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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
und November 2022 zeigt eine Verdreizehnfachung (IOM/UNHCR 29.11.2023). Insgesamt wur den 23.804 Afghanen im November 2023 verhaftet, davon 1.872 PoR-Karteninhaber (UNHCR/ IOM 10.11.2024). Nach diesem Höhepunkt sank die Zahl signifikant und blieb im Jahr 2024 auf einem im Ver gleich niedrigen Niveau. Im November 2024 kündigte der Innenminister allerdings an, dass alle afghanischen Staatsbürger ein No-Objection Certificate (NOC) benötigen, um nach dem 31. Dezember 2024 im Hauptstadtterritorium Islamabad bleiben zu können. In Folge stieg bereits im Dezember die Zahl der Verhaftungen im Vergleich zum Vormonat um 80 Prozent auf 2.058 Personen. Davon entfielen mit 1.180 an der Zahl 35 Prozent auf Islamabad. Allerdings waren auch schon im November die Zahlen gestiegen (UNHCR/IOM 10.1.2025). Amnesty Internatio nal berichtet daraufhin, dass in der Woche nach Inkrafttreten zwischen 1. und 8. Jänner 2025 mehr als 800 Afghanen in Islamabad verhaftet wurden (AI 8.1.2025). Laut UNHCR wurden 285 Afghanen vom 1. bis zum 15. Jänner von Islamabad abgeschoben (VOA 16.1.2025). Quelle 12: UNHCR/IOM 10.1.2025Verhaftungen von Afghanen Monatsweise Abschiebungen Die Zahl der Abschiebungen nach Afghanistan hatte sich bereits nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan erhöht. Direkt im Folgezeitraum wurden zwischen September und Oktober 2021 laut UNHCR 1.800 Personen zurückgeführt (UNHCR 22.12.2021). Die Abschiebungen gingen daraufhin zurück auf 1.740 Personen im gesamten Jahr 2022 (IOM 7.3.2023). Ab Jänner 2023 nahm die Zahl der Abschiebungen wieder stark zu (VB Islamabad 27.2.2023). Auch Frauen und Kinder waren betroffen (Guardian 10.1.2023). Nach der Verkündung des Repatriierungsplanes registrierte IOM für den Monat Oktober 2023 - also noch vor Ablauf der Deadline zur freiwilligen Ausreise - 959 Abschiebungen. Vom 1. bis zum 30. November verzeichnete UNHCR schließlich 24.506 Abschiebungen (UNHCR 23.10.2024). Im Erhebungszeitraum vor der Ankündigung des Plans von 1. bis 15. September wurden zum Vergleich 228 Afghanen abgeschoben (IOM 22.9.2023). 170

Nach dem Höhepunkt im November ging die Zahl der Abschiebungen stark zurück, auf zuerst 3.458 im Dezember 2023 und schließlich 632 im Jänner 2024, auf dessen Niveau die Zahlen sich mit Schwankungsbreiten einpendelte. Dementsprechend schreibt UNHCR auch von einer de facto Pause des Repatriierungsplans (UNHCR 23.10.2024). Insgesamt wurden im Zeitraum 15. September 2023 bis 2. November 2024 35.957 Afghanen abgeschoben. Darunter waren 1.972 PoR-Karteninhaber, das sind 5 Prozent aller Betroffenen (UNHCR/IOM 10.11.2024). Quelle 13: UNHCR/IOM 10.11.2024Monatsweise Auswertung zu Rückkehrern und Abschiebungen Freiwillige Assistierte Rückkehr unter UNHCR-Mandat UNHCR unterhält in Pakistan zwei Zentren zur Unterstützung einer freiwilligen Rückkehr nach Afghanistan, eines in Khyber Pakhtunkhwa und eines in Belutschistan (UNHCR 13.12.2024a). Diese Zentren wickeln das Programm zur freiwilligen Rückkehr - VolRep - ab, das registrierte afghanische Flüchtlinge [Anm. PoR-Karteninhaber] bei einer Rückkehr unterstützt. Dieses wird nun verstärkt in Anspruch genommen (UNHCR 17.4.2024). Für das Jahr 2024 verzeichnete UNHCR bis zum 30. November 25.130 Rückkehrer unter diesem Unterstützungsprogramm. Davon waren 51 Prozent männlich und 49 Prozent weiblich. Im Jahr 2023 unterstützte UNHCR 36.337 Rückkehrer unter dem Programm (UNHCR 13.12.2024a). Als Reaktion auf den Repatriierungsplan der Regierung richtete UNHCR zusätzlich Unterstüt zungsmöglichkeiten für andere Rückkehrergruppen ein (UNHCR 24.11.2023). Es bietet nun auch finanzielle Unterstützung für rückkehrende Afghanen, die in Pakistan nur eine UNHCR-ei gene Flüchtlingsregistrierung erhalten haben oder als schutzbedürftig ausgemacht wurden bzw. PoR- und ACC-Karteninhaber, die abgeschoben wurden. Damit unterstützte UNHCR im Zeit raum 15. September 2023 bis 12. Dezember 2024 insgesamt 117.200 Afghanen im Zuge ihrer Rückkehr (UNHCR 13.12.2024b). Die Unterstützung beinhaltet finanzielle Leistungen, medizi nische Versorgung sowie, wenn nötig, vorübergehende Unterbringung in Afghanistan (UNHCR 21.10.2024). Allgemeine Lage: Verteilung der Population, Zugang zu Grundversorgung, Gesundheit, Bildung und Rechtsschutz 171

Laut UNHCR sind 53 Prozent der circa 1,53 Millionen von UNHCR registrierten afghanischen Flüchtlinge (mittels PoR-Karten sowie verschiedenen UNHCR-Schutzkarten) männlich und 47 Prozent weiblich. 50 Prozent sind minderjährig. Den überwiegenden Anteil aller registrierten afghanischen Flüchtlinge machen mit 1.270.165 an der Zahl Paschtunen aus, Hazara stellen mit 61.013 Personen die drittgrößte Gruppe (UNHCR 13.12.2024c). Ungefähr 52,7 Prozent leben in der Provinz Khyber Pakhtunkhwa, 23,6 Prozent in Belutschistan, 14,6 im Punjab, 5,5 im Sindh und 3,2 in der Hauptstadt Islamabad (UNHCR 30.11.2024). Von den registrierten afghanischen Flüchtlingen leben 31,4 Prozent in einem der Flüchtlings lager oder Flüchtlingsdörfer, die restlichen 68,6 Prozent in Aufnahmegemeinden außerhalb (UNHCR 13.12.2024c). Sie setzen damit die bereits belasteten lokalen Systeme öffentlicher Dienstleistungen, wie für Bildung und Gesundheit sowie den Arbeitsmarkt zusätzlich unter Druck (UNHCR 6.7.2020). Die Zahl der Neuankömmlinge stellte eine zusätzliche Belastung dar (UNHCR 27.10.2023). Der Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen und der Versorgung der Grundbedürfnisse ist unterschiedlich je nach rechtlichem Status und örtlicher Lage. Undokumentierte Afghanen sind mit den meisten Schwierigkeiten konfrontiert, aber auch die ACC-Karten waren nicht für einen dauerhaften Aufenthalt gedacht. Ihre Halter haben ebenfalls keinen Rechtsanspruch auf die Eröffnung eines Bankkontos oder Zugang zu Bildung und öffentlicher Gesundheitsversorgung (UNHCR 11.3.2024). Schwierig ist die soziale und wirtschaftliche Lage der Afghanen in den Flüchtlingssiedlungen, v. a. aber in den Ballungszentren der Großstädte (AA 21.10.2024). Laut UNHCR variiert die Grundversorgung in den Flüchtlingslagern stark und es gibt Lücken in der Wasser-, Stromversorgung sowie in der Abfallentsorgung, sodass viele Flüchtlinge weiterhin keinen Zugang zu Trinkwasser haben und die hygienischen Bedingungen oft schlecht sind (UNHCR 11.3.2024). Insgesamt haben sich die sozioökonomischen Bedingungen für afghanische Flüchtlinge im Zuge der ökonomischen Schwierigkeiten Pakistans erschwert. Auch hatte die Flutkatastrophe 2022 Auswirkungen auf die Flüchtlingspopulationen. So wurden Schulen und kommunale Einrichtun gen in den Flüchtlingslagern und der umgebenden Aufnahmegesellschaft zerstört, was auch 2023 noch nachwirkte (UNHCR 26.6.2024). Als Reaktion auf die Flut unterstützte UNHCR mehr als 1 Million afghanische Flüchtlinge in Pakistan zwischen Jänner und Juni 2023 mit einem zusätzlichen Zahlungsprogramm (UNHCR 20.9.2023). Es gibt keine formale Berechtigung für Flüchtlinge, legal zu arbeiten, aber es gibt auch kein Gesetz, das es ihnen verbietet, im privaten oder im informellen Sektor zu arbeiten. Viele Flücht linge arbeiten als Tagelöhner oder in der informellen Wirtschaft. Die lokalen Arbeitgeber beuten die Flüchtlinge auf dem informellen Arbeitsmarkt oft mit niedrigen oder unbezahlten Löhnen aus. Frauen und Kinder sind besonders gefährdet und nehmen unterbezahlte und unerwünschte Arbeit an (USDOS 23.4.2024). UNHCR unterhält Projekte zur Förderung des eigenständigen Lebensunterhalts und der wirt schaftlichen Eingliederung von Flüchtlingen. Der Schwerpunkt liegt auf der sozialen und wirt schaftlichen Stärkung in den Flüchtlings- und Aufnahmegemeinschaften. Die Unterstützung 172

konzentriert sich auf den Aufbau landwirtschaftlicher und handwerklicher Fertigkeiten sowie auf verschiedene Berufsausbildungen, die an den lokalen Markt, aber auch an eine Rückkehr, angepasst sind (UNHCR 17.4.2024). Laut der mit den Smartcards verbundenen Information Verification Exercise haben 61 Prozent aller registrierten afghanischen Flüchtlinge keine Aus bildung und von jenen mit Ausbildung sind nur 38 Prozent Frauen (UNHCR 16.3.2023). Die Verfassung garantiert kostenfreie und verpflichtende Bildung für alle Kinder zwischen fünf und sechzehn, unabhängig von ihrer Nationalität. Alle registrierten Flüchtlingskinder haben theoretisch Zugang zu den öffentlichen Bildungseinrichtungen. Von Kindern mit ACC-Status gibt es Berichte, dass eine Einschreibung an Schulen möglich ist, zumindest aus der Provinz Khyber Pakhtunkhwa, während afghanische Kinder ohne Dokumentation sich nicht an öffentlichen Schulen einschreiben können. Für ältere Kinder, besonders Mädchen in Flüchtlingslagern, ist der Zugang zu Bildung schwierig. Afghanische Flüchtlinge haben das Recht auf Einschreibung an den Universitäten mit ihren PoR-Karten, allerdings begrenzen einige Universitäten die Plätze, die an Afghanen vergeben werden (USDOS 23.4.2024). Ungefähr 52.000 Flüchtlingskinder besuchen 142 eigene Schulen in den 54 Camps. UNHCR versucht, die Bildungsmöglichkeiten der Kinder zu verbessern, indem es einerseits in den Flüchtlingscamps sichere Schulen zur Verfügung stellt, aber andererseits in staatliche Ressourcen und Infrastruktur investiert, um den Besuch afghanischer Flüchtlinge in regulären pakistanischen Schulen zu gewährleisten (UNHCR 17.4.2024). Im Zug der Ankündigung des Repatriierungsplans blieben viele Kinder, auch von PoR-Karteninhabern, den Schulen fern (UNHCR 26.6.2024). Das Gesundheitswesen in Pakistan ist vollständig integrativ, d. h. afghanische Flüchtlinge ha ben uneingeschränkten Zugang zur staatlichen Gesundheitsversorgung. Umgekehrt unterstützt UNHCR die staatlichen Einrichtungen in den Aufnahmegebieten in Aufbau und Stärkung qualita tiver medizinischer Leistungen durch verschiedene Programme und der Finanzierung der Aus stattung, sodass sowohl die Aufnahmegesellschaft als auch die Flüchtlinge profitieren (UNHCR 17.10.2024). Auch Afghanen ohne Aufenthaltsdokument haben Zugang zu den öffentlichen Ge sundheitseinrichtungen (UNHCR 16.3.2023). Ein kostenloser Zugang zu Gesundheitsdiensten ist allerdings verbunden mit dem Status als registrierter Afghane, also PoR- und ACC-Karten besitzer. PoR-Karteninhaber werden auch in einige Vorsorgeprogramme miteinbezogen. Für undokumentierte Afghanen ist der Zugang schwieriger. In öffentlichen Einrichtungen erhalten sie zwar Behandlungen, Medikamente müssen sie allerdings selbst erwerben. Eine Studie aus dem Jahr 2021 zeigte, dass Betroffene mit Schwierigkeiten rechnen und es so eine gängige Praxis ist, PoR- oder ACC-Karten auszuborgen (EUAA 5.2022). Auch die verstärkte Bereitstellung von Leistungen der psychischen Gesundheit und der psy chosozialen Unterstützung in Belutschistan ist ein zentraler Bereich der UNHCR-Programme (UNHCR 17.10.2024). Afghanische Flüchtlinge haben Zugang zu Polizei und Gerichten, doch insbesondere Ärmere fürchten sich davor (USDOS 12.4.2022b). Es gibt Berichte, wonach die Polizei insbesondere von marginalisierten Gruppen, wie afghanischen Flüchtlingen, Bestechungsgelder verlangt, die se unrechtmäßig verhaftet oder schikaniert. Berichte über unrechtmäßige Verhaftungen und 173

Erpressungen haben im Zuge der Umsetzung des Repatriierungsplans zugenommen (US DOS 23.4.2024). UNHCR betreibt neun Zentren zur Rechtsberatung und Unterstützung in je nen Gebieten, in denen die Mehrheit der Flüchtlinge lebt. Ein Fokus liegt auf der Freilassung von festgenommenen und inhaftierten Personen (UNHCR 17.4.2024). Insbesondere nach dem Großanschlag auf die Army Public School in Peschawar wurde ab 2014 von einer Erhöhung der Kontrollen, Razzien, Verhaftungen und auch Schikanen durch die Polizei berichtet. Ab 2017 ist u. a. anhand der Daten zu Razzien und Festnahmen ein Rückgang dieser Vorgehensweise er kennbar. Mit dem neuen Zufluss afghanischer Flüchtlinge nach der Machtübernahme der Taliban verstärkte sich der argwöhnische Umgang der Polizei mit Afghanen wieder. Allerdings korreliert dies auch mit verstärkten Sicherheitskontrollen aufgrund der Zunahme der Anschlagszahlen (EUAA 5.2022). Im Zuge der Umsetzung des Repatriierungsplans und des damit gestiegenen Risikos von Verhaftungen und Abschiebungen wurde die Rechtshilfe des UNHCR aufgestockt (UNHCR 26.6.2024). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (21.10.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Islamischen Republik Pakistan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2117687/Deutschland. Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Islamischen Republik Pakistan, 21.10.2024.pdf, Zugriff 27.12.2024 ■ AI - Amnesty International (8.1.2025): Pakistan: Renewed arrests, detention and harassment of Afghan refugees must stop, https://www.amnesty.org/en/latest/news/2025/01/pakistan-renewed-arr ests-detention-and-harassment-of-afghan-refugees-must-stop/ , Zugriff 19.1.2025 ■ AP - Associated Press (7.1.2023): Pakistan frees 524 Afghan migrants from Karachi jail, https://ap news.com/article/afghanistan-karachi-pakistan-government-9f61fdfe7c1774117acc8ef30954d961 , Zugriff 22.3.2023 ■ BBC - British Broadcasting Corporation (23.1.2023): کرت ار ناتسناغفا شزومآ همادا دیما هب مدش ینادنز ناتسکاپ رد یلو مدرک ,https://www.bbc.com/persian/articles/c72xgx55117o , Zugriff 22.3.2023 ■ DAWN - DAWN Newspaper (22.11.2023): Chaman grinds to a halt amid protests, https://www.dawn .com/news/1791378/chaman-grinds-to-a-halt-amid-protests , Zugriff 10.12.2024 ■ DAWN - DAWN Newspaper (13.11.2023): More border crossings to open for repatriation, https: //www.dawn.com/news/1788880, Zugriff 26.2.2024 ■ DP - Dialogue Pakistan (29.12.2022): Pakistan to fine ‘overstaying’ foreign nationals from January 01, https://www.dialoguepakistan.com/pakistan-to-fine-overstaying-foreign-nationals-from-january-01 , Zugriff 21.3.2023 ■ EUAA - European Union Agency for Asylum (5.2022): Pakistan - Situation of Afghan refugees Country of Origin Information Report, https://euaa.europa.eu/sites/default/files/publications/2022-06/2022_0 5_COI_Pakistan_Situation_of_Afghan_refugees_EN.pdf, Zugriff 4.12.2024 ■ ExT - Express Tribune, The (2.10.2023): Pakistan to introduce ‘single-document regime’ for Afghan travelers, https://tribune.com.pk/story/2438819/pakistan-to-introduce-single-document-regime-for -afghan-travelers, Zugriff 26.2.2024 ■ FP - Foreign Policy (22.11.2021): Afghan Refugees Get Cold Welcome in Pakistan, https://foreignp olicy.com/2021/11/22/afghanistan-refugees-pakistan-taliban-border , Zugriff 21.3.2023 ■ Guardian - The Guardian (10.1.2023): Pakistan sends back hundreds of Afghan refugees to face Taliban repression, https://www.theguardian.com/global-development/2023/jan/10/pakistan-sends -back-hundreds-of-afghan-refugees-to-face-taliban-repression , Zugriff 22.3.2023 ■ HRCP - Human Rights Commission of Pakistan (8.5.2024): State of Human Rights in 2023, https: //hrcp-web.org/hrcpweb/wp-content/uploads/2020/09/2024-State-of-human-rights-in-2023-EN.pdf , Zugriff 10.5.2024 ■ HRW - Human Rights Watch (28.11.2023): Pakistan: Widespread Abuses Force Afghans to Leave - Pakistan, https://reliefweb.int/attachments/e48fa0f1-1abb-459a-ae3c-e967f38312cd/Pakistan_- Widespread Abuses Force Afghans to Leave.pdf, Zugriff 13.12.2024 174

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■ USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Reports on Human Rights Practices: Pakistan, https://www.state.gov/reports/2022-country-reports-on-human-rights-p ractices/pakistan, Zugriff 14.9.2023 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (12.4.2022b): 2021 Country Report on Human Rights Practices: Pakistan, https://www.ecoi.net/en/document/2071127.html, Zugriff 21.3.2023 ■ VB Islamabad - Verbindungsbeamt*in des BMI in Islamabad/Bangkok [Österreich] (27.2.2023): An frage der BFA Staatendokumentation: Afghanische Flüchtlinge in Pakistan, Auskunft per E-Mail [liegt in der Staatendokumentation auf] ■ VB Islamabad - Verbindungsbeamt*in des BMI in Islamabad/Bangkok [Österreich] (6.5.2021): An frage der BFA Staatendokumentation: Afghanische Flüchtlinge in Pakistan, Auskunft per Email [liegt in der Staatendokumentation auf] ■ VOA - Voice of America (16.1.2025): Pakistan deports Afghans with UNHCR papers, https://www.vo anews.com/a/pakistan-deports-afghans-with-unhcr-papers/7939282.html , Zugriff 19.1.2025 ■ VOA - Voice of America (3.10.2023): Pakistan Tightens Entry Rules for Afghan Travelers, https: //www.voanews.com/a/pakistan-tightens-entry-rules-for-afghan-travelers/7294362.html , Zugriff 26.2.2024 21 Grundversorgung 21.1 Wirtschaft und Arbeitsmarkt Letzte Änderung 2025-06-05 08:04 Allgemeine Wirtschaftsleistung Pakistan weist eine gemischte Wirtschaft auf, in der Firmen in staatlichem Eigentum für einen großen Anteil des Bruttoinlandsprodukts (BIP) verantwortlich sind. Früher überwiegend land wirtschaftlich geprägt, hat sich die Wirtschaft deutlich diversifiziert. Der Handels- und Dienstleis tungssektor ist stark gewachsen und trägt heute den größten Anteil an der Wirtschaftsleistung(EB 7.1.2025). Konkret wird das BIP zu mehr als 50 Prozent durch den Dienstleistungssektor erwirt schaftet, gefolgt von der Landwirtschaft mit rund 24 Prozent und der Industrie mit fast 20 Prozent. Pakistan hat nach Indien die zweitgrößte Wirtschaft in Südasien (DFAT 2024). Handwerk und Produktion machen ein Sechstel des BIP aus. Der Anteil der Finanzdienstleistungen am BIP ist relativ gering, doch signifikant steigend. Eine wichtige Einnahmequelle sind die Rücküberwei sungen von Auslandspakistanis (EB 7.1.2025). Die Wirtschaftsleistung schneidet im Vergleich mit vielen anderen Entwicklungsländern gut ab, und Pakistan kann die letzten Jahrzehnte eine solide Wachstumsrate vorweisen. Gleichzeitig ist die Bevölkerung stark angewachsen, sodass die Wirtschaftsleistung pro Kopf trotz des realen Wirtschaftswachstums nur langsam gestiegen ist (EB 7.1.2025). Außerdem weist Pakistan einen sehr großen informellen Wirtschaftssektor auf, in dem sich über 70 Prozent der Arbeitskräfte im nicht-landwirtschaftlichen Bereich bündeln. Diese Größe stellt auch eine Herausforderung für Steuereinnahmen dar (BS 19.3.2024). Im Finanzjahr 2022-23 hatte Pakistan mit starkem wirtschaftlichem Gegenwind zu kämpfen. Die BIP-Wachstumsraten fielen von 5,8 Prozent im Jahr 2021 und 6,1 Prozent im Jahr 2022 auf rund 0,3 Prozent im Jahr 2023 (DFAT 2024; vgl. WB 2.4.2024a). Bereits bestehende wirt schaftliche Ungleichgewichte, wie hohe Haushaltsdefizite und Verschuldung führten zu einer hohen Anfälligkeit gegenüber äußeren Faktoren (WB 2.4.2024b). Dadurch litt Pakistan beson ders unter globalen wirtschaftlichen Schocks, darunter Störungen in der Lieferkette aufgrund 177

des Russland-Ukraine-Konflikts, Inflation, Ölpreisschocks sowie den enormen Schäden der Überschwemmungskatastrophe 2022 (MOFPAKI 11.6.2024; vgl. WB 2.4.2024a). Zusätzlich erschwerend führte das wiederholte Nichteinhalten der Umsetzung des Programms des Internationalen Währungsfonds (IWF) zu einem Aussetzen internationaler Gelder und damit zu einem kritischen Stand an Währungsreserven bei gleichzeitiger hoher Inflation und einer starken Abwertung der Währung (WB 2.4.2024b). Das letzte Programm des IWF lief damit im Juni 2023 ohne Abschluss aus (DFAT 2024). Im Mai 2023 erreichte die Inflation eine noch nie da gewesene Höhe von 38 Prozent (TE 1.6.2023). Schließlich gelang es Pakistan, mit dem IWF eine Stand-By-Kreditvereinbarung in Höhe von 3 Milliarden USD mit einer Laufzeit bis April 2024 zu vereinbaren (DFAT 2024; vgl. WB 2.4.2024b). Außerdem wurde bei einer UN-Konferenz von internationalen Gebern beinahe 10 Milliarden USD zur Unterstützung der Bewältigung der Flutschäden zugesagt. Davon sind allerdings knapp 90 Prozent Kredite (WOZ 31.8.2023). In seiner Überprüfung der Ziele der Stand-By-Kreditvereinbarung im April 2024 attestierte der IWF eine Verbesserung der ökonomischen Bedingungen, Fortschritte in der wirtschaftlichen Stabilisierung, ein moderates Wachstum des BIP und ein Sinken der Inflation, wenn auch noch auf hohem Niveau (IMF 10.5.2024; vgl. MOFPAKI 11.6.2024; vgl. Current 11.6.2024). Im Mai 2024, ein Jahr nach dem historisch höchsten Stand, war die Inflationsrate bereits auf 11,8 Prozent gesunken (TE 3.6.2024). Im Oktober 2024 genehmigte der IWF einen ausgedehnten Hilfsfonds in der Höhe von 7 Milliarden USD für 37 Monate, um die begonnenen Reformen und die Stabilisierung zu unterstützen (DFAT 2024). In der Zwischenzeit ist die Inflationsrate für Jänner 2025 auf 2,4 Prozent gesunken. Auch die Kosten für Lebensmittel sanken wieder (TE 3.2.2025). Arbeitsmarkt Laut pakistanischem Finanzministerium stieg die Zahl der Erwerbsbevölkerung von 68,75 Mil lionen im Erhebungszeitraum 2018/19 auf 71,76 Millionen im Zeitraum 2020/21, die Zahl der Er werbstätigen im gleichen Zeitraum von 64,03 Millionen auf 67,25 Millionen (MOFPAKI 11.6.2024). Die Bevölkerung wächst jedes Jahr um etwa 2 Prozent (BMZ o.D.). Fast 3 Millionen junge Men schen treten jährlich in den Arbeitsmarkt ein (ILO 27.3.2024). Das Land steht damit vor der Herausforderung, seiner Bevölkerung berufliche Möglichkeiten zu bieten (BS 19.3.2024). Landwirtschaft und Fischerei stellen den größten Anteil am Arbeitsmarkt und tragen zum Ein kommen für ein noch breiteres Segment der Bevölkerung bei (EB 7.1.2025). So stellt die Land wirtschaft laut der offiziellen Arbeitskräfteerhebung 37,4 Prozent der Beschäftigten (MOFPAKI 11.6.2024; vgl. IOM 12.2024). Der Anteil des Dienstleistungssektors an der Gesamtzahl an Arbeitskräften wächst am stärksten und macht etwa 37,2 Prozent aus, die Industrie nimmt ca. 25,4 Prozent ein (MOFPAKI 11.6.2024). Handwerk und Produktion sind insbesondere durch die Textilindustrie ein bedeutendes Segment des Arbeitsmarktes. Der Handel, als einer der wichtigsten Sektoren der pakistanischen Wirtschaft, beschäftigt auch einen erheblichen Teil der Arbeitskräfte. Das Staatswesen ist traditionell ebenfalls ein Hauptarbeitgeber in Pakistan, dort 178

findet sich ungefähr ein Fünftel der Arbeitskräfte (EB 7.1.2025). Regional sind 60 Prozent der Arbeitskräfte des Landes in der Provinz Punjab konzentriert (IOM 22.3.2023). Arbeits- und Einkommensmöglichkeiten, die internationalen Sozialstandards entsprechen, sind kaum vorhanden, über 70 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse liegen im informellen Sektor, der breite arbeitsrechtliche Defizite aufweist (BMZ o.D.). Das durchschnittliche Monatseinkom men liegt zwischen 30.000 und 40.000 PKR [ca. 103 - 138 EUR; Umrechnungen laut finanzen.net 6.2.2025] (IOM 12.2024). Die offizielle Zahl der arbeitslosen erwerbsfähigen Bevölkerung betrug laut dem letzten Erhebungszeitraum 2021/22 4,51 Millionen. Damit liegt die offizielle Arbeitslo senquote bei 6,3 Prozent (MOFPAKI 11.6.2024). Im Jahr 2023 haben sich 862.625 Pakistaner im dafür zuständigen Bureau of Emigration & Overseas Employment offiziell registriert, um im Ausland zu arbeiten. Dies ist eine Steigerung um 4 Prozent gegenüber 2022. Diese Migration konzentriert sich v.a. auf die Golfstaaten, wo bei Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate die überwiegende Mehrheit stellen (MOFPAKI 11.6.2024). Arbeitslosenunterstützung, Arbeitsmarktförderung, Berufsförderung Pakistan verfügt über einige Programme zur Unterstützung Arbeitsloser. Diese beinhalten z.B. eine bezahlte Weiterbildung, die Förderung von Geschäftsgründungen oder auch Programme zur Anstellung im staatlichen Sektor (ILO 1.9.2021). Eine allgemeine Arbeitslosenversicherung gibt es allerdings nicht (ILO 27.3.2024). Weiterbildungs- und Berufsausbildungseinrichtungen der pakistanischen Regierung wie die Na tional Vocational & Technical Education Commission (NAVTEC) oder die Technical Education and Vocational Training Authorites (TEVTA) der jeweiligen Provinzregierungen des Punjab, des Sindh, Khyber Pakhtunkhwa und Belutschistans bieten eine Vielzahl von Kursen an. Abgedeckte Bereiche sind z.B. IT, Autoelektrik, Motorradmechanik oder Stickerei, Schneiderei und Kosmetik (IOM 12.2024; vgl. TVETPAKI 4.2023). Die staatlichen National Vocational & Technical Trai ning Commission NAVTTC hat dabei speziell den Auftrag, junge Menschen beruflich für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren (MOFPAKI 11.6.2024). Die wichtigste Maßnahme zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsmarkt ist das National Voca tional Educational & Technical Sector Support Programme (TVET-Reform). Das Programm hat das Ziel, die Bedarfsorientierung der technischen und beruflichen Ausbildung zu verbessern. Eine wichtige Säule des Programms ist die Reintegration von Rückkehrern (IOM 22.3.2023; vgl. TVETPAKI 4.2023). Für diese und andere Personengruppen werden Karriereberatung, Unter stützung beim Aufbau eines Kleinunternehmens, Fortbildung, Berufsmessen, Vermittlung von Mikrokrediten zum Aufbau eines Kleinunternehmens und andere Dienste angeboten (TVETPAKI o.D.; vgl. IOM 22.3.2023, MOFPAKI 11.6.2024). Im Bereich der beruflichen Weiterbildung junger Arbeitnehmer ist auch das Prime Minister’s Youth Skill Development Programme tätig, in dem mit Stand Juni 2024 56.000 junge Menschen eingeschrieben waren. Es bietet z.B. Weiterbildungen im IT- und Industriesektor für höher gebil dete junge Menschen. Ergänzt wird es durch das Prime Minister’s Youth Business and Agriculture 179
