2025-09-05-coi-cms-laenderinformationen-russische-foederation-version-16-1b03

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

/ 152
PDF herunterladen
Außerdem nehmen (noch nicht gerichtlich verurteilte) Gesetzesbrecher am Krieg teil, welchen 
man einen Kriegseinsatz als „ Freiwillige“ nahelegt. Besonders betroffen davon sind Personen, 
welche sich des Drogenmissbrauchs und Alkoholismus schuldig gemacht haben, sowie Diebe 
(VQ RUSS2 23.1.2024). Ebenfalls unter den unfreiwillig Rekrutierten befinden sich Strafge­
fangene (EUAA 16.12.2022a). Gemäß Berichten kommt es im Zuge von Verkehrskontrollen 
und Streitigkeiten zwischen Verkehrspolizisten und Autofahrern zur Aushändigung von Einbe­
rufungsbefehlen (KK 24.11.2023). Tschetschenen, welchen eine homosexuelle Orientierung 
unterstellt wird, sind ebenfalls Zielgruppe von Kriegsentsendungen. Gleich ergeht es Personen, 
die spezielle politische Ansichten vertreten (VQ RUSS2 23.1.2024). Rekrutiert werden haupt­
sächlich Menschen, welche ihre Unzufriedenheit mit der tschetschenischen Führung oder dem 
Ukraine-Krieg ausdrückten, und auch Personen, die auf irgendeine Art und Weise in Ungnade 
gefallen sind (DIS 9.12.2022). In der Praxis kommt es zur Kriegsentsendung von Familienange­
hörigen illoyaler Tschetschenen (KR 9.8.2023). In Tschetschenien ist die Praxis der kollektiven 
Verantwortung weitverbreitet (KR 2.3.2023). Es wird über tschetschenische Frauen berichtet, 
welche als medizinisches Personal in die Ukraine entsandt werden (OFPRA 25.8.2023). Die 
Zwangsrekrutierungsmaßnahmen der tschetschenischen Behörden sind von einem hohen Grad 
an Unberechenbarkeit sowie Willkür gekennzeichnet und stellen ein Bestrafungsinstrument dar. 
Das Ausmaß der Zwangsrekrutierung ist schwer einzuschätzen. Fälle von Zwangsrekrutierungen 
von Tschetschenen außerhalb Tschetscheniens in der Russischen Föderation sind nicht bekannt, 
mit Ausnahme von Tschetschenen, die in Dagestan leben (DIS/Migrationsverket 4.2024).
Tschetschenische Kampfeinheiten in der Ukraine
Seit Beginn des Ukraine-Kriegs wurden in Tschetschenien mehrere Bataillone und Regimenter 
auf Linie des russischen Verteidigungsministeriums gebildet. Zusätzlich entstanden gemäß Ka­
dyrow mehrere der Nationalgarde untergeordnete Einheiten (KK 18.9.2023). Im November 2022 
forderte Kadyrow die tschetschenischen Sufismus-Vertreter auf, Kampfeinheiten nach dem Prin­
zip der Zugehörigkeit zu religiösen Bruderschaften zu bilden (KK 18.11.2022). Die sogenannten 
Kadyrowzy nahmen seit 2014 an Kampfhandlungen im ukrainischen Donbas-Gebiet teil (KK 
16.5.2023b) [zum Begriff Kadyrowzy siehe Kapitel Sicherheitsbehörden]. Die Objektivität und 
Richtigkeit der von der tschetschenischen Führung angegebenen Zahlen tschetschenischer 
Kämpfer in der Ukraine werden von Experten angezweifelt (KR 4.8.2023).
Kadyrow hat sich sehr darum bemüht, die Tschetschenen nicht zum Kanonenfutter werden zu 
lassen, und hat für seine Kämpfer ein relativ sicheres Umfeld inmitten der Kriegshandlungen 
geschaffen (Nowaja gaseta/Milaschina 29.9.2022; vgl. VQ RUSS2 23.1.2024). Im Jahr 2023 
gelang es Kadyrow nicht mehr, seine Kämpfer von der Front fernzuhalten. Dies vor dem Hinter­
grund, dass die frühere Wagner-Gruppe bzw. deren mittlerweile verstorbener Anführer Ewgenij 
Prigoschin damals den Wunsch äußerte, sich von der Front zurückzuziehen. Immer wieder nun 
ist Kadyrow gezwungen, der Verwendung seiner Truppen für Kampfhandlungen an der Front­
linie zuzustimmen. Verluste unter den in der Ukraine kämpfenden Tschetschenen stellen eine 
potenzielle Bedrohung der Stabilität des von Kadyrow in Tschetschenien etablierten Regimes 
dar (VQ RUSS2 23.1.2024). Kadyrow verschweigt die Anzahl der in der Ukraine gefallenen 
Tschetschenen (KR 18.2.2023).
53
59

Militärische Organisation (Ausbildung, Sold)
Eines der Ausbildungszentren für Ukraine-Kämpfer ist die sogenannte Russische Universität für 
Spezialkräfte (Rossijskij uniwersitet speznasa) in der tschetschenischen Stadt Gudermes (KK 
1.7.2023), welche nach Kriegsbeginn zum größten Ausbildungszentrum für Söldner aus dem 
ganzen Land wurde (KR 29.6.2023). Die Zulassung zu dieser Ausbildungsstätte gestaltet sich 
zu Kriegszeiten nicht schwierig (WG 29.6.2023). Es ist ausreichend, sich beim Bürgermeister­
amt in Grosnyj mit folgenden Worten zu melden: „ Ich bin ein Freiwilliger.“ (KK 1.7.2023). Die 
Ausbildung ist kostenlos (KR 15.10.2023) und nicht anspruchsvoll (WG 29.6.2023). Nach einer 
Ausbildungsdauer von in etwa zehn Tagen werden die als Freiwillige bezeichneten Kämpfer in 
die Ukraine entsandt (KK 1.7.2023). Die regionale Einmalzahlung, welche in Tschetschenien 
Ukraine-Kriegsteilnehmern zuteilwird, beträgt RUB 400.000 [ca. EUR 3.859] (TH 23.9.2024). 
In Tschetschenien werden Kämpfern eine Versicherung sowie drei Millionen Rubel [ca. EUR 
28.945] im Falle einer Kriegsverwundung versprochen (KR 23.11.2023). Gemäß Berichten wer­
den die Versprechen nicht immer erfüllt (EUAA 16.12.2022a).
Kriegsdienstverweigerung
Die Führung Tschetscheniens leugnet Fälle tschetschenischer Soldaten, die den Kriegseinsatz 
in der Ukraine verweigern (KR 31.12.2022). 2023 bearbeitete das Militärgericht in Grosnyj 78 
strafrechtliche Fälle, wovon 47 Fälle Kriegsdienstverweigerung, darunter Desertion, betrafen 
(KR 22.1.2024). Vermeintliche Straftäter werden in der Russischen Föderation aufgrund der 
territorialen gerichtlichen Zuständigkeit an ihren Wohnort zur weiteren Verhandlungsführung 
rückgeführt (ÖB Moskau 21.2.2024).
Unterstützungsmöglichkeiten durch NGOs
In Tschetschenien gibt es keine NGOs, welche eingezogene Personen unterstützen (EUAA 
16.12.2022a; vgl. VQ RUSS2 23.1.2024).
Quellen
■ AI - Amnesty International (28.3.2023): Amnesty International Report 2022/23; Zur weltweiten Lage 
der Menschenrechte; Russland 2022, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089408.html , Zugriff 
13.11.2023
■ DIS - Danish Immigration Service [Denmark] (9.12.2022): Russia - An update on military service 
since July 2022, https://us.dk/media/10558/update-on-military-service-in-russia_tilgaengelig.pdf , 
Zugriff 12.2.2024
■ DIS/Migrationsverket - Danish Immigration Service [Denmark], Schwedisches Migrationsamt 
[Schweden] (4.2024): Russia - Recruitment of Chechens to the war in Ukraine - FFM report, 
https://www.ecoi.net/en/file/local/2107993/factfindingmission_russia-recruitment-of-chechens.pdf , 
Zugriff 4.12.2024
■ EPVT RUSS - Erlass des Präsidenten: Verkündung der Teilmobilmachung [Russland] (21.9.2022): 
Указ Президента Российской Федерации от 21.09.2022 № 647 „ Об объявлении частичной 
мобилизации в Российской Федерации“ [Erlass (Ukas) des Präsidenten der Russischen Föderation 
vom 21.09.2022 № 647 „ Über die Verkündung der Teilmobilmachung in der Russischen Föderation“], 
http://publication.pravo.gov.ru/Document/View/0001202209210001?index=1, Zugriff 9.11.2023
■ EUAA - European Union Agency for Asylum (17.2.2023): COI Query Response - The Russian 
Federation: Major developments in the Russian Federation in relation to political opposition and 
military service (1 November 2022 to 16 February 2023), https://www.ecoi.net/en/file/local/2087301
54
60

/2023_02_EUAA_COI_Query_Response_update_Russia_major_developments_in_relation_to_pol
itical_opposition_and_military_service.pdf, Zugriff 13.2.2024
■ EUAA - European Union Agency for Asylum (16.12.2022a): The Russian Federation - Military service, 
https://euaa.europa.eu/sites/default/files/publications/2022-12/2022_EUAA_COI_Russia_Military_
Service.pdf, Zugriff 9.11.2023
■ Holod - Holod (1.10.2024): Рекордное число россиян выступили за окончание войны с Украиной 
[Rekordanzahl von Russen sprach sich für Ende des Ukraine-Kriegs aus], https://holod.media/2024
/10/01/rekord-za-okonchanie-vojny-s-ukrainoj , Zugriff 4.12.2024
■ KK - Kaukasischer Knoten (14.12.2023): Правозащитники сочли перевыполнение Чечней плана 
по мобилизации результатом принуждения к службе [Menschenrechtsverteidiger halten Über­
erfüllung des Mobilisierungsplans durch Tschetschenien für Ergebnis von Zwangsrekrutierungen], 
https://www.kavkaz-uzel.eu/articles/395293, Zugriff 21.12.2023
■ KK - Kaukasischer Knoten (24.11.2023): Водители тонированных машин в Чечне столкнулись 
с риском отправки на Украину [Fahrer von Autos mit getönten Scheiben in Tschetschenien mit 
Risiko der Entsendung in Ukraine konfrontiert], https://www.kavkaz-uzel.eu/articles/394677, Zugriff 
17.1.2024
■ KK - Kaukasischer Knoten (11.10.2023): Кадыров призвал жителей Чечни проверить сыновей 
на фронте [Kadyrow rief Bewohner Tschetscheniens dazu auf, Söhne an Front zu prüfen], https:
//www.kavkaz-uzel.eu/articles/393341, Zugriff 9.11.2023
■ KK - Kaukasischer Knoten (18.9.2023): Адвокат Алаудинова заявил о попытке дискредитировать 
спецназ „ Ахмат“ [Alaudinows Rechtsanwalt berichtete über Versuch der Diskreditierung der Son­
dereinheit „Achmat“], https://www.kavkaz-uzel.eu/articles/392580, Zugriff 10.11.2023
■ KK - Kaukasischer Knoten (1.7.2023): „ Важные истории“* рассказали о финансировании 
университета спецназа в Гудермесе [„ Wichtige Geschichten“* erzählte über Finanzierung der 
Universität für Spezialkräfte in Gudermes], https://www.kavkaz-uzel.eu/articles/390166 , Zugriff 
9.11.2023
■ KK - Kaukasischer Knoten (16.5.2023b): Главное о спецподразделении «Ахмат-Грозный» [Das 
Wichtigste über die Spezialeinheit „Achmat-Grosnyj“], https://www.kavkaz-uzel.eu/articles/388721, 
Zugriff 10.11.2023
■ KK - Kaukasischer Knoten (18.11.2022): Идея о суфийских батальонах обнажила проблемы 
рекрутинга в Чечне [Idee sufistischer Bataillone enthüllte Rekrutierungsprobleme in Tschetscheni­
en], https://www.kavkaz-uzel.eu/articles/383156, Zugriff 10.11.2023
■ KK - Kaukasischer Knoten (23.9.2022): Кадыров отменил мобилизацию в Чечне [Kadyrow sprach 
sich gegen Mobilisierung in Tschetschenien aus], https://www.kavkaz-uzel.eu/articles/381404/ , 
Zugriff 9.11.2023
■ KK - Kaukasischer Knoten (25.8.2022): Кадыров приказал лишить соцпомощи семьи отказавшихся 
от службы [Kadyrow befahl Streichung von Sozialleistungen für Familien von Dienstverweigerern], 
https://www.kavkaz-uzel.eu/articles/380463, Zugriff 13.11.2023
■ KK - Kaukasischer Knoten (17.7.2022): Набор в чеченские батальоны объявлен на фоне угроз 
Кадырова адом за отказ ехать на Украину [Verkündung der Anwerbung in tschetschenische Ba­
taillone - Kadyrow droht denjenigen mit der Hölle, die nicht in die Ukraine wollen], https://www.kavk
az-uzel.eu/articles/379227, Zugriff 13.11.2023
■ KR - Kawkas.Realii (22.1.2024): Большинство дел в отношении военных из Чечни в 2023 го­
ду – о побегах со службы [Mehrheit der Fälle von Soldaten aus Tschetschenien 2023 - betrifft 
Dienstverweigerung], https://www.kavkazr.com/a/boljshinstvo-del-v-otnoshenii-voennyh-iz-chechni
-v-2023-godu-o-pobegah-so-sluzhby/32786771.html , Zugriff 26.1.2024
■ KR - Kawkas.Realii (23.11.2023): Волгоградка попросила министра обороны РФ отпустить ее 
раненого мужа с войны на операцию [Wolgograderin bat Verteidigungsminister der RF, ihren 
verwundeten Ehemann für Operation aus Krieg zu entlassen], https://www.kavkazr.com/a/volgogra
dka-poprosila-ministra-oborony-rf-otpustitj-ee-ranenogo-muzha-s-voyny-na-operatsiyu/32697072
.html, Zugriff 11.1.2024
■ KR - Kawkas.Realii (15.10.2023): „ Госуслуги“ призывают россиян записываться в „ университет 
спецназа“ в Гудермесе [„ Gosuslugi“ fordert Russen auf, sich an „ Universität für Spezialkräfte“ in 
Gudermes einzuschreiben], https://www.kavkazr.com/a/gosuslugi-prizyvayut-rossiyan-zapisyvatjs
ya-v-universitet-spetsnaza-v-gudermese/32638077.html , Zugriff 9.11.2023
■ KR - Kawkas.Realii (11.10.2023): Кадыров призвал жителей Чечни отправлять сыновей на войну. 
Он назвал это „ проверкой“ [Kadyrow rief Bewohner Tschetscheniens dazu auf, Söhne in den Krieg 
zu schicken. Er nannte das „ Prüfung“], https://www.kavkazr.com/a/ramzan-kadyrov-prizval-zhitele
55
61

y-chechni-otpravlyatj-synovey-na-voynu-protiv-ukrainy-on-nazval-eto-proverkoy-/32633073.html , 
Zugriff 9.11.2023
■ KR - Kawkas.Realii (9.8.2023): Урок всем несогласным? Родственников критиков Кадырова 
насильно отправляют на войну в Украину [Lektion für alle Nichteinverstandenen? Verwandte von 
Kadyrows Kritikern werden gewaltsam in Ukraine-Krieg verbracht], https://www.kavkazr.com/a/urok
-vsem-nesoglasnym-rodstvennikov-kritikov-kadyrova-nasiljno-otpravlyayut-na-voynu-v-ukrainu-/32
541042.html, Zugriff 9.11.2023
■ KR - Kawkas.Realii (7.8.2023): В Чечне принудительно отправили на войну родственников оп­
позиционеров Янгулбаевых [In Tschetschenien schickte man zwangsweise in den Krieg Verwandte 
von Oppositionellen der Familie Jangulbaew], https://www.kavkazr.com/a/v-chechne-prinuditeljno
-otpravili-na-voynu-rodstvennikov-oppozitsionerov-yangulbaevyh/32538036.html , Zugriff 9.11.2023
■ KR - Kawkas.Realii (4.8.2023): Разовая выплата в Чечне участникам войны в Украине – одна 
из самых высоких в стране [Einmalzahlung in Tschetschenien an Ukraine-Kriegsteilnehmer - eine 
der höchsten im Land], https://www.kavkazr.com/a/razovaya-vyplata-v-chechne-uchastnikam-voy
ny-v-ukraine-odna-iz-samyh-vysokih-v-strane/32534520.html , Zugriff 10.11.2023
■ KR - Kawkas.Realii (29.6.2023): Половина средств „ университета спецназа“ в Чечне посту­
пает от структур приближенного к Кадырову бизнесмена [Hälfte der Mittel der „ Universität für 
Spezialkräfte“ kommt von Strukturen eines Kadyrow nahestehenden Geschäftsmannes], https:
//www.kavkazr.com/a/polovina-sredstv-universiteta-spetsnaza-v-chechne-postupaet-ot-str
uktur-priblizhennogo-k-kadyrovu-biznesmena/32482593.html , Zugriff 9.11.2023
■ KR - Kawkas.Realii (8.6.2023): Правозащитники рассказали о принудительной отправке чечен­
цев на войну против Украины [Menschenrechtsverteidiger erzählten über Zwangsverschickung 
von Tschetschenen in den Krieg gegen Ukraine], https://www.kavkazr.com/a/pravozaschitniki-ras
skazali-o-prinuditeljnoy-otpravke-chechentsev-na-voynu-protiv-ukrainy-/32450297.html , Zugriff 
13.11.2023
■ KR - Kawkas.Realii (2.3.2023): Кадыров призвал ввести военное положение и „ привлечь к ответу 
семьи“ после событий на Брянщине [Kadyrow rief dazu auf, Kriegsrecht einzuführen und nach 
Ereignissen in Brjansk „ die Familien zur Verantwortung zu ziehen“], https://www.kavkazr.com/a/ka
dyrov-prizval-vvesti-voennoe-polozhenie-posle-sobytiy-v-bryanskoy-oblasti-i-privlechj-k-otvetu-s
emji-/32296290.html, Zugriff 9.11.2023
■ KR - Kawkas.Realii (18.2.2023): Задержание гея из Чечни и бизнес кадыровцев на войне. Итоги 
недели [Festnahme eines Homosexuellen aus Tschetschenien und Kriegsgewerbe der Kadyrowzy. 
Wochenbilanz], https://www.kavkazr.com/a/zaderzhanie-geya-iz-chechni-i-biznes-kadyrovtsev-n
a-voyne-itogi-nedeli/32274237.html , Zugriff 13.11.2023
■ KR - Kawkas.Realii (31.12.2022): Сбежавшего из воинской части контрактника в Чечне осудили 
на полгода [Halbes Jahr Freiheitsstrafe durch Gericht in Tschetschenien für Vertragssoldat, der aus 
Militäreinheit davonlief], https://www.kavkazr.com/a/sbezhavshiy-iz-voinskoy-chasti-kontraktnik-v-c
hechne-poluchil-polgoda/32202186.html, Zugriff 17.1.2024
■ Nowaja gaseta/Milaschina - Nowaja gaseta (Herausgeber), Milaschina, Elena (Autor) (29.9.2022): 
«Не хочу, чтобы враг разрушил Грозный» [„ Ich will nicht, dass Feind Grosnyj zerstört“], https:
//novayagazeta.ru/articles/2022/09/29/ne-khochu-chtoby-vrag-razrushil-groznyi-media , Zugriff 
8.2.2024
■ ÖB Moskau - Österreichische Botschaft Moskau [Österreich] (21.2.2024): Auskunft der Botschaft, 
per E-Mail
■ ÖB Moskau - Österreichische Botschaft Moskau [Österreich] (25.1.2023): Auskunft der Botschaft, 
per E-Mail
■ OFPRA - Amt zum Schutz von Flüchtlingen und Staatenlosen [Frankreich] (25.8.2023): Fédération 
de Russie: Le recrutement de femmes en Tchétchénie en lien avec la guerre en Ukraine [Russische 
Föderation: Rekrutierung von Frauen in Tschetschenien in Verbindung mit dem Ukraine-Krieg], https:
//ofpra.gouv.fr/libraries/pdf.js/web/viewer.html?file=/sites/default/files/ofpra_flora/2308_rus_femme_
mobilisationtchetchenie_160226_web.pdf, Zugriff 23.2.2024
■ SOS-NK - SOS Nordkaukasus (8.6.2023): «Людей просто ставили перед выбором: или огромный 
срок, или езжай в Украину». Как Кадыров отправляет чеченцев на войну [„ Leute wurden einfach 
vor Wahl gestellt: entweder gewaltige Haftstrafe, oder fahre in die Ukraine“. Wie Kadyrow Tsche­
tschenen in den Krieg schickt], https://sksos.org/chechentsy-na-voyne-v-ukraine , Zugriff 10.11.2023
■ TH - Tschetschenien Heute [Russland] (23.9.2024): Кадыров подписал указ о выплате 400 тысяч 
рублей контрактникам [Kadyrow unterzeichnete Erlass (Ukas) zur Auszahlung von RUB 400.000 
an Vertragssoldaten], https://chechnyatoday.com/news/378620, Zugriff 4.12.2024
56
62

■ VQ RUSS2 - Vertrauliche Quelle 2 (23.1.2024): Informationen, die einem schriftlichen Bericht der 
vertraulichen Quelle entnommen wurden
■ WG - Wichtige Geschichten (29.6.2023): Российских добровольцев для войны в Украине готовят 
на деньги чеченского олигарха Мовсади Альвиева [Russische Freiwillige für Ukraine-Krieg werden 
mit Geld des tschetschenischen Oligarchen Mowsadi Alwiew ausgebildet], https://istories.media/n
ews/2023/06/29/rossiiskikh-dobrovoltsev-dlya-voini-v-ukraine-gotovyat-na-dengi-chechenskogo-o
ligarkha-movsadi-alvieva, Zugriff 9.11.2023
10.5 Rekrutierung Strafgefangener
Letzte Änderung 2024-12-16 06:05
Das Verteidigungsministerium rekrutiert Strafgefangene (VQ RUSS1 4.12.2023) und stellte 
diesen bislang als Gegenleistung für einen Ukraine-Kriegseinsatz eine Begnadigung (ISW 
20.9.2023; vgl. EUAA 16.12.2022a) sowie Geld in Aussicht (EUAA 16.12.2022a). Anstatt Be­
gnadigungen ist man nun dazu übergegangen, kampfwilligen Strafgefangenen eine bedingte 
Freiheitsstrafe zu gewähren. Für Strafgefangene gelten jetzt an der Front dieselben Bedin­
gungen wie für Vertragssoldaten. Der Kriegseinsatz der ehemaligen Strafgefangenen endet 
somit erst mit dem Ende des Ukraine-Kriegs (BBC 25.1.2024). Früher war der Kriegseinsatz der 
Strafgefangenen durch Halbjahresverträge zeitlich begrenzt. Die Behörden wenden regelmäßig 
Zwangsmaßnahmen an, um Strafgefangene zur Unterzeichnung von Verträgen zu bewegen 
(ISW 25.1.2024). Gemäß dem föderalen Mobilisierungsgesetz sind unter anderem folgende 
Straftäter von einer Mobilisierung ausgenommen: Terroristen; Geiselnehmer; Mitglieder illegaler 
bewaffneter Vereinigungen; Staatsverräter; Spione; Personen, welche in einen bewaffneten 
Aufstand oder in extremistische Tätigkeiten verwickelt waren; Saboteure; und Personen, die 
Minderjährige sexuell missbraucht haben (FGMB RUSS 23.3.2024).
Quellen
■ BBC - British Broadcasting Corporation (25.1.2024): «Всё, как у контрактников, но помилования 
уже нет». Что ждет заключенных, которые сейчас едут воевать в Украину [„Alles wie bei Ver­
tragssoldaten, aber keine Begnadigung mehr“. Was erwartet Strafgefangene, die jetzt in die Ukraine 
zum Kämpfen fahren], https://www.bbc.com/russian/articles/clev58319pvo, Zugriff 5.2.2024
■ EUAA - European Union Agency for Asylum (16.12.2022a): The Russian Federation - Military service, 
https://euaa.europa.eu/sites/default/files/publications/2022-12/2022_EUAA_COI_Russia_Military_
Service.pdf, Zugriff 9.11.2023
■ FGMB RUSS - Föderales Gesetz zur Mobilisierung [Russland] (23.3.2024): Федеральный закон 
(N 31-ФЗ): О мобилизационной подготовке и мобилизации в Российской Федерации [Föderales 
Gesetz: Über die Mobilisierungsvorbereitung und Mobilisierung in der Russischen Föderation], https:
//www.consultant.ru/document/cons_doc_LAW_13454, Zugriff 28.11.2024
■ ISW - Institute for the Study of War (25.1.2024): Russian Offensive Campaign Assessment, https://
www.understandingwar.org/sites/default/files/Russian Offensive Campaign Assessment, January 25, 
2024 (PDF).pdf, Zugriff 1.2.2024
■ ISW - Institute for the Study of War (20.9.2023): Russian Offensive Campaign Assessment, https://
www.understandingwar.org/sites/default/files/Sept 20 Russian Offensive Campaign Assessment 
PDF.pdf, Zugriff 28.12.2023
■ VQ RUSS1 - Vertrauliche Quelle 1 (4.12.2023): Informationen, die einem Vortrag der vertraulichen 
Quelle entnommen wurden
57
63

10.6 Irreguläre Kampfverbände (private Militärunternehmen usw.)
Letzte Änderung 2024-06-11 13:28
Am Ukraine-Krieg nehmen auf russischer Seite folgende Gruppierungen teil:
• reguläre russische Streitkräfte (VMR RUSS 2.2.2024);
• irreguläre Formationen wie beispielsweise private Militärunternehmen und Freiwilligenver­
bände (ISW 16.12.2023);
• die Nationalgarde (Iswestija 21.1.2024)
Dutzende Söldnereinheiten, die von großen russischen Firmen finanziert werden, befinden sich 
als Kämpfer in der Ukraine (WG 4.3.2024). Laut der russischen Verfassung ist die Gründung be­
waffneter Formationen verboten (Verfassung RUSS 6.10.2022). Die russische Militärführung ist 
bestrebt, Kontrolle über die irregulären Formationen auszuüben (ISW 30.12.2023). Bis Juli 2023 
hatten die Freiwilligeneinheiten einen Vertrag mit dem Verteidigungsministerium abzuschließen 
(VMR RUSS 10.6.2023).
Die sogenannte Wagner-Gruppe, ein privates Militärunternehmen, zog sich im Juni 2023 aus 
der Ukraine zurück (KR 6.11.2023; vgl. MoD@DefenceHQ 29.9.2023) - wegen Meinungsver­
schiedenheiten zwischen dem Wagner-Anführer Ewgenij Prigoschin und dem Verteidigungsmi­
nisterium. Nach dem bewaffneten Aufstand der Wagner-Gruppe vom Juni 2023 (KR 6.11.2023) 
löste sich diese faktisch auf (KR 6.11.2023; vgl. ISW 22.10.2023). Die Führungsriege der Wag­
ner-Gruppe, darunter Ewgenij Prigoschin, kam bei einem Flugzeugabsturz nahe Moskau am 
23.8.2023 ums Leben (BBC 27.8.2023). Zwischenzeitlich wurde die Wagner-Gruppe in die 
Kommandostruktur der russischen Nationalgarde eingegliedert (MoD@DefenceHQ 23.11.2023). 
Einige frühere Mitglieder der Gruppe kämpfen nun für verschiedene prorussische Einheiten 
(MoD@DefenceHQ 29.9.2023). Das Verteidigungsministerium ist um die Rekrutierung von Wag­
ner-Kämpfern bemüht (ISW 15.11.2023). Gemäß dem tschetschenischen Republiksoberhaupt 
Ramsan Kadyrow sind mehr als 170 frühere Wagner-Kämpfer in die tschetschenische Sonder­
einheit Achmat eingetreten (KK 31.10.2023).
Die Grenze zwischen Söldnertruppen, sogenannten Freiwilligen und der regulären Armee ist im 
Krieg in der Ukraine verschwommen (DW 27.6.2023).
Quellen
■ BBC - British Broadcasting Corporation (27.8.2023): Wagner boss Prigozhin confirmed dead in plane 
crash - Moscow, https://www.bbc.com/news/world-europe-66632924, Zugriff 11.1.2024
■ DW - Deutsche Welle (27.6.2023): Nicht nur Wagner: Russische Privatarmeen in der Ukraine, https://
www.dw.com/de/nicht-nur-die-wagner-gruppe-russische-privatarmeen-in-der-ukraine/a-66030169 , 
Zugriff 2.2.2024
■ ISW - Institute for the Study of War (30.12.2023): Russian Offensive Campaign Assessment, https://
www.understandingwar.org/sites/default/files/Russian Offensive Campaign Assessment, December 
30, 2023 PDF.pdf, Zugriff 3.1.2024
■ ISW - Institute for the Study of War (16.12.2023): Russian Offensive Campaign Assessment, https:
//www.criticalthreats.org/analysis/russian-offensive-campaign-assessment-december-16-2023 , 
Zugriff 2.1.2024
58
64

■ ISW - Institute for the Study of War (15.11.2023): Russian Offensive Campaign Assessment, https://
www.understandingwar.org/sites/default/files/Nov 15 Russian Offensive Campaign Assessment 
PDF.pdf, Zugriff 9.1.2024
■ ISW - Institute for the Study of War (22.10.2023): Russian Offensive Campaign Assessment, https://
www.understandingwar.org/sites/default/files/Oct 22 Russian Offensive Campaign Assessment 
PDF.pdf, Zugriff 17.1.2024
■ Iswestija - Iswestija (21.1.2024): Росгвардия с начала СВО обезвредила более 320 тыс. взры­
воопасных предметов [Rosgwardija entschärfte seit Beginn der speziellen Militäroperation mehr 
als 320.000 Sprengkörper], https://iz.ru/1637338/2024-01-21/rosgvardiia-s-nachala-svo-obezvredi
la-bolee-320-tys-vzryvoopasnykh-predmetov , Zugriff 2.2.2024
■ KK - Kaukasischer Knoten (31.10.2023): Военные эксперты оценили пополнение „ Ахмата“
бывшими вагнеровцами [Militärexperten bewerteten Aufstockung von „Achmat“ durch frühere 
Wagner-Mitglieder], https://www.kavkaz-uzel.eu/articles/393935, Zugriff 10.11.2023
■ KR - Kawkas.Realii (6.11.2023): Кадыров отчитался о боевой подготовке поступивших в „ Ахмат“
бывших наемников ЧВК „ Вагнер“ [Kadyrow berichtete über Kampfausbildung der in „Achmat“
eingetretenen früheren Söldner des privaten Militärunternehmens „ Wagner“], https://www.kavkazr.
com/a/kadyrov-otchitalsya-o-boevoy-podgotovke-postupivshih-v-ahmat-byvshih-naemnikov-chv
k-vagner-/32673493.html, Zugriff 11.1.2024
■ MoD@DefenceHQ - Ministry of Defence - @DefenceHQ [United Kingdom] (23.11.2023): Defence 
Intelligence Update on Ukraine [benutzergenerierter Inhalt], https://twitter.com/DefenceHQ/status/1
727599768531050755/photo/1, Zugriff 2.1.2024
■ MoD@DefenceHQ - Ministry of Defence - @DefenceHQ [United Kingdom] (29.9.2023): Defence 
Intelligence Update on Ukraine [benutzergenerierter Inhalt], https://twitter.com/DefenceHQ/status/1
707633440760189266/photo/1, Zugriff 17.1.2024
■ Verfassung RUSS - Verfassung [Russland] (6.10.2022): Конституция РФ с изменениями 2022 
года [Verfassung der RF mit Änderungen des Jahres 2022], http://duma.gov.ru/news/55446, Zugriff 
27.2.2024
■ VMR RUSS - Verteidigungsministerium [Russland] (2.2.2024): Сводка Министерства обороны 
Российской Федерации о ходе проведения специальной военной операции (по состоянию на 
02 февраля 2024 г.) [Bericht des Verteidigungsministeriums der Russischen Föderation über den 
Verlauf der speziellen Militäroperation (Stand 02. Februar 2024)], https://z.mil.ru/spec_mil_oper/n
ews/more.htm?id=12498705@egNews, Zugriff 2.2.2024
■ VMR RUSS - Verteidigungsministerium [Russland] (10.6.2023): Заместитель Министра обороны 
России Николай Панков провел селекторное совещание по вопросам комплектования ВС 
РФ военнослужащими по контракту [Stellvertretender Verteidigungsminister Russlands Nikolaj 
Pankow führte Telefonkonferenz zu Fragen der Aufstockung der Streitkräfte der RF durch Vertrags­
militärbedienstete], https://function.mil.ru/news_page/person/more.htm?id=12470053@egNews , 
Zugriff 11.1.2024
■ WG - Wichtige Geschichten (4.3.2024): Братья Ротенберги создают свою частную армию из ЧВК 
футбольных фанатов [Brüder Rotenberg gründen ihre Privatarmee aus privatem Militärunterneh­
men, das aus Fußballfans besteht], https://storage.googleapis.com/istories/stories/2024/03/04/esp
aniola/index.html, Zugriff 12.3.2024
10.7 Wehr-/Kriegsdienstverweigerung/Desertion
Letzte Änderung 2024-12-16 07:24
Desertion
Gemäß dem russischen Strafgesetzbuch bedeutet Desertion das eigenmächtige Verlassen der 
Militäreinheit oder des Dienstorts mit dem Ziel, dem Wehrdienst zu entgehen. Desertion wird 
mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sieben Jahren geahndet. Ersttäter können sich der straf­
rechtlichen Verantwortung entziehen, wenn die Desertion Folge schwieriger Umstände war. 
Desertion mit einer Waffe sowie die Desertion einer Personengruppe ziehen eine Freiheits­
strafe von bis zu zehn Jahren nach sich. Desertion während einer Mobilmachung, während 
59
65

Kriegsrecht herrscht, zu Kriegszeiten, im Rahmen bewaffneter Konflikte oder Kampfhandlungen 
wird mit einer Freiheitsstrafe von fünf bis fünfzehn Jahren geahndet (StGB RUSS 9.11.2024). 
Desertion ist schwer beweisbar (VQ RUSS1 4.12.2023; vgl. Moscow Times 4.12.2023), da sie 
im Gegensatz zu anderen Formen der Kriegsdienstverweigerung mit der Absicht verbunden 
ist, für immer dem Militärdienst den Rücken zu kehren (KK 26.12.2023; vgl. BOGMS RUSS 
18.5.2023). Um als Desertion im Sinne des Strafgesetzbuches gelten zu können, ist Vorsatz 
erforderlich (ÖB Moskau 21.2.2024). Eine Desertion kann nur dann begangen werden, wenn 
bereits aktiver Wehrdienst geleistet wird. Eine Nichtbefolgung eines Einberufungsbefehls stellt 
daher nie eine Desertion dar (ÖB Moskau 9.2.2024). Deserteure können Wehrdienstleistende, 
Vertragssoldaten sowie Reservisten sein. Die bloße Ausreise eines Reservisten ohne Einberu­
fungsbefehl stellt keine Desertion im Sinne des Strafgesetzbuches dar (ÖB Moskau 21.2.2024). 
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben sind russische Staatsbürger jedoch zu einer Meldung an 
die Behörden verpflichtet, wenn sie für mehr als sechs Monate aus der Russischen Föderation 
ausreisen oder in die Russische Föderation einreisen (FGWW RUSS 2.10.2024). Das Ausrei­
serecht russischer Staatsbürger, die zum Wehrdienst einberufen wurden, darf vorübergehend 
eingeschränkt werden (bis zur Beendigung des Wehrdienstes) (FGAE RUSS 8.8.2024).
Reservisten können von Militärkommissariaten zu militärischen Übungen einberufen werden. 
Haben einberufene Reservisten an einer militärischen Übung noch nicht teilgenommen und 
erscheinen sie (ohne gerechtfertigten Grund) nicht zur Übung, so liegt keine Desertion vor, 
sondern eine Verwaltungsübertretung. Haben hingegen einberufene Reservisten an der mili­
tärischen Übung bereits teilgenommen und erscheinen sie nicht zum weiteren Dienst mit dem 
Vorsatz, sich auf Dauer dem Militär zu entziehen, liegt Desertion gemäß dem Strafgesetzbuch 
vor (ÖB Moskau 21.2.2024).
Es wird über tschetschenische Einheiten in der Ukraine berichtet, welche als sogenannte 
Sperrtrupps eingesetzt werden, um russische Deserteure aufzuhalten (ISW 11.9.2023; vgl. KR 
18.12.2023, VQ RUSS2 23.1.2024).
Andere Formen der Wehr-/Kriegsdienstverweigerung
Das Strafgesetzbuch enthält mehrere Paragrafen, welche verschiedene Formen von Wehr-
/Kriegsdienstverweigerung unter Strafe stellen (StGB RUSS 9.11.2024):
• § 328 StGB: Die Verweigerung der Wehrdiensteinberufung zieht folgende Strafen nach 
sich: Geldstrafen von bis zu RUB 200.000 [ca. EUR 1.930] oder in der Höhe von bis zu 18 
Monatseinkommen, Zwangsarbeit von bis zu zwei Jahren, Arrest von bis zu sechs Monaten 
oder Freiheitsentzug von bis zu zwei Jahren.
• § 332 StGB: Wer in Zeiten des Kriegsrechts, zu Kriegszeiten, im Rahmen von Kampfhand­
lungen oder bewaffneten Konflikten den Befehl eines Vorgesetzten nicht befolgt und die 
Teilnahme an Kriegs- oder Kampfhandlungen verweigert, wird mit Freiheitsentzug von zwei 
bis drei Jahren bestraft. Sind die Taten nach § 332 mit schwerwiegenden Folgen verbunden, 
zieht dies eine Freiheitsstrafe von drei bis zehn Jahren nach sich.
60
66

• § 333 StGB: Auflehnung gegen einen Vorgesetzten, verbunden mit Gewalt oder einer Ge­
waltandrohung, während einer Mobilmachung, während Kriegsrecht herrscht, zu Kriegszei­
ten, im Rahmen bewaffneter Konflikte oder Kampfhandlungen wird mit einer Freiheitsstrafe 
von fünf bis fünfzehn Jahren geahndet.
• § 334 StGB: Gewaltanwendung gegen einen Vorgesetzten während einer Mobilmachung, 
während Kriegsrecht herrscht, zu Kriegszeiten, im Rahmen bewaffneter Konflikte oder 
Kampfhandlungen wird mit einer Freiheitsstrafe von fünf bis fünfzehn Jahren geahndet.
• § 337 StGB: Einberufene oder Vertragssoldaten, welche während einer Mobilmachung, wäh­
rend Kriegsrecht herrscht, zu Kriegszeiten, im Rahmen bewaffneter Konflikte oder Kampf­
handlungen die Militäreinheit oder den Dienstort eigenmächtig verlassen und für eine Dauer 
von mehr als zwei Tagen bis max. zehn Tagen ungerechtfertigt nicht zum Dienst erscheinen, 
werden mit Freiheitsentzug von bis zu fünf Jahren bestraft. Einberufene oder Vertragssolda­
ten, welche während einer Mobilmachung, während Kriegsrecht herrscht, zu Kriegszeiten, 
im Rahmen bewaffneter Konflikte oder Kampfhandlungen die Militäreinheit oder den Dienst­
ort eigenmächtig verlassen und für eine Dauer von mehr als einem Monat ungerechtfertigt 
nicht zum Dienst erscheinen, werden mit Freiheitsentzug von fünf bis zehn Jahren bestraft. 
Ersttäter können sich der strafrechtlichen Verantwortung entziehen, wenn die Tat Folge 
schwieriger Umstände war. Reservisten sind während Militärübungen strafrechtlich für Ta­
ten nach diesem Paragrafen (§ 337) verantwortlich.
• § 339 StGB: Wehrdienstverweigerung durch Betrug (Vortäuschung einer Krankheit, Selbst­
verletzung, Selbstverstümmelung, Fälschung von Dokumenten usw.) wird folgendermaßen 
geahndet: Wehrdienstbeschränkung von bis zu einem Jahr, Arrest von bis zu sechs Mo­
naten oder Disziplinarhaft (Inhaftierung in einer militärischen Disziplinareinheit) von bis zu 
einem Jahr. Dieselbe Tat (jedoch mit dem Ziel, sich gänzlich den militärischen Pflichten zu 
entziehen) zieht eine Freiheitsstrafe von bis zu sieben Jahren nach sich. Taten gemäß § 
339 StGB, die während einer Mobilmachung, während Kriegsrecht herrscht, zu Kriegszei­
ten, während bewaffneter Konflikte oder Kampfhandlungen begangen wurden, ziehen eine 
Freiheitsstrafe von fünf bis zehn Jahren nach sich. Zum oben verwendeten Begriff der Wehr­
dienstbeschränkung: Gemäß dem Strafgesetzbuch bedeutet Wehrdienstbeschränkung eine 
verminderte Besoldung sowie das Aussetzen dienstlicher Beförderungen.
• § 352.1 StGB: Wer sich freiwillig in Kriegsgefangenschaft begibt, wird mit Freiheitsentzug 
von drei bis zehn Jahren bestraft. Ersttäter können sich der strafrechtlichen Verantwortung 
entziehen, wenn sie Maßnahmen für ihre Befreiung ergriffen haben, zu ihrer Truppe oder 
Dienstort zurückgekehrt sind und wenn sie während der Kriegsgefangenschaft nicht andere 
Straftaten begangen haben.
Der oben dargestellte § 328 StGB bezieht sich gemäß dem Obersten Gerichtshof ausschließlich 
auf Personen, die zum Grundwehrdienst einberufen wurden (BOGPF RUSS 18.5.2023). Im 
Gegensatz zu mobilisierten Reservisten sind Grundwehrdiener bereits ab dem Augenblick eines 
ignorierten Einberufungsbefehls strafrechtlich belangbar. Mobilisierte Personen sind erst nach 
61
67

Registrierung bei der Rekrutierungsstelle und Zuordnung zu einer Militäreinheit strafrechtlich 
verantwortlich (MBZ 31.3.2023).
Als mildernde Umstände in Fällen der Kriegsdienstverweigerung werden ein der Straftat voran­
gegangener Ukraine-Kriegseinsatz sowie das Versprechen der Angeklagten, abermals in der 
Ukraine Kriegsdienst zu leisten, gewertet (KR 17.12.2023). Das Versprechen, sich erneut an 
die Front zu begeben, führt oft zu bedingten Haftstrafen, wodurch eine weitere Kriegsteilnah­
me unterstützt wird (KR 21.11.2023). Militärgerichtsverfahren enden kaum mit Freisprüchen, 
sondern hauptsächlich mit Schuldsprüchen (Moscow Times 4.12.2023). Da Gerichte nur einen 
geringen Teil ihrer Urteile veröffentlichen, gestaltet sich eine Gesamteinschätzung der Urteile 
schwierig (KR 15.6.2023). Gerichte führen Verfahren auch in absentia [d. h. Gerichtsverfahren 
in Abwesenheit des Angeklagten; Anm. der Staatendokumentation] (EUAA 17.2.2023).
Es wird über Fälle von Soldaten berichtet, welche vom russischen Militär wegen Befehlsver­
weigerung hingerichtet wurden. Weiters drohen russische Kommandanten mit der Hinrichtung 
ganzer Einheiten, so diese versuchen sollten, vor dem ukrainischen Beschuss zurückzuweichen 
(REU 27.10.2023). Das unabhängige russische Online-Medium Wjorstka berichtet über Fälle 
von Kriegsdienstverweigerern, welche zwangsweise an die Front in die Ukraine gebracht wurden 
(Wjorstka 3.6.2024). In Bezug auf den Umgang mit Personen, welche einen Einberufungsbefehl 
nicht befolgt haben, sind keine konkreten Fälle zu Haft mit Folter bekannt. Dies bedeutet jedoch 
nicht, dass es keine derartigen Fälle geben könnte (ÖB Moskau 13.11.2024).
Internationale und unabhängige russische Medien berichten über zahlreiche Fälle von Vertrags­
soldaten, welche die Entsendung in die Ukraine verweigern oder die Ukraine verlassen haben, 
um zu ihren Militäreinheiten in Russland zurückzukehren (EUAA 16.12.2022a). Über einen zah­
lenmäßigen Anstieg der Fälle von Personen, die einen Kriegseinsatz ablehnen, wird berichtet 
(Sib.R 4.9.2023; vgl. Moscow Times 4.12.2023). Es ist jedoch nicht möglich, genaue Zahlen in 
Bezug auf Desertion, Kriegsdienstverweigerung und Militärdienstentziehung zu erhalten (Con­
nection 8.10.2023).
Organisationen wie Idite lesom unterstützen Personen, die eine Kriegsteilnahme vermeiden 
wollen (Moscow Times 4.12.2023; vgl. IL o.D.).
Quellen
■ BOGMS RUSS - Beschluss des Obersten Gerichtshofs: Prüfung von Militärstrafsachen [Russland] 
(18.5.2023): Постановление Пленума Верховного Суда РФ (№ 11): О практике рассмотрения 
судами уголовных дел о преступлениях против военной службы [Beschluss des Plenums des 
Obersten Gerichtshofs der RF: Über die Praxis der gerichtlichen Prüfung von Militärstrafsachen], 
https://www.consultant.ru/document/cons_doc_LAW_447521, Zugriff 6.3.2024
■ BOGPF RUSS - Beschluss des Obersten Gerichtshofs: Prüfung von Fällen der Militärdienstein­
berufungsverweigerung [Russland] (18.5.2023): Постановление Пленума Верховного Суда РФ 
(№ 3): О практике рассмотрения судами уголовных дел об уклонении от призыва на военную 
службу и от прохождения альтернативной гражданской службы [Beschluss des Plenums des 
Obersten Gerichtshofs der RF: Über die Praxis der gerichtlichen Prüfung von Strafsachen be­
treffend Militärdiensteinberufungsverweigerung und Verweigerung der Zivildienstableistung], https:
//www.consultant.ru/document/cons_doc_LAW_76081, Zugriff 26.2.2024
62
68

Go to next pages