Suche nach Arbeit illegal in das Land eingewandert. Da die VAE-Staatsbürgerschaft nur über den Vater weitergegeben werden kann, bleiben auch die Kinder der Bidun staatenlos. 2012 hat die Regierung den Zuständigkeitsbereich des für Einbürgerungen von Kindern von VAE-Staatsbürgerinnen zuständigen Komitees erweitert, um auch Anträge von Staatenlosen zu prüfen, die bestimmte juristische Bedingungen erfüllen, durch die sie möglicherweise die Staatsbürgerschaft erhalten könnten, und somit Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und anderen Diensten erlangen würden. Es gab jedoch keine Berichte von Bürgern, die die Staatsbürgerschaft erhielten. Staatenlose sind zahlreichen Diskriminierungen ausgesetzt. Sie erleben Diskriminierung am Arbeitsplatz bzw. bei der Auswahl eines Arbeitsplatzes, ihr Zugang zum Bildungs- und Gesundheitswesen ist eingeschränkt und ohne Reisepass oder andere Identifikationsformen sind sie in ihrer Bewegungsfreiheit im Land eingeschränkt. Eine legale Ausreise ist praktisch nicht möglich. Es gibt Staatenlose, die die Staatsbürgerschat von einem anderen Land bekommen haben, nämlich von den Komoren, um einen Reisepass und Ausweispapiere zu bekommen. Wenn sie von den VAE abgeschoben werden würden, würden die Komoren sie jedoch nicht aufnehmen (USDOS 13.04.2016). Quellen: - Expatfocus (o.D.): United Arab Emirates (UAE) - Visas http://www.expatfocus.com/expatriate-uae-visas-residency, Zugriff am 06.06.2016 - Financial Times (04.06.2012): UAE’s stateless acquire foreign passports, http://www.ft.com/cms/s/0/8abfc14a-a8aa-11e1-be59- 00144feabdc0.html#axzz4HTTmSdAQ, Zugriff 16.08.2016 - USDOS – US Department of State (13.04.2016): Country Report in Human Rights Practices 2015 – United Arab Emirates, https://www.ecoi.net/local_link/322599/462076_de.html, Zugriff 16.08.2016 14.Bewegungsfreiheit Das Gesetz garantiert Bewegungsfreiheit innerhalb des Landes, Emigration und Wiedereinbürgerung. Generell wird dies auch respektiert. Es gibt jedoch bestimmte Restriktionen bei Reisen ins Ausland. Nicht-Staatsbürgern kann die Reise verweigert werden, wenn gegen sie straf- oder zivilrechtlich ermittelt wird. Einige bekamen ein Ausreiseverbot und ihr Reisepass wurde einbehalten. Auch manchen Staatsbürgern kann ein Ausreiseverbot auferlegt werden. Staatsbürger, inklusive ehemalige politische Gefangene, können auch Schwierigkeiten haben, ihre offiziellen Dokumente zu erneuern, wenn gegen diese aus Gründen der Staatssicherheit ermittelt wird, was einem de-facto Ausreiseverbot gleicht. Die Behörden heben Ausreiseverbote nicht auf, bis ein Gerichtsverfahren vom Justizsystem abgeschlossen wurde. Speziell bei komplexeren .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 16 von 21
