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Kriegsrecht herrscht, zu Kriegszeiten, im Rahmen bewaffneter Konflikte oder Kampfhandlungen 
wird mit einer Freiheitsstrafe von fünf bis fünfzehn Jahren geahndet (StGB RUSS 9.11.2024). 
Desertion ist schwer beweisbar (VQ RUSS1 4.12.2023; vgl. Moscow Times 4.12.2023), da sie 
im Gegensatz zu anderen Formen der Kriegsdienstverweigerung mit der Absicht verbunden 
ist, für immer dem Militärdienst den Rücken zu kehren (KK 26.12.2023; vgl. BOGMS RUSS 
18.5.2023). Um als Desertion im Sinne des Strafgesetzbuches gelten zu können, ist Vorsatz 
erforderlich (ÖB Moskau 21.2.2024). Eine Desertion kann nur dann begangen werden, wenn 
bereits aktiver Wehrdienst geleistet wird. Eine Nichtbefolgung eines Einberufungsbefehls stellt 
daher nie eine Desertion dar (ÖB Moskau 9.2.2024). Deserteure können Wehrdienstleistende, 
Vertragssoldaten sowie Reservisten sein. Die bloße Ausreise eines Reservisten ohne Einberu­
fungsbefehl stellt keine Desertion im Sinne des Strafgesetzbuches dar (ÖB Moskau 21.2.2024). 
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben sind russische Staatsbürger jedoch zu einer Meldung an 
die Behörden verpflichtet, wenn sie für mehr als sechs Monate aus der Russischen Föderation 
ausreisen oder in die Russische Föderation einreisen (FGWW RUSS 2.10.2024). Das Ausrei­
serecht russischer Staatsbürger, die zum Wehrdienst einberufen wurden, darf vorübergehend 
eingeschränkt werden (bis zur Beendigung des Wehrdienstes) (FGAE RUSS 8.8.2024).
Reservisten können von Militärkommissariaten zu militärischen Übungen einberufen werden. 
Haben einberufene Reservisten an einer militärischen Übung noch nicht teilgenommen und 
erscheinen sie (ohne gerechtfertigten Grund) nicht zur Übung, so liegt keine Desertion vor, 
sondern eine Verwaltungsübertretung. Haben hingegen einberufene Reservisten an der mili­
tärischen Übung bereits teilgenommen und erscheinen sie nicht zum weiteren Dienst mit dem 
Vorsatz, sich auf Dauer dem Militär zu entziehen, liegt Desertion gemäß dem Strafgesetzbuch 
vor (ÖB Moskau 21.2.2024).
Es wird über tschetschenische Einheiten in der Ukraine berichtet, welche als sogenannte 
Sperrtrupps eingesetzt werden, um russische Deserteure aufzuhalten (ISW 11.9.2023; vgl. KR 
18.12.2023, VQ RUSS2 23.1.2024).
Andere Formen der Wehr-/Kriegsdienstverweigerung
Das Strafgesetzbuch enthält mehrere Paragrafen, welche verschiedene Formen von Wehr-
/Kriegsdienstverweigerung unter Strafe stellen (StGB RUSS 9.11.2024):
• § 328 StGB: Die Verweigerung der Wehrdiensteinberufung zieht folgende Strafen nach 
sich: Geldstrafen von bis zu RUB 200.000 [ca. EUR 1.930] oder in der Höhe von bis zu 18 
Monatseinkommen, Zwangsarbeit von bis zu zwei Jahren, Arrest von bis zu sechs Monaten 
oder Freiheitsentzug von bis zu zwei Jahren.
• § 332 StGB: Wer in Zeiten des Kriegsrechts, zu Kriegszeiten, im Rahmen von Kampfhand­
lungen oder bewaffneten Konflikten den Befehl eines Vorgesetzten nicht befolgt und die 
Teilnahme an Kriegs- oder Kampfhandlungen verweigert, wird mit Freiheitsentzug von zwei 
bis drei Jahren bestraft. Sind die Taten nach § 332 mit schwerwiegenden Folgen verbunden, 
zieht dies eine Freiheitsstrafe von drei bis zehn Jahren nach sich.
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• § 333 StGB: Auflehnung gegen einen Vorgesetzten, verbunden mit Gewalt oder einer Ge­
waltandrohung, während einer Mobilmachung, während Kriegsrecht herrscht, zu Kriegszei­
ten, im Rahmen bewaffneter Konflikte oder Kampfhandlungen wird mit einer Freiheitsstrafe 
von fünf bis fünfzehn Jahren geahndet.
• § 334 StGB: Gewaltanwendung gegen einen Vorgesetzten während einer Mobilmachung, 
während Kriegsrecht herrscht, zu Kriegszeiten, im Rahmen bewaffneter Konflikte oder 
Kampfhandlungen wird mit einer Freiheitsstrafe von fünf bis fünfzehn Jahren geahndet.
• § 337 StGB: Einberufene oder Vertragssoldaten, welche während einer Mobilmachung, wäh­
rend Kriegsrecht herrscht, zu Kriegszeiten, im Rahmen bewaffneter Konflikte oder Kampf­
handlungen die Militäreinheit oder den Dienstort eigenmächtig verlassen und für eine Dauer 
von mehr als zwei Tagen bis max. zehn Tagen ungerechtfertigt nicht zum Dienst erscheinen, 
werden mit Freiheitsentzug von bis zu fünf Jahren bestraft. Einberufene oder Vertragssolda­
ten, welche während einer Mobilmachung, während Kriegsrecht herrscht, zu Kriegszeiten, 
im Rahmen bewaffneter Konflikte oder Kampfhandlungen die Militäreinheit oder den Dienst­
ort eigenmächtig verlassen und für eine Dauer von mehr als einem Monat ungerechtfertigt 
nicht zum Dienst erscheinen, werden mit Freiheitsentzug von fünf bis zehn Jahren bestraft. 
Ersttäter können sich der strafrechtlichen Verantwortung entziehen, wenn die Tat Folge 
schwieriger Umstände war. Reservisten sind während Militärübungen strafrechtlich für Ta­
ten nach diesem Paragrafen (§ 337) verantwortlich.
• § 339 StGB: Wehrdienstverweigerung durch Betrug (Vortäuschung einer Krankheit, Selbst­
verletzung, Selbstverstümmelung, Fälschung von Dokumenten usw.) wird folgendermaßen 
geahndet: Wehrdienstbeschränkung von bis zu einem Jahr, Arrest von bis zu sechs Mo­
naten oder Disziplinarhaft (Inhaftierung in einer militärischen Disziplinareinheit) von bis zu 
einem Jahr. Dieselbe Tat (jedoch mit dem Ziel, sich gänzlich den militärischen Pflichten zu 
entziehen) zieht eine Freiheitsstrafe von bis zu sieben Jahren nach sich. Taten gemäß § 
339 StGB, die während einer Mobilmachung, während Kriegsrecht herrscht, zu Kriegszei­
ten, während bewaffneter Konflikte oder Kampfhandlungen begangen wurden, ziehen eine 
Freiheitsstrafe von fünf bis zehn Jahren nach sich. Zum oben verwendeten Begriff der Wehr­
dienstbeschränkung: Gemäß dem Strafgesetzbuch bedeutet Wehrdienstbeschränkung eine 
verminderte Besoldung sowie das Aussetzen dienstlicher Beförderungen.
• § 352.1 StGB: Wer sich freiwillig in Kriegsgefangenschaft begibt, wird mit Freiheitsentzug 
von drei bis zehn Jahren bestraft. Ersttäter können sich der strafrechtlichen Verantwortung 
entziehen, wenn sie Maßnahmen für ihre Befreiung ergriffen haben, zu ihrer Truppe oder 
Dienstort zurückgekehrt sind und wenn sie während der Kriegsgefangenschaft nicht andere 
Straftaten begangen haben.
Der oben dargestellte § 328 StGB bezieht sich gemäß dem Obersten Gerichtshof ausschließlich 
auf Personen, die zum Grundwehrdienst einberufen wurden (BOGPF RUSS 18.5.2023). Im 
Gegensatz zu mobilisierten Reservisten sind Grundwehrdiener bereits ab dem Augenblick eines 
ignorierten Einberufungsbefehls strafrechtlich belangbar. Mobilisierte Personen sind erst nach 
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Registrierung bei der Rekrutierungsstelle und Zuordnung zu einer Militäreinheit strafrechtlich 
verantwortlich (MBZ 31.3.2023).
Als mildernde Umstände in Fällen der Kriegsdienstverweigerung werden ein der Straftat voran­
gegangener Ukraine-Kriegseinsatz sowie das Versprechen der Angeklagten, abermals in der 
Ukraine Kriegsdienst zu leisten, gewertet (KR 17.12.2023). Das Versprechen, sich erneut an 
die Front zu begeben, führt oft zu bedingten Haftstrafen, wodurch eine weitere Kriegsteilnah­
me unterstützt wird (KR 21.11.2023). Militärgerichtsverfahren enden kaum mit Freisprüchen, 
sondern hauptsächlich mit Schuldsprüchen (Moscow Times 4.12.2023). Da Gerichte nur einen 
geringen Teil ihrer Urteile veröffentlichen, gestaltet sich eine Gesamteinschätzung der Urteile 
schwierig (KR 15.6.2023). Gerichte führen Verfahren auch in absentia [d. h. Gerichtsverfahren 
in Abwesenheit des Angeklagten; Anm. der Staatendokumentation] (EUAA 17.2.2023).
Es wird über Fälle von Soldaten berichtet, welche vom russischen Militär wegen Befehlsver­
weigerung hingerichtet wurden. Weiters drohen russische Kommandanten mit der Hinrichtung 
ganzer Einheiten, so diese versuchen sollten, vor dem ukrainischen Beschuss zurückzuweichen 
(REU 27.10.2023). Das unabhängige russische Online-Medium Wjorstka berichtet über Fälle 
von Kriegsdienstverweigerern, welche zwangsweise an die Front in die Ukraine gebracht wurden 
(Wjorstka 3.6.2024). In Bezug auf den Umgang mit Personen, welche einen Einberufungsbefehl 
nicht befolgt haben, sind keine konkreten Fälle zu Haft mit Folter bekannt. Dies bedeutet jedoch 
nicht, dass es keine derartigen Fälle geben könnte (ÖB Moskau 13.11.2024).
Internationale und unabhängige russische Medien berichten über zahlreiche Fälle von Vertrags­
soldaten, welche die Entsendung in die Ukraine verweigern oder die Ukraine verlassen haben, 
um zu ihren Militäreinheiten in Russland zurückzukehren (EUAA 16.12.2022a). Über einen zah­
lenmäßigen Anstieg der Fälle von Personen, die einen Kriegseinsatz ablehnen, wird berichtet 
(Sib.R 4.9.2023; vgl. Moscow Times 4.12.2023). Es ist jedoch nicht möglich, genaue Zahlen in 
Bezug auf Desertion, Kriegsdienstverweigerung und Militärdienstentziehung zu erhalten (Con­
nection 8.10.2023).
Organisationen wie Idite lesom unterstützen Personen, die eine Kriegsteilnahme vermeiden 
wollen (Moscow Times 4.12.2023; vgl. IL o.D.).
Quellen
■ BOGMS RUSS - Beschluss des Obersten Gerichtshofs: Prüfung von Militärstrafsachen [Russland] 
(18.5.2023): Постановление Пленума Верховного Суда РФ (№ 11): О практике рассмотрения 
судами уголовных дел о преступлениях против военной службы [Beschluss des Plenums des 
Obersten Gerichtshofs der RF: Über die Praxis der gerichtlichen Prüfung von Militärstrafsachen], 
https://www.consultant.ru/document/cons_doc_LAW_447521, Zugriff 6.3.2024
■ BOGPF RUSS - Beschluss des Obersten Gerichtshofs: Prüfung von Fällen der Militärdienstein­
berufungsverweigerung [Russland] (18.5.2023): Постановление Пленума Верховного Суда РФ 
(№ 3): О практике рассмотрения судами уголовных дел об уклонении от призыва на военную 
службу и от прохождения альтернативной гражданской службы [Beschluss des Plenums des 
Obersten Gerichtshofs der RF: Über die Praxis der gerichtlichen Prüfung von Strafsachen be­
treffend Militärdiensteinberufungsverweigerung und Verweigerung der Zivildienstableistung], https:
//www.consultant.ru/document/cons_doc_LAW_76081, Zugriff 26.2.2024
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■ EUAA - European Union Agency for Asylum (17.2.2023): COI Query Response - The Russian 
Federation: Major developments in the Russian Federation in relation to political opposition and 
military service (1 November 2022 to 16 February 2023), https://www.ecoi.net/en/file/local/2087301
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itical_opposition_and_military_service.pdf, Zugriff 13.2.2024
■ EUAA - European Union Agency for Asylum (16.12.2022a): The Russian Federation - Military service, 
https://euaa.europa.eu/sites/default/files/publications/2022-12/2022_EUAA_COI_Russia_Military_
Service.pdf, Zugriff 9.11.2023
■ FGAE RUSS - Föderales Gesetz zur Aus- und Einreise [Russland] (8.8.2024): Федеральный закон 
(N 114-ФЗ): О порядке выезда из Российской Федерации и въезда в Российскую Федерацию 
[Föderales Gesetz: Über den Ablauf der Ausreise aus der Russischen Föderation und der Einreise 
in die Russische Föderation], https://www.consultant.ru/document/cons_doc_LAW_11376, Zugriff 
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■ FGWW RUSS - Föderales Gesetz zu Wehrpflicht und Wehrdienst [Russland] (2.10.2024): Федеральный 
закон (N 53-ФЗ): О воинской обязанности и военной службе [Föderales Gesetz: Über die Wehr­
pflicht und den Wehrdienst], https://www.consultant.ru/document/cons_doc_LAW_18260/ , Zugriff 
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■ KK - Kaukasischer Knoten (26.12.2023): Юристы поспорили о возможном наказании Сетракова 
[Juristen diskutierten über Setrakows mögliche Bestrafung], https://www.kavkaz-uzel.eu/articles/39
5663, Zugriff 8.2.2024
■ KR - Kawkas.Realii (18.12.2023): Би-би-си: потери элитной бригады морской пехоты в Украине 
в 4 раза больше, чем за 10 лет в Чечне [BBC: Verluste der Elitebrigade der Meeresinfanterie in 
Ukraine um viermal höher als im Laufe von 10 Jahren in Tschetschenien], https://www.kavkazr.com/
a/bi-bi-si-poteri-155-brigady-v-ukraine-v-4-raza-boljshe-chem-v-chechne/32735349.html , Zugriff 
15.1.2024
■ KR - Kawkas.Realii (17.12.2023): Военнослужащие южного округа получили по шесть лет за 
побеги из частей во время войны с Украиной [Militärbedienstete des südlichen Bezirks erhielten 
jeweils sechs Jahre für Verlassen der Einheiten während Ukraine-Kriegs], https://www.kavkazr.co
m/a/voennosluzhaschie-yuzhnogo-garnizona-poluchili-po-shestj-let-za-pobegi-iz-chastey-vo-vre
mya-voyny-s-ukrainoy/32734114.html , Zugriff 28.12.2023
■ KR - Kawkas.Realii (21.11.2023): Контрактники юга и Северного Кавказа получили реальные 
сроки за побеги из частей во время войны [Vertragssoldaten des Südens und des Nordkaukasus 
erhielten unbedingte Haftstrafen für Verlassen der Militäreinheiten während Kriegs], https://www.ka
vkazr.com/a/32693484.html, Zugriff 28.12.2023
■ KR - Kawkas.Realii (15.6.2023): Дальше расстрелы? Как военных из южных регионов судят 
за побег из части [Und dann Erschießungen? Wie Soldaten aus südlichen Regionen wegen 
Weglaufens aus Einheit verurteilt werden], https://www.kavkazr.com/a/daljshe-rasstrely-voe
nnyh-na-yuge-rossii-sazhayut-na-boljshie-sroki-za-pobeg-iz-chasti-/32460457.html , Zugriff 
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■ MBZ - Außenministerium der Niederlande [Niederlande] (31.3.2023): Country of origin information 
report Russian Federation, https://www.government.nl/binaries/government/documenten/directives/
2023/06/31/country-of-origin-information-report-russian-federation/EN COI Report Netherlands on 
Russian Federation March 2023.pdf, Zugriff 13.2.2024
■ Moscow Times - Moscow Times, The (4.12.2023): «Война, тюрьма или инвалидность». Число 
желающих дезертировать из российской армии подскочило почти вдвое [„ Krieg, Gefängnis oder 
Invalidität“. Anzahl derjenigen Personen, die aus russischer Armee zu desertieren wünschen, stieg 
um fast das Doppelte an], https://www.moscowtimes.ru/2023/12/04/voina-tyurma-ili-invalidnost
-chislo-zhelayuschih-dezertirovat-iz-rossiiskoi-armii-podskochilo-pochti-vdvoe-a115159 , Zugriff 
18.1.2024
■ ÖB Moskau - Österreichische Botschaft Moskau [Österreich] (13.11.2024): Auskunft der Botschaft, 
per E-Mail
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■ ÖB Moskau - Österreichische Botschaft Moskau [Österreich] (21.2.2024): Auskunft der Botschaft, 
per E-Mail
■ ÖB Moskau - Österreichische Botschaft Moskau [Österreich] (9.2.2024): Auskunft der Botschaft, per 
E-Mail
■ REU - Reuters (27.10.2023): White House: Russia is executing soldiers who refuse to follow orders, 
https://www.reuters.com/world/europe/white-house-russia-is-executing-soldiers-who-refuse-follo
w-orders-2023-10-26/ , Zugriff 5.1.2024
■ Sib.R - Sibir.Realii (4.9.2023): Как российских военных наказывают за „ самоволки“ во вре­
мя войны. Число дел растет с каждым месяцем [Wie russische Soldaten für „ eigenmächtige 
Abwesenheit“ zu Kriegszeiten bestraft werden. Anzahl der Fälle steigt mit jedem Monat], https://www.
sibreal.org/a/kak-rossiyskih-voennyh-nakazyvayut-za-samovolki-vo-vremya-voyny/32567022.html , 
Zugriff 18.1.2024
■ StGB RUSS - Strafgesetzbuch [Russland] (9.11.2024): Уголовный кодекс Российской Федерации 
(N 63-ФЗ) [Strafgesetzbuch der Russischen Föderation], https://www.consultant.ru/document/con
s_doc_LAW_10699, Zugriff 18.11.2024
■ VQ RUSS1 - Vertrauliche Quelle 1 (4.12.2023): Informationen, die einem Vortrag der vertraulichen 
Quelle entnommen wurden
■ VQ RUSS2 - Vertrauliche Quelle 2 (23.1.2024): Informationen, die einem schriftlichen Bericht der 
vertraulichen Quelle entnommen wurden
■ Wjorstka - Wjorstka (3.6.2024): «У него же должно быть право не воевать?» [„ Muss er denn nicht 
das Recht haben, nicht zu kämpfen?“], https://verstka.media/mobilizovannih-siloy-otpravlyayut-na-f
ront?tg_rhash=e3cfde4cb11dfb, Zugriff 6.12.2024
10.8 Wehrersatzdienst/Zivildienst
Letzte Änderung 2024-12-16 16:03
Das Recht auf einen zivilen Ersatzdienst (Zivildienst) aus Gewissens-, religiösen oder anderen 
Gründen wird durch die Verfassung garantiert (Verfassung RUSS 6.10.2022). Ein alternativer 
Zivildienst kann abgeleistet werden, falls der Wehrdienst gegen die persönliche (politische, pa­
zifistische) Überzeugung bzw. Glaubensvorschriften einer Person spricht (ÖB Moskau 1.7.2024) 
oder diese Person zu einem indigenen Volk gehört, dessen traditionelle Lebensweise dem 
Wehrdienst widerspricht (ÖB Moskau 1.7.2024; vgl. FGZD RUSS 4.8.2023). Die Zivildienstzeit 
beträgt 18 Monate als ziviles Personal bei den russischen Streitkräften, hingegen 21 Monate 
in anderen staatlichen Einrichtungen (VMR RUSS o.D.a; vgl. FGZD RUSS 4.8.2023). Jährlich 
wird eine Liste von Tätigkeiten, Berufen und Organisationen erstellt, in welchen die Ableistung 
eines alternativen Zivildiensts möglich ist (FAAB o.D.).
Anträge auf Zivildienstableistung sind beim örtlichen Militärkommissariat spätestens sechs Mo­
nate vor den jährlichen Einberufungsterminen zu stellen und müssen eine Begründung enthalten. 
Die Anträge werden von der Einberufungskommission geprüft (FGZD RUSS 4.8.2023). Wer be­
reits den Wehrdienst ableistet, darf keinen Antrag auf Wehrersatzdienst mehr stellen (EUAA 
16.12.2022a). Gemäß dem föderalen Gesetz „ Über den alternativen Zivildienst“ kommen für 
den alternativen Zivildienst nur männliche Staatsbürger im Alter zwischen 18 und 30 Jahren 
infrage, welche nicht der Reserve angehören (FGZD RUSS 4.8.2023). Mit Stand August 2024 
absolvierten laut Angaben des Föderalen Amts für Arbeit und Beschäftigung (Rostrud) 2.022 rus­
sische Staatsbürger einen alternativen Zivildienst. In Tschetschenien und Dagestan absolvierte 
gemäß dieser Statistik niemand den alternativen Zivildienst (FAAB 1.8.2024). Von Verletzungen 
des Rechts auf Wehrdienstverweigerung ist die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas 
betroffen (EBCO 12.5.2023; vgl. WHJW 21.3.2022). Lehnt die Einberufungskommission den 
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Antrag einer Person auf Zivildienstableistung ab, kann diese Entscheidung gerichtlich angefoch­
ten werden. Eine solche Anfechtung (Beschwerde) entfaltet bis zur rechtskräftigen gerichtlichen 
Klärung eine aufschiebende Wirkung (FGZD RUSS 4.8.2023).
Das Recht Zivildienstleistender auf Ausreise aus der Russischen Föderation darf gesetzlich 
vorübergehend beschränkt werden. Diese Beschränkung gilt bis zur Beendigung des Wehr­
ersatzdiensts. Die betreffende Person hat für den Zeitraum der Ausreisebeschränkung ihren 
Reisepass bei der Behörde, die den Reisepass ausgestellt hat, abzugeben bzw. in Verwahrung 
zu geben (FGAE RUSS 8.8.2024). Ein Reisepass, welcher ohne stichhaltige Gründe innerhalb 
der vorgegebenen Frist nicht in Verwahrung gegeben wird, verliert seine Gültigkeit und kann an 
der Grenze beschlagnahmt werden (RS 11.12.2023).
Die Verweigerung der Zivildienstableistung zieht gemäß dem Strafgesetzbuch folgende Strafen 
nach sich: Geldstrafen von bis zu RUB 80.000 [ca. EUR 772] oder in der Höhe von bis zu sechs 
Monatseinkommen, bis zu 480 Stunden Pflichtarbeiten oder Arrest von bis zu sechs Monaten 
(StGB RUSS 9.11.2024).
Wehrersatzdienst in Verbindung mit Mobilmachung
Wer den alternativen Zivildienst abgeleistet hat, zählt zur Reserve (FGWW RUSS 2.10.2024) 
und darf somit mobilisiert werden, so kein Recht auf einen Mobilisierungsaufschub besteht 
(FGMB RUSS 23.3.2024). Ehemalige Zivildiener unterliegen den allgemeinen Mobilisierungs­
vorschriften, das Verteidigungsministerium entscheidet über ihre Mobilisierung (ÖB Moskau 
1.7.2024). Personen, die den Zivildienst abgeleistet haben, sind von Militärübungen befreit 
(FGWW RUSS 2.10.2024). Gemäß dem Mobilisierungsgesetz ist bei Verkündung einer Mobil­
machung die Fortsetzung des zivilen Ersatzdienstes in Einrichtungen der russischen Streitkräfte 
sowie in anderen militärischen Einrichtungen gestattet. Staatsbürger, welche zu Zeiten einer 
Mobilmachung den zivilen Ersatzdienst in nichtmilitärischen Einrichtungen absolvieren, können 
als ziviles Personal in Einrichtungen der russischen Streitkräfte sowie in anderen militärischen 
Einrichtungen zum Einsatz kommen (FGMB RUSS 23.3.2024). Militärkommissariate und Ge­
richte lehnen Anträge von Personen, die für einen Ukraine-Einsatz eingezogen worden sind und 
stattdessen Zivildienst leisten wollen, routinemäßig ab. Zur Begründung heißt es (AI 28.3.2023; 
vgl. Forum 9.10.2023), dass keine spezifischen gesetzlichen Zivildienstregelungen in Zeiten 
einer Teilmobilmachung existieren (AI 28.3.2023; vgl. FH 24.5.2023, Forum 9.10.2023). Gemäß 
Medienberichten vom November 2023 hat der Oberste Gerichtshof einem Mobilisierten das 
Recht auf Ableistung eines alternativen Zivildienstes zugesprochen. Der Betreffende hatte sich 
auf seinen Glauben berufen (BAMF 27.11.2023; vgl. Meduza 23.11.2023).
Quellen
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der Menschenrechte; Russland 2022, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089408.html , Zugriff 
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ngnotes-kw48-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=3, Zugriff 26.2.2024
■ EBCO - European Bureau for Conscientious Objection (12.5.2023): Annual Report on Conscientious 
Objection to Military Service in Europe 2022/23, https://ebco-beoc.org/sites/ebco-beoc.org/files/atta
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■ EUAA - European Union Agency for Asylum (16.12.2022a): The Russian Federation - Military service, 
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гражданская служба [Alternativer Zivildienst], https://rostrud.gov.ru/rostrud/deyatelnost/?CAT_ID
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граждан, проходящих альтернативную гражданскую службу (по состоянию на 01.08.2024 г.) 
[Anzahl von Bürgern, die alternativen Zivildienst leisten], https://rostrud.gov.ru/upload/iblock/0b9/pri
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■ FGAE RUSS - Föderales Gesetz zur Aus- und Einreise [Russland] (8.8.2024): Федеральный закон 
(N 114-ФЗ): О порядке выезда из Российской Федерации и въезда в Российскую Федерацию 
[Föderales Gesetz: Über den Ablauf der Ausreise aus der Russischen Föderation und der Einreise 
in die Russische Föderation], https://www.consultant.ru/document/cons_doc_LAW_11376, Zugriff 
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■ FGMB RUSS - Föderales Gesetz zur Mobilisierung [Russland] (23.3.2024): Федеральный закон 
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■ FGWW RUSS - Föderales Gesetz zu Wehrpflicht und Wehrdienst [Russland] (2.10.2024): Федеральный 
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■ FGZD RUSS - Föderales Gesetz zum Zivildienst [Russland] (4.8.2023): Федеральный закон (N 
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■ FH - Freedom House (24.5.2023): Nations in Transit 2023 - Russia, https://www.ecoi.net/de/doku
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■ Forum - Forum 18 (9.10.2023): RUSSIA: Four now jailed for refusing to fight in Ukraine on religious 
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■ Meduza - Meduza (23.11.2023): Верховный суд РФ подтвердил право мобилизованного жителя 
Ленинградской области на альтернативную гражданскую службу [Oberster Gerichtshof der RF 
bestätigte Recht eines mobilisierten Bewohners der Region Leningrad auf alternativen Zivildienst], 
https://meduza.io/news/2023/11/23/verhovnyy-sud-rf-podtverdil-pravo-mobilizovannogo-zhitelya-l
eningradskoy-oblasti-na-alternativnuyu-grazhdanskuyu-sluzhbu , Zugriff 26.2.2024
■ ÖB Moskau - Österreichische Botschaft Moskau [Österreich] (1.7.2024): Asylländerbericht zur Russi­
schen Föderation 2024, https://www.ecoi.net/en/file/local/2116897/RUSS_ÖB-Bericht_2024_07.pdf, 
Zugriff 8.11.2024 [Login erforderlich]
■ RS - Radio Swoboda (11.12.2023): С 11 декабря россияне обязаны сдавать загранпаспорт 
при запрете на выезд [Ab 11. Dezember sind Russen verpflichtet, bei Ausreiseverbot Reisepass 
abzugeben], https://www.svoboda.org/a/s-11-dekabrya-rossiyane-obyazany-sdavatj-zagranpaspo
rt-pri-zaprete-na-vyezd/32725351.html , Zugriff 5.1.2024
■ StGB RUSS - Strafgesetzbuch [Russland] (9.11.2024): Уголовный кодекс Российской Федерации 
(N 63-ФЗ) [Strafgesetzbuch der Russischen Föderation], https://www.consultant.ru/document/con
s_doc_LAW_10699, Zugriff 18.11.2024
■ Verfassung RUSS - Verfassung [Russland] (6.10.2022): Конституция РФ с изменениями 2022 
года [Verfassung der RF mit Änderungen des Jahres 2022], http://duma.gov.ru/news/55446, Zugriff 
27.2.2024
■ VMR RUSS - Verteidigungsministerium [Russland] (o.D.a): Альтернативная служба в Вооруженных 
Силах Российской Федерации [Alternativer Dienst in den Streitkräften der Russischen Föderation], 
https://recrut.mil.ru/career/alternative.htm, Zugriff 9.2.2024
66
72

■ WHJW - World Headquarters of Jehovah’s Witnesses (21.3.2022): Information on conscientious 
objection to military service involving Jehovah’s Witnesses: contribution for the OHCHR quadrennial 
analytical report on conscientious to military service, https://www.ohchr.org/sites/default/files/2022
-05/OPIJW-HRC50.pdf, Zugriff 18.12.2023
11 Allgemeine Menschenrechtslage, Ombudsperson, Menschenhandel, Flüchtlinge
Letzte Änderung 2024-12-16 16:02
Die Verfassung der Russischen Föderation garantiert gleiche Rechte und Freiheiten für alle 
Personen, unabhängig von Geschlecht, Ethnie, Nationalität, Sprache, Herkunft, sozialem Sta­
tus, Wohnort, Religionszugehörigkeit, Überzeugungen usw. Gemäß der Verfassung dürfen die 
Rechte und Freiheiten der Menschen durch die föderale Gesetzgebung nur insoweit einge­
schränkt werden, als dies aus folgenden Gründen notwendig ist: zum Schutz der Verfassung, 
der Moral, Gesundheit, der Rechte und gesetzlichen Interessen anderer Personen, zur Gewähr­
leistung der Landesverteidigung sowie der nationalen Sicherheit (Verfassung RUSS 6.10.2022). 
Die Grundrechte werden in Russland zwar in der Verfassung garantiert, es besteht jedoch ein 
deutlicher Widerspruch zur Rechtswirklichkeit (AA 2.8.2024). Menschenrechtsaktivisten doku­
mentieren regelmäßig Fälle von Diskriminierung, welche auf Faktoren wie Geschlecht, Ethnie, 
Religion und politischen Präferenzen beruhen (BS 2024). Russland hat unter anderem folgende 
internationale Menschenrechtsverträge ratifiziert (OHCHR o.D.):
• Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte
• Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
• Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau
• Internationales Übereinkommen über die Beseitigung aller Formen ethnischer Diskriminie­
rung
• Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Be­
handlung oder Strafe
• Kinderrechtskonvention
• Behindertenrechtskonvention
Aufgrund von Russlands Angriffskrieg in der Ukraine stimmte die UN-Generalversammlung im 
April 2022 für den Ausschluss Russlands aus dem UN-Menschenrechtsrat (UN News 7.4.2022). 
Die Menschenrechtslage in Russland hat sich im Laufe der vergangenen Jahre beträchtlich 
verschlechtert (EEAS 29.5.2024; vgl. UNHRC 13.9.2024). Russland wird von der NGO Free­
dom House als unfrei in Bezug auf politische Rechte und bürgerliche Freiheiten eingestuft 
(FH 2024). Freiheitsrechte wurden durch die russische Regierung immer weiter eingeschränkt 
(SWP/Fischer 19.4.2022), und Bürgerrechte werden systematisch verletzt (BS 2024). Zahlreiche 
Menschenrechtsorganisationen wurden aufgelöst oder werden in ihren Tätigkeiten beträchtlich 
behindert (UNHRCOM 1.12.2022). 2022 wurde Memorial, eine der ältesten russischen Men­
schenrechtsorganisationen, auf Grundlage einer Gerichtsentscheidung aufgelöst (ÖB Moskau 
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1.7.2024; vgl. Memorial o.D.a). Die Behörden nutzen neben der Gesetzgebung über „ auslän­
dische Agenten“ und „ unerwünschte Organisationen“ verschiedene weitere Maßnahmen, um 
Menschenrechtsverteidiger unter Druck zu setzen. Im November 2022 schloss Präsident Putin 
mehrere prominente Menschenrechtsverteidiger aus dem Menschenrechtsrat des Präsidenten 
aus und ersetzte sie durch regierungsfreundliche Personen (AI 28.3.2023). Menschenrechts­
anwälte geraten zunehmend unter Druck (UNHRC 13.9.2024; vgl. ÖB Moskau 1.7.2024), und 
Verteidiger sind strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt (UNHRC 13.9.2024). Mehreren Men­
schenrechtsanwälten wurde die Anwaltslizenz entzogen, ohne ihnen ein Beschwerderecht ein­
zuräumen (EUAA 16.12.2022b). [zum Thema Europarat/Klagemöglichkeiten wegen Menschen­
rechtsverletzungen siehe das Kapitel Rechtsschutz / Justizwesen]
Ombudsperson
Die Ombudsperson für Menschenrechte wird laut der Verfassung der Russischen Föderation 
vom Parlament (Duma) ernannt und entlassen (Verfassung RUSS 6.10.2022). Gemäß den 
gesetzlichen Vorgaben ist die Ombudsperson bei der Ausübung ihrer Befugnisse unabhängig 
und keinem staatlichen Organ oder Amtsträger gegenüber rechenschaftspflichtig (FVGOPMR 
RUSS 29.5.2023). Zu den Aufgaben der Ombudsperson für Menschenrechte gehören die Kon­
trolle der Tätigkeiten staatlicher Organe sowie die Bearbeitung von Beschwerden, welche von 
Bürgern der Russischen Föderation, Staatenlosen oder anderen Personen eingereicht werden 
(OPMR RUSS o.D.a). Jährlich erstellt die Ombudsperson einen Tätigkeitsbericht (OPMR RUSS 
o.D.b). Die Befugnisse der Ombudsperson für Menschenrechte gelten als begrenzt (USDOS 
22.4.2024; vgl. OSCE/ODIHR/Nußberger 22.9.2022). In allen Regionen gibt es außerdem re­
gionale Ombudspersonen, deren Wirksamkeit sehr variiert. Örtliche Behörden untergraben oft 
die Unabhängigkeit der Ombudspersonen (USDOS 22.4.2024). 
Menschenhandel
Gemäß dem Strafgesetzbuch zieht Menschenhandel eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren 
nach sich (StGB RUSS 9.11.2024). Das Strafgesetzbuch definiert den Begriff Menschenhan­
delsopfer nicht. Die meisten der an Behörden gemeldeten Menschenhandelsfälle werden von 
der Regierung nicht als Menschenhandel anerkannt, sondern anderen Gesetzesparagrafen zu­
geschrieben. Dadurch wird das Ausmaß des Problems verschleiert. Regierungsbeamte und die 
Polizei lassen sich regelmäßig bestechen, um Menschenhandelsfälle zu vertuschen. Die Re­
gierung zeigt wenig Bemühung zur Unterstützung von Menschenhandelsopfern. Auch existiert 
keine nationale Strategie zur Bekämpfung von Menschenhandel. Die Regierung hat Aktivitäten 
mehrerer zivilgesellschaftlicher Gruppen, die gegen Menschenhandel ankämpfen, unterbun­
den (USDOS 24.6.2024). Menschenhandelsopfer werden regelmäßig inhaftiert, abgeschoben 
und gerichtlich verfolgt (FH 2024). Die am weitesten verbreitete Form von Menschenhandel in 
Russland ist der Handel mit Arbeitskräften. Auch Sexhandel kommt vor. Zwangsarbeit ist weit­
verbreitet. Die Regierung stellt keine finanziellen Mittel für Bewusstseinskampagnen und andere 
Präventionstätigkeiten bereit (USDOS 24.6.2024). In der Russischen Föderation gibt es Unter­
kunftsmöglichkeiten für Opfer von Menschenhandel. Für gewöhnlich werden diese Unterkünfte 
von örtlichen NGOs verwaltet (IOM 8.2024).
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Flüchtlinge
Russland hat die Genfer Flüchtlingskonvention ratifiziert (UNTC 29.11.2024) und gewährt laut 
der russischen Verfassung Asyl. Die Verfassung lässt die Auslieferung von Personen, welche 
aufgrund ihrer politischen Überzeugungen verfolgt werden, an andere Staaten nicht zu (Ver­
fassung RUSS 6.10.2022). Personen, welche nicht als Flüchtlinge anerkannt werden, wird von 
der Regierung das Recht auf temporären Schutz eingeräumt (USDOS 22.4.2024; vgl. FGFLÜ 
RUSS 13.6.2023). In der Praxis wird dieses Prinzip von Behörden nicht konsequent umgesetzt 
(USDOS 22.4.2024). Für ausländische Flüchtlinge ist es de facto schwierig, einen endgültigen 
oder zeitlich begrenzten Flüchtlingsschutz zu erlangen (AA 2.8.2024). Die Anerkennungsrate 
von Asylwerbern, die nicht aus der Ukraine stammen, ist niedrig (UNHRCOM 1.12.2022). Mit 
Stand Juni 2023 besaßen ungefähr 36.500 Personen einen temporären Schutzstatus. Es man­
gelt an klaren Verfahrensregeln. Der Non-Refoulement-Begriff ist gesetzlich nicht ausdrücklich 
festgeschrieben (USDOS 22.4.2024). Für Personen mit besonderen Bedürfnissen sind keine 
besonderen Verfahrensmaßnahmen vorgesehen. Personen, welchen Asyl gewährt wurde, sind 
mit Integrationsschwierigkeiten konfrontiert (UNHRCOM 1.12.2022).
Gemäß Berichten sind Flüchtlinge aus der Ukraine in Russland in sogenannten Filtrationsla­
gern interniert oder sonstigen Bewegungseinschränkungen ausgesetzt. Es wird über Fälle von 
Folter, geschlechtsspezifischer Gewalt und Erniedrigung ukrainischer Staatsangehöriger sowie 
über gewaltsame Deportation/Verschleppung ukrainischer Kinder nach Russland und in rus­
sisch besetzte Gebiete berichtet (AA 2.8.2024). Mit Stand 31.12.2023 waren in der Russischen 
Föderation 1.227.555 Flüchtlinge aus der Ukraine registriert (UNHCR o.D.).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.8.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Russischen Föderation (Stand: 4. Juli 2024), https://www.ecoi.net/en/file/local/2113358
/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Russisch
en_Föderation,_02.08.2024.pdf, Zugriff 19.8.2024 [Login erforderlich]
■ AI - Amnesty International (28.3.2023): Amnesty International Report 2022/23; Zur weltweiten Lage 
der Menschenrechte; Russland 2022, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089408.html , Zugriff 
13.11.2023
■ BS - Bertelsmann Stiftung (2024): BTI (Bertelsmann Stiftung’s Transformation Index) 2024 Country 
Report — Russia, https://bti-project.org/fileadmin/api/content/en/downloads/reports/country_report
_2024_RUS.pdf, Zugriff 2.4.2024
■ EEAS - European Union / European External Action Service (29.5.2024): EU Annual Report on 
Human Rights and Democracy in the Word 2023 Country Updates, https://www.eeas.europa.eu/
sites/default/files/documents/2024/2023 EU country updates on human rights and democracy_2.pdf, 
Zugriff 23.8.2024
■ EUAA - European Union Agency for Asylum (16.12.2022b): The Russian Federation – Political 
opposition, https://euaa.europa.eu/sites/default/files/publications/2022-12/2022_EUAA_COI_Repo
rt_Russian_Federation_Political_Opposition.pdf, Zugriff 16.4.2024
■ FGFLÜ RUSS - Föderales Gesetz zu Flüchtlingen [Russland] (13.6.2023): Федеральный закон (N 
4528-1): О беженцах [Föderales Gesetz: Über Flüchtlinge], https://www.consultant.ru/document/c
ons_doc_LAW_4340, Zugriff 26.8.2024
■ FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Russia, https://freedomhouse.org/count
ry/russia/freedom-world/2024, Zugriff 3.4.2024
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