turk-lib-2024-06-19-ke
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Länderinformationsblatt der Staatendokumentation Turkmenistan Gesamtaktualisierung am 19.6.2024 Aktualität überprüft am XX.XX.XXXX .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 1 von 22
letzte Kurzinformation eingefügt am XX.XX.XXXX Das gegenständliche Produkt der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde gemäß den vom Staatendokumentationsbeirat beschlossenen Standards und der Methodologie der Staatendokumentation erstellt. Ein Länderinformationsblatt (LIB) der Staatendokumentation ist ein COI-Dokument, das beruhend auf den Bedürfnissen in Verfahren des Asyl- und Fremdenwesens (RD, EASt, ASt, BVwG) mittels Recherche von vorhandenen, vertrauenswürdigen und vorrangig öffentlichen Informationen gemäß den Standards der Staatendokumentation erstellt wird. Ein LIB gibt eine einzelfallunabhängige Darstellung über die Lage betreffend relevanter Tatsachen in Herkunftsländern bzw. in EU- Mitgliedsstaaten. Die LIB dienen den Bedarfsträgern der Instanzen des Asyl- und Fremdenwesens. Für sie gilt § 5 Abs. 5 letzter Satz BFA-G, d.h. sie sind als solche nicht Teil der allgemein zugänglichen, öffentlichen Staatendokumentation. Sie werden aber durch Verwendung im Verfahren (Parteiengehör, Verwendung im Bescheid) der jeweiligen Partei zugänglich und durch Verwendung im Bescheid öffentlich gemacht. Dieses Produkt ist als Arbeitsbehelf für österreichische Behörden und Gerichte entwickelt worden. In diesem Sinne stehen Lesbarkeit, flexible Nutzbarkeit und einfache Verwertbarkeit in Entscheidungen im Vordergrund. Grundsätzlich wird jede Information mit mindestens einer Quelle belegt; aus vorgenannten Gründen wird jedoch auf die Hervorhebung von Originalzitaten verzichtet – nicht zuletzt auch deshalb, weil sich daraus für die Entscheidungsfindung kein Mehrwert ergibt. Das gegenständliche Produkt erhebt bezüglich der zur Verfügung gestellten Informationen keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Aus dem vorliegenden Produkt ergeben sich keine Schlussfolgerungen für die rechtliche Beurteilung eines konkreten Verfahrens. Das LIB stellt keine allgemeine oder individuelle Entscheidungsvorgabe dar. Das vorliegende Dokument kann insbesondere auch nicht als politische Stellungnahme seitens der Staatendokumentation oder des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl gewertet werden. Zugunsten der besseren Les- und Verwendbarkeit wird im vorliegenden Produkt auf eine genderneutrale Schreibweise verzichtet. So nicht explizit angemerkt, sind immer alle Geschlechter gemeint. Qualitäts- und Aktualisierungshinweis Das LIB beinhaltet Arbeitsübersetzungen fremdsprachiger Quellen. Auswahl, Verwertung und Verwendung von Informationen im vorliegenden Produkt unterliegen dem Qualitätsmanagement der Staatendokumentation. Eine Aktualisierung des LIB erfolgt bei gegebenem Bedarf auf Anfrage. Die Aktualität der verwendeten Quellen wird seitens der Staatendokumentation überprüft. Daher können auch im LIB verwendete .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 2 von 22
Quellen älteren Datums als inhaltlich aktuell erachtet werden. .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 3 von 22
Hinweis: COVID-19: Zur aktuellen Anzahl der Krankheits- und Todesfälle in den einzelnen Ländern empfiehlt die Staatendokumentation bei Interesse/Bedarf folgende Websites der WHO: https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019/situation-reports. Für historische Daten bis zum 10.3.2023 s. die Datenbank der Johns-Hopkins-Universität: https://gisanddata.maps.arcgis.com/apps/opsdashboard/index.html#/bda7594740fd4029942 3467b48e9ecf6. .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 4 von 22
Inhaltsverzeichnis 1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen...............................................................5 2. Politische Lage........................................................................................................................5 3. Sicherheitslage........................................................................................................................6 4. Rechtsschutz / Justizwesen....................................................................................................7 5. Sicherheitsbehörden...............................................................................................................7 6. Folter und unmenschliche Behandlung...................................................................................8 7. Korruption...............................................................................................................................9 8. Wehrdienst und Rekrutierungen............................................................................................10 9. Allgemeine Menschenrechtslage...........................................................................................11 10. Todesstrafe............................................................................................................................13 11. Relevante Bevölkerungsgruppen..........................................................................................14 11.1. Frauen..............................................................................................................................14 11.2. Kinder...............................................................................................................................16 12. Bewegungsfreiheit.................................................................................................................17 13. Grundversorgung und Wirtschaft...........................................................................................18 14. Medizinische Versorgung......................................................................................................20 15. Rückkehr...............................................................................................................................20 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 5 von 22
1. Neueste Ereignisse – Integrierte Kurzinformationen Keine aktuellen Kurzinformationen vorhanden. 2. Politische Lage Turkmenistan sieht sich als ein demokratischer, rechtlicher und säkularer Staat, in dem die Regierung die Form einer Präsidialrepublik hat (TURK 2016, Art. 1). Das Land wurde aufgrund im Januar 2023 beschlossener Verfassungsänderung zu einem Einkammerparlament (AA 6.3.2024; vgl. HRW 11.1.2024, OSZE 9.10.2023). Mit der Verfassungsreform 2023 wurde der Volksrat (Halk Maslahaty) als höchstes Organ wieder eingeführt (HRW 11.1.2024). Geleitet vom Ex-Präsidenten Gurbanguly Berdimuhamedow (HRW 11.1.2024; vgl. FH 2024) umfasst der Volksrat Vertreter aller Regierungszweige und überwacht die gesamte Politik (HRW 11.1.2024). Er verfügt über einen verfassungsrechtlichen Status über dem der Legislative und des Präsidenten (FH 2024). Der Präsident wird direkt für eine unbegrenzte Anzahl von siebenjähriger Amtszeit gewählt. Das Staatsoberhaupt Serdar Berdimuhamedow – gleichzeitig Regierungschef – wurde im März 2022 (AA 6.3.2024; vgl. FH 2024) mit fast 73 Prozent der Stimmen gewählt (FH 2024). Die Präsidentschaftswahlen wurden in geheimer Abstimmung durchgeführt und von der Zentralen Kommission für die Durchführung von Wahlen und Volksabstimmungen in Turkmenistan verwaltet (USDOS 23.4.2024). Die Exekutive verfügt über weitreichende verfassungsmäßige Befugnisse, wobei der Rahmen für Kontrollen und Gegenkontrollen unwirksam ist (OSZE 9.10.2023). Sie legt Gesetze und politische Maßnahmen fest, ohne dass die Legislative einen nennenswerten Beitrag leistet oder eine Kontrolle ausübt. Die Legislative segnet hauptsächlich die Dekrete und Maßnahmen des Präsidenten ab (FH 2024). Das Parteiensystem wird von der seit 1991 regierenden Demokratischen Partei Turkmenistans [DPT, die frühere Kommunistische Partei] beherrscht und von der Exekutive kontrolliert (FH 2024). Die drei registrierten politischen Parteien sind die DPT, die Partei der Industriellen und Unternehmer und die Agrarpartei. Eine organisierte Opposition oder unabhängige politische Gruppierungen sind nicht vorhanden (USDOS 23.4.2024). Das politische und institutionelle Umfeld hindert die politischen Parteien daran, echte Alternativen zu vertreten (OSZE 9.10.2023). Alle echten Oppositionsgruppen arbeiten entweder illegal oder im Exil. Sich unabhängig politisch zu betätigen ist praktisch keinem Teil der Bevölkerung möglich (FH 2024). Im März 2023 fanden Wahlen zum Parlament sowie zu den Lokal- und Provinzversammlungen statt (HRW 11.1.2024). Die OSZE berichtete über Mangel an echtem Wettbewerb und Pluralismus und über starke Einschränkung von Grundfreiheiten trotz verfassungsrechtlicher Garantien (OSZE 9.10.2023). Freie und fairen Wahlen sind trotz einer Verfassungsbestimmung, die den Bürgern die .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 6 von 22
Möglichkeit gibt, ihre Regierung in regelmäßigen Wahlen auf der Grundlage des allgemeinen und gleichen Wahlrechts zu wählen, in Turkmenistan nicht gegeben (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024). Mit der Änderung der Verfassung und des Wahlgesetzes im Jahr 2016 wurde die Altersgrenze von 70 Jahren für Präsidentschaftskandidaten aufgehoben, die Amtszeit des Präsidenten von fünf auf sieben Jahre verlängert und das Recht der öffentlichen Verbände, Präsidentschaftskandidaten zu nominieren, abgeschafft (FH 2024). Turkmenistan verfolgt zwar eine Politik der dauerhaften und „positiven“ Neutralität und hat es abgelehnt, sich an postsowjetischen militärischen Gruppierungen zu beteiligen, doch hat es an multinationalen Übungen und bilateralen Trainings mit Nachbarländern, darunter Russland und Usbekistan, teilgenommen (CIA 6.6.2024). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (6.3.2024): Turkmenistan: Steckbrief, https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/turkmenistan-node/steckbrief/206772, Zugriff 19.6.2024 - CIA – Central Intelligence Agency [USA] (6.6.2024): The World Factbook: Turkmenistan, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/turkmenistan/, Zugriff 19.6.2024 - FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Turkmenistan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2108024.html, Zugriff 19.6.2024 - HRW – Human Rights Watch (11.1.2024): World Report 2024 - Turkmenistan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2103182.html, Zugriff 19.6.2024 - OSZE – Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (9.10.2023): Turkmenistan, Parliamentary Elections 26 March 2023, ODIHR Election Assessment Mission, Final Report, https://www.osce.org/files/f/documents/d/5/554554_1.pdf, Zugriff 19.6.2024 - USDOS – United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Turkmenistan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107632.html, Zugriff 19.6.2024 3. Sicherheitslage Die Regierung Turkmenistans bemüht sich, die Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden zur Bekämpfung des Terrorismus, zur Gewährleistung der Grenzsicherheit und zur Aufdeckung der Terrorismusfinanzierung zu verbessern. Darüber hinaus arbeitet es aktiv mit internationalen Organisationen zusammen und beteiligt sich an der diplomatischen C5+1-Plattform [Gipfel zentralasiatischer Länder, Anm.] zur Verhinderung von gewalttätigem Extremismus und zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus (USDOS 30.11.2023). Die im Dezember 1995 erklärte dauerhafte Neutralität des Landes sowie die stabilen politischen Beziehungen zu den Nachbarländern werden als zentrale Elemente der Außenpolitik angesehen (BS 19.3.2024). So ist die Existenz von Turkmenen in den nördlichen Provinzen Afghanistans ein wichtiger Faktor für die Beziehungen mit Afghanistan (EEAS 19.10.2023) Die turkmenischen Behörden überwachen die Bevölkerung des Landes und seine Grenzen streng (USDOS 30.11.2023). Grenzgebiete, insbesondere wie jene zu Afghanistan und Iran, sind .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 7 von 22
besonders sensibel und teilweise von Drogen- und Warenschmuggel geprägt. Es gibt Sperrbezirke und Bereiche, für die besondere Erlaubnisse erforderlich sind (AA 19.6.2024). Quellen: - AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (19.6.2024): Turkmenistan: Reise- und Sicherheitshinweise, https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/turkmenistan-node/ turkmenistansicherheit/206774#content_0, Zugriff 19.6.2024 - BS – Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Turkmenistan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2105842/country_report_2024_TKM.pdf, Zugriff 19.6.2024 - EEAS – European External Action Service (19.10.2023): EU-Turkmenistan Relations, https://www.eeas.europa.eu/sites/default/files/documents/2023/EEAS-%20FACTSHEET- Turkmenistan_October2023.pdf, Zugriff 19.6.2024 - USDOS – United States Department of State [USA] (30.11.2023): Country Report on Terrorism 2022 - Chapter 1 - Turkmenistan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2101614.html, Zugriff 19.6.2024 4. Rechtsschutz / Justizwesen Das Justizsystem ist dem Präsidenten untergeordnet, der Richter einseitig ernennt und entlässt (FH 2024). Das Justizsystem ist nicht unabhängig, und wird vom Regime weitgehend instrumentalisiert, um Kritiker, Aktivisten und in Ungnade gefallene politische Persönlichkeiten zu bestrafen (FH 24.5.2023; vgl. BS 19.3.2024, USDOS 23.4.2024). Käuflichkeit, Willkür und Klientelismus sind weit verbreitet (BS 19.3.2024) und die Justiz gilt als korrupt und ineffizient (USDOS 23.4.2024). Das Recht auf ein faires und öffentliches Verfahren ist gesetzlich vorgesehen, doch die Behörden verweigern dieses Recht (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024), einschließlich des Zugangs zu Verteidigern (FH 2024). Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung häufig nicht, und sie werden nicht rechtzeitig über die gegen sie erhobenen Vorwürfe informiert (USDOS 23.4.2024). Quellen: - BS – Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Turkmenistan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2105842/country_report_2024_TKM.pdf, Zugriff 19.6.2024 - FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 – Turkmenistan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2108024.html, Zugriff 19.6.2024 - FH – Freedom House (24.5.2023): Nations in Transit 2023 - Turkmenistan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2092916.html, Zugriff 19.6.2024 - USDOS – United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Turkmenistan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107632.html, Zugriff 19.6.2024 5. Sicherheitsbehörden Turkmenistans Streitkräfte setzen sich aus den Landstreitkräften, der Marine, den Luft- und Luftabwehrkräften (CIA 6.6.2024). Die Verfassung sieht den Präsidenten des Landes als den Oberbefehlshaber der Streitkräfte Turkmenistans vor, welcher Befehle zur allgemeinen oder teilweisen Mobilmachung erlässt und die Streitkräfte einsetzt (TURK 2016, Art. 71). .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 8 von 22
Die Sicherheitskräfte machen die Internen Truppen, Nationale Polizei und der Föderale Grenzschutzdienst aus (CIA 6.6.2024). Die 2016 angekündigte Reform von der Polizei muss noch umgesetzt werden (BS 19.3.2024). Das Militär, ausgestattet mit Waffen aus der Sowjetzeit, ist für die Außenverteidigung zuständig und arbeitet beim Schutz der Landesgrenzen eng mit dem Grenzschutz zusammen (CIA 6.6.2024). Die primären Kampfeinheiten der Landstreitkräfte sind in mehreren „motorisierten Gewehrdivisionen“ organisiert, die von der ehemaligen Sowjetarmee nach dem Zusammenbruch der UdSSR 1991 übernommen wurden. Berichten zufolge gibt es auch einige separate motorisierte Gewehr- (mechanisierte Infanterie), Artillerie- und Boden-Boden-Raketen-Brigaden. In den letzten Jahren hat sich Turkmenistan bemüht, seine Marinekapazitäten im Kaspischen Meer zu stärken, unter anderem durch den Ausbau der Schiffsbaukapazitäten und die Aufnahme größerer Schiffe in den Bestand der Marine. Der Grenzschutz verfügt über eine Flotte von Patrouillenbooten. Die Luftwaffe verfügt über etwa 50 einsatzbereite Kampfflugzeuge und Bodenangriffsflugzeuge aus der Sowjetära sowie über einige Kampfhubschrauber (CIA 6.6.2024). Seit 2005 ist Turkmenistan Mitglied von Interpol (INTERPOL o.D.). 1994 trat es dem NATO- Programm „Partnerschaft für den Frieden“ bei, stellt jedoch keine Streitkräfte für Operationen unter der Führung der NATO zur Verfügung (CIA 6.6.2024). Quellen: - BS – Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Turkmenistan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2105842/country_report_2024_TKM.pdf, Zugriff 19.6.2024 - CIA – Central Intelligence Agency [USA] (6.6.2024): The World Factbook: Turkmenistan, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/turkmenistan/, Zugriff 19.6.2024 - INTERPOL – The International Criminal Police Organization (o.D.): Member Countries – Turkmenistan, https://www.interpol.int/Who-we-are/Member-countries/Asia-South-Pacific/ TURKMENISTAN, Zugriff 19.6.2024 - TURK – Die Verfassung Turkmenistans [Turkmenistan] (2016): The Constitution of Turkmenistan, https://www.ecoi.net/en/file/local/1086053/1226_1484303330_turkmenistan- constitution-am2016-eng.pdf, Zugriff 19.6.2024 6. Folter und unmenschliche Behandlung In der eigenen Verfassung hält Turkmenistan fest, dass niemand Folter, grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung ausgesetzt, und ohne seine Zustimmung medizinischen, wissenschaftlichen oder anderen Experimenten unterzogen werden darf (TURK 2016, Art. 33). Das Land hat im Juni 1999 das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe ratifiziert (OHCHR o.D.), jedoch nicht das Fakultativprotokoll dazu (BS 19.3.2024, vgl. OHCHR o.D.). Human Rights Watch nach halten Folter und Misshandlung an (HRW 11.1.2024). Die Oppositionsmedien berichten über harte und lebensbedrohliche Haftbedingungen aufgrund von Nahrungsmittelknappheit, starker .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 9 von 22
Überbelegung, körperlicher Misshandlung und unzureichenden sanitären Bedingungen (USDOS 23.4.2024). Es gibt keine Berichte über willkürliche oder unrechtmäßige Tötungen, einschließlich außergerichtlicher Tötungen vonseiten der Regierung oder ihrer Vertretern während 2023 (USDOS 23.4.2024). Nach Angaben von NGOs sind Turkmenen gewaltsamem Verschwindenlassen ausgesetzt (FH 2024; vgl. HRW 11.1.2024), wobei seit mehr als zwei Jahrzehnten Dutzende von Menschen Opfer des Verschwindenlassens geworden sind (HRW 11.1.2024). Quellen: - BS – Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Turkmenistan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2105842/country_report_2024_TKM.pdf, Zugriff 19.6.2024 - FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Turkmenistan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2108024.html, Zugriff 19.6.2024 - HRW – Human Rights Watch (11.1.2024): World Report 2024 - Turkmenistan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2103182.html, Zugriff 19.6.2024 - OHCHR – Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (o.D.): View the ratification status by country or by treaty, https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/TreatyBodyExternal/Treaty.aspx? CountryID=180&Lang=en, Zugriff 17.5.2024 - TURK – Die Verfassung Turkmenistans [Turkmenistan] (2016): The Constitution of Turkmenistan, https://www.ecoi.net/en/file/local/1086053/1226_1484303330_turkmenistan- constitution-am2016-eng.pdf, Zugriff 19.6.2024 - USDOS – United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Turkmenistan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107632.html, Zugriff 19.6.2024 7. Korruption Gemäß Korruptionsindex von Transparency International wird Turkmenistan mit 18 von 100 Punkten bewertet (0 = sehr korrupt, 100 = sehr wenig korrupt) (TI 2024). Es gibt keine unabhängigen Institutionen, die sich mit der Bekämpfung der in Turkmenistan weit verbreiteten Korruption befassen (FH 2024; vgl. USDOS 23.4.2024). Es gibt strafrechtliche Sanktionen für Korruption durch Beamte, doch die Regierung setzt das Gesetz dafür nicht wirksam um (USDOS 23.4.2024). Das Vorgehen gegen Korruption ist in der Regel selektiv und steht im Zusammenhang mit Konflikten innerhalb der herrschenden Elite (FH 2024; vgl. USDOS 23.4.2024). Zu den Faktoren, die zur Korruption beitragen, gehören das Vorhandensein von Klientelnetzwerken, niedrige Gehälter in der Regierung, ein Mangel an finanzieller Transparenz und Rechenschaftspflicht sowie die Angst vor Vergeltungsmaßnahmen der Regierung gegen Bürger, die auf korrupte Handlungen hinweisen wollen (USDOS 23.4.2024). Quellen: - FH – Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Turkmenistan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2108024.html, Zugriff 19.6.2024 - TI – Transparency International (2024): Corruption Perceptions Index 2023, https://images.transparencycdn.org/images/CPI-2023-Report.pdf, Zugriff 19.6.2024 .BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 10 von 22