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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

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weigert sich, einem transparenten Rechtsverfahren zu folgen, bei dem diese Opfer eindeutig 
identifiziert und vor Gericht gestellt werden (MEI 21.1.2025). Hawar News, einer kurdischen 
Zeitung zufolge, haben vier Personen in einer Haftanstalt in Damaskus durch Folter ihr Leben 
verloren, nachdem sie bei Razzien in Homs festgenommen worden waren (ANHA 9.2.2025). 
Ende Jänner verstarb ein Mann, der wegen Unterstützung des Assad-Regimes verhaftet worden 
war, in Haft. Die syrischen Behörden kündigten an, eine Untersuchung wegen Misshandlung 
durch Sicherheitskräfte einzuleiten. Die Verantwortlichen wurden verhaftet und der Militärjustiz 
übergeben (AAA 2.2.2025).
Alle bewaffneten oppositionellen Gruppierungen und Gruppierungen der SNA führten willkür­
liche Festnahmen durch. Zu den Opfern gehörten Personen, die aus den von den kurdisch 
dominierten Syrischen Demokratischen Kräften (Syrian Democratic Forces - SDF) kontrollierten 
Gebieten kommen, darunter auch Frauen. Die Festnahmen fanden ohne gerichtliche Anordnung 
oder Beteiligung der Polizei statt. Den Festgenommenen wurden keine klaren Angaben zu den 
gegen sie vorgebrachten Vorwürfen gemacht. Die SNA bzw. andere bewaffnete Gruppierungen 
waren für 41 willkürliche Verhaftungen verantwortlich, darunter sechs Frauen. Zwölf Personen 
wurden wieder freigelassen (SNHR 4.2.2025a).
Quellen
■ AAA - Asharq Al-Awsat (2.2.2025): :ايﺭوس  حتف  قيقحت  يف  ﺓافو  رصنع  ﻉافﺩ  ينطو  قباس  لخﺍﺩ  زكرم  ﺯاجتحﺍ [Syrien: Ermitt­
lungen zum Tod eines ehemaligen Offiziers der Nationalen Verteidigung in einem Gefangenenlager 
eingeleitet], https://aawsat.com/يبرعلﺍ-ملاعلﺍ /يبرعلﺍ-قرشملﺍ 5107422--قباس-ينطو-ﻉافﺩ-رصنع-ﺓافو-يف-قيقحت-حتف-ايﺭوس 
ﺯاجتحﺍ-زكرم-لخﺍﺩ Zugriff 3.2.2025
■ ANHA - Hawar News Agency (9.2.2025): 17 victims in Syria within 24 hours due to shelling, remnants 
of war and torture, https://hawarnews.com/en/17-victims-in-syria-within-24-hours-due-to-shelling-r
emnants-of-war-and-torture , Zugriff 10.2.2025
■ MEI - Middle East Institute (21.1.2025): Security in Alawite regions in post-Assad Syria, https:
//www.mei.edu/publications/security-alawite-regions-post-assad-syria , Zugriff 30.1.2025
■ OHCHR - Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (3.2.2025): UN Commis­
sion warns Syrian war is intensifying amid continuing patterns of war crimes and fear of large-scale 
regional conflict, https://www.ohchr.org/en/press-releases/2024/09/un-commission-warns-syrian-w
ar-intensifying-amid-continuing-patterns-war , Zugriff 10.9.2024
■ SNHR - Syrian Network for Human Rights (4.2.2025a): At least 229 Arbitrary Detentions Documented 
in January 2025 [EN/AR] - Syrian Arab Republic, https://reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/le
ast-229-arbitrary-detentions-documented-january-2025-enar , Zugriff 7.2.2025
7.1 Folter und unmenschliche Behandlung, Haftbedingungen, willkürliche Verhaftungen, 
etc. in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokrati­
sche Autonome Region Nord- und Ostsyrien (DAANES)
Letzte Änderung 2025-05-08 22:36
[Im vorliegenden Dokument wurde auf die allgemeine Lage nach dem Umbruch am 8.12.2024 
fokussiert. Die Lage in von den Kurden dominierten Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch 
dominierten SDF – Demokratische Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES) hat sich 
bisher nicht wesentlich verändert und wurde daher aufgrund zeitlicher, personeller und finan­
zieller Ressourcen nicht in der gewohnten Tiefe bearbeitet. Für Fragestellungen dazu, bitten 
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wir, auf die Vorversion der Länderinformation zurückzugreifen bzw. uns mittels einer Anfrage zu 
kontaktieren. Die Einarbeitung aktueller Quellen und Informationen zur Lage in der DAANES 
wird zeitnah mittels Aktualisierung erfolgen. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderin­
formation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
Gebiete unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome 
Region Nord- und Ostsyrien (DAANES)
Die Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic (COI) der UN 
dokumentierte seit 2020 Kriegsverbrechen durch die Syrischen Demokratischen Kräfte (Syrian 
Democratic Forces - SDF) gegen Gefangene in Gewahrsam in mehreren Einrichtungen, darunter 
das as-Sina’a Gefängnis in der Stadt al-Hasakah, Gefängnisse und provisorische Einrichtun­
gen, die von den SDF oder den internen kurdischen Sicherheitskräften (Assayish) betrieben 
werden, sowie in den Lagern al-Hol und ar-Roj. Zu den Folterern gehörte auch der Militärnach­
richtendienst der SDF (UNHRC 12.7.2023). Auch Amnesty International dokumentierte schwere 
Fälle von Folter an Frauen, Männern und Kindern in Gefängnissen in Nord- und Ostsyrien, die 
durch die SDF und die mit ihnen verbundenen Sicherheitskräfte geführt werden. Insbesondere 
im Sini-Gefängnis (eines von zwei Hauptgefängnissen mit Gefangenen, denen Zugehörigkeit 
zum Islamischen Staat (IS) vorgeworfen wird, lokalisiert in der Provinz al-Hasakah) sind die 
Gefangenen unerbittlicher Brutalität ausgesetzt, wie routinemäßiger körperlicher Misshandlung, 
Demütigung, Entzug von Nahrung, Wasser, medizinischer Versorgung und anderen Grundbe­
dürfnissen (AI 2024). Die SDF folterten gemäß Syrian Network for Human Rights (SNHR) sieben 
Personen von Jänner bis Juni 2024 zu Tode, darunter ein Kind (SNHR 1.7.2024). Im Jahr 2023 
kamen laut SNHR zehn Personen durch Folter durch die SDF zu Tode, darunter ein Kind (SNHR 
1.1.2024). Zu den Opfern von Folter gehörten gemäß COI unter anderem Personen, die sich 
gegen die Regierung geäußert hatten, wie Aktivisten, Mitarbeiter von Nichtregierungsorganisa­
tionen oder Oppositionelle (UNHRC 12.7.2023).
Die Demokratische Autonome Verwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES) hat in ihrem 
Gesellschaftsvertrag von 2023 in den Artikeln 56-58 festgehalten, dass jede Person das Recht 
auf ein faires Verfahren hat, Verhaftungen, das Betreten oder die Durchsuchung privater Orte 
oder Wohnhäuser nur mit richterlichem Beschluss oder bei Begehung der Straftat in flagranti 
und dass die Freiheit einer Person nicht ohne gültiges Rechtsdokument eingeschränkt werden 
darf (RIC 14.12.2023).
In den letzten Phasen des Kampfes gegen den Islamischen Staat (IS) im Nordosten Syriens 
Anfang 2019 gerieten Tausende syrische, irakische und andere ausländische Männer und Jun­
gen in die Gewalt der SDF und wurden in Hafteinrichtungen der Sicherheitskräfte gebracht. 
Da diese Menschen nicht in bereits bestehenden Einrichtungen festgehalten werden konnten, 
hielten die SDF und die ihnen angeschlossenen Sicherheitskräfte mit Unterstützung und in 
Zusammenarbeit mit der von den USA geführten Koalition viele ältere Jungen und Männer in 
einer Reihe von provisorischen, behelfsmäßigen Hafteinrichtungen fest, die über den Nordos­
ten Syriens verstreut waren. Im Laufe der Zeit wurde die Mehrheit dieser Personen in zwei 
Hafteinrichtungen zusammengefasst. Die erste ist die Hafteinrichtung Sini, die sich in der Nähe 
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der Stadt ash-Shaddadi befindet. Im August 2023 waren dort etwa 800 Häftlinge inhaftiert. Die 
zweite ist die Hafteinrichtung Panorama, die von der US-geführten Koalition eigens in der Stadt 
al-Hasaka errichtet wurde und ein provisorisches Gefängnis am selben Ort ersetzte. Die über­
wältigende Mehrheit der in Sini und Panorama festgehaltenen Personen wurde nicht angeklagt 
und hatte keine Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung anzufechten. In den übrigen 
Hafteinrichtungen der Sicherheitskräfte befinden sich etwa 900 Männer, Frauen und Kinder, die 
vor der territorialen Niederlage des IS verhaftet wurden, als sie beispielsweise vom IS kontrol­
lierte Gebiete verließen, sowie danach bei laufenden Militäroperationen. Sie werden von den 
Sicherheitskräften zum Verhör festgehalten, bevor sie zur Verhandlung überstellt werden (AI 
2024).
Vorwürfe der IS-Mitgliedschaft werden im Nordosten Syriens Amnesty International zufolge 
hauptsächlich für zwei Zwecke instrumentalisiert. Erstens nutzen die autonomen Behörden 
Vorwürfe der IS-Mitgliedschaft, um Menschen, die ihrer Meinung nach gegen sie sind, zum 
Schweigen zu bringen und einzuschüchtern. Zweitens nutzen sowohl die allgemeine Öffent­
lichkeit als auch die autonomen Behörden solche Vorwürfe, um sich im Zusammenhang mit 
persönlichen Fehden oder Clanstreitigkeiten zu rächen (AI 2024). Die SDF führten Großrazzien 
und Verhaftungskampagnen durch, die auf Zivilisten abzielten, denen eine Verbindung zum IS, 
zu den mit den SDF in Konflikt stehenden arabischen Stämmen oder der Syrian National Army 
(SNA) vorgeworfen wird. Daneben wurden auch Zivilisten verhaftet, die an Feierlichkeiten zum 
Sturz des Präsidenten al-Assad teilgenommen haben, und Personen, die das Vorgehen der 
SDF in den von ihr kontrollierten Gebieten kritisiert hatten. Von den SDF wurden 59 willkürliche 
Verhaftungen dokumentiert, darunter drei Kinder und zwei Frauen. 12 Personen wurden wieder 
freigelassen (SNHR 4.2.2025a). Da es keine Garantien für faire Gerichtsverfahren gibt, wie z. 
B. die Bereitstellung von Strafverteidigern und die systematische Anwendung von Folter, um 
Geständnisse zu erzwingen, kann die bloße Anschuldigung, mit dem IS in Verbindung zu stehen, 
zu jahrelanger willkürlicher Inhaftierung führen (AI 2024).
Amnesty International zufolge werden Männer, Frauen und Kinder in den von den SDF und 
den angegliederten Sicherheitskräften betriebenen Hafteinrichtungen willkürlich und auf unbe­
stimmte Zeit festgehalten und verschwinden gewaltsam. Viele dieser Häftlinge werden unter 
unmenschlichen Bedingungen festgehalten und sind Folter oder anderen Misshandlungen aus­
gesetzt (AI 2024).
Quellen
■ AI - Amnesty International (2024): AFTERMATH - INJUSTICE, TORTURE AND DEATH IN DETEN­
TION IN NORTH-EAST SYRIA, https://www.ecoi.net/en/file/local/2107362/MDE2477522024ENGL
ISH.pdf, Zugriff 24.6.2024 [Login erforderlich]
■ RIC - Rojava Information Center (14.12.2023): AANES Social Contract, 2023 Edition, https://rojava
informationcenter.org/2023/12/aanes-social-contract-2023-edition , Zugriff 24.6.2024
■ SNHR - Syrian Network for Human Rights (4.2.2025a): At least 229 Arbitrary Detentions Documented 
in January 2025 [EN/AR] - Syrian Arab Republic, https://reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/le
ast-229-arbitrary-detentions-documented-january-2025-enar , Zugriff 7.2.2025
■ SNHR - Syrian Network for Human Rights (1.7.2024): 429 Civilian Deaths, Including 65 Children 
and 38 Women, as well as 53 Deaths due to Torture, Documented in Syria in the First Half of 2024, 
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https://reliefweb.int/attachments/ce5ee071-c442-4715-9e4b-e6f15ace9cac/M240701E.pdf , Zugriff 
15.7.2024
■ SNHR - Syrian Network for Human Rights (1.1.2024): 1,032 Deaths, Including 181 Children and 150 
Women as well as 57 Deaths due to Torture, Documented in 2023, https://reliefweb.int/attachments/
daaeb858-87e7-4ee4-b00d-f733a8cb05e8/M240101E (1).pdf, Zugriff 15.7.2024
■ UNHRC - United Nations Human Rights Council (12.7.2023): “No End in Sight”: Torture and ill-
treatment in the Syrian Arab Republic 2020-2023* - Independent International Commission of Inquiry 
on the Syrian Arab Republic (A/HRC/53/CRP.5), https://www.ohchr.org/sites/default/files/document
s/hrbodies/hrcouncil/coisyria/A-HRC-53-CRP5-Syria-Torture.pdf , Zugriff 15.7.2024
7.2 Folter und unmenschliche Behandlung (Stand August 2024)
Letzte Änderung 2025-05-06 17:15
Gebiete unter der Kontrolle der Opposition (HTS, SNA, etc.)
Laut Syrian Network for Human Rights (SNHR) wurden durch die Hay’at Tahrir ash-Sham (HTS) 
in der ersten Jahreshälfte 2024 16 Personen zu Tode gefoltert. Das sind 15 % aller durch Folter 
zu Tode Gekommenen in Syrien (SNHR 1.7.2024). Im Jahr 2023 tötete die HTS gemäß SNHR 
acht Personen durch Folter, darunter eine Frau (SNHR 1.1.2024). Im April 2024 protestierten 
Teile der Bevölkerung in der Provinz Idlib gegen die HTS insbesondere gegen ihren Sicherheits­
apparat, den General Security Service (GSS), dem sie Folter in den Haftanstalten vorwarfen (AJ 
2.4.2024). Die Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic der 
Vereinten Nationen (COI) dokumentierte Fälle von Folter, Verschwindenlassen, Isolationshaft, 
Misshandlungen, sexueller Gewalt und Tod in HTS-Haftanstalten. Zu den Einrichtungen, in de­
nen seit 2020 solche Verstöße dokumentiert sind, gehören die Haftanstalten Sarmada, Harem, 
die Zweigstellen 107, 177 und 33 in Idlib und eine Haftanstalt, die an ein Gerichtsgebäude in 
Sarmada angeschlossen ist. Folter und Misshandlungen werden vor allem eingesetzt, um Ge­
ständnisse zu erzwingen, oder zur Bestrafung (UNHRC 12.7.2023). Weiters schreibt sie, dass 
sie Grund zur Annahme hat, dass Mitglieder der HTS weiterhin Handlungen begangen haben, 
die als Kriegsverbrechen, wie Folter, unmenschliche Behandlung und Freiheitsberaubung gelten 
könnten (UNGA 9.2.2024).
Die COI hat festgestellt, dass die Syrische Nationalarmee (Syrian National Army - SNA) im 
Zusammenhang mit der Inhaftierung Kriegsverbrechen, wie Folter und grausame Behandlung, 
Geiselnahme, Vergewaltigung und sexuelle Gewalt sowie Handlungen, die dem Verschwinden­
lassen gleichkommen, begangen hat (UNHRC 12.7.2023). Ebenso dokumentierten die Nicht­
regierungsorganisationen Ceasefire und Yasa Fälle von Inhaftierung, Folter, Tötung und Ver­
schwindenlassens von Zivilisten, darunter Frauen und ältere Menschen (CCR/YASA 5.2024). 
Türkische Militär- und Geheimdienstkräfte, Splittergruppen der SNA und die Militärpolizei sind 
in Misshandlungen im Zusammenhang mit Inhaftierungen verwickelt. Zahlreiche von HRW und 
der COI dokumentierte Berichte zeichnen ein erschreckendes Bild dieser Bedingungen. Derzeit 
wird die Beteiligung türkischer Beamter an diesen Misshandlungen vermutet, wobei Berichten 
zufolge die meisten Misshandlungen in Haftanstalten der SNA-Fraktion oder provisorischen 
Einrichtungen der Militärpolizei stattgefunden haben (HSC 6.5.2024). Zu den Einrichtungen, 
in denen seit 2020 solche Folterhandlungen dokumentiert wurden, gehören Gefängnisse und 
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provisorische Einrichtungen, die von einzelnen SNA-Gruppierungen geführt werden, sowie Ein­
richtungen, die von der Zivil- und Militärpolizei der SNA betrieben werden (UNHRC 12.7.2023). 
Die COI dokumentierte die Anwesenheit von türkischen Beamten in Haftanstalten der SNA und 
teilweise auch bei Folter- und Misshandlungen (UNHRC 12.7.2023; vgl. STJ 26.6.2024). Die 
Nichtregierungsorganisation Synergy Associations for Victims dokumentierte Kriegsverbrechen 
in Form von Folter und Misshanldungen in Afrin, Ra’s al-’Ayn, Serê Kaniyê und Tell Abyad (SAV 
25.2.2024). Die CoI stellte Fälle von Folter und Misshandlungen in mehreren Gefängnissen 
der SNA in ’Afrin, A’zaz, Ma’arratah, Raju und Hawar Kilis fest (UNGA 9.2.2024). Ehemalige 
Häftlinge berichten von albtraumhaften Folterungen während der Verhöre, um falsche Geständ­
nisse zu erpressen, die teilweise zu Todesfällen führten (HSC 6.5.2024). Zu den Opfern der 
Foltermaßnahmen der SNA gehören insbesondere Personen, die unter Verdacht standen, Ver­
bindungen zu den kurdischen Volksverteidigungseinheiten (Yekîneyên Parastina Gel - YPG) und 
den Syrischen Demokratischen Kräften (Syrian Democratic Forces - SDF) zu haben. Inhaftierte 
waren vorwiegend Kurden (UNHRC 12.7.2023). Weiters kam es immer wieder zu Einzelfällen 
sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt durch Mitglieder der SNA gegen weibliche Ge­
fangene (UNGA 9.2.2024). Auch Syrians for Truth and Justice (STJ) dokumentierte Fälle von 
sexueller Gewalt, Folter und anderer sexueller Misshandlungen gegen Frauen in den Haftan­
stalten der SNA (STJ 26.6.2024). Die SNA tötete in der ersten Jahreshälfte 2024 insgesamt 
fünf Personen durch Folter (SNHR 1.7.2024), im gesamten Jahr 2023 waren es drei Personen 
(SNHR 1.1.2024). AlsGründe für die Inhaftierung und Folterung in den von der SNA kontrollier­
ten Gebieten, sahen STJ und Synergy Associations for Victims die Erpressung von Lösegeld 
oder der Einschüchterung, um Personen zum Verlassen des Gebietes zu veranlassen (STJ 
26.6.2024; vgl. SAV 25.2.2024).
Gebiete unter der Kontrolle der Assad-Regierung
In der syrischen Verfassung in Artikel 53 Abs. 2 ist festgehalten, dass niemand gefoltert oder 
auf demütigende Weise behandelt werden darf. Das Gesetz soll eine Strafe vorsehen, für dieje­
nigen, die dennoch foltern oder unmenschlich behandeln (SeG 24.2.2012). Im März 2022 erließ 
Präsident Bashar al-Assad das Gesetz Nr. 16, das Folter und unmenschliche Behandlung unter 
Strafe stellt. Artikel 1 dieses Gesetzes definiert Folter als jede Handlung oder Unterlassung, 
durch die einer Person schwere körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt 
werden, um sie einzuschüchtern oder um sie zu einer Handlung zu zwingen, oder wenn einer 
Person solche Schmerzen oder Leiden aus einem auf irgendeiner Art von Diskriminierung be­
ruhenden Grund zugefügt werden, oder wenn ein Beamter oder eine in amtlicher Eigenschaft 
handelnde Person diese Schmerzen oder Leiden einer Person aus irgendeinem Grund zufügt, 
der auf einer Diskriminierung gleich welcher Art beruht, oder wenn sie von einem Beamten oder 
einer in amtlicher Eigenschaft handelnden Person ausdrücklich oder stillschweigend veranlasst 
oder gebilligt werden. Des Weiteren sind Handlungen miteingeschlossen, die von einer Person 
oder einer Gruppe zum persönlichen, materiellen oder politischen Vorteil oder aus Rache oder 
Vergeltung begangen werden. Artikel 2 regelt das Strafausmaß, das von mindestens drei Jah­
ren Freiheitsstrafe bis zu lebenslänglicher Haftstrafe reicht. Die Todesstrafe wird erteilt, wenn 
die Folter den Tod eines Menschen zur Folge hat oder wenn eine Person während oder zum 
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Zwecke der Folter vergewaltigt oder unsittlich angegriffen wird. Artikel 3 untersagt das Zulas­
sen von Beweismittel, die unter Folter zustande gekommen sind, außer im Verfahren gegen 
Folter. Opfern von Folter werden gemäß Artikel 5 Entschädigungen zugesprochen. Laut Arti­
kel 7 sind Maßnahmen zu ergreifen, um das Recht anzeige zu erstatten, zu gewährleisten (PoS 
30.3.2022).
Das Gesetz lässt gemäß Syrians for Truth and Justice (STJ) einen wichtigen Aspekt der von 
Syrien im Jahr 2004 unterzeichneten Konvention gegen Folter von 1984 außer Acht. Das Gesetz 
Nr. 16 von 2022 enthält nämlich keine Klauseln, die die Aktivitäten (wie Überwachung von Ge­
fängnissen und Sicherheitszentren, Überwachung der Einhaltung der Konvention, regelmäßiges 
Berichten, Überwachung der Anwendung der Anti-Folter-Gesetzgebung) von Menschenrechts­
ausschüssen von unabhängigen oder internationalen Organisationen legalisieren, erlauben 
oder erleichtern. Auch nicht durch das UN-Komitee gegen Folter (United Nations Committee 
against Torture - CAT). STJ zählt weitere Versäumnisse des Gesetzes Nr. 16 von 2022 auf, 
wie unzureichende Beschwerde- und Schutzmaßnahmen, fehlende interne, transparente Re­
gierungsaufsicht, lokale Verordnungen, die Folterern rechtlichen Schutz gewähren, und das 
Fehlen anderer Formen von erniedrigender, unmenschlicher oder grausamer Behandlung. STJ 
schreiben, dass Folter eine der schwerwiegendsten und am besten dokumentierten Menschen­
rechtsverletzungen, die von der syrischen Regierung begangen wurden, ist (STJ 12.7.2022). 
Auch die NGO Syrian Network for Human Rights (SNHR) kritisiert das Gesetz als gegenstands­
los, weil die Anzahl an Todesopfern durch Folter seit der Verkündung weiter angestiegen ist 
(SNHR 10.10.2023).
Laut SNHR steht Folter insbesondere mit willkürlichen Verhaftungen und dem Verschwinden 
lassen in Zusammenhang, ist aber nicht nur darauf beschränkt (SNHR 10.10.2023). SNHR 
dokumentierte in der ersten Jahreshälfte 2024 dennoch 53 Personen, die durch Folter in Syrien 
zu Tode gekommen sind, darunter ein Kind. Die Mehrheit davon (26 Personen bzw. ca. 40 %) 
wurden durch das syrische Regime zu Tode gefoltert (SNHR 1.7.2024). Im Jahr 2023 wurden 
laut SNHR 57 Personen zu Tode gefoltert, davon 32 durch die syrische Regierung. Eine davon 
war eine Frau (SNHR 1.1.2024). Folter passierte in verschiedenen Haftanstalten, wie in Geheim­
dienstdirektionen (Sicherheitsbehörden genannt) oder zivilen und militärischen Polizeistationen 
(UNHRC 12.7.2023).
Die Unabhängige Internationale Untersuchungskommission zur Arabischen Republik Syrien (In­
dependent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic - COI) gab im April 
2024 bekannt, dass sie Grund zur Annahme hätte, dass die Regierung zu diesem Zeitpunkt 
weiterhin willkürliche Festnahmen, sowie Verschwinden lassen, Folter und Misshandlungen 
vornahm. (UNGA 9.2.2024). Das deutsche Auswärtige Amt berichtete ebenfalls, dass Polizei, 
Justizvollzugsorgane und vor allem Sicherheits- und Geheimdienste systematisch Folterprakti­
ken anwendeten (AA 2.2.2024).
Am 10.10.2023 hielt der Internationale Gerichtshof (International Court of Justice - ICJ) in Ka­
nada den ersten Prozesstag in einem von Kanada und den Niederlanden vorgebrachten Ver­
fahren, in dem Syrien vorgeworfen wird, gegen die UN-Konvention gegen Folter zu verstoßen 
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(AI 24.4.2024; vgl. FR24 10.10.2023). Kanada und die Niederlande forderten vom Gericht einen 
Noterlass, in dem Syrien zum unverzüglichen Stopp von einer langen Liste an Missbräuchen, 
wie willkürliche Verhaftungen, Folter und das Erzwingen von Geständnissen für erfundene Ver­
brechen, insbesondere jene, die mit einer Todesstrafe geahndet werden, aufgefordert wurde 
(NYTM 11.10.2023). Am 16.10.2023 erließ das Gericht, dass die syrischen Behörden Maß­
nahmen zu ergreifen haben, um Folter und andere Misshandlungen im Zusammenhang mit 
Inhaftierungen zu unterbinden (AI 24.4.2024). Human Rights Watch berichtete, dass die syri­
sche Regierung ein Jahr nach dem Urteil diesem nicht nachgekommen war und Syrer weiterhin 
der Gefahr ausgesetzt waren, durch Fremdeinwirkung zu verschwinden, zu Tode gefoltert zu 
werden und schrecklichen Haftbedingungen ausgesetzt zu sein (HRW 20.11.2024).
Frauen stellen einen geringeren Anteil in staatlichen Haftanstalten. Manche von ihnen erfah­
ren sexuelle Gewalt, wie Vergewaltigungen, Androhung von Vergewaltigung, sexuelle Folter, 
Missbrauch und Demütigung. Aber nicht alle inhaftierten Frauen und Mädchen werden sexuell 
missbraucht. Misshandlungen anderer Art aber sind weit verbreitet (UNHRC 12.7.2023). Laut 
deutschem Auswärtigem Amt werden Familienmitglieder, nicht selten Frauen und Kinder, oder 
Nachbarn als vermeintliche Mitwisser oder für vermeintliche Verbrechen anderer inhaftiert und 
gefoltert (AA 2.2.2024).
Eine realistische Möglichkeit zur Einforderung einer strafrechtlichen Verfolgung von Folter oder 
anderen kriminellen Handlungen durch Sicherheitskräfte besteht gemäß deutschem Auswär­
tigem Amt nicht. Gegenwärtig können sich der einzelne Bürger und die einzelne Bürgerin in 
keiner Weise gegenüber staatlichen Willkürakten zur Wehr setzen. Bereits vor März 2011 gab 
es glaubhafte Hinweise darauf, dass Personen, die sich über die Behandlung durch Sicher­
heitskräfte beschwerten, Gefahr liefen, dafür strafrechtlich verfolgt bzw. wiederholt selbst Opfer 
solcher Praktiken zu werden (AA 2.2.2024). Eine vertrauliche Quelle des niederländischen Au­
ßenministeriums gibt ebenfalls an, dass Folter durch Regierungsbeamte weitgehend unbestraft 
bleibt (MBZ 8.2023).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.2.2024): Auswärtiges Amt, Bericht über die Lage in der 
Arabischen Republik Syrien (Stand: Ende Oktober 2023), https://www.ecoi.net/de/dokument/21043
40.html, Zugriff 26.2.2024 [Login erforderlich]
■ AI - Amnesty International (24.4.2024): The State of the World’s Human rights in Syria 2023, https:
//www.amnesty.org/en/location/middle-east-and-north-africa/middle-east/syria/report-syria , Zugriff 
15.5.2024
■ AJ - Al Jazeera (2.4.2024): Anti-Assad Syrians lead protests against prison torture by rebel group, 
https://www.aljazeera.com/news/2024/4/2/anti-assad-syrians-lead-protests-against-prison-torture-r
ebel-group, Zugriff 1.8.2024
■ CCR/YASA - Ceasefire - Centre for Civilian Rights, Yasa - Kurdish Center for Studies and Legal 
Consultancy (5.2024): Escalating violations in Syrias Afrin 2024 update, https://reliefweb.int/attach
ments/ec76c163-47fc-401c-a5f6-29db16503ae9/Ceasefire-report-Afrin-2024-update.pdf , Zugriff 
11.7.2024
■ FR24 - France 24 (10.10.2023): Syria in World Court dock over ’abhorrent’, ’widespread’ torture, https:
//www.france24.com/en/live-news/20231010-world-court-to-hear-watershed-syria-torture-case , 
Zugriff 21.6.2024
■ HRW - Human Rights Watch (20.11.2024): Syria Violating World Court Order, https://www.hrw.org/
news/2024/11/20/syria-violating-world-court-order , Zugriff 25.11.2024
130
136

■ HSC - Human Security Center (6.5.2024): The Militarization and Exploitation of Northern Syria, 
http://www.hscentre.org/uncategorized/militarization-exploitation-northern-syria , Zugriff 25.6.2024
■ MBZ - Außenministerium der Niederlande [Niederlande] (8.2023): General Country of Origin Inform­
ation Report - August 2023, https://www.government.nl/binaries/government/documenten/reports/
2023/08/07/general-country-of-origin-information-report-syria-august-2023/General Country of Ori­
gin Information Report Syria August 2023.pdf, Zugriff 5.7.2024
■ NYTM - New York Times Magazin, The (11.10.2023): Syrian Torture Hearing Begins in International 
Court, https://www.nytimes.com/2023/10/11/world/middleeast/icj-syria-torture-human-rights-case.
html, Zugriff 7.6.2024
■ PoS - Parliament of Syria [Syrien] (30.3.2022): سيئرلﺍ  دسألﺍ  ﺭدصي  ًانوناق  ميرجتل  بيذعتلﺍ [Präsident Assad 
erlässt ein Gesetz, das Folter unter Strafe stellt], http://www.parliament.gov.sy/arabic/index.php?n
ode=5516&cat=22943&, Zugriff 15.7.2024
■ SAV - Synergy Associations for Victims (Hevdesti) (25.2.2024): Northern Syria: Arbitrary Detention 
and Torture as Systematic Policy in SNA-Held Areas, https://hevdesti.org/en/northern-syria-arbitra
ry-detention-and-torture-as-systematic-policy-in-sna-held-areas , Zugriff 2.8.2024
■ SeG - Syrian E-Government [Syrien] (24.2.2012): Syrian Constitution, https://egov.sy/page/en/137/
0/Constitution.html, Zugriff 25.6.2024
■ SNHR - Syrian Network for Human Rights (1.7.2024): 429 Civilian Deaths, Including 65 Children 
and 38 Women, as well as 53 Deaths due to Torture, Documented in Syria in the First Half of 2024, 
https://reliefweb.int/attachments/ce5ee071-c442-4715-9e4b-e6f15ace9cac/M240701E.pdf , Zugriff 
15.7.2024
■ SNHR - Syrian Network for Human Rights (1.1.2024): 1,032 Deaths, Including 181 Children and 150 
Women as well as 57 Deaths due to Torture, Documented in 2023, https://reliefweb.int/attachments/
daaeb858-87e7-4ee4-b00d-f733a8cb05e8/M240101E (1).pdf, Zugriff 15.7.2024
■ SNHR - Syrian Network for Human Rights (10.10.2023): The Syrian Regime is Accused of Killing 
15,051 Individuals, Including 190 Children and 94 Women, Under Torture in Its Detention Centers 
Since March 2011, While Nearly 136,000 Remain Forcibly Disappeared, https://snhr.org/wp-content
/uploads/2023/10/R231007E.pdf, Zugriff 15.7.2024
■ STJ - Syrians for Truth and Justice (26.6.2024): In the Absence of Accountability: Torture as a 
Systematic Policy in Northern Syria, https://stj-sy.org/en/in-the-absence-of-accountability-torture-a
s-a-systematic-policy-in-northern-syria , Zugriff 17.7.2024
■ STJ - Syrians for Truth and Justice (12.7.2022): Syria: Anti-Torture Law Issued 35 Years After the 
Convention against Torture Went Effective - Syrians for Truth and Justice, https://stj-sy.org/en/syr
ia-anti-torture-law-issued-35-years-after-the-convention-against-torture-went-effective , Zugriff 
15.7.2024
■ UNGA - United Nations General Assembly (9.2.2024): Report of the Independent International Com­
mission of Inquiry on the Syrian Arab Republic, https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/
hrbodies/hrcouncil/sessions-regular/session55/A_HRC_55_64_EN.pdf, Zugriff 26.6.2024
■ UNHRC - United Nations Human Rights Council (12.7.2023): “No End in Sight”: Torture and ill-
treatment in the Syrian Arab Republic 2020-2023* - Independent International Commission of Inquiry 
on the Syrian Arab Republic (A/HRC/53/CRP.5), https://www.ohchr.org/sites/default/files/document
s/hrbodies/hrcouncil/coisyria/A-HRC-53-CRP5-Syria-Torture.pdf , Zugriff 15.7.2024
8 Korruption - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024)
Letzte Änderung 2025-05-08 15:45
Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024)
[Derzeit liegen keine ausreichenden Informationen zum Thema Korruption der neuen syrischen 
Regierung vor. Im Folgenden wird der aktuelle Stand dargelegt, wie er sich aus öffentlich zugäng­
lichen Quellen ergibt. Teilweise werden Falschinformationen, insbesondere auf Social-Media 
Kanälen verbreitet, die in weiterer Folge auch Eingang in andere Berichte finden. Die Vorge­
hensweise der Recherche und Ausarbeitung der vorliegenden Länderinformation entspricht den 
in der Methodologie der Staatendokumentation festgeschriebenen Standards. Weder wird ein 
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Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Richtigkeit der vorliegenden Informationen erhoben. Wei­
tere Informationen zur vorliegenden Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische 
Anmerkungen.]
Die Korruption im öffentlichen Sektor war unter dem Assad-Regime durch ein zunehmendes 
Maß an Klientelismus und Plünderung von Ressourcen gekennzeichnet. Die Institutionen wur­
den so verwaltet, dass sie den Interessen der politischen Eliten dienten, die mit dem Regime 
und seinen Kreisen verbunden waren, und das auf Kosten von Effizienz und Effektivität. Die 
geschäftsführende Regierung hat angekündigt, ein Paket von Reformen durchführen zu wollen 
(OSS 20.1.2025). Das Assad-Regime hat die Institutionen praktisch hohl zurückgelassen – voller 
Korruption, ohne Regularien, ohne qualifizierte Fachkräfte, ohne Ausstattung (NZZ 24.1.2025).  
Syriens geschäftsführende Regierung steht vor dem Dilemma der Nachlässigkeit in der Verwal­
tung und der Korruption, die sie vom vorherigen Regime geerbt hat (AAA 27.1.2025).
Unmittelbar nach ihrem Amtsantritt gewährte die neue Regierung Tausenden von Angestellten 
drei Monate bezahlten Urlaub, bis ihr Status überprüft worden ist. Dies wurde als willkürliche 
Entlassung interpretiert, da dies mit einer Verzögerung bei der Auszahlung von Gehältern zu­
sammenfiel, weil das notwendige Budget nicht zur Verfügung stand (AAA 27.1.2025).
Die neuen Machthaber in Syrien haben mit der Zerschlagung des Captagon-Handels begonnen 
und ehemalige Fabriken an Standorten wie dem Luftwaffenstützpunkt Mezzeh in Damaskus, 
einem Autohandelsunternehmen in Latakia und einer Fabrik, in der früher Snackchips hergestellt 
wurden, im Damaszener Vorort Douma demontiert (AJ 7.1.2025). Der interimistische syrische 
Premierminister versprach, dass der Drogenschmuggel und Captagon in Syrien keine Bedro­
hung mehr für Jordanien sein werde (REU 7.1.2025). Unter der Herrschaft von Al-Assad war 
Jordanien ein Hauptumschlagplatz für den Schmuggel von in Syrien hergestellten Captagon-
Amphetaminen mit hohem Suchtpotenzial in die Golfstaaten, was zu Spannungen zwischen 
den beiden Ländern geführt hatte (AJ 7.1.2025).
Finanzminister Abazid sagte, dass die ehemaligen Rebellen seit ihrer Machtübernahme auf 
massive Korruption und Verschwendung gestoßen seien. Einige staatliche Unternehmen schie­
nen unter al-Assad nur dazu da zu sein, Ressourcen zu veruntreuen, und würden geschlossen 
werden. Eine vorläufige Überprüfung der neuen Regierung zeigte, dass nur 900.000 von 1,3 
Millionen Menschen auf der Gehaltsliste der Regierung tatsächlich zur Arbeit kommen. Mo­
hammad Alskaf, Minister für Verwaltungsentwicklung, der die Personalstärke des öffentlichen 
Sektors überwacht, sagte gegenüber Reuters, dass der Staat zwischen 550.000 und 600.000 
Mitarbeiter benötigen würde – weniger als die Hälfte der derzeitigen Zahl (REU 31.1.2025).
[Informationen zu Maßnahmen gegen Korruption, Menschenrechtsverletzungen etc. im gestürz­
ten Assad-Regime finden sich im Kapitel Rechtsschutz / Justizwesen - Entwicklungen seit dem 
Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024) Anm.]
132
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Quellen
■ AAA - Asharq Al-Awsat (27.1.2025): ةموكح  فيرصت  لامعألﺍ  يف  ايﺭوس  مامﺃ  لهرتلﺍ  يﺭﺍﺩإلﺍ  ﺀاهنإو  فئاظولﺍ [Syriens 
geschäftsführende Regierung sieht sich mit administrativer Laxheit und Stellenabbau konfrontiert], 
https://aawsat.com/-/-/5105677---------- , Zugriff 30.1.2025
■ AJ - Al Jazeera (7.1.2025): First international flight since al-Assads removal lands in Syria, https://
www.aljazeera.com/news/2025/1/7/first-international-flight-since-al-assads-removal-lands-in-syria , 
Zugriff 8.1.2025
■ NZZ - Neue Zürcher Zeitung (24.1.2025): Fragiler Frieden: Asad hat die Institutionen in Syrien hohl 
zurückgelassen, https://www.nzz.ch/feuilleton/fragiler-frieden-asad-hat-die-staatlichen-institutionen
-in-syrien-hohl-zurueckgelassen-ld.1867547 , Zugriff 29.1.2025
■ OSS - Omran Center for Strategic Studies (20.1.2025): ﺕﺍﺀاضﺇ  ةيلوﺃ  يف  ﺡالصﺇ  ﻉاطقلﺍ  ماعلﺍ [Erste Hö­
hepunkte der Reform des öffentlichen Sektors], https://www.omrandirasat.org/ﺕﺍﺭﺍدصإلﺍ /ﺙاحبألﺍ /-قﺍﺭوﺃ 
ةيثحب /.ماعلﺍ-ﻉاطقلﺍ-ﺡالصﺇ-يف-ةيلوﺃ-ﺕﺍﺀاضﺇ html, Zugriff 31.1.2025
■ REU - Reuters (31.1.2025): Syria’s new Islamist rulers to roll back state with privatizations, public 
sector layoffs, https://www.reuters.com/world/middle-east/syrias-islamist-rulers-overhaul-economy
-with-firings-privatization-state-firms-2025-01-31 , Zugriff 31.1.2025
■ REU - Reuters (7.1.2025): Jordan and Syria to combat arms and drugs smuggling, Islamic State’s 
resurgence, https://www.reuters.com/world/middle-east/jordan-syria-combat-arms-drugs-smuggli
ng-resurgence-islamic-state-2025-01-07 , Zugriff 8.1.2025
8.1 Korruption in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - De­
mokratische Autonome Region Nord- und Ostsyrien (DAANES)
Letzte Änderung 2025-05-08 14:40
[Im vorliegenden Dokument wurde auf die allgemeine Lage nach dem Umbruch am 8.12.2024 
fokussiert. Die Lage in von den Kurden dominierten Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch 
dominierten SDF – Demokratische Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES) hat sich 
bisher nicht wesentlich verändert und wurde daher aufgrund zeitlicher, personeller und finan­
zieller Ressourcen nicht in der gewohnten Tiefe bearbeitet. Für Fragestellungen dazu, bitten 
wir auf die Vorversion der Länderinformation zurückzugreifen bzw. uns mittels einer Anfrage zu 
kontaktieren. Die Einarbeitung aktueller Quellen und Informationen zur Lage in der DAANES 
wird zeitnah mittels Aktualisierung erfolgen. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderin­
formation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
Im August 2023 brachen in der Demokratischen Autonomen Region Nord- und Ostsyrien (DAA­
NES) gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen den Syrian Democratic Forces (SDF) und 
den Stammeskämpfern in Deir ez-Zour aus. Neben der Festnahme eines SDF-Kommandanten 
waren der Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic (CoI) 
zufolge auch Missstände in der Selbstverwaltung, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, 
Zwangsrekrutierung, unzureichende Lehrpläne und Korruption Auslöser dieser Unruhen (UNGA 
9.2.2024). Auch USAID gab an, dass die Wahrnehmung von Korruption in der DAANES sowie 
die Einmischung der Kurdischen Arbeiterpartei (Partiya Karkerên Kurdistanê - PKK) die Span­
nungen durch die Proteste weiter antrieben und die öffentliche Akzeptanz der SDF untergruben 
(USAID 13.8.2023).
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