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da Frauen unter 30 Jahren in Tschetschenien Reisedokumente nur mit Zustimmung eines männ­
lichen Familienangehörigen, welcher für ihre Rückkehr bürgt, beantragen können (CoE-PACE 
3.6.2022).
Das dagestanische Webportal daptar.ru setzt sich für Frauenrechte im Kaukasus ein (CoE-
PACE 3.6.2022). Einige zivilgesellschaftliche Initiativen bieten psychologische, rechtliche und 
medizinische Hilfe an: zum Beispiel „ Sintem“ in Tschetschenien und „ Mat i ditja“ („ Mutter und 
Kind“) in Dagestan (ÖB Moskau 1.7.2024).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.8.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Russischen Föderation (Stand: 4. Juli 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/2113358
/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Russisch
en_Föderation,_02.08.2024.pdf, Zugriff 19.8.2024 [Login erforderlich]
■ Ad Rem - Ad Rem (2024): «Насильно замужем»: Проблема ранних и принудительных браков 
на примере Республики Дагестан, Республики Ингушетии и Чеченской Республики [„ Zwangs­
weise verheiratet“: Problem früher und zwangsweiser Verheiratungen am Beispiel der Republiken 
Dagestan, Inguschetien und Tschetschenien], https://www.adrem.help/download/102/?tmstv=17171
16157, Zugriff 27.11.2024
■ CoE-PACE - Council of Europe - Parliamentary Assembly (3.6.2022): Report - The continuing need 
to restore human rights and the rule of law in the North Caucasus region, https://pace.coe.int/en/file
s/30064/html?__cf_chl_tk=N0MvfyHujStO1y2i5De4AjF5sOdH0kwzw1IPrh2B99Q-1660131174-0-g
aNycGzNCpE, Zugriff 12.4.2024
■ FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Russia, https://freedomhouse.org/count
ry/russia/freedom-world/2024, Zugriff 3.4.2024
■ KK - Kaukasischer Knoten (29.12.2023): Домашнее насилие на Северном Кавказе: отчет по 
результатам мониторинга ситуации в регионе и анализа судебной практики [Häusliche Gewalt 
im Nordkaukasus: Bericht zu den Resultaten des Monitorings der Situation in der Region und der 
Analyse der Gerichtspraxis], https://www.kavkaz-uzel.eu/articles/395756, Zugriff 27.11.2024
■ KK - Kaukasischer Knoten (23.4.2023): Власти Чечни рапортовали о примирении 2395 разведенных 
супружеских пар [Behörden Tschetscheniens berichteten über Versöhnung von 2395 geschiedenen 
Ehepaaren], https://www.kavkaz-uzel.eu/articles/388028, Zugriff 11.9.2024
■ KK - Kaukasischer Knoten (14.2.2023): Жители Чечни рассказали о методах работы комиссий 
по сохранению браков [Bewohner Tschetscheniens erzählten über Arbeitsmethoden der Kommis­
sionen zur Aufrechterhaltung von Ehen], https://www.kavkaz-uzel.eu/articles/385895 , Zugriff 
11.9.2024
■ KK - Kaukasischer Knoten (10.2.2023): Принуждение стало главным фактором практики 
воссоединения семей в Чечне [Zwang wurde Hauptfaktor für Praxis der Wiedervereinigung 
von Familien in Tschetschenien], https://www.kavkaz-uzel.eu/articles/385790, Zugriff 11.9.2024
■ KK - Kaukasischer Knoten (12.2.2020): «Убийства чести» на Северном Кавказе [„ Ehrenmorde“
im Nordkaukasus], https://www.kavkaz-uzel.eu/articles/345826, Zugriff 11.9.2024
■ ÖB Moskau - Österreichische Botschaft Moskau [Österreich] (1.7.2024): Asylländerbericht zur Russi­
schen Föderation 2024, https://www.ecoi.net/en/file/local/2116897/RUSS_ÖB-Bericht_2024_07.pdf, 
Zugriff 8.11.2024 [Login erforderlich]
■ UN-CEDAW - United Nations - Committee on the Elimination of Discrimination against Women 
(30.11.2021): Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women - Con­
cluding observations on the ninth periodic report of the Russian Federation (CEDAW/C/RUS/CO/9), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2064360/N2135183.pdf, Zugriff 9.9.2024
■ UNGA - United Nations General Assembly (11.10.2024): Situation of human rights in the Russian 
Federation (A/79/508), https://documents.un.org/doc/undoc/gen/n24/291/80/pdf/n2429180.pdf , 
Zugriff 18.11.2024
■ UNHRC - United Nations Human Rights Council (13.9.2024): Situation of human rights in the Russian 
Federation - Report of the Special Rapporteur on the situation of human rights in the Russian 
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Federation, Mariana Katzarova (Advance edited version; A/HRC/57/59), https://www.ohchr.org/site
s/default/files/2024-09/A-HRC-57-59-aev-EN.docx , Zugriff 7.11.2024
■ USCIRF - United States Commission on International Religious Freedom [USA] (4.2022): Annual 
Report 2022 - Russia, https://www.ecoi.net/en/file/local/2071908/2022 Russia.pdf, Zugriff 3.9.2024
■ USCIRF - United States Commission on International Religious Freedom [USA] (26.10.2021): Issue 
Update Russia - Religious Freedom Violations in the Republic of Chechnya, https://www.uscirf.gov/
sites/default/files/2021-10/2021 Chechnya Issue Update.pdf, Zugriff 1.3.2024
■ USDOS - United States Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Reports on Human 
Rights Practices: Russia, https://www.state.gov/wp-content/uploads/2024/03/528267_RUSSIA-202
3-HUMAN-RIGHTS-REPORT.pdf , Zugriff 8.5.2024
18.3 Scheidung und Obsorge
Letzte Änderung 2024-12-16 16:02
Gemäß der Verfassung der Russischen Föderation haben die Elternteile hinsichtlich der Kinder­
erziehung gleiche Rechte und Pflichten (Verfassung RUSS 6.10.2022). Laut dem Familienge­
setzbuch der Russischen Föderation sind Eltern in Bezug auf ihre Kinder gleichberechtigt und 
haben auch gleiche Pflichten. Die Rechte der Eltern erlöschen mit Volljährigkeit des Kindes (18 
Jahre), mit Eheschließung des minderjährigen Kindes und in anderen gesetzlich festgelegten 
Fällen, wenn ein minderjähriges Kind vor Erreichung der Volljährigkeit die volle Geschäftsfähig­
keit erlangt (FGB RUSS 23.11.2024).
Gemäß dem Familiengesetzbuch darf ein Mann während der Schwangerschaft seiner Ehefrau 
und im Zeitraum bis zum ersten Geburtstag des Kindes die Auflösung der Ehe nur mit Zustim­
mung der Ehefrau initiieren. Außer in den Fällen der Paragrafen 21-23 wird die Auflösung einer 
Ehe von Standesämtern durchgeführt. Gemäß den Paragrafen 21-23 des Familiengesetzbu­
ches sind Gerichte für die Auflösung einer Ehe zuständig, wenn gemeinsame minderjährige 
Kinder existieren oder sich die Eheleute über die Auflösung der Ehe nicht einig sind. Bei einer 
gerichtlichen Auflösung der Ehe können die Eheleute dem Gericht zur Überprüfung eine Ver­
einbarung darüber vorlegen, bei wem von ihnen die minderjährigen Kinder leben werden und 
wie die Unterhaltszahlungen geregelt sein werden. Sind sich die Eheleute darüber uneinig oder 
verletzt die getroffene Vereinbarung die Interessen der Kinder oder eines der Ehegatten, muss 
das Gericht eine Regelung treffen. Derjenige Elternteil, welcher nicht mit dem Kind zusammen­
lebt, hat Recht auf Kontakt mit dem Kind, Teilhabe an der Kindererziehung sowie Recht auf 
gemeinsame Entscheidung hinsichtlich Ausbildungsfragen, welche das Kind betreffen. Kommt 
ein Elternteil der Gerichtsentscheidung nicht nach, zieht dies eine Verwaltungsstrafe nach sich. 
Bei böswilliger Nichterfüllung der Gerichtsentscheidung kann das Gericht auf Verlangen des 
nicht beim Kind lebenden Elternteils verfügen, diesem das Kind zuzusprechen, wenn dies im 
Interesse des Kindes liegt und dessen Meinung entspricht. Ein Kind ist berechtigt, seine Mei­
nung zu allen Familienfragen zu äußern, welche seine Interessen berühren. Auch hat ein Kind 
das Recht, im Rahmen von Gerichts- oder Verwaltungsverfahren angehört zu werden. Die Mei­
nung des Kindes ist verpflichtend zu berücksichtigen, wenn das Kind mindestens 10 Jahre alt 
ist, außer dies widerspricht den Interessen des Kindes (FGB RUSS 23.11.2024). In der Praxis 
bleiben in der Russischen Föderation minderjährige Kinder nach einer Scheidung zu 99 % bei 
der Mutter (ÖB Moskau 21.2.2023).
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Nordkaukasus/Tschetschenien
In Tschetschenien herrscht ein Rechtspluralismus aus russischem Recht, traditionellem Ge­
wohnheitsrecht (Adat) und Scharia-Recht (AA 2.8.2024). Landesweit verzeichnet der Nordkau­
kasus den höchsten Scheidungszuwachs (KR 1.5.2024). Für Tschetschenen ist in erster Linie die 
Eheschließung nach der Scharia von Bedeutung. Um eine nach der Scharia geschlossene Ehe 
aufzulösen, muss der Ehemann die Worte „ Scheidung, Scheidung, Scheidung“ aussprechen. 
Eine Scheidung gemäß dem tschetschenischen Gewohnheitsrecht (Adat) hat folgenderma­
ßen abzulaufen: Der Ehemann muss vor Zeugen „ Ich verlasse dich“ sagen. Adat und Scharia 
verlangen vom Ehemann nicht die förmliche Nennung eines Scheidungsgrundes. Das Mufti­
at Tschetscheniens schreibt vor, dass Männer bei der Scheidung einen Geldbetrag von RUB 
300.000 [ca. EUR 2.894] an ihre früheren Ehefrauen entrichten müssen. In Tschetschenien ist es 
für Frauen äußerst schwierig, eine Scheidung vom Ehegatten zu erreichen. Es muss bewiesen 
werden, dass der Ehegatte körperlich krank bzw. geschäftsunfähig ist. Für gewöhnlich wird eine 
geschiedene Tschetschenin von ihrer Familie aufgenommen. Ihr ist es erlaubt, ein zweites Mal 
zu heiraten (Dzen 17.7.2022).
In Tschetschenien und anderen Teilen des Nordkaukasus vollziehen örtliche Behörden lokale 
Bräuche, welche Kinder als Eigentum des Vaters und von dessen Familie betrachten (HRW 
12.1.2023). Für geschiedene Frauen im Nordkaukasus ist es schwierig, das Sorgerecht für 
ihre Kinder zu erlangen (KK 14.2.2023; vgl. UN-CEDAW 30.11.2021), wenn der frühere Ehe­
mann oder dessen Verwandte die Kinder bei sich behalten wollen (KK 14.2.2023). Gerichte 
in Tschetschenien sprechen Kinder in vielen Fällen dem Vater zu (KR 30.3.2023). Heutzutage 
kämpfen nicht wenige geschiedene Frauen in Tschetschenien für das Recht, die Kinder bei sich 
behalten zu dürfen (Dzen 17.7.2022). In der Praxis spielen in Tschetschenien außergerichtliche 
Lösungswege zur Klärung von Familienrechts- und Obsorgefragen eine bedeutendere Rolle als 
gerichtliche Lösungswege. Selbst wenn Frauen vor Gericht Recht bekommen, ist eine Umset­
zung des Urteils oft nicht möglich. Gemäß dem Islam werden die Kinder nach der Scheidung der 
Eltern bis zu einem bestimmten Alter von der Mutter erzogen, falls sie nicht nochmals geheiratet 
hat: Buben bis zu einem Alter von sieben Jahren, Mädchen bis zur Erreichung der Volljährigkeit. 
Danach werden die Kinder dem Vater übergeben. Damit die Mutter das Recht hat, die Kinder 
zu erziehen, muss sie a) islamischen Glaubens, b) vernünftig (im Sinne von nicht psychisch er­
krankt), c) vertrauenerweckend (nicht sündhaft im Sinne des Islam) und darf d) nicht verheiratet 
sein. Falls die Mutter stirbt oder psychisch krank wird, geht das Recht der Erziehung auf die 
Großmutter mütterlicherseits über, danach auf die Großmutter väterlicherseits, danach auf die 
Schwester, schließlich auf nahe männliche Verwandte (ÖB Moskau 21.2.2023).
Der Apparat der Ombudsperson für Menschenrechte in Tschetschenien versucht, Hilfestellung in 
Bezug auf Familienfragen zu geben, wenn geschiedenen Frauen der Kontakt mit ihren Kindern 
verwehrt wird (ÖB Moskau 21.2.2023).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.8.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Russischen Föderation (Stand: 4. Juli 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/2113358
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/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Russisch
en_Föderation,_02.08.2024.pdf, Zugriff 19.8.2024 [Login erforderlich]
■ Dzen - Dzen (17.7.2022): Как разводятся супруги в Чечне и почему здесь так мало разводов. 
Рассказываем подробно [Wie sich Eheleute in Tschetschenien scheiden lassen und warum es hier 
so wenige Scheidungen gibt. Wir erzählen ausführlich], https://dzen.ru/a/YtP6chrxOnpyaspv, Zugriff 
13.9.2024
■ FGB RUSS - Familiengesetzbuch [Russland] (23.11.2024): Семейный кодекс Российской 
Федерации (N 223-ФЗ) [Familiengesetzbuch der Russischen Föderation], https://www.consul
tant.ru/document/cons_doc_LAW_8982, Zugriff 26.11.2024
■ HRW - Human Rights Watch (12.1.2023): World Report 2023 - Russian Federation, https://www.ec
oi.net/de/dokument/2085489.html, Zugriff 6.2.2024
■ KK - Kaukasischer Knoten (14.2.2023): Жители Чечни рассказали о методах работы комиссий 
по сохранению браков [Bewohner Tschetscheniens erzählten über Arbeitsmethoden der Kommis­
sionen zur Aufrechterhaltung von Ehen], https://www.kavkaz-uzel.eu/articles/385895 , Zugriff 
11.9.2024
■ KR - Kawkas.Realii (1.5.2024): „ Берут невест и возвращают оптом“. Чеченцев в Европе хотят 
призвать к ответу за распавшиеся браки [„ Man nimmt Bräute und gibt sie massenweise wieder 
zurück“. Tschetschenen in Europa will man für aufgelöste Ehen zur Verantwortung ziehen], https:
//www.kavkazr.com/a/berut-nevest-i-vozvraschayut-optom-chechentsev-v-evrope-hotyat-prizvatj-k
-otvetu-za-raspavshiesya-braki-/32924160.html , Zugriff 26.11.2024
■ KR - Kawkas.Realii (30.3.2023): Побои, развод и суды. Как жертвы мужей-тиранов на Кав­
казе борются за материнские права [Prügel, Scheidung und Gerichte. Wie Opfer gewalttätiger 
Ehemänner im Kaukasus für Rechte von Müttern kämpfen], https://www.kavkazr.com/a/poboi-raz
vod-i-sudy-kak-zhertvy-muzhey-tiranov-na-kavkaze-boryutsya-za-materinskie-prava-/32342067.h
tml, Zugriff 13.9.2024
■ ÖB Moskau - Österreichische Botschaft Moskau [Österreich] (21.2.2023): Auskunft der Botschaft, 
per E-Mail
■ UN-CEDAW - United Nations - Committee on the Elimination of Discrimination against Women 
(30.11.2021): Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women - Con­
cluding observations on the ninth periodic report of the Russian Federation (CEDAW/C/RUS/CO/9), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2064360/N2135183.pdf, Zugriff 9.9.2024
■ Verfassung RUSS - Verfassung [Russland] (6.10.2022): Конституция РФ с изменениями 2022 
года [Verfassung der RF mit Änderungen des Jahres 2022], http://duma.gov.ru/news/55446, Zugriff 
27.2.2024
18.4 Kinder
Letzte Änderung 2025-05-21 07:35
Russland hat die UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1990 ratifiziert. Zwei Zusatzprotokolle wur­
den von Russland ebenfalls ratifiziert, welche die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Kon­
flikten sowie Kinderhandel, -prostitution und -pornografie betreffen (OHCHR o.D.). Der Schutz 
von Kindern ist in der russischen Verfassung verankert (Verfassung RUSS 6.10.2022). Lan­
desweit existiert kein Gesetz zu Kindesmissbrauch, aber Mord, Vergewaltigung sowie Körper­
verletzung sind gesetzlich verboten. Ebenso verboten sind kommerzielle sexuelle Ausbeutung 
sowie die Herstellung und Verbreitung von Kinderpornografie. Der Besitz von Kinderpornografie 
ist nur dann gesetzlich verboten, wenn eine Absicht der Verbreitung besteht. Die gesetzlichen 
Vorgaben werden von Behörden im Allgemeinen umgesetzt (USDOS 22.4.2024). Im Jahr 2014 
verabschiedete die Regierung die Grundlagen der staatlichen Jugendpolitik der Russischen 
Föderation für den Zeitraum bis 2025. Die Föderale Agentur für Jugendangelegenheiten (Ros­
molodesch) ist seit 2018 direkt der Regierung unterstellt und besitzt einen Jahresetat von ca. 
RUB 8 Milliarden [ca. EUR 77 Mio.] (FES/Chikov 2020). Im Jahr 2009 wurde das Amt eines Kin­
derrechtsbeauftragten geschaffen (KRB RUSS o.D.). Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen 
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werden Kinderrechtsbeauftragte vom Staatspräsidenten für eine Amtsperiode von fünf Jahren 
ernannt. Der Staatspräsident ist berechtigt, Kinderrechtsbeauftragte vorzeitig ihres Amts zu 
entheben. Zu den Aufgaben von Kinderrechtsbeauftragten, welche dem Staatspräsidenten ge­
genüber rechenschaftspflichtig sind, zählt beispielsweise die Bearbeitung von Beschwerden. 
Der Kinderrechtsbeauftragte hat dem Staatspräsidenten jährlich einen Tätigkeitsbericht vorzu­
legen, welcher auch eine Einschätzung der Lage der Kinder in Russland enthält (FGKRB RUSS 
10.7.2023). Das Amt der Kinderrechtsbeauftragten der Russischen Föderation bekleidet seit 
27.10.2021 Marija Lwowa-Belowa (KRB RUSS 30.9.2022). Am 17.3.2023 erließ der Internatio­
nale Strafgerichtshof einen Haftbefehl gegen Marija Lwowa-Belowa, welcher das Kriegsverbre­
chen der rechtswidrigen Deportation von Kindern aus der Ukraine in die Russische Föderation 
zur Last gelegt wird (IStGH 17.3.2023).
Gemäß Berichten kommt es vor, dass Kinder (darunter Obdachlose) Opfer von Sexhandel 
in Russland und in anderen Ländern werden. Auch kommt es vor, dass Kinder in staatlichen 
Waisenheimen von Menschenhändlern in folgende Bereiche gelockt werden: Verwendung von 
Kindern durch bewaffnete Gruppierungen im Nahen Osten, Zwangsbettelei, Zwangskriminalität, 
Sexhandel usw. Gemäß Aussage der Regierung wurden seit Beginn des Repatriierungspro­
gramms im Jahr 2018 546 Kinder aus dem Nahen Osten nach Russland repatriiert (USDOS 
24.6.2024).
Kinder werden häufig Opfer von Gewalt (USDOS 22.4.2024). Gegen häusliche Gewalt wird un­
zureichend gesetzlicher Schutz geboten (AA 2.8.2024). Körperliche Züchtigung von Kindern zu 
Hause ist gesetzlich zugelassen und in Schulen und als Disziplinarmaßnahme in Strafanstalten 
nicht ausdrücklich verboten. Ungesetzlich ist körperliche Züchtigung als Strafmaßnahme im Zu­
sammenhang mit Straftaten (ECP 8.2024). Es gibt in Russland einige staatliche Krisenzentren 
(Frauenhäuser) sowie gesellschaftliche Organisationen und Privatinitiativen zur Unterstützung 
und Betreuung von Opfern häuslicher Gewalt (ÖB Moskau 1.7.2024). Es existieren keine Pro­
gramme zur Gewaltprävention, und es gibt nur wenige Einrichtungen, in welchen Frauen mit 
Kindern vorübergehend Zuflucht finden. Die Notwendigkeit der Eindämmung von Kinderpro­
stitution, -handel, -pornografie und Gewalt gegen Kinder wird in der Öffentlichkeit zunehmend 
thematisiert (AA 2.8.2024). Fälle sexuellen Missbrauchs und sexueller Ausbeutung von Kindern, 
so solche Fälle überhaupt gemeldet werden, werden weder angemessen noch kinderfreundlich 
untersucht (UN-CRC 1.3.2024).
Das gesetzliche Mindestalter für Eheschließungen beträgt 18 Jahre. Unter bestimmten Umstän­
den dürfen lokale Behörden Eheschließungen ab einem Alter von 16 Jahren bewilligen (FGB 
RUSS 23.11.2024). Mehrere Regionen erlauben unter bestimmten Umständen Eheschließun­
gen ab einem Alter von 14 Jahren, wenn beispielsweise eine Schwangerschaft vorliegt oder 
ein Kind geboren wurde. Die gesetzlichen Vorschriften werden von den Behörden in den ver­
schiedenen Regionen uneinheitlich umgesetzt (USDOS 22.4.2024). Das vom Strafgesetzbuch 
vorgesehene Mindestalter für einvernehmliche sexuelle Handlungen beträgt 16 Jahre (StGB 
RUSS 9.11.2024).
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Bildung ist kostenlos. Es herrscht Schulpflicht bis zur 11. Schulstufe. Dennoch verweigern Re­
gionalbehörden häufig den Schulbesuch für Kinder von Personen, welche keine örtliche Wohn­
sitzregistrierung aufweisen (darunter Roma, Asylwerber und Arbeitsmigranten). Roma-Kinder 
werden in Schulen mit niedrigen Qualitätsstandards abgesondert (USDOS 22.4.2024). Der 
Zugang zu (inklusiver) Bildung gestaltet sich, obwohl gesetzlich vorgeschrieben, für viele beein­
trächtigte Kinder schwierig. Diesbezüglich mangelt es an Kapazitäten und Ressourcen an den 
Schulen (USDOS 22.4.2024; vgl. Humanium o.D.). Seit 2019 läuft das sogenannte Nationale 
Projekt Bildung, welchem RUB 784,5 Milliarden [ca. EUR 8 Milliarden] zur Verfügung stehen, um 
Schulen zu sanieren und zu modernisieren, Lehrpläne zu aktualisieren, Fachpersonal zu schu­
len und die Schulverwaltung umzustrukturieren und fortzubilden (Russland-Analysen/Hornke 
21.2.2020). Im Rahmen dieses Projekts wird auf eine patriotische Erziehung Wert gelegt (NPRU 
o.D.b). Seit 2023 sind Militärbildung und -training Bestandteile des Schullehrplans (FH 2024). Es 
gibt viele patriotische Organisationen, die in Russland für junge Menschen gegründet wurden, 
darunter die Junarmija (Russland-Analysen/Edwards 22.1.2024). Diese „ Jugendarmee“ wurde 
im Jahr 2016 auf Initiative des russischen Verteidigungsministers gegründet und zählt heute 
laut Eigenangaben mehr als 1.300.000 Mitglieder (Kinder und Jugendliche zwischen acht und 
achtzehn Jahren) (Junarmija o.D.).
Gesetzlich ist Kindern unter 16 Jahren eine Arbeitsaufnahme verwehrt, wobei es aber gesetz­
lich definierte Ausnahmen gibt (ARBGB RUSS 8.8.2024). Die Arbeitsbedingungen für Kinder 
unter 18 Jahren sind gesetzlich geregelt (USDOS 22.4.2024). Vierzehnjährige dürfen unter be­
stimmten Bedingungen und mit schriftlicher Zustimmung der Eltern oder des Vormunds einer 
Arbeit nachgehen. Eine solche Arbeit darf der Gesundheit des Kindes keinen Schaden zufügen. 
Minderjährigen ist eine berufliche Beschäftigung in bestimmten Bereichen gesetzlich verboten,  
beispielsweise Arbeiten unter Tag und Tätigkeiten, welche die moralische und gesundheitliche 
Entwicklung von Kindern gefährden (ARBGB RUSS 8.8.2024). Gesetzliche Vorgaben werden 
von der Regierung effektiv umgesetzt, obwohl das Strafmaß zu milde ist. Es gibt Berichte über 
Kinder, welche im informellen Sektor und im Verkauf tätig sind. Einige Kinder sind kommerzieller 
sexueller Ausbeutung ausgesetzt und werden zum Betteln gezwungen (USDOS 22.4.2024).
Gemäß dem Welthunger-Index 2024 sind 2,8 % der Kinder unter fünf Jahren ausgezehrt, und 
10,3 % weisen Wachstumsverzögerungen auf. Die Sterblichkeitsrate bei Kindern unter fünf Jah­
ren liegt bei 0,5 % (GHI 10.10.2024). Es existieren Berichte über Vernachlässigung, körperlichen 
und seelischen Missbrauch von Kindern, welche in staatlichen Institutionen untergebracht sind. 
Besonders vulnerabel sind Kinder mit Beeinträchtigungen (USDOS 22.4.2024). Diese erfahren 
keine Gleichberechtigung, und es gibt zu wenige Unterbringungsmöglichkeiten, Infrastruktur 
sowie Personal (Humanium o.D.).
Gemäß dem von der NGO Humanium erstellten Index bestehen in Russland wahrnehmbare 
Probleme bei der Realisierung von Kinderrechten (orange Stufe bzw. 7,84 von 10 maximal 
erreichbaren Punkten; je höher der Wert, desto besser steht es um die Kinderrechte in einem 
Land)(Humanium o.D.).
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Laut ukrainischen und russischen Behördenvertretern wurden seit 24.2.2022 Hunderttausende 
Kinder aus der Ukraine in die Russische Föderation gebracht. Zahlenangaben variieren be­
trächtlich. Von den Deportationen sind unter anderem Kinder in Einrichtungen sowie Kinder, 
welche aufgrund der Kampfhandlungen kurzfristig den Kontakt mit ihren Eltern verloren haben, 
betroffen. In Russland wird deportierten ukrainischen Kindern die russische Staatsbürgerschaft 
verliehen und sie werden beispielsweise in Pflegefamilien untergebracht. Für Familienangehö­
rige gestalten sich die Kontaktaufnahme sowie Rückführung ihrer Kinder in die Ukraine sehr 
schwierig (UIUKU 16.3.2023).
Nordkaukasus
Opfer sexueller Verbrechen sind in Russland, besonders im Nordkaukasus, mit einem Stigma 
behaftet und werden ausgegrenzt (UN-CRC 1.3.2024). Gemäß dem russischen Ministerpräsi­
denten ist die Kindersterblichkeit im Nordkaukasus um ca. ein Drittel höher als im russischen 
Durchschnitt (ÖB Moskau 1.7.2024; vgl. Regierung RUSS 15.6.2021). Im Zeitraum Jänner-Sep­
tember 2024 starben in Dagestan fünf von 1.000 Neugeborenen. In Tschetschenien verstarben 
im selben Zeitraum sechs von 1.000 Neugeborenen (Rosstat o.D.a). Es gibt im Nordkauka­
sus nicht genügend Schulen (Regierung RUSS 15.6.2021). In Teilen des Nordkaukasus sind 
Mädchen Zwangs- bzw. Kinderehen ausgesetzt (USDOS 22.4.2024). Gemäß den gesetzlichen 
Bestimmungen haben Regionen in Russland eigene Kinderrechtsbeauftragte (FGKRB RUSS 
10.7.2023). Die Ernennung der föderalen und regionalen Kinderrechtsbeauftragten erfolgt auf 
eine intransparente Art und Weise. Es existieren Berichte, dass viele der Kinderrechtsbeauftrag­
ten nur geringe Erfahrung im Bereich Kinderschutz aufweisen, Fälle nicht vertraulich behandeln 
und eher als Gesetzesvollzugsbeamte handeln (UN-CRC 1.3.2024).             
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.8.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Russischen Föderation (Stand: 4. Juli 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/2113358
/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Russisch
en_Föderation,_02.08.2024.pdf, Zugriff 19.8.2024 [Login erforderlich]
■ ARBGB RUSS - Arbeitsgesetzbuch [Russland] (8.8.2024): Трудовой кодекс Российской Федерации 
(N 197-ФЗ) [Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation], https://www.consultant.ru/document/c
ons_doc_LAW_34683, Zugriff 11.11.2024
■ ECP - End Corporal Punishment (8.2024): Corporal punishment of children in the Russian Federation, 
https://endcorporalpunishment.org/wp-content/uploads/2024/03/RussianFederation.pdf , Zugriff 
11.11.2024
■ FES/Chikov - Friedrich-Ebert-Stiftung (Herausgeber), Chikov, Pavel (Autor) (2020): Jugend und 
Menschenrechte in Russland. Ein Verhältnis mit Widersprüchen, https://library.fes.de/pdf-files/bue
ros/moskau/16507.pdf, Zugriff 12.9.2024
■ FGB RUSS - Familiengesetzbuch [Russland] (23.11.2024): Семейный кодекс Российской 
Федерации (N 223-ФЗ) [Familiengesetzbuch der Russischen Föderation], https://www.consul
tant.ru/document/cons_doc_LAW_8982, Zugriff 26.11.2024
■ FGKRB RUSS - Föderales Gesetz zu Kinderrechtsbeauftragten [Russland] (10.7.2023): Федеральный 
закон (N 501-ФЗ): Об уполномоченных по правам ребенка в Российской Федерации [Föderales 
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of the Independent International Commission of Inquiry on Ukraine to the Human Rights Council 
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■ Verfassung RUSS - Verfassung [Russland] (6.10.2022): Конституция РФ с изменениями 2022 
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27.2.2024
107
113

18.5 Sexuelle Minderheiten
Letzte Änderung 2024-12-16 16:02
Homosexualität ist in Russland nicht strafbar (AA 2.8.2024). Die Verfassung der Russischen 
Föderation definiert die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau (Verfassung RUSS 
6.10.2022), wodurch die Möglichkeit gleichgeschlechtlicher Ehen ausgeschlossen wird (FH 
2024). Gemäß dem Kodex über Verwaltungsübertretungen ist seit 5.12.2022 die „ Propaganda 
für nicht-traditionelle sexuelle Beziehungen und für Geschlechtsumwandlungen“ nicht mehr nur 
in Gegenwart von Kindern, sondern nun auch in Gegenwart von Erwachsenen unter Strafe 
gestellt. Das Strafmaß umfasst Geldstrafen von RUB 50.000-5.000.000 [ca. EUR 482-48.241] 
und richtet sich danach, von wem die „ Propaganda“ betrieben wird (Amtsträger, einfache Bürger, 
juristische Personen), ob Opfer der „ Propaganda“ Minderjährige sind und welche Kommunika­
tionsmittel verwendet werden (Massenmedien, Internet usw.). Bei juristischen Personen kann 
es zu Geschäftssperren von bis zu 90 Tagen kommen (VStGB RUSS 12.11.2024). Gesetzlich 
ist außerdem die Sperrung von Internetseiten mit entsprechenden Inhalten ohne vorausgehen­
den Gerichtsbeschluss durch die Medienaufsichtsbehörde vorgesehen. Einige kleinere Orga­
nisationen, die sich für die Rechte sexueller Minderheiten einsetzen, haben Medienberichten 
zufolge als Reaktion auf die drohenden Sanktionen ihre Arbeit eingestellt (BAMF 6.12.2022). 
Viele Angehörige sexueller Minderheiten, darunter Aktivisten und Mitarbeiter entsprechender 
Organisationen, haben Russland verlassen (ILGA 29.2.2024; vgl. UNHRC 13.9.2024).
Sexuelle Minderheiten sind in Russland Diskriminierung und Stigmatisierung ausgesetzt (UNHR­
COM 1.12.2022). Es gibt keinen expliziten rechtlichen Schutz gegen Diskriminierung aufgrund 
der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität (Russland-Analysen/Buyantueva 
30.9.2023). Wegen Vorurteilen und Intoleranz haben sexuelle Minderheiten eingeschränkten 
Zugang zu medizinischer Versorgung (USDOS 22.4.2024). Hassrede von Politikern und reli­
giösen Führern richtet sich gegen sexuelle Minderheiten (UNHRCOM 1.12.2022). Angehörige 
sexueller Minderheiten werden Opfer von Hassverbrechen, darunter Mord, körperliche Gewalt 
und Erpressung. Die Behörden stufen diese Straftaten nicht als Hassverbrechen ein (ILGA 
29.2.2024). Nur sehr wenige Vorfälle werden zur Anzeige gebracht, und wiederum nur in sehr 
wenigen Fällen wird ein Strafverfahren eingeleitet (ÖB Moskau 1.7.2024). Die Polizei gewährleis­
tet keinen hinreichenden Schutz vor Gewalt gegen sexuelle Minderheiten (Russland-Analysen/
Buyantueva 30.9.2023).
Seit Kriegsausbruch sind transsexuelle Personen mit Hormon-Engpässen und beträchtlichen 
Preissteigerungen konfrontiert (ILGA 29.2.2024). Geschlechtsumwandlungen sind seit 2023 
gesetzlich verboten. Von diesem Verbot ausgenommen sind medizinische Eingriffe, welche 
angeborene Anomalien oder Erkrankungen bei Kindern betreffen und von einer ärztlichen Kom­
mission genehmigt werden (FGGS RUSS 26.9.2024). Laut Berichten sind Angehörige sexueller 
Minderheiten unfreiwilligen „ Konversionstherapien“ ausgesetzt (USDOS 22.4.2024). Diese ver­
folgen das Ziel, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität zu ändern (ILGA 14.2.2022).
108
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Organisationen sexueller Minderheiten und ihre Mitglieder sind anhaltender Schikane unter­
worfen (UNHRCOM 1.12.2022; vgl. BS 2024). Zum Beispiel wird ihr Recht auf friedliche Ver­
sammlungen übermäßig eingeschränkt, und ihre Tätigkeiten werden unterbunden (UNHRCOM 
1.12.2022). Organisatoren und Teilnehmer an öffentlichen Veranstaltungen, welche sich Rechten 
sexueller Minderheiten widmen, sind mit Schikane und Gewalt konfrontiert (ILGA 29.2.2024). Im 
April 2022 wurde die NGO Sfera, welche sich für Rechte sexueller Minderheiten eingesetzt hat, 
gerichtlich aufgelöst (EUAA 16.12.2022b). Im November und Dezember 2021 stufte das Justiz­
ministerium folgende vier Organisationen sexueller Minderheiten als „ ausländische Agenten“ ein: 
das russische LGBT-Netzwerk, Majak (Leuchtturm), Coming Out und Revers (ILGA 14.2.2022) 
[zum Begriff „ ausländischer Agent“ siehe NGOs und Menschenrechtsaktivisten]. Im November 
2023 stufte der Oberste Gerichtshof die „ internationale LGBT-Bewegung“ als extremistisch ein 
und verbot sie in Russland (FNW 18.1.2024). Eine solche Bewegung existiert formell nicht (ÖB 
Moskau 1.7.2024).
Gemäß einer Umfrage des russischen Lewada-Zentrums aus dem Jahr 2024 begegnen 44 % 
der befragten Russen Homosexuellen mit großer Abneigung oder Angst (2021: 38 %). 26 % der 
Befragten stehen Personen mit homosexueller Orientierung neutral gegenüber (2021: 32 %) 
und 1 % wohlwollend (2021: 3 %). Interesse an homosexuellen Personen bekundet 0 % der 
Befragten (2021: 1 %) (Lewada 18.11.2024).
Tschetschenien
2017 und in geringem Ausmaß auch Anfang 2019 kam es zur gezielten Verfolgung homosexu­
eller Personen durch staatliche Sicherheitskräfte (AA 2.8.2024). Tschetschenien bleibt weiter­
hin besonders gefährlich für Angehörige sexueller Minderheiten (FH 2024; vgl. AA 2.8.2024). 
Es kommt zu schwerwiegenden Verletzungen ihrer Rechte (OHCHR 20.10.2022). Angehörige 
sexueller Minderheiten in Tschetschenien sind verbaler und körperlicher Gewalt ausgesetzt, 
außerdem Massenentführungen, willkürlichen Verhaftungen, Folter durch Behörden (EUAA 
16.12.2022b; vgl. OHCHR 20.10.2022), sexueller Gewalt (UNHRC 13.9.2024), Verschwinden­
lassen, außergerichtlichen Tötungen sowie systematischer Schikane (FCDO 12.2022). Es exis­
tieren Berichte über Angehörige sexueller Minderheiten, welche gegen ihren Willen aus anderen 
Teilen der Russischen Föderation nach Tschetschenien zurückgebracht und dort Opfer von Men­
schenrechtsverletzungen geworden sind (AA 2.8.2024). Es herrscht ein Klima der Straflosigkeit 
(OHCHR 20.10.2022; vgl. UNHRC 13.9.2024). Die tschetschenischen Behörden verweigern 
die Untersuchung von Vorwürfen betreffend Entführung und Misshandlung wegen sexueller 
Orientierung (CoE-PACE 3.6.2022).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.8.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Russischen Föderation (Stand: 4. Juli 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/2113358
/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Russisch
en_Föderation,_02.08.2024.pdf, Zugriff 19.8.2024 [Login erforderlich]
■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (6.12.2022): Briefing Notes, https:
//www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/2022/briefi
ngnotes-kw49-2022.pdf?__blob=publicationFile&v=5, Zugriff 16.9.2024
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