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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

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• Bürger, die den Militärdienst nicht absolviert haben – in Verbindung mit der Gewährung 
eines Militärdienstaufschubs oder in Verbindung mit der Aufhebung der Entscheidung der 
Einberufungskommission durch eine regionale Einberufungskommission höherer Instanz, 
nachdem die betreffende Person ein Alter von 30 Jahren erreicht hat;
• Bürger, die zum Militärdienst nicht einberufen wurden, nachdem sie ein Alter von 30 Jahren 
erreicht haben;
• Bürger, die den Militärdienst nicht absolviert haben (und dies ohne eine gesetzliche Grund­
lage), im Einklang mit einer Entscheidung der Einberufungskommission, nachdem die be­
treffende Person ein Alter von 30 Jahren erreicht hat;
• Bürger, die den Wehrersatzdienst (Zivildienst) absolviert haben;
• Bürgerinnen, die einen militärrelevanten Beruf haben.
Militärische Ränge / Altersgrenzen je nach Reservekategorie (sapas)
militärische Ränge Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3
Soldat, Matro­
se, Unteroffizier 
(serschant), Maat 
(starschina), Fähn­
rich (praporscht­
schik, mitschman)
40 Jahre 50 Jahre 55 Jahre
Nachwuchsoffizier 
(mladschij ofizer) 
50 Jahre   55 Jahre 60 Jahre
Major, Korvettenka­
pitän (kapitan 3 ran­
ga),
Oberstleutnant 
(podpolkownik), 
Fregattenkapitän 
(kapitan 2 ranga)
                                                                      
55 Jahre   60 Jahre  65 Jahre
Oberst (polkownik), 
Kapitän zur See 
(kapitan 1 ranga)
60 Jahre 65 Jahre
höherer Offizier   65 Jahre 70 Jahre
Quelle 2:  FGWW RUSS 2.10.2024
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Zur Reserve zählende Frauen gehören der Kategorie 3 an. Für weibliche Offiziere gilt eine 
Altersgrenze von 50 Jahren, für alle anderen militärischen Ränge gilt in Bezug auf weibliche 
Militärbedienstete eine Altersgrenze von 45 Jahren (FGWW RUSS 2.10.2024).
Für Staatsbürger, welche Teil der sogenannten reserw sind, gelten je nach Dienstgrad bzw. 
militärischem Rang folgende Altersgrenzen (FGWW RUSS 2.10.2024):
• höherer Offizier: 70 Jahre
• Stabsoffizier (starschij ofizer): 65 Jahre
• Nachwuchsoffizier (mladschij ofizer): 60 Jahre
• andere Dienstgrade: 55 Jahre
Wer die Altersgrenze erreicht, scheidet aus der Reserve aus und wird aus dem Militärregister 
entfernt (FGWW RUSS 2.10.2024).
Quellen
■ FGWW RUSS - Föderales Gesetz zu Wehrpflicht und Wehrdienst [Russland] (2.10.2024): Федеральный 
закон (N 53-ФЗ): О воинской обязанности и военной службе [Föderales Gesetz: Über die Wehr­
pflicht und den Wehrdienst], https://www.consultant.ru/document/cons_doc_LAW_18260/ , Zugriff 
4.12.2024
■ ÖB Moskau - Österreichische Botschaft Moskau [Österreich] (13.11.2024): Auskunft der Botschaft, 
per E-Mail
25 Impressum
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Wien (BFA - https://bfa.gv.at), Österreich
Telefon: +43 59133 98 7271
Mail: BFA-Staatendokumentation@bmi.gv.at
https://staatendokumentation.at
https://cloud.staatendokumentation.at
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25.2 Hinweis zum Datenschutz
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df
25.3 Veröffentlichte Versionen
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• Version 14, Gültig von 12-06-2024 bis 16-12-2024
• Version 13, Gültig von 08-11-2023 bis 12-06-2024
• Version 12, Gültig von 04-07-2023 bis 08-11-2023
• Version 11, Gültig von 03-02-2023 bis 04-07-2023
• Version 10, Gültig von 09-11-2022 bis 03-02-2023
• Version 9, Gültig von 10-10-2022 bis 09-11-2022
• Version 8, Gültig von 13-09-2022 bis 10-10-2022
• Version 7, Gültig von 21-04-2022 bis 13-09-2022
• Version 6, Gültig von 10-03-2022 bis 21-04-2022
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