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■ ÖB Moskau - Österreichische Botschaft Moskau [Österreich] (15.11.2024): Auskunft der Botschaft, 
per E-Mail
■ ÖB Moskau - Österreichische Botschaft Moskau [Österreich] (1.7.2024): Asylländerbericht zur Russi­
schen Föderation 2024, https://www.ecoi.net/en/file/local/2116897/RUSS_ÖB-Bericht_2024_07.pdf, 
Zugriff 8.11.2024 [Login erforderlich]
■ ÖB Moskau - Österreichische Botschaft Moskau [Österreich] (8.5.2024): Auskunft der Botschaft, per 
E-Mail
■ VB Moskau - Verbindungsbeamter des BMI in Russland [Österreich] (10.2.2025): Auskunft des VB, 
per E-Mail
■ Verfassung RUSS - Verfassung [Russland] (6.10.2022): Конституция РФ с изменениями 2022 
года [Verfassung der RF mit Änderungen des Jahres 2022], http://duma.gov.ru/news/55446, Zugriff 
27.2.2024
22.1 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF)
Letzte Änderung 2024-12-16 15:47
In der Russischen Föderation existieren keine gezielten Unterstützungsprogramme für zurück­
kehrende unbegleitete Minderjährige. Unbegleitete Minderjährige haben ein Anrecht auf dieje­
nigen regelmäßigen Leistungen, welche Kindern ohne elterliche Obhut sowie Waisenkindern 
zustehen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben fallen unbegleitete Minderjährige unter die Ver­
antwortlichkeit der örtlichen Vormundschaftsbehörden. Die Vormundschaftsbehörden sind unter 
anderem für die geeignete Unterbringung der Minderjährigen zuständig. Es gibt starke Diskre­
panzen, was die Verfügbarkeit von Unterstützungsstrukturen in den unterschiedlichen Regionen 
anbelangt (Stadt-Land-Gefälle) (IOM 11.2.2022). Russland macht Fortschritte, was die Deinsti­
tutionalisierung von Kindern betrifft. Dies bedeutet, der Trend führt weg von Betreuungsinstitu­
tionen und hin zur Einbettung in familiäre Strukturen (MBZ 31.3.2023).
Kinder ohne elterliche Obhut werden anfangs, für eine Höchstdauer von sechs Monaten, in 
einem Sozialen Rehabilitationszentrum für Minderjährige untergebracht. Solche Zentren exis­
tieren beispielsweise in Moskau. Später, so sich bis dahin keine aufnahmebereiten Verwandten 
finden, werden die Kinder an ein Zentrum für Familienbildung und -förderung (früher „ Waisen­
haus“) übergeben. Laut den gesetzlichen Vorschriften dürfen Minderjährige nicht alleine leben. 
Zentren für Familienbildung und -förderung gibt es beispielsweise in Moskau. Es wird ange­
nommen, dass Soziale Rehabilitationszentren sowie Zentren für Familienbildung und -förderung 
passable Lebensbedingungen für Kinder und Heranwachsende bieten, so die staatlichen Vorga­
ben erfüllt werden (IOM 11.2.2022). Es existieren Berichte über Vernachlässigung, körperlichen 
und seelischen Missbrauch von Kindern, welche in staatlichen Institutionen untergebracht sind 
(USDOS 22.4.2024). Es gibt in der Russischen Föderation keine Jugendzentren oder betreute 
gemeinsame Wohneinheiten, welche speziell auf die Bedürfnisse unbegleiteter Jugendlicher 
zugeschnitten sind. Kinder aller Altersgruppen wohnen gemeinsam in den Zentren. Im Moskauer 
Gebiet gibt es mehrere NGOs, welche sich um Kinder kümmern, die in den diversen Zentren 
untergebracht sind (IOM 11.2.2022).
Sollten minderjährige Rückkehrer Probleme beim Erwerb der russischen Sprache haben, kön­
nen solche Sprachdefizite durch entgeltlichen Privatnachhilfeunterricht oder mit Unterstützung 
Freiwilliger behoben werden. Personen ohne elterliche Obhut, welche auf Probleme bei der 
Arbeitssuche stoßen, haben sich mit dem örtlichen Beschäftigungszentrum in Verbindung zu 
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setzen. Registrierte Arbeitslose haben Anspruch auf Arbeitslosengeld. Arbeitslose russische 
Staatsbürger im erwerbsfähigen Alter und ohne Berufserfahrung, welche ohne elterliche Ob­
hut aufwuchsen, erhalten für die ersten sechs Monate einen Geldbetrag, welcher dem Durch­
schnittsgehalt der jeweiligen Region entspricht. Ab dem siebten Monat wird ein monatliches 
Arbeitslosengeld in der Höhe von umgerechnet ca. EUR 17 ausbezahlt (IOM 11.2.2022).
Tschetschenien
Soziale Rehabilitationszentren für Minderjährige existieren in Grosnyj, Schali und Schatoj. In 
Grosnyj gibt es eine Einrichtung (Internat), welche mit den Zentren für Familienbildung und 
-förderung vergleichbar ist. Inwieweit diese Einrichtung Qualitätsstandards erfüllt, ist unbekannt. 
Sollten minderjährige Rückkehrer Probleme beim Erwerb der russischen oder tschetschenischen 
Sprache haben, können solche Sprachdefizite durch entgeltlichen Privatnachhilfeunterricht oder 
mit Unterstützung Freiwilliger behoben werden (IOM 11.2.2022).
Quellen
■ IOM - International Organization for Migration (11.2.2022): Auskunft von IOM Moskau, per E-Mail
■ MBZ - Außenministerium der Niederlande [Niederlande] (31.3.2023): Country of origin information 
report Russian Federation, https://www.government.nl/binaries/government/documenten/directives/
2023/06/31/country-of-origin-information-report-russian-federation/EN COI Report Netherlands on 
Russian Federation March 2023.pdf, Zugriff 13.2.2024
■ USDOS - United States Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Reports on Human 
Rights Practices: Russia, https://www.state.gov/wp-content/uploads/2024/03/528267_RUSSIA-202
3-HUMAN-RIGHTS-REPORT.pdf , Zugriff 8.5.2024
23 Dokumente
Letzte Änderung 2024-12-03 15:01
Die von den staatlichen Behörden ausgestellten Dokumente sind in der Regel echt und inhalt­
lich richtig. Dokumente russischer Staatsangehöriger aus den russischen Kaukasusrepubliken 
(insbesondere Reisedokumente) enthalten hingegen nicht selten unrichtige Angaben. Gründe 
hierfür liegen häufig in mittelbarer Falschbeurkundung und unterschiedlichen Schreibweisen 
von beispielsweise Namen oder Orten. In Russland ist es möglich, Personenstands- und andere 
Urkunden zu kaufen, wie beispielsweise Staatsangehörigkeitsausweise, Geburts- und Heirats­
urkunden, Vorladungen, Haftbefehle und Gerichtsurteile. Es gibt Fälschungen, die auf Original­
vordrucken professionell hergestellt werden und nur mit speziellen Untersuchungen erkennbar 
sind. Nach Angaben des deutschen Auswärtigen Amts hat die Anzahl der im Asylverfahren vor­
gelegten Vorladungen, Urteile und Beschlüsse, die sich als Fälschungen herausgestellt haben, 
in der letzten Zeit erheblich zugenommen (AA 2.8.2024).
Der Verbindungsbeamte und die Österreichische Botschaft können die Bedeutung von Rei­
sepassnummern, welche sich auf die ausstellenden Behörden beziehen, nicht nachvollziehen 
(VB Moskau 4.3.2021). [Ebenso ist die Staatendokumentation dazu nicht in der Lage; Anm. der 
Staatendokumentation]
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Tschetschenien
Die Verwaltungsstrukturen in Tschetschenien sind größtenteils wiederaufgebaut, sodass die 
Echtheit von Dokumenten aus Tschetschenien grundsätzlich überprüft werden kann. Proble­
me ergeben sich allerdings dadurch, dass bei den kriegerischen Auseinandersetzungen viele 
Archive zerstört worden sind (AA 2.8.2024).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.8.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Russischen Föderation (Stand: 4. Juli 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/2113358
/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Russisch
en_Föderation,_02.08.2024.pdf, Zugriff 19.8.2024 [Login erforderlich]
■ VB Moskau - Verbindungsbeamter des BMI in Russland [Österreich] (4.3.2021): Auskunft des VB, 
per E-Mail
24 Anhang
24.1 Reservisten: Definition / Kategorisierung / Altersgrenzen
Letzte Änderung 2024-12-16 16:00
Gemäß dem föderalen Gesetz zur Wehrpflicht und zum Wehrdienst gibt es in Russland zwei 
Formen der Reserve: die Mobilisierungspersonalreserve (mobilisazionnyj ljudskoj reserw) und 
die Mobilisierungspersonalressource (mobilisazionnyj ljudskoj resurs). Die Mobilisierungsper­
sonalressource umfasst alle Staatsbürger, welche Teil der Reserve (sapas) sind. Diese können 
sich auf freiwilliger Basis vertraglich verpflichten, Teil der Mobilisierungspersonalreserve zu wer­
den(FGWW RUSS 2.10.2024). Angehörige der Mobilisierungspersonalreserve sind nicht nur 
aufgrund eines Mobilmachungsbefehls, sondern auch aufgrund einer Vorladung oder sonsti­
gen Anordnung der Militärkommissariate verpflichtet, sich bei diesen zu melden, um Aufgaben 
wahrzunehmen. Auf Angehörige der Mobilisierungspersonalreserve kann jederzeit zurückge­
griffen werden, auf Angehörige der Mobilisierungspersonalressource jedoch nur in Kriegs- oder 
Mobilisierungszeiten (ÖB Moskau 13.11.2024). Das föderale Gesetz zur Wehrpflicht und zum 
Wehrdienst listet auf, welche Bürger der Reserve (sapas) angehören, nämlich (FGWW RUSS 
2.10.2024):
• Bürger, die aus dem Militärdienst entlassen und der Reserve (sapas) zugeordnet wurden;
• Bürger, die eine militärische Ausbildung an einer höheren Bildungseinrichtung erfolgreich 
absolviert (Ausbildung zum Unteroffizier (serschant), Maat (starschina), Soldat und Matro­
sen) und die eine höhere Ausbildung an einer föderalen staatlichen Bildungseinrichtung 
abgeschlossen haben;
• Bürger, die eine militärische Ausbildung an einer höheren Bildungseinrichtung erfolgreich 
absolviert haben (Ausbildung zum Unteroffizier (serschant), Maat (starschina), Soldat und 
Matrosen);
• Bürger, die den Militärdienst nicht absolviert haben – in Verbindung mit einer Befreiung von 
der Einberufung zum Militärdienst;
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• Bürger, die den Militärdienst nicht absolviert haben – in Verbindung mit der Gewährung 
eines Militärdienstaufschubs oder in Verbindung mit der Aufhebung der Entscheidung der 
Einberufungskommission durch eine regionale Einberufungskommission höherer Instanz, 
nachdem die betreffende Person ein Alter von 30 Jahren erreicht hat;
• Bürger, die zum Militärdienst nicht einberufen wurden, nachdem sie ein Alter von 30 Jahren 
erreicht haben;
• Bürger, die den Militärdienst nicht absolviert haben (und dies ohne eine gesetzliche Grund­
lage), im Einklang mit einer Entscheidung der Einberufungskommission, nachdem die be­
treffende Person ein Alter von 30 Jahren erreicht hat;
• Bürger, die den Wehrersatzdienst (Zivildienst) absolviert haben;
• Bürgerinnen, die einen militärrelevanten Beruf haben.
Militärische Ränge / Altersgrenzen je nach Reservekategorie (sapas)
militärische Ränge Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3
Soldat, Matro­
se, Unteroffizier 
(serschant), Maat 
(starschina), Fähn­
rich (praporscht­
schik, mitschman)
40 Jahre 50 Jahre 55 Jahre
Nachwuchsoffizier 
(mladschij ofizer) 
50 Jahre   55 Jahre 60 Jahre
Major, Korvettenka­
pitän (kapitan 3 ran­
ga),
Oberstleutnant 
(podpolkownik), 
Fregattenkapitän 
(kapitan 2 ranga)
                                                                      
55 Jahre   60 Jahre  65 Jahre
Oberst (polkownik), 
Kapitän zur See 
(kapitan 1 ranga)
60 Jahre 65 Jahre
höherer Offizier   65 Jahre 70 Jahre
Quelle 2:  FGWW RUSS 2.10.2024
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Zur Reserve zählende Frauen gehören der Kategorie 3 an. Für weibliche Offiziere gilt eine 
Altersgrenze von 50 Jahren, für alle anderen militärischen Ränge gilt in Bezug auf weibliche 
Militärbedienstete eine Altersgrenze von 45 Jahren (FGWW RUSS 2.10.2024).
Für Staatsbürger, welche Teil der sogenannten reserw sind, gelten je nach Dienstgrad bzw. 
militärischem Rang folgende Altersgrenzen (FGWW RUSS 2.10.2024):
• höherer Offizier: 70 Jahre
• Stabsoffizier (starschij ofizer): 65 Jahre
• Nachwuchsoffizier (mladschij ofizer): 60 Jahre
• andere Dienstgrade: 55 Jahre
Wer die Altersgrenze erreicht, scheidet aus der Reserve aus und wird aus dem Militärregister 
entfernt (FGWW RUSS 2.10.2024).
Quellen
■ FGWW RUSS - Föderales Gesetz zu Wehrpflicht und Wehrdienst [Russland] (2.10.2024): Федеральный 
закон (N 53-ФЗ): О воинской обязанности и военной службе [Föderales Gesetz: Über die Wehr­
pflicht und den Wehrdienst], https://www.consultant.ru/document/cons_doc_LAW_18260/ , Zugriff 
4.12.2024
■ ÖB Moskau - Österreichische Botschaft Moskau [Österreich] (13.11.2024): Auskunft der Botschaft, 
per E-Mail
25 Impressum
Herausgegeben von der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl 
Wien (BFA - https://bfa.gv.at), Österreich
Telefon: +43 59133 98 7271
Mail: BFA-Staatendokumentation@bmi.gv.at
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https://cloud.staatendokumentation.at
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gestattet.
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• Version 11, Gültig von 03-02-2023 bis 04-07-2023
• Version 10, Gültig von 09-11-2022 bis 03-02-2023
• Version 9, Gültig von 10-10-2022 bis 09-11-2022
• Version 8, Gültig von 13-09-2022 bis 10-10-2022
• Version 7, Gültig von 21-04-2022 bis 13-09-2022
• Version 6, Gültig von 10-03-2022 bis 21-04-2022
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