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//www.woz.ch/2335/pakistan-nach-der-flut/keine-zeit-zur-erholung/!VT8XB5H0H3BY , Zugriff 
19.6.2024
21.2 Versorgungssicherheit
Letzte Änderung 2025-06-05 08:04
Armut
Das solide Wirtschaftswachstum trägt dazu bei, dass das hohe Bevölkerungswachstum nicht 
wie in anderen südasiatischen Ländern zu einem hohen Anteil an absoluter Armut geführt hat. 
Dennoch lebt ein bedeutender Anteil der Bevölkerung unterhalb der Armutsgrenze (EB 7.1.2025). 
Wirtschaftliche Fragilität, politische Polarisierung, wiederkehrende Naturkatastrophen und hohe 
Inflationsraten erhöhen das Armutsniveau und behindern die Fortschritte bei der Verwirklichung 
der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) (WFP 13.1.2025).
Im Human Development Index 2023/2024 des UN Development Programme (UNDP), der 192 
Staaten umfasst und Fortschritte in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Einkommen im 
internationalen Vergleich misst, liegt Pakistan auf Rang 164. Demnach schätzt UNDP den in 
multidimensionaler Armut lebenden Teil der Bevölkerung auf 38,3 Prozent der Gesamtbevöl­
kerung, jenen von Armut gefährdet zu sein auf 12,9 und jenen in schwerer multidimensionaler 
Armut auf 21,5 Prozent (UNDP 13.3.2024).
Verschärft wird die Situation durch einen scharfen Kontrast zwischen der relativen Prosperität 
der industrialisierten Regionen um Karatschi und Lahore und der Armut in den semi-ariden 
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Gebieten in Belutschistan und Khyber Pakhtunkhwa (EB 7.1.2025). So liegt der Anteil der in 
multidimensionaler Armut lebenden Bevölkerung in einem großen Teil der Distrikte Belutschi­
stans und der Newly Merged Districts von Khyber Pakhtunkhwa (ehemalige FATA) laut UNDP 
bei über 70 Prozent. Im Vergleich dazu weisen die reichsten Distrikte Pakistans im Norden und 
in der Mitte des Punjabs eine Armutsrate von unter 10 Prozent auf (UNDP 24.4.2024).
Die Fortschritte bei der Armutsbekämpfung haben sich in letzter Zeit angesichts der wirtschaft­
lichen Instabilität, der COVID-19-Pandemie und der katastrophalen Überschwemmungen des 
Jahres 2022 verzögert. Während die Armutsrate zwar gleich bleibt, dürften im Jahr 2023/2024 
7 Millionen Menschen mehr unter die Armutslinie fallen als im Vergleichsjahr 2018. Von den 
katastrophalen Überschwemmungen im Jahr 2022 waren rund 33 Millionen Menschen betrof­
fen, viele wurden dauerhaft vertrieben. Mehr als 13.000 Kilometer Straßen wurden zerstört, 
2,2 Millionen Häuser beschädigt, rund 3,8 Millionen Hektar Anbaufläche überflutet und schät­
zungsweise 1,2 Millionen Tiere getötet. Der eingeschränkte Zugang zu den Märkten und die 
vorübergehende Unterbrechung der Versorgungsketten trieben die Lebensmittelpreise in die 
Höhe und verstärkten den Preisdruck, der durch die geringeren landwirtschaftlichen Erträge 
und den weltweiten Anstieg der Lebensmittelpreise entstand (WB 2.4.2024b).
Ernährungssicherheit
Pakistan ist eine überwiegend agrarisch geprägte Gesellschaft und aus verschiedenen Gründen 
von Ernährungsunsicherheit bedroht. Um die Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage bei 
Grundnahrungsmitteln zu überbrücken, muss Pakistan regelmäßig u.a. Weizen und verschiede­
ne Hülsenfrüchte importieren, was eine ernste Ursache für die Nahrungsmittelunsicherheit dar­
stellt (DT 22.1.2023). Ein durchschnittlicher pakistanischer Haushalt wendet 50,8 Prozent seines 
monatlichen Einkommens für Lebensmittel auf. Das macht sie besonders anfällig für wirtschaft­
liche Schocks, wie eine Erhöhung der Lebensmittelpreise (WFP o.D.). Die Inflation erreichte 
mit 38 Prozent im Mai 2023 den höchsten Wert seit Beginn der Aufzeichnungen, besonders 
betraf die Inflation Lebensmittelpreise [Zur wirtschaftlichen Erholung siehe Grundversorgung /
Wirtschaft und Arbeitsmarkt] (TE 1.6.2023).
Das World Food Programme (WFP) schätzt, dass 8,6 Millionen Menschen von hoher akuter 
Ernährungsunsicherheit betroffen sind, und sieht Pakistan mit einem ernsten Hungerniveau 
konfrontiert (WFP 5.2024). 18 Prozent der Kinder unter 5 Jahren leiden an akuter Mangeler­
nährung, 40 Prozent sind unterentwickelt und 29 Prozent untergewichtig. Frauen und Mädchen 
sind aufgrund sozialer und kultureller Normen und Praktiken mit Schwierigkeiten beim Zugang 
zu humanitärer Unterstützung konfrontiert (WFP o.D.). WFP unterhält mehrere Programme zur 
Versorgung mit Nahrungsmitteln von vulnerablen Bevölkerungsgruppen und führt in Kooperation 
mit staatlichen Stellen das Benazir Nashonuma Programme zur Nahrungsmittelsicherheit von 
Kleinkindern durch [zu diesem und weiteren Armutsreduzierungsprogrammen siehe Grundver­
sorgung / Sozialwesen] (WFP 13.1.2025).
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Wohnraum
Pakistan ist mit einer kritischen Wohnraumknappheit konfrontiert. Das Bevölkerungswachstum, 
die Abwanderung aus ländlichen Gebieten und der Verfall bestehender Wohnhäuser führen 
zu einer zunehmenden Knappheit in städtischen Gebieten (WB 11.3.2022). Pakistan weist die 
fünftgrößte Bevölkerung der Welt aus und 36,4 Prozent seiner Bevölkerung leben in städtischen 
Gebieten (UN-Habitat 2023). Die dort entstandene Nachfrage nach Wohnraum übersteigt bei 
Weitem die Fähigkeit der Wirtschaft, mehr Wohnraum zu schaffen (EB 23.6.2024a). Das Defizit 
an Wohnraum wird auf 10 bis 12 Millionen Wohneinheiten geschätzt (TNI 25.6.2023; vgl. ähnliche 
Schätzungen PROPT 23.10.2023, UN-Habitat 2023, ADB 8.2024). Viele städtische Haushalte 
sind nicht in der Lage, die Miete für die billigste verfügbare Wohnung zu zahlen (EB 23.6.2024b; 
vgl. UKHO 7.2024).
Die ungedeckte Nachfrage hat dazu geführt, dass mehr als 50 Prozent der Stadtbevölkerung in 
Slums bzw. informellen Siedlungen, den so genannten Katchi Abadis, leben (UN-Habitat 2023; 
vgl. ADB 8.2024, EB 23.6.2024a). Deren Zustand ist überwiegend unhygienisch und extrem 
überbelegt (PROPT 23.10.2023; vgl. ADB 8.2024). Die Häuser sind meist nicht stabil. Sauberes 
Trinkwasser und angemessene sanitäre Einrichtungen sind selten - wie allerdings auch in vielen 
ländlichen Gebieten (EB 23.6.2024a). Nur 65 Prozent der Haushalte in den zehn größten Städten 
Pakistans haben Zugang zu Leitungswasser (UN-Habitat 2023). Die Wohnraumkrise ist somit 
nicht mit einer vollständigen Obdachlosigkeit gleichzusetzen. Die Feststellung drängt vielmehr 
auf eine Verbesserung der minderwertigen Unterkünfte, die dem Recht auf ein würdiges Leben 
nicht gerecht werden (PROPT 23.10.2023).
Gleichzeitig können sich einkommensstärkere Bevölkerungsgruppen Einfamilienhäuser in gut 
erschlossenen Stadtvierteln leisten. Diese zwei gegensätzlichen Szenarien haben zu einer 
ausufernden Flächenentwicklung der Städte bei geringer Bevölkerungsdichte beigetragen, was 
die Verwaltung der Infrastruktur zusätzlich erschwert (UN-Habitat 2023; vgl. ADB 8.2024).
Da die informellen Siedlungen zur Eindämmung der Wohnungslosigkeit beitragen, wurden Kat­
chi-Abadi-Gesetze eingeführt, die sie vor Räumung schützen oder sogar auch legalisieren. Die 
Legalisierung verbessert dabei auch den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen wie Gas 
und Strom (PROPT 23.10.2023; vgl. UN-Habitat 2023). Bisher wurden ungefähr die Hälfte der 
Katchi Abadis über Bleibe- oder Eigentumsrechte formalisiert, während allerdings weiterhin 
neue entstehen. UN-Habitat arbeitet an Projekten zur Verbesserung ihrer Wasserversorgung, 
Kanalisation und Abfallwirtschaft (UN-Habitat 2023). Der Zugang zur Wasserversorgung und 
Abwasserentsorgung hat sich in den Städten insgesamt verbessert, jedoch nur schrittweise, 
und es bestehen weiterhin große Defizite (ADB 8.2024).
Außerdem wurden von öffentlicher Seite unterschiedliche Initiativen zur erschwinglichen Fi­
nanzierung von Wohnlösungen für einkommensschwache Haushalte, wie das Apna-Ghar-Pro­
gramm und das Naya Pakistan Housing Program, eingeleitet. Dabei sollten in Partnerschaften 
mit dem privaten Bausektor und Finanzinstituten Millionen von Wohneinheiten gebaut werden. 
Beide Programme brachten bisher insgesamt allerdings nur knapp 50.000 neue Wohneinheiten 
hervor (TNI 25.6.2023). Viele Programme zielen darauf ab, bei der Schaffung von Wohnraum 
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in Eigentum zu unterstützen, was dennoch nicht die ärmsten Bevölkerungsgruppen erreicht 
(PROPT 23.10.2023). Auch die Weltbank unterstützt mehrere Projekte zur Schaffung von städ­
tischem Wohnraum (UKHO 7.2024).
In ländlichen Gebieten und am Stadtrand kleinerer Städte, berichtet IOM hingegen, sind Woh­
nungsmöglichkeiten kostengünstig und zahlreich vorhanden sind (IOM 12.2024).
Quellen
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■ EB - Encyclopaedia Britannica (23.6.2024a): Pakistan - Government and society - Housing of 
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■ PROPT - Profit - Pakistan Today (23.10.2023): Welcome home…or not, https://profit.pakistantoday
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https://tradingeconomics.com/pakistan/news, Zugriff 19.6.2024
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21.3 Sozialwesen
Letzte Änderung 2025-06-05 08:04
Soziale Wohlfahrt
Pakistan unterhält mehrere soziale Wohlfahrtsprogramme, die darauf abzielen, ein grundlegen­
des und universelles soziales Sicherheitsnetz für seine Bürger zu schaffen. Staatliche Schulen 
und Krankenhäuser bieten der gesamten Bevölkerung hoch subventionierte Bildungs- und Ge­
sundheitsversorgung. Darüber hinaus verteilen staatliche Institutionen wie Zakat und Pakistan 
Bait-ul-Mal an etwa drei Millionen bedürftige Bürger im ganzen Land kleine wohltätige Geld­
beträge, die über Steuereinnahmen finanziert werden. Über den Pakistan Poverty Alleviation 
Fund (PPAF) stellt die Regierung außerdem Mikrofinanzierungskredite für ihre Bürger bereit. 
Das 2008 ins Leben gerufene Benazir Income Support Programme (BISP), ein Programm mit 
bedingungslosen Geldleistungen zur Armutsbekämpfung, wurde unter der vorigen Regierung 
zum Ehsaas [Anm. Mitgefühl] Programm ausgedehnt, was einen wichtigen Fortschritt darstellt 
(BS 19.3.2024; vgl. ILO 27.3.2024). Bereits vor dieser Umstrukturierung war das BISP eines der 
größten Geldtransferprogramme Südasiens. Die Umstrukturierung zu Ehsaas verbesserte die 
Kohärenz und Koordinierung der zuvor etwa 134 fragmentierten und unzureichend verwalteten 
Sozialschutzprogramme(ILO 27.3.2024). Mit dem Regierungswechsel 2022 wurde zwar Ehsaas 
namentlich nicht beibehalten, jedoch das BISP ausgedehnt (ADB 11.2024a). So wurde auch 
das Budget für sozialen Schutz in jenem Jahr um 45 Prozent erhöht (ILO o.D.). Nun ist das Mi­
nistry of Poverty Alleviation and Social Safety für die Koordinierung und Umsetzung der sozialen 
Programme zuständig und bringt u.a. BISP, Bait-ul-Mal und PPAF unter ein Dach. Insgesamt 
wurde das Budget stetig erhöht (ADB 11.2024b).
Dessen ungeachtet wird die Bereitstellung von effektiven Sozialleistungen nach wie vor durch 
starke Kapazitätsengpässe und andere große Herausforderungen behindert (BS 19.3.2024). Et­
wa 2 Prozent des BIP gibt Pakistan für Programme zur Armutsreduktion und sozialen Sicherheit 
aus (ILO 27.3.2024; vgl. ILO 2024, Stanford-CDDRL 6.6.2022). Der geringe Erfassungsgrad der 
Bevölkerung, unzureichende Höhe und Abdeckungsbereich der Leistungen, die schwache Koor­
dinierung zwischen der Zentralregierung und den Provinzen - sowohl bei beitragsfinanzierten als 
auch bei steuerfinanzierten Systemen - und der niedrige Beitragssatz bei beitragsfinanzierten 
Systemen stellen weitere Herausforderungen dar (ILO 27.3.2024).
Rund 20,2 Prozent der Bevölkerung werden durch zumindest eine Art von Leistung der sozialen 
Sicherheit, abgesehen von der Gesundheitsversorgung, erreicht. Der weltweite Durchschnitt 
liegt zum Vergleich bei 52,4 Prozent, die Werte der in der Nähe befindlichen Länder Bangladesch 
und Indien bei 22 bzw. 48,4 Prozent (ILO 24.9.2024 vgl. ILO 2024).
Leistungen der Sozialversicherung, staatliche Altersversorgung
Von einer Sozialversicherung sind die meisten Arbeitnehmer ausgeschlossen, da der Großteil 
in der informellen Wirtschaft tätig ist und das bestehende System informelle Arbeitnehmer, ein­
schließlich Selbstständige und Heimarbeiter, weitgehend nicht abdeckt. Hausangestellte fallen 
neuerdings unter die Sozialversicherungsverordnungen. Aber auch in der formellen Wirtschaft,  
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wo die Arbeitnehmer Anspruch hätten, ist nur ein geringer Anteil von Unternehmen und Arbeit­
nehmern bei den Sozialversicherungsanstalten der Provinzen, den Employees’ Social Security 
Institutions (ESSIs) registriert. Es sind dies 34 Prozent oder etwa 1,8 Millionen der 5,27 Millio­
nen anspruchsberechtigten Arbeitnehmer in Pakistan. Ein weiteres Problem stellt die fehlende 
Übertragbarkeit von Leistungen für Wanderarbeitnehmer, die in einer anderen Provinz als ihrer 
Heimatprovinz beschäftigt sind, bzw. für ihre Familien dar (ILO 27.3.2024).
Die jeweiligen ESSIs sind in den Provinzen sowie in Islamabad mit dem Arbeitsministerium der 
Provinz verbunden. Erfasst sind Industrie- und Gewerbebetriebe, die fünf oder mehr Mitarbeiter 
haben (ADB 2.9.2022; vgl. ILO 2021, WHO 22.11.2023). Finanziert durch eine zusätzliche 
Abgabe von 6 Prozent der Lohnsumme, die vom Arbeitgeber zu zahlen ist, bieten die ESSIs 
Mutterschafts- und Krankheitsleistungen, Leistungen bei Invalidität und Verletzungen sowie 
Renten für die Familien von Arbeitnehmern, die bei Arbeitsunfällen ums Leben gekommen sind. 
Leistungen umfassen sowohl Einkommensersatz als auch medizinische Leistungen (ILO 2021; 
vgl KPESSI o.D., SESSI o.D., IESSI o.D., Rizvi Law o.D.).
Des Weiteren finanziert der staatliche Workers’ Welfare Fund u.a. Projekte zur Errichtung von 
Wohnsiedlungen oder Häusern für Industriearbeiter sowie Stipendien für deren Kinder (PAKI­
WWF o.D.). So wurden z.B. im Finanzjahr 2024, also von Juli 2023 bis März 2024, für 12.303 
Stipendien im Rahmen des Workers Welfare Fund Ausgaben in Höhe von 1,37 Milliarden PKR 
[ca. 4.74 Millionen EUR; alle Umrechnungen lautfinanzen.net 6.2.2025] getätigt und 4.107 Ar­
beitnehmern jeweils 400.000 PKR [ca. 1.383 EUR] als Heiratsbeihilfen ausgezahlt (MOFPAKI 
11.6.2024).
Im Bereich der staatlichen Altersabsicherung verfügt Pakistan nur über zwei Pensionssyste­
me (HelpAge 18.2.2021). Die Pensionen der staatlichen Angestellten, die ungefähr sieben Pro­
zent der Erwerbsbevölkerung ausmachen, werden ausschließlich aus Steuermitteln finanziert 
(BRP 15.1.2025). Mitarbeiter der Bundes- und Provinzregierungen, der Regierung von Azad 
Jammu & Kaschmir, der Streitkräfte und der halbstaatlichen / autonomen Einrichtungen sind 
dabei rentenberechtigt (IOM 12.2024). Außerdem müssen sich alle privaten Unternehmen im 
Bereich Industrie, Handel, Bildung, Wohltätigkeit und Gesundheit mit mehr als fünf Beschäftigten 
bei der Employees’ Old Age Benefits Institution (EOBI) registrieren (Express Tribune 24.4.2024; 
vgl. HelpAge 18.2.2021). Arbeitnehmer, die nicht im Rahmen der Industrie- und Handelskammer 
arbeiten, profitieren somit nicht von dem EOBI-Rentensystem (IOM 22.3.2023; vgl. HelpAge 
18.2.2021). Hinzu kommt, dass sich zwar 149.130 Betriebe mit Stand 2024 bei der EOBI regis­
triert haben, doch nur 40.000 auch tatsächlich Beiträge einzahlen (Express Tribune 24.4.2024). 
Laut Bertelsmann Stiftung sind über neun Millionen Arbeitnehmer durch dieses beitragsfinan­
zierte Rentensystem erfasst (BS 19.3.2024). Personen, die bei den ESSIs registriert sind, sind 
auch für eine Pension im Rahmen der EOBI berechtigt (ILO 2021). Zusammengenommen er­
halten laut ILO knapp unter 18 Prozent aller Personen im entsprechenden Alter derzeit eine 
Pension (ILO 24.9.2024).
Pensionsberechtigt sind Männer ab 60 und Frauen sowie Minenarbeiter ab 55 Jahren. Das 
Rentensystem bietet folgende vier Arten von Leistungen: Altersrente, Hinterbliebenenrente, 
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Invaliditätsrente und Altersbeihilfen, wenn ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Rente hat 
(MOFPAKI 11.6.2024; vgl. IOM 12.2024). Die Mindestpension für das EOBI-System beträgt 
derzeit 10.000 PKR [ca. 35 EUR] pro Monat. Als Versicherungsprämie muss der Arbeitgeber 
5 Prozent des Mindestlohns zahlen, der Arbeitnehmer 1 Prozent. Staatliche Zuschüsse zur 
Verwaltung des Pensionssystems gibt es nicht (EOBI o.D.; vgl. Express Tribune 24.4.2024).
Staatliche Programme zur Armutsminderung
Die geringe Finanzierung von Programmen zur Armutsbekämpfung stellt ein Hindernis dar. 
Dennoch gibt es vielversprechende Entwicklungen. Das wichtigste staatliche Programm zur 
Armutsreduzierung, das Benazir Income Support Programme, BISP, ist an Frauen in Armut 
gerichtet um über diese ihre Familien zu unterstützen (ILO 27.3.2024). Es wird landesweit von 
154 Bezirksbüros sowie 647 Registrierungszentren umgesetzt und ist mit den Sozialen Entwick­
lungszielen der UNO abgestimmt. Aus dem Bericht des Finanzministeriums geht hervor, dass 
im Haushaltsjahr 2024 328,96 Milliarden PKR [ca. 1,14 Milliarden EUR] für die Durchführung 
der verschiedenen BISP-Programme, die sowohl bedingungslose als auch an Voraussetzun­
gen geknüpfte Geldleistungen beinhalten, freigegeben wurden (MOFPAKI 11.6.2024; vgl. ADB 
11.2024a).
Die wichtigste Initiative des BISP ist das „ Kafaalat“, ein Programm mit bedingungslosen Geldleis­
tungen, in dem begünstigte Familien in Armut über das Nationale Sozioökonomische Register 
ermittelt, und über die Frauen, neuerdings auch Transgender Frauen, Zuschüsse erhalten. Die 
Höhe der Geldleistungen wurde schrittweise auf 10.500 PKR [ca. 36 EUR] pro Quartal und Be­
günstigten erhöht. Derzeit sind etwa 9,4 Millionen Begünstigte in das Programm eingeschrieben 
(MOFPAKI 11.6.2024; vgl. ADB 11.2024a).
Daneben gibt es mehrere Leistungen des BISP, die an Bedingungen geknüpft sind. So wird Fa­
milien, die BISP-berechtigt sind, über das Benazir Taleemi Wazaif-Programm zusätzliches Geld 
für den Schulbesuch der Kinder bereitgestellt. Dazu werden pro Quartal in der Primarstufe 2.000 
PKR [ca. 7 EUR] für einen Buben und 2.500 [ca. 9 EUR] für ein Mädchen, in der Sekundarstufe 
3.000 PKR [ca. 10 EUR] für einen Buben und 3.500 [ca. 12 EUR] für ein Mädchen bereitge­
stellt. In der höheren Sekundarstufe sind es 4.000 PKR [ca. 14 EUR] je Bub und 4.500 [ca. 16 
EUR] je Mädchen. Mädchen bekommen nochmals einen zusätzlichen einmaligen Bonus für 
den Abschluss der Grundschule von 3.000 PKR. Seit Beginn dieses Programms 2012 wurden 
laut Bericht des Finanzministeriums 117 Milliarden PKR [ca. 405 Millionen EUR] über dieses 
ausgezahlt und 14,8 Millionen Kinder damit gefördert (MOFPAKI 11.6.2024; vgl. DT 12.6.2024, 
ARNews 7.10.2024, ADB 11.2024a). Derzeit profitieren laut Bertelsmann Stiftung von diesem 
Stipendienprogramm über drei Millionen Kinder (BS 19.3.2024). Zusätzlich fördert das Benazir-
Stipendienprojekt mit leistungsabhängigen Stipendien Studierende aus einkommensschwachen 
Familien an einer der 135 öffentlichen Hochschulen (MOFPAKI 11.6.2024).
Des Weiteren wurde aufgrund der hohen Mangelernährungsraten das Benazir Nashonuma 
Programm eingeführt, das zusätzliche Geldleistungen für Kinder unter zwei Jahren von BISP-
Berechtigten auszahlt und an Bedingungen geknüpft ist, wie regelmäßige Vorsorgeuntersu­
chungen, Impfungen und Kauf bestimmter Lebensmittel. Die Höhe der Zuschüsse beträgt 2.000 
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PKR pro Quartal pro Bub und 2.500 PKR pro Mädchen (MOFPAKI 11.6.2024; vgl. DT 12.6.2024, 
ADB 11.2024a). Es wird in Kooperation mit dem UN World Food Programme durchgeführt und 
erreichte seit seiner Einführung im Jahr 2020 mit Stand Oktober 2024 2,5 Millionen Frauen und 
Kinder in 157 von 170 Distrikten (WFP 9.10.2024).
Außerdem werden kurzfristige Programme zur Abfederung ökonomischer Entwicklungen ausge­
geben. Unter dem BISP wurde z.B. zur Abmilderung der Auswirkungen der Inflation und hohen 
Rohstoffpreise bei der in Armut lebenden Bevölkerung das Premierminister Ramzan-Paket 2024 
ausgegeben, unter dem an 1,435 Millionen Begünstigte je 2.000 PKR ausgezahlt werden (MOF­
PAKI 11.6.2024). Zur Abmilderung der sozialen Folgen der COVID-19-Pandemie erhielten unter 
dem Ehsaas Programm im Jahr 2021 etwa 15 Millionen pakistanische Haushalte (100 Millio­
nen Bürger) jeweils 12.000 PKR [damals ca. 134 Euro] (Express Tribune 11.7.2021; vgl. BS 
19.3.2024).
Neben dem BISP ist der Pakistan Poverty Alleviation Fund (PPAF) eine weitere staatliche In­
stitution zur Armutsreduzierung. Er unterstützt direkt in den Gemeinden in ländlichen Gebieten 
u.a. beim Ausbau der Infrastruktur, Gesundheitsversorgung, Bildung und Katastrophenschutz 
sowie kleinere und mittlerere Unternehmen. Ein Pfeiler dabei sind zinslose Darlehen zur Eröff­
nung von Kleinunternehmen und berufliche Weiterbildung. Er ist landesweit in 149 Distrikten 
in allen vier Provinzen tätig (MOFPAKI 11.6.2024; vgl. BS 19.3.2024). Durch Partnerschaften 
mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Organisationen des privaten Sektors hat dieser 
Fonds zwischen 2000 und 2022 Darlehen in Höhe von 237,56 Milliarden PKR [ca. 822 Millionen 
EUR] ausgezahlt (BS 19.3.2024).
Das staatliche Hilfswerk Pakistan Bait-ul-Mal unterstützt Bedürftige, Witwen, Waisen und Men­
schen mit Behinderungen (MOFPAKI 11.6.2024; vgl. ILO 27.3.2024). Dazu gehören Wohnheime 
und Einrichtungen für Bedürftige, Bildungshilfen für Waisenkinder, Stipendien für Studenten und 
kostenlose medizinische Behandlung. Außerdem werden einige Wohnheime für bedürftige Äl­
tere über das staatliche PBM betrieben. 4,32 Milliarden PKR  [ca. 15 Millionen EUR] wurden 
von Juli 2023 bis März 2024 für die Durchführung verbucht (MOFPAKI 11.6.2024).
Der Zakat-Fonds ist ein System der Umverteilung, indem nach einem Prozentsatz Abgaben 
eingehoben werden und damit Unterhalt sowie Rehabilitation für Bedürftige, Waisen, Witwen 
und Menschen mit Behinderung finanziert werden. Im Geschäftsjahr 2024 wurden insgesamt 
7,39 Milliarden PKR [ca. 26 Millionen EUR] über dieses System verteilt (MOFPAKI 11.6.2024).
Als beitragsfreie Krankenversicherung für die ärmere Bevölkerung wurde das Sehat Sahulat Pro­
gram (SSP) entwickelt [für weiterführende Informationen siehe Kap. Medizinische Versorgung] 
(JHRR 30.11.2023; vgl. SOCPROTEC 3.5.2024a, NADRA o.D.b).
Private Wohlfahrtsleistungen
Die Edhi Foundation ist die größte private Wohlfahrtstiftung Pakistans und eine der größten 
weltweit. Das Leistungsspektrum umfasst u.a. kostenlose technische Ausbildung, Lebensmittel 
und Kleidung für Bedürftige, Heime für Waisen, Behinderte, misshandelte Frauen und Ältere, 
189
194

Rettungswägen, kostenlose Versorgung in eigenen Krankenhäusern und Apotheken, Rehabili­
tation von Drogenabhängigen, kostenlose Heilbehelfe oder Hilfsmaßnahmen bei Naturkatastro­
phen (Edhi o.D.a.; vgl. CGH o.D.).
Die pakistanische Entwicklungshilfeorganisation National Rural Support Programme (NRSP) 
bietet Mikrofinanzierungen und andere soziale Leistungen zur Entwicklung der ländlichen Ge­
biete an. Sie ist in 72 Bezirken der vier Provinzen – inklusive Azad Jammu und Kaschmir – aktiv. 
NRSP arbeitet mit mehr als 3,8 Millionen armen Haushalten zusammen, welche ein Netzwerk 
von 252.350 kommunalen Gemeinschaften bilden. Sie ist damit die größte Entwicklungshilfeor­
ganisation für die ländliche Region in Pakistan (NRSP 18.1.2025).
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22 Medizinische Versorgung
Letzte Änderung 2025-06-05 08:04
Das System der Gesundheitsversorgung in Pakistan basiert insgesamt auf zwei Hauptsäulen, 
einerseits öffentliche und andererseits private Gesundheitseinrichtungen (IOM 22.3.2023; vgl. 
WHO o.D.). Nach der Verfassung fällt das Gesundheitswesen in erster Linie in die Zustän­
digkeit der Provinzregierung. Der Staat stellt die Gesundheitsversorgung über ein dreistufiges 
Gesundheitssystem und eine Reihe von Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit 
zur Verfügung. Medizinische Grundversorgung wird durch Basic Health Units und Rural He­
alth Centers geleistet. Notfall-, ambulante und stationäre Versorgung wird auf der sekundären 
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