2025-09-05-coi-cms-laenderinformationen-afghanistan-version-12-3379
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
■ ATR/STDOK - ATR Consulting (Autor), Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (Herausgeber) (18.1.2022): Survey report on the socio-economic situation (demography; security; economy; health care; housing), https://www.ecoi.net/en/file/local/2066706/ AFGHANISTAN - Socio-Economic Survey 2021.pdf, Zugriff 19.1.2023 ■ FEWS NET - Famine Early Warning System Network (28.2.2024): Afghanistan Acute Food Insecurity: February - May 2024 projected outcomes, https://fews.net/middle-east-and-asia/afghanistan , Zugriff 22.3.2024 ■ IOM - International Organization for Migration (17.9.2024): Information on the socio-economic situ ation in Afghanistan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2115677/Info request_Afghanistan 2024.pdf, Zugriff 8.10.2024 ■ IOM - International Organization for Migration (22.2.2024): Information on the socio-economic situ ation in Afghanistan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2104781/Socioeconomic Information Update Afghanistan.pdf, Zugriff 23.2.2024 [Login erforderlich] ■ IOM - International Organization for Migration (12.1.2023): Information on the socio-economic situ ation in Afghanistan, https://www.ecoi.net/en/document/2085350.html , Zugriff 18.1.2023 [Login erforderlich] ■ IPC - Integrated Food Security Phase Classification (7.1.2025): Afghanistan: Acute Food Insecurity Situation for September - October 2024 and Projection for November 2024 - March 2025, https: //www.ipcinfo.org/ipc-country-analysis/details-map/en/c/1159434/?iso3=AFG , Zugriff 13.1.2025 ■ IPC - Integrated Food Security Phase Classification (8.2021): Technical Manual Version 3.1, https: //www.ipcinfo.org/fileadmin/user_upload/ipcinfo/manual/IPC_Technical_Manual_3_Final.pdf, Zugriff 8.2.2023 ■ STDOK/ATR - ATR Consulting (Autor), Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (Herausgeber) (14.1.2025): Kabul - Social Economic Survey 2024 ■ WB - Weltbank (1.7.2024): Gross national income per capita 2023 - Atlas method and PPP, https:// datacatalogfiles.worldbank.org/ddh-published/0038128/DR0046435/GNIPC.pdf, Zugriff 25.10.2024 ■ WB - Weltbank (10.2023): Afghanistan Welfare Monitoring Survey (AWMS); Round 3, https://thedoc s.worldbank.org/en/doc/975d25c52634db31c504a2c6bee44d22-0310012023/original/Afghanistan -Welfare-Monitoring-Survey-3.pdf , Zugriff 22.3.2024 ■ WEA - Wirtschaftsexperte aus Afghanistan (17.7.2022): Sozioökonomische Lage in Afghanistan, digitales Interview, liegt im Archiv der Staatendokumentation auf ■ WFP - World Food Programme (27.9.2024): Afghanistan - Food Prices - Humanitarian Data Ex change, https://data.humdata.org/dataset/wfp-food-prices-for-afghanistan , Zugriff 27.9.2024 ■ WFP - World Food Programme (9.7.2024): WFP Afghanistan: Situation Report, June 2024, https:// reliefweb.int/attachments/97cef30a-77da-49a9-b29f-734762a73ec5/AFG EXT SITREP 2024 06.pdf, Zugriff 11.10.2024 ■ WFP - World Food Programme (18.2.2024): Afghanistan - Food Prices - Humanitarian Data Ex change, https://data.humdata.org/dataset/wfp-food-prices-for-afghanistan , Zugriff 19.2.2024 ■ WFP - World Food Programme (11.2.2024): Afghanistan Food Security Update - 4th Quarter (Decem ber 2023), https://www.ecoi.net/en/document/2104376.html, Zugriff 20.2.2024 ■ WFP - World Food Programme (25.6.2023): WFP Afghanistan; Situation Report; 25 June 2023, https://www.ecoi.net/en/document/2094317.html, Zugriff 14.8.2023 24.2 Wohnungsmarkt Letzte Änderung 2025-01-30 09:01 Die Dynamik der Mietpreise in städtischen Zentren wie Kabul, Herat und Mazar-e Sharif wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst, darunter Lage, Ausstattung und die allgemeine Qualität der Unterkunft (IOM 22.2.2024). Die afghanische Nachrichtenagentur Pajhwok Afghan News hatte im September 2022 bei Immo bilienhändlern in den Kabuler Stadtteilen Shahr-i-Naw, Khoshal Khan und Qasaba Informationen über Kauf- und Verkaufspreise sowie Mietkosten eingeholt (PAN 19.9.2022). Demnach sanken Mietpreise für Häuser und Grundstücke nach dem Regierungswechsel im Jahr 2021 um 60 %. 179

Im Jahr 2022 stiegen die Preise jedoch wieder um 50%. So lag die Miete für eine Dreizim merwohnung vor der Machtübernahme der Taliban im August 2021 je nach Stadtteil zwischen 8.000 AFN und 35.200 AFN. In den ersten Tagen des Talibanregimes sank der Preis auf zwischen 4.250 AFN und 25.400 AFN und mit September 2022 lag der Preis zwischen 5.000 AFN und 19.800 AFN (PAN 19.9.2022). Ein afghanischer Wirtschaftsexperte gab an, dass zwar die Preise für Wohnungen und Autos seit der Machtübernahme durch die Taliban stark gesunken wären, jedoch gleichzeitig auch die Kaufkraft der Menschen erheblich gesunken ist (WEA 17.7.2022). Folgende Tabelle zeigt Informationen von IOM (International Organization for Migration), die im Jänner 2024 Daten zu Mietpreisen pro Monat vor Ort bei Vermietern und Hauseigentümern in Kabul, Herat und Mazar-e Sharif erhoben hat. Sie sind nach der Anzahl der Betten in der Wohnung geordnet und bieten Einblicke in die Schwankungen der Mietpreise in verschiedenen Wohnumgebungen (IOM 22.2.2024). Mit September 2024 sind die nachfolgenden Preise, nach Angaben von IOM, weiterhin aktuell (IOM 17.9.2024). Quelle 21: IOM 22.2.2024 die Umrechnung EUR zu AFN wurde mit Stand 21.2.2024 von IOM durchge führt. Eine von IOM im Dezember 2024 durchgeführte Studie zu den Lebenserhaltungskosten in Afgha nistan legt teilweise deutlich niedrigere Kosten für Miete bzw. Unterkunft nahe (IOM 2.12.2024). Der Grund für diese Unterschiede wurde im Kapitel Grundversorgung und Wirtschaft erklärt. Eine weitere in Kabul ansässige Quelle gab an, dass sich die Preise mit Stand Dezember 2024 für eine einfache Unterkunft im städtischen Bereich zwischen 8.000 - 12.000 AFN für Alleinstehende und zwischen 10.000 - 30.000 AFN für Familien bewegen. Im ländlichen Bereich belaufen sich die Kosten zwischen 4.000 - 7.000 AFN (Alleinstehende) und 8.000 - 20.000 (Familien) (RA KBL 7.12.2024). Ein Mitte Dezember 2024 erschienener Artikel berichtet davon, dass die Preise für Mietwoh nungen im Jahr 2024 wieder angestiegen sind. Ein Afghane berichtet beispielsweise, dass die Miete seiner 4-Zimmer-Wohnung nach der Machtübernahme der Taliban in Kabul 5.000 AFN betrug, nun aber auf 12.000 AFN erhöht wurde. Immobilienmakler berichten, dass in den inner städtischen Bezirken Kabuls die Mieten um ca. 40% und in den Außenbezirken um ca. 20 - 30% gestiegen sind (AAN 15.12.2024). 180

In einer von der Staatendokumentation in Auftrag gegebenen und von ATR Consulting im No vember 2021 durchgeführten Studie gaben die meisten der Befragten in Herat (66 %) und Mazar-e Sharif (63 %) an, in einer eigenen Wohnung/einem eigenen Haus zu leben, während weniger als 50 % der Befragten in Kabul angaben, in einer eigenen Wohnung/einem eigenen Haus zu leben. Von jenen, die Miete bezahlten, gaben 54,3 % der Befragten in Kabul, 48,4 % in Balkh und 8,7 % in Herat an, dass sie 5.000 bis 10.000 AFN pro Monat Miete zahlten. In Kabul mieteten 41,3 % der Befragten Wohnungen/Häuser für weniger als 5.000 AFN pro Monat, in Herat 91,3 % und in Balkh 48,4 %. Nur 4,3 % der Befragten in Kabul mieteten Immobilien zwischen 10.000 und 20.000 AFN, während kein Befragter in Herat und Balkh mehr als 10.000 AFN für Miete zahlte (ATR/STDOK 18.1.2022). Laut der Studie, die ATR Consulting im Dezember 2022 in Kabul durchführte, leben ca. 58% der Befragten in Mietwohngen bzw. -häusern, während der Rest Hausbesitzer sind. Von den Befragten, die in einer Mietwohnung leben, bezahlen ca. 60% weniger als 5.000 AFN im Monat an Miete und ca. 33% zwischen 5.000 und 10.000 AFN (ATR/STDOK 3.2.2023). Laut einer weiteren von ATR Consulting im November 2024 durchgeführten Studie in Kabul gaben 94% der Befragten an, entweder mit ihrer Kernfamilie und/oder mit weiteren Familien mitgliedern im selben Haus zu wohnen. 40% der Befragen sind Eigentümer des Hauses bzw. des Appartements in dem sie wohnen und 60% leben in Mietverhältnissen. Im Hinblick auf die finanzielle Situation gaben 40% der Befragten an, sich die Wohnkosten leisten (18%) bzw. gerade noch leisten zu können, während 60% entweder Probleme haben (49%), die Kosten aufzubringen, oder sich die Wohnverhältnisse gar nicht leisten können (11%) (STDOK/ATR 14.1.2025). Anm.: Wechselkurse, so nicht anders angegeben, wurden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der jeweiligen Quelldokumente errechnet, diese können sich im Laufe der Zeit geändert haben. Quellen ■ AAN - Afghanistan Analysts Network (15.12.2024): A Place to Call Home: What is driving up house prices in Kabul and pushing the poorest residents into homelessness?, https://www.ecoi.net/en/do cument/2119097.html, Zugriff 2.1.2025 ■ ATR/STDOK - ATR Consulting (Autor), Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (Herausgeber) (3.2.2023): Kabul - Social Economic Survey 2022, https:// www.ecoi.net/en/file/local/2087688/Kabul_Socio-Economic Survey 2022.pdf, Zugriff 6.2.2023 [Login erforderlich] ■ ATR/STDOK - ATR Consulting (Autor), Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (Herausgeber) (18.1.2022): Survey report on the socio-economic situation (demography; security; economy; health care; housing), https://www.ecoi.net/en/file/local/2066706/ AFGHANISTAN - Socio-Economic Survey 2021.pdf, Zugriff 19.1.2023 ■ IOM - International Organization for Migration (2.12.2024): On living costs and winterized clothing in Afghanistan, requested by the Austrian Federal Office for Immigration and Asylum ■ IOM - International Organization for Migration (17.9.2024): Information on the socio-economic situ ation in Afghanistan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2115677/Info request_Afghanistan 2024.pdf, Zugriff 8.10.2024 ■ IOM - International Organization for Migration (22.2.2024): Information on the socio-economic situ ation in Afghanistan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2104781/Socioeconomic Information Update Afghanistan.pdf, Zugriff 23.2.2024 [Login erforderlich] 181

■ PAN - Pajhwok Afghan News (19.9.2022): Falling a year ago, home prices up by 24pc in Kabul, https://pajhwok.com/2022/09/19/falling-a-year-ago-home-prices-up-by-24pc-in-kabul , Zugriff 19.1.2023 ■ RA KBL - Lokaler Rechtsanwalt in Kabul (7.12.2024): Informationen zu Lebenserhaltungskosten in Afghanistan, Information via E-Mail, liegt im Archiv der Staatendokumentation auf ■ STDOK/ATR - ATR Consulting (Autor), Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (Herausgeber) (14.1.2025): Kabul - Social Economic Survey 2024 ■ WEA - Wirtschaftsexperte aus Afghanistan (17.7.2022): Sozioökonomische Lage in Afghanistan, digitales Interview, liegt im Archiv der Staatendokumentation auf 24.3 Arbeitsmarkt Letzte Änderung 2025-01-31 16:38 Fast alle Arbeitsverhältnisse in Afghanistan sind informell (Schwörer 30.11.2020; vgl. SEM 11.12.2024). Ihr Anteil hat seit der Taliban-Machtübernahme zugenommen, da in der formellen Wirtschaft viele Arbeitsplätze verloren gingen. Einer Schätzung von Juli 2024 zufolge wurden zu diesem Zeitpunkt rund 74 % des Bruttoinlandprodukts von der informellen Wirtschaft erbracht (ACAPS 30.7.2024; vgl. SEM 11.12.2024). Als Folge der Machtübernahme der Taliban ist der Arbeitsmarkt vor allem in den Städten ge schrumpft und seitdem gingen (mit Stand September 2024) mehr als eine halbe Million Arbeits plätze verloren (IOM 17.9.2024). Auch Nominal- und Reallöhne gingen nach der Machtübernah me der Taliban erheblich zurück (HRW 8.8.2022; vgl. WB 3.10.2023), obwohl sich die Löhne für qualifizierte und ungelernte Arbeit seitdem erholt haben und sogar über dem Wert vor der Machtübernahme liegen (WB 3.10.2023; vgl. WFP 11.7.2024). Seit die Taliban im August 2021 wieder an die Macht gekommen sind, haben sie über 50 Dekrete erlassen, die darauf abzielen, die öffentlichen und privaten Rollen von Frauen einzuschränken (IOM 17.9.2024). Die von den Taliban verhängten Arbeitsbeschränkungen haben zu einer ver zweifelten Situation für viele Frauen geführt, welche die einzigen Lohnempfängerinnen ihrer Familien waren (AI 7.2022; vgl. IOM 17.9.2024), was durch die humanitäre und wirtschaftliche Krise in Afghanistan noch verschärft wird (IOM 17.9.2024; vgl. UNDP 18.4.2023). Laut Erhe bungen der Weltbank ist die Arbeitslosigkeit bei Frauen in allen Altersgruppen deutlich höher als bei Männern (WB 10.2023). [Weitere Informationen zu Frauen am Arbeitsmarkt finden sich im Kapitel Politische Partizipation und Berufstätigkeit von Frauen.] 182

Quelle 22: WB 10.2023 Seit der Machtübernahme ist Berichten zufolge die Kinderarbeit und die Anzahl der Bettler deutlich gestiegen (IOM 12.1.2023; vgl. WB 10.2023). Der Anstieg der Kinderarbeit könnte auch mit der Schließung von Schulen und Universitäten für Frauen sowie mit der vorherrschenden Konzentration auf religiöse Lehren in Schulen für Männer zusammenhängen. In Afghanistan ist Kinderarbeit vor allem in ländlichen Gebieten vorzufinden (IOM 12.1.2023). Kinder werden beispielsweise bei der Herstellung von Ziegeln (AJ 26.9.2022) oder in Kohleminen als Arbeiter eingesetzt (NPR 31.12.2022). Nach Angaben von IOM (Stand Februar 2024) liegt der durchschnittliche Tageslohn in Kabul zwischen 300 und 500 AFN, was die vielfältigen wirtschaftlichen Gegebenheiten und Möglich keiten in der Hauptstadt widerspiegelt. Für Herat gibt der Bericht an, dass der durchschnittliche Tageslohnempfänger eine etwas geringere Spanne von 250 bis 350 AFN erhält. In Mazar-e Sharif schließlich liegt der durchschnittliche Tageslohn bei 200 AFN. Diese Unterschiede bei den Tageslöhnen in den einzelnen Städten verdeutlichen die lokalen wirtschaftlichen Bedingun gen, die Faktoren wie die Zusammensetzung der Industrie, die Nachfrage nach Arbeitskräften und die regionale wirtschaftliche Entwicklung umfassen und ein differenziertes Verständnis der wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit in den verschiedenen städtischen Zentren ermöglichen (IOM 22.2.2024). Laut IOM blieben diese Beträge mit September 2024 aktuell (IOM 17.9.2024). Im Juli 2024 berichtet das World Food Programme (WFP), dass die Löhne für gelernte und unge lernte Arbeiter gestiegen sind. So verdient ein ungelernter Arbeiter im Schnitt 317 AFN pro Tag, während das Durchschnittsgehalt eines gelernten Arbeiters 655 AFN beträgt (WFP 11.7.2024). Das erwartete monatliche Durchschnittseinkommen für ungelernte Vollzeitarbeiter liegt mit Juli 2024 bei 3.362 AFN, womit nur 64% des Warenkorbs des WFP (5.232 AFN) finanziert werden können (WFP 12.8.2024). Laut einer von ATR Consulting im November 2024 durchgeführten Studie in Kabul waren 67% der Befragten in Vollzeit berufstätig (51der Männer und 10% der Frauen), während 8% anga ben, gelegentlich Arbeit zu haben. 28% der Befragten (69 % der weiblichen Befragten) gaben an, Hausfrau zu sein, und 23% der Befragten bezeichneten sich als arbeitslos (STDOK/ATR 14.1.2025). 183

Quellen ■ ACAPS - Assessment Capacities Project, The (30.7.2024): apping informal economies in informal settlements as a local integration pathway for IDPs, https://www.acaps.org/fileadmin/Data_Product /Main_media/20240730_ACAPS_Afghanistan-Mapping_informal_economies_in_informal_settleme nts.pdf, Zugriff 11.12.2024 ■ AI - Amnesty International (7.2022): Death in slow motion: Women and girls under Taliban rule, https://www.ecoi.net/en/document/2076021.html, Zugriff 29.12.2022 ■ AJ - Al Jazeera (26.9.2022): Photos: Poverty pushes Afghan children to work at brick kilns, https://ww w.aljazeera.com/gallery/2022/9/26/photos-poverty-pushes-afghan-children-to-work-at-brick-kilns , Zugriff 2.2.2023 ■ HRW - Human Rights Watch (8.8.2022): Economic Causes of Afghanistans Humanitarian Crisis, https://www.hrw.org/news/2022/08/04/economic-causes-afghanistans-humanitarian-crisis , Zugriff 25.10.2024 ■ IOM - International Organization for Migration (17.9.2024): Information on the socio-economic situ ation in Afghanistan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2115677/Info request_Afghanistan 2024.pdf, Zugriff 8.10.2024 ■ IOM - International Organization for Migration (22.2.2024): Information on the socio-economic situ ation in Afghanistan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2104781/Socioeconomic Information Update Afghanistan.pdf, Zugriff 23.2.2024 [Login erforderlich] ■ IOM - International Organization for Migration (12.1.2023): Information on the socio-economic situ ation in Afghanistan, https://www.ecoi.net/en/document/2085350.html , Zugriff 18.1.2023 [Login erforderlich] ■ NPR - National Public Radio (31.12.2022): In Afghanistan, coal mining relies on the labor of children, https://www.npr.org/2022/12/31/1143143252/afghanistan-taliban-coal-mining-child-labor , Zugriff 2.2.2023 ■ Schwörer - Schwörer, Eva Catharina (30.11.2020): Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf die Lage in Afghanistan, https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/Gutachten-Auswirkungen-d er-COVID-19-Pandemie-auf-die-Lage-in-Afghanistan-Eva-Catherina-Schwoerer-1.pdf , Zugriff 11.12.2024 ■ SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz] (11.12.2024): Focus Afghanistan: Sozioökonomische Lage, https://www.sem.admin.ch/dam/sem/de/data/internationales/herkunftslaender/asien-nahos t/afg/AFG-sozio-oekonomische-lage-d.pdf.download.pdf/AFG-sozio-oekonomische-lage-d.pdf , Zugriff 11.12.2024 ■ STDOK/ATR - ATR Consulting (Autor), Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (Herausgeber) (14.1.2025): Kabul - Social Economic Survey 2024 ■ UNDP - United Nations Development Programme (18.4.2023): Afghanistan Socio-Economic Outlook 2023, https://www.undp.org/sites/g/files/zskgke326/files/2023-05/SEO 2023_full report.pdf, Zugriff 22.8.2023 ■ WB - Weltbank (3.10.2023): Afghanistan Development Update (October 2023): Uncertainty After Fleeting Stability (October 2023) - Afghanistan, https://reliefweb.int/report/afghanistan/afghanist an-development-update-october-2023-uncertainty-after-fleeting-stability-october-2023 , Zugriff 21.10.2024 ■ WB - Weltbank (10.2023): Afghanistan Welfare Monitoring Survey (AWMS); Round 3, https://thedoc s.worldbank.org/en/doc/975d25c52634db31c504a2c6bee44d22-0310012023/original/Afghanistan -Welfare-Monitoring-Survey-3.pdf , Zugriff 22.3.2024 ■ WFP - World Food Programme (12.8.2024): Afghanistan: Monthly Market Report: Issue 50: July 2024 - Afghanistan, https://reliefweb.int/attachments/e7561947-b39b-47cf-9da7-5ab6b7079f78/ Countrywide Monthly Market Report - Issue 50 - July 2024.pdf, Zugriff 16.1.2025 ■ WFP - World Food Programme (11.7.2024): Afghanistan: Monthly Market Report: Issue 49: June 2024 - Afghanistan, https://reliefweb.int/report/afghanistan/afghanistan-monthly-market-report-iss ue-49-june-2024 , Zugriff 21.10.2024 184

24.4 Bank- und Finanzwesen Letzte Änderung 2025-01-30 10:53 Einem Bericht des United Nations Development Programme (UNDP) zufolge kam es nach dem Regimewechsel zu einer erheblichen Verschlechterung des Bankensystems in Afghanistan, die in erster Linie auf Bank-Runs (d. h., eine große Gruppe von Einlegern zieht ihr Geld gleichzeitig von den Banken ab) und einen Vertrauensverlust in der Öffentlichkeit zurückzuführen ist. Diese Krise führte zu einem erheblichen Abzug von Einlagen aus den Banken, was zu einem starken Rückgang sowohl der Gesamteinlagen als auch der ausstehenden Kredite führte. Die abrup te Einstellung der internationalen Hilfe in Verbindung mit der Schrumpfung der Bankbilanzen wirkte sich unmittelbar auf die Geldmenge aus und führte zu einem erheblichen Rückgang in realen Werten. Die Tatsache, dass die Zentralbank [Anm.: Da Afghanistan Bank - DAB] nicht in der Lage war, AFN-Banknoten zu produzieren, sowie das Einfrieren der Devisenreserven, ver schärften die Liquiditätsengpässe in der Wirtschaft sowohl im Inland als auch in Fremdwährung (UNDP 12.2023; vgl. IOM 17.9.2024). Probleme im Zusammenhang mit dem Bankensektor - wie eingeschränkte Funktionalität, mangelnde Liquidität und Schwierigkeiten beim Zugang zu Bank krediten - sowie eine mangelnde Verbrauchernachfrage bleiben die wichtigsten geschäftlichen Einschränkungen (WB 19.3.2024). Auch im Jahr 2024 heben mehr und mehr Afghanen ihr Geld von den Banken ab und schließen ihre Konten. Experten zufolge hat die Schließung von Bankkonten durch die Afghanen dazu beigetragen, die Geldmenge im Land weiter einzuschränken und die Wirtschaft weiter unter Druck zu setzen. Die Taliban legten zunächst ein wöchentliches Abhebungslimit von 200 US- Dollar für einzelne Bankkonten fest. Im Dezember 2023 erhöhte die von den Taliban geführte Zentralbank das Limit auf 1.000 US-Dollar (RFE/RL 29.5.2024). Die Herausforderungen im Bankensektor behindern weiterhin sowohl nationale als auch inter nationale Transaktionen (WB 19.3.2024). Jedoch ist es mit Stand September 2024 möglich, Geld sowohl vor Ort als auch aus dem Ausland nach Afghanistan zu überweisen. Empfänger in abgelegenen Gebieten könnten jedoch aufgrund von Einschränkungen der Netzabdeckung und der Know-Your-Customer-Anforderungen (KYC) Schwierigkeiten haben, Zugang zu Banken zu erhalten. Die KYC-Richtlinie ist ein verbindlicher Rahmen für Banken und Finanzinstitute zur Identifizierung von Kunden. Jeder Kunde muss seine Identität und Adresse durch Vorlage von Ausweispapieren nachweisen (IOM 17.9.2024). Wie bereits erwähnt, trägt der Mangel an Bargeld in Afghanistan zur aktuellen Wirtschaftskrise bei (UNDP 12.2023; vgl. IOM 17.9.2024). Zusätzlich haben die Taliban die Verwendung von Fremdwährungen im November 2021 verboten (RFE/RL 3.11.2021). Da afghanische Banknoten in Europa gedruckt werden, konnten aufgrund der Sanktionen lange keine neuen Banknoten bestellt werden (WB 4.2022). Auch ist nur ein kleiner Teil des existierenden Bargelds in Um lauf, weil einzelne Privatpersonen und Unternehmen große Summen an Bargeld horten (NRC 1.2022). Nach einer Spezialgenehmigung konnte die DAB im Oktober 2022 erstmals wieder neue Banknoten importieren (IOM 17.9.2024; vgl. UNDP 12.2023). 185

Der Afghani (AFN) hat seine Stabilität gegenüber dem USD seit März 2022 durchgehend beibe halten. Diese Stabilität ist auf die anhaltenden Auswirkungen der Bargeldtransporte der Vereinten Nationen und die USD-Auktionen der Zentralbank zurückzuführen. Infolge dieser Maßnahmen und einer daraus resultierenden Währungsverringerung, wertete der AFN im Laufe des Jahres gegenüber den wichtigsten Währungen auf (WFP 11.2.2024). Anfang Dezember 2023 kündigte der Leiter der DAB die Umstellung auf ein komplett islami sches Bankensystem an, bei dem Banken keine Profite machen dürfen (AT 3.12.2023; vgl. BAMF 31.12.2023). Das islamische Bankwesen, das erstmals in den 1970er-Jahren in den Golfstaaten entwickelt wurde, verbietet die Praxis der Geldvergabe gegen Zinsen. Wie kon ventionelle Banken erzielen islamische Banken ihre Gewinne durch die Vergabe von Krediten an Kunden. Während eine Bank jedoch Kredite gegen Zinsen vergibt, tun islamische Banken dies durch Kauf- und Verkaufstransaktionen. Im März 2024 ernannten die Taliban ein Komitee zur Überprüfung der Gesetze für die afghanische Zentralbank und den Geschäftsbankensektor. Die Taliban erklärten, dass islamische Banken „ das Erzielen von Einkommen durch Zinsen auf Investitionen, Darlehen oder Einlagen“ verbieten (RFE/RL 29.5.2024). Die Auswirkungen dieses Schrittes auf das ohnehin stark geschwächte Finanzsystem werden von Beobachtern kritisch gesehen (BAMF 31.12.2023). Hawala-System Wesentlich verbreiteter als Western Union oder MoneyGram (IOM 12.4.2022; vgl. BAMF 12.2022) wird für Geldsendungen von und nach Afghanistan das informelle Hawala-System verwendet (IOM 17.9.2024; vgl. UNDP 12.2023). Hawala ist ein Geld- oder Werttransferdienst (Money or Value Transfer Service, MVTS), der seit Jahrhunderten genutzt wird und seinen Ursprung im Nahen Osten und in Südasien hat. Vor der Machtübernahme der Taliban befand sich das Hawala-System in Afghanistan in einer Grauzone – weder völlig legal noch illegal (IOM 17.9.2024). Das System funktioniert ohne staatliche Regulierung und kann deswegen auch dort praktiziert werden, wo es entweder keine Staatlichkeit gibt oder die Beteiligten den Staat umgehen wollen (BAMF 12.2022). Es funktioniert fast weltweit, wird aber vor allem in muslimischen Ländern genutzt. Hawala wird von Geldwechslern, die Saraf oder Hawaladar genannt werden, betrieben, die über ein weit verflochtenes Netzwerk verfügen. Beispielsweise kann eine Person [Anm.: beispielsweise in Österreich] einem Saraf Geld geben. Dieser Saraf hat eine Handelsbeziehung zu einem Saraf in Afghanistan, den er anweisen kann, das Geld nach der Nennung eines verein barten Passworts an eine bestimmte Person auszuzahlen. Durch Netzwerke zwischen Sarafs kann das Geld auch über mehrere Stationen weitergeschickt werden und so aus dem Ausland über Kabul und ggf. eine Provinzhauptstadt bis in rurale Gegenden Afghanistans geschickt wer den. Transaktionen können in wenigen Minuten bis maximal zwei Tagen abgeschlossen werden. Ähnlich wie bei Sendungen über Western Union oder MoneyGram entstehen Gebühren für das Senden und Wechseln des Geldes. Die Sarafs begleichen ihre Rechnungen durch Überwei sungen in die andere Richtung, Banküberweisungen oder Bargeldsendungen (NRC 1.2022; vgl. BAMF 12.2022). Dieses System wird auch in anderen Ländern angewandt. Bei Transaktionen 186

zwischen Iran und Österreich kann beispielsweise in Iran ein Betrag in IRR eingezahlt und ei ne entsprechende Summe in Österreich in EUR ausbezahlt werden (STDOK 23.12.2024; vgl. IRWEX 4.11.2024). Es ist jedoch unklar, ob das Hawala-System, das immer noch auf harte Währungen angewiesen ist, angesichts der allgemeinen Wirtschaftskrise weiterhin ordnungsgemäß funktionieren kann. Der Mangel an Bargeld bedeutet, dass Hawaladar-Händler möglicherweise nicht mehr in der Lage sind, Gelder wie bisher auszuzahlen, ähnlich wie bei formellen Banken mit Liquiditätseng pässen (IOM 17.9.2024). Gemäß dem österreichischen Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) ist Hawala-Banking ein Finanz transfergeschäft. Das Erbringen von Zahlungsdiensten ohne die hierfür erforderliche Berechti gung (Konzession) ist insb. nach § 99 Abs 1 ZaDiG 2018 strafbar. Anders als bei Geldwäschede likten (§ 165 StGB) kommt es auf eine rechtswidrige Herkunft der weitergeleiteten Gelder nicht an. Darüber hinaus ist das Hawala-Geschäft als solches auch nicht erlaubnisfähig. Die beleglose Durchführung von Zahlungstransfers ohne die jeweilige umfängliche Kundenidentifizierung ist ein Verstoß gegen Geldwäscherichtlinien. Derartigen Geschäftsmodellen könnte daher weder in Österreich noch in anderen Mitgliedstaaten der EU eine Erlaubnis erteilt werden (STDOK 23.12.2024; vgl. IRRASR 14.11.2024). In Österreich sind keine institutionalisierten Hawaladare bekannt (STDOK 23.12.2024; vgl. IRWEX 4.11.2024). [Anm.: Es darf hier auf den Themenbericht der Staatendokumentation „ Finanztransfers zwischen Iran und Europa“ (STDOK 23.12.2024) hingewiesen werden. Hier finden sich unter anderem auch weitere Informationen zum Hawala-System. Der Themenbericht ist auf COI-CMS und ecoi.net zu finden] Quellen ■ AT - Afghanistan Times (3.12.2023): Da Afghanistan Bank Announces Plans for Full Islamic Banking System, https://www.afghanistantimes.af/da-afghanistan-bank-announces-plans-for-full-islamic-b anking-system, Zugriff 7.2.2024 ■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (31.12.2023): Briefing Notes Zu sammenfassung: Afghanistan - Juli bis Dezember 2023, https://milo.bamf.de/OTCS/cs.exe/app/nod es/29188455, Zugriff 22.1.2024 [Login erforderlich] ■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (12.2022): Länderreport 55: Afgh anistan; Finanzkrise, Geldsendungen und Lebenshaltungskosten, https://www.ecoi.net/en/docume nt/2085574.html, Zugriff 2.2.2023 ■ IOM - International Organization for Migration (17.9.2024): Information on the socio-economic situ ation in Afghanistan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2115677/Info request_Afghanistan 2024.pdf, Zugriff 8.10.2024 ■ IOM - International Organization for Migration (12.4.2022): Information on the socio-economic situ ation in Afghanistan, https://www.ecoi.net/en/document/2071112.html , Zugriff 18.1.2023 [Login erforderlich] ■ IRRASR - Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Sanktionsrecht (Iran) (14.11.2024): Interview, per Videotelefonie ■ IRWEX - Wirtschaftsexperte Iran (4.11.2024): Interview, via Videotelefonie ■ NRC - Norwegian Refugee Council (1.2022): Life and Death: NGO access to financial services in Afghanistan, https://www.nrc.no/globalassets/pdf/reports/life-and-death/financial-access-in-afghani stan_nrc_jan-2022.pdf, Zugriff 2.2.2023 187

■ RFE/RL - Radio Free Europe/Radio Liberty (29.5.2024): Distrustful Of The Taliban, A Growing Num ber Of Afghans Ditch Banks, https://www.rferl.org/a/afghanistan-banking-taliban-islamic-finance/3 2970822.html, Zugriff 30.9.2024 ■ RFE/RL - Radio Free Europe/Radio Liberty (3.11.2021): Taliban Bans Use Of Foreign Currencies, https://www.rferl.org/a/afghanistan-taliban-foreign-currencies/31542024.html , Zugriff 3.2.2023 ■ STDOK - Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (23.12.2024): Iran: Finanztransfers zwischen Iran und Europa - 1, https://coi-cms.staatendo kumentation.at/at.gv.bfa.coicms-p/services/collection/158-1.pdf , Zugriff 23.12.2024 [Login erforderlich] ■ UNDP - United Nations Development Programme (12.2023): 2 Years in Review: Changes in Afghan Economy, Households and Cross-Cutting Sectors (August 2021 to August 2023), https://www.undp .org/sites/g/files/zskgke326/files/2024-01/tyir_0.pdf, Zugriff 23.2.2024 ■ WB - Weltbank (19.3.2024): AFGHANISTAN PRIVATE SECTOR RAPID SURVEY: An Assessment of the Business Environment – Round 3, https://thedocs.worldbank.org/en/doc/98d79f4be6e960479 8353078fab5e480-0310012024/original/Afghanistan-Private-Sector-Rapid-Survey-Round-3.pdf , Zugriff 30.9.2024 ■ WB - Weltbank (4.2022): Afghanistan Development Update - April 2022, https://thedocs.worldbank. org/en/doc/5f01165822f3639224e0d483ba1861fc-0310062022/original/ADU-2022-FINAL-CLEAR ED.pdf, Zugriff 2.2.2023 ■ WFP - World Food Programme (11.2.2024): Afghanistan Food Security Update - 4th Quarter (Decem ber 2023), https://www.ecoi.net/en/document/2104376.html, Zugriff 20.2.2024 25 Medizinische Versorgung Letzte Änderung 2024-03-29 09:47 Die drastische Kürzung der finanziellen und technischen Entwicklungshilfe für das öffentliche Ge sundheitssystem Afghanistans seit der Machtübernahme durch die Taliban im August 2021 hat das Gesundheitssystem des Landes schwer geschädigt (HRW 12.2.2024; vgl. MaA 29.6.2023). Der daraus resultierende Mangel an ausreichenden Gesundheitsdiensten betrifft Millionen von Afghanen und macht die Bevölkerung anfällig für Krankheiten und andere Folgen unzureichen der medizinischer Versorgung (HRW 12.2.2024; vgl. MSF 18.12.2023). Hilfsorganisationen haben versucht, den Wegfall internationaler Mittel für das öffentliche Ge sundheitswesen auszugleichen, und haben mit dem Rückgang der Mittel für humanitäre Hilfe nach 2022 ihren Schwerpunkt auf unmittelbare Hilfsmaßnahmen verlagert. Durch die vorüber gehende Unterstützung der öffentlichen Krankenhäuser unmittelbar nach August 2021 konnte ein völliger Zusammenbruch verhindert werden. Dennoch mussten aufgrund fehlender Mittel Kliniken schließen und lokale Hilfsgruppen berichten von Engpässen bei Medikamenten und Ausrüstung (HRW 12.2.2024). Auch eine Menschenrechtsaktivistin aus Afghanistan berichtet da von, dass der Zugang zu Medikamenten sehr begrenzt ist. Während Antibiotika, Schmerzmittel und allgemeine Gesundheitsmedikamente noch eingeführt werden, sind spezifische Medika mente, z. B. jene zur Behandlung von Krebs, in Afghanistan nicht erhältlich. Menschen können auch nicht mehr so einfach wie früher in die Nachbarländer reisen, um sich behandeln zu lassen und Medikamente zu kaufen (MaA 29.6.2023). In den öffentlichen Krankenhäusern, die unter direkter Aufsicht der afghanischen Regierung stehen, sind seit dem Regimewechsel sowohl die Qualität der Versorgung als auch die Zahl der Mitarbeiter erheblich zurückgegangen (IOM 12.1.2023). Die Kapazität des Gesundheitsperso nals im öffentlichen Sektor ist gering (HC 31.12.2022; vgl. UNOCHA 1.2023), auch aufgrund 188
