2025-09-05-coi-cms-laenderinformationen-syrien-version-12-73ab
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
■ NPA - North Press Agency (18.12.2023): Activists in north Aleppo protest judicial corruption of opposition, https://npasyria.com/en/108914, Zugriff 5.7.2024 ■ ÖB Damaskus - Österreichische Botschaft Damaskus [Österreich] (2023): Asylländerbericht 2023 - Syrien ■ OHCHR - Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (1.2.2024): “We did not fear death but the life there”; The Dire Human Rights Situation Facing Syrian Returnees, https: //www.ecoi.net/de/dokument/2104660.html, Zugriff 23.5.2024 [Login erforderlich] ■ OpD - Open Doors (2024): Weltverfolgungsindex - Länderprofil Syrien, https://www.opendoors.at/v erfolgung/profile/syrien_wvi_2024_laenderprofil_at.pdf, Zugriff 24.6.2024 ■ SCPR/UniVie - Syrian Center for Policy Research, Universität Wien (8.2023): The Impact of the Earthquake in Syria: The Missing Developmental Perspective in the Shadow of Conflict, https:// reliefweb.int/attachments/194189d0-9897-4896-8feb-049e6d85f0fe/The Impact of the Earthquake in Syria - SCPR (EN).pdf, Zugriff 17.7.2024 ■ SNHR - Syrian Network for Human Rights (15.3.2024): On the 13th Anniversary of the Start of the Popular Uprising, https://snhr.org/wp-content/uploads/2024/03/R240209E-1.pdf, Zugriff 17.7.2024 ■ SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (20.2.2024): Condemning the corruption in institutions of Syrian Interim Government Dozens of people participate in protest in Azaz city, https://www.syri ahr.com/en/325962, Zugriff 1.8.2024 ■ SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (2.7.2023): Peace Spring areas in June 2023 Pub lic protests against corruption and violations committed by Turkish-backed factionsdreadful living conditionsnearly 30 cases of kidnapping and arbitrary arrests, https://www.syriahr.com/en/303167, Zugriff 17.7.2024 ■ STJ - Syrians for Truth and Justice (24.10.2023): Syria/Idlib: Arbitrary Arrest to Everyone who Refuses to Pay Royalties Under the Pretext of Collecting Zakat Money, https://stj-sy.org/en/syria-idl ib-arbitrary-arrest-to-everyone-who-refuses-to-pay-royalties-under-the-pretext-of-collecting-zakat -money, Zugriff 2.8.2024 ■ SYD - Syria Direct (20.5.2022): Organized corruption: Money rules in Turkish-backed Syrian National Army areas of northwestern Syria, https://syriadirect.org/organized-corruption-money-rules-in-turki sh-backed-syrian-national-army-areas-of-northwestern-syria , Zugriff 2.8.2024 ■ Syria TV - Syria TV (24.6.2024): :قيقحت ةكبش نوغاتبك ماظنلﺍ ﻍرفت اهتاجتنم يف قوسلﺍ ةيلحملﺍ دعب طغض يبرع يلوﺩو [Untersuchung: Captagon-Netzwerk des Regimes vertreibt seine Produkte auf lokalem Markt nach arabischem und internationalem Druck], https://www.syria.tv/------------ , Zugriff 1.8.2024 ■ Syria TV - Syria TV (7.7.2023): ماظنلﺍ يدسألﺍ ديلاقتو شييفتلﺍ [Das Assad-Regime und die Tradition des Tafayeesh], https://www.syria.tv/--- , Zugriff 31.7.2024 ■ TI - Transparency International (1.2024): Corruption Perceptions Index 2023, https://images.trans parencycdn.org/images/Report_CPI2023_Eng.pdf, Zugriff 15.5.2024 ■ UNGA - United Nations General Assembly (9.2.2024): Report of the Independent International Com mission of Inquiry on the Syrian Arab Republic, https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/ hrbodies/hrcouncil/sessions-regular/session55/A_HRC_55_64_EN.pdf, Zugriff 26.6.2024 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Syria, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-pract ices/syria/, Zugriff 3.5.2024 ■ USDOT-OIG - US Department of Treasury - Office of the Inspector General [USA] (26.3.2024): Treasury Sanctions Financial Facilitators and Illicit Drug Traffickers Supporting the Syrian Regime, https://home.treasury.gov/news/press-releases/jy2210, Zugriff 3.4.2024 9 Wehr- und Reservedienst - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024) Letzte Änderung 2025-05-08 15:46 [Derzeit liegen keine ausreichenden Informationen zum Wehrdienst oder der Rekrutierung bzw. zu Streitkräften der aktuellen syrischen Regierung vor. Im Folgenden wird der aktuelle Stand dargelegt, wie er sich aus öffentlich zugänglichen Quellen ergibt. Teilweise werden Falsch informationen, insbesondere auf Social-Media Kanälen verbreitet, die in weiterer Folge auch 140

Eingang in andere Berichte finden. Die Vorgehensweise der Recherche und Ausarbeitung der vorliegenden Länderinformation entspricht den in der Methodologie der Staatendokumentation festgeschriebenen Standards. Weder wird ein Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Richtigkeit der vorliegenden Informationen erhoben. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderinfor mation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.] Die Syrische Arabische Armee wurde noch von al-Assad vor seiner Flucht nach Mitternacht am 8.12.2024 per Befehl aufgelöst. Die Soldaten sollten ihre Militäruniformen gegen Zivilkleidung tauschen und die Militäreinheiten und Kasernen verlassen (AAA 10.12.2024). Aktivisten des Syrian Observatory for Human Rights (SOHR) in Damaskus haben berichtet, dass Hunderte von Regimesoldaten ihre Militäruniformen ausgezogen haben, nachdem sie darüber informiert wurden, dass sie entlassen wurden, da das Assad-Regime gestürzt war (SOHR 8.12.2024). Ca. 2.000 syrische Soldaten sind in den Irak geflohen. Einem Beamten aus dem Irak zufolge sollen 2.150 syrische Militärangehörige, darunter auch hochrangige Offiziere, wie Brigadegeneräle und Zollangestellte, in einem Lager in der Provinz al-Anbar untergebracht sein. Die Mehrheit soll nach Syrien zurückkehren wollen (AlMada 15.12.2024). Syrischen Medien zufolge ver handelte die syrische Übergangsregierung mit der irakischen Regierung über die Rückführung dieser Soldaten (ISW 16.12.2024). Am 19.12.2024 begannen die irakischen Behörden damit, die syrischen Soldaten nach Syrien auszuliefern (TNA 19.12.2024). Die Mehrheit der führenden Soldaten und Sicherheitskräften des Assad-Regimes sollen sich noch auf syrischem Territorium befinden, jedoch außerhalb von Damaskus (Stand 13.12.2024) (AAA 10.12.2024). Nach der Auflösung der ehemaligen Sicherheits- und Militärinstitutionen verloren Hunderttausende ihren Arbeitsplatz und ihr Einkommen – vor allem in den Küstenregionen. Zehntausende wurden auch aus staatlichen und zivilen Einrichtungen entlassen, ohne alternative Einkommens- oder Arbeitsmöglichkeiten. Darüber hinaus wurden Mitgliedern der aufgelösten Armee, Polizei und Si cherheitsdienste Umsiedlungsmaßnahmen aufgezwungen, was zu wachsender Unzufriedenheit und Wut in den Reihen dieser Männer führte (Harmoon 17.3.2025). Nach dem Umsturz in Syrien hat die von Islamisten angeführte Rebellenallianz eine Gene ralamnestie für alle Wehrpflichtigen verkündet. Ihnen werde Sicherheit garantiert und jegliche Übergriffe auf sie seien untersagt, teilte die Allianz auf Telegram mit (Presse 9.12.2024). HTS- Anführer ash-Shara’ kündigte in einem Facebook-Post an, dass die Wehrpflicht der Armee abgeschafft wird, außer für einige Spezialeinheiten und „ für kurze Zeiträume“. Des Weiteren kündigte er an, dass alle Gruppierungen aufgelöst werden sollen und über Waffen nur mehr der Staat verfügen soll (CNBC Ara 15.12.2024a; vgl. MEMRI 16.12.2024). Unklar ist, wie eine Freiwilligenarmee finanziert werden soll (ISW 16.12.2024). Auch die Auflösung der Sicherheits kräfte kündigte ash-Shara’ an (REU 11.12.2024a). In einem Interview am 10.2.2025 wiederholte ash-Shara’, dass er sich für eine freiwillige Rekrutierung entschieden habe und gegen eine Wehrpflicht. Bereits Tausende von Freiwilligen hätten sich der neuen Armee angeschlossen (Arabiya 10.2.2025a; vgl. AJ 10.2.2025a). Wehrpflichtigen der Syrischen Arabischen Armee (Syrian Arab Army - SAA) wurde eine Amnestie gewährt (REU 11.12.2024b). Ahmed ash-Shara’ hat versprochen, dass die neue Führung die höchsten Ränge des ehemaligen Militärs und der Sicherheitskräfte wegen Kriegsverbrechen strafrechtlich verfolgen wird. Was dies jedoch für die 141

Fußsoldaten des ehemaligen Regimes bedeuten könnte oder wo die diesbezüglichen Grenzen gezogen werden, bleibt unklar (Guardian 13.1.2025). Die neue Übergangsregierung Syriens hat sogenannte „ Versöhnungszentren“ eingerichtet, sagte Abu Qasra, neuer syrischer Vertei digungsminister. Diese wurden bereits gut genutzt, auch von hochrangigen Personen, und die Nutzer erhielten vorübergehende Niederlassungskarten. Eine beträchtliche Anzahl habe auch ihre Waffen abgegeben (Al Majalla 24.1.2025). Der Hauptsitz des Geheimdienstes in Damas kus ist jetzt ein „ Versöhnungszentrum“, wo die neuen syrischen Behörden diejenigen, die dort gedient haben, auffordern, sich zu stellen und ihre Waffen im Geheimdienstgebäude abzuge ben. Im Innenhof warten Menschenschlangen darauf, Zettel zu erhalten, die besagen, dass sie sich offiziell ergeben und mit der neuen Regierung versöhnt haben, während ehemalige Auf ständische in neuen Uniformen im Militärstil die abgegebenen Pistolen, Gewehre und Munition untersuchen. Ehemalige Offiziere, die sich für die neue Regierung Syriens als nützlich erweisen könnten, beispielsweise, weil sie Informationen über Personen haben, die international gesucht werden, haben wenig zu befürchten, solange sie kooperieren (Guardian 13.1.2025). In diesen „ Versöhnungszentren“ erhielten die Soldaten einen Ausweis mit dem Vermerk „ desertiert“. Ih nen wurde mitgeteilt, dass man sie bezüglich ihrer Wiedereingliederung kontaktieren würde (Chatham 10.3.2025). [Weitere Informationen zu „ Versöhnungszentren“ finden sich auch in den Kapiteln Rechtsschutz / Justizwesen - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024) und Sicherheitsbehörden - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024).] Die Rolle der übergelaufenen syrischen Armeeoffiziere in der neuen Militärstruktur ist unklar. Während ihr Fachwissen beim Aufbau einer Berufsarmee von unschätzbarem Wert sein könnte, bestehen weiterhin Bedenken hinsichtlich ihrer Marginalisierung innerhalb der neu en Machtstruktur (DNewsEgy 3.2.2025). Unter al-Assad war die Einberufung in die Armee für erwachsene Männer obligatorisch. Wehrpflichtige mussten ihren zivilen Ausweis abgeben und erhielten stattdessen einen Militärausweis. Ohne einen zivilen Ausweis ist es schwierig, einen Job zu finden oder sich frei im Land zu bewegen, was zum Teil erklärt, warum Zehntausende in den „ Versöhnungszentren“ in verschiedenen Städten aufgetaucht sind (BBC 29.12.2024). Ehemalige Soldaten und Geheimdienstmitarbeiter des Assad-Regimes, ca. 4.000 bis 5.000 Männer in Latakia und Tartus, haben sich diesen „ Versöhnungsprozessen“ entzogen. Einige von ihnen wurden im Rahmen einer landesweiten Kampagne mit täglichen Suchaktionen und gezielten Razzien gefasst, andere jedoch haben sich zu bewaffnetem Widerstand gegen die Übergangsregierung entschlossen (MEI 13.3.2025). Der Übergangspräsident Ahmed ash-Shara’ hat die Vision einer neuen „ Nationalen Armee“ geäußert, die alle ehemaligen Oppositionsgruppen einbezieht. Diese Vision beinhaltet einen Prozess der Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung, bei dem Hay’at Tahrir ash-Sham (HTS) angeblich die Führung übernehmen soll (DNewsEgy 3.2.2025). Der syrische Verteidigungsminister Abu Qasra kündigte am 6.1.2025 den Beginn von Sitzungen mit militäri schen Gruppierungen an, um Schritte zu deren Integration in das Verteidigungsministerium zu entwickeln (Arabiya 6.1.2025b). Hochrangige Beamte des neuen Regimes führten Gespräche über die Eingliederung von Milizen in das Verteidigungsministerium und die Umstrukturierung der syrischen Armee mit Vertretern unterschiedlicher bewaffneter Gruppierungen, wie Fraktio nen der von der Türkei unterstützten Syrischen Nationalen Armee (Syrian National Army - SNA) 142

(MAITIC 9.1.2025). Die Behörden gaben Vereinbarungen mit bewaffneten Rebellengruppen bekannt, diese aufzulösen und in die vereinte syrische Nationalarmee zu integrieren (UNSC 7.1.2025). Die einzige Möglichkeit, eine kohärente militärische Institution aufzubauen, besteht laut Abu Qasra darin, die Gruppierungen vollständig in das Verteidigungsministerium unter einer einheitlichen Struktur zu integrieren. Die Grundlage für diese Institution muss die Rechtsstaat lichkeit sein (Al Majalla 24.1.2025). Es bleibt abzuwarten, wie die neue Armee Syriens aussehen wird und ob sie auf einer anderen Struktur als die Armee des Assad-Regimes basieren wird. Dazu gehören Fragen in Bezug auf Brigaden, Divisionen und kleine Formationen sowie Fragen in Bezug auf die Art der Bewaffnung, ihre Form und die Art der Mission. (AlHurra 12.2.2025). [Details zur neuen syrischen Armee und der Entwaffnung bewaffneter Gruppierungen finden sich im Kapitel Sicherheitsbehörden - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024) Anm.] Die Umstrukturierung des syrischen Militärs hat gerade erst begonnen. Der neue de-facto-Füh rer hat versprochen, die neue Armee in eine professionelle, auf Freiwilligen basierende Truppe umzuwandeln, um die Professionalität in den Reihen zu fördern und sich von der Wehrpflicht politik zu entfernen, die das zusammengebrochene Assad-Regime charakterisierte (TR-Today 8.1.2025). Medienberichten zufolge wurden mehrere ausländische islamistische Kämpfer in hohe militärische Positionen berufen. Ash-Shara’ hatte Berichten zufolge außerdem vorgeschla gen, ausländischen Kämpfern und ihren Familien aufgrund ihrer Rolle im Kampf gegen al-Assad die Staatsbürgerschaft zu verleihen (UNSC 7.1.2025). Syrische Medien berichten, dass die neue Regierung aktiv Personen für die Armee und die Polizei rekrutiert. Damit soll der dringende Bedarf an Kräften gedeckt werden. Neue Soldaten, Unteroffiziere und Offiziere werden Berichten zufolge durch intensive Programme rekrutiert, die von den traditionellen akademischen und Ausbildungsstandards abweichen. Der Prozess der Vorbereitung von Militär- und Sicherheitskadern wird beschleunigt, um den Bedürfnissen des neuen Staates gerecht zu werden (SCI o.D.). Am 10.2.2025 gab Übergangspräsident ash-Sha ra’ an, dass sich Tausende von Freiwilligen der neuen Armee angeschlossen haben (Arabiya 10.2.2025a). Viele junge Männer ließen sich einem Bericht des syrischen Fernsehsenders Syria TV zufolge für die neue Armee rekrutieren. Insbesondere seien junge Männer in Idlib in dieser Hinsicht engagiert. Die Rekrutierungsabteilung der neuen syrischen Verwaltung in der Provinz Deir ez-Zour gab bekannt, dass wenige Wochen nach der Übernahme der Kontrolle über die Provinz durch den Staat etwa 1.200 neue Rekruten in ihre Reihen aufgenommen wurden. In den den ländlichen Gebieten von Damaskus treten junge Männer vor allem der Kriminalpolizei bei (Syria TV 21.2.2025). Die Rekrutierungsabteilung von Aleppo teilte am 12.2.2025 mit, dass bis zum 15.2.2025 eine Rekrutierung in die Reihen des Verteidigungsministeriums läuft. Dort ist die Aufnahmebedingung für junge Männer, dass sie zwischen 18 und 22 Jahre alt, ledig und frei von chronischen Krankheiten und Verletzungen sein müssen (Enab 12.2.2025). Das syrische Verteidigungsministerium hat am 17.3.2025 mehrere Rekrutierungszentren im Gouvernement Dara’a in Südsyrien eröffnet (NPA 17.3.2025). Das Innenministerium hat seitdem Rekrutierungs zentren in allen von der Regierung kontrollierten Gebieten eröffnet (ISW 16.4.2025). Berichten 143

zufolge verlangt die neue Regierung von neuen Rekruten eine 21-tägige Scharia-Ausbildung (FDD 28.1.2025). Ende Februar 2025 verbreiteten Facebook-Seiten die Behauptung, die Allgemeine Sicherheit habe in Jableh, Banyas und Qardaha Checkpoints eingerichtet, um jeden zu verhaften, der eine Siedlungskarte besitzt. Die Seiten behaupten, dass die Allgemeine Sicherheit die Verhafteten nach Südsyrien verlegt, wo es zu einer Eskalation durch die israelische Besatzung kommt. Die syrische Regierung dementierte die Durchführung von Rekrutierungskampagnen in den Provinzen Latakia und Tartus. Die Rekrutierung basiere weiterhin auf Freiwilligkeit (Syria TV 26.2.2025). Quellen ■ AAA - Asharq Al-Awsat (10.12.2024): ةيبلاغ ﺕﺍﺩايقلﺍ ةيركسعلﺍ ةينمألﺍو ماظنل دسألﺍ ال لﺍزت لخﺍﺩ ايﺭوس [Die meisten Militär- und Sicherheitschefs des Assad-Regimes befinden sich noch in Syrien], https://aaw sat.com/يبرعلﺍ-ملاعلﺍ /يبرعلﺍ-قرشملﺍ 5090712-لخﺍﺩ-لﺍزت-ال-دسألﺍ-ماظنل-ةينمألﺍو-ةيركسعلﺍ-ﺕﺍﺩايقلﺍ-ةيبلاغ Zugriff 13.12.2024 ■ AJ - Al Jazeera (10.2.2025a): :ﻉرشلﺍ فالﺁ نيعوطتملﺍ نومضني ىلﺇ شيجلﺍ يﺭوسلﺍ ديدجلﺍ [Ash-Sharaa: Tausende von Freiwilligen schließen sich der neuen syrischen Armee an], https://www.aljazeera.net/news/2025/2/10/-ﻉرشلﺍ شيجلﺍ-ىلﺇ-نومضني-نيعوطتملﺍ-فالﺁ Zugriff 11.2.2025 ■ AlHurra - Al-Hurra (12.2.2025): „ شيجلﺍ يﺭوسلﺍ ..“ديدجلﺍ ديحوتلﺍ يمسﺍ مﺃ ؟يقيقح [„ Die neue syrische Armee. Nominelle oder reale Einigung?], https://www.alhurra.com/syria/2025/02/12/-ديحوتلﺍ-ديدجلﺍ-يﺭوسلﺍ-شيجلﺍ ؟يقيقح-مﺃ-يمسﺍ Zugriff 14.2.2025 ■ AlMada - Al Mada Paper (15.12.2024): لوؤسم ةظفاحمب :ﺭابنألﺍ 2150 ًاطباض ًايدنجو ًايﺭوس يف ميخم ال ﺕامدخ هيف [Beamter des Gouvernements Anbar: 2150 syrische Offiziere und Soldaten in einem Lager ohne Dienstleistungen], https://almadapaper.net/388782, Zugriff 18.12.2024 ■ Al Majalla - Al Majalla (24.1.2025): Murhaf Abu Qasra on building a new army and Syria’s future, https: //en.majalla.com/node/324021/politics/murhaf-abu-qasra-building-new-army-and-syrias-future , Zugriff 30.1.2025 ■ Arabiya - Al Arabiya News (10.2.2025a): :ﻉرشلﺍ فالﺁ نيعوطتملﺍ نومضني ىلﺇ شيجلﺍ يﺭوسلﺍ ديدجلﺍ [Ash-Sharaa: Tausende von Freiwilligen schließen sich der neuen syrischen Armee an], https://www.alar abiya.net/arab-and-world/syria/2025/02/10/-ديدجلﺍ-يﺭوسلﺍ-شيجلﺍ-ىلﺍ-نومضني-نيعوطتملﺍ-فالﺍ-ﻉرشلﺍ Zugriff 11.2.2025 ■ Arabiya - Al Arabiya News (6.1.2025b): ريﺯو ﻉافدلﺍ :يﺭوسلﺍ ﺀدب ﺕاسلج عم لئاصفلﺍ عضول ﺕﺍوطخ اهطﺍرخنﺍ شيجلاب [Sy rischer Verteidigungsminister: Sitzungen mit Fraktionen zur Festlegung von Schritten für den Beitritt zur Armee], https://www.alarabiya.net/arab-and-world/syria/2025/01/06/-عم-ﺕاسلجلﺍ-ﺀدب-يﺭوسلﺍ-ﻉافدلﺍ-ريﺯو ﺓﺭﺍﺯولاب-اهطﺍرخنﺍ-ﺕﺍوطخ-عضول-لئاصفلﺍ Zugriff 9.1.2025 ■ BBC - British Broadcasting Corporation (29.12.2024): Post-Assad Syria: Former soldiers give up their weapons for papers, https://www.bbc.com/news/articles/cx2n35j5340o, Zugriff 3.1.2025 ■ Chatham - Chatham House (10.3.2025): Syria needs security can Al-Sharaa build a united army to provide it?, https://www.chathamhouse.org/publications/the-world-today/2025-03/syria-needs-sec urity-can-al-sharaa-build-united-army-provide , Zugriff 17.3.2025 ■ CNBC Ara - Consumer News and Business Channel Arabia (15.12.2024a): :ﻉرشلﺍ متيس ﺭﺍدصﺇ ةلمع ﺓديدج يف ايﺭوس عفﺭو بتﺍورلﺍ 400% [Ash-Sharaa: In Syrien wird eine neue Währung und die Gehälter auf 400 % erhöht], https://www.cnbcarabia.com/131828/2024/15/12/ﻉرشلﺍ -:-ايﺭوس-يف-ﺓديدج-ةلمع-ﺭﺍدصﺇ-متيس -بتﺍورلﺍ-عفﺭو 400-, Zugriff 16.12.2024 ■ DNewsEgy - Daily News Egypt (3.2.2025): Syria’s Fragmented Security Landscape: The Daunting Task of Army Unification, https://www.dailynewsegypt.com/2025/02/03/syrias-fragmented-security-l andscape-the-daunting-task-of-army-unification , Zugriff 4.2.2025 144

■ Enab - Enab Baladi (12.2.2025): دينجت „بلح حتفت ﺏاب ﺏاستنالﺍ ﺓﺭﺍﺯول ﻉافدلﺍ [„Aleppo Rekrutierung“ öff net dem Verteidigungsministerium die Türen], https://www.enabbaladi.net/738945/-ﺏاب-حتفت-بلح-دينجت لﺍ-ﺓﺭﺍﺯول-ﺏاستنالﺍ Zugriff 23.4.2025 ■ FDD - Foundation for Defense of Democracies (28.1.2025): Syrian Government Uses Islamic Teach ing to Recruit, Train New Security Forces, https://www.fdd.org/analysis/2025/01/28/syrian-governm ent-uses-islamic-teaching-to-recruit-train-new-security-forces , Zugriff 23.4.2025 ■ Guardian - The Guardian (13.1.2025): Syrias new rulers invite Assad security officials to surrender, https://www.theguardian.com/world/2025/jan/13/syria-new-rulers-invite-assad-security-officials-t o-surrender, Zugriff 13.1.2025 ■ Harmoon - Harmoon Center (17.3.2025): Clashes on the Syrian Coast: The Facts and The Fallout, https://www.harmoon.org/en/researches/syria-10, Zugriff 23.4.2025 ■ ISW - Institute for the Study of War (16.4.2025): Iran Update, April 16, 2025, https://www.understa ndingwar.org/backgrounder/iran-update-april-16-2025 , Zugriff 22.4.2025 ■ ISW - Institute for the Study of War (16.12.2024): Iran Update, December 16, 2024, https://www.un derstandingwar.org/backgrounder/iran-update-december-16-2024 , Zugriff 18.12.2024 ■ MAITIC - Meir Amit Intelligence and Terrorism Infomation Center (9.1.2025): Spotlight on Syria (Following the Toppling of the Syrian Regime) January 1 – 8, 2025, https://www.terrorism-info.org.il /app/uploads/2025/01/E_005_25.pdf, Zugriff 14.1.2025 ■ MEI - Middle East Institute (13.3.2025): Reimagining Syria - A Roadmap for Peace and Prosperity Beyond Assad, https://www.mei.edu/sites/default/files/Reimagining Syria.pdf, Zugriff 23.4.2025 ■ MEMRI - Middle East Media Research Institute, The (16.12.2024): Al-Joulani To Arab Press: Syrian President Will Be Chosen By Elections, I May Run; Armed Factions Will Be Dissolved; We Seek Good Relations With Other Countries, Including Russia And Iran; We Will Not Enter Conflict With Israel But Its ’Escalation’ In Syria Must Be Stopped; Turkey Is Our ’Closest Friend’, https://www.memri.org/ reports/al-joulani-arab-press-syrian-president-will-be-chosen-elections-i-may-run-armed-factions , Zugriff 18.12.2024 ■ NPA - North Press Agency (17.3.2025): ﺓﺭﺍﺯو ﻉافدلﺍ حتتفت ﺓدع زكﺍرم ﺏاستنالل يف اعﺭﺩ [Verteidigungsministerium eröffnet mehrere Ausbildungszentren in Daraa], https://npasyria.com/208142, Zugriff 22.4.2025 ■ Presse - Presse, Die (9.12.2024): Syrien: Rebellen verkünden Generalamnestie für Wehrpflichtige, https://www.diepresse.com/19162124/syrien-rebellen-verkuenden-generalamnestie-fuer-wehrpflic htige, Zugriff 10.12.2024 ■ REU - Reuters (11.12.2024a): Syria’s rebel leader vows to dissolve Assad regime security forces, close prisons, https://www.reuters.com/world/middle-east/refugees-return-syria-caretaker-prime-m inister-appointed-2024-12-11 , Zugriff 12.12.2024 ■ REU - Reuters (11.12.2024b): Exclusive: Syrian rebel leader says he will dissolve toppled regime forces, close prisons, https://www.reuters.com/world/middle-east/syrian-rebel-leader-says-he-will-d issolve-toppled-regime-forces-close-prisons-2024-12-11 , Zugriff 12.12.2024 ■ SCI - Swedish Center for Information (o.D.): حتف ﻉوطتلﺍ لمعلل ﺩونج ﻁابضو ﺏابشلل يﺭوسلﺍ يف شيجلﺍ ةطرشلﺍو ةيﺭوسلﺍ [Offene Freiwilligenarbeit für syrische Jugendliche, die als Soldaten und Offiziere in der syrischen Ar mee und Polizei dienen], https://www.centersweden.com/سلﺍ-ﺏابشلل-ﻁابضو-ﺩونج-لمعلل-ﻉوطتلﺍ-حتف Zugriff 23.4.2025 ■ SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (8.12.2024): Al-Assad regime falls Regime soldiers and officers withdraw from Damascus international airport as private plane believed to carry Bashar Al-Assad takes off - The Syrian Observatory For Human Rights, https://www.syriahr.com/en/350860, Zugriff 10.12.2024 ■ Syria TV - Syria TV (26.2.2025): ةموكحلﺍ ةيﺭوسلﺍ يفنت ذيفنت ﺕالمح دينجت يف ﺱوطرط ةيقﺫاللﺍو [Syrische Regierung bestreitet Rekrutierungskampagnen in Tartus und Latakia], https://www.syria.tv/-ذيفنت-يفنت-ةيﺭوسلﺍ-ةموكحلﺍ ةيقﺫاللﺍو-ﺱوطرط-يف-دينجت-ﺕالمح Zugriff 23.4.2025 ■ Syria TV - Syria TV (21.2.2025): دينجتلﺍ يف ةلودلﺍ ةيﺭوسلﺍ ..ةئشانلﺍ ﺏابش بلﺩﺇ قطانملﺍو ةبوكنملﺍ رثكألﺍ اطﺍرخنﺍ [Rekru tierung im entstehenden syrischen Staat: Jugend in Idlib und den betroffenen Gebieten am enga giertesten], https://www.syria.tv/اطﺍرخنﺍ-رثكألﺍ-ةبوكنملﺍ-قطانملﺍو-بلﺩﺇ-ﺏابش-ةئشانلﺍ-ةيﺭوسلﺍ-ةلودلﺍ-يف-دينجتلﺍ Zugriff 23.4.2025 ■ TNA - New Arab, The (19.12.2024): Iraq to return stranded Assad soldiers to Syria, https://www.ne warab.com/news/iraq-return-stranded-assad-soldiers-syria , Zugriff 19.12.2024 ■ TR-Today - Türkiye Today (8.1.2025): Formation of Syria’s new army critical to region, https://www. turkiyetoday.com/region/formation-of-syrias-new-army-critical-to-region-102573 , Zugriff 13.1.2025 145

■ UNSC - United Nations Security Council (7.1.2025): Syria: Briefing and Consultations, https://ww w.securitycouncilreport.org/whatsinblue/2025/01/syria-briefing-and-consultations-9.php , Zugriff 14.1.2025 9.1 Wehr- und Reservedienst in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch domi nierten SDF - Demokratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES) Letzte Änderung 2025-05-08 15:58 [Im vorliegenden Dokument wurde auf die allgemeine Lage nach dem Umbruch am 8.12.2024 fokussiert. Die Lage in von den Kurden dominierten Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF – Demokratische Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES) hat sich bisher nicht wesentlich verändert und wurde daher aufgrund zeitlicher, personeller und finan zieller Ressourcen nicht in der gewohnten Tiefe bearbeitet. Für Fragestellungen dazu, bitten wir auf die Vorversion der Länderinformation zurückzugreifen bzw. Uns mittels einer Anfrage zu kontaktieren. Die Einarbeitung aktueller Quellen und Informationen zur Lage in der DAANES wird zeitnah mittels Aktualisierung erfolgen. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderin formation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.] Wehrdienst Der Gesellschaftsvertrag von 2023 regelt in der Demokratischen Autonomen Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES) in Abschnitt 5 die Selbstverteidigungspflicht. Artikel 111 besagt, dass Selbstverteidigung eine Garantie und Fortsetzung des Lebens, und basierend auf dem Recht und der Pflicht ist, die Existenz zu verteidigen. Sie erfordert die Einrichtung eines Selbstschutzsystems, das auf dem Bewusstsein der legitimen Selbstverteidigung und der or ganisierten demokratischen Gesellschaft in Nord- und Ostsyrien beruht. Einerseits gibt es die Community Protection Forces, die für den Schutz Nord- und Ostsyriens und die Gewährleis tung des Schutzes von Leben und Eigentum der Bürger vor allen Angriffen und Besatzungen verantwortlich sind. Die Community Protection Forces werden unter Beteiligung aller Bürger organisiert. Selbstverteidigung ist ein Recht und eine Pflicht für jeden Bürger. Es ist die Pflicht organisierter ethnischer und religiöser Gruppen, sich wirksam am Selbstverteidigungssystem zu beteiligen, angefangen bei Stadtvierteln, Dörfern, Städten und allen Wohneinheiten. Ander seits erwähnt Artikel 111 auch die Syrischen Demokratischen Kräfte (Syrian Democratic Forces - SDF). Sie sind die legitimen Verteidigungskräfte in der Demokratischen Autonomen Verwaltung Nord- und Ostsyriens. Sie nehmen den freiwilligen Beitritt der Söhne und Töchter des Volkes und die Pflicht zur Selbstverteidigung an. Ihre Aktivitäten werden vom Demokratischen Volks rat und der Verteidigungskommission überwacht. Sie organisieren sich autonom innerhalb des Demokratischen Konföderalen Systems Nord- und Ostsyrien und haben die Aufgabe, die DAA NES und alle syrischen Gebiete zu verteidigen und sie vor jeglichen potenziellen Angriffen oder Gefahren von außen zu schützen (RIC 14.12.2023). Laut Gesetz Nr. 1 zur Selbstverteidigung gelten Männer mit Vollendung des 18. Lebensjahres als wehrpflichtig und müssen den Selbst verteidigungsdienst bis zum vierzigsten Lebensjahr vollendet haben (Artikel 13). Wehrpflichtig ist jeder männliche Bewohner der Region Nord- und Ostsyrien, der das gesetzliche Alter für die 146

Ausübung des Selbstverteidigungsdienstes erreicht hat, bzw. jeder, der seit mehr als drei Jah ren dauerhaft in Nord- und Ostsyrien ansässig ist und die syrische Staatsangehörigkeit besitzt (Artikel 1) (AANES-GC 22.2.2024). Zwei Quellen, die vom Danish Immigration Service (DIS) befragt wurden, äußerten jedoch Zweifel an der konsequenten Einberufung von Personen von außerhalb der DAANES in allen Regionen (DIS 6.2024). Frauen in den von der Autonomen Verwaltung kontrollierten Gebieten können freiwillig Wehrdienst leisten (Enab 22.2.2024). Wla dimir van Wilgenburg, Journalist und Autor, und ein Experte für syrische Kurdenhaben noch von keinem Fall gehört, in dem Frauen zwangsweise zur Selbstverteidigung eingezogen wurden (DIS 6.2024). Das sogenannte Verteidigungsbüro des Exekutivrats der „ Demokratischen Autonomen Ver waltung von Nord- und Ostsyrien“ hat die für die Wehrpflicht erforderlichen Geburtsjahrgänge festgelegt, während die Verhaftungskampagnen gegen junge Menschen für die Einberufung in die Reihen der SDF weitergehen. Die Erklärung wurde vom Verteidigungsbüro der Autonomen Verwaltung an alle Verteidigungsbüros in der Region verteilt. Darin steht, dass wer zwischen dem 1.1.1998 und dem 31.12.2005 für den Dienst der Selbstverteidigung wehrpflichtig ist (Shaam 10.1.2024). Bereits vier Tage nach dem Erlass der Richtlinien, in der die Geburtsjahrgänge für die Selbstverteidigungspflicht bekannt gemacht wurden, nahmen die SDF eine Rekrutierungs kampagne in al-Hasaka im Juni 2024 wieder auf, nachdem sie im Monat zuvor, am 8.5.2024 die Rekrutierungsprozesse eingestellt hatten (Enab 27.6.2024a). Anfang Juli 2024 wurden bei spielsweise 240 Personen in den Provinzen Deir ez-Zour, al-Hasaka und ar-Raqqa gefangen genommen, um sie für den Militärdienst zu rekrutieren (SO 2.7.2024). Die Dienstzeit im Selbst verteidigungsdienst beträgt laut Artikel 2 des Gesetzes Nr. 1 über die Selbstverteidigungspflicht zwölf volle Monate beginnend mit dem Datum der Einschreibung des Wehrpflichtigen (AANES- GC 22.2.2024). 2014 wurde die Zwangsrekrutierung von den Volksschutzeinheiten (Yekîneyên Parastina Gel - YPG), einer militärischen Säule der SDF, im Anschluss an das Dohuk-Abkommen, bei dem sich die kurdischen Parteien in der irakischen Stadt Dohuk getroffen hatten, um eine Einigung über die Verwaltung der Region zu erzielen, eingeführt (Enab 22.2.2024). Araber und Kurden werden laut von ACCORD befragten Experten vor dem Gesetz gleichbe handelt. Fabrice Balanche erklärt jedoch, dass mehr Flexibilität gegenüber Arabern gezeigt werden würde, um einen Aufstand zu vermeiden. Arabische Stammesführer hätten lokal die Macht und würden für bestimmte junge Araber Ausnahmen und Aufschiebungen erwirken. Ei nem Syrienexperten zufolge seien die speziellen Konsequenzen für Araber von Region zu Region unterschiedlich. Nicht alle von den SDF kontrollierten Gebiete stünden unter derselben Art von Kontrolle. In den vornehmlich arabisch besiedelten Stammesregionen von Deir ez-Zour hätten die SDF beispielsweise nicht die Kapazität, eine direkte Rekrutierung wie in der Provinz al-Hasaka durchzusetzen. Anders als Balanche meint Muhsen Al-Mustafa, Forscher am Omran Center for Strategic Studies, dass arabische Wehrdienstverweigerer bei der Festnahme anders behandelt werden und Beleidigungen und Gewalt ausgesetzt sein könnten (ACCORD 6.9.2023). Quellen des Danish Immigration Service (DIS) zufolge ist DAANES bei der Umsetzung des 147

Gesetzes zur Selbstverteidigung in Gebieten mit überwiegend arabischer Bevölkerung vorsich tig. Ebenso werden Christen in der Praxis nicht der gleichen Durchsetzung des Gesetzes zur Selbstverteidigung unterworfen wie Kurden, so eine weitere Quelle. Daher nehmen christliche Jugendliche in der Regel nicht an der Selbstverteidigungspflicht teil, sondern treten stattdes sen für drei Jahre der christlichen Polizeitruppe Sutoro bei. Dieser Dienst befreit sie von der Selbstverteidigungspflicht (DIS 6.2024). Mehrere Quellen des DIS, darunter ein ehemaliger Rekrut, der seine Wehrpflicht vor zwei Jahren erfüllt hat, berichteten, dass der Selbstverteidigungsdienst mit einem grundlegenden theoreti schen und praktischen militärischen Ausbildungsprogramm beginnt. Während des theoretischen Teils erhalten die Wehrpflichtigen Unterricht in allgemeiner Geschichte der Nationalen Streit kräfte sowie in Kultur und Ethik. Sie erhalten auch eine theoretische Einführung in militärische Themen, einschließlich militärischer Begriffe und Waffen. Im praktischen Teil des Ausbildungs programms absolvieren die Wehrpflichtigen ein körperliches Training und eine Waffenausbildung. Während der ersten Phase der Grundausbildung haben die Wehrpflichtigen keinen einzigen Tag frei. Nach Abschluss ihrer Ausbildung haben sie acht bis zehn Tage frei, bevor sie in ih ren jeweiligen Einheiten und Aufgabenbereichen eingesetzt werden. Anschließend haben die Wehrpflichtigen für den Rest ihres Dienstes alle zehn Tage einen Tag frei. Nach der Ausbil dungszeit, die bis zu zwei Monate dauert, werden die Wehrpflichtigen verschiedenen Aufgaben in unterschiedlichen Zentren oder Einheiten zugewiesen, wo sie für den Rest ihres Dienstes tätig sind. Die Ausbildung oder Qualifikationen der Wehrpflichtigen werden bei der Zuweisung ihrer Aufgaben oft berücksichtigt. So werden beispielsweise diejenigen mit einem besseren Bil dungshintergrund und besseren Fähigkeiten Aufgaben in Büros oder Einrichtungen zugewiesen, die von ihren Fähigkeiten profitieren könnten. Wehrpflichtige mit niedrigem oder ohne Bildungs hintergrund werden oft für Aufgaben im Zusammenhang mit der Bewachung oder dem Schutz öffentlicher Gebäude eingesetzt. Im Allgemeinen werden die Wehrpflichtigen nicht in Kampf situationen eingesetzt. Es gab jedoch Fälle, in denen die Wehrpflichtigen in Kampfsituationen verwickelt waren, z. B. während der Schlacht um Afrin im Jahr 2018, bei schweren Kämpfen in Deir ez-Zour im Sommer 2023, bei den Kämpfen in Tell Abyad und bei Angriffen des Islamischen Staats (IS) auf das Gefängnis von al-Hasaka (2022), das hauptsächlich von Wehrpflichtigen bewacht wurde (DIS 6.2024). Aufschub und Befreiung Die Gesetzgebung erlaubt es Personen, die zur Selbstverteidigung verpflichtet sind, ihren Dienst aufzuschieben oder sich davon befreien zu lassen, je nach ihren individuellen Umständen. Diese Regeln, die unter anderem Ausnahmen aus medizinischen Gründen und Aufschübe für Studie rende oder im Ausland lebende Personen vorsehen, werden von der DAANES aufrechterhalten und durchgesetzt. Einer Person, der eine Befreiung oder Entlassung von der Selbstverteidi gungspflicht gewährt wurde, wird dies in ihrem Selbstverteidigungsheft vermerkt (DIS 6.2024). Das Gesetz Nr. 1 über die Selbstverteidigungspflicht erlaubt es durch Artikel 16 Studierenden, wenn diese die erforderlichen Unterlagen vorlegen, ihre Einberufung jeweils für ein akademi sches Jahr, beginnend mit 15. März jeden Jahres, aufzuschieben (AANES-GC 22.2.2024). Im September 2023 nahm die Selbstverwaltung im Nordosten Syriens Änderungen im Gesetz zur 148

Selbstverteidigung vor. Die Änderungen legen eine bestimmte Altersgrenze für den Aufschub des Studiums fest, und zwar für jede einzelne Ausbildungsstufe. So kann ein Masterstudent den Dienst bis zum Alter von 32 Jahren aufschieben und hat kein Recht auf Aufschub nach diesem Alter, auch wenn er seine Studien oder einen weiteren Studienzweig noch nicht abgeschlossen hat. Ein neuer Artikel Nr. 30 wurde dem Gesetz hinzugefügt, der vorsieht, dass Ärzte und Apothe ker, die ihr Studium abgeschlossen haben und sich zum Dienst auf dem Land verpflichten, ihren Wehrdienst um ein volles Jahr aufschieben können, sofern der Antragsteller das 30. Lebensjahr nicht überschritten hat. Bereits im Jahr 2018 wurde das Gesetz geändert, beispielsweise wurde ein Aufschub von Universitätsstudenten, des einzigen Kindes in der Familie, wie von Familien der Gefallenen und derjenigen, die Brüder in den Inneren Sicherheitskräften (Assayish) und der YPG haben (Enab 22.2.2024). Laut Artikel 17 wird Studenten, die einen Studienaufschub erhalten haben und das Alter für die Aufnahme des Studiums noch nicht erreicht haben, wie z. B. Studenten, die einen Studienaufschub erhalten haben, während sie noch 17 Jahre alt waren, dieses Jahr nicht als eines der Aufschubjahre gezählt. (AANES-GC 22.2.2024). Darüber hinaus stellte eine Quelle des Verteidigungsministeriums der DAANES klar, dass Studierende nicht an Bildungseinrichtungen innerhalb der DAANES eingeschrieben sein müssen, um für eine Aussetzung ihrer Selbstverteidigungspflicht infrage zu kommen. Sie können auch an Ein richtungen in von der syrischen Regierung kontrollierten Gebieten oder in den Nachbarländern Syriens, einschließlich der Türkei, des Irak, des Libanon und Jordaniens, eingeschrieben sein (DIS 6.2024). Gemäß Artikel 25 des Gesetzes Nr. 1 über die Selbstverteidigungspflicht wird Brüdern von Wehr pflichtigen derselben Mutter innerhalb der Selbstverteidigungspflicht, die den Ausbildungskurs abgeschlossen haben, ein Aufschub gewährt. Dieser Aufschub wird zweimal für jeweils sechs Monate gewährt. Artikel 26 regelt administrative Aufschübe. So kann, wer frisch von außerhalb Syriens zurückgekehrt ist, eine Aufschiebung für maximal sechs Monate bekommen. Der einzige Bruder eines Vermissten kann einen Aufschub für zwei Jahre bekommen. Geschwister, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und deren Eltern verstorben oder behindert sind, können ein Jahr aufschieben. Die genannten Aufschübe werden nach einer Überprüfung durch das Zentrum für Selbstverteidigungsaufgaben und der Genehmigung durch die Abteilung für Selbstverteidigungsaufgaben gewährt (AANES-GC 22.2.2024). Personen, die mindestens drei Jahre lang in einer Einrichtung oder Truppe unter dem DAANES gedient haben, können von der Selbstverteidigungspflicht befreit werden. Dies gilt für bezahlte, auf einem Vertrag basie rende Dienste in jeder vom DAANES anerkannten Einrichtung, wie z. B. der Verkehrspolizei. Ehemalige Mitglieder der Internen Sicherheitskräfte (Assayish) oder der SDF sind vom Selbst verteidigungsdienst befreit, wenn sie bereits zwischen 2012 und 2015 mindestens zwei Jahre lang bei der Assayish oder der SDF gedient haben. Auch Personen, die derzeit drei bis fünf Jahre lang bei der Assayish oder der SDF dienen, können eine Befreiung beantragen. Junge Männer, die nicht dienen wollen, können alternative Wege in Betracht ziehen, um die Vorschrif ten des Gesetzes über die Selbstverteidigungspflicht zu erfüllen. Eine Möglichkeit besteht darin, drei Jahre lang bei der Verkehrspolizei zu dienen, wodurch sie sich für eine Befreiung von ihrer Selbstverteidigungspflicht qualifizieren würden (DIS 6.2024). 149
