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in Eigentum zu unterstützen, was dennoch nicht die ärmsten Bevölkerungsgruppen erreicht 
(PROPT 23.10.2023). Auch die Weltbank unterstützt mehrere Projekte zur Schaffung von städ­
tischem Wohnraum (UKHO 7.2024).
In ländlichen Gebieten und am Stadtrand kleinerer Städte, berichtet IOM hingegen, sind Woh­
nungsmöglichkeiten kostengünstig und zahlreich vorhanden sind (IOM 12.2024).
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21.3 Sozialwesen
Letzte Änderung 2025-06-05 08:04
Soziale Wohlfahrt
Pakistan unterhält mehrere soziale Wohlfahrtsprogramme, die darauf abzielen, ein grundlegen­
des und universelles soziales Sicherheitsnetz für seine Bürger zu schaffen. Staatliche Schulen 
und Krankenhäuser bieten der gesamten Bevölkerung hoch subventionierte Bildungs- und Ge­
sundheitsversorgung. Darüber hinaus verteilen staatliche Institutionen wie Zakat und Pakistan 
Bait-ul-Mal an etwa drei Millionen bedürftige Bürger im ganzen Land kleine wohltätige Geld­
beträge, die über Steuereinnahmen finanziert werden. Über den Pakistan Poverty Alleviation 
Fund (PPAF) stellt die Regierung außerdem Mikrofinanzierungskredite für ihre Bürger bereit. 
Das 2008 ins Leben gerufene Benazir Income Support Programme (BISP), ein Programm mit 
bedingungslosen Geldleistungen zur Armutsbekämpfung, wurde unter der vorigen Regierung 
zum Ehsaas [Anm. Mitgefühl] Programm ausgedehnt, was einen wichtigen Fortschritt darstellt 
(BS 19.3.2024; vgl. ILO 27.3.2024). Bereits vor dieser Umstrukturierung war das BISP eines der 
größten Geldtransferprogramme Südasiens. Die Umstrukturierung zu Ehsaas verbesserte die 
Kohärenz und Koordinierung der zuvor etwa 134 fragmentierten und unzureichend verwalteten 
Sozialschutzprogramme(ILO 27.3.2024). Mit dem Regierungswechsel 2022 wurde zwar Ehsaas 
namentlich nicht beibehalten, jedoch das BISP ausgedehnt (ADB 11.2024a). So wurde auch 
das Budget für sozialen Schutz in jenem Jahr um 45 Prozent erhöht (ILO o.D.). Nun ist das Mi­
nistry of Poverty Alleviation and Social Safety für die Koordinierung und Umsetzung der sozialen 
Programme zuständig und bringt u.a. BISP, Bait-ul-Mal und PPAF unter ein Dach. Insgesamt 
wurde das Budget stetig erhöht (ADB 11.2024b).
Dessen ungeachtet wird die Bereitstellung von effektiven Sozialleistungen nach wie vor durch 
starke Kapazitätsengpässe und andere große Herausforderungen behindert (BS 19.3.2024). Et­
wa 2 Prozent des BIP gibt Pakistan für Programme zur Armutsreduktion und sozialen Sicherheit 
aus (ILO 27.3.2024; vgl. ILO 2024, Stanford-CDDRL 6.6.2022). Der geringe Erfassungsgrad der 
Bevölkerung, unzureichende Höhe und Abdeckungsbereich der Leistungen, die schwache Koor­
dinierung zwischen der Zentralregierung und den Provinzen - sowohl bei beitragsfinanzierten als 
auch bei steuerfinanzierten Systemen - und der niedrige Beitragssatz bei beitragsfinanzierten 
Systemen stellen weitere Herausforderungen dar (ILO 27.3.2024).
Rund 20,2 Prozent der Bevölkerung werden durch zumindest eine Art von Leistung der sozialen 
Sicherheit, abgesehen von der Gesundheitsversorgung, erreicht. Der weltweite Durchschnitt 
liegt zum Vergleich bei 52,4 Prozent, die Werte der in der Nähe befindlichen Länder Bangladesch 
und Indien bei 22 bzw. 48,4 Prozent (ILO 24.9.2024 vgl. ILO 2024).
Leistungen der Sozialversicherung, staatliche Altersversorgung
Von einer Sozialversicherung sind die meisten Arbeitnehmer ausgeschlossen, da der Großteil 
in der informellen Wirtschaft tätig ist und das bestehende System informelle Arbeitnehmer, ein­
schließlich Selbstständige und Heimarbeiter, weitgehend nicht abdeckt. Hausangestellte fallen 
neuerdings unter die Sozialversicherungsverordnungen. Aber auch in der formellen Wirtschaft,  
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wo die Arbeitnehmer Anspruch hätten, ist nur ein geringer Anteil von Unternehmen und Arbeit­
nehmern bei den Sozialversicherungsanstalten der Provinzen, den Employees’ Social Security 
Institutions (ESSIs) registriert. Es sind dies 34 Prozent oder etwa 1,8 Millionen der 5,27 Millio­
nen anspruchsberechtigten Arbeitnehmer in Pakistan. Ein weiteres Problem stellt die fehlende 
Übertragbarkeit von Leistungen für Wanderarbeitnehmer, die in einer anderen Provinz als ihrer 
Heimatprovinz beschäftigt sind, bzw. für ihre Familien dar (ILO 27.3.2024).
Die jeweiligen ESSIs sind in den Provinzen sowie in Islamabad mit dem Arbeitsministerium der 
Provinz verbunden. Erfasst sind Industrie- und Gewerbebetriebe, die fünf oder mehr Mitarbeiter 
haben (ADB 2.9.2022; vgl. ILO 2021, WHO 22.11.2023). Finanziert durch eine zusätzliche 
Abgabe von 6 Prozent der Lohnsumme, die vom Arbeitgeber zu zahlen ist, bieten die ESSIs 
Mutterschafts- und Krankheitsleistungen, Leistungen bei Invalidität und Verletzungen sowie 
Renten für die Familien von Arbeitnehmern, die bei Arbeitsunfällen ums Leben gekommen sind. 
Leistungen umfassen sowohl Einkommensersatz als auch medizinische Leistungen (ILO 2021; 
vgl KPESSI o.D., SESSI o.D., IESSI o.D., Rizvi Law o.D.).
Des Weiteren finanziert der staatliche Workers’ Welfare Fund u.a. Projekte zur Errichtung von 
Wohnsiedlungen oder Häusern für Industriearbeiter sowie Stipendien für deren Kinder (PAKI­
WWF o.D.). So wurden z.B. im Finanzjahr 2024, also von Juli 2023 bis März 2024, für 12.303 
Stipendien im Rahmen des Workers Welfare Fund Ausgaben in Höhe von 1,37 Milliarden PKR 
[ca. 4.74 Millionen EUR; alle Umrechnungen lautfinanzen.net 6.2.2025] getätigt und 4.107 Ar­
beitnehmern jeweils 400.000 PKR [ca. 1.383 EUR] als Heiratsbeihilfen ausgezahlt (MOFPAKI 
11.6.2024).
Im Bereich der staatlichen Altersabsicherung verfügt Pakistan nur über zwei Pensionssyste­
me (HelpAge 18.2.2021). Die Pensionen der staatlichen Angestellten, die ungefähr sieben Pro­
zent der Erwerbsbevölkerung ausmachen, werden ausschließlich aus Steuermitteln finanziert 
(BRP 15.1.2025). Mitarbeiter der Bundes- und Provinzregierungen, der Regierung von Azad 
Jammu & Kaschmir, der Streitkräfte und der halbstaatlichen / autonomen Einrichtungen sind 
dabei rentenberechtigt (IOM 12.2024). Außerdem müssen sich alle privaten Unternehmen im 
Bereich Industrie, Handel, Bildung, Wohltätigkeit und Gesundheit mit mehr als fünf Beschäftigten 
bei der Employees’ Old Age Benefits Institution (EOBI) registrieren (Express Tribune 24.4.2024; 
vgl. HelpAge 18.2.2021). Arbeitnehmer, die nicht im Rahmen der Industrie- und Handelskammer 
arbeiten, profitieren somit nicht von dem EOBI-Rentensystem (IOM 22.3.2023; vgl. HelpAge 
18.2.2021). Hinzu kommt, dass sich zwar 149.130 Betriebe mit Stand 2024 bei der EOBI regis­
triert haben, doch nur 40.000 auch tatsächlich Beiträge einzahlen (Express Tribune 24.4.2024). 
Laut Bertelsmann Stiftung sind über neun Millionen Arbeitnehmer durch dieses beitragsfinan­
zierte Rentensystem erfasst (BS 19.3.2024). Personen, die bei den ESSIs registriert sind, sind 
auch für eine Pension im Rahmen der EOBI berechtigt (ILO 2021). Zusammengenommen er­
halten laut ILO knapp unter 18 Prozent aller Personen im entsprechenden Alter derzeit eine 
Pension (ILO 24.9.2024).
Pensionsberechtigt sind Männer ab 60 und Frauen sowie Minenarbeiter ab 55 Jahren. Das 
Rentensystem bietet folgende vier Arten von Leistungen: Altersrente, Hinterbliebenenrente, 
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Invaliditätsrente und Altersbeihilfen, wenn ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Rente hat 
(MOFPAKI 11.6.2024; vgl. IOM 12.2024). Die Mindestpension für das EOBI-System beträgt 
derzeit 10.000 PKR [ca. 35 EUR] pro Monat. Als Versicherungsprämie muss der Arbeitgeber 
5 Prozent des Mindestlohns zahlen, der Arbeitnehmer 1 Prozent. Staatliche Zuschüsse zur 
Verwaltung des Pensionssystems gibt es nicht (EOBI o.D.; vgl. Express Tribune 24.4.2024).
Staatliche Programme zur Armutsminderung
Die geringe Finanzierung von Programmen zur Armutsbekämpfung stellt ein Hindernis dar. 
Dennoch gibt es vielversprechende Entwicklungen. Das wichtigste staatliche Programm zur 
Armutsreduzierung, das Benazir Income Support Programme, BISP, ist an Frauen in Armut 
gerichtet um über diese ihre Familien zu unterstützen (ILO 27.3.2024). Es wird landesweit von 
154 Bezirksbüros sowie 647 Registrierungszentren umgesetzt und ist mit den Sozialen Entwick­
lungszielen der UNO abgestimmt. Aus dem Bericht des Finanzministeriums geht hervor, dass 
im Haushaltsjahr 2024 328,96 Milliarden PKR [ca. 1,14 Milliarden EUR] für die Durchführung 
der verschiedenen BISP-Programme, die sowohl bedingungslose als auch an Voraussetzun­
gen geknüpfte Geldleistungen beinhalten, freigegeben wurden (MOFPAKI 11.6.2024; vgl. ADB 
11.2024a).
Die wichtigste Initiative des BISP ist das „ Kafaalat“, ein Programm mit bedingungslosen Geldleis­
tungen, in dem begünstigte Familien in Armut über das Nationale Sozioökonomische Register 
ermittelt, und über die Frauen, neuerdings auch Transgender Frauen, Zuschüsse erhalten. Die 
Höhe der Geldleistungen wurde schrittweise auf 10.500 PKR [ca. 36 EUR] pro Quartal und Be­
günstigten erhöht. Derzeit sind etwa 9,4 Millionen Begünstigte in das Programm eingeschrieben 
(MOFPAKI 11.6.2024; vgl. ADB 11.2024a).
Daneben gibt es mehrere Leistungen des BISP, die an Bedingungen geknüpft sind. So wird Fa­
milien, die BISP-berechtigt sind, über das Benazir Taleemi Wazaif-Programm zusätzliches Geld 
für den Schulbesuch der Kinder bereitgestellt. Dazu werden pro Quartal in der Primarstufe 2.000 
PKR [ca. 7 EUR] für einen Buben und 2.500 [ca. 9 EUR] für ein Mädchen, in der Sekundarstufe 
3.000 PKR [ca. 10 EUR] für einen Buben und 3.500 [ca. 12 EUR] für ein Mädchen bereitge­
stellt. In der höheren Sekundarstufe sind es 4.000 PKR [ca. 14 EUR] je Bub und 4.500 [ca. 16 
EUR] je Mädchen. Mädchen bekommen nochmals einen zusätzlichen einmaligen Bonus für 
den Abschluss der Grundschule von 3.000 PKR. Seit Beginn dieses Programms 2012 wurden 
laut Bericht des Finanzministeriums 117 Milliarden PKR [ca. 405 Millionen EUR] über dieses 
ausgezahlt und 14,8 Millionen Kinder damit gefördert (MOFPAKI 11.6.2024; vgl. DT 12.6.2024, 
ARNews 7.10.2024, ADB 11.2024a). Derzeit profitieren laut Bertelsmann Stiftung von diesem 
Stipendienprogramm über drei Millionen Kinder (BS 19.3.2024). Zusätzlich fördert das Benazir-
Stipendienprojekt mit leistungsabhängigen Stipendien Studierende aus einkommensschwachen 
Familien an einer der 135 öffentlichen Hochschulen (MOFPAKI 11.6.2024).
Des Weiteren wurde aufgrund der hohen Mangelernährungsraten das Benazir Nashonuma 
Programm eingeführt, das zusätzliche Geldleistungen für Kinder unter zwei Jahren von BISP-
Berechtigten auszahlt und an Bedingungen geknüpft ist, wie regelmäßige Vorsorgeuntersu­
chungen, Impfungen und Kauf bestimmter Lebensmittel. Die Höhe der Zuschüsse beträgt 2.000 
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PKR pro Quartal pro Bub und 2.500 PKR pro Mädchen (MOFPAKI 11.6.2024; vgl. DT 12.6.2024, 
ADB 11.2024a). Es wird in Kooperation mit dem UN World Food Programme durchgeführt und 
erreichte seit seiner Einführung im Jahr 2020 mit Stand Oktober 2024 2,5 Millionen Frauen und 
Kinder in 157 von 170 Distrikten (WFP 9.10.2024).
Außerdem werden kurzfristige Programme zur Abfederung ökonomischer Entwicklungen ausge­
geben. Unter dem BISP wurde z.B. zur Abmilderung der Auswirkungen der Inflation und hohen 
Rohstoffpreise bei der in Armut lebenden Bevölkerung das Premierminister Ramzan-Paket 2024 
ausgegeben, unter dem an 1,435 Millionen Begünstigte je 2.000 PKR ausgezahlt werden (MOF­
PAKI 11.6.2024). Zur Abmilderung der sozialen Folgen der COVID-19-Pandemie erhielten unter 
dem Ehsaas Programm im Jahr 2021 etwa 15 Millionen pakistanische Haushalte (100 Millio­
nen Bürger) jeweils 12.000 PKR [damals ca. 134 Euro] (Express Tribune 11.7.2021; vgl. BS 
19.3.2024).
Neben dem BISP ist der Pakistan Poverty Alleviation Fund (PPAF) eine weitere staatliche In­
stitution zur Armutsreduzierung. Er unterstützt direkt in den Gemeinden in ländlichen Gebieten 
u.a. beim Ausbau der Infrastruktur, Gesundheitsversorgung, Bildung und Katastrophenschutz 
sowie kleinere und mittlerere Unternehmen. Ein Pfeiler dabei sind zinslose Darlehen zur Eröff­
nung von Kleinunternehmen und berufliche Weiterbildung. Er ist landesweit in 149 Distrikten 
in allen vier Provinzen tätig (MOFPAKI 11.6.2024; vgl. BS 19.3.2024). Durch Partnerschaften 
mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Organisationen des privaten Sektors hat dieser 
Fonds zwischen 2000 und 2022 Darlehen in Höhe von 237,56 Milliarden PKR [ca. 822 Millionen 
EUR] ausgezahlt (BS 19.3.2024).
Das staatliche Hilfswerk Pakistan Bait-ul-Mal unterstützt Bedürftige, Witwen, Waisen und Men­
schen mit Behinderungen (MOFPAKI 11.6.2024; vgl. ILO 27.3.2024). Dazu gehören Wohnheime 
und Einrichtungen für Bedürftige, Bildungshilfen für Waisenkinder, Stipendien für Studenten und 
kostenlose medizinische Behandlung. Außerdem werden einige Wohnheime für bedürftige Äl­
tere über das staatliche PBM betrieben. 4,32 Milliarden PKR  [ca. 15 Millionen EUR] wurden 
von Juli 2023 bis März 2024 für die Durchführung verbucht (MOFPAKI 11.6.2024).
Der Zakat-Fonds ist ein System der Umverteilung, indem nach einem Prozentsatz Abgaben 
eingehoben werden und damit Unterhalt sowie Rehabilitation für Bedürftige, Waisen, Witwen 
und Menschen mit Behinderung finanziert werden. Im Geschäftsjahr 2024 wurden insgesamt 
7,39 Milliarden PKR [ca. 26 Millionen EUR] über dieses System verteilt (MOFPAKI 11.6.2024).
Als beitragsfreie Krankenversicherung für die ärmere Bevölkerung wurde das Sehat Sahulat Pro­
gram (SSP) entwickelt [für weiterführende Informationen siehe Kap. Medizinische Versorgung] 
(JHRR 30.11.2023; vgl. SOCPROTEC 3.5.2024a, NADRA o.D.b).
Private Wohlfahrtsleistungen
Die Edhi Foundation ist die größte private Wohlfahrtstiftung Pakistans und eine der größten 
weltweit. Das Leistungsspektrum umfasst u.a. kostenlose technische Ausbildung, Lebensmittel 
und Kleidung für Bedürftige, Heime für Waisen, Behinderte, misshandelte Frauen und Ältere, 
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Rettungswägen, kostenlose Versorgung in eigenen Krankenhäusern und Apotheken, Rehabili­
tation von Drogenabhängigen, kostenlose Heilbehelfe oder Hilfsmaßnahmen bei Naturkatastro­
phen (Edhi o.D.a.; vgl. CGH o.D.).
Die pakistanische Entwicklungshilfeorganisation National Rural Support Programme (NRSP) 
bietet Mikrofinanzierungen und andere soziale Leistungen zur Entwicklung der ländlichen Ge­
biete an. Sie ist in 72 Bezirken der vier Provinzen – inklusive Azad Jammu und Kaschmir – aktiv. 
NRSP arbeitet mit mehr als 3,8 Millionen armen Haushalten zusammen, welche ein Netzwerk 
von 252.350 kommunalen Gemeinschaften bilden. Sie ist damit die größte Entwicklungshilfeor­
ganisation für die ländliche Region in Pakistan (NRSP 18.1.2025).
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gramme, https://fsi9-prod.s3.us-west-1.amazonaws.com/s3fs-public/ffdws_ehaas_20220602_0.pdf , 
Zugriff 11.7.2024
■ WFP - World Food Programme (9.10.2024): WFP and Pakistan renew commitment to tackle mal­
nutrition with extended Benazir Nashonuma Programme, https://www.wfp.org/news/wfp-and-pak
istan-renew-commitment-tackle-malnutrition-extended-benazir-nashonuma-programme , Zugriff 
10.1.2025
■ WHO - World Health Organization (22.11.2023): Health Financing Progress Matrix assessment: 
Pakistan 2023, https://iris.who.int/bitstream/handle/10665/374813/9789240084933-eng.pdf?seque
nce=1, Zugriff 14.7.2024
22 Medizinische Versorgung
Letzte Änderung 2025-06-05 08:04
Das System der Gesundheitsversorgung in Pakistan basiert insgesamt auf zwei Hauptsäulen, 
einerseits öffentliche und andererseits private Gesundheitseinrichtungen (IOM 22.3.2023; vgl. 
WHO o.D.). Nach der Verfassung fällt das Gesundheitswesen in erster Linie in die Zustän­
digkeit der Provinzregierung. Der Staat stellt die Gesundheitsversorgung über ein dreistufiges 
Gesundheitssystem und eine Reihe von Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit 
zur Verfügung. Medizinische Grundversorgung wird durch Basic Health Units und Rural He­
alth Centers geleistet. Notfall-, ambulante und stationäre Versorgung wird auf der sekundären 
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Versorgungsebene durch Tehsil Headquarter Hospitals und District Headquarter Hospitals ange­
boten. Darauf folgt die tertiäre Versorgungsebene, die auch Lehrkrankenhäuser umfasst (WHO 
o.D.).
Das Finanzministerium beziffert die Zahl der registrierten Ärzte für das Finanzjahr 2022/2023 
mit 299.100, jene des registrierten Krankenpflegepersonals mit 127.900 und der registrierten 
Zahnärzte mit 36.000. Die Zahl der Spitäler gibt es mit 1.284 an, die der Rural Health Centers 
mit 697 und der Tuberkulose-Zentren mit 417. Demnach stehen 151.700 Betten zur Verfügung. 
Weiters gibt es die Zahl der Hebammen mit 46.110 und der Lady Health Workers mit 24.022 an 
(MOFPAKI 11.6.2024).
Trotz einer ausgefeilten und umfangreichen Gesundheitsinfrastruktur leidet die Gesundheitsver­
sorgung unter einigen zentralen Problemen, wie einem hohen Bevölkerungswachstum, einem 
Mangel an Arbeitskräften, der ungleichen regionalen Verteilung medizinischer Fachkräfte, ei­
ner unzureichenden Finanzierung und einem begrenzten Zugang zu qualitativ hochwertigen 
Gesundheitsdiensten (WHO o.D.). So kommt ein Bericht des Standing Committee on Health 
des pakistanischen Senats zum Schluss, dass dem Land eine Million Krankenschwestern oder 
-pfleger fehlen (DAWN 9.7.2024). Auch die multiplen Krisen mit COVID-19, der Flut von 2022 
und der ökonomischen Instabilität beinträchtigen den Zugang zur Gesundheitsversorgung (Lan­
cet 18.11.2023). Außerdem ist auch der Gesundheitssektor wie andere Bereiche anfällig für 
Korruption (TI 9.12.2023).
Insgesamt kann der Staat derzeit nicht allen Menschen eine gleichwertige und ausreichende 
Versorgung anbieten (IOM 22.3.2023). In weiten Landesteilen ist die Gesundheitsversorgung 
unzureichend und entspricht medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch nicht euro­
päischen Standards (AA 15.7.2024). So leben die Menschen in den ländlichen Gebieten in der 
Regel weit entfernt von Krankenhäusern und grundlegenden Gesundheitseinrichtungen, was 
den Zugang zu medizinischen Dienstleistungen erschwert(IOM 12.2024). Um hier Linderung 
zu verschaffen, sind in den abgelegenen Gebietendie in einem breiten Gebiet medizinischer 
Grundversorgung ausgebildeten Lady Health Workers tätig (Forbes 18.1.2024; vgl. GLOBUNI 
6.5.2024).
In städtischen Gebieten ist der Zugang zu Krankenhäusern, Kliniken und anderen medizini­
schen Einrichtungen gewährleistet. Die allgemeine Qualität der öffentlichen Gesundheitsdienste 
bezeichnet IOM jedoch als „ nicht sehr vielversprechend“ (IOM 12.2024). Von den modernen 
Krankenhäusern in den Großstädten berichtete das Auswärtige Amt, dass - unter dem Vorbehalt 
der Finanzierbarkeit - eine Behandlungsmöglichkeit für die meisten angefragten Krankheiten 
festgestellt werden konnte (AA 21.10.2024). So ist in Islamabad und Karachi die medizinische 
Versorgung in allen Fachdisziplinen im Regelfall auf einem hohen Niveau, aber dadurch auch 
teuer (AA 15.7.2024).
Angesichts der wachsenden Bevölkerung versucht der private Sektor, die Lücke zwischen der 
steigenden Nachfrage und den begrenzten öffentlichen Gesundheitseinrichtungen zu schließen. 
Die Zahl der privaten Krankenhäuser, Kliniken und Diagnoselabors hat erheblich zugenommen. 
Sogenannte Stand-Alone Clinics - meist von Einzelnen betrieben - sind die wichtigsten Anbieter 
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ambulanter Gesundheitsversorgung (WHO o.D.). Nach Einschätzung von IOM versorgt der 
private Sektor fast 70 Prozent der Bevölkerung, während 30 Prozent durch den öffentlichen 
Sektor abgedeckt wird (IOM 12.2024).
In privaten Einrichtungen fallen jedoch hohe Kosten für die Behandlung an (IOM 22.3.2023). 
In staatlichen Krankenhäusern kann man sich bei Bedürftigkeit kostenlos behandeln lassen. 
Da Bedürftigkeit offiziell nicht definiert ist, reicht die Erklärung aus, dass die Behandlung nicht 
bezahlt werden kann. Auf komplexe Operationen, z.B. Organtransplantationen, trifft dies nicht 
zu (AA 21.10.2024).
Allerdings wurde - als Schritt hin zu einer universellen Gesundheitsversorgung - das Sehat 
Sahulat Program (SSP) eingeführt. Erstes Ziel war es, den ärmsten Familien kostenlose Ge­
sundheitsdienste anzubieten und sie so gegen verheerende Gesundheitskosten abzusichern 
(JHRR 30.11.2023). Es ist eine Krankenversicherung, in der die Prämienbeiträge vollständig 
vom Staat übernommen werden (Lancet 12.2022; vgl. SSP o.D.a).
Das Pilotprojekt im Jahr 2015 wurde nur in einigen Distrikten umgesetzt und richtete sich aus­
schließlich an die von Armut betroffene Bevölkerung (JHRR 30.11.2023). 2019 führte die PTI-
Regierung allerdings in der Provinz Khyber Pakhtunkhwa das Programm Sehat Sahulat als 
universelle Krankenversicherung für alle Bürgerinnen und Bürger ein, die sowohl die Behand­
lung in öffentlichen als auch in privaten Krankenhäusern umfasst. In weiterer Folge wurde dieses 
Programm auf Punjab (BS 19.3.2024), Azad Jammu Kaschmir, Gilgit-Baltistan und das Haupt­
stadtterritorium Islamabad und den Distrikt Tharparkar im Sindh ausgeweitet (JHRR 30.11.2023).
Wichtige Kritikpunkte waren jedoch, dass die gesamte Bevölkerung prämienfrei anspruchsbe­
rechtigt war, auch die gut situierte, auch für private Spitäler und dies einen großen Teil des 
Gesundheitsbudgets u.a. auf Kosten des Ausbaus der öffentlichen Gesundheitseinrichtungen 
ausmachte (DAWN 3.7.2023; vgl. HPMLN 25.4.2024, DAWN 6.3.2024). Dies stellte die Nach­
haltigkeit infrage, auch wenn es die bedeutendste Reform der Gesundheitsversorgung seit 
Jahrzehnten ist (BS 19.3.2024). Die Anwendungsmöglichkeit sowohl in privaten als auch öf­
fentlichen Krankenhäusern führte außerdem zu Berichten größerer Betrugsfälle durch private 
Krankenhäuser (DAWN 3.7.2023; vgl. HPMLN 25.4.2024, DAWN 6.3.2024).
Im Großteil des Landes wurde die Sehat Sahulat Card wieder auf die ärmere Bevölkerung 
beschränkt. Anspruchsberechtigte werden über die Daten des Benazir Income Support Pro­
gramme [siehe dazu Kapitel Sozialwesen] ermittelt (DAWN 3.7.2023; vgl. SSP o.D.b, HPMLN 
25.4.2024, NADRA o.D.b, SOCPROTEC 3.5.2024a, WHO 22.11.2023). Die Faktoren für die Be­
rechtigung unterscheiden sich je nach Provinz. So behielt Khyber Pakhtunkhwa die beitragsfreie 
Versicherungsabdeckung für alle Bürger bei (SSP o.D.b; vgl. SOCPROTEC 3.5.2024a, DAWN 
16.11.2024, AA 21.10.2024). Routinemäßigen Behandlungen wurden auf öffentliche Spitäler 
beschränkt (siehe
DAWN 12.1.2025, DAWN 3.7.2023).
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Das SSP umfasst sowohl die Sekundär- als auch die Tertiärversorgung u.a. bei Unfällen, Diabe­
tes, Nierenkrankheiten - einschließlich Dialyse und Transplantation - Hepatitis B und C, Krebs­
erkrankungen sowie Herz- und Gefäßkrankheiten (Lancet 12.2022; vgl. SSP o.D.c). Auch ver­
schiedene Schwangerschaftsuntersuchungen, Geburtshilfe und Nachsorge sind inkludiert (IOM 
22.3.2023; vgl. SSP o.D.a). Neben der Finanzierung von Behandlungen bietet es unter be­
stimmten Bedingungen finanzielle Unterstützung für Lohnausfall während der Behandlung, An­
reisekosten, Mutterschaftsgeld und Beerdigungskosten im Todesfall während des Krankenhaus­
aufenthalts (Lancet 12.2022; vgl. SSP o.D.a). Es handelt sich um ein bargeldloses Programm, 
bei dem die Begünstigten die ID-Karte direkt als Berechtigungskarte verwenden und mit die­
ser die Leistungen in Anspruch nehmen können (NADRA o.D.b; vgl. PHIMC o.D.). Mit seiner 
ID-Kartennummer kann man auch per SMS prüfen lassen, ob man berechtigt ist (PHIMC o.D.).
Die jährliche allgemeine Deckungsgrenze liegt bei 300.000 PKR [ca. 1.036 EUR laut finan­
zen.net 6.2.2025] pro Familie (JHRR 30.11.2023; vgl. SSP o.D.a). Sie kann unter bestimmten 
Umständen auf bis zu 1.000.000 PKR [ca. 3.458 EUR finanzen.net 6.2.2025] erhöht werden 
(SOCPROTEC 3.5.2024a; vgl. Lancet 12.2022, SSP o.D.a). Vereinzelt kommt es zum zeitwei­
sen Aussetzen des Programms aufgrund fehlender Zahlungen der Regierung (DAWN 4.6.2024; 
vgl. DAWN 4.9.2023).
Eine wissenschaftliche Studiehat ergeben, dass die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienst­
leistungen unter den SSP-Begünstigten deutlich zugenommen hat. Darüber hinaus ging die 
Häufigkeit verheerender Gesundheitsausgaben bei den eingeschriebenen Familien im Vergleich 
zum Ausgangsjahr um 40 Prozent zurück (JHRR 30.11.2023). In Bezug auf den WHO-Indikator 
für finanziellen Schutz vor Verarmung bei Gesundheitsausgaben zeigt sich demnach auch, dass 
in Pakistan das Ausmaß der Verarmung aufgrund von selbst zu tragenden Gesundheitsaus­
gaben gering ist und sich im Laufe der Jahre zusätzlich verringert hat. So gibt die WHO auch 
an, dass das staatliche Gesundheitssystem durch öffentliche Gesundheitsprogramme, Impfpro­
gramme und subventionierte Leistungen der Primär-, Sekundär- und Tertiärversorgung allen 
Bürgern zu Gute kommt (WHO 22.11.2023).
Außerdem können bei Bedürftigkeit zum Teil gemeinnützige Stiftungen die Kosten übernehmen 
(AA 21.10.2024).
Die nicht-staatliche Entwicklungshilfeorganisation Aga Khan Development Network betreibt lan­
desweit über 450 Kliniken, fünf weiterführende Krankenhäuser der Sekundärversorgung in Ka­
ratschi, Hyderabad und Gilgit sowie das Aga Khan University Hospital in Karatschi, das führende 
Spital der Tertiärversorgung. Darüber hinaus arbeitet die Aga Khan Foundation mit lokalen Re­
gierungen zusammen, um eine Reihe von gesundheitsbezogenen Initiativen zu unterstützen, 
die den Zugang zur medizinischen Grundversorgung verbessern sollen. Es ist das größte private 
Not-for-Profit Gesundheitssystem in Pakistan (AKDN o.D.). Einige staatliche bzw. halbstaatli­
che Organisationen wie die Streitkräfte, halbstaatliche Unternehmen, die Eisenbahn, und die 
Employees Social Security Institution, bieten ihren Mitarbeitern bzw. Versicherten und deren 
Angehörigen Gesundheitsdienste über ihre jeweils eigenen Systeme an, die jedoch insgesamt 
nur etwa 10 Prozent der Bevölkerung abdecken (WHO o.D.).
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