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unterliegen männliche russische Staatsbürger im Alter zwischen 18 und 30 Jahren der Einbe­
rufung zum Grundwehrdienst. Die Entscheidung, ob eine Person einberufen wird oder nicht, 
darf erst dann getroffen werden, wenn die betreffende Person mindestens 18 Jahre alt ist 
(FGWW RUSS 2.10.2024). Die Pflichtdienstzeit beträgt ein Jahr (ÖB Moskau 1.7.2024; vgl. 
FGWW RUSS 2.10.2024). Für gewöhnlich findet zweimal jährlich eine Stellung/Einberufung 
statt (FGWW RUSS 2.10.2024). Der Staatspräsident legt jährlich fest, wie viele der Stellungs­
pflichtigen tatsächlich zum Wehrdienst eingezogen werden sollen. In der Regel liegt die Quote 
bei etwa einem Drittel der jährlich ins wehrdienstpflichtige Alter kommenden jungen Männer (ÖB 
Moskau 1.7.2024). Für Herbst 2022 wurden 120.000 Wehrpflichtige zum Militärdienst eingezo­
gen (EPEMD11-12/22 RUSS 30.9.2022), für das Jahr 2023 insgesamt 277.000 (EPEMD4-7/
23 RUSS 30.3.2023; vgl. EPEMD10-12/23 RUSS 29.9.2023) und für das Jahr 2024 283.000 
Wehrpflichtige (EPEMD4-7/24 RUSS 31.3.2024; vgl. EPEMD10-12/24 RUSS 30.9.2024). Die 
Anzahl der aus Tschetschenien Einberufenen ist relativ gering, im Durchschnitt 500 Einberufene 
pro Einberufungsperiode (ÖB Moskau 21.2.2024). Die Tschetschenen werden über das ganze 
Land verteilt und verschiedenen Militäreinheiten zugewiesen (VQ RUSS1 4.12.2023).
Es existieren folgende Tauglichkeitskategorien (FGWW RUSS 2.10.2024):
A [A]: tauglich
Б [B]: tauglich mit geringfügigen Einschränkungen
В [W]: eingeschränkt tauglich
Г [G]: vorübergehend untauglich
Д [D]: untauglich
Verstöße gegen Militärregistrierungspflichten (darunter das Ignorieren eines Ladungstermins 
beim Militärkommissariat sowie Nichtbekanntmachung eines neuen Wohnorts) stellen Verwal­
tungsübertretungen dar und ziehen Geldstrafen nach sich (VStGB RUSS 12.11.2024). Gemäß 
dem föderalen Gesetz zur Aus- und Einreise dürfen zum Wehrdienst einberufene Staatsbürger 
das Land bis zur Beendigung des Wehrdiensts nicht verlassen (FGAE RUSS 8.8.2024). Darüber 
wird der Grenzschutz des Inlandsgeheimdienstes FSB (Föderaler Sicherheitsdienst) direkt in­
formiert (BAMF 31.7.2023). Nach Ableistung des Grundwehrdiensts werden die Wehrpflichtigen 
als Reservisten registriert (EUAA 16.12.2022a; vgl. BBC 21.9.2022) und dürfen somit mobilisiert 
werden (MBZ 31.3.2023; vgl. FGMB RUSS 23.3.2024). Die Ableistung des Grundwehrdiens­
tes ist Voraussetzung für bestimmte (vor allem staatliche) berufliche Laufbahnen (ÖB Moskau 
1.7.2024; vgl. VMR RUSS o.D.c).
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben sind unter anderem Personen vom Wehrdienst befreit, wel­
che wegen ihres Gesundheitszustands untauglich oder eingeschränkt tauglich sind; Söhne oder 
Brüder von Personen, welche infolge der Ausübung ihrer militärischen Dienstpflichten verstar­
ben; sowie Personen, die einer Straftat verdächtigt werden. Folgende Staatsbürger dürfen den 
Wehrdienst aufschieben: wer aus gesundheitlichen Gründen als vorübergehend untauglich ein­
gestuft wurde (Aufschub bis zu einem Jahr); pflegende Angehörige; Alleinerziehende; Familien 
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mit mehreren Kindern; Parlamentsabgeordnete; Studierende usw. (FGWW RUSS 2.10.2024). 
Viele junge Männer, insbesondere wohlhabenderen Gesellschaftsschichten entstammend, so­
wie Bewohner von Großstädten versuchen, dem Wehrdienst zu entgehen (EUAA 16.12.2022a).
Die russische Armee bietet die Möglichkeit eines Freiwilligendiensts auf Vertragsbasis (ÖB 
Moskau 1.7.2024). Seit mehreren Jahren sind Bemühungen im Gang, die Armee in Richtung 
eines Berufsheeres umzugestalten (ISW 5.3.2022; vgl. SWP/Klein/Schreiber 7.12.2022, GS 
o.D.).
Frauen sind nicht militärdienstpflichtig (Connection 8.10.2023), doch weiblichen Staatsbürgern 
steht ein freiwilliger Armeedienst auf Vertragsbasis offen (ÖB Moskau 1.7.2024). Frauen mit 
bestimmten beruflichen Spezialisierungen gehören [automatisch; Anm. der Staatendokumen­
tation] der Reserve an (FGWW RUSS 2.10.2024). Arbeiten sie in kriegswichtigen Berufen, wie 
beispielsweise im medizinischen Bereich, können sie für einen Kriegseinsatz herangezogen wer­
den (Connection 8.10.2023). [Eine Auflistung der in Bezug auf Frauen militärisch relevanten 
beruflichen Spezialisierungen findet sich in einem Regierungsbeschluss auf folgender Websei­
te: https://www.consultant.ru/document/cons_doc_LAW_64215/; Anm. der Staatendokumenta­
tion.]
Gemäß dem föderalen Gesetz „ Über die Wehrpflicht und den Wehrdienst“ werden Einberufungs­
befehle in schriftlicher Form und zusätzlich elektronisch übermittelt (FGWW RUSS 2.10.2024). 
Die elektronische Zustellung erfolgt über das Online-Portal Gosuslugi (VB Moskau 15.9.2023), 
was eine Registrierung auf https://www.gosuslugi.ru/  erfordert (Gosuslugi o.D.a). Die Re­
gistrierung geschieht auf freiwilliger Basis (objasnjaem 3.9.2023). Die Registrierung auf der 
Webseite gosuslugi.ru aus dem Ausland heraus ist derzeit offenbar auf zwei Arten möglich: 
(a) Onlinebanking mittels Bankkonto in Russland sowie (b) Registrierung durch eine russische 
Telefonnummer. Für eine Registrierung durch Onlinebanking muss bereits ein Bankkonto (ein­
schließlich Onlinebanking) in der Russischen Föderation vorhanden sein. Potenzielle weitere 
Schritte der Registrierung konnten nicht erhoben werden. Eine Registrierung scheint nur mit 
staatsnahen Banken möglich zu sein. Die Registrierung durch eine russische Telefonnummer 
erfordert offenbar die Eingabe des Namens, eine russische Telefonnummer und E-Mail-Adresse. 
Der Zugriff auf ein schon bestehendes gosuslugi.ru-Konto (unter Verwendung eines russischen 
VPNs) ist möglich (VB Moskau 10.2.2025). Die Einberufungsbefehle werden vom Militärkommis­
sariat per eingeschriebenem Brief verschickt. Möglich ist auch die persönliche Aushändigung des 
Einberufungsbefehls durch Mitarbeiter des Militärkommissariats oder durch andere für Militärre­
gistertätigkeiten verantwortliche Personen (FGWW RUSS 2.10.2024). Eine (Ersatz-)Zustellung 
der Einberufung an Verwandte, im gleichen Haushalt lebende Personen oder Nachbarn wä­
re rechtswidrig (ÖB Moskau 13.11.2024). Ist die Zustellung eines Einberufungsbefehls nicht 
möglich, gilt der Einberufungsbefehl spätestens sieben Tage nach dessen Eintragung ins Einbe­
rufungsbefehlsregister als zugestellt (FGWW RUSS 2.10.2024). Diese Regelung ist seit 2023 in 
Kraft (FGWW RUSS 2.10.2024; vgl. ÖB Moskau 13.11.2024). Verweigert ein Bürger den Erhalt 
des per Post zugestellten oder persönlich ausgehändigten Einberufungsbefehls des Militärkom­
missariats, gilt der Einberufungsbefehl am Tag der Verweigerung als zugestellt (FGWW RUSS 
2.10.2024). Das Einberufungsbefehlsregister (edinyj reestr powestok) ist laut Gesetz öffentlich 
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zugänglich (Webseite: https://реестрповесток.рф). Dennoch ist laut Informationen der Websei­
te zum Einsehen der Einberufungsbefehle eine Kontoregistrierung im „ Staatlichen Einheitlichen 
System der Identifizierungen und Autorisierungen“ erforderlich (ÖB Moskau 13.11.2024) [zum 
System der Identifizierungen und Autorisierungen siehe Webseite https://esia-gosuslugiru.ru/; 
Anm. der Staatendokumentation]. Die Regelung der elektronischen Zustellung von Einberu­
fungsbefehlen eröffnet die Möglichkeit einer wirksamen Zustellung von Einberufungsbefehlen 
auch an im Ausland lebende russische Staatsangehörige (ÖB Moskau 13.11.2024).
Vom Einberufungsbefehlsregister ist das sogenannte einheitliche Wehrdienstregister (edinyj 
reestr woinskogo utscheta) zu unterscheiden. Dieses stellt ein geschlossenes Portal mit mehre­
ren personenbezogenen Daten Wehrpflichtiger dar, auf welches nur gewisse Behörden Zugriff 
haben sollen (Verteidigungsministerium, FSB usw.). Einige russische Vertreter haben darauf hin­
gewiesen, dass das vollwertige Funktionieren der beiden Register (Einberufungsbefehlsregister, 
Wehrdienstregister) ab 1. Jänner 2025 zu erwarten ist (ÖB Moskau 13.11.2024).
Im Militärregister aufscheinende Staatsbürger erhalten eine Bescheinigung, auch in elektroni­
scher Form (ein provisorisches Militärbuch) (FGWW RUSS 2.10.2024). Prinzipiell erhalten alle 
Personen, welche den Wehrdienst abgeleistet haben, ein Militärbuch (ÖB Moskau 21.2.2024). 
Die Ausstellung eines Militärbuchs (woennyj bilet) erfolgt per Antrag. Das Militärbuch erhält man 
beim örtlichen Militärkommissariat (Armyhelp 24.3.2023). Es wird nicht zugestellt, sondern muss 
abgeholt werden. Meist werden Militärbücher zur Vorlage an einen Arbeitgeber benötigt (VB 
Moskau 15.9.2023). Hat eine Person den Militärdienst ohne gesetzlichen Grund nicht abgeleis­
tet und wurde dies durch ein Gutachten der Einberufungskommission festgestellt, so erhält sie 
kein Militärbuch, sondern nur eine Bescheinigung (ÖB Moskau 27.8.2024).
Im Militärbereich ist Korruption weitverbreitet (USDOS 22.4.2024; vgl. SWP/Klein/Schreiber 
7.12.2022, MoD@DefenceHQ 2.2.2024). Es wird über mehrere Fälle russischer Soldaten be­
richtet, welche ihre Kommandanten bestochen haben, um nicht in den Ukraine-Krieg ziehen zu 
müssen (WG 30.10.2023). In den russischen Militäreinheiten, welche in der Ukraine kämpfen, 
ist Bestechung weitverbreitet. Für Soldaten besteht die Möglichkeit, Verwundungen, Urlaub, 
Rotationen und die Nichtteilnahme an Angriffen zu „ kaufen“ (NGE 28.11.2023). 2015 wurden 
die Aufgaben der Militärpolizei erheblich erweitert. Seitdem zählt hierzu ausdrücklich die Be­
kämpfung der Misshandlungen von Soldaten durch Vorgesetzte aller Dienstgrade sowie von 
Diebstählen innerhalb der Streitkräfte. Ein Problem ist hier die sogenannte Dedowschtschina 
(„ Herrschaft der Großväter“). Hierbei handelt es sich um ein System der Erniedrigung, Ver­
gewaltigungen, der groben körperlichen Gewalt und Einschüchterungen von Rekruten durch 
dienstältere Mannschaften (AA 2.8.2024). NGOs gehen von Hunderten Gewaltverbrechen pro 
Jahr im Heer aus. Laut Menschenrechtsvertretern existiert Gewalt in den Kasernen zumindest in 
bestimmten Militäreinheiten als System und wird von den Befehlshabenden unterstützt bzw. ge­
duldet (ÖB Moskau 1.7.2024). Die Diskreditierung der Armee kann gemäß dem Strafgesetzbuch 
unter anderem zu Geldstrafen, Zwangsarbeit oder Freiheitsentzug von bis zu sieben Jahren 
führen (StGB RUSS 9.11.2024). Für Strafverfahren gegen Militärangehörige sind Militärgerichte 
zuständig, welche in die zivile Gerichtsbarkeit eingegliedert sind. Freiheitsstrafen wegen Wehr­
straftaten sind ebenso wie andere (zivile) Freiheitsstrafen in Haftanstalten oder Arbeitskolonien 
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zu verbüßen. Militärangehörige können jedoch bis zu zwei Jahre in Strafbataillone, die in der 
Regel zu Schwerstarbeit eingesetzt werden, abkommandiert werden (AA 2.8.2024).
Laut der Verfassung ist der Präsident der Russischen Föderation Oberbefehlshaber der Streit­
kräfte (Verfassung RUSS 6.10.2022). Gemäß einem präsidentiellen Erlass vom 16.9.2024 wurde 
die russische Armee auf einen Personalstand von 2.389.130 Bediensteten aufgestockt, davon 
1.500.000 bewaffnete Kräfte (EPPS RUSS24 16.9.2024). Die genauen Zahlen über die Stär­
ke und Neuaufstellungen der russischen Armee sind schwer zugänglich (BAMF 7.8.2023). Im 
Jahr 2023 betrugen die Militärausgaben 5,9 % des Bruttoinlandsprodukts (SIPRI o.D.). Die 
Militarisierung der Gesellschaft schreitet schnell voran (ÖMZ/Goiser/Riemer 1.2024).
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29.09.2023 № 735 ’О призыве в октябре - декабре 2023 г. граждан Российской Федерации на 
военную службу и об увольнении с военной службы граждан, проходящих военную службу 
по призыву’ [Erlass (Ukas) des Präsidenten der Russischen Föderation vom 29.09.2023 № 735 
„ Über die Einberufung im Oktober-Dezember 2023 von Bürgern der Russischen Föderation zum 
Militärdienst und über die Entlassung aus dem Militärdienst von Bürgern, die nach der Einberufung 
den Militärdienst absolvieren“], http://publication.pravo.gov.ru/document/0001202309290005 , 
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30.09.2024 № 822 ’О призыве в октябре - декабре 2024 г. граждан Российской Федерации на 
военную службу и об увольнении с военной службы граждан, проходящих военную службу 
по призыву’ [Erlass (Ukas) des Präsidenten der Russischen Föderation vom 30.09.2024 № 822 
„ Über die Einberufung im Oktober-Dezember 2024 von Bürgern der Russischen Föderation zum 
Militärdienst und über die Entlassung aus dem Militärdienst von Bürgern, die nach der Einberufung 
den Militärdienst absolvieren“], http://publication.pravo.gov.ru/document/0001202409300012 , 
Zugriff 9.12.2024
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November-Dezember 2022 [Russland] (30.9.2022): Указ Президента Российской Федерации от 
30.09.2022 № 691 ’О призыве в ноябре – декабре 2022 г. граждан Российской Федерации на 
военную службу и об увольнении с военной службы граждан, проходящих военную службу по 
призыву’ [Erlass (Ukas) des Präsidenten der Russischen Föderation vom 30.09.2022 № 691 „ Über 
die Einberufung im November-Dezember 2022 von Bürgern der Russischen Föderation zum Militär­
dienst und über die Entlassung aus dem Militärdienst derjenigen Bürger, die nach der Einberufung 
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den Militärdienst absolvieren“], http://publication.pravo.gov.ru/Document/View/0001202209300077, 
Zugriff 29.1.2024
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’О призыве в апреле - июле 2023 г. граждан Российской Федерации на военную службу и 
об увольнении с военной службы граждан, проходящих военную службу по призыву’ [Erlass 
(Ukas) des Präsidenten der Russischen Föderation vom 30.03.2023 № 220 „ Über die Einberufung 
im April-Juli 2023 von Bürgern der Russischen Föderation zum Militärdienst und über die Entlassung 
aus dem Militärdienst derjenigen Bürger, die nach der Einberufung den Militärdienst absolvieren“], 
http://publication.pravo.gov.ru/Document/View/0001202303300022, Zugriff 29.1.2024
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’О призыве в апреле - июле 2024 г. граждан Российской Федерации на военную службу и 
об увольнении с военной службы граждан, проходящих военную службу по призыву’ [Erlass 
(Ukas) des Präsidenten der Russischen Föderation vom 31.03.2024 № 222 „ Über die Einberufung 
im April-Juli 2024 von Bürgern der Russischen Föderation zum Militärdienst und über die Entlassung 
aus dem Militärdienst von Bürgern, die nach der Einberufung den Militärdienst absolvieren“], http:
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400 тысяч рублей за возможность не ехать на войну в Украине, выяснили «Важные истории» 
[Mobilisierte und Vertragssoldaten bestechen mit Summen von RUB 10-400.000, um nicht in Ukraine-
Krieg zu ziehen, fanden „ Wichtige Geschichten“ heraus], https://istories.media/news/2023/10/30/m
obilizovannie-i-kontraktniki-dayut-vzyatki-ot-10-do-400-tisyach-rublei-za-vozmozhnost-ne-yekha
t-na-voinu-v-ukraine-viyasnili-vazhnie-istorii , Zugriff 5.1.2024
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10.2 Mobilisierung
Letzte Änderung 2025-05-20 16:11
Teilmobilisierung
Am 21.9.2022 verkündete ein Erlass des Präsidenten Putin eine Teilmobilmachung in der Russi­
schen Föderation. Mobilisierte genießen denselben Status wie Vertragssoldaten der Streitkräfte 
und sind auch hinsichtlich der Entlohnung gleichgestellt. Verträge der Vertragssoldaten behalten 
bis zum Abschluss der Teilmobilmachung ihre Gültigkeit. Während des Zeitraums der Teilmo­
bilmachung dürfen gemäß dem präsidentiellen Erlass vom 21.9.2022 die Dienstverhältnisse 
des militärischen Vertragspersonals sowie mobilisierter Personen nur aus folgenden Gründen 
aufgelöst werden (EPVT RUSS 21.9.2022):
• aus Altersgründen - nach Erreichen der Altersgrenze
• aus gesundheitlichen Gründen
• im Falle des Vorliegens eines rechtskräftigen Gerichtsurteils über Verhängung einer Frei­
heitsstrafe (EPVT RUSS 21.9.2022)
Punkt 7 des präsidentiellen Erlasses vom 21.9.2022 enthält ausschließlich den Hinweis „ für den 
Dienstgebrauch“ (EPVT RUSS 21.9.2022). [Der Inhalt des Punkts 7 ist für die Öffentlichkeit nicht 
zugänglich. Der für die Öffentlichkeit zugängliche Teil des Erlasses enthält keinerlei Informa­
tionen über die Anzahl der zu mobilisierenden Personen, keine Altersgrenzen und auch keine 
präzise Definition der zu Mobilisierenden; Anm. der Staatendokumentation.] Im Rahmen eines 
Fernsehinterviews konkretisierte am 21.9.2022 der [damalige; Anm. der Staatendokumentation] 
Verteidigungsminister Sergej Schojgu, dass die Teilmobilmachung auf eine Einberufung von 
300.000 Reservisten abzielt (RG 21.9.2022). Die zu Mobilisierenden sollten nach Angaben von 
Präsident Putin in den russischen Streitkräften gedient und bestimmte militärische Spezialisie­
rungen erworben haben (RBK 28.9.2022; vgl. EUAA 16.12.2022a).
Der Reserve angehörende Personen werden im Allgemeinen in drei Kategorien unterteilt, für 
welche jeweils unterschiedliche Altersgrenzen gelten (FGWW RUSS 2.10.2024) [zu den Reser­
visten-Kategorien sowie der gesetzlichen Definition für den Reservistenbegriff siehe AnhangAn­
hang / Reservisten: Definition / Kategorisierung / Altersgrenzen]. Im Falle einer Mobilisierung 
werden zuerst die Reservisten der Kategorie 1 einberufen (RIA Nowosti 19.10.2022). Die ab Sep­
tember 2022 in Russland durchgeführte Teilmobilisierung betraf in erster Linie Reservisten der 
Kategorie 1 (TASS 21.9.2022). Gemäß der unabhängigen russischen Zeitung Nowaja gaseta, 
welche sich auf eine Quelle innerhalb der Präsidialverwaltung beruft, erlaubt der geheim ge­
haltene Punkt 7 des Erlasses vom 21.9.2022 dem Verteidigungsministerium eine Mobilisierung 
von bis zu einer Million Personen (NGE 22.9.2022). Den Subjekten (Regionen) der Russischen 
Föderation wird vom Erlass die Einberufung der zu Mobilisierenden auferlegt (EPVT RUSS 
21.9.2022).
Punkt 9 des präsidentiellen Erlasses vom 21.9.2022 gewährt Staatsbürgern, die im Rüstungs­
industriesektor beruflich tätig sind, das Recht auf einen Mobilisierungsaufschub (EPVT RUSS 
21.9.2022). Das föderale Mobilisierungsgesetz gewährt unter anderem folgenden Bürgern ein 
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Recht auf einen Mobilisierungsaufschub: Bürgern, deren Gesundheitszustand vorübergehend 
eine Mobilisierung nicht gestattet (Aufschub für eine Dauer von bis zu sechs Monaten); pfle­
genden Angehörigen; kinderreichen Familien und Alleinerziehenden; Kindern alleinerziehender, 
kinderreicher Mütter; Senatoren der Russischen Föderation und Duma-Abgeordneten; sowie 
Mitgliedern von Freiwilligenformationen. Weiteren Personen oder Personengruppen kann durch 
präsidentielle Erlässe ein Mobilisierungsaufschub gewährt werden (FGMB RUSS 23.3.2024). 
Der Herausgabe des präsidentiellen Erlasses zur Einleitung der Teilmobilisierung folgten diver­
se Erlässe und offizielle Verlautbarungen, welche die von der Mobilisierung ausgenommenen 
Personengruppen definierten (MBZ 31.3.2023). Ein Mobilisierungsaufschub wurde durch prä­
sidentiellen Erlass Studierenden gewährt (EPGM RUSS 5.10.2022). Ausgeschlossen von der 
Mobilmachung wurden außerdem Mitarbeiter im Finanz- und Telekommunikationssektor, IT-
Bereich sowie Mitarbeiter von Massenmedien (Garant 23.9.2022). Die von der Mobilisierung 
ausgenommenen Personengruppen waren örtlichen Rekrutierungsstellen nicht immer bekannt, 
oder aber sie standen in einem Widerspruch zur Gesetzgebung (MBZ 31.3.2023). Mehrmals 
wurden die Bedingungen für Mobilisierungsfreistellungen und -aufschübe geändert. Dies führte 
dazu, dass Rekrutierungsstellen landesweit uneinheitliche Mobilisierungskriterien anwandten 
(EUAA 16.12.2022a). Gemäß weitverbreiteten Berichten wurden Einberufungsbefehle durch die 
Behörden willkürlich zugestellt (Landinfo 10.8.2023). Es erfolgten Einberufungen von Perso­
nen, welche eigentlich von der Mobilmachung ausgenommen waren, darunter Schwerkranke 
(Kommersant 26.9.2022; vgl. UN News 27.9.2022a). Söhne der russischen Elite zahlten Berich­
ten zufolge hohe Bestechungssummen, um nicht an die Front geschickt zu werden (Standard 
28.9.2022). Der Kreml räumte Fehler bei der Umsetzung der Teilmobilmachung ein (Kommersant 
26.9.2022).
Nur wenige Frauen werden auf russischer Seite im Ukraine-Krieg als Frontkämpfer eingesetzt 
(MoD@DefenceHQ 30.10.2023). Frauen befinden sich hauptsächlich als Ärztinnen und Köchin­
nen im Kriegseinsatz (WG 23.10.2023).
Mit 28.10.2022 erklärte der Verteidigungsminister die Teilmobilmachung für beendet (TASS 
28.10.2022). Am 31.10.2022 bestätigte Putin mündlich das Ende der Teilmobilmachung (Kreml 
31.10.2022). Jedoch ist gemäß einer schriftlichen Mitteilung der russischen Präsidialverwaltung 
vom 30.12.2022 der präsidentielle Erlass zur Einleitung der Teilmobilmachung (21.9.2022) nach 
wie vor in Kraft (Jabloko 17.1.2023). Auch Dmitrij Peskow, der Kreml-Pressesprecher, bestätigte 
dies (ISW 20.1.2023). [Der präsidentielle Erlass vom 21.9.2022 enthält keinerlei Hinweise auf 
das zeitliche Ende der Teilmobilmachung. Bis zum heutigen Tag veröffentlichte die russische 
Regierung keinen Erlass zur Beendigung der Teilmobilisierung; Anm. der Staatendokumentati­
on.]
Die Mobilmachung führte in Russland zu Protesten, Festnahmen (UN News 27.9.2022a) so­
wie zu einer Ausreisebewegung. Im Zuge der Teilmobilmachung verließen mindestens 700.000 
Bewohner Russlands ihr Land (ISW 23.12.2023). Manche Personen, die während der Mobi­
lisierung die Flucht versuchten, trafen an der Grenze auf Sicherheitspersonal, welches ihnen 
Einberufungsbefehle aushändigte (FH 2023). Gemäß den gesetzlichen Vorgaben dürfen im 
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Militärregister aufscheinende Bürger ab Verkündung einer Mobilmachung ihren Wohnort nur mit 
behördlicher Erlaubnis verlassen (FGMB RUSS 23.3.2024).
Bei Gerichten eingebrachte Beschwerden gegen Mobilisierungsentscheidungen entfalten keine 
aufschiebende Wirkung (EUAA 16.12.2022a).
Verdeckte Mobilisierung
Wegen der Unpopularität der Teilmobilmachung und der folgenden Massenemigration sind die 
russischen Behörden von einer Teilmobilmachung (ISW 23.12.2023) zu einer bis heute an­
dauernden sogenannten verdeckten Mobilisierung übergegangen (ISW 23.12.2023; vgl. ISW 
23.11.2024). Unter den Begriff der verdeckten Mobilisierung fallen die Rekrutierung Freiwilliger 
sowie Zwangseinberufungen von Migranten und kürzlich eingebürgerter russischer Staatsbür­
ger (ISW 23.12.2023). Die Rekrutierung Freiwilliger erfolgt nicht selten durch die Ausnutzung 
von Machtgefällen, durch Täuschung und Zwang (SWP/Klein 7.6.2024). Lokale Behörden füh­
ren umfassende Kampagnen, um für den Vertragsdienst in der Armee zu werben. Beispiels­
weise wenden sich Rekrutierungsstellen direkt telefonisch an die Zielgruppen. Zudem finden 
sich Plakate in verschiedenen Städten, Werbung auf Social-Media-Plattformen usw. (EUAA 
3.10.2023). In Bezug auf Rekrutierungsbüros in Moskau können Zwangsmaßnahmen nicht 
bestätigt werden und werden dem Vernehmen nach nicht durchgeführt. Es sind keinerlei Berich­
te bzw. Behauptungen evident, dass Personen zu einer Unterschrift gezwungen werden (ÖB 
Moskau 11.2.2025). Es werden verschiedene Anreize geschaffen, um Freiwillige als Kämpfer 
für den Ukraine-Krieg zu gewinnen (RIA Nowosti 20.11.2023). Mit dem Ziel der Planerfüllung 
konkurrieren Regionen miteinander und werben Vertragssoldaten mit attraktiven finanziellen 
Angeboten an (NGE 3.8.2023). Seit Beginn des Ukraine-Kriegs wurde der Militärdienst im Rah­
men der russischen Streitkräfte immer lukrativer (MoD@DefenceHQ 29.8.2023). Gemäß einem 
behördeninternen Dokument sind Regionalbehörden angehalten, unter anderem folgende Per­
sonen als Vertragssoldaten für den Ukraine-Krieg zu gewinnen: Migranten, zahlungsunfähige 
Personen, Erwerbslose und andere vulnerable Bevölkerungsschichten (WG 2.11.2023).
Bewohner besetzter ukrainischer Gebiete sind Zwangsrekrutierungen durch die russische Be­
satzungsmacht ausgesetzt (ISW 6.11.2023). Russland ruft Bürger benachbarter Staaten dazu 
auf, sich den Kämpfen in der Ukraine anzuschließen (MoD@DefenceHQ 3.9.2023). In der 
Ukraine kämpfen auf russischer Seite Staatsangehörige verschiedener Länder, darunter von 
russischen Behörden angeworbene serbische Staatsbürger (ISW 12.1.2024), Kubaner (ISW 
30.9.2023) und syrische Staatsbürger (USDOS 24.6.2024). Nordkoreanische Truppen nehmen 
gemeinsam mit den russischen Streitkräften an Kämpfen in der russischen Region Kursk teil 
(ISW 13.11.2024).
NGOs bieten juristische Beratung für Soldaten an (ÖB Moskau 1.7.2024; vgl. KK 12.10.2022).
Quellen
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(5.10.2022): Указ Президента Российской Федерации (№ 712): О внесении изменения в Указ 
Президента Российской Федерации от 24 сентября 2022 г. N 664 „ О предоставлении отсрочки 
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от призыва на военную службу по мобилизации“ [Erlass (Ukas) des Präsidenten der Russischen 
Föderation: Über Änderungen des Erlasses des Präsidenten der Russischen Föderation vom 24. 
September 2022 N 664 „ Über Gewährung eines Mobilisierungsaufschubs“], https://www.consultant
.ru/document/cons_doc_LAW_428245, Zugriff 23.2.2024
■ EPVT RUSS - Erlass des Präsidenten: Verkündung der Teilmobilmachung [Russland] (21.9.2022): 
Указ Президента Российской Федерации от 21.09.2022 № 647 „ Об объявлении частичной 
мобилизации в Российской Федерации“ [Erlass (Ukas) des Präsidenten der Russischen Föderation 
vom 21.09.2022 № 647 „ Über die Verkündung der Teilmobilmachung in der Russischen Föderation“], 
http://publication.pravo.gov.ru/Document/View/0001202209210001?index=1, Zugriff 9.11.2023
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