2025-09-05-coi-cms-laenderinformationen-syrien-version-12-73ab

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

/ 352
PDF herunterladen
zufolge verlangt die neue Regierung von neuen Rekruten eine 21-tägige Scharia-Ausbildung 
(FDD 28.1.2025).
Ende Februar 2025 verbreiteten Facebook-Seiten die Behauptung, die Allgemeine Sicherheit 
habe in Jableh, Banyas und Qardaha Checkpoints eingerichtet, um jeden zu verhaften, der eine 
Siedlungskarte besitzt. Die Seiten behaupten, dass die Allgemeine Sicherheit die Verhafteten 
nach Südsyrien verlegt, wo es zu einer Eskalation durch die israelische Besatzung kommt. 
Die syrische Regierung dementierte die Durchführung von Rekrutierungskampagnen in den 
Provinzen Latakia und Tartus. Die Rekrutierung basiere weiterhin auf Freiwilligkeit (Syria TV 
26.2.2025).
Quellen
■ AAA - Asharq Al-Awsat (10.12.2024): ةيبلاغ  ﺕﺍﺩايقلﺍ  ةيركسعلﺍ  ةينمألﺍو  ماظنل  دسألﺍ  ال  لﺍزت  لخﺍﺩ  ايﺭوس [Die 
meisten Militär- und Sicherheitschefs des Assad-Regimes befinden sich noch in Syrien], https://aaw­
sat.com/يبرعلﺍ-ملاعلﺍ /يبرعلﺍ-قرشملﺍ 5090712-لخﺍﺩ-لﺍزت-ال-دسألﺍ-ماظنل-ةينمألﺍو-ةيركسعلﺍ-ﺕﺍﺩايقلﺍ-ةيبلاغ Zugriff 13.12.2024
■ AJ - Al Jazeera (10.2.2025a): :ﻉرشلﺍ  فالﺁ  نيعوطتملﺍ  نومضني  ىلﺇ  شيجلﺍ  يﺭوسلﺍ  ديدجلﺍ [Ash-Sharaa: Tausende von 
Freiwilligen schließen sich der neuen syrischen Armee an], https://www.aljazeera.net/news/2025/2/10/-ﻉرشلﺍ 
شيجلﺍ-ىلﺇ-نومضني-نيعوطتملﺍ-فالﺁ Zugriff 11.2.2025
■ AlHurra - Al-Hurra (12.2.2025): „ شيجلﺍ  يﺭوسلﺍ  ..“ديدجلﺍ  ديحوتلﺍ  يمسﺍ  مﺃ  ؟يقيقح [„ Die neue syrische Armee. 
Nominelle oder reale Einigung?], https://www.alhurra.com/syria/2025/02/12/-ديحوتلﺍ-ديدجلﺍ-يﺭوسلﺍ-شيجلﺍ 
؟يقيقح-مﺃ-يمسﺍ Zugriff 14.2.2025
■ AlMada - Al Mada Paper (15.12.2024): لوؤسم  ةظفاحمب  :ﺭابنألﺍ  2150 ًاطباض  ًايدنجو  ًايﺭوس  يف  ميخم  ال  ﺕامدخ  هيف  
[Beamter des Gouvernements Anbar: 2150 syrische Offiziere und Soldaten in einem Lager ohne 
Dienstleistungen], https://almadapaper.net/388782, Zugriff 18.12.2024
■ Al Majalla - Al Majalla (24.1.2025): Murhaf Abu Qasra on building a new army and Syria’s future, https:
//en.majalla.com/node/324021/politics/murhaf-abu-qasra-building-new-army-and-syrias-future , 
Zugriff 30.1.2025
■ Arabiya - Al Arabiya News (10.2.2025a): :ﻉرشلﺍ  فالﺁ  نيعوطتملﺍ  نومضني  ىلﺇ  شيجلﺍ  يﺭوسلﺍ  ديدجلﺍ [Ash-Sharaa: 
Tausende von Freiwilligen schließen sich der neuen syrischen Armee an], https://www.alar­
abiya.net/arab-and-world/syria/2025/02/10/-ديدجلﺍ-يﺭوسلﺍ-شيجلﺍ-ىلﺍ-نومضني-نيعوطتملﺍ-فالﺍ-ﻉرشلﺍ Zugriff 
11.2.2025
■ Arabiya - Al Arabiya News (6.1.2025b): ريﺯو  ﻉافدلﺍ  :يﺭوسلﺍ  ﺀدب  ﺕاسلج  عم  لئاصفلﺍ  عضول  ﺕﺍوطخ  اهطﺍرخنﺍ  شيجلاب [Sy­
rischer Verteidigungsminister: Sitzungen mit Fraktionen zur Festlegung von Schritten für den Beitritt 
zur Armee], https://www.alarabiya.net/arab-and-world/syria/2025/01/06/-عم-ﺕاسلجلﺍ-ﺀدب-يﺭوسلﺍ-ﻉافدلﺍ-ريﺯو 
ﺓﺭﺍﺯولاب-اهطﺍرخنﺍ-ﺕﺍوطخ-عضول-لئاصفلﺍ Zugriff 9.1.2025
■ BBC - British Broadcasting Corporation (29.12.2024): Post-Assad Syria: Former soldiers give up 
their weapons for papers, https://www.bbc.com/news/articles/cx2n35j5340o, Zugriff 3.1.2025
■ Chatham - Chatham House (10.3.2025): Syria needs security can Al-Sharaa build a united army to 
provide it?, https://www.chathamhouse.org/publications/the-world-today/2025-03/syria-needs-sec
urity-can-al-sharaa-build-united-army-provide , Zugriff 17.3.2025
■ CNBC Ara - Consumer News and Business Channel Arabia (15.12.2024a): :ﻉرشلﺍ  متيس  ﺭﺍدصﺇ  ةلمع  
ﺓديدج  يف  ايﺭوس  عفﺭو  بتﺍورلﺍ  400%  [Ash-Sharaa: In Syrien wird eine neue Währung und die Gehälter 
auf 400 % erhöht], https://www.cnbcarabia.com/131828/2024/15/12/ﻉرشلﺍ -:-ايﺭوس-يف-ﺓديدج-ةلمع-ﺭﺍدصﺇ-متيس 
-بتﺍورلﺍ-عفﺭو 400-, Zugriff 16.12.2024
■ DNewsEgy - Daily News Egypt (3.2.2025): Syria’s Fragmented Security Landscape: The Daunting 
Task of Army Unification, https://www.dailynewsegypt.com/2025/02/03/syrias-fragmented-security-l
andscape-the-daunting-task-of-army-unification , Zugriff 4.2.2025
144
150

■ Enab - Enab Baladi (12.2.2025): دينجت  „بلح  حتفت  ﺏاب  ﺏاستنالﺍ  ﺓﺭﺍﺯول  ﻉافدلﺍ [„Aleppo Rekrutierung“ öff­
net dem Verteidigungsministerium die Türen], https://www.enabbaladi.net/738945/-ﺏاب-حتفت-بلح-دينجت 
لﺍ-ﺓﺭﺍﺯول-ﺏاستنالﺍ Zugriff 23.4.2025
■ FDD - Foundation for Defense of Democracies (28.1.2025): Syrian Government Uses Islamic Teach­
ing to Recruit, Train New Security Forces, https://www.fdd.org/analysis/2025/01/28/syrian-governm
ent-uses-islamic-teaching-to-recruit-train-new-security-forces , Zugriff 23.4.2025
■ Guardian - The Guardian (13.1.2025): Syrias new rulers invite Assad security officials to surrender,  
https://www.theguardian.com/world/2025/jan/13/syria-new-rulers-invite-assad-security-officials-t
o-surrender, Zugriff 13.1.2025
■ Harmoon - Harmoon Center (17.3.2025): Clashes on the Syrian Coast: The Facts and The Fallout, 
https://www.harmoon.org/en/researches/syria-10, Zugriff 23.4.2025
■ ISW - Institute for the Study of War (16.4.2025): Iran Update, April 16, 2025, https://www.understa
ndingwar.org/backgrounder/iran-update-april-16-2025 , Zugriff 22.4.2025
■ ISW - Institute for the Study of War (16.12.2024): Iran Update, December 16, 2024, https://www.un
derstandingwar.org/backgrounder/iran-update-december-16-2024 , Zugriff 18.12.2024
■ MAITIC - Meir Amit Intelligence and Terrorism Infomation Center (9.1.2025): Spotlight on Syria 
(Following the Toppling of the Syrian Regime) January 1 – 8, 2025, https://www.terrorism-info.org.il
/app/uploads/2025/01/E_005_25.pdf, Zugriff 14.1.2025
■ MEI - Middle East Institute (13.3.2025): Reimagining Syria - A Roadmap for Peace and Prosperity 
Beyond Assad, https://www.mei.edu/sites/default/files/Reimagining Syria.pdf, Zugriff 23.4.2025
■ MEMRI - Middle East Media Research Institute, The (16.12.2024): Al-Joulani To Arab Press: Syrian 
President Will Be Chosen By Elections, I May Run; Armed Factions Will Be Dissolved; We Seek Good 
Relations With Other Countries, Including Russia And Iran; We Will Not Enter Conflict With Israel 
But Its ’Escalation’ In Syria Must Be Stopped; Turkey Is Our ’Closest Friend’, https://www.memri.org/
reports/al-joulani-arab-press-syrian-president-will-be-chosen-elections-i-may-run-armed-factions , 
Zugriff 18.12.2024
■ NPA - North Press Agency (17.3.2025): ﺓﺭﺍﺯو  ﻉافدلﺍ  حتتفت  ﺓدع  زكﺍرم  ﺏاستنالل  يف  اعﺭﺩ [Verteidigungsministerium 
eröffnet mehrere Ausbildungszentren in Daraa], https://npasyria.com/208142, Zugriff 22.4.2025
■ Presse - Presse, Die (9.12.2024): Syrien: Rebellen verkünden Generalamnestie für Wehrpflichtige,  
https://www.diepresse.com/19162124/syrien-rebellen-verkuenden-generalamnestie-fuer-wehrpflic
htige, Zugriff 10.12.2024
■ REU - Reuters (11.12.2024a): Syria’s rebel leader vows to dissolve Assad regime security forces, 
close prisons, https://www.reuters.com/world/middle-east/refugees-return-syria-caretaker-prime-m
inister-appointed-2024-12-11 , Zugriff 12.12.2024
■ REU - Reuters (11.12.2024b): Exclusive: Syrian rebel leader says he will dissolve toppled regime 
forces, close prisons, https://www.reuters.com/world/middle-east/syrian-rebel-leader-says-he-will-d
issolve-toppled-regime-forces-close-prisons-2024-12-11 , Zugriff 12.12.2024
■ SCI - Swedish Center for Information (o.D.): حتف  ﻉوطتلﺍ  لمعلل  ﺩونج  ﻁابضو  ﺏابشلل  يﺭوسلﺍ  يف  شيجلﺍ  ةطرشلﺍو  ةيﺭوسلﺍ  
[Offene Freiwilligenarbeit für syrische Jugendliche, die als Soldaten und Offiziere in der syrischen Ar­
mee und Polizei dienen], https://www.centersweden.com/سلﺍ-ﺏابشلل-ﻁابضو-ﺩونج-لمعلل-ﻉوطتلﺍ-حتف Zugriff 
23.4.2025
■ SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (8.12.2024): Al-Assad regime falls Regime soldiers 
and officers withdraw from Damascus international airport as private plane believed to carry Bashar 
Al-Assad takes off - The Syrian Observatory For Human Rights, https://www.syriahr.com/en/350860, 
Zugriff 10.12.2024
■ Syria TV - Syria TV (26.2.2025): ةموكحلﺍ  ةيﺭوسلﺍ  يفنت  ذيفنت  ﺕالمح  دينجت  يف  ﺱوطرط  ةيقﺫاللﺍو [Syrische Regierung 
bestreitet Rekrutierungskampagnen in Tartus und Latakia], https://www.syria.tv/-ذيفنت-يفنت-ةيﺭوسلﺍ-ةموكحلﺍ 
ةيقﺫاللﺍو-ﺱوطرط-يف-دينجت-ﺕالمح Zugriff 23.4.2025
■ Syria TV - Syria TV (21.2.2025): دينجتلﺍ  يف  ةلودلﺍ  ةيﺭوسلﺍ  ..ةئشانلﺍ  ﺏابش  بلﺩﺇ  قطانملﺍو  ةبوكنملﺍ  رثكألﺍ  اطﺍرخنﺍ [Rekru­
tierung im entstehenden syrischen Staat: Jugend in Idlib und den betroffenen Gebieten am enga­
giertesten], https://www.syria.tv/اطﺍرخنﺍ-رثكألﺍ-ةبوكنملﺍ-قطانملﺍو-بلﺩﺇ-ﺏابش-ةئشانلﺍ-ةيﺭوسلﺍ-ةلودلﺍ-يف-دينجتلﺍ Zugriff 
23.4.2025
■ TNA - New Arab, The (19.12.2024): Iraq to return stranded Assad soldiers to Syria, https://www.ne
warab.com/news/iraq-return-stranded-assad-soldiers-syria , Zugriff 19.12.2024
■ TR-Today - Türkiye Today (8.1.2025): Formation of Syria’s new army critical to region, https://www.
turkiyetoday.com/region/formation-of-syrias-new-army-critical-to-region-102573 , Zugriff 13.1.2025
145
151

■ UNSC - United Nations Security Council (7.1.2025): Syria: Briefing and Consultations, https://ww
w.securitycouncilreport.org/whatsinblue/2025/01/syria-briefing-and-consultations-9.php , Zugriff 
14.1.2025
9.1 Wehr- und Reservedienst in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch domi­
nierten SDF - Demokratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien 
(DAANES)
Letzte Änderung 2025-05-08 15:58
[Im vorliegenden Dokument wurde auf die allgemeine Lage nach dem Umbruch am 8.12.2024 
fokussiert. Die Lage in von den Kurden dominierten Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch 
dominierten SDF – Demokratische Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES) hat sich 
bisher nicht wesentlich verändert und wurde daher aufgrund zeitlicher, personeller und finan­
zieller Ressourcen nicht in der gewohnten Tiefe bearbeitet. Für Fragestellungen dazu, bitten 
wir auf die Vorversion der Länderinformation zurückzugreifen bzw. Uns mittels einer Anfrage zu 
kontaktieren. Die Einarbeitung aktueller Quellen und Informationen zur Lage in der DAANES 
wird zeitnah mittels Aktualisierung erfolgen. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderin­
formation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
Wehrdienst
Der Gesellschaftsvertrag von 2023 regelt in der Demokratischen Autonomen Administration 
von Nord- und Ostsyrien (DAANES) in Abschnitt 5 die Selbstverteidigungspflicht. Artikel 111 
besagt, dass Selbstverteidigung eine Garantie und Fortsetzung des Lebens, und basierend auf 
dem Recht und der Pflicht ist, die Existenz zu verteidigen. Sie erfordert die Einrichtung eines 
Selbstschutzsystems, das auf dem Bewusstsein der legitimen Selbstverteidigung und der or­
ganisierten demokratischen Gesellschaft in Nord- und Ostsyrien beruht. Einerseits gibt es die 
Community Protection Forces, die für den Schutz Nord- und Ostsyriens und die Gewährleis­
tung des Schutzes von Leben und Eigentum der Bürger vor allen Angriffen und Besatzungen 
verantwortlich sind. Die Community Protection Forces werden unter Beteiligung aller Bürger 
organisiert. Selbstverteidigung ist ein Recht und eine Pflicht für jeden Bürger. Es ist die Pflicht 
organisierter ethnischer und religiöser Gruppen, sich wirksam am Selbstverteidigungssystem 
zu beteiligen, angefangen bei Stadtvierteln, Dörfern, Städten und allen Wohneinheiten. Ander­
seits erwähnt Artikel 111 auch die Syrischen Demokratischen Kräfte (Syrian Democratic Forces - 
SDF). Sie sind die legitimen Verteidigungskräfte in der Demokratischen Autonomen Verwaltung 
Nord- und Ostsyriens. Sie nehmen den freiwilligen Beitritt der Söhne und Töchter des Volkes 
und die Pflicht zur Selbstverteidigung an. Ihre Aktivitäten werden vom Demokratischen Volks­
rat und der Verteidigungskommission überwacht. Sie organisieren sich autonom innerhalb des 
Demokratischen Konföderalen Systems Nord- und Ostsyrien und haben die Aufgabe, die DAA­
NES und alle syrischen Gebiete zu verteidigen und sie vor jeglichen potenziellen Angriffen oder 
Gefahren von außen zu schützen (RIC 14.12.2023). Laut Gesetz Nr. 1 zur Selbstverteidigung 
gelten Männer mit Vollendung des 18. Lebensjahres als wehrpflichtig und müssen den Selbst­
verteidigungsdienst bis zum vierzigsten Lebensjahr vollendet haben (Artikel 13). Wehrpflichtig 
ist jeder männliche Bewohner der Region Nord- und Ostsyrien, der das gesetzliche Alter für die 
146
152

Ausübung des Selbstverteidigungsdienstes erreicht hat, bzw. jeder, der seit mehr als drei Jah­
ren dauerhaft in Nord- und Ostsyrien ansässig ist und die syrische Staatsangehörigkeit besitzt 
(Artikel 1) (AANES-GC 22.2.2024). Zwei Quellen, die vom Danish Immigration Service (DIS) 
befragt wurden, äußerten jedoch Zweifel an der konsequenten Einberufung von Personen von 
außerhalb der DAANES in allen Regionen (DIS 6.2024). Frauen in den von der Autonomen 
Verwaltung kontrollierten Gebieten können freiwillig Wehrdienst leisten (Enab 22.2.2024). Wla­
dimir van Wilgenburg, Journalist und Autor, und ein Experte für syrische Kurdenhaben noch von 
keinem Fall gehört, in dem Frauen zwangsweise zur Selbstverteidigung eingezogen wurden 
(DIS 6.2024).
Das sogenannte Verteidigungsbüro des Exekutivrats der „ Demokratischen Autonomen Ver­
waltung von Nord- und Ostsyrien“ hat die für die Wehrpflicht erforderlichen Geburtsjahrgänge 
festgelegt, während die Verhaftungskampagnen gegen junge Menschen für die Einberufung in 
die Reihen der SDF weitergehen. Die Erklärung wurde vom Verteidigungsbüro der Autonomen 
Verwaltung an alle Verteidigungsbüros in der Region verteilt. Darin steht, dass wer zwischen dem 
1.1.1998 und dem 31.12.2005 für den Dienst der Selbstverteidigung wehrpflichtig ist (Shaam 
10.1.2024). Bereits vier Tage nach dem Erlass der Richtlinien, in der die Geburtsjahrgänge für 
die Selbstverteidigungspflicht bekannt gemacht wurden, nahmen die SDF eine Rekrutierungs­
kampagne in al-Hasaka im Juni 2024 wieder auf, nachdem sie im Monat zuvor, am 8.5.2024 
die Rekrutierungsprozesse eingestellt hatten (Enab 27.6.2024a). Anfang Juli 2024 wurden bei­
spielsweise 240 Personen in den Provinzen Deir ez-Zour, al-Hasaka und ar-Raqqa gefangen 
genommen, um sie für den Militärdienst zu rekrutieren (SO 2.7.2024). Die Dienstzeit im Selbst­
verteidigungsdienst beträgt laut Artikel 2 des Gesetzes Nr. 1 über die Selbstverteidigungspflicht 
zwölf volle Monate beginnend mit dem Datum der Einschreibung des Wehrpflichtigen (AANES-
GC 22.2.2024).
2014 wurde die Zwangsrekrutierung von den Volksschutzeinheiten (Yekîneyên Parastina Gel - 
YPG), einer militärischen Säule der SDF, im Anschluss an das Dohuk-Abkommen, bei dem sich 
die kurdischen Parteien in der irakischen Stadt Dohuk getroffen hatten, um eine Einigung über 
die Verwaltung der Region zu erzielen, eingeführt (Enab 22.2.2024).
Araber und Kurden werden laut von ACCORD befragten Experten vor dem Gesetz gleichbe­
handelt. Fabrice Balanche erklärt jedoch, dass mehr Flexibilität gegenüber Arabern gezeigt 
werden würde, um einen Aufstand zu vermeiden. Arabische Stammesführer hätten lokal die 
Macht und würden für bestimmte junge Araber Ausnahmen und Aufschiebungen erwirken. Ei­
nem Syrienexperten zufolge seien die speziellen Konsequenzen für Araber von Region zu 
Region unterschiedlich. Nicht alle von den SDF kontrollierten Gebiete stünden unter derselben 
Art von Kontrolle. In den vornehmlich arabisch besiedelten Stammesregionen von Deir ez-Zour 
hätten die SDF beispielsweise nicht die Kapazität, eine direkte Rekrutierung wie in der Provinz 
al-Hasaka durchzusetzen. Anders als Balanche meint Muhsen Al-Mustafa, Forscher am Omran 
Center for Strategic Studies, dass arabische Wehrdienstverweigerer bei der Festnahme anders 
behandelt werden und Beleidigungen und Gewalt ausgesetzt sein könnten (ACCORD 6.9.2023). 
Quellen des Danish Immigration Service (DIS) zufolge ist DAANES bei der Umsetzung des 
147
153

Gesetzes zur Selbstverteidigung in Gebieten mit überwiegend arabischer Bevölkerung vorsich­
tig. Ebenso werden Christen in der Praxis nicht der gleichen Durchsetzung des Gesetzes zur 
Selbstverteidigung unterworfen wie Kurden, so eine weitere Quelle. Daher nehmen christliche 
Jugendliche in der Regel nicht an der Selbstverteidigungspflicht teil, sondern treten stattdes­
sen für drei Jahre der christlichen Polizeitruppe Sutoro bei. Dieser Dienst befreit sie von der 
Selbstverteidigungspflicht (DIS 6.2024).
Mehrere Quellen des DIS, darunter ein ehemaliger Rekrut, der seine Wehrpflicht vor zwei Jahren 
erfüllt hat, berichteten, dass der Selbstverteidigungsdienst mit einem grundlegenden theoreti­
schen und praktischen militärischen Ausbildungsprogramm beginnt. Während des theoretischen 
Teils erhalten die Wehrpflichtigen Unterricht in allgemeiner Geschichte der Nationalen Streit­
kräfte sowie in Kultur und Ethik. Sie erhalten auch eine theoretische Einführung in militärische 
Themen, einschließlich militärischer Begriffe und Waffen. Im praktischen Teil des Ausbildungs­
programms absolvieren die Wehrpflichtigen ein körperliches Training und eine Waffenausbildung. 
Während der ersten Phase der Grundausbildung haben die Wehrpflichtigen keinen einzigen 
Tag frei. Nach Abschluss ihrer Ausbildung haben sie acht bis zehn Tage frei, bevor sie in ih­
ren jeweiligen Einheiten und Aufgabenbereichen eingesetzt werden. Anschließend haben die 
Wehrpflichtigen für den Rest ihres Dienstes alle zehn Tage einen Tag frei. Nach der Ausbil­
dungszeit, die bis zu zwei Monate dauert, werden die Wehrpflichtigen verschiedenen Aufgaben 
in unterschiedlichen Zentren oder Einheiten zugewiesen, wo sie für den Rest ihres Dienstes 
tätig sind. Die Ausbildung oder Qualifikationen der Wehrpflichtigen werden bei der Zuweisung 
ihrer Aufgaben oft berücksichtigt. So werden beispielsweise diejenigen mit einem besseren Bil­
dungshintergrund und besseren Fähigkeiten Aufgaben in Büros oder Einrichtungen zugewiesen, 
die von ihren Fähigkeiten profitieren könnten. Wehrpflichtige mit niedrigem oder ohne Bildungs­
hintergrund werden oft für Aufgaben im Zusammenhang mit der Bewachung oder dem Schutz 
öffentlicher Gebäude eingesetzt. Im Allgemeinen werden die Wehrpflichtigen nicht in Kampf­
situationen eingesetzt. Es gab jedoch Fälle, in denen die Wehrpflichtigen in Kampfsituationen 
verwickelt waren, z. B. während der Schlacht um Afrin im Jahr 2018, bei schweren Kämpfen in 
Deir ez-Zour im Sommer 2023, bei den Kämpfen in Tell Abyad und bei Angriffen des Islamischen 
Staats (IS) auf das Gefängnis von al-Hasaka (2022), das hauptsächlich von Wehrpflichtigen 
bewacht wurde (DIS 6.2024).
Aufschub und Befreiung
Die Gesetzgebung erlaubt es Personen, die zur Selbstverteidigung verpflichtet sind, ihren Dienst 
aufzuschieben oder sich davon befreien zu lassen, je nach ihren individuellen Umständen. Diese 
Regeln, die unter anderem Ausnahmen aus medizinischen Gründen und Aufschübe für Studie­
rende oder im Ausland lebende Personen vorsehen, werden von der DAANES aufrechterhalten 
und durchgesetzt. Einer Person, der eine Befreiung oder Entlassung von der Selbstverteidi­
gungspflicht gewährt wurde, wird dies in ihrem Selbstverteidigungsheft vermerkt (DIS 6.2024). 
Das Gesetz Nr. 1 über die Selbstverteidigungspflicht erlaubt es durch Artikel 16 Studierenden, 
wenn diese die erforderlichen Unterlagen vorlegen, ihre Einberufung jeweils für ein akademi­
sches Jahr, beginnend mit 15. März jeden Jahres, aufzuschieben (AANES-GC 22.2.2024). Im 
September 2023 nahm die Selbstverwaltung im Nordosten Syriens Änderungen im Gesetz zur 
148
154

Selbstverteidigung vor. Die Änderungen legen eine bestimmte Altersgrenze für den Aufschub 
des Studiums fest, und zwar für jede einzelne Ausbildungsstufe. So kann ein Masterstudent den 
Dienst bis zum Alter von 32 Jahren aufschieben und hat kein Recht auf Aufschub nach diesem 
Alter, auch wenn er seine Studien oder einen weiteren Studienzweig noch nicht abgeschlossen 
hat. Ein neuer Artikel Nr. 30 wurde dem Gesetz hinzugefügt, der vorsieht, dass Ärzte und Apothe­
ker, die ihr Studium abgeschlossen haben und sich zum Dienst auf dem Land verpflichten, ihren 
Wehrdienst um ein volles Jahr aufschieben können, sofern der Antragsteller das 30. Lebensjahr 
nicht überschritten hat. Bereits im Jahr 2018 wurde das Gesetz geändert, beispielsweise wurde 
ein Aufschub von Universitätsstudenten, des einzigen Kindes in der Familie, wie von Familien 
der Gefallenen und derjenigen, die Brüder in den Inneren Sicherheitskräften (Assayish) und 
der YPG haben (Enab 22.2.2024). Laut Artikel 17 wird Studenten, die einen Studienaufschub 
erhalten haben und das Alter für die Aufnahme des Studiums noch nicht erreicht haben, wie 
z. B. Studenten, die einen Studienaufschub erhalten haben, während sie noch 17 Jahre alt 
waren, dieses Jahr nicht als eines der Aufschubjahre gezählt. (AANES-GC 22.2.2024). Darüber 
hinaus stellte eine Quelle des Verteidigungsministeriums der DAANES klar, dass Studierende 
nicht an Bildungseinrichtungen innerhalb der DAANES eingeschrieben sein müssen, um für 
eine Aussetzung ihrer Selbstverteidigungspflicht infrage zu kommen. Sie können auch an Ein­
richtungen in von der syrischen Regierung kontrollierten Gebieten oder in den Nachbarländern 
Syriens, einschließlich der Türkei, des Irak, des Libanon und Jordaniens, eingeschrieben sein 
(DIS 6.2024).
Gemäß Artikel 25 des Gesetzes Nr. 1 über die Selbstverteidigungspflicht wird Brüdern von Wehr­
pflichtigen derselben Mutter innerhalb der Selbstverteidigungspflicht, die den Ausbildungskurs 
abgeschlossen haben, ein Aufschub gewährt. Dieser Aufschub wird zweimal für jeweils sechs 
Monate gewährt. Artikel 26 regelt administrative Aufschübe. So kann, wer frisch von außerhalb 
Syriens zurückgekehrt ist, eine Aufschiebung für maximal sechs Monate bekommen. Der einzige 
Bruder eines Vermissten kann einen Aufschub für zwei Jahre bekommen. Geschwister, die das 
18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und deren Eltern verstorben oder behindert sind, 
können ein Jahr aufschieben. Die genannten Aufschübe werden nach einer Überprüfung durch 
das Zentrum für Selbstverteidigungsaufgaben und der Genehmigung durch die Abteilung für 
Selbstverteidigungsaufgaben gewährt (AANES-GC 22.2.2024). Personen, die mindestens drei 
Jahre lang in einer Einrichtung oder Truppe unter dem DAANES gedient haben, können von 
der Selbstverteidigungspflicht befreit werden. Dies gilt für bezahlte, auf einem Vertrag basie­
rende Dienste in jeder vom DAANES anerkannten Einrichtung, wie z. B. der Verkehrspolizei. 
Ehemalige Mitglieder der Internen Sicherheitskräfte (Assayish) oder der SDF sind vom Selbst­
verteidigungsdienst befreit, wenn sie bereits zwischen 2012 und 2015 mindestens zwei Jahre 
lang bei der Assayish oder der SDF gedient haben. Auch Personen, die derzeit drei bis fünf 
Jahre lang bei der Assayish oder der SDF dienen, können eine Befreiung beantragen. Junge 
Männer, die nicht dienen wollen, können alternative Wege in Betracht ziehen, um die Vorschrif­
ten des Gesetzes über die Selbstverteidigungspflicht zu erfüllen. Eine Möglichkeit besteht darin, 
drei Jahre lang bei der Verkehrspolizei zu dienen, wodurch sie sich für eine Befreiung von ihrer 
Selbstverteidigungspflicht qualifizieren würden (DIS 6.2024).
149
155

Von der Pflicht zur Selbstverteidigung befreit sind laut Artikel 29 des Gesetzes Nr. 1 über die 
Selbstverteidigungspflicht: Kinder und Geschwister von Märtyrern, die offiziell in den Registern 
der Märtyrer-Familien-Kommission eingetragen sind und eine Bescheinigung über das Märty­
rertum besitzen, Personen mit besonderen Bedürfnissen und Patienten mit Krankheiten, die 
sie an der Ausübung ihrer Pflicht hindern, gemäß den medizinischen Berichten des militärme­
dizinischen Zentrums und der Genehmigung der Verteidigung in den autonomen und zivilen 
Verwaltungen, der einzige Sohn von Eltern oder eines Elternteils, unabhängig davon, ob beide 
leben oder tot sind, ein Findelkind, dessen Abstammung nicht bekannt ist. Alle männlichen Ge­
schwister mit besonderen Bedürfnissen werden gemäß den Berichten des militärmedizinischen 
Zentrums als das einzige Geschwisterkind behandelt (AANES-GC 22.2.2024). Je nach Art der 
Erkrankung kann eine Person entweder von der Dienstpflicht befreit oder von ihr zurückgestellt 
werden. Medizinische Befreiungen werden bei körperlichen und psychischen Erkrankungen ge­
währt, die die betreffende Person daran hindern, der Selbstverteidigungspflicht nachzukommen. 
In solchen Fällen wird eine medizinische Untersuchung durchgeführt, um die Dienstfähigkeit 
der Person festzustellen. Gemäß Artikel 29 des Gesetzes über die Selbstverteidigungspflicht 
können Personen mit besonderen Bedürfnissen und Patienten mit Krankheiten, die sie an der 
Erfüllung der Selbstverteidigungspflicht hindern, von der Pflicht befreit werden, wenn sie über 
einen genehmigten medizinischen Bericht des Militärmedizinischem Zentrums und die Geneh­
migung der Verteidigungsämter in Verwaltungs- und Zivilabteilungen verfügen. Ein syrischer 
Universitätsprofessor teilte dem Danish Immigration Service mit, dass die Regeln für medizi­
nische Ausnahmen weiterhin von den DAANES-Behörden umgesetzt und eingehalten werden 
(DIS 6.2024).
Gemäß Artikel 27 des Gesetzes Nr. 1 über die Selbstverteidigungsdienstpflicht müssen Ein­
wohner und Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis aus allen Ländern mit Ausnahme der Länder, 
die eine Landgrenze zu Syrien haben, eine jährliche Aufschubgebühr von 400 US-Dollar für 
jedes Jahr ab Inkrafttreten des Gesetzes zahlen (AANES-GC 22.2.2024). Die Stundung durch 
Zahlung dieser Gebühr kann insgesamt zweimal in Anspruch genommen werden. Einzelper­
sonen können sich innerhalb der DAANES frei bewegen, ohne nach Zahlung der Gebühr zur 
Selbstverteidigung eingezogen zu werden. Einzelpersonen aus den DAANES, die in den Nach­
barländern Syriens leben, können eine Stundung aus Bildungsgründen erhalten, z. B. wenn sie 
an einer Bildungseinrichtung in der Türkei eingeschrieben sind (DIS 6.2024). Gemäß Artikel 36 
des Gesetzes Nr. 1 über die Selbstverteidigungsdienstpflicht sind Personen nicht verpflichtet, 
den Selbstverteidigungsdienst zu leisten, wenn sie eine nicht-syrische Staatsbürgerschaft erhal­
ten (AANES-GC 22.2.2024). Männer in der entsprechenden Altersgruppe, die Syrien verlassen 
haben, aber nach Überschreitung des Höchstalters für den Dienst zurückkehren, erhalten in der 
Regel Amnestie. Es kann jedoch eine Geldstrafe von bis zu 300 US-Dollar verhängt werden 
(DIS 6.2024).
Wehrpflichtverweigerer und Deserteure
Gemäß Artikel 15 des Gesetzes Nr. 1. über die Selbstverteidigungspflicht wird jeder säumige 
Soldat, der eingezogen wird, bestraft, indem er einen Monat auf das Ende seiner Dienstzeit 
angerechnet bekommt (AANES-GC 22.2.2024). Dass die Bestrafung mit einem zusätzlichen 
150
156

Monat auch in der Praxis so gehandhabt wird, bestätigten die von der Danish Immigration Ser­
vice befragten Quellen. Die Namen der Wehrdienstverweigerer werden veröffentlicht und an 
Checkpoints weitergegeben. Dort wird nach ihnen gesucht, nicht aber in ihren Wohnhäusern 
(DIS 6.2024). Diejenigen, die auf frischer Tat beim illegalen Überschreiten der Grenze ertappt 
werden, werden direkt in das Ausbildungszentrum gebracht, um ihre Pflicht zur Selbstverteidi­
gung zu erfüllen, besagt Artikel 28 im Gesetz Nr. 1 zur Selbstverteidigungspflicht (AANES-GC 
22.2.2024). Gemäß Quellen des Danish Immigration Service (DIS) werden Wehrdienstverwei­
gerer, wenn sie an Checkpoints aufgegriffen werden, vorübergehend festgenommen und zur 
Ableistung ihres Dienstes geschickt. Die Familie des Betroffenen wird über seine Festnahme 
und Einberufung informiert. Den Quellen des DIS waren keine Fälle von Gewalt oder Misshand­
lung von Wehrdienstverweigerern oder Deserteuren bekannt, die an Kontrollpunkten gefasst 
wurden. Das Leben ist für diejenigen, die sich der Selbstverteidigungspflicht in den Nationa­
len Sicherheitskräften entziehen, eine Herausforderung, da viele junge Männer Kontrollpunkte 
meiden und auf Fluchtmöglichkeiten warten. Quellen berichteten von Entflohenen, die sich jah­
relang versteckt hielten. In arabisch dominierten Gebieten kann die Flucht länger andauern, da 
die Behörden vorsichtig vorgehen, um keine Spannungen zu provozieren, indem sie diejeni­
gen suchen und verhaften, die ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind (DIS 6.2024). Al-Mustafa, 
Forscher am Omran Center for Strategic Studies, schreibt in einer E-Mail an ACCORD vom 
September 2023, dass alle Wehrdienstverweigerer unter die Bestimmungen des Gesetzes zur 
Selbstverteidigungspflicht fallen würden und dem Gesetz entsprechend behandelt würden. Die 
Assayish würden den Wohnort von zum Dienst gesuchten Personen durchsuchen, an Check­
points Rekrutierungslisten überprüfen und die Gesuchten verhaften. Nach dem Gesetz werde 
jede Person, die dem Dienst fernbleiben, verhaftet und mit einer Verlängerung des Dienstes um 
einen Monat bestraft. Ein von ACCORD kontaktierter Syrienexperte gibt in einer E-Mail-Auskunft 
vom August 2023 an, dass die Konsequenzen bei Verweigerung des Dienstes in den Selbstver­
teidigungskräften vom Profil des Wehrpflichtigen und der Region, aus der er stamme, abhingen. 
Je strenger die kurdische Kontrolle, desto höher sei die Wahrscheinlichkeit, dass Rekruten nicht 
das Risiko eingehen würden, offen Einwände gegen den Selbstverteidigungsdienst zu zeigen. 
In al-Hasaka beispielsweise könnten Personen im dienstfähigen Alter verhaftet und zum Dienst 
gezwungen werden (ACCORD 6.9.2023).
Die SDF definieren einen Deserteur im Selbstverteidigungsgesetz als einen Kämpfer, der nach 
seinem Eintritt 15 aufeinanderfolgende Tage des Dienstes versäumt hat, während die volle 
Dienstzeit zwölf Monate beträgt (Enab 22.2.2024). Laut zwei vom DIS befragten Quellen wer­
den Deserteure zwar nicht zusätzlich bestraft, aber es werden Ermittlungen zu ihren Motiven 
für die Desertion durchgeführt. Deserteure entscheiden sich oft dafür, die Region aus Angst vor 
möglichen Konsequenzen zu verlassen, obwohl die Einzelheiten dieser Konsequenzen unklar 
bleiben. Sowohl für Wehrdienstverweigerer als auch für Deserteure werden regelmäßig Am­
nestien angekündigt, vorausgesetzt, sie melden sich zum Wehrdienst und leisten ihn ab. Die 
jüngste Amnestie wurde Anfang Mai 2024 erlassen. Junge Menschen kommen ihren Verpflich­
tungen zur Selbstverteidigung in der Regel umgehend nach, wenn in der DAANES eine stabile 
Sicherheitslage herrscht, während sie sich bei anhaltenden externen Sicherheitsbedrohungen 
aktiv um eine Dienstverweigerung bemühen können (DIS 6.2024).
151
157

Familienangehörige von Wehrdienstverweigerern und Deserteuren werden nicht bestraft. Den 
Quellen des DIS waren keine Fälle bekannt, in denen Familienmitglieder von Wehrdienstver­
weigerern und Deserteuren aufgrund der Wehrdienstverweigerung oder Desertion ihrer Ver­
wandten Schikanen oder anderen Verstößen ausgesetzt waren, selbst in Fällen, in denen der 
Wehrdienstverweigerer an einem Checkpoint festgenommen wurden (DIS 6.2024).
Quellen
■ AANES-GC - Autonome Verwaltung von Nord- und Ostsyrien - Demokratischer Rat der Völ­
ker (22.2.2024): نوناق  مقﺭ  1 ) ماعل  2019 قلعتملﺍ  بجﺍوب  ﻉافدلﺍ  ةيتﺍذلﺍ  لامشل  قرشو  ايﺭوس  - -بجﺍو 
-لدعملﺍ-يتﺍذلﺍ-ﻉافدلﺍ 2024  [Gesetz Nr.(1) von 2019 über die Selbstverteidigungspflicht von Nord- und 
Ostsyrien - Gesetz-Nr.1-Selbstverteidigungsdienst-Änderung-2024], https://smne-syria.com/gc/wp-
content/uploads/2024/02/-مقﺭ-نوناق 1--لدعملﺍ-يتﺍذلﺍ-ﻉافدلﺍ-بجﺍو 2024.pdf, Zugriff 12.2.2025
■ ACCORD - Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentati­
on (6.9.2023): Anfragebeantwortung zu Syrien: Konsequenzen bei Verweigerung des Diens­
tes in den Selbstverteidigungskräften; Konsequenzen für Angehörige; Wahrnehmung von Per­
sonen, die den Dienst in den Selbstverteidigungskräften verweigern; Situation von Arabern; 
Einsatz von Rekruten im Rahmen der Selbstverteidigungspflicht an der Front [a-12188-v2], 
https://www.ecoi.net/de/dokument/2096372.html, Zugriff 18.12.2024
■ DIS - Danish Immigration Service [Denmark] (6.2024): Syria - Military Recruitment in North and East 
Syria, https://www.ecoi.net/en/file/local/2112078/ffm-report-military-recruitment-in-nes-final.pdf , 
Zugriff 17.7.2024
■ Enab - Enab Baladi (27.6.2024a): Despite announcing its halting, SDF launches compulsory recruit­
ment campaign in al-Hasakah, https://english.enabbaladi.net/archives/2024/06/despite-announcin
g-its-halting-sdf-launches-compulsory-recruitment-campaign-in-al-hasakah , Zugriff 18.12.2024
■ Enab - Enab Baladi (22.2.2024): ﺓﺭﺍﺩإلﺍ  ”ةيتﺍذلﺍ  رقت  ﺕاليدعت  ىلع  نينﺍوق  دينجتلﺍ [”Autonome Verwaltung bil­
ligt Änderungen der Rekrutierungsgesetze], https://www.enabbaladi.net/688195/----- , Zugriff 
18.12.2024
■ RIC - Rojava Information Center (14.12.2023): AANES Social Contract, 2023 Edition, https://rojava
informationcenter.org/2023/12/aanes-social-contract-2023-edition , Zugriff 24.6.2024
■ Shaam - Shaam Network (10.1.2024): عم  ﺭﺍرمتسﺍ  ﺕالمح  ..ﺕالاقتعالﺍ  „ “دسق  ﺩدحت  ديلﺍوملﺍ  ةبولطملﺍ  دينجتلل  يﺭابجإلﺍ  
[Während die Verhaftungskampagnen weitergehen. „ SDF“ legt Geburten für die Wehrpflicht fest], 
https://shaam.org/news/syria-news/ma-astmrar-hmlat-alaatqalat-qsd-thdd-almwalyd-almtlwbh-lltjn
yd-alijbary, Zugriff 17.12.2024
■ SO - Syrian Observer, The (2.7.2024): SDF Arrests Hundreds of Young Men for Conscription in 
Northern and Eastern Syria, https://syrianobserver.com/syrian-actors/sdf-arrests-hundreds-of-you
ng-men-for-conscription-in-northern-and-eastern-syria.html , Zugriff 18.12.2024
9.2 Die syrischen Streitkräfte - Wehr- und Reservedienst (Stand 3.12.2024)
Letzte Änderung 2025-05-08 15:58
In der syrischen Verfassung von 2012 wurde die Wehrpflicht im Artikel 46 festgehalten. Darin 
stand, dass die Wehrpflicht eine heilige Pflicht ist, die durch Gesetze geregelt wird. Im zwei­
ten Absatz stand, dass die Verteidigung der territorialen Integrität des Heimatlandes und die 
Wahrung der Staatsgeheimnisse Pflicht eines jeden Bürgers sind (SeG 24.2.2012). Männliche 
syrische Staatsbürger unterlagen grundsätzlich ab dem Alter von 18 Jahren dem verpflichten­
den Wehrdienst für die Dauer von sieben Jahren. Unter 18-Jährige wurden von der syrischen 
Armee nicht eingezogen (ÖB Damaskus 2023). Im Gesetzesdekret Nr. 30, das 2007 erlassen 
worden ist, wurde der Wehrdienst gesetzlich geregelt. Die Dauer des Wehrdienstes betrug 24 
Monate. Die Wehrpflicht begann am ersten Tag des Monats Jänner des Jahres, in dem der 
152
158

Bürger das achtzehnte Lebensjahr vollendete und endete in dem Jahr, in dem der Wehrpflich­
tige das zweiundvierzigste Lebensjahr überschritt oder er wurde von der Wehrpflicht befreit 
(PoS 12.5.2007). Laut Vertrauensanwalt der österreichischen Botschaft in Damaskus betrug 
die offizielle Wehrdienstzeit 2,5 Jahre. Danach musste man noch Reservedienst leisten. Dieser 
dauerte seit Ausbruch der Krise im Jahr 2011 oft bis zu sieben oder acht Jahre, sodass viele 
insgesamt zehn bis zwölf Jahre Wehrdienst leisten mussten (VA der ÖB Damaskus 22.9.2024). 
Bis vor den Fall des Regimes dauerte die Wehrdienstzeit oft nur mehr 6 oder 6,5 Jahre lang 
(OrthoPatSYR 22.9.2024).
Die Streitkräfte des Regimes setzten sich aus drei Kategorien von Personal zusammen: 1. frei­
willig angeworbene Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften, 2. Männer, die zum Militärdienst 
als Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften eingezogen wurden und 3. diejenigen, die zum 
Militärdienst einberufen wurden, d. h. syrische Staatsbürger, die das 18. Lebensjahr vollendet 
und eine Militärdienstakte erhalten hatten, ihren Dienst jedoch aus bildungsbezogenen oder 
sozialen Gründen aufgeschoben hatten, oder diejenigen, die ihren Pflichtdienst geleistet hat­
ten und später zum Reservedienst einberufen wurden. Angesichts dessen war die syrische 
Regierung stark auf Reservisten angewiesen, um die Reihen der Streitkräfte zu füllen (Jusoor 
1.10.2024). Die türkisch-russische Waffenstillstandsvereinbarung im März 2020 und die an­
schließende Einstellung größerer Militäroperationen boten dem Assad-Regime die Möglichkeit, 
Reformen im Militär- und Sicherheitssektor einzuleiten, darunter waren wesentliche Änderungen 
am Reservedienstsystem. Das Assad-Regime erkannte die Grenzen einer auf Wehrpflichtigen 
basierenden Armee, insbesondere nach Jahren des Konflikts, und strebte daher den Aufbau 
einer professionelleren Armee an, die auf Freiwilligendiensten basieren sollte. Zwischen Mit­
te 2023 und Mitte 2024 wurden mehrere Verwaltungsanordnungen erlassen. Dies markierte 
den Beginn eines umfassenderen Plans, der darauf abzielte, das syrische Militär in eine „ pro­
fessionelle, fortschrittliche, qualitative Armee“ umzuwandeln, wie es der Generaldirektor der 
Armee und Streitkräfte formulierte. Einer der ersten Schritte bei dieser Umgestaltung war die 
Verkürzung der Dauer des Reservedienstes, mit dem letztendlichen Ziel, die Wehrpflicht ins­
gesamt neu zu definieren. Das Regime führte fünf- und zehnjährige Rekrutierungsverträge ein, 
die wettbewerbsfähige Gehälter und andere Anreize boten, darunter die Befreiung vom Pflicht­
dienst nach fünf Jahren. Außerdem wurde ein strukturierter Entlassungsplan eingeführt, der 
in drei Phasen mit einer maximalen Dauer von 24 Monaten unterteilt war (SO 12.8.2024).Im 
Zusammenhang mit diesen Änderungen hatte das Assad-Regime auch zahlreiche gesetzliche 
Änderungen am Militärdienstgesetz vorgenommen, das ursprünglich durch das Gesetzesde­
kretNr. 30 von 2007 eingeführt wurde. Diese Änderungen waren von entscheidender Bedeutung, 
um unvorhergesehene Gesetzeslücken zu schließen und die Interessen des Regimes zu er­
weitern. So wurde beispielsweise im Jahr 2020 das GesetzesdekretNr. 31 eingeführt, das es 
syrischen Auswanderern ermöglichte, eine Barzulage von 5.000 US-Dollar für die Befreiung 
vom Reservedienst zu zahlen und so dringend benötigte Devisen für das Verteidigungsminis­
terium zu generieren. Durch weitere Änderungen im Jahr 2022 wurden die Kriterien für die 
Befreiung von der Wehrpflicht bei Behinderung verfeinert und die Bedingungen für Einzelkinder 
oder ähnliche Fälle geklärt. Im Jahr 2023 führte das Regime altersbasierte Befreiungen ein, 
die es Personen im Alter von 40 Jahren – und später reduziert auf 38 Jahre – ermöglichten, 
153
159

Go to next pages