turk-lib-2024-06-19-ke

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Möglichkeit gibt, ihre Regierung in regelmäßigen Wahlen auf der Grundlage des allgemeinen und
gleichen Wahlrechts zu wählen, in Turkmenistan nicht gegeben (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024).
Mit der Änderung der Verfassung und des Wahlgesetzes im Jahr 2016 wurde die Altersgrenze von 
70 Jahren für Präsidentschaftskandidaten aufgehoben, die Amtszeit des Präsidenten von fünf auf 
sieben Jahre verlängert und das Recht der öffentlichen Verbände, Präsidentschaftskandidaten zu 
nominieren, abgeschafft (FH 2024).
Turkmenistan verfolgt zwar eine Politik der dauerhaften und „positiven“ Neutralität und hat es 
abgelehnt, sich an postsowjetischen militärischen Gruppierungen zu beteiligen, doch hat es an 
multinationalen Übungen und bilateralen Trainings mit Nachbarländern, darunter Russland und 
Usbekistan, teilgenommen (CIA 6.6.2024).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (6.3.2024):  Turkmenistan:  Steckbrief, 
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/turkmenistan-node/steckbrief/206772, Zugriff
19.6.2024
- CIA – Central Intelligence Agency [USA] (6.6.2024): The World Factbook: Turkmenistan, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/turkmenistan/, Zugriff 19.6.2024
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  -  Turkmenistan, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2108024.html, Zugriff 19.6.2024
- HRW  –  Human  Rights  Watch  (11.1.2024):  World  Report  2024  -  Turkmenistan, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2103182.html, Zugriff 19.6.2024
- OSZE  –  Organisation  für  Sicherheit  und  Zusammenarbeit  in  Europa  (9.10.2023): 
Turkmenistan, Parliamentary Elections 26 March 2023, ODIHR Election Assessment Mission, 
Final Report, https://www.osce.org/files/f/documents/d/5/554554_1.pdf, Zugriff 19.6.2024
- USDOS – United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on 
Human Rights Practices: Turkmenistan,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2107632.html, Zugriff 
19.6.2024
 3. Sicherheitslage
Die Regierung  Turkmenistans bemüht sich, die Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden zur 
Bekämpfung des Terrorismus, zur Gewährleistung der Grenzsicherheit und zur Aufdeckung der
Terrorismusfinanzierung zu verbessern. Darüber hinaus arbeitet es aktiv mit internationalen
Organisationen  zusammen  und  beteiligt  sich  an  der  diplomatischen  C5+1-Plattform  [Gipfel 
zentralasiatischer  Länder,  Anm.]  zur  Verhinderung  von  gewalttätigem  Extremismus  und  zur 
Bekämpfung des internationalen Terrorismus (USDOS 30.11.2023).
Die im Dezember 1995 erklärte dauerhafte Neutralität des Landes sowie die stabilen politischen 
Beziehungen zu den Nachbarländern werden als zentrale Elemente der Außenpolitik angesehen 
(BS 19.3.2024). So ist die Existenz von Turkmenen in den nördlichen Provinzen Afghanistans ein 
wichtiger Faktor für die Beziehungen mit Afghanistan (EEAS 19.10.2023)
Die turkmenischen Behörden überwachen die Bevölkerung des Landes und seine Grenzen streng 
(USDOS  30.11.2023).  Grenzgebiete,  insbesondere  wie  jene  zu  Afghanistan  und  Iran,  sind 
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besonders sensibel und teilweise von Drogen- und Warenschmuggel geprägt. Es gibt Sperrbezirke
und Bereiche, für die besondere Erlaubnisse erforderlich sind (AA 19.6.2024).
Quellen:
- AA  –  Auswärtiges  Amt  [Deutschland]  (19.6.2024):  Turkmenistan:  Reise-  und 
Sicherheitshinweise,  https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/turkmenistan-node/
turkmenistansicherheit/206774#content_0, Zugriff 19.6.2024
- BS  –  Bertelsmann  Stiftung  (19.3.2024):  BTI  2024  Country  Report  Turkmenistan, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105842/country_report_2024_TKM.pdf, Zugriff 19.6.2024
- EEAS – European External Action Service (19.10.2023): EU-Turkmenistan Relations,
https://www.eeas.europa.eu/sites/default/files/documents/2023/EEAS-%20FACTSHEET-
Turkmenistan_October2023.pdf, Zugriff 19.6.2024
- USDOS  –  United  States  Department  of  State  [USA]  (30.11.2023):  Country  Report  on 
Terrorism  2022  -  Chapter  1  -  Turkmenistan,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2101614.html, 
Zugriff 19.6.2024
 4. Rechtsschutz / Justizwesen
Das Justizsystem ist dem Präsidenten untergeordnet, der Richter einseitig ernennt und entlässt 
(FH  2024).  Das  Justizsystem  ist  nicht  unabhängig,  und  wird  vom  Regime  weitgehend 
instrumentalisiert, um Kritiker, Aktivisten und in Ungnade gefallene politische Persönlichkeiten zu 
bestrafen  (FH  24.5.2023;  vgl.  BS  19.3.2024,  USDOS  23.4.2024).  Käuflichkeit,  Willkür  und 
Klientelismus sind weit verbreitet (BS 19.3.2024) und die Justiz gilt als korrupt und ineffizient 
(USDOS 23.4.2024).
Das Recht auf ein faires und öffentliches Verfahren ist gesetzlich vorgesehen, doch die Behörden 
verweigern  dieses  Recht  (USDOS  23.4.2024;  vgl.  FH  2024),  einschließlich  des  Zugangs  zu 
Verteidigern (FH 2024). Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung häufig nicht, und sie 
werden nicht rechtzeitig über die gegen sie erhobenen Vorwürfe informiert (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- BS  –  Bertelsmann  Stiftung  (19.3.2024):  BTI  2024  Country  Report  Turkmenistan, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105842/country_report_2024_TKM.pdf, Zugriff 19.6.2024
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  –  Turkmenistan, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2108024.html, Zugriff 19.6.2024
- FH  –  Freedom  House  (24.5.2023):  Nations  in  Transit  2023  -  Turkmenistan, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2092916.html, Zugriff 19.6.2024
- USDOS – United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on 
Human Rights Practices: Turkmenistan,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2107632.html, Zugriff 
19.6.2024
5. Sicherheitsbehörden
Turkmenistans Streitkräfte setzen sich aus den Landstreitkräften, der Marine, den Luft- und
Luftabwehrkräften (CIA 6.6.2024). Die Verfassung sieht den Präsidenten des Landes als den
Oberbefehlshaber  der  Streitkräfte  Turkmenistans  vor,  welcher  Befehle  zur  allgemeinen  oder 
teilweisen Mobilmachung erlässt und die Streitkräfte einsetzt (TURK 2016, Art. 71).
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Die Sicherheitskräfte machen die Internen Truppen, Nationale Polizei und der Föderale
Grenzschutzdienst aus (CIA 6.6.2024). Die 2016 angekündigte Reform von der Polizei muss noch
umgesetzt werden (BS 19.3.2024).
Das Militär, ausgestattet mit Waffen aus der Sowjetzeit, ist für die Außenverteidigung zuständig 
und arbeitet beim Schutz der Landesgrenzen eng mit dem Grenzschutz zusammen (CIA 6.6.2024).
Die  primären  Kampfeinheiten  der  Landstreitkräfte  sind  in  mehreren  „motorisierten 
Gewehrdivisionen“ organisiert, die von der ehemaligen Sowjetarmee nach dem Zusammenbruch 
der  UdSSR  1991  übernommen  wurden.  Berichten  zufolge  gibt  es  auch  einige  separate 
motorisierte Gewehr- (mechanisierte Infanterie), Artillerie- und Boden-Boden-Raketen-Brigaden. In 
den letzten Jahren hat sich Turkmenistan bemüht, seine Marinekapazitäten im Kaspischen Meer 
zu  stärken,  unter  anderem  durch  den  Ausbau  der  Schiffsbaukapazitäten  und  die  Aufnahme 
größerer  Schiffe  in  den  Bestand  der  Marine.  Der  Grenzschutz  verfügt  über  eine  Flotte  von 
Patrouillenbooten.  Die  Luftwaffe  verfügt  über  etwa  50  einsatzbereite  Kampfflugzeuge  und 
Bodenangriffsflugzeuge aus der Sowjetära sowie über einige Kampfhubschrauber (CIA 6.6.2024).
Seit 2005  ist Turkmenistan  Mitglied  von Interpol  (INTERPOL o.D.).  1994  trat  es dem  NATO-
Programm „Partnerschaft für den Frieden“ bei, stellt jedoch keine Streitkräfte für Operationen unter 
der Führung der NATO zur Verfügung (CIA 6.6.2024).
Quellen:
- BS – Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Turkmenistan,
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105842/country_report_2024_TKM.pdf, Zugriff 19.6.2024
- CIA – Central Intelligence Agency [USA] (6.6.2024): The World Factbook: Turkmenistan, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/turkmenistan/, Zugriff 19.6.2024
- INTERPOL – The International Criminal Police Organization (o.D.): Member Countries – 
Turkmenistan,  https://www.interpol.int/Who-we-are/Member-countries/Asia-South-Pacific/
TURKMENISTAN, Zugriff 19.6.2024
- TURK  –  Die  Verfassung  Turkmenistans  [Turkmenistan]  (2016):  The  Constitution  of 
Turkmenistan,  https://www.ecoi.net/en/file/local/1086053/1226_1484303330_turkmenistan-
constitution-am2016-eng.pdf, Zugriff 19.6.2024
 6. Folter und unmenschliche Behandlung
In  der  eigenen  Verfassung  hält  Turkmenistan  fest,  dass  niemand  Folter,  grausamer, 
unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung ausgesetzt, und ohne seine 
Zustimmung medizinischen, wissenschaftlichen oder anderen Experimenten unterzogen werden 
darf (TURK 2016, Art. 33).
Das  Land  hat  im  Juni  1999  das  Übereinkommen  gegen  Folter  und  andere  grausame, 
unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe ratifiziert (OHCHR o.D.), jedoch nicht 
das Fakultativprotokoll dazu (BS 19.3.2024, vgl. OHCHR o.D.). Human Rights Watch nach halten 
Folter und Misshandlung an (HRW 11.1.2024). Die Oppositionsmedien berichten über harte und 
lebensbedrohliche  Haftbedingungen  aufgrund  von  Nahrungsmittelknappheit,  starker 
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Überbelegung, körperlicher Misshandlung und unzureichenden sanitären Bedingungen (USDOS
23.4.2024).
Es  gibt  keine  Berichte  über  willkürliche  oder  unrechtmäßige  Tötungen,  einschließlich 
außergerichtlicher Tötungen vonseiten der Regierung oder ihrer Vertretern während 2023 (USDOS 
23.4.2024).  Nach  Angaben  von  NGOs  sind  Turkmenen  gewaltsamem  Verschwindenlassen 
ausgesetzt (FH 2024; vgl. HRW 11.1.2024), wobei seit mehr als zwei Jahrzehnten Dutzende von 
Menschen Opfer des Verschwindenlassens geworden sind (HRW 11.1.2024).
Quellen:
- BS  –  Bertelsmann  Stiftung  (19.3.2024):  BTI  2024  Country  Report  Turkmenistan, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105842/country_report_2024_TKM.pdf, Zugriff 19.6.2024
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  -  Turkmenistan, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2108024.html, Zugriff 19.6.2024
- HRW  –  Human  Rights  Watch  (11.1.2024):  World  Report  2024  -  Turkmenistan, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2103182.html, Zugriff 19.6.2024
- OHCHR – Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (o.D.): View 
the ratification status by country or by treaty,
https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/TreatyBodyExternal/Treaty.aspx?
CountryID=180&Lang=en, Zugriff 17.5.2024
- TURK – Die Verfassung Turkmenistans [Turkmenistan] (2016): The Constitution of
Turkmenistan,  https://www.ecoi.net/en/file/local/1086053/1226_1484303330_turkmenistan-
constitution-am2016-eng.pdf, Zugriff 19.6.2024
- USDOS – United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on 
Human Rights Practices: Turkmenistan,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2107632.html, Zugriff 
19.6.2024
 7. Korruption
Gemäß  Korruptionsindex  von  Transparency  International  wird  Turkmenistan  mit  18  von  100 
Punkten  bewertet  (0  =  sehr  korrupt,  100  =  sehr  wenig  korrupt)  (TI  2024).  Es  gibt  keine 
unabhängigen Institutionen, die sich mit der Bekämpfung der in Turkmenistan weit verbreiteten 
Korruption befassen (FH 2024; vgl. USDOS 23.4.2024). Es gibt strafrechtliche Sanktionen für 
Korruption durch Beamte, doch die Regierung setzt das Gesetz dafür nicht wirksam um (USDOS 
23.4.2024). Das Vorgehen gegen Korruption ist in der Regel selektiv und steht im Zusammenhang 
mit  Konflikten  innerhalb  der  herrschenden  Elite  (FH  2024;  vgl.  USDOS  23.4.2024).  Zu  den 
Faktoren,  die  zur  Korruption  beitragen,  gehören  das  Vorhandensein  von  Klientelnetzwerken, 
niedrige  Gehälter  in  der  Regierung,  ein  Mangel  an  finanzieller  Transparenz  und 
Rechenschaftspflicht sowie die Angst vor Vergeltungsmaßnahmen der Regierung gegen Bürger, 
die auf korrupte Handlungen hinweisen wollen (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  -  Turkmenistan, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2108024.html, Zugriff 19.6.2024
- TI  –  Transparency  International  (2024):  Corruption  Perceptions  Index  2023, 
https://images.transparencycdn.org/images/CPI-2023-Report.pdf, Zugriff 19.6.2024
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- USDOS – United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on
Human Rights Practices: Turkmenistan,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2107632.html, Zugriff 
19.6.2024
8. Wehrdienst und Rekrutierungen
Im Sinne der Landesverfassung ist der Schutz Turkmenistans die heilige Pflicht eines jeden
Bürgers. Für die männlichen Bürger gilt die allgemeine Wehrpflicht (TURK 2016, Art. 58), im Alter 
zwischen 18 und 27 Jahren (CIA 6.6.2024; vgl. PARL 2010, Art. 17). Die staatlich vorgeschriebene 
Dienstzeit beim Militär ist zwei Jahre (FH 2024; vgl. CIA 6.6.2024, PARL 2010, Art. 35) bzw. 30 
Monate für die Marine. Männliche Jugendliche ab einem Alter von 15 Jahren können in eine 
Militärschule antreten (CIA 6.6.2024).
Der Oberbefehlshaber der Streitkräfte ist der Präsident Turkmenistans. Er erlässt Befehle zur 
allgemeinen  oder  teilweisen  Mobilmachung,  zum  militärischen  Status  und  zum  Einsatz  der 
Streitkräfte. Er billigt die Militärdoktrin des Landes (TURK 2016, Art. 71).
Seit Dezember 2022 bietet die Regierung für Verweigerer aus Gewissensgründen einen Zivildienst 
im staatlichen Migrationsdienst an. Die Verweigerung des obligatorischen zweijährigen Dienstes 
wird mit maximal zwei Jahren Gefängnis oder zwei Jahren Besserungsarbeit bestraft (USDOS 
15.5.2023; vgl. FH 2024; BS 19.3.2024). Dies betrifft auch jene junge Wehrpflichtige, die den 
Dienst in den Streitkräften aus gesundheitlichen Gründen oder Gewissensgründen verweigern, 
selbst wenn berechtigte medizinische Gründe vorliegen (BS 19.3.2024).
Berichten zufolge haben körperliche Misshandlungen und Schikanen beim Militär in den letzten 
Jahren zu mehreren Todesfällen unter Wehrpflichtigen geführt (FH 2024). Jungen Männern, die 
zum Militärdienst verpflichtet sind, kann eine Ausreise verweigert werden (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- BS  –  Bertelsmann  Stiftung  (19.3.2024):  BTI  2024  Country  Report  Turkmenistan, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105842/country_report_2024_TKM.pdf, Zugriff 19.6.2024
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  -  Turkmenistan, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2108024.html, Zugriff 19.6.2024
- PARL – Das Parlament Turkmenistans [Turkmenistan] (2010): О воинской обязанности и 
военной службе [Über die Wehrplficht und den Wehrdienst], https://mejlis.gov.tm/single-law/281?
lang=ru, Zugriff 19.6.2024
- TURK  –  Die  Verfassung Turkmenistans  [Turkmenistan]  (2016):  The  Constitution  of 
Turkmenistan,  https://www.ecoi.net/en/file/local/1086053/1226_1484303330_turkmenistan-
constitution-am2016-eng.pdf, Zugriff 19.6.2024
- USDOS – United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on 
Human Rights Practices: Turkmenistan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107632.html, Zugriff
19.6.2024
- USDOS  –  United  States  Department  of  State  [USA] (15.5.2023):  2022  Report  on 
International Religious Freedom: Turkmenistan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2091917.html,
Zugriff 19.6.2024
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9. Allgemeine Menschenrechtslage
Gemäß der eigenen Verfassung garantiert Turkmenistan die Gleichheit der Rechte und Freiheiten
einer Person und eines Bürgers sowie die Gleichheit einer Person und eines Bürgers vor dem
Gesetz,  ungeachtet  ihrer  Nationalität,  Hautfarbe,  ihres  Geschlechts,  ihrer  Herkunft,  ihres 
Eigentums  und  offiziellen  Status,  ihres  Wohnorts,  ihrer  Sprache,  Religion,  politischen 
Überzeugungen  und  anderer  Umstände  (TURK  2016,  Art.  28).  Zu  den  von  Turkmenistan 
ratifizierten völkerrechtlichen Verträgen zählen:
1) die Konvention gegen Folter (CAT);
2) der Zivilpakt (ICCPR) und
3) das Zweite Fakultativprotokoll dazu, das auf die Abschaffung der Todesstrafe abzielt;
4) die Frauenrechtskonvention (CEDAW);
5) die Konvention gegen Rassismus (ICERD);
6) der Sozialpakt (ICESCR);
7) die Kinderrechtskonvention (CRC);
8) das Fakultativprotokoll zur Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten (CRCAC);
9) das Fakultativprotokoll betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die 
Kinderpornographie;
10) die Behindertenrechtskonvention (CRPD) (OHCHR o.D.).
Jedoch werden Bürgerrechte systematisch verletzt (BS 19.3.2024; vgl. USDOS 23.4.2024).
In den letzten Jahren hat die Regierung immer ausgefeiltere Methoden zur Überwachung der 
Bevölkerung eingesetzt. Äußerung persönlicher Ansichten sind aufgrund der Überwachung durch 
die staatlichen Sicherheitsdienste, einschließlich der physischen Überwachung, der Überwachung
der telefonischen und elektronischen Kommunikation und des Einsatzes von Informanten, stark
eingeschränkt (FH 2024).
Weiters  gibt  es  kaum  zivilgesellschaftliche  Organisationen  und  damit  auch  kaum 
zivilgesellschaftliche  Traditionen  (BS  19.3.2024)  wie  auch  praktisch  keine  unabhängige 
Zivilgesellschaft (HRW 11.1.2024). Auch gibt es keine internationalen Menschenrechts-NGOs mit 
ständiger Präsenz im Land. Obwohl die Regierung internationalen Organisationen wie der OSZE 
erlaubt,  eine  ständige  Mission  zu  unterhalten  (USDOS  23.4.2024),  können  internationale 
Beobachter nicht frei arbeiten (HRW 11.1.2024). Nicht-registrierte Aktivitäten sind verboten, und 
die Registrierungsanforderungen sind aufwändig. Jede Form von Dissens und öffentlicher Kritik 
wird von der Regierung bestraft (HRW 11.1.2024; vgl. USDOS 23.4.2024). Die Interessengruppen 
der Zivilgesellschaft  sind im politischen System Turkmenistans  deutlich  unterrepräsentiert (BS 
19.3.2024).
In Turkmenistan gibt es keine Medienfreiheit (HRW 11.1.2024; vgl. FH 2024). Der Staat kontrolliert 
fast alle  Rundfunk-  und  Printmedien. Laut  Freedom  House  werden  unabhängige  Journalisten 
schikaniert, inhaftiert, körperlich misshandelt und aufgrund erfundener Anschuldigungen verfolgt 
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(FH 2024; vgl. RG o.D.). Der staatliche Internetdienstleister blockiert Webseiten (FH 2024; vgl.
HRW 11.1.2024), die unabhängige Nachrichten oder oppositionelle Inhalte enthalten (FH 2024).
Die Verfassung garantiert die Versammlungsfreiheit, und das Versammlungsgesetz von 2015 legt 
das  Recht  von  Einzelpersonen  und  Gruppen  fest,  nach  vorheriger  Genehmigung  friedliche 
Versammlungen  abzuhalten.  Das  Gesetz  räumt  den  Behörden  jedoch  einen  großen 
Ermessensspielraum bei der Verhinderung von Versammlungen ein, und die Behörden lassen 
keine organisierten regierungsfeindlichen Demonstrationen zu (FH 2024; vgl. USDOS 23.4.2024).
Willkürliche  Festnahmen  und  Inhaftierungen  sind  an  der  Tagesordnung,  insbesondere  bei 
Dissidenten, Mitgliedern nicht zugelassener religiöser Gruppen, Aktivisten und Journalisten, die für 
ausländische  Organisationen  arbeiten  (FH  2024;  vgl.  USDOS  23.4.2024).  Häftlinge  mit  nicht-
turkmenischer  Staatsangehörigkeit  werden  besonders  diskriminiert  (BS  19.3.2024).  Die 
Haftbedingungen  sind  hart,  und  die  Sicherheitskräfte  wenden  routinemäßig  Folter  an,  um 
Geständnisse  zu  erzwingen  oder  Häftlinge  zu  bestrafen  (FH  2024).  Gefangene  leiden  unter 
unzureichender  Ernährung,  überfüllten  und  unhygienischen  Bedingungen,  unzureichender 
medizinischer Versorgung und der Verbreitung von Infektionskrankheiten. Besonders grausam ist 
die Situation für Personen, die wegen politisch motivierter Anschuldigungen verurteilt sind (FH 
24.5.2023).  In  Gefängnissen,  Straflagern,  Polizeistationen  und  Sicherheitsbehörden  sind 
Korruption sowie physische, psychische und sexuelle Folter verbreitet (BS 19.3.2024).
Der Staat soll die Religions- und Glaubensfreiheit garantieren. Der Verfassung nach sind religiöse 
Organisationen vom Staat getrennt, ihre Einmischung in die staatlichen Angelegenheiten und die 
Wahrnehmung der staatlichen Aufgaben ist untersagt (TURK 2016, Art. 18; vgl. USDOS
15.5.2023). Jede Person soll unabhängig ihre Einstellung zur Religion bestimmen und das Recht
haben, ihre Überzeugungen in Bezug auf ihre religiöse Einstellung zum Ausdruck zu bringen und 
zu verbreiten, an religiösen Bräuchen, Ritualen und Zeremonien teilzunehmen (TURK 2016, Art. 
41; vgl. USDOS 15.5.2023). Für die Mehrheit der Bevölkerung ist der Islam (Sunnismus) Teil ihrer 
traditionellen nationalen Kultur und Geschichte und dient der Aufrechterhaltung ihrer moralischen 
Werte,  Bräuche  und  Traditionen  (BS  19.3.2024).  Die  turkmenischen  Behörden  überwachen 
registrierte religiöse Gruppen streng und verbieten nicht-registrierte Gemeinden und Gruppen. 
Personen,  die  sich  angeblich  an  religiösen  Aktivitäten  außerhalb  der  staatlich  anerkannten 
Religionen beteiligen, werden streng bestraft und zu langen Haftstrafen verurteilt (HRW 11.1.2024; 
vgl. FH 2024, BS 19.3.2024).
Die Bürgerrechte der nationalen Minderheiten werden in allen Bereichen der Gesellschaft verletzt. 
Die Schwierigkeiten bei der Wahrnehmung ihrer Rechte ergeben sich aus der von den Eliten 
betriebenen „Turkmenisierung“ der Gesellschaft (BS 19.3.2024). Die Beteiligung Angehöriger von 
Minderheitengruppen  am  politischen  Prozess  wird  gesetzlich  nicht  einschränkt,  aber  ihre 
Vertretung und ihr Einfluss sind begrenzt. Bei der Besetzung von Regierungsämtern sind ethnische 
Turkmenen bevorzugt (USDOS 23.4.2024).
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Das Gesetz verbietet nicht die Diskriminierung durch staatliche und nichtstaatliche Akteure
aufgrund der sexuellen Ausrichtung, der Geschlechtsidentität oder des Geschlechtsausdrucks oder
der Geschlechtsmerkmale (USDOS 23.4.2024). Sexuelle Kontakte zwischen Männern sind illegal 
(USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024) und können mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden 
(FH 2024; vgl. HRW 11.1.2024). Für die Verbreitung von HIV oder anderen sexuell übertragbaren 
Infektionen  sind  Strafen  von  bis  zu  acht  Jahren  vorgesehen.  Gleichgeschlechtliche  sexuelle 
Kontakte zwischen Frauen werden im Gesetz nicht erwähnt, welches selektiv durchgesetzt wird 
(USDOS 23.4.2024).
In Turkmenistan lebt eine große Zahl ehemaliger Bürger der Sowjetunion. Staatenlosen ist es 
gesetzlich erlaubt, sich legal im Land aufzuhalten und mit staatlich ausgestellten Ausweis- und 
Reisedokumenten international zu reisen. Staatenlose ohne Papiere haben keinen Zugang zu 
öffentlichen Leistungen, Bildungs- oder Beschäftigungsmöglichkeiten (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- BS  –  Bertelsmann  Stiftung  (19.3.2024):  BTI  2024  Country  Report  Turkmenistan, 
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- CIA – Central Intelligence Agency [USA] (6.6.2024): The World Factbook: Turkmenistan, 
https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/turkmenistan/, Zugriff 19.6.2024
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  -  Turkmenistan, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2108024.html, Zugriff 19.6.2024
- FH  –  Freedom  House  (24.5.2023):  Nations  in  Transit  2023  -  Turkmenistan, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2092916.html, Zugriff 19.6.2024
- HRW  –  Human  Rights  Watch  (11.1.2024):  World  Report  2024  -  Turkmenistan, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2103182.html, Zugriff 19.6.2024
- OHCHR – Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (o.D.): View 
the  ratification  status  by  country  or  by  treaty, 
https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/TreatyBodyExternal/Treaty.aspx?
CountryID=180&Lang=en, Zugriff 17.5.2024
- RG  –  Reporter  ohhne  Grenzen  (o.D.):  Turkmenistan,  https://www.reporter-ohne-
grenzen.de/turkmenistan, Zugriff 17.5.2024
- TURK  –  Die  Verfassung Turkmenistans  [Turkmenistan]  (2016):  The  Constitution  of 
Turkmenistan,  https://www.ecoi.net/en/file/local/1086053/1226_1484303330_turkmenistan-
constitution-am2016-eng.pdf, Zugriff 19.6.2024
- USDOS – United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on 
Human Rights Practices: Turkmenistan,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2107632.html, Zugriff 
19.6.2024
- USDOS  –  United  States  Department  of  State  [USA] (15.5.2023):  2022  Report  on 
International Religious Freedom: Turkmenistan, https://www.ecoi.net/de/dokument/2091917.html, 
Zugriff 19.6.2024
 10. Todesstrafe
Gemäß der turkmenischen Verfassung hat jedes Individuum das Recht auf Leben und Freiheit und 
auf die Ausübung dieses Rechts. Niemandem kann das Recht auf Leben genommen werden. Das 
Recht eines jeden Menschen auf ein freies Leben wird vom Staat auf der Grundlage des Gesetzes 
geschützt.  Die  Todesstrafe  ist  in  Turkmenistan  abgeschafft  worden  (TURK  2016,  Art.  32  f.). 
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 14 von 22
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Zusätzlich ratifizierte Turkmenistan im Jahr 2000 völkerrechtlich das Zweite Fakultativprotokoll zum
Zivilpakt, das auf die Abschaffung der Todesstrafe abzielt (OHCHR o.D.).
Quellen:
- OHCHR – Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (o.D.): View 
the  ratification  status  by  country  or  by  treaty, 
https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/TreatyBodyExternal/Treaty.aspx?
CountryID=180&Lang=en, Zugriff 17.5.2024
- TURK  –  Die  Verfassung Turkmenistans  [Turkmenistan]  (2016):  The  Constitution  of 
Turkmenistan, https://www.ecoi.net/en/file/local/1086053/1226_1484303330_turkmenistan-
constitution-am2016-eng.pdf, Zugriff 19.6.2024
 11. Relevante Bevölkerungsgruppen
11.1. Frauen
Es gibt vonseiten Turkmenistans Bemühungen, den institutionellen und politischen Rahmen zu 
verbessern,  um  die  Beseitigung  der  Diskriminierung  von  Frauen  zu  beschleunigen  und  die 
Geschlechtergleichstellung zu fördern (CEDAW 20.2.2024). Obwohl Frauen den Männern rechtlich 
gleichgestellt sind – gleiche Bezahlung, Zugang zu Krediten, die Möglichkeit, ein Unternehmen zu 
gründen  und  zu  besitzen,  sowie  Zugang  zu  staatlichen  Stellen  (UDOS  23.4.2024;  vgl.  BS 
19.3.2024), ist ihre Situation in der Gesellschaft prekär (BS 19.3.2024; vgl. HRW 11.1.2024), und 
sie  haben  aufgrund  kultureller  Vorurteile  nicht  die  gleichen  Chancen  wie  die  Männer  (BS 
19.3.2024;  vgl.  USDOS  23.4.2024).  Das  Gesetz  wird  nicht  wirksam  durchgesetzt  (USDOS 
23.4.2024). Der Hauptgrund für die systematische Diskriminierung von Frauen in Turkmenistan ist 
die streng patriarchalische Gesellschaftsordnung (BS 19.3.2024).
Die Beteiligung von Frauen am politischen Prozess wird gesetzlich nicht eingeschränkt, aber ihre 
Vertretung  und  ihr  Einfluss  sind  begrenzt  (USDOS  23.4.2024).  In  der  stark  patriarchalisch 
geprägten Gesellschaft Turkmenistans haben Frauen selten Zugang zu höheren Positionen in 
Politik und Wirtschaft (BS 19.3.2024).
Der Zugang von Frauen und Mädchen zur Justiz wird nach wie vor durch Hindernisse wie ihre 
begrenzte  Kenntnis  ihrer  Rechte  und  der  zu  ihrer  Durchsetzung  verfügbaren  Rechtsmittel 
erschwert. Die  Zahl von Zentren für Rechtshilfe ist begrenzt, insbesondere in ländlichen und 
abgelegenen  Gebieten.  Einzelpersonen  können  je  nach  ihrer  finanziellen  Situation  ganz  oder 
teilweise von den Prozesskosten befreit werden (CEDAW 20.2.2024).
Traditionelle soziale und religiöse Normen tragen dazu bei, den Zugang von Frauen zu Bildung
und wirtschaftlichen Möglichkeiten einzuschränken (FH 2024).
Frauen steht eine medizinische Versorgung zu, einschließlich pränataler Versorgung und sicherer 
sowie wirksamer Empfängnisverhütung. Sie haben das Recht, Verhütungsmittel frei zu verwenden 
(USDOS 23.4.2024).
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 15 von 22
15

Im Jahr 2022 wurde ein Gesetz veröffentlicht, das Abtreibungen nach fünf
Schwangerschaftswochen verbietet (HRW 11.1.2024; vgl. BS 19.3.2024).
Berichten  zufolge  bemühen  sich  Behörden,  alleinstehende  Frauen  unter  40  Jahren  an 
Auslandsreisen zu hindern (HRW 11.1.2024).
Es  gibt  keinen  gesetzlichen Schutz  vor sexueller  Belästigung  am Arbeitsplatz (FH 2024;  vgl. 
USDOS 23.4.2024).
Das Gesetz stellt häusliche Gewalt, einschließlich der Misshandlung in der Ehe, unter Strafe, 
welche von Geldstrafen bis zu fünf Jahren Gefängnis reicht, je nach dem Ausmaß der Verletzung, 
wobei die Durchsetzung des Gesetzes unterschiedlich ist. Die meisten Opfer häuslicher Gewalt 
schweigen,  weil  sie  ihre  Rechte  nicht  kennen  oder  verstärkte  Gewalt  durch  Ehemänner  und 
Verwandte befürchten. Wann immer möglich stellt die Regierung in Zusammenarbeit mit dem 
Bevölkerungsfonds  der  Vereinten  Nationen  (UNFPA)  den  Überlebenden  sexueller  Gewalt 
innerhalb von 72 Stunden nach einem gemeldeten Angriff Gesundheitsdienste zur Verfügung, 
darunter  HIV-Prophylaxe,  Verhütungsmedikamente,  gerichtsmedizinische  Untersuchungen  und 
psychologische Hilfe. Auch werden ihnen Abtreibungsdienste angeboten (USDOS 23.4.2024).
Die Vergewaltigung von Frauen und Männern wird gesetzlich unter Strafe stellt, wobei die Strafen 
zwischen drei und 15 Jahren Haft liegen. Vergewaltigung einer Person, die jünger als 14 Jahre ist, 
wird mit 10 bis 25 Jahren Gefängnis bestraft (USDOS 23.4.2024). Vergewaltigungen werden nur in 
begrenztem Umfang gemeldet und strafrechtlich verfolgt (FH 2024; vgl. USDOS 23.4.2024).
Seit dem Amtsantritt von Serdar Berdimuhamedow als Präsident sind die Rechte von Frauen stark 
beschnitten worden (BS 19.3.2024). Im April 2022 in Kraft getretene Vorschriften verbieten Frauen,
enge Kleidung zu tragen, ihre Haare zu färben und bestimmte Accessoires zu tragen.
Schönheitsoperationen  sind  verboten  (FH  2024;  vgl.  BS  19.3.2024),  männliche  Fahrer  von 
Privatfahrzeugen dürfen keine weiblichen Fahrgäste befördern, die nicht zur Familie gehören, und 
Frauen dürfen nicht auf dem Vordersitz eines Autos mitfahren (FH 2024). Berichten zufolge können 
Frauen unter 40 Jahren keinen Führerschein erhalten (USDOS 23.4.2024).
Quellen:
- BS  –  Bertelsmann  Stiftung  (19.3.2024):  BTI  2024  Country  Report  Turkmenistan, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105842/country_report_2024_TKM.pdf, Zugriff 19.6.2024
- CEDAW – United Nations Committee on the Elimination of Discrimination Against Women 
(20.2.2024):  Concluding  observations  on  the  sixth  periodic  report  of  Turkmenistan 
[CEDAW/C/TKM/CO/6], 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2105452/CEDAW_C_TKM_CO_6_57561_E.docx,  Zugriff 
19.6.2024
- FH  –  Freedom  House  (2024):  Freedom  in  the  World  2024  -  Turkmenistan, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2108024.html, Zugriff 19.6.2024
- HRW  –  Human  Rights  Watch  (11.1.2024):  World  Report  2024  -  Turkmenistan, 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2103182.html, Zugriff 19.6.2024
- USDOS – United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on 
Human Rights Practices: Turkmenistan,  https://www.ecoi.net/de/dokument/2107632.html, Zugriff 
19.6.2024
.BFA Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Seite 16 von 22
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