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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

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speziell auf Rückkehrer zielen, siehe die Kapitel Grundversorgung / Wirtschaft und Arbeitsmarkt 
und Grundversorgung / Sozialwesen.
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (21.10.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Islamischen Republik Pakistan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2117687/Deutschland.
Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Islamischen Republik 
Pakistan, 21.10.2024.pdf, Zugriff 27.12.2024
■ BMI - Bundesministerium für Inneres [Österreich] (o.D.): Return from Austria - Pakistan, https:
//www.returnfromaustria.at/pakistan/pakistan_deutsch.html, Zugriff 7.2.2025
■ DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (25.1.2022): Country Information Report 
- Pakistan - January 2022, https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country-information-report-pak
istan.pdf, Zugriff 14.8.2024
■ IOM - International Organization for Migration (24.1.2023): Re: Anfrage zu Pakistan, E-Mail
■ ÖB Islamabad - Österreichische Botschaft Islamabad [Österreich] (19.12.2023): Asylländerbericht 
Pakistan
24 Dokumentensicherheit
Letzte Änderung 2025-04-10 09:57
Für eine Beschreibung der wichtigsten Arten der Identitätsnachweise sowie der Registrierungs­
prozesse siehe Kapitel Registrierungswesen.
Dokumentenfälschungen, v.a. von manuell angefertigten Dokumenten, sind in Pakistan ein weit 
verbreitetes Phänomen. Dokumentenbetrug ist weit verbreitet, mit Ausnahme der von der Na­
tional Database and Registration Authority (NADRA) ausgestellten Ausweisdokumente, die im 
Allgemeinen zuverlässig sind: CNICs („ Computerised National Identity Card“), SNICs („ Smart 
National Identity Card“) und Reisepässe enthalten Sicherheitsmerkmale, die das Auftreten von 
Dokumentenbetrug verringert haben. Die Behörden haben Maßnahmen ergriffen, um die betrü­
gerische Ausstellung von Dokumenten zu bekämpfen. Um gefälschte Dokumente zu erlangen, 
werden meist Bestechungsgelder bezahlt und/oder politischer Einfluss bzw. Kontakte von Fa­
milie und Freunden benützt. Manche Dokumente sind sogar online oder in Märkten erhältlich. 
Unter anderem werden folgende Dokumente häufig gefälscht: Personenstands-, Ausbildungs­
dokumente, Zeugnisse, akademische Grade, Empfehlungsschreiben, finanzielle Bestätigungen 
bzw. Kontoauszüge, Eigentumsnachweise sowie polizeiliche Dokumente (u.a. First Information 
Reports und Strafregisterauszüge). Echte Dokumente wie Identitätsausweise und Reisepässe 
können mit betrügerisch gefälschten oder geänderten Elementen erworben werden. Eine Über­
prüfung der Echtheit von Dokumenten steht vor mehreren Herausforderungen. Z.B. kennen 
in manchen Städten die zuständigen Beamten die zu überprüfenden Personen und nehmen 
Bestechungsgelder an oder es werden vermeintlich echte und in die Register eingetragene 
Urkunden ausgestellt, die jedoch inhaltlich nicht oder nur zum Teil richtig sind (ÖB Islamabad 
19.12.2023).
Die Zahl der vorgelegten inhaltlich ge- oder verfälschten antragsbegründenden Unterlagen ist 
sehr hoch. Angesichts weit verbreiteter Korruption und des unzureichenden Zustands des Zivil­
standswesens ist es einfach, einen fiktiven Standesfall, wie Geburt, Tod oder Eheschließung, in 
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ein echtes Personenstandsregister eintragen zu lassen und auf Basis dieser Eintragung eine 
formal echte Urkunde ausgestellt zu bekommen. Ebenso leicht lassen sich Verfälschungen ein­
zelner Fakten tatsächlicher Personenstandsfälle (z.B. Geburtsdatum) in den Personenstands­
registern erreichen, um damit echte standesamtliche Urkunden zu erhalten, deren Inhalt der 
tatsächlichen Faktenlage nur teils entspricht. Merkmale auf einigen modernen Personenstands­
urkunden zur Erhöhung der Fälschungssicherheit können so mühelos unterlaufen werden. Die 
Passbehörden haben mit dem Aufbau eines zentralen Passregisters unter Erfassung einzel­
ner Biometrie-Merkmale und der Einführung fälschungssicherer Reisepässe die Fälschung von 
Pässen theoretisch deutlich erschwert. Die eingebauten Sicherheitssysteme können allerdings 
bereits bei der Dateneingabe durch korruptionsanfällige Verwaltungsbeamte unterlaufen werden. 
Im Übrigen zirkulieren aufgrund der Urkundenproblematik zahlreiche echte Identitätsdokumente 
falschen Inhalts (AA 21.10.2024).
Im Jahr 2024 gelang es der NADRA und der Federal Investigation Agency (FIA), eine Reihe 
von Beamten in unterschiedlichen Rängen der NADRA auszuforschen, die in den vergangenen 
Jahren Tausende von CNIC falschen Inhalts an afghanische Staatsbürger gegen Bestechungs­
summen vergaben. Allein bei Schwerpunktaktionen im November 2023 konnten 18.000 solcher 
CNIC bei Afghanen sichergestellt werden (Biometric 3.1.2024; vgl. Nation 16.7.2024). Auch 
2022 berichteten Medien von mehreren Tausend Fällen ausländischer Staatsbürger - überwie­
gend Afghanen, die durch Betrug eine CNIC erlangen konnten, wobei einige involvierte Beamte 
ausgeforscht werden konnten (Biometric 14.10.2022; vgl. DAWN 20.12.2022).
Es ist in Pakistan außerdem problemlos möglich, ein (Schein-)Strafverfahren gegen sich selbst 
in Gang zu bringen, in dem die vorgelegten Unterlagen, z.B. First Information Reports (FIRs) 
dann formal echt sind (AA 21.10.2024). FIRs sind Polizeiberichte, die nach der Anzeige einer 
Straftat verfasst werden und den Inhalt der vom Anzeigeerstatter in der Anzeige gemachten 
Angaben sowie eine erste Einschätzung der Polizei widerspiegeln, wonach es sich prima facie 
um eine Straftat zu handeln scheint. Jeder FIR erhält eine Seriennummer und eine Jahreszahl 
(Seriennummer/JJJJ), es werden darin Datum und Uhrzeit der begangenen Straftat vermerkt 
und der Name der einbringenden Person festgehalten. Zur Fälschbarkeit von FIRs ist zwi­
schen einem unrichtigen – also auf falschen Angaben beruhenden – FIR und einem tatsächlich 
gefälschten Dokument zu unterscheiden. Unrichtige FIRs werden vor allem innerhalb Paki­
stans verwendet, um – oft aus Rache – Strafverfahren gegen Personen einzuleiten, während 
gefälschte FIRs primär als Untermauerung von Asylanträgen im Ausland vorgelegt werden. Ob­
wohl die Angabe falscher Tatsachen in einem FIR (sowohl das freie Erfinden einer Straftat, um 
jemanden zu belasten, als auch die Übertreibung von Tatsachen, um die eigene Position zu 
stärken) strafrechtlich geahndet werden kann (Section 182Pakistan Criminal Code), enthalten 
laut Einschätzung des Vertrauensanwalts der Österreichischen Botschaft die Mehrzahl der FIRs 
unrichtige Angaben. In Hinblick auf die Erstellung eines gefälschten Dokuments ist festzuhalten, 
dass nur ein kleiner Teil der Polizeistationen in Pakistan computerisiert ist und deshalb nicht 
alle FIRs elektronisch erstellt und erfasst werden. Die Digitalisierung von FIRs schreitet aber 
seit deren Beginn im Jahr 2013 voran. Speziell in der Provinz Punjab dürfte ein Großteil der 
FIRs bereits in digitaler Form erhältlich sein - genaue Informationen dazu sind nicht verfügbar. 
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Selbst bei handschriftlichen FIRs wird das Original in den Archiven der Polizeistation aufbewahrt. 
Gefälschte FIRs sind gegen Bestechungsgelder erhältlich, allerdings sind diese im Vergleich 
zu anderen Dokumentenfälschungen sehr teuer. Unrichtigen FIRs wird im Normalfall von den 
Strafverfolgungsbehörden nicht weiter nachgegangen. Sollten Personen dennoch durch ein 
unrichtiges FIR belastet werden, gibt es die Möglichkeit, die Ungültigerklärung eines FIRs durch 
einen High Court gemäß Section 561A Criminal Procedure Code zu beantragen (quashment) 
(ÖB Islamabad 19.12.2023).
Ebenso ist es ohne große Anstrengungen möglich, Zeitungsartikel, in denen eine Verfolgungs­
situation geschildert wird, gegen Bezahlung oder dank Beziehungen veröffentlichen zu lassen. 
Auch ist es möglich, religiöseFatwas gegen sich selbst fälschen oder erstellen zu lassen (AA 
21.10.2024).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (21.10.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Islamischen Republik Pakistan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2117687/Deutschland.
Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Islamischen Republik 
Pakistan, 21.10.2024.pdf, Zugriff 27.12.2024
■ Biometric - BiometricUpdate.com (3.1.2024): Pakistan nabs quartet of ex-NADRA officials for issuing 
fake biometric ID cards, https://www.biometricupdate.com/202401/pakistan-nabs-quartet-of-ex-nad
ra-officials-for-issuing-fake-biometric-id-cards , Zugriff 9.2.2025
■ Biometric - BiometricUpdate.com (14.10.2022): NADRA cracks down on suspect IDs, collects bio­
metrics from relatives, https://www.biometricupdate.com/202210/nadra-cracks-down-on-suspect-i
ds-collects-biometrics-from-relatives , Zugriff 9.2.2025
■ DAWN - DAWN Newspaper (20.12.2022): CNICs and security, https://www.dawn.com/news/1727
332, Zugriff 9.2.2025
■ Nation - The Nation (16.7.2024): More NADRA officials ‘identified’ in fake passports case, https:
//www.nation.com.pk/16-Jul-2024/more-nadra-officials-identified-in-fake-passports-case , Zugriff 
9.2.2025
■ ÖB Islamabad - Österreichische Botschaft Islamabad [Österreich] (19.12.2023): Asylländerbericht 
Pakistan
25 Impressum
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Wien (BFA - https://bfa.gv.at), Österreich
Telefon: +43 59133 98 7271
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25.1 Urheberrecht
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wertungsrechte liegen bei der Fachstelle für Herkunftsländerinformationen des Bundesamtes 
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