2025-09-05-coi-cms-laenderinformationen-russische-foederation-version-16-1b03
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Die medizinische Versorgung von Personen mit Nierenerkrankungen ist im Rahmen der obliga torischen Krankenversicherung kostenlos. Für manche Behandlungen sind Zuzahlungen üblich. Medikamente zur Behandlung von Nierenerkrankungen sind in ganz Russland theoretisch ver fügbar, jedoch ist in der Praxis der Zugang zu diesen Medikamenten in größeren Städten besser (EUAA MedCOI 9.2022). Quellen ■ BKM - Botkin-Klinik (Moskau) [Russland] (o.D.): Startseite, https://botkinmoscow.ru , Zugriff 19.9.2024 ■ EUAA MedCOI - Medical Country of Origin Information by EUAA (European Agency for Asylum) (9.2022): Russian Federation - Medical Country of Origin Information Report, https://coi.euaa.europ a.eu/administration/easo/PLib/2022_09_EUAA_MedCOI_Country_Report_Russian_Federation.pdf, Zugriff 18.9.2024 ■ SK52 - Städtische Klinik № 52 (Moskau) [Russland] (o.D.): О нас [Über uns], https://52gkb.ru/klini ka/o-nas, Zugriff 19.9.2024 21.7 Tuberkulose Letzte Änderung 2024-12-10 10:50 Tuberkulose ist im öffentlichen wissenschaftlichen Tuberkulose-Forschungsinstitut in Moskau behandelbar (EUAA MedCOI 19.6.2020; vgl. ZWTF o.D.). In der Stadt Toljatti in der Region Samara gibt es das öffentliche Sanatorium Lesnoe, welches auf Tuberkulose spezialisiert ist. Das Sanatorium nimmt Patienten aus allen Regionen auf (EUAA MedCOI 9.2022; vgl. San Les o.D.). In Archangelsk befindet sich eine öffentliche Anti-Tuberkulose-Klinik (EUAA MedCOI 9.2022; vgl. ATK o.D.). Diese bietet eine ambulante und stationäre Betreuung von Tuberkulose- Patienten an und verfügt über Behandlungsmöglichkeiten für alle Tuberkulose-Fälle. Der Zugang zu Lungenspezialisten, Chirurgen und Behandlungszentren kann in ländlichen und spärlich be siedelten Gegenden beschränkt sein. Die Behandlung von Patienten mit Lungenerkrankungen erfolgt im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung kostenlos. Medikamente zur Be handlung von Lungenerkrankungen sind in ganz Russland theoretisch verfügbar, jedoch ist der Zugang zu diesen Medikamenten in größeren Städten viel besser. Mehrere russische NGOs bieten Unterstützung für Patienten mit Lungenerkrankungen an, hauptsächlich für Kinder und Personen mit Behinderungen (EUAA MedCOI 9.2022). Quellen ■ ATK - Anti-Tuberkulose-Klinik (Archangelsk) [Russland] (o.D.): Startseite, https://tub-info.ru, Zugriff 20.9.2024 ■ EUAA MedCOI - Medical Country of Origin Information by EUAA (European Agency for Asylum) (9.2022): Russian Federation - Medical Country of Origin Information Report, https://coi.euaa.europ a.eu/administration/easo/PLib/2022_09_EUAA_MedCOI_Country_Report_Russian_Federation.pdf, Zugriff 18.9.2024 ■ EUAA MedCOI - Medical Country of Origin Information by EUAA (European Agency for Asylum) (19.6.2020): International SOS via EUAA MedCOI - BMA 13699 ■ SanLes - Sanatorium Lesnoe [Russland] (o.D.): О санатории [Über das Sanatorium], https://sanles noe.ru/o-sanatorii, Zugriff 20.9.2024 138

■ ZWTF - Zentrales wissenschaftliches Tuberkulose-Forschungsinstitut (Moskau) [Russland] (o.D.): Официальная информация [Offizielle Information], https://critub.ru/regulatory-documents, Zugriff 20.9.2024 22 Rückkehr Letzte Änderung 2025-05-20 16:10 Gemäß der russischen Verfassung (Verfassung RUSS 6.10.2022) und im Einklang mit gesetz lichen Vorgaben haben russische Staatsbürger das Recht auf ungehinderte Rückkehr in die Russische Föderation (FGAE RUSS 8.8.2024). Jedoch kommt es de facto beispielsweise im Zu ge von Grenzkontrollen zu Befragungen Einreisender durch Grenzkontrollorgane (ÖB Moskau 8.5.2024). Es liegen Hinweise vor, dass die Sicherheitsdienste einige Personen bei Ein- und Aus reisen überwachen. Bei der Einreise werden die international üblichen Pass- und Zollkontrollen durchgeführt. Personen ohne reguläre Ausweisdokumente wird in aller Regel die Einreise ver weigert. Russische Staatsangehörige können grundsätzlich nicht ohne Vorlage eines russischen Reisepasses, Inlandspasses (wie Personalausweis) oder anerkannten Passersatzdokuments nach Russland einreisen. Russische Staatsangehörige, die kein gültiges Personaldokument vorweisen können, müssen eine Verwaltungsstrafe zahlen, erhalten ein vorläufiges Personaldo kument und müssen beim Meldeamt die Ausstellung eines neuen Inlandspasses beantragen (AA 2.8.2024). Die Rückübernahme russischer Staatsangehöriger aus Österreich nach Russland erfolgt in der Regel im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Rus sischen Föderation über die Rückübernahme (ÖB Moskau 1.7.2024; vgl. EGRÜ 17.5.2007). Bei der Rückübernahme eines russischen Staatsangehörigen, nach welchem in der Russischen Föderation eine Fahndung läuft, kann diese Person in Untersuchungshaft genommen werden (ÖB Moskau 1.7.2024). Rückkehrende haben - wie alle anderen russischen Staatsbürger - Anspruch auf Teilhabe am Sozialversicherungs-, Wohlfahrts- und Pensionssystem, solange sie die jeweiligen Bedingungen erfüllen. Zurückkehrende russische Staatsbürger haben einen Anspruch auf kostenlose Leis tungen innerhalb der obligatorischen Krankenversicherung. Jede Person kann gegen Vorlage eines gültigen russischen Passes oder einer Geburtsurkunde (für Kinder bis 14 Jahren) eine Krankenversicherungskarte im nächstgelegenen Versicherungsbüro des Wohnortes erhalten. Zudem ist ein gültiger Wohnsitznachweis erforderlich (IOM 8.2024). Die wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen betreffen weite Teile der russischen Bevölkerung und können nicht als spezifische Probleme von Rückkehrern bezeichnet werden. Besondere Herausforderungen ergeben sich für Frauen aus dem Nordkaukasus, vor allem für junge Mädchen, wenn diese in einem westlichen Umfeld aufgewachsen sind. Eine allgemeine Aussage über die Gefährdungs lage von Rückkehrern in Bezug auf eine mögliche politische Verfolgung durch die russischen bzw. die nordkaukasischen Behörden kann nicht getroffen werden, da dies stark vom Einzelfall abhängt (ÖB Moskau 1.7.2024). Im Kontext der massenhaften Ausreise russischer Staatsangehöriger anlässlich des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine kam es durch russische Offizielle und hochrangige Politiker 139

wiederholt zur Androhung von Strafverfolgung bei Wiedereinreise (AA 2.8.2024). In der Pra xis sind derartige Fälle einer Strafverfolgung nicht bekannt. Im Internet recherchierbare Fälle verknüpfen meistens eine weitere Handlung. Die medial bekannten Fälle betreffen Personen, welche aufgrund regierungskritischer Aktivitäten oder anderer spezifischer Handlungen (wie beispielsweise Fotografieren von Militäreinrichtungen) verurteilt wurden. Aktuell gibt es keine bekannten bzw. bestätigten Berichte darüber, dass russische Staatsangehörige alleine we gen ihrer Ausreise und anschließenden Rückkehr strafrechtlich verfolgt werden (VB Moskau 10.2.2025). Eine erhöhte Gefährdung kann sich nach einem Asylantrag im Ausland bei Rück kehr nach Tschetschenien für diejenigen Personen ergeben, welche bereits vor der Ausreise Probleme mit den Sicherheitskräften hatten (ÖB Moskau 1.7.2024). Militärregistrierungen von Rückkehrern müssen nicht zwingend nur am ursprünglichen Wohnort erfolgen, sondern können auch an anderen Orten durchgeführt werden (ÖB Moskau 11.2.2025). Sollte ein Einberufungs befehl ergangen sein, ist diesem bei Rückkehr Folge zu leisten. Nach Rückkehr in die Russische Föderation werden, bei Vorliegen eines Einberufungsbefehls, russische Staatsangehörige aus Tschetschenien - wie auch andere Bürger - eingezogen und nach einer Ausbildung auch im Ukraine-Krieg eingesetzt. In Bezug auf Zwangsrekrutierungen von Tschetschenen können, auf grund des willkürlichen Charakters von Zwangsrekrutierungen, keine Aussagen dazu getroffen werden, ob sich das Vorgehen analog jenem bei Einberufungsbefehlen gestaltet (ÖB Moskau 8.5.2024). Die Frage, ob in die Russische Föderation rückkehrende Tschetschenen automatisch nach Tschetschenien rückgeführt werden oder aber sie sich in anderen Landesteilen niederlas sen können, beantwortet die Österreichische Botschaft Moskau folgendermaßen: „ Entsprechend [der] Verfassungsbestimmung haben aus dem Ausland zurückkehrende wehrpflichtige Perso nen die verfassungsgesetzlichen Rechte, ungehindert in die RF zurückzukehren und sich in der RF frei zu bewegen und den Aufenthalts- und Wohnort frei zu wählen. […] Die Botschaft konnte anhand der ihr zugänglichen Informationen nicht feststellen, ob es rezente Verletzungen der gesetzlichen Regelungen gab. Dies bedeutet jedoch nicht, dass es keine nennenswerten Vorfälle geben könnte.“ (ÖB Moskau 15.11.2024). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.8.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Russischen Föderation (Stand: 4. Juli 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/2113358 /Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Russisch en_Föderation,_02.08.2024.pdf, Zugriff 19.8.2024 [Login erforderlich] ■ EGRÜ - EG-Russland-Rückübernahmeabkommen (17.5.2007): Abkommen zwischen der Euro päischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation über die Rückübernahme - Gemeinsame Erklärungen, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2007.129.01.0040 .01.DEU&toc=OJ:L:2007:129:TOC, Zugriff 10.5.2024 ■ FGAE RUSS - Föderales Gesetz zur Aus- und Einreise [Russland] (8.8.2024): Федеральный закон (N 114-ФЗ): О порядке выезда из Российской Федерации и въезда в Российскую Федерацию [Föderales Gesetz: Über den Ablauf der Ausreise aus der Russischen Föderation und der Einreise in die Russische Föderation], https://www.consultant.ru/document/cons_doc_LAW_11376, Zugriff 28.11.2024 ■ IOM - International Organization for Migration (8.2024): Russische Föderation - Länderinformations blatt 2024, https://files.returningfromgermany.de/files/CFS_ The Russian Federation 2024_DE.pdf, Zugriff 12.11.2024 ■ ÖB Moskau - Österreichische Botschaft Moskau [Österreich] (11.2.2025): Auskunft der Botschaft, per E-Mail 140

■ ÖB Moskau - Österreichische Botschaft Moskau [Österreich] (15.11.2024): Auskunft der Botschaft, per E-Mail ■ ÖB Moskau - Österreichische Botschaft Moskau [Österreich] (1.7.2024): Asylländerbericht zur Russi schen Föderation 2024, https://www.ecoi.net/en/file/local/2116897/RUSS_ÖB-Bericht_2024_07.pdf, Zugriff 8.11.2024 [Login erforderlich] ■ ÖB Moskau - Österreichische Botschaft Moskau [Österreich] (8.5.2024): Auskunft der Botschaft, per E-Mail ■ VB Moskau - Verbindungsbeamter des BMI in Russland [Österreich] (10.2.2025): Auskunft des VB, per E-Mail ■ Verfassung RUSS - Verfassung [Russland] (6.10.2022): Конституция РФ с изменениями 2022 года [Verfassung der RF mit Änderungen des Jahres 2022], http://duma.gov.ru/news/55446, Zugriff 27.2.2024 22.1 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) Letzte Änderung 2024-12-16 15:47 In der Russischen Föderation existieren keine gezielten Unterstützungsprogramme für zurück kehrende unbegleitete Minderjährige. Unbegleitete Minderjährige haben ein Anrecht auf dieje nigen regelmäßigen Leistungen, welche Kindern ohne elterliche Obhut sowie Waisenkindern zustehen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben fallen unbegleitete Minderjährige unter die Ver antwortlichkeit der örtlichen Vormundschaftsbehörden. Die Vormundschaftsbehörden sind unter anderem für die geeignete Unterbringung der Minderjährigen zuständig. Es gibt starke Diskre panzen, was die Verfügbarkeit von Unterstützungsstrukturen in den unterschiedlichen Regionen anbelangt (Stadt-Land-Gefälle) (IOM 11.2.2022). Russland macht Fortschritte, was die Deinsti tutionalisierung von Kindern betrifft. Dies bedeutet, der Trend führt weg von Betreuungsinstitu tionen und hin zur Einbettung in familiäre Strukturen (MBZ 31.3.2023). Kinder ohne elterliche Obhut werden anfangs, für eine Höchstdauer von sechs Monaten, in einem Sozialen Rehabilitationszentrum für Minderjährige untergebracht. Solche Zentren exis tieren beispielsweise in Moskau. Später, so sich bis dahin keine aufnahmebereiten Verwandten finden, werden die Kinder an ein Zentrum für Familienbildung und -förderung (früher „ Waisen haus“) übergeben. Laut den gesetzlichen Vorschriften dürfen Minderjährige nicht alleine leben. Zentren für Familienbildung und -förderung gibt es beispielsweise in Moskau. Es wird ange nommen, dass Soziale Rehabilitationszentren sowie Zentren für Familienbildung und -förderung passable Lebensbedingungen für Kinder und Heranwachsende bieten, so die staatlichen Vorga ben erfüllt werden (IOM 11.2.2022). Es existieren Berichte über Vernachlässigung, körperlichen und seelischen Missbrauch von Kindern, welche in staatlichen Institutionen untergebracht sind (USDOS 22.4.2024). Es gibt in der Russischen Föderation keine Jugendzentren oder betreute gemeinsame Wohneinheiten, welche speziell auf die Bedürfnisse unbegleiteter Jugendlicher zugeschnitten sind. Kinder aller Altersgruppen wohnen gemeinsam in den Zentren. Im Moskauer Gebiet gibt es mehrere NGOs, welche sich um Kinder kümmern, die in den diversen Zentren untergebracht sind (IOM 11.2.2022). Sollten minderjährige Rückkehrer Probleme beim Erwerb der russischen Sprache haben, kön nen solche Sprachdefizite durch entgeltlichen Privatnachhilfeunterricht oder mit Unterstützung Freiwilliger behoben werden. Personen ohne elterliche Obhut, welche auf Probleme bei der Arbeitssuche stoßen, haben sich mit dem örtlichen Beschäftigungszentrum in Verbindung zu 141

setzen. Registrierte Arbeitslose haben Anspruch auf Arbeitslosengeld. Arbeitslose russische Staatsbürger im erwerbsfähigen Alter und ohne Berufserfahrung, welche ohne elterliche Ob hut aufwuchsen, erhalten für die ersten sechs Monate einen Geldbetrag, welcher dem Durch schnittsgehalt der jeweiligen Region entspricht. Ab dem siebten Monat wird ein monatliches Arbeitslosengeld in der Höhe von umgerechnet ca. EUR 17 ausbezahlt (IOM 11.2.2022). Tschetschenien Soziale Rehabilitationszentren für Minderjährige existieren in Grosnyj, Schali und Schatoj. In Grosnyj gibt es eine Einrichtung (Internat), welche mit den Zentren für Familienbildung und -förderung vergleichbar ist. Inwieweit diese Einrichtung Qualitätsstandards erfüllt, ist unbekannt. Sollten minderjährige Rückkehrer Probleme beim Erwerb der russischen oder tschetschenischen Sprache haben, können solche Sprachdefizite durch entgeltlichen Privatnachhilfeunterricht oder mit Unterstützung Freiwilliger behoben werden (IOM 11.2.2022). Quellen ■ IOM - International Organization for Migration (11.2.2022): Auskunft von IOM Moskau, per E-Mail ■ MBZ - Außenministerium der Niederlande [Niederlande] (31.3.2023): Country of origin information report Russian Federation, https://www.government.nl/binaries/government/documenten/directives/ 2023/06/31/country-of-origin-information-report-russian-federation/EN COI Report Netherlands on Russian Federation March 2023.pdf, Zugriff 13.2.2024 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Reports on Human Rights Practices: Russia, https://www.state.gov/wp-content/uploads/2024/03/528267_RUSSIA-202 3-HUMAN-RIGHTS-REPORT.pdf , Zugriff 8.5.2024 23 Dokumente Letzte Änderung 2024-12-03 15:01 Die von den staatlichen Behörden ausgestellten Dokumente sind in der Regel echt und inhalt lich richtig. Dokumente russischer Staatsangehöriger aus den russischen Kaukasusrepubliken (insbesondere Reisedokumente) enthalten hingegen nicht selten unrichtige Angaben. Gründe hierfür liegen häufig in mittelbarer Falschbeurkundung und unterschiedlichen Schreibweisen von beispielsweise Namen oder Orten. In Russland ist es möglich, Personenstands- und andere Urkunden zu kaufen, wie beispielsweise Staatsangehörigkeitsausweise, Geburts- und Heirats urkunden, Vorladungen, Haftbefehle und Gerichtsurteile. Es gibt Fälschungen, die auf Original vordrucken professionell hergestellt werden und nur mit speziellen Untersuchungen erkennbar sind. Nach Angaben des deutschen Auswärtigen Amts hat die Anzahl der im Asylverfahren vor gelegten Vorladungen, Urteile und Beschlüsse, die sich als Fälschungen herausgestellt haben, in der letzten Zeit erheblich zugenommen (AA 2.8.2024). Der Verbindungsbeamte und die Österreichische Botschaft können die Bedeutung von Rei sepassnummern, welche sich auf die ausstellenden Behörden beziehen, nicht nachvollziehen (VB Moskau 4.3.2021). [Ebenso ist die Staatendokumentation dazu nicht in der Lage; Anm. der Staatendokumentation] 142

Tschetschenien Die Verwaltungsstrukturen in Tschetschenien sind größtenteils wiederaufgebaut, sodass die Echtheit von Dokumenten aus Tschetschenien grundsätzlich überprüft werden kann. Proble me ergeben sich allerdings dadurch, dass bei den kriegerischen Auseinandersetzungen viele Archive zerstört worden sind (AA 2.8.2024). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.8.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Russischen Föderation (Stand: 4. Juli 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/2113358 /Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Russisch en_Föderation,_02.08.2024.pdf, Zugriff 19.8.2024 [Login erforderlich] ■ VB Moskau - Verbindungsbeamter des BMI in Russland [Österreich] (4.3.2021): Auskunft des VB, per E-Mail 24 Anhang 24.1 Reservisten: Definition / Kategorisierung / Altersgrenzen Letzte Änderung 2024-12-16 16:00 Gemäß dem föderalen Gesetz zur Wehrpflicht und zum Wehrdienst gibt es in Russland zwei Formen der Reserve: die Mobilisierungspersonalreserve (mobilisazionnyj ljudskoj reserw) und die Mobilisierungspersonalressource (mobilisazionnyj ljudskoj resurs). Die Mobilisierungsper sonalressource umfasst alle Staatsbürger, welche Teil der Reserve (sapas) sind. Diese können sich auf freiwilliger Basis vertraglich verpflichten, Teil der Mobilisierungspersonalreserve zu wer den(FGWW RUSS 2.10.2024). Angehörige der Mobilisierungspersonalreserve sind nicht nur aufgrund eines Mobilmachungsbefehls, sondern auch aufgrund einer Vorladung oder sonsti gen Anordnung der Militärkommissariate verpflichtet, sich bei diesen zu melden, um Aufgaben wahrzunehmen. Auf Angehörige der Mobilisierungspersonalreserve kann jederzeit zurückge griffen werden, auf Angehörige der Mobilisierungspersonalressource jedoch nur in Kriegs- oder Mobilisierungszeiten (ÖB Moskau 13.11.2024). Das föderale Gesetz zur Wehrpflicht und zum Wehrdienst listet auf, welche Bürger der Reserve (sapas) angehören, nämlich (FGWW RUSS 2.10.2024): • Bürger, die aus dem Militärdienst entlassen und der Reserve (sapas) zugeordnet wurden; • Bürger, die eine militärische Ausbildung an einer höheren Bildungseinrichtung erfolgreich absolviert (Ausbildung zum Unteroffizier (serschant), Maat (starschina), Soldat und Matro sen) und die eine höhere Ausbildung an einer föderalen staatlichen Bildungseinrichtung abgeschlossen haben; • Bürger, die eine militärische Ausbildung an einer höheren Bildungseinrichtung erfolgreich absolviert haben (Ausbildung zum Unteroffizier (serschant), Maat (starschina), Soldat und Matrosen); • Bürger, die den Militärdienst nicht absolviert haben – in Verbindung mit einer Befreiung von der Einberufung zum Militärdienst; 143

• Bürger, die den Militärdienst nicht absolviert haben – in Verbindung mit der Gewährung eines Militärdienstaufschubs oder in Verbindung mit der Aufhebung der Entscheidung der Einberufungskommission durch eine regionale Einberufungskommission höherer Instanz, nachdem die betreffende Person ein Alter von 30 Jahren erreicht hat; • Bürger, die zum Militärdienst nicht einberufen wurden, nachdem sie ein Alter von 30 Jahren erreicht haben; • Bürger, die den Militärdienst nicht absolviert haben (und dies ohne eine gesetzliche Grund lage), im Einklang mit einer Entscheidung der Einberufungskommission, nachdem die be treffende Person ein Alter von 30 Jahren erreicht hat; • Bürger, die den Wehrersatzdienst (Zivildienst) absolviert haben; • Bürgerinnen, die einen militärrelevanten Beruf haben. Militärische Ränge / Altersgrenzen je nach Reservekategorie (sapas) militärische Ränge Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Soldat, Matro se, Unteroffizier (serschant), Maat (starschina), Fähn rich (praporscht schik, mitschman) 40 Jahre 50 Jahre 55 Jahre Nachwuchsoffizier (mladschij ofizer) 50 Jahre 55 Jahre 60 Jahre Major, Korvettenka pitän (kapitan 3 ran ga), Oberstleutnant (podpolkownik), Fregattenkapitän (kapitan 2 ranga) 55 Jahre 60 Jahre 65 Jahre Oberst (polkownik), Kapitän zur See (kapitan 1 ranga) 60 Jahre 65 Jahre höherer Offizier 65 Jahre 70 Jahre Quelle 2: FGWW RUSS 2.10.2024 144

Zur Reserve zählende Frauen gehören der Kategorie 3 an. Für weibliche Offiziere gilt eine Altersgrenze von 50 Jahren, für alle anderen militärischen Ränge gilt in Bezug auf weibliche Militärbedienstete eine Altersgrenze von 45 Jahren (FGWW RUSS 2.10.2024). Für Staatsbürger, welche Teil der sogenannten reserw sind, gelten je nach Dienstgrad bzw. militärischem Rang folgende Altersgrenzen (FGWW RUSS 2.10.2024): • höherer Offizier: 70 Jahre • Stabsoffizier (starschij ofizer): 65 Jahre • Nachwuchsoffizier (mladschij ofizer): 60 Jahre • andere Dienstgrade: 55 Jahre Wer die Altersgrenze erreicht, scheidet aus der Reserve aus und wird aus dem Militärregister entfernt (FGWW RUSS 2.10.2024). Quellen ■ FGWW RUSS - Föderales Gesetz zu Wehrpflicht und Wehrdienst [Russland] (2.10.2024): Федеральный закон (N 53-ФЗ): О воинской обязанности и военной службе [Föderales Gesetz: Über die Wehr pflicht und den Wehrdienst], https://www.consultant.ru/document/cons_doc_LAW_18260/ , Zugriff 4.12.2024 ■ ÖB Moskau - Österreichische Botschaft Moskau [Österreich] (13.11.2024): Auskunft der Botschaft, per E-Mail 25 Impressum Herausgegeben von der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl Wien (BFA - https://bfa.gv.at), Österreich Telefon: +43 59133 98 7271 Mail: BFA-Staatendokumentation@bmi.gv.at https://staatendokumentation.at https://cloud.staatendokumentation.at https://coi-cms.staatendokumentation.at 25.1 Urheberrecht Diese Publikation und alle darin enthaltenen Daten sind urheberrechtlich geschützt. Alle Ver wertungsrechte liegen bei der Fachstelle für Herkunftsländerinformationen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl. Die Vervielfältigung und Verbreitung in jeglicher Form - zu kom merziellen und nichtkommerziellen Zwecken - ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch das Referat Herkunftsländerinformationen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl gestattet. 145

25.2 Hinweis zum Datenschutz Die Herkunftsländer-Informationsstelle des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl verarbei tet Daten in Übereinstimmung mit der General Data Protection Regulation (GDPR. Verordnung (EU) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (Bundes gesetz über den Schutz personenbezogener Daten, BGBl. I Nr. 165/1999 idgF). Zum Zweck der Verteilung werden Name, Post- und/oder E-Mail-Adressen gespeichert. Den Empfängern stehen die allgemeinen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertrag barkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Das Abonnement kann jederzeit gekündigt werden (E-Mail mit dem Betreff „ unsubscribe“ an BFA-Staatendokumentation@bmi.gv.at). Informationen zum E-Mail-Verkehr mit dem BMI (Kundmachung gemäß § 13 Abs. 2 AVG)https: //www.bmi.gv.at/Impressum/email_richtlinien.aspx Hinweise für elektronische Anbringen (96,7 KB) https://www.bfa.gv.at/Kontakt/files/Kundmachung_nach_13_Abs_2_und_5_AVG.pdf Amtssignatur – Bildmarke (117,7 KB) https://www.bfa.gv.at/Impressum/files/Amtssignatur_Bildmarke_Veroeffentlichungstext_2020.p df 25.3 Veröffentlichte Versionen • Version 15, Gültig von 16-12-2024 bis 21-05-2025 • Version 14, Gültig von 12-06-2024 bis 16-12-2024 • Version 13, Gültig von 08-11-2023 bis 12-06-2024 • Version 12, Gültig von 04-07-2023 bis 08-11-2023 • Version 11, Gültig von 03-02-2023 bis 04-07-2023 • Version 10, Gültig von 09-11-2022 bis 03-02-2023 • Version 9, Gültig von 10-10-2022 bis 09-11-2022 • Version 8, Gültig von 13-09-2022 bis 10-10-2022 • Version 7, Gültig von 21-04-2022 bis 13-09-2022 • Version 6, Gültig von 10-03-2022 bis 21-04-2022 © 2025 Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl 146
