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■ HRCP - Human Rights Commission of Pakistan (30.4.2025): State of Human Rights in 2024, https:
//hrcp-web.org/hrcpweb/wp-content/uploads/2020/09/2025-State-of-Human-Rights-in-2024.pdf , 
Zugriff 4.5.2025
■ HRCP - Human Rights Commission of Pakistan (8.5.2024): State of Human Rights in 2023, https:
//hrcp-web.org/hrcpweb/wp-content/uploads/2020/09/2024-State-of-human-rights-in-2023-EN.pdf , 
Zugriff 10.5.2024
■ HRW - Human Rights Watch (11.1.2024): World Report 2024 - Pakistan Events of 2023, https:
//www.hrw.org/world-report/2024/country-chapters/pakistan, Zugriff 2.5.2024
■ ICJ - International Commission of Jurists (9.2024): Submission of the International Commission 
of Jurists in Advance of the Examination of the Second Report of Pakistan under Article 40 of the 
International Covenant on Civil and Political Rights, https://www.icj.org/wp-content/uploads/2024/11
/ICJ_Pakistan_ICCPR_submission_16-September-2024.pdf, Zugriff 11.4.2025
■ ÖB Islamabad - Österreichische Botschaft Islamabad [Österreich] (19.12.2023): Asylländerbericht 
Pakistan
■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Reports on Human 
Rights Practices Pakistan, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-p
ractices/pakistan/, Zugriff 24.4.2024
4.2 Informelle Rechtsprechung und islamisch geprägte Rechtsnormen
Letzte Änderung 2025-06-05 08:04
Vor allem in ländlichen Gebieten Pakistans bestehen weiterhin informelle Rechtsprechungssys­
teme, die auf traditionellem Stammesrecht beruhen (ÖB Islamabad 19.12.2023; vgl. USDOS 
23.4.2024). Bei den Stämmen von Khyber Pakhtunkhwa z. B. ist dies der Kodex des Paschtun­
wali (ÖB Islamabad 19.12.2023; vgl. EB 19.11.2024a, STDOK/VQ AFGH 4.2024). Ausgehend 
von solchen traditionellen Normen werden Ratsversammlungen, Jirgas genannt, abgehalten, 
wobei diese in Punjab auch Panchayats, Faislo in Sindh und Sulh in Belutschistan genannt wer­
den. Ihr Zweck ist es, Streitigkeiten und Konflikte gemeinschaftlich und zügig durch die Dorf- bzw. 
Stammesältesten zu schlichten (PJCriminology 28.9.2023). Ohne Schlichtung können Streitig­
keiten bei den paschtunischen Stämmen auch in clanweite und generationenübergreifende Blut­
fehden münden (EB 19.11.2024a). In Sindh und Punjab urteilen auch Großgrundbesitzer und 
andere Führungspersönlichkeiten in derartigen Ratsversammlungen (ÖB Islamabad 19.12.2023; 
vgl. USDOS 23.4.2024, PJCriminology 28.9.2023). Auch Hindus halten Panchayats  ab (ÖB 
Islamabad 19.12.2023). Frauen sind von der Teilnahme an traditionellen Jirgas ausgeschlossen, 
auch wenn sie Opfer, Beschuldigte oder Zeugen eines Verbrechens sind (PIDE 5.2024; vgl. 
GlobalRR 9.2024).
Im Jahr 2019 erklärte der Supreme Court Jirgas für verfassungswidrig und beschränkte deren 
Anwendung auf private Streitentscheidung auf freiwilliger Basis, sofern diese nicht die Jurisdik­
tion ordentlicher Gerichte usurpieren. Nichtsdestotrotz sind sie weiterhin gängige Praxis (ÖB 
Islamabad 19.12.2023; vgl. PIDE 5.2024). Mitunter genießen sie auch die Unterstützung der 
lokalen Polizei und Richter. Sie bieten aber keinen institutionalisierten Rechtsschutz und führen 
häufig zu Menschenrechtsverletzungen. So verhängen sie Stammesstrafen, die Geldstrafen sein 
können, aber auch Freiheitsstrafen und manchmal sogar die Todesstrafe (USDOS 23.4.2024).
Ihre Entscheidungen sind oft diskriminierend gegenüber Frauen und Mädchen. Insbesondere 
können junge Frauen und Mädchen dabei Opfer bestimmter Praktiken der Streitschlichtung 
werden (USDOS 23.4.2024; vgl. PIDE 5.2024). So ist es besonders bei Blutfehden in Punjab 
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und in der Provinz Khyber Pakhtunkhwa verbreitet, diese durch die Tradition von badla-a-sulh, 
wanni oder swara zu beenden. Dabei werden junge Frauen, oft sind es auch Mädchen unter 18 
Jahren, an eine verfeindete Familie als Blutzoll übergeben und mit einem Mann dieser Familie 
zwangsverheiratet (ÖB Islamabad 19.12.2023; vgl. Aurat 7.12.2023, PJCriminology 28.9.2023). 
Um solchen Praktiken entgegenzuwirken und Frauen ihre Rechte gegenüber den Stammes­
normen zu sichern, gründeten 2012 weibliche Aktivistinnen in Swat in Khyber Pakhtunkhwa die 
erste Frauen-Jirga - Khwendo-Jirga oder Sister’s Council. Seitdem arbeitet diese u. a. auch 
daran, derartige Fälle aufzuarbeiten, Dispute zu lösen und Opfer zu retten. Die Jirga stieß zwar 
zu Beginn auf starke Anfeindungen, viele schätzen sie allerdings mittlerweile (GlobalRR 9.2024).
Das staatliche Rechtssystem stellte mit dem Criminal Law (Third Amendment) Act 2011 die 
Praxis der Übergabe von Frauen oder Mädchen zur Streitbeilegung unter Strafe von bis zu 
sieben Jahren (ÖB Islamabad 19.12.2023; vgl. ITACEC o.D.). Mehr noch erklärte auch der 
Federal Shariat Court 2021 die Praxis des swara als unvereinbar mit den Lehren des Islams. 
Trotzdem ist sie noch immer verbreitet (ÖB Islamabad 19.12.2023; vgl. PJCriminology 28.9.2023, 
USDOS 23.4.2024).
Gleichzeitig bietet das pakistanische Strafgesetzbuch selbst auch durch die Anwendung be­
stimmter islamischer Rechtsprinzipien Lücken in der Strafverfolgung traditionell begründeter Ver­
brechen. So ermöglicht es die Qisas & Diyat-Verordnung unter dem pakistanischen Recht den 
Erben eines Mordopfers, dem Täter zu verzeihen (CBEC 12.2023; vgl. Cheema M 11.10.2023). 
Dieses Konzept der Diyat, der Vergebung, steht z. B. einer strafrechtlichen Verfolgung von 
Ehrenmorden entgegen (ÖB Islamabad 19.12.2023). Unter diesem Begriff werden Morde zu­
sammengefasst, die aufgrund der Beschuldigung, unmoralische Taten begangen zu haben, 
verübt werden (DAWN 31.12.2024; vgl. CBEC 12.2023, UCGHI 4.6.2024). Oft erfolgt so ein 
Mord nach dem Urteil eines traditionellen Rates (CBEC 12.2023; vgl. UCGHI 4.6.2024). Der 
Großteil der Fälle dürfte auf Frauen entfallen (ÖB Islamabad 19.12.2023). Bei der Verfolgung 
solcher Fälle im staatlichen Rechtssystem bot das Konzept der Diyat dem ausführenden Famili­
enmitglied eines Ehrenmordes die Möglichkeit, dass ihm durch die Familie verziehen wird und er 
damit straffrei ausgehen konnte (DAWN 31.12.2024). Um diese Lücke zu schließen, wurde 2016 
ein Änderungsgesetz zum Strafgesetzbuch, das Criminal Law (Amendment) (Offences in the 
Name of Pretext of Honour) Act, eingeführt. Es definiert Ehrenmorde als Verbrechen nach dem 
muslimischen Konzept des Fasad-fil-arz als Gefahr für die Gesellschaft und damit als Verbre­
chen gegen den Staat (CBEC 12.2023; vgl. DAWN 31.12.2024). Damit ist die Anwendung von 
Diyat bei Ehrenmorden ausgeschlossen (DAWN 31.12.2024; vgl. ÖB Islamabad 19.12.2023).
Die Implementierung dieses auch „Anti Honour Killing Act“ genannten Gesetzes läuft allerdings 
nur schleppend, und es steht ihr unter anderem die große Bedeutung des informellen Justiz­
wesens in vielen ländlichen und von Stammesstrukturen geprägten Teilen Pakistans entgegen 
(ÖB Islamabad 19.12.2023). Auch das staatliche Recht bietet weiterhin Schlupflöcher, indem es 
ohne ein Geständnis oder einen starken Beweis schwierig ist, vor Gericht einen Mord als Ehren­
mord zu verurteilen [siehe auchRelevante Bevölkerungsgruppen / Betroffene von Blutfehden, 
Ehrverbrechen und anderen schädlichen traditionellen Praktiken] (DAWN 31.12.2024).
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Unabhängig von Ehrenmorden ermöglicht das Rechtsprinzip des Diyat auch Personen in ein­
flussreichen Positionen, sich legal einer Strafverfolgung zu entziehen und durch Bedrohung 
oder Bestechung die Hinterbliebenen des Opfers zum Verzeihen oder Annahme des Blutgeldes 
zu nötigen (DAWN 5.5.2023).
Im Zuge der Islamisierung des Rechtssystems unter der Militärdiktatur Zia-ul-Haqs wurden 
1979 „ islamische“ Gesetze, wie die Offence of Zina (Enforcement of Hudood) Ordinance 1979 
eingeführt. Diese legte die Strafen für freiwilligen außerehelichen Geschlechtsverkehr - Zina - 
und Vergewaltigung fest (LSE 13.3.2023). Für Ehebruch konnte dies auch die Steinigung sein. 
Insgesamt wurden vier Hudood-Verordnungen eingeführt, welche die bisherigen Strafgesetz­
bestimmungen für bestimmte Bereiche ersetzt haben. Die weiteren betrafen Alkoholkonsum, 
Diebstahl und Raub sowie falsche Anschuldigung bzgl. Zina (RegioTribune 30.12.2023). Die 
Strafverfolgung für Ehebruch war allerdings überproportional hoch (ILS 6.2021) und diskrimi­
nierend gegenüber Frauen (RegioTribune 30.12.2023; vgl. PakLagal 6.3.2024). Zwar wurde nie 
jemand tatsächlich anhand des Gesetzes gesteinigt, doch barg die Anzeige einer Vergewalti­
gung für die Frau die Gefahr aufgrund einer falschen Anschuldigung verurteilt zu werden, wenn 
sie keine ausreichenden Beweise hatte (WRAN 30.9.2024). Aufgrund der Schwere der Straf­
tat musste diese laut Hudood Verordnung von vier männlichen Augenzeugen bezeugt werden 
(PakLagal 6.3.2024). Gleichzeitig bestand für Frauen bei einer Schwangerschaft die Gefahr, 
des außerehelichen Geschlechtsverkehrs angeklagt zu werden. Dies führte zu einigen Tausend 
Anklagen gegen Frauen (WRAN 30.9.2024). 2006 wurden mit dem Frauenschutzgesetz die Hu­
dood-Verordnungen modifiziert und Ehebruch und Vergewaltigung wieder unter das Strafgesetz 
gestellt (EUAA 17.12.2024; vgl. DAWN 4.9.2024). Ehebruch gilt seitdem laut Strafgesetzbuch als 
Unzucht und kann mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe und/oder einer Geldstrafe geahndet 
werden (AA 21.10.2024). Seit der Reform sind die diesbezüglichen Anzeigen zurückgegan­
gen (ILS 6.2021). Strafrechtliche Verfahren aufgrund von Untreue sind sehr selten (SRishta 
26.6.2024). Zuletzt sorgte eine Verurteilung u. a. für Ehebruch von Imran Khan und seiner Ehe­
frau aufgrund der Nicht-Einhaltung der Wartezeit nach einer Scheidung zu sieben Jahren Haft 
für Aufsehen. Das Urteil wurde allerdings aufgehoben (DAWN 4.9.2024; vgl. APP 7.2024).
Die übrigen Hudood-Verordnungen sind weiterhin parallel zum auf britischem Recht basierenden 
Strafgesetz anwendbar, kommen tatsächlich allerdings kaum zum Einsatz (FR24 20.8.2021). 
So ist Alkohol für Muslime verboten und die Konsumation kann nach den Hudood-Verordnungen 
mit Auspeitschung bestraft werden, doch wurde diese Bestrafungsform seit dem Ende des Zia-
Regimes [1988] nicht mehr angewandt. Während Nicht-Muslime ganz offiziell Lizenzen für den 
Kauf und die Herstellung von Alkohol erhalten, ist Alkoholkonsum auch unter Muslimen weit 
verbreitet. Es wird geschätzt, dass 10 Millionen Menschen in Pakistan Alkohol konsumieren, 
davon 90 Prozent Muslime (JPMedA 17.11.2024).
Quellen
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Lage in der Islamischen Republik Pakistan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2117687/Deutschland.
Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Islamischen Republik 
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https://www.app.com.pk/national/imran-khan-bushra-bibi-acquitted-in-iddat-case , Zugriff 3.4.2025
■ Aurat - Aurat Foundation (7.12.2023): More Than Shelter Needs Assessments of Dar Ul Amans & 
Shelters In Pakistan, https://www.af.org.pk/pub_files/1701949202.pdf, Zugriff 13.2.2025
■ CBEC - Centre of Biomedical Ethics and Culture of the Sindh Institute of Medical Sciences (12.2023): 
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■ Cheema M - Cheema, Muhammad Ans Shahzad (11.10.2023): Critiquing the Qisas and Diyat Laws 
in Pakistan: An Analysis of Legal Ambiguities and Legislative Oversight, https://papers.ssrn.com/so
l3/papers.cfm?abstract_id=4598993, Zugriff 3.5.2024
■ DAWN - DAWN Newspaper (31.12.2024): ‘Honour’ crimes continued to persist in 2024, threatening 
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■ DAWN - DAWN Newspaper (4.9.2024): Piety paradox: How iddat became the casualty of a turf war 
over Pakistan’s family laws, https://www.dawn.com/news/1856394, Zugriff 2.4.2025
■ DAWN - DAWN Newspaper (5.5.2023): Qisas & diyat laws, https://www.dawn.com/news/1750977, 
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■ GlobalRR - Global Regional Review (9.2024): GRR - Global Regional Review, https://www.grrjou
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■ ÖB Islamabad - Österreichische Botschaft Islamabad [Österreich] (19.12.2023): Asylländerbericht 
Pakistan
■ PakLagal - Pakistan Legal Awareness Trust (6.3.2024): Den rechtlichen Rahmen für die Zina-Be­
strafung verstehen, https://pakistanlawyer.com/de/articles/story/understanding-the-legal-framework
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■ PIDE - Pakistan Institute of Development Economics (5.2024): Reviving the Jirga System as Altern­
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■ PJCriminology - Pakistan Journal of Criminology (28.9.2023): Jirga and Panchayat for the Resolution 
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https://www.pjcriminology.com/wp-content/uploads/2023/09/6.-Jirga-and-Panchayat-for-the-Resol
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1/9, Zugriff 29.3.2025
■ SRishta - Simple Rishta (26.6.2024): Extra Marital Affairs in Pakistan, https://simplerishta.com/extra
-marital-affairs-in-pakistan , Zugriff 2.4.2025
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■ STDOK/VQ AFGH - Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Öster­
reich], Journalist aus Afghanistan [Vertrauliche Quelle 1] (4.2024): Themenbericht der Staatendoku­
mentation: Pashtuns and the Pashtunwali, https://www.ecoi.net/en/document/2106990.html, Zugriff 
10.4.2024
■ UCGHI - University of California Global Health Institute (4.6.2024): The Public Health Crisis of Honor 
Killings and Gender-Based Violence in Pakistan, https://ucghi.universityofcalifornia.edu/news/public
-health-crisis-of-honor-killings-and-gender-based-violence-pakistan , Zugriff 13.2.2025
■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Reports on Human 
Rights Practices Pakistan, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-p
ractices/pakistan/, Zugriff 24.4.2024
■ WRAN - Woman rights Articles And News (30.9.2024): Woman rights Articles And News - Reflection 
of Islamisation on Women in Pakistan and Crime against women - Wattpad, https://www.wattpad.co
m/1480245564-woman-rights-articles-and-news-reflection-of , Zugriff 31.3.2025
4.3 Rechtliche und politische Transformation in den KP Tribal Districts (ehemalige FATA)
Letzte Änderung 2025-06-05 08:05
Rechtliche Eingliederung
Per Verfassungsänderungsgesetz vom Mai 2018 wurden die Federally Administered Tribal Areas 
(FATA) mit der Provinz Khyber Pakhtunkhwa (KP) zusammengelegt und damit die verfassungs­
mäßigen Bürgerrechte auf ihre ungefähr 5 Millionen Einwohner ausgedehnt (USIP 6.4.2021; 
vgl. Express Tribune 8.12.2024). Erklärtes Ziel der pakistanischen Bundesregierung ist es, die 
ehemaligen Stammesgebiete vollständig in das staatliche Rechtssystem einzugliedern (AA 
21.9.2023). Es findet ein fortlaufender Übergang zu einer zivilen Rechtsdurchsetzung bzw. Exe­
kutive statt (USDOS 23.4.2024). Der Aufbau funktionierender staatlicher Strukturen steht jedoch 
noch am Anfang (AA 21.9.2023). Die Fortschritte schreiten nur schleppend voran (Global ECCO 
10.1.2025; vgl. TFT 7.5.2024).
Die damaligen FATA waren zwar als Gebiet Pakistans anerkannt, aber ein Sonderstatus des 
Rechtswesens im Rahmen der Frontier Crimes Regulation (FCR) durch die Verfassung legiti­
miert (USIP 6.4.2021). Unter der FCR war - den Stammestraditionen entsprechend - kollektive 
Verantwortung und kollektive Bestrafung für Verbrechen die Norm. Der Einzelne wurde als inte­
graler Bestandteil seiner Stammesgemeinschaft behandelt und seine Handlungen dem Stamm 
zugerechnet. Der Stammesrat, die Jirga, war die einzige Form der Rechtsprechung [siehe auch 
Rechtsschutz, Justizwesen / Informelle Rechtsprechung und islamisch geprägte Rechtsnormen]. 
Dabei gab es weder formelle Ermittlungen oder Gerichtsverfahren im Sinne des modernen Straf­
rechtssystems noch eine Trennung von Exekutive und Judikative. Verhaftungen wurden selten 
durchgeführt. Es wurde von den Stämmen erwartet, dass sie die Täter vor die Jirga stellen 
(Express Tribune 8.12.2024).
Nach der Aufhebung der FCR trat die FATA Interim Governance Regulation 2018 in Kraft, die 
als fünfjährige Übergangsregelung für den Aufbau eines dem gesamtstaatlichen Rechtssystem 
entsprechenden Gerichtssystems geplant war. Sie wurde allerdings vom Obersten Gericht der 
Provinz KP noch im Oktober 2018 aufgehoben. Es entschied, dass die Gesetze und Rechte 
der Provinz sofort vollumfänglich anzuwenden sind (USIP 6.4.2021). Darüber hinaus erklärte 
ein Urteil des Supreme Courts die Arbeitsweise der traditionellen Jirgas für verfassungswidrig. 
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Er begrenzte die möglichen Entscheidungen von Jirgas rein auf Vermittlung, Schlichtung und 
Verhandlung von zivilen Streitigkeiten und nur unter Einverständnis aller Parteien (USDOS 
23.4.2024; vgl. ÖB Islamabad 19.12.2023).
Die Umsetzung der Eingliederung in das pakistanische Rechts- und Justizsystems begann ab 
März 2019 (USIP 6.4.2021). Die sieben Agencies und sechs Frontier Regions wurden in Distrik­
te und Sub-Divisionen von KP umstrukturiert. Sie werden jetzt als Khyber Pakhtunkhwa Tribal 
Districts (KPTDs), Stammesdistrikte (EASO 10.2021; vgl. Nation 16.12.2022) oder als Newly 
Merged Districts, NMDs, bezeichnet (HRCP 28.12.2023). Die FCR wurde durch das pakistani­
sche Standard-Rechtssystem ersetzt, die Rechtssprechung auf reguläre Gerichte übertragen 
(Global ECCO 10.1.2025). Mit der Zusammenlegung sind alle Gesetze, Regeln und Verfahren 
der Strafjustiz des Landes in den Stammesdistrikten anwendbar (Express Tribune 8.12.2024). 
Diese Ausdehnung des staatlichen Rechtssystems garantiert damit nun theoretisch auch die in 
der Verfassung verankerten Grundrechte, eine individuelle strafrechtliche Haftung, Ermittlungen 
und Strafverfolgung gemäß der Strafprozessordnung und Strafen gemäß dem Strafgesetzbuch 
(Global ECCO 10.1.2025).
Aufbau der Polizeikapazitäten
Dies erfordert auch innerhalb der bisherigen polizeilichen Kräfte die Entwicklung neuer Vor­
gehensweisen, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten (Global ECCO 10.1.2025). Die lokalen 
Sicherheitskräfte wurden zwar in die Polizei von Khyber Pakhtunkhwa eingegliedert (Express 
Tribune 15.9.2021). Doch die tatsächliche Integration stellt nach wie vor eine Herausforderung 
dar (USIP 6.4.2021; vgl. Global ECCO 10.1.2025). Die höchstens als halbformell zu bezeich­
nenden polizeilichen Kräfte der damaligen FATA bestanden auf der einen Seite aus den Levies, 
die von der staatlichen Verwaltung ernannt und von der Regierung mit Waffen und Munition 
ausgestattet wurden. Unter dem jeweiligen Political Agent einer Agency erfüllten sie sowohl Exe­
kutiv- als auch Justizbefugnisse. Auf der anderen Seite der polizeilichen Struktur standen die 
Khasadars, die als Ehrenamt im Auftrag ihrer Stämme bewaffnet dienten. Für sie gab es keine 
Einstellungsvoraussetzungen außer ihrer Stammeszugehörigkeit. Ihre Aufgaben waren „ Phat­
ak“ - Checkpointdienste - und „ Badarga“ - Sicherheitsdienst, Begleitschutz und Verhaftungen 
(Global ECCO 10.1.2025; vgl. Express Tribune 8.12.2024).
Die Levies und Khasadars wussten damit wenig über die Aufgaben einer Polizei in einem for­
mellen Rechts- und Justizsystem (Global ECCO 10.1.2025; vgl. Express Tribune 8.12.2024). 
Das Vorgehen bei und die Registrierung von Straftaten, die Sicherung von Beweismitteln, die 
Sammlung kriminalpolizeilicher Erkenntnisse, die Vorbereitung von Anklageschriften oder die 
Zeugenaussage vor Gericht sind den meisten weiterhin fremd. Oft fehlen Kenntnisse der Ge­
setze und Vorschriften, das Verständnis für den öffentlichen Dienst und für das Konzept der 
individuellen Rechte (Express Tribune 8.12.2024).
Insgesamt 25.981 frühere Levies und Khasadars wurden in die Polizei von KP integriert und 
begannen mit der Ausbildung (UNDP 5.7.2022; vgl. Global ECCO 10.1.2025, Express Tribune 
8.12.2024). Auch das Militär ist in die Ausbildung involviert und führte unter anderem Schulungen 
in Waffengebrauch, Such- und Anti-Terrorismus-Operationen sowie Methoden zum Aufspüren 
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von Minen und Sprengsätzen durch (ISPRPAK 11.2.2022). 2022 war die Grundausbildung von 
25.000 Personen abgeschlossen und es begannen - in Partnerschaft mit dem UN Development 
Programme, UNDP, - spezialisierte Ausbildungen in Kernaufgaben der Polizei im Polizeitrai­
ningszentrum im Khyber District, das mit Unterstützung der EU betrieben wird (UNDP 5.12.2022). 
Doch viele in der neuen Polizeitruppe sind Analphabeten oder dem nahe. Die Polizei von Khyber 
Pakhtunkhwa hält durchgehend Schulungen für sie ab (Express Tribune 8.12.2024). Sie erhal­
ten regelmäßige Übungen in Polizeieinsätzen (Global ECCO 10.1.2025). Im Kapazitätsaufbau 
gibt es damit signifikante Fortschritte. Im Umgang mit der Waffe schneiden die Einheiten gut 
ab. Wenn es um anspruchsvollere Polizeitechniken, wie Ermittlungstaktik, Kriminalitätskontrolle 
und Terrorbekämpfung geht, können sie mit den regulären Polizeikräften nicht mithalten (HRCP 
28.12.2023).
Die Dienststruktur stellt ebenfalls eine große Herausforderung dar. Der Dienstrang innerhalb der 
Khasadars entsprach dem Status im Stamm. Viele genießen nun hohe Ränge bei der Polizei 
rein aufgrund dieses Status, sodass es vorkommt, dass Analphabeten ihre besser ausgebildeten 
Untergebenen befehligen (Express Tribune 8.12.2024; vgl. Global ECCO 10.1.2025).
Um den Widerstand der Levis und Khasadars zu entgegnen, wurden außerdem Zugeständnisse 
gemacht, welche die Professionalisierung erschweren, wie eine Sperre von Versetzungen. Die 
Verlegung von Beamten aus anderen Gebieten in die Stammesdistrikte für die professionelle 
Untersuchung von Straftaten und die Kompetenzentwicklung ihrer Kollegen stößt oft ebenfalls 
auf starken Widerstand. Viele haben die Zusammenlegung nicht vollständig akzeptiert und hoffen 
auf eine Umkehr. Die Polizeibeamten halten auch selbst Demonstrationen, Protestaktionen oder 
Jirgas für ihre Forderungen ab (Express Tribune 8.12.2024).
Gleichzeitig stehen die Polizeikräfte vor den sozialen und politischen Herausforderungen der 
Region. Das im Aufbau befindliche Strafrechtssystem ist nicht nur mit Terrorismus konfrontiert, 
sondern auch mit Stammesmobilisierungen und Fehden (Global ECCO 10.1.2025). Auch wenn 
nun dieselben Gesetze anzuwenden sind, sind die Stammesgebiete nicht wie der Rest des 
Landes, sondern geschlossene Gesellschaften der festen Traditionen und des Stammesstol­
zes (Express Tribune 8.12.2024). Die Ordnung der Stämme basiert weiterhin auf dem Prinzip 
des gemeinschaftlichen Handelns und der kollektiven Verantwortung. Bei Verhaftungen kann 
die Polizei auf den Widerstand des Stammes stoßen (Global ECCO 10.1.2025). Meist ist für 
diesen weiterhin die Jirga der Weg der Rechtssprechung (Express Tribune 8.12.2024). Diese 
sind noch immer weit verbreitet (USDOS 23.4.2024). Die Polizei nimmt deshalb in der Regel 
selbst an Jirgas teil, will sie z. B. jemanden verhaften oder gegen eine Fehde vorgehen. Die 
Stammesdistrikte haben, so wird gemutmaßt, die höchste Dichte an Waffen pro Haushalt in 
Pakistan; in fast jedem Distrikt ist die Polizei den Stämmen waffenmäßig unterlegen (Express 
Tribune 8.12.2024).
Der Polizei mangelt es an Personal, Ausbildung, Ausrüstung und Infrastruktur - wie Büros, 
Polizeistationen und Unterkünfte sowie an Schutzvorrichtungen für diese (Express Tribu­
ne 8.12.2024). Polizisten stellen oft ihre eigenen Waffen bereit (TFT 7.5.2024; vgl. HRCP 
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28.12.2023). Eine effektive Ausrüstung für diese Region ist enorm kostenintensiv. Die Sicher­
heitslage in den neuen Distrikten Pakistans ist nach wie vor von häufigen Terroranschlägen 
geprägt und Polizeibeamte sind ein leichtes Ziel (Express Tribune 8.12.2024). Viele Regionen 
sind außerdem gebirgig und nur begrenzt erreichbar (Global ECCO 10.1.2025).
Die Polizei kann in der Folge noch nicht ohne die aktive Beteiligung des Militärs agieren. So­
wohl bei der Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit, bei der Kommunikation in Notfällen und 
bei der Gewährleistung der Sicherheit ist sie vielfach auf die Armee angewiesen (Express Tri­
bune 8.12.2024). Das Militär ist damit nach wie vor die führende staatliche Behörde für die 
Gewährleistung der Sicherheit in den ehemaligen FATA (USDOS 20.3.2023).
Der Prozess der Einrichtung von Polizeistationen ist zwar im Gange, geht aber nur sehr langsam 
voran (PIPS 24.2.2023; vgl. Express Tribune 8.12.2024). Im Juni 2023 wurden modern ausge­
stattete „ Vorbild“-Polizeistationen in den KPTDs Orakzai und Mohmand mithilfe des UNDP und 
der japanischen Regierung eröffnet. Sie verfügen z. B. auch über einen eigenen Schalter für 
die Annahme geschlechtsspezifischer Gewalt (UNDP 6.6.2023). Im November 2024 folgten mit 
denselben Unterstützern weitere derartige Stationen in den Stammesdistrikten Bajaur, Kurram, 
Mohmand, North Waziristan und Orakzai ebenso mit eigenem Schalter für geschlechtsspezifi­
sche Gewalt sowie u. a. einer Versammlungshalle für Zusammenkünfte zwischen Polizei und 
der Bevölkerung, Unterkünften, darunter getrennte für Polizistinnen. Im Vorfeld wurden 305 
Polizisten ausgebildet, darunter 31 Frauen (UNDP 7.11.2024).
Gerichtswesen
Das standardmäßige Gerichtssystem wurde auf alle Stammesdistrikte ausgedehnt (HRCP 
28.12.2023). Für vier der Distrikte wurden die Gerichte bereits in den Stammesdistrikt selbst ver­
legt (HRCP 28.12.2023). Mit Stand Mai 2025 sind dies Bajaur (DJudiciary Bajaur o.D.), Mohmand 
(DJudiciary Mohmand o.D.), Khyber (DJudiciary Khyber 30.4.2025) und Kurram. Aufgrund der 
Stammesauseinandersetzungen in Kurram wurden die Justizangestellten dort allerdings Ende 
2024 vorübergehend abgezogen (Express Tribune 27.11.2024).
Distriktgerichte für Süd-Waziristan, Nord-Waziristan und Orakzai befinden sich nicht vor Ort, 
sondern in den angrenzenden „ settled districts“ Bannu, Tank bzw. Hangu (HRCP 28.12.2023; vgl. 
jeweils DCourts Orakzai o.D., DJudiciary SW 30.4.2025, DJudiciary NW o.D.). Dies erschwert 
den Bewohnern den Zugang zur Justiz (HRCP 28.12.2023; vgl. TFT 7.5.2024). Die Anreise zu 
Gerichtsverhandlungen ist damit teuer und schwierig; in Nord-Waziristan wird auch von Angriffen 
auf den Reiserouten berichtet (HRCP 28.12.2023; vgl. TFT 7.5.2024).
Tempo und Kosten der Verfahren vor den Bezirksgerichten sorgen für Unmut unter der Be­
völkerung. Richter vertagen Angelegenheiten häufig und werden alle sechs Monate versetzt, 
was zu weiteren Verzögerungen führt (HRCP 28.12.2023). Die meisten Fälle vor den Gerichten 
betreffen Landstreitigkeiten (HRCP 28.12.2023). Teilweise werden nun jahrealte Grundstücks­
streitigkeiten vor die Gerichte gebracht (Print 4.8.2022). Doch die Stammesdistrikte haben keine 
dokumentierten Aufzeichnungen über die Siedlungsrechte oder Grundbucheintragungen. 2021 
wurde begonnen, die Siedlungsrechte zu dokumentieren, doch ist der gesamte Prozess erst 
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im Anfangsstadium der Informationssammlung (TFT 7.5.2024). Ohne Dokumentation fällen 
die Gerichte keine Entscheidungen (TFT 18.6.2022). Das Fehlen von Aufzeichnungen und Ent­
scheidungen führt in der Folge zu sozialen Konflikten oder sogar gewaltvollen Zusammenstößen 
(HRCP 28.12.2023). Das langsame Tempo der Landreformen untergräbt dabei auch die Akzep­
tanz der Zusammenlegung in der Bevölkerung (TFT 7.5.2024). UNDP unterstützt die Regierung 
beim Aufbau eines Regelungsprozesses für Grundstücksstreitigkeiten sowie den Kapazitäten 
dafür (UNDP 1.8.2022).
Weiters sind noch eine hohe Zahl an Fällen unter der aufgehobenen FCR sowohl vor den 
Bezirksgerichten - bei Zivilfällen - als auch vor dem Obersten Gerichtshof - bei Strafsachen - 
anhängig. Der Oberste Gerichtshof setzte für die Verhandlung bestimmter Kategorien von Fäl­
len das aufgelöste FATA-Tribunal im August 2023 wieder ein (HRCP 28.12.2023; vgl. DAWN 
6.3.2023). Von Mitgliedern der Justiz wird kritisiert, dass das Tribunal und die Qualifikation 
seiner Mitglieder möglicherweise nicht den Standards der Rechtsstaatlichkeit entsprechen. Au­
ßerdem führt die Zurückverweisung von Strafsachen unter der FCR vom Obersten Gerichtshof 
an das Tribunal zu weiteren Verzögerungen, auch in Berufungsverfahren von Häftlingen (HRCP 
28.12.2023).
Von staatlicher Seite wurde ein System der alternativen Streitbeilegung eingeführt, das von eini­
gen als positiver Ersatz für die Jirgas begrüßt wird. Viele Juristen kritisieren es allerdings, da die 
Streitbeilegung dabei bei der Exekutive liegt und ein zusätzliches paralleles System geschaffen 
wird (HRCP 28.12.2023). Vertreter der Justiz beklagen außerdem, dass die Unabhängigkeit der 
Judikative durch die politische Lage und die Medien beeinträchtigt wird (HRCP 28.12.2023).
Berichten zufolge nutzen außerdem lokale Rechtsanwälte die Unkenntnis ihrer Klienten für ihren 
finanziellen Vorteil aus (HRCP 28.12.2023). Die Bevölkerung hat wenig Vorstellung darüber, wie 
das neue System funktioniert. Es fehlt an Verständnis für die Wichtigkeit von Dokumenten oder 
schriftlichen Nachweisen ebenso wie an Wissen um die behördlichen Prozesse (TFT 18.6.2022). 
Die Alphabetisierungsquote ist in den Stammesdistrikten gering (JDevSocSciences 4.2024).
Dabei sind als positive Entwicklungen Programme zur Förderung des Rechtsbewusstseins und 
zur Rechtshilfe für die Bewohner der Stammesdistrikte hervorzuheben. Über eine vom UNDP ge­
förderte Rechtshilfeeinheit wird Rechtsbeistand bereitgestellt, und über eine Initiative des UNDP 
sowie der Anwaltskammern werden rechtliche Aufklärungsmaßnahmen durchgeführt (HRCP 
28.12.2023). Allgemein hat der Rechtsschutz von Prozessparteien in den Stammesgebieten 
zugenommen. Der Zugang von Frauen zum Rechtswesen ist ein Fortschritt (FH 5.2024a; vgl. 
JDevSocSciences 4.2024). Er wird z. B. durch die gestiegene Zahl der von Frauen eingereich­
ten Erb- und Scheidungsklagen verdeutlicht (HRCP 28.12.2023). Im Mohmand Tribal District 
befindet sich außerdem eines der acht speziellen Kinderschutzgerichte Khyber Pakhtunkhwas 
(USDOS 23.4.2024).
Sozio-Politische Entwicklungen
Im politischen Bereich sind die Errichtung politischer Institutionen und einer lokalen Verwal­
tungsstruktur, die politische Teilhabe von Frauen und der Jugend sowie die Repräsentation der 
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Stammesgebiete in der Provinzversammlung positive Entwicklungen. Die Teilnahme von Frauen 
an Politik und Gesellschaft hat sich erhöht (IPSI 4.8.2022). 2019 wählten die Bewohner zum 
ersten Mal die Abgeordneten für die damals dem Gebiet zugeteilten 16 Sitze im Provinzparla­
ment von Khyber Pakhtunkhwa, von diesen waren vier für Frauen reserviert (Express Tribune 
30.1.2024). Die Wahlen zu den lokalen Vertretungen konnten in allen KPDTs im Zeitraum 2021-
2022 erfolgreich abgehalten werden. In der ersten Phase im Dezember 2022 wurden erstmals in 
den KPDTs Khyber, Mohmand und Bajaur gemeinsam mit den anderen Distrikten KPs Wahlen 
abgehalten. In der zweiten Phase wurden die lokalen Wahlen in den übrigen Teilen der Pro­
vinz inklusive der KPDTs Orakzai, Nord- und Süd Waziristan sowie Kurram durchgeführt (PIPS 
24.2.2023). Von den knapp über 4.000 Gemeinderäten sind 700 Frauen und 100 Minderhei­
tenangehörige, die über reservierte Sitze gewählt wurden. Allerdings fehlt es diesen, wie auch 
anderen administrativen Einrichtungen an Ressourcen und Infrastruktur, inklusive Bürogebäude 
(UNDP 15.12.2022).
Das Sozialversicherungsprogramm Sehat Sahulat mit kostenlosen Gesundheitsdiensten wurde 
ebenfalls auf die Stammesdistrikte ausgedehnt (NDM 30.5.2021; vgl. SSP o.D.d). Im Bezug auf 
den Aufbau der sozialen Infrastruktur sind direkt in den vier Stammesdistrikten Bajaur, Khyber, 
Mohmand und Kurram Distriktbüros für Wohlfahrt sowie für reproduktive Gesundheit und in allen 
Distrikten Familienwohlfahrtszentren und mobile Dienstleistungen eingerichtet worden (PWDKP 
9.2023).
Obwohl in einer Reihe von Bereichen Reformen implementiert wurden, u. a. in der Justiz, im 
Aufbau der Administration, in der sozio-ökonomischen Entwicklung, im Sicherheitsbereich, in der 
Grundstücksdokumentation und beim Wiederaufbau, stellt die langsame Umsetzung die Wirk­
samkeit der Reformen infrage (IPSI 4.8.2022; vgl. UNDP 1.8.2022). Berichten zufolge wurden 
die für den Aufbau der Infrastruktur der KPTDs zugesagten Mittel aus dem föderalen Budget nur 
in Bruchteilen ausbezahlt (DAWN 26.11.2023; vgl. HRCP 28.12.2023, PIPS 30.1.2025a, Express 
Tribune 8.12.2024). Die Verzögerungen bei der Integration der Gebiete haben schwerwiegende 
Folgen für die Bewohner und beeinträchtigen ihr Recht auf Sicherheit und Eigentum, Bildung 
sowie Gesundheits-, Wasser- und Stromversorgung (HRCP 28.12.2023).
Vor der Zusammenlegung war die Unterstützung in der breiten Bevölkerung der damaligen FA­
TA sehr hoch. Dies ist auch auf einen Generationenkonflikt gegenüber den Stammesältesten 
zurückzuführen. Sechs Jahre nach der Zusammenlegung können die Bundes- und die Provinz­
regierung nur begrenzten Erfolg bei wesentlichen Fortschritten in der Integration der Region 
vorweisen. Dies hat Misstrauen gegenüber den staatlichen Institutionen geschürt und die junge 
Bevölkerung enttäuscht, der die Zusammenlegung besonders wichtig war. Verschiedene Ak­
teure nutzen diese Stimmung aus, der Widerstand gegen die Zusammenlegung ist gewachsen. 
Auch die wiedererstarkte Tehreek-e-Taliban Pakistan fordert die Rücknahme (TFT 7.5.2024).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (21.9.2023): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Islamischen Republik Pakistan, https://www.ecoi.net/en/file/local/2097816/Auswärtige
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