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und November 2022 zeigt eine Verdreizehnfachung (IOM/UNHCR 29.11.2023). Insgesamt wur­
den 23.804 Afghanen im November 2023 verhaftet, davon 1.872 PoR-Karteninhaber (UNHCR/
IOM 10.11.2024).
Nach diesem Höhepunkt sank die Zahl signifikant und blieb im Jahr 2024 auf einem im Ver­
gleich niedrigen Niveau. Im November 2024 kündigte der Innenminister allerdings an, dass alle 
afghanischen Staatsbürger ein No-Objection Certificate (NOC) benötigen, um nach dem 31. 
Dezember 2024 im Hauptstadtterritorium Islamabad bleiben zu können. In Folge stieg bereits 
im Dezember die Zahl der Verhaftungen im Vergleich zum Vormonat um 80 Prozent auf 2.058 
Personen. Davon entfielen mit 1.180 an der Zahl 35 Prozent auf Islamabad. Allerdings waren 
auch schon im November die Zahlen gestiegen (UNHCR/IOM 10.1.2025). Amnesty Internatio­
nal berichtet daraufhin, dass in der Woche nach Inkrafttreten zwischen 1. und 8. Jänner 2025 
mehr als 800 Afghanen in Islamabad verhaftet wurden (AI 8.1.2025). Laut UNHCR wurden 285 
Afghanen vom 1. bis zum 15. Jänner von Islamabad abgeschoben (VOA 16.1.2025).
Quelle 12: UNHCR/IOM 10.1.2025Verhaftungen von Afghanen Monatsweise
Abschiebungen
Die Zahl der Abschiebungen nach Afghanistan hatte sich bereits nach der Machtübernahme der 
Taliban in Afghanistan erhöht. Direkt im Folgezeitraum wurden zwischen September und Oktober 
2021 laut UNHCR 1.800 Personen zurückgeführt (UNHCR 22.12.2021). Die Abschiebungen 
gingen daraufhin zurück auf 1.740 Personen im gesamten Jahr 2022 (IOM 7.3.2023). Ab Jänner 
2023 nahm die Zahl der Abschiebungen wieder stark zu (VB Islamabad 27.2.2023). Auch Frauen 
und Kinder waren betroffen (Guardian 10.1.2023).
Nach der Verkündung des Repatriierungsplanes registrierte IOM für den Monat Oktober 2023 - 
also noch vor Ablauf der Deadline zur freiwilligen Ausreise - 959 Abschiebungen. Vom 1. bis zum 
30. November verzeichnete UNHCR schließlich 24.506 Abschiebungen (UNHCR 23.10.2024). 
Im Erhebungszeitraum vor der Ankündigung des Plans von 1. bis 15. September wurden zum 
Vergleich 228 Afghanen abgeschoben (IOM 22.9.2023).
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Nach dem Höhepunkt im November ging die Zahl der Abschiebungen stark zurück, auf zuerst 
3.458 im Dezember 2023 und schließlich 632 im Jänner 2024, auf dessen Niveau die Zahlen 
sich mit Schwankungsbreiten einpendelte. Dementsprechend schreibt UNHCR auch von einer 
de facto Pause des Repatriierungsplans (UNHCR 23.10.2024). Insgesamt wurden im Zeitraum 
15. September 2023 bis 2. November 2024 35.957 Afghanen abgeschoben. Darunter waren 
1.972 PoR-Karteninhaber, das sind 5 Prozent aller Betroffenen (UNHCR/IOM 10.11.2024).
Quelle 13: UNHCR/IOM 10.11.2024Monatsweise Auswertung zu Rückkehrern und Abschiebungen
Freiwillige Assistierte Rückkehr unter UNHCR-Mandat
UNHCR unterhält in Pakistan zwei Zentren zur Unterstützung einer freiwilligen Rückkehr nach 
Afghanistan, eines in Khyber Pakhtunkhwa und eines in Belutschistan (UNHCR 13.12.2024a). 
Diese Zentren wickeln das Programm zur freiwilligen Rückkehr - VolRep - ab, das registrierte 
afghanische Flüchtlinge [Anm. PoR-Karteninhaber] bei einer Rückkehr unterstützt. Dieses wird 
nun verstärkt in Anspruch genommen (UNHCR 17.4.2024). Für das Jahr 2024 verzeichnete 
UNHCR bis zum 30. November 25.130 Rückkehrer unter diesem Unterstützungsprogramm. 
Davon waren 51 Prozent männlich und 49 Prozent weiblich. Im Jahr 2023 unterstützte UNHCR 
36.337 Rückkehrer unter dem Programm (UNHCR 13.12.2024a).
Als Reaktion auf den Repatriierungsplan der Regierung richtete UNHCR zusätzlich Unterstüt­
zungsmöglichkeiten für andere Rückkehrergruppen ein (UNHCR 24.11.2023). Es bietet nun 
auch finanzielle Unterstützung für rückkehrende Afghanen, die in Pakistan nur eine UNHCR-ei­
gene Flüchtlingsregistrierung erhalten haben oder als schutzbedürftig ausgemacht wurden bzw. 
PoR- und ACC-Karteninhaber, die abgeschoben wurden. Damit unterstützte UNHCR im Zeit­
raum 15. September 2023 bis 12. Dezember 2024 insgesamt 117.200 Afghanen im Zuge ihrer 
Rückkehr (UNHCR 13.12.2024b). Die Unterstützung beinhaltet finanzielle Leistungen, medizi­
nische Versorgung sowie, wenn nötig, vorübergehende Unterbringung in Afghanistan (UNHCR 
21.10.2024).
Allgemeine Lage: Verteilung der Population, Zugang zu Grundversorgung, Gesundheit, 
Bildung und Rechtsschutz
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Laut UNHCR sind 53 Prozent der circa 1,53 Millionen von UNHCR registrierten afghanischen 
Flüchtlinge (mittels PoR-Karten sowie verschiedenen UNHCR-Schutzkarten) männlich und 47 
Prozent weiblich. 50 Prozent sind minderjährig. Den überwiegenden Anteil aller registrierten 
afghanischen Flüchtlinge machen mit 1.270.165 an der Zahl Paschtunen aus, Hazara stellen mit 
61.013 Personen die drittgrößte Gruppe (UNHCR 13.12.2024c). Ungefähr 52,7 Prozent leben in 
der Provinz Khyber Pakhtunkhwa, 23,6 Prozent in Belutschistan, 14,6 im Punjab, 5,5 im Sindh 
und 3,2 in der Hauptstadt Islamabad (UNHCR 30.11.2024).
Von den registrierten afghanischen Flüchtlingen leben 31,4 Prozent in einem der Flüchtlings­
lager oder Flüchtlingsdörfer, die restlichen 68,6 Prozent in Aufnahmegemeinden außerhalb 
(UNHCR 13.12.2024c). Sie setzen damit die bereits belasteten lokalen Systeme öffentlicher 
Dienstleistungen, wie für Bildung und Gesundheit sowie den Arbeitsmarkt zusätzlich unter 
Druck (UNHCR 6.7.2020). Die Zahl der Neuankömmlinge stellte eine zusätzliche Belastung 
dar (UNHCR 27.10.2023).
Der Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen und der Versorgung der Grundbedürfnisse ist 
unterschiedlich je nach rechtlichem Status und örtlicher Lage. Undokumentierte Afghanen sind 
mit den meisten Schwierigkeiten konfrontiert, aber auch die ACC-Karten waren nicht für einen 
dauerhaften Aufenthalt gedacht. Ihre Halter haben ebenfalls keinen Rechtsanspruch auf die 
Eröffnung eines Bankkontos oder Zugang zu Bildung und öffentlicher Gesundheitsversorgung 
(UNHCR 11.3.2024). Schwierig ist die soziale und wirtschaftliche Lage der Afghanen in den 
Flüchtlingssiedlungen, v. a. aber in den Ballungszentren der Großstädte (AA 21.10.2024). Laut 
UNHCR variiert die Grundversorgung in den Flüchtlingslagern stark und es gibt Lücken in der 
Wasser-, Stromversorgung sowie in der Abfallentsorgung, sodass viele Flüchtlinge weiterhin 
keinen Zugang zu Trinkwasser haben und die hygienischen Bedingungen oft schlecht sind 
(UNHCR 11.3.2024).
Insgesamt haben sich die sozioökonomischen Bedingungen für afghanische Flüchtlinge im Zuge 
der ökonomischen Schwierigkeiten Pakistans erschwert. Auch hatte die Flutkatastrophe 2022 
Auswirkungen auf die Flüchtlingspopulationen. So wurden Schulen und kommunale Einrichtun­
gen in den Flüchtlingslagern und der umgebenden Aufnahmegesellschaft zerstört, was auch 
2023 noch nachwirkte (UNHCR 26.6.2024). Als Reaktion auf die Flut unterstützte UNHCR mehr 
als 1 Million afghanische Flüchtlinge in Pakistan zwischen Jänner und Juni 2023 mit einem 
zusätzlichen Zahlungsprogramm (UNHCR 20.9.2023).
Es gibt keine formale Berechtigung für Flüchtlinge, legal zu arbeiten, aber es gibt auch kein 
Gesetz, das es ihnen verbietet, im privaten oder im informellen Sektor zu arbeiten. Viele Flücht­
linge arbeiten als Tagelöhner oder in der informellen Wirtschaft. Die lokalen Arbeitgeber beuten 
die Flüchtlinge auf dem informellen Arbeitsmarkt oft mit niedrigen oder unbezahlten Löhnen aus. 
Frauen und Kinder sind besonders gefährdet und nehmen unterbezahlte und unerwünschte 
Arbeit an (USDOS 23.4.2024).
UNHCR unterhält Projekte zur Förderung des eigenständigen Lebensunterhalts und der wirt­
schaftlichen Eingliederung von Flüchtlingen. Der Schwerpunkt liegt auf der sozialen und wirt­
schaftlichen Stärkung in den Flüchtlings- und Aufnahmegemeinschaften. Die Unterstützung 
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konzentriert sich auf den Aufbau landwirtschaftlicher und handwerklicher Fertigkeiten sowie 
auf verschiedene Berufsausbildungen, die an den lokalen Markt, aber auch an eine Rückkehr, 
angepasst sind (UNHCR 17.4.2024). Laut der mit den Smartcards verbundenen Information 
Verification Exercise haben 61 Prozent aller registrierten afghanischen Flüchtlinge keine Aus­
bildung und von jenen mit Ausbildung sind nur 38 Prozent Frauen (UNHCR 16.3.2023).
Die Verfassung garantiert kostenfreie und verpflichtende Bildung für alle Kinder zwischen fünf 
und sechzehn, unabhängig von ihrer Nationalität. Alle registrierten Flüchtlingskinder haben 
theoretisch Zugang zu den öffentlichen Bildungseinrichtungen. Von Kindern mit ACC-Status gibt 
es Berichte, dass eine Einschreibung an Schulen möglich ist, zumindest aus der Provinz Khyber 
Pakhtunkhwa, während afghanische Kinder ohne Dokumentation sich nicht an öffentlichen 
Schulen einschreiben können. Für ältere Kinder, besonders Mädchen in Flüchtlingslagern, ist 
der Zugang zu Bildung schwierig. Afghanische Flüchtlinge haben das Recht auf Einschreibung 
an den Universitäten mit ihren PoR-Karten, allerdings begrenzen einige Universitäten die Plätze, 
die an Afghanen vergeben werden (USDOS 23.4.2024). Ungefähr 52.000 Flüchtlingskinder 
besuchen 142 eigene Schulen in den 54 Camps. UNHCR versucht, die Bildungsmöglichkeiten 
der Kinder zu verbessern, indem es einerseits in den Flüchtlingscamps sichere Schulen zur 
Verfügung stellt, aber andererseits in staatliche Ressourcen und Infrastruktur investiert, um 
den Besuch afghanischer Flüchtlinge in regulären pakistanischen Schulen zu gewährleisten 
(UNHCR 17.4.2024). Im Zug der Ankündigung des Repatriierungsplans blieben viele Kinder, 
auch von PoR-Karteninhabern, den Schulen fern (UNHCR 26.6.2024).
Das Gesundheitswesen in Pakistan ist vollständig integrativ, d. h. afghanische Flüchtlinge ha­
ben uneingeschränkten Zugang zur staatlichen Gesundheitsversorgung. Umgekehrt unterstützt 
UNHCR die staatlichen Einrichtungen in den Aufnahmegebieten in Aufbau und Stärkung qualita­
tiver medizinischer Leistungen durch verschiedene Programme und der Finanzierung der Aus­
stattung, sodass sowohl die Aufnahmegesellschaft als auch die Flüchtlinge profitieren (UNHCR 
17.10.2024). Auch Afghanen ohne Aufenthaltsdokument haben Zugang zu den öffentlichen Ge­
sundheitseinrichtungen (UNHCR 16.3.2023). Ein kostenloser Zugang zu Gesundheitsdiensten 
ist allerdings verbunden mit dem Status als registrierter Afghane, also PoR- und ACC-Karten­
besitzer. PoR-Karteninhaber werden auch in einige Vorsorgeprogramme miteinbezogen. Für 
undokumentierte Afghanen ist der Zugang schwieriger. In öffentlichen Einrichtungen erhalten 
sie zwar Behandlungen, Medikamente müssen sie allerdings selbst erwerben. Eine Studie aus 
dem Jahr 2021 zeigte, dass Betroffene mit Schwierigkeiten rechnen und es so eine gängige 
Praxis ist, PoR- oder ACC-Karten auszuborgen (EUAA 5.2022).
Auch die verstärkte Bereitstellung von Leistungen der psychischen Gesundheit und der psy­
chosozialen Unterstützung in Belutschistan ist ein zentraler Bereich der UNHCR-Programme 
(UNHCR 17.10.2024).
Afghanische Flüchtlinge haben Zugang zu Polizei und Gerichten, doch insbesondere Ärmere 
fürchten sich davor (USDOS 12.4.2022b). Es gibt Berichte, wonach die Polizei insbesondere 
von marginalisierten Gruppen, wie afghanischen Flüchtlingen, Bestechungsgelder verlangt, die­
se unrechtmäßig verhaftet oder schikaniert. Berichte über unrechtmäßige Verhaftungen und 
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Erpressungen haben im Zuge der Umsetzung des Repatriierungsplans zugenommen (US­
DOS 23.4.2024). UNHCR betreibt neun Zentren zur Rechtsberatung und Unterstützung in je­
nen Gebieten, in denen die Mehrheit der Flüchtlinge lebt. Ein Fokus liegt auf der Freilassung 
von festgenommenen und inhaftierten Personen (UNHCR 17.4.2024). Insbesondere nach dem 
Großanschlag auf die Army Public School in Peschawar wurde ab 2014 von einer Erhöhung der 
Kontrollen, Razzien, Verhaftungen und auch Schikanen durch die Polizei berichtet. Ab 2017 ist 
u. a. anhand der Daten zu Razzien und Festnahmen ein Rückgang dieser Vorgehensweise er­
kennbar. Mit dem neuen Zufluss afghanischer Flüchtlinge nach der Machtübernahme der Taliban 
verstärkte sich der argwöhnische Umgang der Polizei mit Afghanen wieder. Allerdings korreliert 
dies auch mit verstärkten Sicherheitskontrollen aufgrund der Zunahme der Anschlagszahlen 
(EUAA 5.2022). Im Zuge der Umsetzung des Repatriierungsplans und des damit gestiegenen 
Risikos von Verhaftungen und Abschiebungen wurde die Rechtshilfe des UNHCR aufgestockt 
(UNHCR 26.6.2024).
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Targeting Afghan Refugees - Pakistan, https://reliefweb.int/attachments/3e88c53e-0c52-4758-81f
3-3fdb40552dff/Pakistan-Must-End-Campaign-Targeting-Afghan-Refugees.pdf , Zugriff 11.12.2024
■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Reports on Human 
Rights Practices Pakistan, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-p
ractices/pakistan/, Zugriff 24.4.2024
176
181

■ USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Reports on Human 
Rights Practices: Pakistan, https://www.state.gov/reports/2022-country-reports-on-human-rights-p
ractices/pakistan, Zugriff 14.9.2023
■ USDOS - United States Department of State [USA] (12.4.2022b): 2021 Country Report on Human 
Rights Practices: Pakistan, https://www.ecoi.net/en/document/2071127.html, Zugriff 21.3.2023
■ VB Islamabad - Verbindungsbeamt*in des BMI in Islamabad/Bangkok [Österreich] (27.2.2023): An­
frage der BFA Staatendokumentation: Afghanische Flüchtlinge in Pakistan, Auskunft per E-Mail [liegt 
in der Staatendokumentation auf]
■ VB Islamabad - Verbindungsbeamt*in des BMI in Islamabad/Bangkok [Österreich] (6.5.2021): An­
frage der BFA Staatendokumentation: Afghanische Flüchtlinge in Pakistan, Auskunft per Email [liegt 
in der Staatendokumentation auf]
■ VOA - Voice of America (16.1.2025): Pakistan deports Afghans with UNHCR papers, https://www.vo
anews.com/a/pakistan-deports-afghans-with-unhcr-papers/7939282.html , Zugriff 19.1.2025
■ VOA - Voice of America (3.10.2023): Pakistan Tightens Entry Rules for Afghan Travelers, https:
//www.voanews.com/a/pakistan-tightens-entry-rules-for-afghan-travelers/7294362.html , Zugriff 
26.2.2024
21 Grundversorgung
21.1 Wirtschaft und Arbeitsmarkt
Letzte Änderung 2025-06-05 08:04
Allgemeine Wirtschaftsleistung
Pakistan weist eine gemischte Wirtschaft auf, in der Firmen in staatlichem Eigentum für einen 
großen Anteil des Bruttoinlandsprodukts (BIP) verantwortlich sind. Früher überwiegend land­
wirtschaftlich geprägt, hat sich die Wirtschaft deutlich diversifiziert. Der Handels- und Dienstleis­
tungssektor ist stark gewachsen und trägt heute den größten Anteil an der Wirtschaftsleistung(EB 
7.1.2025). Konkret wird das BIP zu mehr als 50 Prozent durch den Dienstleistungssektor erwirt­
schaftet, gefolgt von der Landwirtschaft mit rund 24 Prozent und der Industrie mit fast 20 Prozent. 
Pakistan hat nach Indien die zweitgrößte Wirtschaft in Südasien (DFAT 2024). Handwerk und 
Produktion machen ein Sechstel des BIP aus. Der Anteil der Finanzdienstleistungen am BIP ist 
relativ gering, doch signifikant steigend. Eine wichtige Einnahmequelle sind die Rücküberwei­
sungen von Auslandspakistanis (EB 7.1.2025).
Die Wirtschaftsleistung schneidet im Vergleich mit vielen anderen Entwicklungsländern gut ab, 
und Pakistan kann die letzten Jahrzehnte eine solide Wachstumsrate vorweisen. Gleichzeitig ist 
die Bevölkerung stark angewachsen, sodass die Wirtschaftsleistung pro Kopf trotz des realen 
Wirtschaftswachstums nur langsam gestiegen ist (EB 7.1.2025). Außerdem weist Pakistan einen 
sehr großen informellen Wirtschaftssektor auf, in dem sich über 70 Prozent der Arbeitskräfte im 
nicht-landwirtschaftlichen Bereich bündeln. Diese Größe stellt auch eine Herausforderung für 
Steuereinnahmen dar (BS 19.3.2024).
Im Finanzjahr 2022-23 hatte Pakistan mit starkem wirtschaftlichem Gegenwind zu kämpfen. 
Die BIP-Wachstumsraten fielen von 5,8 Prozent im Jahr 2021 und 6,1 Prozent im Jahr 2022 
auf rund 0,3 Prozent im Jahr 2023 (DFAT 2024; vgl. WB 2.4.2024a). Bereits bestehende wirt­
schaftliche Ungleichgewichte, wie hohe Haushaltsdefizite und Verschuldung führten zu einer 
hohen Anfälligkeit gegenüber äußeren Faktoren (WB 2.4.2024b). Dadurch litt Pakistan beson­
ders unter globalen wirtschaftlichen Schocks, darunter Störungen in der Lieferkette aufgrund 
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des Russland-Ukraine-Konflikts, Inflation, Ölpreisschocks sowie den enormen Schäden der 
Überschwemmungskatastrophe 2022 (MOFPAKI 11.6.2024; vgl. WB 2.4.2024a).
Zusätzlich erschwerend führte das wiederholte Nichteinhalten der Umsetzung des Programms 
des Internationalen Währungsfonds (IWF) zu einem Aussetzen internationaler Gelder und damit 
zu einem kritischen Stand an Währungsreserven bei gleichzeitiger hoher Inflation und einer 
starken Abwertung der Währung (WB 2.4.2024b). Das letzte Programm des IWF lief damit im 
Juni 2023 ohne Abschluss aus (DFAT 2024). Im Mai 2023 erreichte die Inflation eine noch nie 
da gewesene Höhe von 38 Prozent (TE 1.6.2023).
Schließlich gelang es Pakistan, mit dem IWF eine Stand-By-Kreditvereinbarung in Höhe von 3 
Milliarden USD mit einer Laufzeit bis April 2024 zu vereinbaren (DFAT 2024; vgl. WB 2.4.2024b). 
Außerdem wurde bei einer UN-Konferenz von internationalen Gebern beinahe 10 Milliarden USD 
zur Unterstützung der Bewältigung der Flutschäden zugesagt. Davon sind allerdings knapp 90 
Prozent Kredite (WOZ 31.8.2023).
In seiner Überprüfung der Ziele der Stand-By-Kreditvereinbarung im April 2024 attestierte der 
IWF eine Verbesserung der ökonomischen Bedingungen, Fortschritte in der wirtschaftlichen 
Stabilisierung, ein moderates Wachstum des BIP und ein Sinken der Inflation, wenn auch noch 
auf hohem Niveau (IMF 10.5.2024; vgl. MOFPAKI 11.6.2024; vgl. Current 11.6.2024). Im Mai 
2024, ein Jahr nach dem historisch höchsten Stand, war die Inflationsrate bereits auf 11,8 
Prozent gesunken (TE 3.6.2024). Im Oktober 2024 genehmigte der IWF einen ausgedehnten 
Hilfsfonds in der Höhe von 7 Milliarden USD für 37 Monate, um die begonnenen Reformen 
und die Stabilisierung zu unterstützen (DFAT 2024). In der Zwischenzeit ist die Inflationsrate für 
Jänner 2025 auf 2,4 Prozent gesunken. Auch die Kosten für Lebensmittel sanken wieder (TE 
3.2.2025).
Arbeitsmarkt
Laut pakistanischem Finanzministerium stieg die Zahl der Erwerbsbevölkerung von 68,75 Mil­
lionen im Erhebungszeitraum 2018/19 auf 71,76 Millionen im Zeitraum 2020/21, die Zahl der Er­
werbstätigen im gleichen Zeitraum von 64,03 Millionen auf 67,25 Millionen (MOFPAKI 11.6.2024). 
Die Bevölkerung wächst jedes Jahr um etwa 2 Prozent (BMZ o.D.). Fast 3 Millionen junge Men­
schen treten jährlich in den Arbeitsmarkt ein (ILO 27.3.2024). Das Land steht damit vor der 
Herausforderung, seiner Bevölkerung berufliche Möglichkeiten zu bieten (BS 19.3.2024).
Landwirtschaft und Fischerei stellen den größten Anteil am Arbeitsmarkt und tragen zum Ein­
kommen für ein noch breiteres Segment der Bevölkerung bei (EB 7.1.2025). So stellt die Land­
wirtschaft laut der offiziellen Arbeitskräfteerhebung 37,4 Prozent der Beschäftigten (MOFPAKI 
11.6.2024; vgl. IOM 12.2024). Der Anteil des Dienstleistungssektors an der Gesamtzahl an 
Arbeitskräften wächst am stärksten und macht etwa 37,2 Prozent aus, die Industrie nimmt ca. 
25,4 Prozent ein (MOFPAKI 11.6.2024). Handwerk und Produktion sind insbesondere durch 
die Textilindustrie ein bedeutendes Segment des Arbeitsmarktes. Der Handel, als einer der 
wichtigsten Sektoren der pakistanischen Wirtschaft, beschäftigt auch einen erheblichen Teil der 
Arbeitskräfte. Das Staatswesen ist traditionell ebenfalls ein Hauptarbeitgeber in Pakistan, dort 
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findet sich ungefähr ein Fünftel der Arbeitskräfte (EB 7.1.2025). Regional sind 60 Prozent der 
Arbeitskräfte des Landes in der Provinz Punjab konzentriert (IOM 22.3.2023).
Arbeits- und Einkommensmöglichkeiten, die internationalen Sozialstandards entsprechen, sind 
kaum vorhanden, über 70 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse liegen im informellen Sektor, 
der breite arbeitsrechtliche Defizite aufweist (BMZ o.D.). Das durchschnittliche Monatseinkom­
men liegt zwischen 30.000 und 40.000 PKR [ca. 103 - 138 EUR; Umrechnungen laut finanzen.net 
6.2.2025] (IOM 12.2024). Die offizielle Zahl der arbeitslosen erwerbsfähigen Bevölkerung betrug 
laut dem letzten Erhebungszeitraum 2021/22 4,51 Millionen. Damit liegt die offizielle Arbeitslo­
senquote bei 6,3 Prozent (MOFPAKI 11.6.2024).
Im Jahr 2023 haben sich 862.625 Pakistaner im dafür zuständigen Bureau of Emigration & 
Overseas Employment offiziell registriert, um im Ausland zu arbeiten. Dies ist eine Steigerung 
um 4 Prozent gegenüber 2022. Diese Migration konzentriert sich v.a. auf die Golfstaaten, wo­
bei Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate die überwiegende Mehrheit stellen 
(MOFPAKI 11.6.2024).
Arbeitslosenunterstützung, Arbeitsmarktförderung, Berufsförderung
Pakistan verfügt über einige Programme zur Unterstützung Arbeitsloser. Diese beinhalten z.B. 
eine bezahlte Weiterbildung, die Förderung von Geschäftsgründungen oder auch Programme 
zur Anstellung im staatlichen Sektor (ILO 1.9.2021). Eine allgemeine Arbeitslosenversicherung 
gibt es allerdings nicht (ILO 27.3.2024).
Weiterbildungs- und Berufsausbildungseinrichtungen der pakistanischen Regierung wie die Na­
tional Vocational & Technical Education Commission (NAVTEC) oder die Technical Education 
and Vocational Training Authorites (TEVTA) der jeweiligen Provinzregierungen des Punjab, des 
Sindh, Khyber Pakhtunkhwa und Belutschistans bieten eine Vielzahl von Kursen an. Abgedeckte 
Bereiche sind z.B. IT, Autoelektrik, Motorradmechanik oder Stickerei, Schneiderei und Kosmetik 
(IOM 12.2024; vgl. TVETPAKI 4.2023). Die staatlichen National Vocational & Technical Trai­
ning Commission NAVTTC hat dabei speziell den Auftrag, junge Menschen beruflich für den 
Arbeitsmarkt zu qualifizieren (MOFPAKI 11.6.2024).
Die wichtigste Maßnahme zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsmarkt ist das National Voca­
tional Educational & Technical Sector Support Programme (TVET-Reform). Das Programm hat 
das Ziel, die Bedarfsorientierung der technischen und beruflichen Ausbildung zu verbessern. 
Eine wichtige Säule des Programms ist die Reintegration von Rückkehrern (IOM 22.3.2023; vgl. 
TVETPAKI 4.2023). Für diese und andere Personengruppen werden Karriereberatung, Unter­
stützung beim Aufbau eines Kleinunternehmens, Fortbildung, Berufsmessen, Vermittlung von 
Mikrokrediten zum Aufbau eines Kleinunternehmens und andere Dienste angeboten (TVETPAKI 
o.D.; vgl. IOM 22.3.2023, MOFPAKI 11.6.2024).
Im Bereich der beruflichen Weiterbildung junger Arbeitnehmer ist auch das Prime Minister’s 
Youth Skill Development Programme tätig, in dem mit Stand Juni 2024 56.000 junge Menschen 
eingeschrieben waren. Es bietet z.B. Weiterbildungen im IT- und Industriesektor für höher gebil­
dete junge Menschen. Ergänzt wird es durch das Prime Minister’s Youth Business and Agriculture 
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