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/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Russisch
en_Föderation,_02.08.2024.pdf, Zugriff 19.8.2024 [Login erforderlich]
■ Dzen - Dzen (17.7.2022): Как разводятся супруги в Чечне и почему здесь так мало разводов. 
Рассказываем подробно [Wie sich Eheleute in Tschetschenien scheiden lassen und warum es hier 
so wenige Scheidungen gibt. Wir erzählen ausführlich], https://dzen.ru/a/YtP6chrxOnpyaspv, Zugriff 
13.9.2024
■ FGB RUSS - Familiengesetzbuch [Russland] (23.11.2024): Семейный кодекс Российской 
Федерации (N 223-ФЗ) [Familiengesetzbuch der Russischen Föderation], https://www.consul
tant.ru/document/cons_doc_LAW_8982, Zugriff 26.11.2024
■ HRW - Human Rights Watch (12.1.2023): World Report 2023 - Russian Federation, https://www.ec
oi.net/de/dokument/2085489.html, Zugriff 6.2.2024
■ KK - Kaukasischer Knoten (14.2.2023): Жители Чечни рассказали о методах работы комиссий 
по сохранению браков [Bewohner Tschetscheniens erzählten über Arbeitsmethoden der Kommis­
sionen zur Aufrechterhaltung von Ehen], https://www.kavkaz-uzel.eu/articles/385895 , Zugriff 
11.9.2024
■ KR - Kawkas.Realii (1.5.2024): „ Берут невест и возвращают оптом“. Чеченцев в Европе хотят 
призвать к ответу за распавшиеся браки [„ Man nimmt Bräute und gibt sie massenweise wieder 
zurück“. Tschetschenen in Europa will man für aufgelöste Ehen zur Verantwortung ziehen], https:
//www.kavkazr.com/a/berut-nevest-i-vozvraschayut-optom-chechentsev-v-evrope-hotyat-prizvatj-k
-otvetu-za-raspavshiesya-braki-/32924160.html , Zugriff 26.11.2024
■ KR - Kawkas.Realii (30.3.2023): Побои, развод и суды. Как жертвы мужей-тиранов на Кав­
казе борются за материнские права [Prügel, Scheidung und Gerichte. Wie Opfer gewalttätiger 
Ehemänner im Kaukasus für Rechte von Müttern kämpfen], https://www.kavkazr.com/a/poboi-raz
vod-i-sudy-kak-zhertvy-muzhey-tiranov-na-kavkaze-boryutsya-za-materinskie-prava-/32342067.h
tml, Zugriff 13.9.2024
■ ÖB Moskau - Österreichische Botschaft Moskau [Österreich] (21.2.2023): Auskunft der Botschaft, 
per E-Mail
■ UN-CEDAW - United Nations - Committee on the Elimination of Discrimination against Women 
(30.11.2021): Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women - Con­
cluding observations on the ninth periodic report of the Russian Federation (CEDAW/C/RUS/CO/9), 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2064360/N2135183.pdf, Zugriff 9.9.2024
■ Verfassung RUSS - Verfassung [Russland] (6.10.2022): Конституция РФ с изменениями 2022 
года [Verfassung der RF mit Änderungen des Jahres 2022], http://duma.gov.ru/news/55446, Zugriff 
27.2.2024
18.4 Kinder
Letzte Änderung 2025-05-21 07:35
Russland hat die UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1990 ratifiziert. Zwei Zusatzprotokolle wur­
den von Russland ebenfalls ratifiziert, welche die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Kon­
flikten sowie Kinderhandel, -prostitution und -pornografie betreffen (OHCHR o.D.). Der Schutz 
von Kindern ist in der russischen Verfassung verankert (Verfassung RUSS 6.10.2022). Lan­
desweit existiert kein Gesetz zu Kindesmissbrauch, aber Mord, Vergewaltigung sowie Körper­
verletzung sind gesetzlich verboten. Ebenso verboten sind kommerzielle sexuelle Ausbeutung 
sowie die Herstellung und Verbreitung von Kinderpornografie. Der Besitz von Kinderpornografie 
ist nur dann gesetzlich verboten, wenn eine Absicht der Verbreitung besteht. Die gesetzlichen 
Vorgaben werden von Behörden im Allgemeinen umgesetzt (USDOS 22.4.2024). Im Jahr 2014 
verabschiedete die Regierung die Grundlagen der staatlichen Jugendpolitik der Russischen 
Föderation für den Zeitraum bis 2025. Die Föderale Agentur für Jugendangelegenheiten (Ros­
molodesch) ist seit 2018 direkt der Regierung unterstellt und besitzt einen Jahresetat von ca. 
RUB 8 Milliarden [ca. EUR 77 Mio.] (FES/Chikov 2020). Im Jahr 2009 wurde das Amt eines Kin­
derrechtsbeauftragten geschaffen (KRB RUSS o.D.). Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen 
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werden Kinderrechtsbeauftragte vom Staatspräsidenten für eine Amtsperiode von fünf Jahren 
ernannt. Der Staatspräsident ist berechtigt, Kinderrechtsbeauftragte vorzeitig ihres Amts zu 
entheben. Zu den Aufgaben von Kinderrechtsbeauftragten, welche dem Staatspräsidenten ge­
genüber rechenschaftspflichtig sind, zählt beispielsweise die Bearbeitung von Beschwerden. 
Der Kinderrechtsbeauftragte hat dem Staatspräsidenten jährlich einen Tätigkeitsbericht vorzu­
legen, welcher auch eine Einschätzung der Lage der Kinder in Russland enthält (FGKRB RUSS 
10.7.2023). Das Amt der Kinderrechtsbeauftragten der Russischen Föderation bekleidet seit 
27.10.2021 Marija Lwowa-Belowa (KRB RUSS 30.9.2022). Am 17.3.2023 erließ der Internatio­
nale Strafgerichtshof einen Haftbefehl gegen Marija Lwowa-Belowa, welcher das Kriegsverbre­
chen der rechtswidrigen Deportation von Kindern aus der Ukraine in die Russische Föderation 
zur Last gelegt wird (IStGH 17.3.2023).
Gemäß Berichten kommt es vor, dass Kinder (darunter Obdachlose) Opfer von Sexhandel 
in Russland und in anderen Ländern werden. Auch kommt es vor, dass Kinder in staatlichen 
Waisenheimen von Menschenhändlern in folgende Bereiche gelockt werden: Verwendung von 
Kindern durch bewaffnete Gruppierungen im Nahen Osten, Zwangsbettelei, Zwangskriminalität, 
Sexhandel usw. Gemäß Aussage der Regierung wurden seit Beginn des Repatriierungspro­
gramms im Jahr 2018 546 Kinder aus dem Nahen Osten nach Russland repatriiert (USDOS 
24.6.2024).
Kinder werden häufig Opfer von Gewalt (USDOS 22.4.2024). Gegen häusliche Gewalt wird un­
zureichend gesetzlicher Schutz geboten (AA 2.8.2024). Körperliche Züchtigung von Kindern zu 
Hause ist gesetzlich zugelassen und in Schulen und als Disziplinarmaßnahme in Strafanstalten 
nicht ausdrücklich verboten. Ungesetzlich ist körperliche Züchtigung als Strafmaßnahme im Zu­
sammenhang mit Straftaten (ECP 8.2024). Es gibt in Russland einige staatliche Krisenzentren 
(Frauenhäuser) sowie gesellschaftliche Organisationen und Privatinitiativen zur Unterstützung 
und Betreuung von Opfern häuslicher Gewalt (ÖB Moskau 1.7.2024). Es existieren keine Pro­
gramme zur Gewaltprävention, und es gibt nur wenige Einrichtungen, in welchen Frauen mit 
Kindern vorübergehend Zuflucht finden. Die Notwendigkeit der Eindämmung von Kinderpro­
stitution, -handel, -pornografie und Gewalt gegen Kinder wird in der Öffentlichkeit zunehmend 
thematisiert (AA 2.8.2024). Fälle sexuellen Missbrauchs und sexueller Ausbeutung von Kindern, 
so solche Fälle überhaupt gemeldet werden, werden weder angemessen noch kinderfreundlich 
untersucht (UN-CRC 1.3.2024).
Das gesetzliche Mindestalter für Eheschließungen beträgt 18 Jahre. Unter bestimmten Umstän­
den dürfen lokale Behörden Eheschließungen ab einem Alter von 16 Jahren bewilligen (FGB 
RUSS 23.11.2024). Mehrere Regionen erlauben unter bestimmten Umständen Eheschließun­
gen ab einem Alter von 14 Jahren, wenn beispielsweise eine Schwangerschaft vorliegt oder 
ein Kind geboren wurde. Die gesetzlichen Vorschriften werden von den Behörden in den ver­
schiedenen Regionen uneinheitlich umgesetzt (USDOS 22.4.2024). Das vom Strafgesetzbuch 
vorgesehene Mindestalter für einvernehmliche sexuelle Handlungen beträgt 16 Jahre (StGB 
RUSS 9.11.2024).
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Bildung ist kostenlos. Es herrscht Schulpflicht bis zur 11. Schulstufe. Dennoch verweigern Re­
gionalbehörden häufig den Schulbesuch für Kinder von Personen, welche keine örtliche Wohn­
sitzregistrierung aufweisen (darunter Roma, Asylwerber und Arbeitsmigranten). Roma-Kinder 
werden in Schulen mit niedrigen Qualitätsstandards abgesondert (USDOS 22.4.2024). Der 
Zugang zu (inklusiver) Bildung gestaltet sich, obwohl gesetzlich vorgeschrieben, für viele beein­
trächtigte Kinder schwierig. Diesbezüglich mangelt es an Kapazitäten und Ressourcen an den 
Schulen (USDOS 22.4.2024; vgl. Humanium o.D.). Seit 2019 läuft das sogenannte Nationale 
Projekt Bildung, welchem RUB 784,5 Milliarden [ca. EUR 8 Milliarden] zur Verfügung stehen, um 
Schulen zu sanieren und zu modernisieren, Lehrpläne zu aktualisieren, Fachpersonal zu schu­
len und die Schulverwaltung umzustrukturieren und fortzubilden (Russland-Analysen/Hornke 
21.2.2020). Im Rahmen dieses Projekts wird auf eine patriotische Erziehung Wert gelegt (NPRU 
o.D.b). Seit 2023 sind Militärbildung und -training Bestandteile des Schullehrplans (FH 2024). Es 
gibt viele patriotische Organisationen, die in Russland für junge Menschen gegründet wurden, 
darunter die Junarmija (Russland-Analysen/Edwards 22.1.2024). Diese „ Jugendarmee“ wurde 
im Jahr 2016 auf Initiative des russischen Verteidigungsministers gegründet und zählt heute 
laut Eigenangaben mehr als 1.300.000 Mitglieder (Kinder und Jugendliche zwischen acht und 
achtzehn Jahren) (Junarmija o.D.).
Gesetzlich ist Kindern unter 16 Jahren eine Arbeitsaufnahme verwehrt, wobei es aber gesetz­
lich definierte Ausnahmen gibt (ARBGB RUSS 8.8.2024). Die Arbeitsbedingungen für Kinder 
unter 18 Jahren sind gesetzlich geregelt (USDOS 22.4.2024). Vierzehnjährige dürfen unter be­
stimmten Bedingungen und mit schriftlicher Zustimmung der Eltern oder des Vormunds einer 
Arbeit nachgehen. Eine solche Arbeit darf der Gesundheit des Kindes keinen Schaden zufügen. 
Minderjährigen ist eine berufliche Beschäftigung in bestimmten Bereichen gesetzlich verboten,  
beispielsweise Arbeiten unter Tag und Tätigkeiten, welche die moralische und gesundheitliche 
Entwicklung von Kindern gefährden (ARBGB RUSS 8.8.2024). Gesetzliche Vorgaben werden 
von der Regierung effektiv umgesetzt, obwohl das Strafmaß zu milde ist. Es gibt Berichte über 
Kinder, welche im informellen Sektor und im Verkauf tätig sind. Einige Kinder sind kommerzieller 
sexueller Ausbeutung ausgesetzt und werden zum Betteln gezwungen (USDOS 22.4.2024).
Gemäß dem Welthunger-Index 2024 sind 2,8 % der Kinder unter fünf Jahren ausgezehrt, und 
10,3 % weisen Wachstumsverzögerungen auf. Die Sterblichkeitsrate bei Kindern unter fünf Jah­
ren liegt bei 0,5 % (GHI 10.10.2024). Es existieren Berichte über Vernachlässigung, körperlichen 
und seelischen Missbrauch von Kindern, welche in staatlichen Institutionen untergebracht sind. 
Besonders vulnerabel sind Kinder mit Beeinträchtigungen (USDOS 22.4.2024). Diese erfahren 
keine Gleichberechtigung, und es gibt zu wenige Unterbringungsmöglichkeiten, Infrastruktur 
sowie Personal (Humanium o.D.).
Gemäß dem von der NGO Humanium erstellten Index bestehen in Russland wahrnehmbare 
Probleme bei der Realisierung von Kinderrechten (orange Stufe bzw. 7,84 von 10 maximal 
erreichbaren Punkten; je höher der Wert, desto besser steht es um die Kinderrechte in einem 
Land)(Humanium o.D.).
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Laut ukrainischen und russischen Behördenvertretern wurden seit 24.2.2022 Hunderttausende 
Kinder aus der Ukraine in die Russische Föderation gebracht. Zahlenangaben variieren be­
trächtlich. Von den Deportationen sind unter anderem Kinder in Einrichtungen sowie Kinder, 
welche aufgrund der Kampfhandlungen kurzfristig den Kontakt mit ihren Eltern verloren haben, 
betroffen. In Russland wird deportierten ukrainischen Kindern die russische Staatsbürgerschaft 
verliehen und sie werden beispielsweise in Pflegefamilien untergebracht. Für Familienangehö­
rige gestalten sich die Kontaktaufnahme sowie Rückführung ihrer Kinder in die Ukraine sehr 
schwierig (UIUKU 16.3.2023).
Nordkaukasus
Opfer sexueller Verbrechen sind in Russland, besonders im Nordkaukasus, mit einem Stigma 
behaftet und werden ausgegrenzt (UN-CRC 1.3.2024). Gemäß dem russischen Ministerpräsi­
denten ist die Kindersterblichkeit im Nordkaukasus um ca. ein Drittel höher als im russischen 
Durchschnitt (ÖB Moskau 1.7.2024; vgl. Regierung RUSS 15.6.2021). Im Zeitraum Jänner-Sep­
tember 2024 starben in Dagestan fünf von 1.000 Neugeborenen. In Tschetschenien verstarben 
im selben Zeitraum sechs von 1.000 Neugeborenen (Rosstat o.D.a). Es gibt im Nordkauka­
sus nicht genügend Schulen (Regierung RUSS 15.6.2021). In Teilen des Nordkaukasus sind 
Mädchen Zwangs- bzw. Kinderehen ausgesetzt (USDOS 22.4.2024). Gemäß den gesetzlichen 
Bestimmungen haben Regionen in Russland eigene Kinderrechtsbeauftragte (FGKRB RUSS 
10.7.2023). Die Ernennung der föderalen und regionalen Kinderrechtsbeauftragten erfolgt auf 
eine intransparente Art und Weise. Es existieren Berichte, dass viele der Kinderrechtsbeauftrag­
ten nur geringe Erfahrung im Bereich Kinderschutz aufweisen, Fälle nicht vertraulich behandeln 
und eher als Gesetzesvollzugsbeamte handeln (UN-CRC 1.3.2024).             
Quellen
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Lage in der Russischen Föderation (Stand: 4. Juli 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/2113358
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https://endcorporalpunishment.org/wp-content/uploads/2024/03/RussianFederation.pdf , Zugriff 
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■ FGB RUSS - Familiengesetzbuch [Russland] (23.11.2024): Семейный кодекс Российской 
Федерации (N 223-ФЗ) [Familiengesetzbuch der Russischen Föderation], https://www.consul
tant.ru/document/cons_doc_LAW_8982, Zugriff 26.11.2024
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Zugriff 8.11.2024 [Login erforderlich]
■ OHCHR - Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (o.D.): Russian Feder­
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■ Regierung RUSS - Regierung [Russland] (15.6.2021): Совещание с членами Правительственной 
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округа [Sitzung mit Mitgliedern der Regierungskommission in Fragen der sozial-ökonomischen 
Entwicklung des nordkaukasischen Föderalkreises], http://government.ru/news/42494/ , Zugriff 
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■ Rosstat - Föderales Statistikamt [Russland] (o.D.a): МЛАДЕНЧЕСКАЯ СМЕРТНОСТЬ ПО СУБЪ­
ЕКТАМ РОССИЙСКОЙ ФЕДЕРАЦИИ за январь -сентябрь 2024 года [Kindersterblichkeit nach 
Subjekten der Russischen Föderation im Zeitraum Jänner-September 2024], https://rosstat.gov.ru/s
torage/mediabank/Edn_09-2024_t2.xlsx, Zugriff 11.11.2024
■ Russland-Analysen/Edwards - Russland-Analysen (Herausgeber), Edwards, Allyson (Autor) (22.1.2024): 
Wie »gute russische Patrioten« geformt werden: Erziehung, Indoktrinierung und die Jugend in Russ­
land (Russland-Analysen Nr. 445), https://laender-analysen.de/russland-analysen/445/russlandan
alysen445.pdf, Zugriff 8.11.2024
■ Russland-Analysen/Hornke - Russland-Analysen (Herausgeber), Hornke, Theresa (Autor) (21.2.2020): 
Russlands Familienpolitik (Russland-Analysen Nr. 382), https://laender-analysen.de/russland-analy
sen/382/russlandanalysen382.pdf, Zugriff 12.9.2024
■ StGB RUSS - Strafgesetzbuch [Russland] (9.11.2024): Уголовный кодекс Российской Федерации 
(N 63-ФЗ) [Strafgesetzbuch der Russischen Föderation], https://www.consultant.ru/document/con
s_doc_LAW_10699, Zugriff 18.11.2024
■ UIUKU - Unabhängige Internationale Untersuchungskommission zur Ukraine (16.3.2023): Report 
of the Independent International Commission of Inquiry on Ukraine to the Human Rights Council 
(Advance Unedited Version; A/HRC/52/62), https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/hr
bodies/hrcouncil/coiukraine/A_HRC_52_62_AUV_EN.pdf, Zugriff 16.11.2023
■ UN-CRC - UN Committee on the Rights of the Child (1.3.2024): Concluding observations on the 
combined sixth and seventh periodic reports of the Russian Federation (CRC/C/RUS/CO/6-7), https:
//documents.un.org/doc/undoc/gen/g24/026/26/pdf/g2402626.pdf, Zugriff 6.11.2024
■ USDOS - United States Department of State [USA] (24.6.2024): 2024 Trafficking in Persons Report: 
Russia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2111585.html, Zugriff 26.8.2024
■ USDOS - United States Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Reports on Human 
Rights Practices: Russia, https://www.state.gov/wp-content/uploads/2024/03/528267_RUSSIA-202
3-HUMAN-RIGHTS-REPORT.pdf , Zugriff 8.5.2024
■ Verfassung RUSS - Verfassung [Russland] (6.10.2022): Конституция РФ с изменениями 2022 
года [Verfassung der RF mit Änderungen des Jahres 2022], http://duma.gov.ru/news/55446, Zugriff 
27.2.2024
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18.5 Sexuelle Minderheiten
Letzte Änderung 2024-12-16 16:02
Homosexualität ist in Russland nicht strafbar (AA 2.8.2024). Die Verfassung der Russischen 
Föderation definiert die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau (Verfassung RUSS 
6.10.2022), wodurch die Möglichkeit gleichgeschlechtlicher Ehen ausgeschlossen wird (FH 
2024). Gemäß dem Kodex über Verwaltungsübertretungen ist seit 5.12.2022 die „ Propaganda 
für nicht-traditionelle sexuelle Beziehungen und für Geschlechtsumwandlungen“ nicht mehr nur 
in Gegenwart von Kindern, sondern nun auch in Gegenwart von Erwachsenen unter Strafe 
gestellt. Das Strafmaß umfasst Geldstrafen von RUB 50.000-5.000.000 [ca. EUR 482-48.241] 
und richtet sich danach, von wem die „ Propaganda“ betrieben wird (Amtsträger, einfache Bürger, 
juristische Personen), ob Opfer der „ Propaganda“ Minderjährige sind und welche Kommunika­
tionsmittel verwendet werden (Massenmedien, Internet usw.). Bei juristischen Personen kann 
es zu Geschäftssperren von bis zu 90 Tagen kommen (VStGB RUSS 12.11.2024). Gesetzlich 
ist außerdem die Sperrung von Internetseiten mit entsprechenden Inhalten ohne vorausgehen­
den Gerichtsbeschluss durch die Medienaufsichtsbehörde vorgesehen. Einige kleinere Orga­
nisationen, die sich für die Rechte sexueller Minderheiten einsetzen, haben Medienberichten 
zufolge als Reaktion auf die drohenden Sanktionen ihre Arbeit eingestellt (BAMF 6.12.2022). 
Viele Angehörige sexueller Minderheiten, darunter Aktivisten und Mitarbeiter entsprechender 
Organisationen, haben Russland verlassen (ILGA 29.2.2024; vgl. UNHRC 13.9.2024).
Sexuelle Minderheiten sind in Russland Diskriminierung und Stigmatisierung ausgesetzt (UNHR­
COM 1.12.2022). Es gibt keinen expliziten rechtlichen Schutz gegen Diskriminierung aufgrund 
der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität (Russland-Analysen/Buyantueva 
30.9.2023). Wegen Vorurteilen und Intoleranz haben sexuelle Minderheiten eingeschränkten 
Zugang zu medizinischer Versorgung (USDOS 22.4.2024). Hassrede von Politikern und reli­
giösen Führern richtet sich gegen sexuelle Minderheiten (UNHRCOM 1.12.2022). Angehörige 
sexueller Minderheiten werden Opfer von Hassverbrechen, darunter Mord, körperliche Gewalt 
und Erpressung. Die Behörden stufen diese Straftaten nicht als Hassverbrechen ein (ILGA 
29.2.2024). Nur sehr wenige Vorfälle werden zur Anzeige gebracht, und wiederum nur in sehr 
wenigen Fällen wird ein Strafverfahren eingeleitet (ÖB Moskau 1.7.2024). Die Polizei gewährleis­
tet keinen hinreichenden Schutz vor Gewalt gegen sexuelle Minderheiten (Russland-Analysen/
Buyantueva 30.9.2023).
Seit Kriegsausbruch sind transsexuelle Personen mit Hormon-Engpässen und beträchtlichen 
Preissteigerungen konfrontiert (ILGA 29.2.2024). Geschlechtsumwandlungen sind seit 2023 
gesetzlich verboten. Von diesem Verbot ausgenommen sind medizinische Eingriffe, welche 
angeborene Anomalien oder Erkrankungen bei Kindern betreffen und von einer ärztlichen Kom­
mission genehmigt werden (FGGS RUSS 26.9.2024). Laut Berichten sind Angehörige sexueller 
Minderheiten unfreiwilligen „ Konversionstherapien“ ausgesetzt (USDOS 22.4.2024). Diese ver­
folgen das Ziel, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität zu ändern (ILGA 14.2.2022).
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Organisationen sexueller Minderheiten und ihre Mitglieder sind anhaltender Schikane unter­
worfen (UNHRCOM 1.12.2022; vgl. BS 2024). Zum Beispiel wird ihr Recht auf friedliche Ver­
sammlungen übermäßig eingeschränkt, und ihre Tätigkeiten werden unterbunden (UNHRCOM 
1.12.2022). Organisatoren und Teilnehmer an öffentlichen Veranstaltungen, welche sich Rechten 
sexueller Minderheiten widmen, sind mit Schikane und Gewalt konfrontiert (ILGA 29.2.2024). Im 
April 2022 wurde die NGO Sfera, welche sich für Rechte sexueller Minderheiten eingesetzt hat, 
gerichtlich aufgelöst (EUAA 16.12.2022b). Im November und Dezember 2021 stufte das Justiz­
ministerium folgende vier Organisationen sexueller Minderheiten als „ ausländische Agenten“ ein: 
das russische LGBT-Netzwerk, Majak (Leuchtturm), Coming Out und Revers (ILGA 14.2.2022) 
[zum Begriff „ ausländischer Agent“ siehe NGOs und Menschenrechtsaktivisten]. Im November 
2023 stufte der Oberste Gerichtshof die „ internationale LGBT-Bewegung“ als extremistisch ein 
und verbot sie in Russland (FNW 18.1.2024). Eine solche Bewegung existiert formell nicht (ÖB 
Moskau 1.7.2024).
Gemäß einer Umfrage des russischen Lewada-Zentrums aus dem Jahr 2024 begegnen 44 % 
der befragten Russen Homosexuellen mit großer Abneigung oder Angst (2021: 38 %). 26 % der 
Befragten stehen Personen mit homosexueller Orientierung neutral gegenüber (2021: 32 %) 
und 1 % wohlwollend (2021: 3 %). Interesse an homosexuellen Personen bekundet 0 % der 
Befragten (2021: 1 %) (Lewada 18.11.2024).
Tschetschenien
2017 und in geringem Ausmaß auch Anfang 2019 kam es zur gezielten Verfolgung homosexu­
eller Personen durch staatliche Sicherheitskräfte (AA 2.8.2024). Tschetschenien bleibt weiter­
hin besonders gefährlich für Angehörige sexueller Minderheiten (FH 2024; vgl. AA 2.8.2024). 
Es kommt zu schwerwiegenden Verletzungen ihrer Rechte (OHCHR 20.10.2022). Angehörige 
sexueller Minderheiten in Tschetschenien sind verbaler und körperlicher Gewalt ausgesetzt, 
außerdem Massenentführungen, willkürlichen Verhaftungen, Folter durch Behörden (EUAA 
16.12.2022b; vgl. OHCHR 20.10.2022), sexueller Gewalt (UNHRC 13.9.2024), Verschwinden­
lassen, außergerichtlichen Tötungen sowie systematischer Schikane (FCDO 12.2022). Es exis­
tieren Berichte über Angehörige sexueller Minderheiten, welche gegen ihren Willen aus anderen 
Teilen der Russischen Föderation nach Tschetschenien zurückgebracht und dort Opfer von Men­
schenrechtsverletzungen geworden sind (AA 2.8.2024). Es herrscht ein Klima der Straflosigkeit 
(OHCHR 20.10.2022; vgl. UNHRC 13.9.2024). Die tschetschenischen Behörden verweigern 
die Untersuchung von Vorwürfen betreffend Entführung und Misshandlung wegen sexueller 
Orientierung (CoE-PACE 3.6.2022).
Quellen
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Lage in der Russischen Föderation (Stand: 4. Juli 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/2113358
/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Russisch
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■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (6.12.2022): Briefing Notes, https:
//www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/2022/briefi
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■ BS - Bertelsmann Stiftung (2024): BTI (Bertelsmann Stiftung’s Transformation Index) 2024 Country 
Report — Russia, https://bti-project.org/fileadmin/api/content/en/downloads/reports/country_report
_2024_RUS.pdf, Zugriff 2.4.2024
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to restore human rights and the rule of law in the North Caucasus region, https://pace.coe.int/en/file
s/30064/html?__cf_chl_tk=N0MvfyHujStO1y2i5De4AjF5sOdH0kwzw1IPrh2B99Q-1660131174-0-g
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■ EUAA - European Union Agency for Asylum (16.12.2022b): The Russian Federation – Political 
opposition, https://euaa.europa.eu/sites/default/files/publications/2022-12/2022_EUAA_COI_Repo
rt_Russian_Federation_Political_Opposition.pdf, Zugriff 16.4.2024
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man-rights-and-democracy-2021-foreign-commonwealth-development-office-report.pdf , Zugriff 
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закон (N 323-ФЗ): Об основах охраны здоровья граждан в Российской Федерации [Föderales 
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https://www.consultant.ru/document/cons_doc_LAW_121895, Zugriff 12.11.2024
■ FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Russia, https://freedomhouse.org/count
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«Свободные новости» публикуют полный текст решения Верховного суда РФ о признании 
экстремистским «движения ЛГБТ»* [Zerstörung traditioneller Werte und weibliche Berufsbe­
zeichnungen. „ Freie Nachrichten“ veröffentlicht vollständigen Text der Entscheidung des Obersten 
Gerichtshofs der RF über Einstufung der „ LGBT-Bewegung“ als extremistisch], https://fn-volga.ru/
news/view/id/219533, Zugriff 20.11.2024
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ew.pdf, Zugriff 16.9.2024
■ ILGA - International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association – Europe (14.2.2022): 
Annual Review of the Human Rights Situation of Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex People 
in Europe and Central Asia 2022, https://www.ilga-europe.org/files/uploads/2022/04/annual-revie
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24/11/18/otnoshenie-rossiyan-k-gomoseksualnosti-oktyabr-2024 , Zugriff 20.11.2024
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and Political Rights - Concluding observations on the eighth periodic report of the Russian Federation 
(CCPR/C/RUS/CO/8), https://www.ecoi.net/en/file/local/2083107/G2258965.pdf, Zugriff 16.4.2024
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Rights Practices: Russia, https://www.state.gov/wp-content/uploads/2024/03/528267_RUSSIA-202
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об административных правонарушениях (N 195-ФЗ) [Kodex der Russischen Föderation über 
Verwaltungsübertretungen], https://www.consultant.ru/document/cons_doc_LAW_34661/ , Zugriff 
20.11.2024
19 Bewegungsfreiheit und Meldewesen
Letzte Änderung 2024-12-03 12:22
Gemäß der Verfassung der Russischen Föderation haben alle Personen, welche sich rechtmä­
ßig auf dem Territorium der Russischen Föderation aufhalten, das Recht auf Bewegungsfreiheit 
sowie Wahl des Aufenthalts- und Wohnorts. Alle Personen sind laut der Verfassung berech­
tigt, aus der Russischen Föderation auszureisen. Bürger der Russischen Föderation haben 
das Recht, ungehindert in die Russische Föderation zurückzukehren. Bürger der Russischen 
Föderation dürfen nicht aus der Russischen Föderation ausgewiesen und nicht an einen an­
deren Staat ausgeliefert werden (Verfassung RUSS 6.10.2022). Gemäß den gesetzlichen Be­
stimmungen sind Einschränkungen des Rechts auf Bewegungsfreiheit, Wahl des Wohn- und 
Aufenthaltsorts nur auf gesetzlicher Grundlage möglich. Dieses Recht kann unter anderem 
dann eingeschränkt werden, wenn in den betreffenden Regionen der Ausnahmezustand oder 
das Kriegsrecht herrscht. Entscheidungen in Bezug auf Bewegungsfreiheit, Wahl des Wohn-
und Aufenthaltsortes können von den Bürgern gerichtlich angefochten werden (GRFBF RUSS 
22.6.2024).
Gemäß dem Gesetz „ Über den Ablauf der Aus- und Einreise in die Russische Föderation“ darf 
das Recht der Staatsbürger auf Ausreise aus der Russischen Föderation vorübergehend be­
schränkt werden. Von solchen Beschränkungen sind Personen betroffen, die zum Wehrdienst 
einberufen oder zum Wehrersatzdienst entsandt wurden (bis zur Beendigung des Wehrdiensts 
oder Wehrersatzdiensts); Personen, die einer Straftat verdächtigt werden oder unter Anklage 
stehen; Personen, die wegen Begehung einer Straftat verurteilt wurden (bis die Strafe verbüßt 
oder eine Strafbefreiung eingetreten ist); Personen, die gegen gerichtlich auferlegte Verpflich­
tungen verstoßen; Mitarbeiter des Föderalen Sicherheitsdiensts (FSB); sowie Personen, die 
zahlungsunfähig bzw. insolvent sind (FGAE RUSS 8.8.2024). Gemäß den gesetzlichen Vorga­
ben dürfen im Militärregister aufscheinende Bürger ab Verkündung einer Mobilmachung ihren 
Wohnort nur mit behördlicher Erlaubnis verlassen (FGMB RUSS 23.3.2024). Die Regierung 
beschränkt Auslandsreisen ihrer Mitarbeiter, darunter Generalstaatsanwaltschaft, Innen- und 
Verteidigungsministerium usw. (USDOS 22.4.2024; vgl. Bell 7.4.2023). Die Grenz- und Zollkon­
trollen eigener Staatsangehöriger durch russische Behörden entsprechen in der Regel inter­
nationalem Standard (AA 2.8.2024). Im Zuge von Grenzkontrollen kommt es zu Befragungen 
Ausreisender durch Grenzkontrollorgane (ÖB Moskau 4.4.2022). Es liegen Hinweise vor, dass 
die Sicherheitsdienste einige Personen bei Ein- und Ausreisen überwachen (AA 2.8.2024).
111
117

Auf Grundlage eines EU-Ratsbeschlusses ist seit 12.9.2022 das Visaerleichterungsabkommen 
zwischen der EU und Russland vollständig ausgesetzt. Dies bedeutet nun unter anderem hö­
here Gebühren für einen Visumsantrag, Vorlage zusätzlicher Dokumente und längere Bearbei­
tungszeiten für Visa (Rat der EU 13.11.2024). Auch die USA verhängten Visabeschränkungen 
für mehrere Hundert russische Amtsträger, darunter Mitglieder des Föderationsrats und des 
russischen Militärs (USDOS 2.8.2022). Weitere Länder, darunter die baltischen Staaten und 
Tschechien, haben die Visavergabe an russische Staatsbürger eingeschränkt (DW 22.8.2022).
Meldewesen
Die Bürger der Russischen Föderation sind verpflichtet, ihren Aufenthalts- und Wohnort innerhalb 
des Landes registrieren zu lassen. Die Registrierung ist kostenlos (GRFBF RUSS 22.6.2024). 
Die örtlichen Stellen des Innenministeriums sind die Meldebehörden (GRFBF RUSS 22.6.2024; 
vgl. AA 2.8.2024). Voraussetzung für eine Registrierung ist die Vorlage des Inlandspasses. Wer 
über Immobilienbesitz verfügt, bleibt dort ständig registriert, mit Eintragung im Inlandspass. Mie­
ter benötigen eine Bescheinigung ihres Vermieters und werden damit vorläufig ohne Eintragung 
im Inlandspass registriert (AA 2.8.2024). Das staatliche Melderegister der Russischen Föde­
ration ist nicht öffentlich zugänglich. Informationen werden natürlichen und nicht staatlichen 
juristischen Personen auf deren Anfrage nur bei Vorhandensein der Zustimmung derjenigen 
Person, deren Daten angefragt werden, erteilt; staatlichen Organen, soweit dies zur Erfüllung 
ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist (ÖB Moskau 1.2.2023).
Die Registrierung des Aufenthaltsortes hat binnen 90 Tagen nach Wohnungsnahme zu erfolgen. 
Von der Registrierung des Aufenthaltsortes bleibt die Wohnsitzregistrierung unberührt. Aufent­
halte bis zu einer Dauer von 90 Tagen bedürfen keiner Registrierung. Beispiele für Aufenthalts­
orte sind Hotels, Sanatorien, Campingplätze, medizinische Einrichtungen, Haftanstalten usw. 
(GRFBF RUSS 22.6.2024). Die Aufenthaltsregistrierung (temporäre Registrierung) wird durch 
eine Bescheinigung in elektronischer oder in Papierform bestätigt (Gosuslugi o.D.b). Temporär 
registrierte Personen haben Zugang zu medizinischer Notfallversorgung (ÖB Moskau 1.7.2024).
Bürger, welche ihren Wohnort wechseln, haben binnen sieben Tagen nach Wohnungsnahme 
die Registrierung zu veranlassen. Dabei ist unter anderem ein Pass oder ein anderes Identitäts­
dokument vorzulegen. Anträge können auch elektronisch eingebracht werden, beispielsweise 
über das Portal Gosuslugi. Die Meldebehörde hat spätestens drei Tage nach Antragstellung 
die Registrierung vorzunehmen (GRFBF RUSS 22.6.2024). Die Wohnsitzregistrierung (Propi­
ska) wird im Pass durch einen Stempel vermerkt. Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren 
erhalten eine Registrierungsbescheinigung (Gosuslugi o.D.c). Eine permanente Registrierung 
ist Voraussetzung für stationäre medizinische Versorgung, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld und 
Pensionszahlungen (ÖB Moskau 1.7.2024).
Kaukasus
Personen aus dem Nordkaukasus können grundsätzlich in andere Teile Russlands reisen (AA 
2.8.2024). Einige regionale Behörden schränken die Wohnsitzregistrierung bei ethnischen Min­
derheiten und Migranten aus dem Kaukasus und Zentralasien ein (FH 2024).
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