2025-09-05-coi-cms-laenderinformationen-afghanistan-version-12-3379

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

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Die Transkription afghanischer Eigennamen erfolgt im Allgemeinen nicht nach universell ange­
wandten Regeln. Im Folgenden wurde im Sinne einer Einheitlichkeit bezüglich der Distriktnamen 
weitgehend die Schreibweise der NSIA übernommen. Es wird allerdings darauf hingewiesen, 
dass Variationen möglich und üblich sind.
Regionen Afghanistans
Bei der regionalen Darstellung Afghanistans werden die 34 Provinzen in fünf Regionen (No
rd- , Ost- , West- , Süd-  und Zentral-Afghanistan ) aufgeteilt, wobei neben den regionalen 
Gegebenheiten auch sämtliche Distrikte aufgezählt werden.
Grafiken und Tabellen des OSIF-Projektes
Die in diesem Produkt abgebildeten und entsprechend gekennzeichneten Grafiken bzw. Ta­
bellen in den Kapiteln und Unterkapiteln zur Sicherheitslage  sowie zu Grundversorgung und 
Wirtschaft wurden vom OSIF-Projekt der Staatendokumentation erstellt. Die den Grafiken zu­
grunde liegenden Daten stammen aus folgenden externen Quellen: Armed Conflict Location and 
Event Data (ACLED), Uppsala Conflict Data Program (UCDP) bzw. dem World Food Programme 
(WFP).
Das OSIF-Projekt bereitet die zur Verfügung stehenden Daten so auf, dass eine Visualisierung 
der relevanten Themen für die Herkunftslanddarstellung ermöglicht wird. Die Darstellung und 
Hervorhebung bestimmter Aspekte wurde in enger Absprache mit den zuständigen Länderex­
perten festgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass unsere Arbeitsmethodik, wie auch in allen 
anderen Produkten der Staatendokumentation, auf einer neutralen und objektiven Herange­
hensweise basiert, bei der die präzise und sachlich korrekte Darstellung der Daten angestrebt 
wird. Der genaue Betrachtungszeitraum ist in der Grafik bzw. in der Beschreibung der Grafik 
angegeben. Die in den Grafiken verwendeten Farben haben keine politischen, rechtlichen oder 
andere Konnotationen. Die Farbauswahl wurde nach ästhetischen und didaktischen Gesichts­
punkten getroffen, um die Daten so klar und verständlich wie möglich darzustellen. Für die 
Visualisierung der Daten wurde das Tool Datawrapper benutzt.
Die im Rahmen des Projekts erstellten Grafiken erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 
Trotz größtmöglicher Sorgfalt bei der Bearbeitung kann eine fehlerfreie Darstellungseitens des 
OSIF-Projekts nicht garantiert werden.
Informationen zu den verwendeten Daten bzw. der zu Grunde liegenden Methodologie von 
ACLED und UCDP können den nachfolgenden Quellen entnommen werden:
• Armed Conflict Location & Event Data (ACLED) Codebook (ACLED 3.10.2024)
• UCDP Georeferenced Event Dataset Codebook Version 24.1 (UCDP 19.3.2024)
Daten ACLED
ACLED erklärt die Methodik, die für die Kodierung und Überwachung der Daten in einem Code­
buch und in einer spezifischen Methodik für Afghanistan angewendet wird (ACLED 3.10.2024).
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Derzeit überprüfen ACLED-Forscher jede Woche etwa 110 Quellen in Englisch, Dari/Farsi, 
Paschtu und Arabisch, um die umfassendste Datenbank über politische Gewalt und Demons­
trationsaktivitäten in Afghanistan bereitzustellen. Davon sind fast zwei Drittel der Quellen auf 
Englisch und der Rest in den Landessprachen (Dari/Farsi und Paschtu) verfasst, wobei einige 
Quellen der Taliban und anderer aufständischer Gruppen auf Arabisch verfasst sind (ACLED 
2.2022).
ACLED weist darauf hin, dass der Leser einige Einschränkungen beachten sollte, darunter die 
Tatsache, dass die meisten Daten auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Sekundärberichte 
erhoben werden. Daher spiegeln die Daten zum Teil die Berichterstattung und die Prioritäten der 
Medien und internationalen Organisationen wider. Dies kann dazu führen, dass das Ausmaß 
von Ereignissen von nicht strategischer Bedeutung (z. B. Konflikte auf niedriger Ebene oder 
Ereignisse in sehr abgelegenen Gebieten) unterschätzt wird. ACLED begegnet dieser Mög­
lichkeit, indem es Datenquellen trianguliert, um Berichte von humanitären und internationalen 
Organisationen einzubeziehen, anstatt nur Medienberichte, und indem es Feldüberprüfungen 
durchführt, bei denen es lokalen Organisationen und Partnern Daten vorlegt, um ihre Gültig­
keit unter Menschen zu bewerten, die direkt in von Konflikten betroffenen Kontexten arbeiten 
(ACLED 1.2015).
ACLED sammelt und erfasst gemeldete Informationen über politische Gewalt, Demonstrationen 
(Ausschreitungen und Proteste) und andere ausgewählte gewaltfreie, politisch wichtige Ereig­
nisse. Ziel ist es, die Art, Häufigkeit und Intensität von politischer Gewalt und Demonstrationen 
zu erfassen. Politische Gewalt ist definiert als die Anwendung von Gewalt durch eine Gruppe 
mit einem politischen Ziel oder einer politischen Motivation oder mit eindeutigen politischen 
Auswirkungen. Ein Ereignis politischer Gewalt ist eine einzelne Auseinandersetzung, bei der 
eine oder mehrere Gruppen Gewalt für ein politisches Ziel anwenden (ACLED 3.10.2024).
ACLED kategorisiert „ sicherheitsrelevante Vorfälle“ in: Battles, Explosions/remote violence, vio­
lence agains civilians, protests, riots und strategic developments (ACLED 3.10.2024). In der 
vorliegenden Tabelle im Kapitel Sicherheitsrelevante Vorfälle und zivile Opfer (25.11.2023 - 
25.11.2024) wurden nur Vorfälle inkludiert, die den drei Kategorien Battles (Kämpfe), Explo­
sions/remote violence (Explosionen/ferngesteuerte Gewalt), violence against civilians (Gewalt 
gegen Zivilisten) zugerechnet wurden. In der letzten Veröffentlichung des Afghanistan Country 
Focus von EUAA (European Union Agency for Asylum) wurde dieselbe Auswahl vorgenommen 
(EUAA 1.11.2024).
Definitionen laut ACLED:
• Battle (Kampf): eine gewaltsame Interaktion zwischen zwei politisch organisierten bewaff­
neten Gruppen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt und an einem bestimmten Ort zwischen 
bewaffneten und organisierten staatlichen, nicht-staatlichen und externen Gruppen und 
in jeder Kombination daraus stattfindet. Es gibt keine Mindestzahl an Todesopfern, damit 
ein Vorfall berücksichtigt wird. Subkategorien im Zusammenhang mit „ Kämpfen“ werden 
entsprechend dem Ergebnis des Ereignisses bezeichnet und bestehen aus „ bewaffnetem 
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Zusammenstoß“, „ Regierung erobert Gebiet zurück“ und „ nicht-staatlicher Akteur erobert 
Gebiet“ (ACLED 3.10.2024).
• Explosions/remote violence (Explosionen/ferngesteuerte Gewalt): Vorfälle, bei denen 
eine Seite Waffentypen einsetzt, die aufgrund ihrer Beschaffenheit weitreichende Zerstörun­
gen anrichten können. Die mit „ Explosionen/Gewalt aus der Ferne“ verbundenen Unterereig­
nistypen sind „ Chemiewaffe“, „ Luft-/Drohnenangriff“, „ Selbstmordattentat“, „ Beschuss/Artil­
lerie-/Raketenangriff“, „ Ferngezündeter Sprengsatz/Landmine/IED“ und „ Granate“ (ACLED 
3.10.2024).
• Violence against civilians (Gewalt gegen Zivilisten): Gewalttätige Ereignisse, bei denen 
eine organisierte bewaffnete Gruppe absichtlich Gewalt gegen unbewaffnete Nichtkom­
battanten anwendet, und Versuche, Schaden zuzufügen (z. B. Schläge, Schüsse, Folter, 
Vergewaltigung, Verstümmelung) oder gewaltsames Verschwindenlassen von zivilen Ak­
teuren. Unterereignisse im Zusammenhang mit „ Gewalt gegen Zivilisten“ sind: „ sexuelle 
Gewalt“, „Angriff“ und „ Entführung/Verschwindenlassen“. Es ist zu beachten, dass nicht jede 
Gewalt gegen Zivilisten unter diese Kategorie fällt, da Zivilisten auch als „ Kollateralschaden“
bei „ Explosionen“ und „ Kämpfen“ zu Schaden kommen können. In solchen Fällen wird kein 
gesondertes Ereignis für Zivilisten erfasst, obwohl die Zahl der Todesopfer steigt (ACLED 
3.10.2024).
Weitere Informationen zu Methodologie, Definitionen und Datengrundlage können den hier 
zitierten Publikationen von ACLED entnommen werden.
Daten UCDP
Das Uppsala Conflict Data Program (UCDP) ist ein „ Datenerfassungsprojekt für Bürgerkriege“
(UCDP o.D.a). UCDP stellte dem OSIF-Projekt der Staatendokumentation einen georeferen­
zierten Ereignisdatensatz (GED) für den Zeitraum 15.8.2021 - 30.11.2024 zur Verfügung (UCDP 
9.12.2024). Die Methodik von UCDP wird auf der Website sowie im GED-Codebuch erläutert 
(UCDP 19.3.2024). Die Analyseeinheit des UCDP ist das „ event“ (Ereignis), das definiert ist als 
ein Vorfall, bei dem bewaffnete Gewalt von einem organisierten Akteur gegen einen anderen 
organisierten Akteur oder gegen Zivilisten eingesetzt wurde und der an einem bestimmten Ort 
und zu einem bestimmten Zeitpunkt mindestens einen direkten Todesfall zur Folge hatte. Dies 
führt unter anderem zu scheinbar niedrigen Schätzungen, da eine Reihe von Faktoren verhin­
dern können, dass ein potenzielles Konfliktgeschehen in die UCDP GED aufgenommen wird, 
z. B. unklare Akteure oder Unsicherheit darüber, ob es zu Todesfällen gekommen ist (UCDP 
o.D.b).
Die Grundlage für die Datenerfassung bilden Suchanfragen, die über den Dow Jones Factiva-
Aggregator laufen. Diese Ereignisdatensuche ruft alle Artikel innerhalb bestimmter Parameter 
ab, in diesem Fall alle Nachrichtenberichte, die Informationen über getötete oder verletzte Per­
sonen enthalten. Welche Medienquellen herangezogen werden, hängt davon ab, wie ausführlich 
sie über den spezifischen Konflikt und/oder die Region berichten. Andere lokale und spezia­
lisierte Nachrichtenquellen oder Social-Media-Kanäle, die über Konfliktereignisse berichten, 
werden ebenfalls hinzugefügt, um die Berichterstattung weiter zu verbessern. Da viele dieser 
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Berichte denselben Vorfall doppelt abdecken oder über Vorfälle berichten, die nicht den Auf­
nahmekriterien von UCDP entsprechen, werden jährlich etwa 10.000 bis 12.000 Ereignisse 
kodiert. UCDP konsultiert auch Berichte und Daten von Nichtregierungsorganisationen (NGO) 
und internationalen Organisationen (wie den Vereinten Nationen), Fallstudien, Berichte von 
Wahrheitskommissionen, historische Archive und andere Informationsquellen (UCDP o.D.b).
Das UCDP liefert für jedes Ereignis drei Schätzungen für Todesfälle - eine niedrige Schätzung, 
eine bestmögliche Schätzung und eine hohe Schätzung. Darüber hinaus liefert das UCDP 
eine Schätzung der Zahl der zivilen Todesfälle (UCDP 19.3.2024). Laut UCDP ist es ziemlich 
wahrscheinlich, dass es mehr Todesfälle gibt als in der besten Schätzung angegeben, aber es 
ist sehr unwahrscheinlich, dass es weniger gibt (UCDP o.D.b).
Die strengere Definition eines Ereignisses des UCDP schließt gewalttätige Vorfälle aus, die von 
ACLED erfasst werden. Dies schließt die Option von ACLED ein, gewalttätige Ereignisse „ nicht 
identifizierten bewaffneten Gruppen“ zuzuordnen. Der Unterschied in den Definitionen ist ein 
Erklärungsfaktor dafür, warum die Zahl der von ACLED erfassten Ereignisse deutlich höher sein 
kann als die Zahl der von UCDP erfassten Ereignisse (EUAA 1.11.2024).
Studien zu sozio-ökonomischen Faktoren von ATR Consulting
Im Auftrag der Staatendokumentation führte ATR Consulting, ein in Kabul ansässiges Bera­
tungsunternehmen, das sich auf Überwachung, Bewertung und Lernen spezialisiert hat, im 
November 2021 eine Studie zu sozio-ökonomischen Faktoren in den Städten Kabul, Herat und 
Mazar-e Sharif durch. ATR Consulting befragte hierbei 150 männliche und 150 weibliche Haus­
haltsmitglieder der Altersgruppe 16-35 Jahre. Insgesamt wurden 30 Gemeinden (10 Gemeinden 
in den drei Städten) für die Stichprobenziehung ausgewählt. Die Gemeinden wurden mithilfe ei­
nes Zufallsprotokolls nach Sprache, ethnischer Zugehörigkeit und sozio-ökonomischem Status 
ausgewählt. Anfang November 2021 wurden insgesamt 150 Frauen und 150 Männer persönlich 
befragt, wobei 100 Befragte aus jeder Stadt stammten und die Geschlechter gleichmäßig verteilt 
waren. Für weitere Informationen zu Methodologie und Ergebnissen sei auf die nachfolgend 
zitierte Studie verwiesen (ATR/STDOK 18.1.2022).
Im Dezember 2022 führte ATR Consulting im Auftrag der Staatendokumentation eine weitere 
Studie durch, diesmal wurden ausschließlich Bewohner von Kabul befragt. ATR Consulting 
befragte hier 334 Männer und 172 Frauen im Alter zwischen 15 und 35 Jahren persönlich. Für 
weitere Informationen zu Methodologie und Ergebnissen sei auf die nachfolgend zitierte Studie 
verwiesen (ATR/STDOK 3.2.2023).
Eine weitere Studie wurde von ATR Consulting im Jahre 2024 durchgeführt. Diese fand ebenso 
in Kabul statt. Die Umfrage wurde unter insgesamt 294 Befragten im Alter zwischen 16 und 35 
Jahren in Kabul durchgeführt. Die Datenerhebung erfolgte mittels computergestützter Telefon­
interviews zwischen 13.11.2024 und 27.11.2024. Herausforderungen bestanden zum einen im 
Hinblick darauf, dass viele Nummern nicht erreicht werden konnten und zum anderen darauf, 
dass viele weibliche Teilnehmer keinen oder nur einen zeitlich begrenzten Zugang zu ihren 
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Mobiltelefonen hatten. Für weitere Informationen zu Methodologie und Ergebnissen sei auf die 
nachfolgend zitierte Studie verwiesen (STDOK/ATR 14.1.2025).
Themenberichte der Staatendokumente zu Afghanistan
An dieser Stelle darf auf dieThemenberichte der Staatendokumentation hingewiesen werden, 
die von Gastautoren erstellt und im COI-CMS zu finden sind:
• Afghanistan: Afghan legal system under the Taliban (STDOK/Nassery 4.2024)
• Afghanistan: Pashtuns and the Pashtunwali (STDOK/VQ AFGH 4.2024)
• Afghanistan: A glance at the socio-economics of Afghan lives, three years after the regime 
change (VQ AFGH 4/STDOK 10.12.2024)
Europäische Partner
Die Staatendokumentation bedankt sich bei ihren europäischen Partnern, deren COI-Berichte für 
die Erstellung der vorliegenden Länderinformationen sehr hilfreich waren. Da die Methodologie 
der Staatendokumentation vorgibt, soweit möglich, Primärquellen zu verwenden, werden die 
Produkte europäischer Partner jedoch nicht immer direkt zitiert. Hervorzuheben sind folgende 
Partnerorganisationen:
• ACCORD - Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation
• BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland]
• DIS - Danish Immigration Service - Dänische Einwanderungsbehörde [Dänemark]]
• EUAA - European Union Agency for Asylum
• Landinfo - Referat für Länderinformationen der Einwanderungsbehörde [Norwegen]
• Migrationsverket - Schwedisches Migrationsamt [Schweden]
• SEM - Staatssekretariat für Migration [Schweiz]
Taliban-Regierung
Die Regierung der Taliban, das „ Islamische Emirat Afghanistan“ wurde mit Stand Jänner 2025 
von keinem Land der Welt offiziell anerkannt. Sie gilt als eine de-facto-Regierung mit de-facto-
Ministerien und de-facto-Ministern. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Länderin­
formationen auf die wiederholte Bezeichnung „ de-facto“ verzichtet.
Übernommene Kapitel
Das COI-CMS bietet die Möglichkeit, einzelne Kapitel aus anderen Dokumenten (Länderinfor­
mationen, Themenberichten … usw.) in ein bestimmtes Dokument zu übernehmen. Auf diese 
Weise können Informationen, die an anderer Stelle bereits aufgearbeitet wurden, einfach und 
schnell in bestehende Berichte aufgenommen werden. Da es sich um Kapitel aus anderen Be­
reichen bzw. von anderen Bearbeitern handelt, kann es zu geringfügigen Formunterschieden 
kommen.
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In diesen vorliegenden Länderinformationen wurden folgende Kapitel bzw. Unterkapitel aus 
anderen Dokumenten entnommen:
1. Afghanische Flüchtlinge in Iran und Pakistan / Afghanische Flüchtlinge in Pakistan
2. Afghanische Flüchtlinge in Iran und Pakistan / Afghanen in Iran
3. Rückkehr / Rückkehrunterstützung des österreichischen Staates
Englische Übersetzung
Für die Länderinformationen zu Afghanistan gibt es neben einer deutschen Ausgabe auch eine 
englische. Die aktuelle deutsche Version 11 entspricht inhaltlich der englischen Version 11. 
Auch wenn die beiden Länderinformationen ein unterschiedliches Datum der Veröffentlichung 
bzw. die einzelnen Kapiteln andere Daten der letzten Änderung haben, gibt es inhaltlich keinen 
Unterschied zwischen den beiden Versionen.
Quellen
■ AAN - Afghanistan Analysts Network (14.4.2020): The Afghanistan Election Conundrum (12): Good 
news and bad news about district numbers - Afghanistan Analysts Network - English, https://www.af
ghanistan-analysts.org/en/reports/political-landscape/the-afghanistan-election-conundrum-12-goo
d-news-and-bad-news-about-district-numbers , Zugriff 31.1.2023
■ ACLED - Armed Conflict Location and Event Data (3.10.2024): Armed Conflict Location & Event 
Data (ACLED) Codebook, https://acleddata.com/acleddatanew/wp-content/uploads/dlm_uploads/2
024/10/ACLED-Codebook-2024-7-Oct.-2024.pdf , Zugriff 16.1.2025
■ ACLED - Armed Conflict Location and Event Data (2.2022): Methodology and Coding Decisions 
around Political Violence and Demonstrations in Afghanistan (Version 5), https://acleddata.com/acle
ddatanew/wp-content/uploads/dlm_uploads/2019/01/ACLED_Afghanistan-Methodology_v5-Febru
ary-2022.pdf, Zugriff 16.1.2025
■ ACLED - Armed Conflict Location and Event Data (1.2015): Guide for Media Users, https://www.
acleddata.com/wp-content/uploads/2015/01/ACLED_User-Guide-for-Media_2015.pdf , Zugriff 
16.1.2025
■ ATR/STDOK - ATR Consulting (Autor), Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen 
und Asyl [Österreich] (Herausgeber) (3.2.2023): Kabul - Social Economic Survey 2022, https://
www.ecoi.net/en/file/local/2087688/Kabul_Socio-Economic Survey 2022.pdf, Zugriff 6.2.2023 [Login 
erforderlich]
■ ATR/STDOK - ATR Consulting (Autor), Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen 
und Asyl [Österreich] (Herausgeber) (18.1.2022): Survey report on the socio-economic situation 
(demography; security; economy; health care; housing), https://www.ecoi.net/en/file/local/2066706/
AFGHANISTAN - Socio-Economic Survey 2021.pdf, Zugriff 19.1.2023
■ EUAA - European Union Agency for Asylum (1.11.2024): Afghanistan Country Focus, https://www.ec
oi.net/en/file/local/2117560/2024_11_EUAA_COI_Report_Afghanistan_Country_Focus.pdf, Zugriff 
26.11.2024
■ STDOK/ATR - ATR Consulting (Autor), Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen 
und Asyl [Österreich] (Herausgeber) (14.1.2025): Kabul - Social Economic Survey 2024
■ STDOK/Nassery - Nassery, Idris (Autor), Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen 
und Asyl [Österreich] (Herausgeber) (4.2024): Themenbericht der Staatendokumentation: Afghan 
legal system under the Taliban, https://www.ecoi.net/en/document/2106982.html, Zugriff 10.4.2024
■ STDOK/VQ AFGH - Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Öster­
reich], Journalist aus Afghanistan [Vertrauliche Quelle 1] (4.2024): Themenbericht der Staatendoku­
mentation: Pashtuns and the Pashtunwali, https://www.ecoi.net/en/document/2106990.html, Zugriff 
10.4.2024
■ UCDP - Uppsala Conflict Data Program (o.D.a): About UCDP - Uppsala University, https://www.uu
.se/en/department/peace-and-conflict-research/research/ucdp/about-ucdp , Zugriff 16.1.2025
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■ UCDP - Uppsala Conflict Data Program (o.D.b): UCDP Methodology - Uppsala University, https:
//www.uu.se/en/department/peace-and-conflict-research/research/ucdp/ucdp-methodology , Zugriff 
16.1.2025
■ UCDP - Uppsala Conflict Data Program (9.12.2024): Daten zu sicherheitsrelevanten Vorfällen in 
Afghanistan, zur Verfügung gestellt via E-Mail. Liegt im Archiv der Staatendokumentation auf
■ UCDP - Uppsala Conflict Data Program (19.3.2024): UCDP Georeferenced Event Dataset Codebook 
Version 24.1, https://ucdp.uu.se/downloads/ged/ged241.pdf, Zugriff 16.1.2025
■ VQ AFGH 4/STDOK - Experte aus Afghanistan [vertrauliche Quelle 4] (Autor), Staatendokumentation 
des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] (Herausgeber) (10.12.2024): Afghanistan: 
A glance at the socio-economics of Afghan lives, three years after the regime change - 1, https:
//www.ecoi.net/en/document/2119598.html, Zugriff 10.12.2024 [Login erforderlich]
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3 Regionen Afghanistans
Letzte Änderung 2025-01-30 08:04
Quelle 1: STDOK-OSIF 7.9.2023a
Afghanistan verfügt über 34 Provinzen, die in Distrikte gegliedert sind. Auf einer Fläche von 
652.230 Quadratkilometern (CIA 25.11.2024) leben ca. 35 (NSIA 7.2024) bis 40,1 Millionen 
Menschen (CIA 25.11.2024). Es grenzt an sechs Länder: China (91 km), Iran (921 km) Paki­
stan (2.670 km), Tadschikistan (1.357 km), Turkmenistan (804 km), Usbekistan (144 km) (CIA 
25.11.2024). Seit der beinahe kampflosen Einnahme Kabuls am 15.8.2021 steht Afghanistan 
nahezu vollständig unter der Kontrolle der Taliban (AA 12.7.2024; vgl. EUAA 1.11.2024).
Nord-Af­
ghanistan
West-Af­
ghanistan
Zentral-
Afghanistan
Ost-Af­
ghanistan
Süd-Af­
ghanistan
Badakhshan Badghis Bamyan Khost Helmand
Baghlan Farah Daikundi Kabul Kandahar
Balkh Herat Ghazni Kapisa Zabul
Faryab Nimroz Ghor Kunar
Jawzjan Maidan Wardak Laghman
Kunduz Parwan Logar
Nuristan Uruzgan Nangarhar
9
15

Nord-Af­
ghanistan
West-Af­
ghanistan
Zentral-
Afghanistan
Ost-Af­
ghanistan
Süd-Af­
ghanistan
Panjsher Paktia
Samangan Paktika
Sar-e Pul
Takhar
Quelle 2:  NSIA 7.2024
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (12.7.2024): Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und ab­
schiebungsrelevante Lage in Afghanistan - Lagefortschreibung - (Stand: Juni 2024), https://www.
ecoi.net/en/file/local/2112794/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsre
levante_Lage_in_Afghanistan_-_Lagefortschreibung_-,_12.07.2024.pdf , Zugriff 2.9.2024 [Login 
erforderlich]
■ CIA - Central Intelligence Agency [USA] (25.11.2024): Afghanistan - The World Factbook, https:
//www.cia.gov/the-world-factbook/countries/afghanistan/#people-and-society , Zugriff 29.11.2024
■ EUAA - European Union Agency for Asylum (1.11.2024): Afghanistan Country Focus, https://www.ec
oi.net/en/file/local/2117560/2024_11_EUAA_COI_Report_Afghanistan_Country_Focus.pdf, Zugriff 
26.11.2024
■ NSIA - National Statistic and Information Authority [Afghanistan] (7.2024): Estimated Population of 
Afghanistan 2023-2024, availiable in the archive of the Staatendokumentation [Estimated Population 
of Afghanistan 2023-2024, liegt im Archiv der Staatendokumentation auf]
■ STDOK-OSIF - OSIF (Open Source Information)-Projekt der Staatendokumentation [Österreich] 
(7.9.2023a): Karte: Afghanistan, liegt im Archiv der Staatendokumentation auf, https://cloud.staate
ndokumentation.at/index.php/s/d8zgEGk7WLarjPG, Zugriff 26.9.2023
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3.1 Kabul-Stadt
Letzte Änderung 2025-01-30 08:05
Quelle 2: STDOK-OSIF 7.9.2023b
Kabul-Stadt ist die Hauptstadt Afghanistans und verfügt über eine geschätzte Einwohnerzahl 
zwischen 4,589.000  (CIA 25.11.2024) und ca. 5,766.181 Personen (NSIA 7.2024). Die Stadt ist 
aufgeteilt in 22 Bezirke und verfügt über einen internationalen Flughafen, der sich im 15. Stadt-
Bezirk befindet (AAN 2019). Die Bevölkerung besteht aus Paschtunen, Tadschiken, Hazara, 
Usbeken, Turkmenen, Belutschen, Sikhs und Hindus sowie Kutschi (PAN o.D.; vgl. NPS o.D.a).
Quellen
■ AAN - Afghanistan Analysts Network (2019): Kabul Unpacked, https://www.afghanistan-analysts.or
g/wp-content/uploads/2019/03/Kabul-Police-Districts.pdf , Zugriff 8.2.2024
■ CIA - Central Intelligence Agency [USA] (25.11.2024): Afghanistan - The World Factbook, https:
//www.cia.gov/the-world-factbook/countries/afghanistan/#people-and-society , Zugriff 29.11.2024
■ NPS - Naval Postgraduate School (o.D.a): Kabul Provincial Overview, https://my.nps.edu/web/ccs/k
abul?inheritRedirect=true, Zugriff 8.2.2024 [Login erforderlich]
■ NSIA - National Statistic and Information Authority [Afghanistan] (7.2024): Estimated Population of 
Afghanistan 2023-2024, availiable in the archive of the Staatendokumentation [Estimated Population 
of Afghanistan 2023-2024, liegt im Archiv der Staatendokumentation auf]
■ PAN - Pajhwok Afghan News (o.D.): Kabul province background profile, https://elections.pajhwok.
com/en/content/kabul-province-background-profile , Zugriff 8.2.2024
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