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Bildung ist kostenlos. Es herrscht Schulpflicht bis zur 11. Schulstufe. Dennoch verweigern Re­
gionalbehörden häufig den Schulbesuch für Kinder von Personen, welche keine örtliche Wohn­
sitzregistrierung aufweisen (darunter Roma, Asylwerber und Arbeitsmigranten). Roma-Kinder 
werden in Schulen mit niedrigen Qualitätsstandards abgesondert (USDOS 22.4.2024). Der 
Zugang zu (inklusiver) Bildung gestaltet sich, obwohl gesetzlich vorgeschrieben, für viele beein­
trächtigte Kinder schwierig. Diesbezüglich mangelt es an Kapazitäten und Ressourcen an den 
Schulen (USDOS 22.4.2024; vgl. Humanium o.D.). Seit 2019 läuft das sogenannte Nationale 
Projekt Bildung, welchem RUB 784,5 Milliarden [ca. EUR 8 Milliarden] zur Verfügung stehen, um 
Schulen zu sanieren und zu modernisieren, Lehrpläne zu aktualisieren, Fachpersonal zu schu­
len und die Schulverwaltung umzustrukturieren und fortzubilden (Russland-Analysen/Hornke 
21.2.2020). Im Rahmen dieses Projekts wird auf eine patriotische Erziehung Wert gelegt (NPRU 
o.D.b). Seit 2023 sind Militärbildung und -training Bestandteile des Schullehrplans (FH 2024). Es 
gibt viele patriotische Organisationen, die in Russland für junge Menschen gegründet wurden, 
darunter die Junarmija (Russland-Analysen/Edwards 22.1.2024). Diese „ Jugendarmee“ wurde 
im Jahr 2016 auf Initiative des russischen Verteidigungsministers gegründet und zählt heute 
laut Eigenangaben mehr als 1.300.000 Mitglieder (Kinder und Jugendliche zwischen acht und 
achtzehn Jahren) (Junarmija o.D.).
Gesetzlich ist Kindern unter 16 Jahren eine Arbeitsaufnahme verwehrt, wobei es aber gesetz­
lich definierte Ausnahmen gibt (ARBGB RUSS 8.8.2024). Die Arbeitsbedingungen für Kinder 
unter 18 Jahren sind gesetzlich geregelt (USDOS 22.4.2024). Vierzehnjährige dürfen unter be­
stimmten Bedingungen und mit schriftlicher Zustimmung der Eltern oder des Vormunds einer 
Arbeit nachgehen. Eine solche Arbeit darf der Gesundheit des Kindes keinen Schaden zufügen. 
Minderjährigen ist eine berufliche Beschäftigung in bestimmten Bereichen gesetzlich verboten,  
beispielsweise Arbeiten unter Tag und Tätigkeiten, welche die moralische und gesundheitliche 
Entwicklung von Kindern gefährden (ARBGB RUSS 8.8.2024). Gesetzliche Vorgaben werden 
von der Regierung effektiv umgesetzt, obwohl das Strafmaß zu milde ist. Es gibt Berichte über 
Kinder, welche im informellen Sektor und im Verkauf tätig sind. Einige Kinder sind kommerzieller 
sexueller Ausbeutung ausgesetzt und werden zum Betteln gezwungen (USDOS 22.4.2024).
Gemäß dem Welthunger-Index 2024 sind 2,8 % der Kinder unter fünf Jahren ausgezehrt, und 
10,3 % weisen Wachstumsverzögerungen auf. Die Sterblichkeitsrate bei Kindern unter fünf Jah­
ren liegt bei 0,5 % (GHI 10.10.2024). Es existieren Berichte über Vernachlässigung, körperlichen 
und seelischen Missbrauch von Kindern, welche in staatlichen Institutionen untergebracht sind. 
Besonders vulnerabel sind Kinder mit Beeinträchtigungen (USDOS 22.4.2024). Diese erfahren 
keine Gleichberechtigung, und es gibt zu wenige Unterbringungsmöglichkeiten, Infrastruktur 
sowie Personal (Humanium o.D.).
Gemäß dem von der NGO Humanium erstellten Index bestehen in Russland wahrnehmbare 
Probleme bei der Realisierung von Kinderrechten (orange Stufe bzw. 7,84 von 10 maximal 
erreichbaren Punkten; je höher der Wert, desto besser steht es um die Kinderrechte in einem 
Land)(Humanium o.D.).
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Laut ukrainischen und russischen Behördenvertretern wurden seit 24.2.2022 Hunderttausende 
Kinder aus der Ukraine in die Russische Föderation gebracht. Zahlenangaben variieren be­
trächtlich. Von den Deportationen sind unter anderem Kinder in Einrichtungen sowie Kinder, 
welche aufgrund der Kampfhandlungen kurzfristig den Kontakt mit ihren Eltern verloren haben, 
betroffen. In Russland wird deportierten ukrainischen Kindern die russische Staatsbürgerschaft 
verliehen und sie werden beispielsweise in Pflegefamilien untergebracht. Für Familienangehö­
rige gestalten sich die Kontaktaufnahme sowie Rückführung ihrer Kinder in die Ukraine sehr 
schwierig (UIUKU 16.3.2023).
Nordkaukasus
Opfer sexueller Verbrechen sind in Russland, besonders im Nordkaukasus, mit einem Stigma 
behaftet und werden ausgegrenzt (UN-CRC 1.3.2024). Gemäß dem russischen Ministerpräsi­
denten ist die Kindersterblichkeit im Nordkaukasus um ca. ein Drittel höher als im russischen 
Durchschnitt (ÖB Moskau 1.7.2024; vgl. Regierung RUSS 15.6.2021). Im Zeitraum Jänner-Sep­
tember 2024 starben in Dagestan fünf von 1.000 Neugeborenen. In Tschetschenien verstarben 
im selben Zeitraum sechs von 1.000 Neugeborenen (Rosstat o.D.a). Es gibt im Nordkauka­
sus nicht genügend Schulen (Regierung RUSS 15.6.2021). In Teilen des Nordkaukasus sind 
Mädchen Zwangs- bzw. Kinderehen ausgesetzt (USDOS 22.4.2024). Gemäß den gesetzlichen 
Bestimmungen haben Regionen in Russland eigene Kinderrechtsbeauftragte (FGKRB RUSS 
10.7.2023). Die Ernennung der föderalen und regionalen Kinderrechtsbeauftragten erfolgt auf 
eine intransparente Art und Weise. Es existieren Berichte, dass viele der Kinderrechtsbeauftrag­
ten nur geringe Erfahrung im Bereich Kinderschutz aufweisen, Fälle nicht vertraulich behandeln 
und eher als Gesetzesvollzugsbeamte handeln (UN-CRC 1.3.2024).             
Quellen
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Lage in der Russischen Föderation (Stand: 4. Juli 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/2113358
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ons_doc_LAW_34683, Zugriff 11.11.2024
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https://endcorporalpunishment.org/wp-content/uploads/2024/03/RussianFederation.pdf , Zugriff 
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Menschenrechte in Russland. Ein Verhältnis mit Widersprüchen, https://library.fes.de/pdf-files/bue
ros/moskau/16507.pdf, Zugriff 12.9.2024
■ FGB RUSS - Familiengesetzbuch [Russland] (23.11.2024): Семейный кодекс Российской 
Федерации (N 223-ФЗ) [Familiengesetzbuch der Russischen Föderation], https://www.consul
tant.ru/document/cons_doc_LAW_8982, Zugriff 26.11.2024
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Gesetz: Über Kinderrechtsbeauftragte in der Russischen Föderation], https://www.consultant.ru/do
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//www.globalhungerindex.org/de/russia.html, Zugriff 11.11.2024
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https://www.humanium.org/de/russland, Zugriff 12.9.2024
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utin-and, Zugriff 14.11.2023
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Мария Алексеевна [Beauftragte - Lwowa-Belowa Marija Alexeewna], https://deti.gov.ru/Upolnomo
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torage/mediabank/Edn_09-2024_t2.xlsx, Zugriff 11.11.2024
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Wie »gute russische Patrioten« geformt werden: Erziehung, Indoktrinierung und die Jugend in Russ­
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alysen445.pdf, Zugriff 8.11.2024
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Russlands Familienpolitik (Russland-Analysen Nr. 382), https://laender-analysen.de/russland-analy
sen/382/russlandanalysen382.pdf, Zugriff 12.9.2024
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(N 63-ФЗ) [Strafgesetzbuch der Russischen Föderation], https://www.consultant.ru/document/con
s_doc_LAW_10699, Zugriff 18.11.2024
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(Advance Unedited Version; A/HRC/52/62), https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/hr
bodies/hrcouncil/coiukraine/A_HRC_52_62_AUV_EN.pdf, Zugriff 16.11.2023
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combined sixth and seventh periodic reports of the Russian Federation (CRC/C/RUS/CO/6-7), https:
//documents.un.org/doc/undoc/gen/g24/026/26/pdf/g2402626.pdf, Zugriff 6.11.2024
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■ USDOS - United States Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Reports on Human 
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3-HUMAN-RIGHTS-REPORT.pdf , Zugriff 8.5.2024
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года [Verfassung der RF mit Änderungen des Jahres 2022], http://duma.gov.ru/news/55446, Zugriff 
27.2.2024
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18.5 Sexuelle Minderheiten
Letzte Änderung 2024-12-16 16:02
Homosexualität ist in Russland nicht strafbar (AA 2.8.2024). Die Verfassung der Russischen 
Föderation definiert die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau (Verfassung RUSS 
6.10.2022), wodurch die Möglichkeit gleichgeschlechtlicher Ehen ausgeschlossen wird (FH 
2024). Gemäß dem Kodex über Verwaltungsübertretungen ist seit 5.12.2022 die „ Propaganda 
für nicht-traditionelle sexuelle Beziehungen und für Geschlechtsumwandlungen“ nicht mehr nur 
in Gegenwart von Kindern, sondern nun auch in Gegenwart von Erwachsenen unter Strafe 
gestellt. Das Strafmaß umfasst Geldstrafen von RUB 50.000-5.000.000 [ca. EUR 482-48.241] 
und richtet sich danach, von wem die „ Propaganda“ betrieben wird (Amtsträger, einfache Bürger, 
juristische Personen), ob Opfer der „ Propaganda“ Minderjährige sind und welche Kommunika­
tionsmittel verwendet werden (Massenmedien, Internet usw.). Bei juristischen Personen kann 
es zu Geschäftssperren von bis zu 90 Tagen kommen (VStGB RUSS 12.11.2024). Gesetzlich 
ist außerdem die Sperrung von Internetseiten mit entsprechenden Inhalten ohne vorausgehen­
den Gerichtsbeschluss durch die Medienaufsichtsbehörde vorgesehen. Einige kleinere Orga­
nisationen, die sich für die Rechte sexueller Minderheiten einsetzen, haben Medienberichten 
zufolge als Reaktion auf die drohenden Sanktionen ihre Arbeit eingestellt (BAMF 6.12.2022). 
Viele Angehörige sexueller Minderheiten, darunter Aktivisten und Mitarbeiter entsprechender 
Organisationen, haben Russland verlassen (ILGA 29.2.2024; vgl. UNHRC 13.9.2024).
Sexuelle Minderheiten sind in Russland Diskriminierung und Stigmatisierung ausgesetzt (UNHR­
COM 1.12.2022). Es gibt keinen expliziten rechtlichen Schutz gegen Diskriminierung aufgrund 
der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität (Russland-Analysen/Buyantueva 
30.9.2023). Wegen Vorurteilen und Intoleranz haben sexuelle Minderheiten eingeschränkten 
Zugang zu medizinischer Versorgung (USDOS 22.4.2024). Hassrede von Politikern und reli­
giösen Führern richtet sich gegen sexuelle Minderheiten (UNHRCOM 1.12.2022). Angehörige 
sexueller Minderheiten werden Opfer von Hassverbrechen, darunter Mord, körperliche Gewalt 
und Erpressung. Die Behörden stufen diese Straftaten nicht als Hassverbrechen ein (ILGA 
29.2.2024). Nur sehr wenige Vorfälle werden zur Anzeige gebracht, und wiederum nur in sehr 
wenigen Fällen wird ein Strafverfahren eingeleitet (ÖB Moskau 1.7.2024). Die Polizei gewährleis­
tet keinen hinreichenden Schutz vor Gewalt gegen sexuelle Minderheiten (Russland-Analysen/
Buyantueva 30.9.2023).
Seit Kriegsausbruch sind transsexuelle Personen mit Hormon-Engpässen und beträchtlichen 
Preissteigerungen konfrontiert (ILGA 29.2.2024). Geschlechtsumwandlungen sind seit 2023 
gesetzlich verboten. Von diesem Verbot ausgenommen sind medizinische Eingriffe, welche 
angeborene Anomalien oder Erkrankungen bei Kindern betreffen und von einer ärztlichen Kom­
mission genehmigt werden (FGGS RUSS 26.9.2024). Laut Berichten sind Angehörige sexueller 
Minderheiten unfreiwilligen „ Konversionstherapien“ ausgesetzt (USDOS 22.4.2024). Diese ver­
folgen das Ziel, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität zu ändern (ILGA 14.2.2022).
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Organisationen sexueller Minderheiten und ihre Mitglieder sind anhaltender Schikane unter­
worfen (UNHRCOM 1.12.2022; vgl. BS 2024). Zum Beispiel wird ihr Recht auf friedliche Ver­
sammlungen übermäßig eingeschränkt, und ihre Tätigkeiten werden unterbunden (UNHRCOM 
1.12.2022). Organisatoren und Teilnehmer an öffentlichen Veranstaltungen, welche sich Rechten 
sexueller Minderheiten widmen, sind mit Schikane und Gewalt konfrontiert (ILGA 29.2.2024). Im 
April 2022 wurde die NGO Sfera, welche sich für Rechte sexueller Minderheiten eingesetzt hat, 
gerichtlich aufgelöst (EUAA 16.12.2022b). Im November und Dezember 2021 stufte das Justiz­
ministerium folgende vier Organisationen sexueller Minderheiten als „ ausländische Agenten“ ein: 
das russische LGBT-Netzwerk, Majak (Leuchtturm), Coming Out und Revers (ILGA 14.2.2022) 
[zum Begriff „ ausländischer Agent“ siehe NGOs und Menschenrechtsaktivisten]. Im November 
2023 stufte der Oberste Gerichtshof die „ internationale LGBT-Bewegung“ als extremistisch ein 
und verbot sie in Russland (FNW 18.1.2024). Eine solche Bewegung existiert formell nicht (ÖB 
Moskau 1.7.2024).
Gemäß einer Umfrage des russischen Lewada-Zentrums aus dem Jahr 2024 begegnen 44 % 
der befragten Russen Homosexuellen mit großer Abneigung oder Angst (2021: 38 %). 26 % der 
Befragten stehen Personen mit homosexueller Orientierung neutral gegenüber (2021: 32 %) 
und 1 % wohlwollend (2021: 3 %). Interesse an homosexuellen Personen bekundet 0 % der 
Befragten (2021: 1 %) (Lewada 18.11.2024).
Tschetschenien
2017 und in geringem Ausmaß auch Anfang 2019 kam es zur gezielten Verfolgung homosexu­
eller Personen durch staatliche Sicherheitskräfte (AA 2.8.2024). Tschetschenien bleibt weiter­
hin besonders gefährlich für Angehörige sexueller Minderheiten (FH 2024; vgl. AA 2.8.2024). 
Es kommt zu schwerwiegenden Verletzungen ihrer Rechte (OHCHR 20.10.2022). Angehörige 
sexueller Minderheiten in Tschetschenien sind verbaler und körperlicher Gewalt ausgesetzt, 
außerdem Massenentführungen, willkürlichen Verhaftungen, Folter durch Behörden (EUAA 
16.12.2022b; vgl. OHCHR 20.10.2022), sexueller Gewalt (UNHRC 13.9.2024), Verschwinden­
lassen, außergerichtlichen Tötungen sowie systematischer Schikane (FCDO 12.2022). Es exis­
tieren Berichte über Angehörige sexueller Minderheiten, welche gegen ihren Willen aus anderen 
Teilen der Russischen Föderation nach Tschetschenien zurückgebracht und dort Opfer von Men­
schenrechtsverletzungen geworden sind (AA 2.8.2024). Es herrscht ein Klima der Straflosigkeit 
(OHCHR 20.10.2022; vgl. UNHRC 13.9.2024). Die tschetschenischen Behörden verweigern 
die Untersuchung von Vorwürfen betreffend Entführung und Misshandlung wegen sexueller 
Orientierung (CoE-PACE 3.6.2022).
Quellen
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Lage in der Russischen Föderation (Stand: 4. Juli 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/2113358
/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Russisch
en_Föderation,_02.08.2024.pdf, Zugriff 19.8.2024 [Login erforderlich]
■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (6.12.2022): Briefing Notes, https:
//www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/2022/briefi
ngnotes-kw49-2022.pdf?__blob=publicationFile&v=5, Zugriff 16.9.2024
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115

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rt_Russian_Federation_Political_Opposition.pdf, Zugriff 16.4.2024
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«Свободные новости» публикуют полный текст решения Верховного суда РФ о признании 
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zeichnungen. „ Freie Nachrichten“ veröffentlicht vollständigen Text der Entscheidung des Obersten 
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in Europe and Central Asia 2024, https://www.ecoi.net/en/file/local/2107584/2024_full_annual_revi
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■ ILGA - International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association – Europe (14.2.2022): 
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in Europe and Central Asia 2022, https://www.ilga-europe.org/files/uploads/2022/04/annual-revie
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■ Verfassung RUSS - Verfassung [Russland] (6.10.2022): Конституция РФ с изменениями 2022 
года [Verfassung der RF mit Änderungen des Jahres 2022], http://duma.gov.ru/news/55446, Zugriff 
27.2.2024
■ VStGB RUSS - Verwaltungsstrafgesetzbuch [Russland] (12.11.2024): Кодекс Российской Федерации 
об административных правонарушениях (N 195-ФЗ) [Kodex der Russischen Föderation über 
Verwaltungsübertretungen], https://www.consultant.ru/document/cons_doc_LAW_34661/ , Zugriff 
20.11.2024
19 Bewegungsfreiheit und Meldewesen
Letzte Änderung 2024-12-03 12:22
Gemäß der Verfassung der Russischen Föderation haben alle Personen, welche sich rechtmä­
ßig auf dem Territorium der Russischen Föderation aufhalten, das Recht auf Bewegungsfreiheit 
sowie Wahl des Aufenthalts- und Wohnorts. Alle Personen sind laut der Verfassung berech­
tigt, aus der Russischen Föderation auszureisen. Bürger der Russischen Föderation haben 
das Recht, ungehindert in die Russische Föderation zurückzukehren. Bürger der Russischen 
Föderation dürfen nicht aus der Russischen Föderation ausgewiesen und nicht an einen an­
deren Staat ausgeliefert werden (Verfassung RUSS 6.10.2022). Gemäß den gesetzlichen Be­
stimmungen sind Einschränkungen des Rechts auf Bewegungsfreiheit, Wahl des Wohn- und 
Aufenthaltsorts nur auf gesetzlicher Grundlage möglich. Dieses Recht kann unter anderem 
dann eingeschränkt werden, wenn in den betreffenden Regionen der Ausnahmezustand oder 
das Kriegsrecht herrscht. Entscheidungen in Bezug auf Bewegungsfreiheit, Wahl des Wohn-
und Aufenthaltsortes können von den Bürgern gerichtlich angefochten werden (GRFBF RUSS 
22.6.2024).
Gemäß dem Gesetz „ Über den Ablauf der Aus- und Einreise in die Russische Föderation“ darf 
das Recht der Staatsbürger auf Ausreise aus der Russischen Föderation vorübergehend be­
schränkt werden. Von solchen Beschränkungen sind Personen betroffen, die zum Wehrdienst 
einberufen oder zum Wehrersatzdienst entsandt wurden (bis zur Beendigung des Wehrdiensts 
oder Wehrersatzdiensts); Personen, die einer Straftat verdächtigt werden oder unter Anklage 
stehen; Personen, die wegen Begehung einer Straftat verurteilt wurden (bis die Strafe verbüßt 
oder eine Strafbefreiung eingetreten ist); Personen, die gegen gerichtlich auferlegte Verpflich­
tungen verstoßen; Mitarbeiter des Föderalen Sicherheitsdiensts (FSB); sowie Personen, die 
zahlungsunfähig bzw. insolvent sind (FGAE RUSS 8.8.2024). Gemäß den gesetzlichen Vorga­
ben dürfen im Militärregister aufscheinende Bürger ab Verkündung einer Mobilmachung ihren 
Wohnort nur mit behördlicher Erlaubnis verlassen (FGMB RUSS 23.3.2024). Die Regierung 
beschränkt Auslandsreisen ihrer Mitarbeiter, darunter Generalstaatsanwaltschaft, Innen- und 
Verteidigungsministerium usw. (USDOS 22.4.2024; vgl. Bell 7.4.2023). Die Grenz- und Zollkon­
trollen eigener Staatsangehöriger durch russische Behörden entsprechen in der Regel inter­
nationalem Standard (AA 2.8.2024). Im Zuge von Grenzkontrollen kommt es zu Befragungen 
Ausreisender durch Grenzkontrollorgane (ÖB Moskau 4.4.2022). Es liegen Hinweise vor, dass 
die Sicherheitsdienste einige Personen bei Ein- und Ausreisen überwachen (AA 2.8.2024).
111
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Auf Grundlage eines EU-Ratsbeschlusses ist seit 12.9.2022 das Visaerleichterungsabkommen 
zwischen der EU und Russland vollständig ausgesetzt. Dies bedeutet nun unter anderem hö­
here Gebühren für einen Visumsantrag, Vorlage zusätzlicher Dokumente und längere Bearbei­
tungszeiten für Visa (Rat der EU 13.11.2024). Auch die USA verhängten Visabeschränkungen 
für mehrere Hundert russische Amtsträger, darunter Mitglieder des Föderationsrats und des 
russischen Militärs (USDOS 2.8.2022). Weitere Länder, darunter die baltischen Staaten und 
Tschechien, haben die Visavergabe an russische Staatsbürger eingeschränkt (DW 22.8.2022).
Meldewesen
Die Bürger der Russischen Föderation sind verpflichtet, ihren Aufenthalts- und Wohnort innerhalb 
des Landes registrieren zu lassen. Die Registrierung ist kostenlos (GRFBF RUSS 22.6.2024). 
Die örtlichen Stellen des Innenministeriums sind die Meldebehörden (GRFBF RUSS 22.6.2024; 
vgl. AA 2.8.2024). Voraussetzung für eine Registrierung ist die Vorlage des Inlandspasses. Wer 
über Immobilienbesitz verfügt, bleibt dort ständig registriert, mit Eintragung im Inlandspass. Mie­
ter benötigen eine Bescheinigung ihres Vermieters und werden damit vorläufig ohne Eintragung 
im Inlandspass registriert (AA 2.8.2024). Das staatliche Melderegister der Russischen Föde­
ration ist nicht öffentlich zugänglich. Informationen werden natürlichen und nicht staatlichen 
juristischen Personen auf deren Anfrage nur bei Vorhandensein der Zustimmung derjenigen 
Person, deren Daten angefragt werden, erteilt; staatlichen Organen, soweit dies zur Erfüllung 
ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist (ÖB Moskau 1.2.2023).
Die Registrierung des Aufenthaltsortes hat binnen 90 Tagen nach Wohnungsnahme zu erfolgen. 
Von der Registrierung des Aufenthaltsortes bleibt die Wohnsitzregistrierung unberührt. Aufent­
halte bis zu einer Dauer von 90 Tagen bedürfen keiner Registrierung. Beispiele für Aufenthalts­
orte sind Hotels, Sanatorien, Campingplätze, medizinische Einrichtungen, Haftanstalten usw. 
(GRFBF RUSS 22.6.2024). Die Aufenthaltsregistrierung (temporäre Registrierung) wird durch 
eine Bescheinigung in elektronischer oder in Papierform bestätigt (Gosuslugi o.D.b). Temporär 
registrierte Personen haben Zugang zu medizinischer Notfallversorgung (ÖB Moskau 1.7.2024).
Bürger, welche ihren Wohnort wechseln, haben binnen sieben Tagen nach Wohnungsnahme 
die Registrierung zu veranlassen. Dabei ist unter anderem ein Pass oder ein anderes Identitäts­
dokument vorzulegen. Anträge können auch elektronisch eingebracht werden, beispielsweise 
über das Portal Gosuslugi. Die Meldebehörde hat spätestens drei Tage nach Antragstellung 
die Registrierung vorzunehmen (GRFBF RUSS 22.6.2024). Die Wohnsitzregistrierung (Propi­
ska) wird im Pass durch einen Stempel vermerkt. Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren 
erhalten eine Registrierungsbescheinigung (Gosuslugi o.D.c). Eine permanente Registrierung 
ist Voraussetzung für stationäre medizinische Versorgung, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld und 
Pensionszahlungen (ÖB Moskau 1.7.2024).
Kaukasus
Personen aus dem Nordkaukasus können grundsätzlich in andere Teile Russlands reisen (AA 
2.8.2024). Einige regionale Behörden schränken die Wohnsitzregistrierung bei ethnischen Min­
derheiten und Migranten aus dem Kaukasus und Zentralasien ein (FH 2024).
112
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Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.8.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Russischen Föderation (Stand: 4. Juli 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/2113358
/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Russisch
en_Föderation,_02.08.2024.pdf, Zugriff 19.8.2024 [Login erforderlich]
■ Bell - Bell, The (7.4.2023): Мишустин закрыл свободный выезд из страны высокопоставленным 
чиновникам правительства. В Кремле таких ограничений нет [Mischustin schob freier Ausreise 
aus dem Land den Riegel vor - davon betroffen hohe Regierungsbeamte. Im Kreml keine solche 
Einschränkungen], https://thebell.global.ssl.fastly.net/mishustin-zakryl-svobodnyy-vyezd-iz-str
any-vysokopostavlennym-chinovnikam-pravitelstva-v-kremle-takikh-ogranicheniy-net , Zugriff 
16.9.2024
■ DW - Deutsche Welle (22.8.2022): Verbietet die EU Touristenvisa für Russen?, https://www.dw.com
/de/keine-eu-visa-mehr-für-russische-touristen/a-62890546 , Zugriff 17.9.2024
■ FGAE RUSS - Föderales Gesetz zur Aus- und Einreise [Russland] (8.8.2024): Федеральный закон 
(N 114-ФЗ): О порядке выезда из Российской Федерации и въезда в Российскую Федерацию 
[Föderales Gesetz: Über den Ablauf der Ausreise aus der Russischen Föderation und der Einreise 
in die Russische Föderation], https://www.consultant.ru/document/cons_doc_LAW_11376, Zugriff 
28.11.2024
■ FGMB RUSS - Föderales Gesetz zur Mobilisierung [Russland] (23.3.2024): Федеральный закон 
(N 31-ФЗ): О мобилизационной подготовке и мобилизации в Российской Федерации [Föderales 
Gesetz: Über die Mobilisierungsvorbereitung und Mobilisierung in der Russischen Föderation], https:
//www.consultant.ru/document/cons_doc_LAW_13454, Zugriff 28.11.2024
■ FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Russia, https://freedomhouse.org/count
ry/russia/freedom-world/2024, Zugriff 3.4.2024
■ Gosuslugi - Gosuslugi [Russland] (o.D.b): Как оформить временную регистрацию на Госуслугах 
[Wie eine temporäre Registrierung auf Gosuslugi vorgenommen wird], https://www.gosuslugi.ru/hel
p/faq/temporary_registration/101245, Zugriff 17.9.2024
■ Gosuslugi - Gosuslugi [Russland] (o.D.c): Как оформить постоянную регистрацию на Госуслугах 
[Wie eine permanente Registrierung auf Gosuslugi vorgenommen wird], https://www.gosuslugi.ru/h
elp/faq/permanent_registration/1021111, Zugriff 17.9.2024
■ GRFBF RUSS - Gesetz der Russischen Föderation zur Bewegungsfreiheit [Russland] (22.6.2024): 
Закон РФ (N 5242-1): О праве граждан Российской Федерации на свободу передвижения, 
выбор места пребывания и жительства в пределах Российской Федерации [Gesetz der RF: 
Über das Recht der Bürger der Russischen Föderation auf Bewegungsfreiheit, Wahl des Aufenthalts-
und Wohnorts innerhalb der Russischen Föderation], https://www.consultant.ru/document/cons_do
c_LAW_2255, Zugriff 16.9.2024
■ ÖB Moskau - Österreichische Botschaft Moskau [Österreich] (1.7.2024): Asylländerbericht zur Russi­
schen Föderation 2024, https://www.ecoi.net/en/file/local/2116897/RUSS_ÖB-Bericht_2024_07.pdf, 
Zugriff 8.11.2024 [Login erforderlich]
■ ÖB Moskau - Österreichische Botschaft Moskau [Österreich] (1.2.2023): Auskunft der Botschaft, per 
E-Mail
■ ÖB Moskau - Österreichische Botschaft Moskau [Österreich] (4.4.2022): Auskunft der Botschaft, per 
E-Mail
■ Rat der EU - Rat der EU (13.11.2024): Die Reaktion der EU auf Russlands Angriffskrieg gegen 
die Ukraine, https://www.consilium.europa.eu/de/policies/eu-response-ukraine-invasion , Zugriff 
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Rights Practices: Russia, https://www.state.gov/wp-content/uploads/2024/03/528267_RUSSIA-202
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for Its Continued War Against Ukraine, https://www.state.gov/imposing-additional-costs-on-russia-f
or-its-continued-war-against-ukraine , Zugriff 17.9.2024
■ Verfassung RUSS - Verfassung [Russland] (6.10.2022): Конституция РФ с изменениями 2022 
года [Verfassung der RF mit Änderungen des Jahres 2022], http://duma.gov.ru/news/55446, Zugriff 
27.2.2024
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19.1 Tschetschenen innerhalb und außerhalb der Russischen Föderation
Letzte Änderung 2024-12-16 16:02
Die Bevölkerungszahl Tschetscheniens beträgt gemäß offiziellen Zahlen in etwa 1,5 Millionen 
(Föderationsrat o.D.d). Die Furcht vor dem Erhalt eines Einberufungsbefehls fördert Migrati­
onstendenzen junger Männer. Seit Beginn des Ukraine-Kriegs ist die Anzahl derjenigen Per­
sonen, welche Tschetschenien verlassen haben, beträchtlich gestiegen (DIS 9.12.2022; vgl. 
KR 15.2.2023). Die Bewegungsfreiheit der Tschetschenen wird verstärkt kontrolliert (SOS-NK 
8.6.2023). Einwohner Tschetscheniens treffen auf Probleme beim Erhalt von Reisepässen (KR 
19.7.2023; vgl. VQ RUSS2 23.1.2024). Gemäß Angaben von Menschenrechtsverteidigern be­
gann die örtliche Bevölkerung, „ massenhaft“ Anträge auf Reisepässe zu stellen, und mehrere 
der Antragsteller wurden angeblich entführt (KR 11.12.2023). Es wurde damit begonnen, Perso­
nen zu Militärübungen einzuberufen, die kürzlich einen Antrag auf einen Reisepass gestellt oder 
versucht hatten, ihre Meldeanschrift zu ändern (KR 11.10.2023). Wollen Männer im wehrpflich­
tigen Alter einen Reisepass erhalten, müssen sie mittlerweile über einen Bürgen verfügen und 
seit Kriegsbeginn außerdem eine Bescheinigung des Militärkommissariats vorlegen. Die Aus­
stellung einer solchen Bescheinigung zieht sich ohne Angabe von Gründen häufig in die Länge 
(KR 11.12.2023). Jedoch ist es gemäß Angaben einer vertraulichen Quelle möglich, diese Hür­
den durch Bestechung zu umgehen (VQ RUSS2 23.1.2024). In Tschetschenien wurden Listen 
aller ins Ausland ausgereisten Männer erstellt (KR 11.12.2023). Das tschetschenische Repu­
bliksoberhaupt hat damit gedroht, Ausgereisten eine spätere Rückkehr nach Tschetschenien zu 
verbieten (KR 19.2.2023).
Es gibt eine große tschetschenische Diaspora in allen russischen Großstädten. 200.000 Tsche­
tschenen sollen allein in Moskau leben (AA 2.8.2024). Die tschetschenische Diaspora in Europa 
zählt nach verschiedenen Einschätzungen zwischen 150.000 und 300.000 Personen. Eine der 
größten tschetschenischen Gemeinschaften Europas befindet sich in Frankreich, wo um die 
60.000 Tschetschenen leben. In Deutschland, Österreich und Belgien leben nach offiziellen 
Angaben jeweils zwischen 30.000 und 45.000 Tschetschenen (KK 16.5.2023a).
Die „ Ständige Vertretung Tschetscheniens beim russischen Präsidenten“ vertritt laut Eigen­
darstellung die Interessen Tschetscheniens in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, 
Technik, Kultur und humanitäre Zusammenarbeit. Außerdem pflegt die Ständige Vertretung 
Kontakte mit Organisationen der tschetschenischen Diaspora und schützt deren soziale Rechte 
(SVTRPRF o.D.b). Um Belange der tschetschenischen Diaspora kümmern sich beispielswei­
se folgende Organisationen: der Wiener Rat der Tschetschenen und Inguschen (Zeit Online 
29.4.2022), der Weltkongress des tschetschenischen Volks (PARLRT RUSS o.D.) und die Ver­
sammlung der Tschetschenen Europas (VTEUR o.D.). Generalsekretär des Weltkongresses 
des tschetschenischen Volks ist das tschetschenische Republiksoberhaupt Ramsan Kadyrow 
(PARLRT RUSS o.D.).
[zur Situation tschetschenischer Kritiker siehe Allgemeine Menschenrechtslage, Ombudsperson, 
Menschenhandel, Flüchtlinge / Tschetschenien, Kritiker, Tschetschenienkrieg-Kämpfer, Anm.]
Quellen
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