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Recherche und Ausarbeitung der vorliegenden Länderinformation entspricht den in der Metho­
dologie der Staatendokumentation festgeschriebenen Standards. Weder wird ein Anspruch auf 
Vollständigkeit noch auf Richtigkeit der vorliegenden Informationen erhoben. Weitere Informatio­
nen zur vorliegenden Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
Kurden sind die größte ethnische Minderheit. Es gibt keine offiziellen Statistiken über die Zahl 
der Kurden in Syrien, aber die meisten Schätzungen gehen davon aus, dass es sich um zwei 
bis drei Millionen Menschen handelt, die sich in den Gebieten al-Hasaka, Qamishli, ’Ain al-’Arab, 
’Afrin und in den Vierteln von Damaskus und Aleppo aufhalten, so das Jusoor Centre for Studies. 
Die aufeinanderfolgenden Regierungen haben die kurdische Identität nicht anerkannt, und der 
Staat hat sie daran gehindert, die kurdische Sprache in ihren Schulen oder in Zeitungen und 
Büchern zu verwenden. Etwa 300.000 Kurden haben seit den 1960er-Jahren nicht die syrische 
Staatsbürgerschaft erhalten, und kurdisches Land wurde konfisziert und an Araber verteilt, um 
die kurdischen Gebiete zu „ arabisieren“. Die Mehrheit der Kurden sind sunnitische Muslime, mit 
einer kleinen Anzahl von Christen und Jesiden (BBC 12.12.2024). In den letzten Jahren ist im 
Nordwesten Syriens eine autonome kurdische Region entstanden, die jedoch von der syrischen 
Regierung nicht anerkannt wird (MRG 1.2025).
Im Norden verteidigten syrische Kurden, unterstützt von anderen Minderheiten, ihre autonome 
Enklave, die auf Kurdisch Rojava genannt wird und 2012 gegründet wurde. Die autonome 
Verwaltung führte positive Praktiken ein, die die Rechte sprachlicher und religiöser Minderheiten 
respektierten, und verwendete drei offizielle Sprachen (Kurdisch, Arabisch und Aramäisch). 
Es gab jedoch Berichte über kurdische bewaffnete Gruppen, die arabische und turkmenische 
Häuser in der Region zerstörten und ihre Bewohner vertrieben (MRG 1.2025).
Übergangspräsident ash-Shara’ unterscheidet zwischen der kurdischen Gemeinschaft und der 
Kurdischen Arbeiterpartei (Partiya Karkerên Kurdistanê - PKK), zu der er auch die Syrischen 
Demokratischen Kräfte (Syrian Democratic Forces - SDF) zählt, weil sie ebenfalls Gruppie­
rungen mit Verbindungen zum militärischen Arm der PKK umfassen. Die Kurden sieht er als 
Teil des Heimatlandes an und verspricht ein friedliches Zusammenleben ohne Unterdrückung 
der Kurden (MEMRI 16.12.2024). Bei einem Treffen zwischen ash-Shara’ und einer Delega­
tion der kurdisch dominierten SDF erklärten sich die Kurden nur bereit, den neuen syrischen 
Sicherheitskräften als unabhängige Einheit beizutreten, forderten den größten Anteil an den 
Öleinnahmen und beantragten die Selbstverwaltung in Gebieten mit kurdischer Mehrheit als 
Teil einer syrischen Föderation. Ash-Shara’ stimmte einer gewissen Dezentralisierung der Ver­
waltung, einer proportionalen Verteilung der Öleinnahmen auf die von den Kurden kontrollierten 
Gebiete und der Anerkennung der kulturellen Rechte der Kurden, einschließlich des Kurdisch­
unterrichts an Schulen, zu. Regierungsvertreter bestanden jedoch darauf, dass die militärische 
Integration individuell unter dem Verteidigungsministerium erfolgen würde (MAITIC 9.1.2025). 
SDF-Kommandant ’Abdi reicht die Zusicherung ash-Shara’s, den Kurden kulturelle Rechte in 
der neuen Verfassung zuzusprechen, nicht aus. Er verlangt politische Rechte, wie die Verwal­
tung von Städten durch Kurden. Außerdem sollen kurdische Kommandanten und Anführer bei 
einer Integration in eine neue syrische Armee nach denselben Standards in Führungspositionen 
gebracht werden, wie es mit HTS-Kommandanten erfolgt ist (FAZ 28.1.2025). [Weiterführende 
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Informationen zur Verwaltung der Kurden finden sich im Kapitel Politische Lage (Entwicklun­
gen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024)) / Politische Lage in den Gebieten 
unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome Administration 
von Nord- und Ostsyrien (DAANES).]
Quellen
■ BBC - British Broadcasting Corporation (12.12.2024): فيك  لكشي  ﻉونتلﺍ  يفئاطلﺍ  يقرعلﺍو  ةيوهلﺍ  ؟ةيﺭوسلﺍ [Wie 
prägt die sektiererische und ethnische Vielfalt die syrische Identität?], https://www.bbc.com/arabic/a
rticles/cdx9g2j08yvo, Zugriff 16.12.2024
■ FAZ - Frankfurter Allgemeine Zeitung (28.1.2025): Syrien: Kommandeur Abdi warnt vor Trumps 
Entscheidung, https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/syrien-kommandeur-abdi-warnt-vor-trump
s-entscheidung-110259863.html, Zugriff 29.1.2025
■ MAITIC - Meir Amit Intelligence and Terrorism Infomation Center (9.1.2025): Spotlight on Syria 
(Following the Toppling of the Syrian Regime) January 1 – 8, 2025, https://www.terrorism-info.org.il
/app/uploads/2025/01/E_005_25.pdf, Zugriff 14.1.2025
■ MEMRI - Middle East Media Research Institute, The (16.12.2024): Al-Joulani To Arab Press: Syrian 
President Will Be Chosen By Elections, I May Run; Armed Factions Will Be Dissolved; We Seek Good 
Relations With Other Countries, Including Russia And Iran; We Will Not Enter Conflict With Israel 
But Its ’Escalation’ In Syria Must Be Stopped; Turkey Is Our ’Closest Friend’, https://www.memri.org/
reports/al-joulani-arab-press-syrian-president-will-be-chosen-elections-i-may-run-armed-factions , 
Zugriff 18.12.2024
■ MRG - Minority Rights Group (1.2025): Syria - Communities, https://minorityrights.org/country/syria, 
Zugriff 7.2.2025
13 Relevante Bevölkerungsgruppen
13.1 Frauen - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024)
Letzte Änderung 2025-05-08 16:24
[Es liegen derzeit keine ausreichenden Informationen zur Lage der Frau in Syrien vor bzw. gibt 
es unterschiedliche teils widersprüchliche Aussagen und Berichte. Im Folgenden wird der aktu­
elle Stand dargelegt, wie er sich aus öffentlich zugänglichen Quellen ergibt. Teilweise werden 
Falschinformationen, insbesondere auf Social-Media Kanälen verbreitet, die in weiterer Folge 
auch Eingang in andere Berichte finden. Die Vorgehensweise der Recherche und Ausarbeitung 
der vorliegenden Länderinformation entspricht den in der Methodologie der Staatendokumen­
tation festgeschriebenen Standards. Weder wird ein Anspruch auf Vollständigkeit noch auf 
Richtigkeit der vorliegenden Informationen erhoben. Weitere Informationen zur vorliegenden 
Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
Der anhaltende Konflikt in Syrien hat zu erheblichen demografischen Verschiebungen geführt: 
Unzählige Männer wurden getötet, vertrieben oder durch militärische Einberufung, wirtschaft­
liche Not oder Beteiligung an Kämpfen ins Exil gezwungen. Infolgedessen tragen Frauen nun 
eine große Verantwortung für die Versorgung der Haushalte, die Arbeit in verschiedenen Sekto­
ren und die Bewältigung der täglichen wirtschaftlichen Aktivitäten (AC 20.12.2024). Der Konflikt 
in Syrien hat die Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern verschärft und Frauen und Mäd­
chen verstärkt Gewalt, Vertreibung und diskriminierenden Gesetzen ausgesetzt, die ihre Rechte 
einschränken. Viele weibliche Haushaltsvorstände haben Schwierigkeiten, die Geburt ihrer Kin­
der zu registrieren, was das Risiko der Staatenlosigkeit erhöht und den Zugang zu Bildung 
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und Gesundheitsversorgung einschränkt (HRW 16.1.2025). Vertriebene Frauen sind ständig 
der Gefahr sexueller Übergriffe und anderer Formen von Missbrauch ausgesetzt, insbesondere 
wenn sie Kontrollpunkte passieren, die von bewaffneten Gruppen kontrolliert werden. Frauen, 
die versuchen, das Land mit Hilfe von Schmugglern zu verlassen, sind auch der Gefahr der 
Ausbeutung ausgesetzt, in einigen Fällen sogar dem sexuellen Menschenhandel. In Syrien 
gibt es auch Hinweise darauf, dass sexuelle Gewalt in den Hafteinrichtungen der ehemaligen 
Regierung bewusst eingesetzt wurde, um Frauen einzuschüchtern und zu bestrafen, die direkt 
oder indirekt mit der Opposition in Verbindung gebracht wurden. Frauen, die in der Haft ver­
gewaltigt wurden oder bei denen eine Vergewaltigung vermutet wird, laufen Gefahr, von ihren 
Familienmitgliedern verstoßen zu werden oder nach ihrer Entlassung sogar einem Ehrenmord 
zum Opfer zu fallen, da sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt kulturell stigmatisiert sind 
(MRG 1.2025). Eine vom Central Bureau of Statistics (CBS), einer staatlichen Einrichtung, in 
Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen durchgeführte Mehrzweck-Demografieer­
hebung ergab, dass 518.000 Frauen ihre Ehemänner während des Krieges verloren haben. 
Aus einem internationalen Bericht des UNHCR geht hervor, dass mehr als 145.000 syrische 
Flüchtlingsfamilien im Libanon, in Jordanien, im Irak und in Ägypten sowie Zehntausende in 
der Türkei von Frauen geführt werden, die allein um ihr Überleben kämpfen, was etwa 22 % 
der Gesamtzahl syrischer Familien entspricht. Familien, die von verwitweten Frauen geführt 
werden, leiden oft unter fehlenden Ressourcen, hohen Schulden, fehlendem Zugang zu ange­
messenen Nahrungsmitteln, ein Großteil ihrer Kinder ist gezwungen, in der Schattenwirtschaft 
zu arbeiten, und einige von ihnen sind in unterschiedlichem Maße verschiedenen Formen von 
Gewalt ausgesetzt. Die Armutsquote von Frauen ist mit der zunehmenden Zahl von Witwen in 
der Gesellschaft auf ein noch nie da gewesenes Ausmaß angestiegen (AJ 31.1.2025b).
Frauen haben unverhältnismäßig selten Rechtssicherheit. Dies hängt mit der Armut von Frauen, 
ihrer Anfälligkeit für Gewalt, diskriminierenden Praktiken lokaler Gemeinschaften, die oft durch 
Traditionen und eine enge Auslegung der Religion hervorgerufen werden, und anderen Faktoren 
zusammen, die zur allgemeinen Ungleichheit von Frauen beitragen. Einige Gruppen von Frau­
en werden auch aufgrund ihrer Klasse, ethnischen Zugehörigkeit, sexuellen Orientierung, ihres 
Alters, Einkommens, Familienstandes oder anderer Faktoren diskriminiert. Die Zahl der Frauen, 
die Wohneigentum besitzen, wird auf nur 2–5 % geschätzt. Darüber hinaus sind Frauen mit 
Behinderungen zusätzlichen Risiken ausgesetzt, wodurch ihr Recht auf angemessenen Wohn­
raum noch weiter in die Ferne rückt (UNHCHR 18.7.2024). Eine Mitarbeiterin der feministischen 
Organisation Syrian Women’s Political Movement betont, dass erhebliche Gesetzesreformen 
erforderlich sind, um die Frauenrechte in Syrien zu verbessern. Wesentlich ist die Arbeit an der 
Verfassung, um sicherzustellen, dass die Rechte der Frauen in Bezug auf Religion, Politik sowie 
Landrechte und Eigentum geschützt sind (DW 7.1.2025).
Bis 2017 machten Frauen 30 % des Justizkorps aus. Der Anstieg der weiblichen Vertretung 
war größtenteils auf den Verlust männlicher Richter durch Tod, Inhaftierung oder Vertreibung 
während des Bürgerkriegs zurückzuführen (TNA 2.1.2025a).
Präsident ash-Shara’ sagte in einem Interview mit The Economist, dass Frauen der Arbeitsmarkt 
offen stünde und jede Frau, die arbeiten möchte, arbeiten kann (Economist 3.2.2025).
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Frauen berichteten von Problemen mit Kämpfern der Rebellen. Beispielsweise gaben Richte­
rinnen an, dass Kämpfer ihnen gesagt hätten, dass sie nicht mehr dienen dürften. Dabei dürfte 
es sich um Einzelpersonen handeln (PBS 16.12.2024). Internationale Medien, die berichtet 
hatten, dass es zukünftig keine Richterinnen mehr geben würde, korrigierten eine entsprechen­
de Meldung später (Tagesschau 12.12.2024). Eine Erklärung von Ali al-Maghraby, dem ersten 
Inspektor des Justizministeriums in der von der HTS geführten Syrischen Heilsregierung (Syri­
an Salvation Government - SSG), schien auf das Treffen im Justizpalast in Homs einzugehen, 
dementierte aber Gerüchte, dass Frauen aus dem Justizwesen entfernt werden könnten, und 
sagte, dass die „ Herrschaft der Richterinnen intakt“ sei, aber andere Details wurden weder 
dementiert noch bestätigt (Nahar 14.12.2024). Der Sprecher der HTS fiel außerdem mit Äuße­
rungen über die zukünftige Rolle der Frau in der syrischen Justiz auf. In einem Interview mit 
einem libanesischen Fernsehsender soll er es in Zweifel gezogen haben, ob Frauen richterli­
che Befugnisse übernehmen sollten. Die aktuelle Situation ist für Richterinnen im ganzen Land 
zunehmend prekär geworden. Zwar hat das Übergangskabinett Syriens keine formellen Anwei­
sungen zur Entlassung von Richterinnen herausgegeben, doch Quellen aus dem Justizpalast 
des Gouvernements Homs berichten, dass sie mündliche Anweisungen erhalten haben, Frauen 
aus Justizpositionen zu entfernen (TNA 2.1.2025a). Weiters soll die HTS ein Verbot erlassen 
haben, sich hinsichtlich der Kleidung von Frauen einzumischen oder Forderungen in Bezug 
auf ihre Kleidung oder ihr Aussehen zu machen, einschließlich der Forderung nach Beschei­
denheit (Nahar 14.12.2024; vgl. SyrNews 9.12.2024). Aleppo Today zitierte jedoch Mohammad 
al-Asmar, den Kommunikationsbeauftragten des Informationsministeriums der SSG der bestritt, 
dass diese Erklärungen von einer offiziellen Stelle abgegeben wurden, und darauf hinwies, dass 
die Quelle dieser Behauptungen Medienseiten waren, die bekanntermaßen pro-Assad sind 
(Nahar 14.12.2024). An Laternenpfählen wurden Aushänge angebracht, die Frauen befehlen, 
den Schleier zu tragen. Kinder, die aus der Schule nach Hause kommen, fragen ihre Mütter, 
warum sie nicht verhüllt sind. Ash-Shara’ hat eine Frau zur Leiterin der Zentralbank ernannt, 
aber in einigen Regierungsbüros müssen Frauen und Männer jetzt durch getrennte Eingänge 
gehen (Economist 14.1.2025). Die deutsche Bundesaußenministerin will Hilfen für Syrien von 
der Achtung von Frauenrechten abhängig machen. Für islamistische Strukturen werde es keine 
EU-Gelder geben (DW 7.1.2025). In städtischen Zentren und ländlichen Gebieten sind Frauen 
aktiv im öffentlichen Raum präsent. Es wurden keine weitverbreiteten Versuche unternommen, 
restriktive Kleidervorschriften einzuführen oder die Mobilität von Frauen einzuschränken, was 
in krassem Gegensatz zu den Befürchtungen steht, die viele hegten, als HTS erstmals an Be­
deutung gewann. Frauen nehmen in Städten und Dörfern frei an öffentlichen Feiern teil, was 
die relative Leichtigkeit unterstreicht, mit der sie sich unter der neuen Führung im öffentlichen 
Raum bewegen können (AC 20.12.2024). HTS-Chef Ahmed ash-Shara’, der derzeit an der Spit­
ze Syriens steht, versprach, dass Syrien nicht zu einem „ zweiten Afghanistan“ werden würde, 
und verwies dabei auf die Bilanz der Provinz Idlib unter der HTS-Herrschaft, wo fast 60 % der 
Hochschulabsolventen Frauen sind (TNA 2.1.2025a).
Zwar sind Frauen in der Übergangsregierung in mittleren Verwaltungsfunktionen sichtbar, doch 
es wurden noch keine Anstrengungen unternommen, sie in Führungspositionen oder Ministerien 
zu berufen. Dies spiegelt einen breiteren Trend in konservativen Regierungsstrukturen wider, in 
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denen die Beteiligung von Frauen oft auf symbolische Rollen beschränkt ist. Das Versäumnis 
der neuen Regierung, Frauen in die Entscheidungsfindung einzubeziehen, birgt die Gefahr, 
einen kritischen Teil der Bevölkerung zu entfremden und ihren Anspruch auf Inklusivität zu 
untergraben (AC 20.12.2024). Die einzige Frau in der Interimsregierung ist ’Aisha ad-Dabis, eine 
Menschen- und Frauenrechtsaktivistin, die in den letzten Jahren an humanitären Projekten in 
Flüchtlingslagern gearbeitet hat, wie lokale Medien berichten. Ihre Ernennung zur Direktorin des 
Büros für Frauenangelegenheiten erfolgte, nachdem der Sprecher der neuen Regierung, eine 
Kontroverse ausgelöst hatte, mit seiner Aussage, dass die Ernennung von Frauen in Minister-
und Parlamentsämter verfrüht sei, weil die „ biologische und psychologische Natur“ von Frauen 
sie daran hindere, bestimmte Rollen zu erfüllen (BBC 26.12.2024). Ad-Dabis selbst erklärte 
öffentlich, die Übergangsregierung habe ihr eigenes Modell für Frauen entworfen und wolle es 
umsetzen. Dieses Modell beschränkt Frauen im Wesentlichen auf den privaten Bereich und 
stützt sich auf die Scharia (ANF 9.1.2025). Gleichzeitig versprach sie, syrische Frauen in soziale, 
kulturelle und politische Institutionen einzubinden, und kündigte eine umfassende Initiative an, 
die sich mit den Bedürfnissen weiblicher Gefangener befasst, die unter dem vorherigen Regime 
gelitten haben (TNA 2.1.2025a). Der Außenminister zeigte sich als Reaktion auf Empörung in 
der Öffentlichkeit zuversichtlich, was die aktive Rolle der Frauen in der Gesellschaft angeht, 
und erklärte: „ Wir glauben an die aktive Rolle der Frauen in der Gesellschaft und vertrauen 
auf ihre Fähigkeiten“ (TNA 1.1.2025). Die von Islamisten dominierte Übergangsregierung hat 
zwei Frauen in Ämter gehoben, die bisher Männern vorbehalten waren: Maysaa’ Sabrin ist 
geschäftsführende Direktorin der syrischen Zentralbank und Muhsina al-Mahithawi die erste 
Gouverneurin in Syrien (DW 7.1.2025). Sie wurde zur Gouverneurin von Suweida ernannt. Die 
Drusin leitet damit ihre Heimatprovinz (TNA 1.1.2025).
Quellen
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https://www.atlanticcouncil.org/blogs/menasource/syria-minority-and-womens-rights , Zugriff 
7.1.2025
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Syrische Frauen, die mit den Auswirkungen des Krieges konfrontiert sind], https://www.aljaze­
era.net/ebusiness/2025/1/31/ةهجﺍوم-يف-ﺕايﺭوسلﺍ-ليعم-الب-ﺕالئاع Zugriff 31.1.2025
■ ANF - Firat News Agency (9.1.2025): Frauenstiftung aus Syrien besorgt über Entwicklungen, https:
//anfdeutsch.com/frauen/frauenstiftung-aus-syrien-besorgt-uber-entwicklungen-44929 , Zugriff 
9.1.2025
■ BBC - British Broadcasting Corporation (26.12.2024): سنﺃ  ،ﺏاّطخ  نم  ﺝﺭدُم  ىلع  ةمئاق  ﺕابوقعلﺍ  ىلﺇ  سيئﺭ  ﺯاهجل  
ﺕﺍﺭابختسالﺍ  يف  ،ايﺭوس  ﺍﺫامف  فرعن  نع  ﺕانييعت  ةموكحلﺍ  ةيلاقتنالﺍ  ؟ﺓديدجلﺍ [Anas Khattab, vom Sanktionsbevollmächtig­
ten zum Chef des syrischen Geheimdienstes], https://www.bbc.com/arabic/articles/cvgmry05930o, 
Zugriff 8.1.2025
■ DW - Deutsche Welle (7.1.2025): Faktencheck: Hat Syrien Annalena Baerbock verpixelt?, https:
//www.dw.com/de/faktencheck-hat-syrien-annalena-baerbock-verpixelt/a-71225257 , Zugriff 
8.1.2025
■ Economist - Economist, The (3.2.2025): An interview with Ahmed al-Sharaa, Syrias president, https:
//www.economist.com/middle-east-and-africa/2025/02/03/an-interview-with-ahmed-al-sharaa-syria
s-president, Zugriff 5.2.2025
■ Economist - Economist, The (14.1.2025): Violent jihadists are getting frustrated by the new Syria, 
https://www.economist.com/middle-east-and-africa/2025/01/14/violent-jihadists-are-getting-frustra
ted-by-the-new-syria , Zugriff 15.1.2025
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■ HRW - Human Rights Watch (16.1.2025): World Report 2025: Rights Trends in Syria, https://www.
hrw.org/world-report/2025/country-chapters/syria, Zugriff 3.2.2025
■ MRG - Minority Rights Group (1.2025): Syria - Communities, https://minorityrights.org/country/syria, 
Zugriff 7.2.2025
■ Nahar - An Nahar (14.12.2024): ﺓﺃرملﺍ  ةيﺭوسلﺍ  دعب  رييغتلﺍ  :ريبكـلﺍ  ﺕﺍرشؤم  ال  نئمطت  ﺏاطخو  مﺩاص [Syrische Frauen 
nach dem großen Wandel: Beunruhigende Indikatoren und schockierende Rhetorik], https://www.
annahar.com/arab-world/arabian-levant/180071/--------- , Zugriff 18.12.2024
■ PBS - Public Broadcasting Service (16.12.2024): Syria’s rebel leaders face critical decisions as they 
chart new path for the country, https://www.pbs.org/newshour/show/syrias-rebel-leaders-face-criti
cal-decisions-as-they-chart-new-path-for-the-country , Zugriff 18.12.2024
■ SyrNews - Syria News (9.12.2024): ﺓﺩايقلﺍ  ةماعلﺍ  عنمت  لخدت  اهرصانع  ﺱابلب  ﺀاسنلﺍ [Generalkommando verbietet 
Einmischung in die Kleidung von Frauen], https://syria.news/6054962c-09122412.html , Zugriff 
19.12.2024
■ Tagesschau - Tagesschau (12.12.2024): ++ Baath-Partei stellt Aktivitäten ein ++, https://www.tage
sschau.de/newsticker/liveblog-syrien-102.html, Zugriff 18.12.2024
■ TNA - New Arab, The (2.1.2025a): Uncertainty looms for female judges in post-Assad Syria, https:
//www.newarab.com/features/uncertainty-looms-female-judges-post-assad-syria , Zugriff 3.1.2025
■ TNA - New Arab, The (1.1.2025): New Syrian gov’t taps Druze woman as governor in Suwaida, 
https://www.newarab.com/news/new-syrian-govt-taps-druze-woman-governor-suwaida , Zugriff 
3.1.2025
■ UNHCHR - Hoher Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte (18.7.2024): The Right to 
Adequate Housing in Syria (July 2024), https://reliefweb.int/attachments/2432df33-3ea4-42ad-b031-
357e2a6e2fbb/OHCHR Syria_AN_housing_20240717_EN.pdf, Zugriff 17.12.2024
13.1.1 Frauen in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - De­
mokratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES)
Letzte Änderung 2025-05-08 15:29
[Im vorliegenden Dokument wurde auf die allgemeine Lage nach dem Umbruch am 8.12.2024 
fokussiert. Die Lage in von den Kurden dominierten Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch 
dominierten SDF – Demokratische Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES) hat sich 
bisher nicht wesentlich verändert und wurde daher aufgrund zeitlicher, personeller und finan­
zieller Ressourcen nicht in der gewohnten Tiefe bearbeitet. Für Fragestellungen dazu, bitten 
wir auf die Vorversion der Länderinformation zurückzugreifen bzw. uns mittels einer Anfrage zu 
kontaktieren. Die Einarbeitung aktueller Quellen und Informationen zur Lage in der DAANES 
wird zeitnah mittels Aktualisierung erfolgen. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderin­
formation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
Der Gesellschaftsvertrag von 2023 regelt in der Demokratischen Autonomen Administration 
von Nord- und Ostsyrien (DAANES), dass niemand aufgrund von Unterschieden in Hautfarbe, 
Geschlecht, Rasse, Religion, Glauben oder Sekte diskriminiert, beleidigt oder ausgeschlos­
sen werden darf (Artikel 49). Gemäß Artikel 50 des Gesellschaftsvertrags von 2023 ist jede 
Art von Gewalt gegen Frauen, ihre Ausbeutung oder ihre Benachteiligung ein Verbrechen, das 
gesetzlich geahndet wird. Frauen haben laut Artikel 51 das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe 
an allen Lebensbereichen und bei Entscheidungen, die ihre Angelegenheiten betreffen (RIC 
14.12.2023). Die autonome Verwaltung hat zwar Gesetze verabschiedet, die im Einklang mit 
den Menschen- und Frauenrechten stehen, doch werden diese nicht wirklich umgesetzt und oft 
von denselben Behörden, die sie erlassen haben, oder von Personen, die nicht von der Gleich­
stellung der Geschlechter überzeugt sind, umgangen (IFE-EFI 2023). Das 2014 verabschiedete 
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Frauengesetz verbietet weibliche Genitalverstümmelung, Polygamie und Kinderehen (Alman 
21.12.2023).
Im Rahmen der Agenda der Parei der Demokratischen Union (Partiya Yekîtiya Demokrat - PYD) 
zur Errichtung eines demokratischen Konföderalismus wurden Reformen eingeführt, die darauf 
abzielen, Frauen in die Politik einzubeziehen und eine (geschlechter-)gerechtere Gesellschaft 
zu erreichen. In der Theorie des demokratischen Konföderalismus beginnt die Selbstverwaltung 
mit Kommunen auf Nachbarschafts- und Dorfebene, die sich schließlich zu höheren Ebenen 
zusammenschließen, wobei die Autonomie und Entscheidungsbefugnis auf lokaler Ebene ge­
wahrt bleib. Die PYD hat sich häufig Familienbesuche zunutze gemacht, um die Öffentlichkeit 
zu mobilisieren und das Bewusstsein zu schärfen. Sie hatte solche Besuche bereits vor Beginn 
des Krieges im Jahr 2011 unter dem Assad-Regime durchgeführt, um ihre politische Agenda 
zu fördern, zu der auch die Gleichstellung der Geschlechter gehört. Viele der neu eingeführ­
ten Gesetze und Reformen in Nordostsyrien zielen darauf ab, die Beziehung zwischen Frauen 
und Männern gleichzustellen, einschließlich der Gewährung des Scheidungs- und Erbrechts für 
Frauen. Die Selbstverwaltung hat die Rechte der Frauen in der Verfassung verankert, indem sie 
eine Frauenquote von 50 % in allen Institutionen eingeführt hat und spezielle Frauenausschüsse 
wie die „ Frauenhäuser“ eingerichtet hat, die sich mit Fragen der häuslichen Gewalt, des Ehe­
rechts und Familienstreitigkeiten befassen, in die Frauen involviert sind. Diese Rechtsreformen 
werden jedoch weder national noch international anerkannt. (Alman 21.12.2023). Laut der der 
PKK nahestehenden Firat News Agency werden in Nord- und Ostsyrien die Grundrechte von 
Frauen anerkannt und spezifisch durch Gesetze garantiert. Neben grundlegenden Rechten, wie 
dem Recht auf freie Meinungsäußerung, haben Frauen eine aktive Beteiligung am politischen 
und öffentlichen Leben erlangt. Sie nehmen nicht nur in allen Bereichen des öffentlichen Lebens 
teil, sondern übernehmen hierin auch Führungsrollen, einschließlich der Bereiche Wirtschaft, 
Bildung, Kultur und Politik. Im Bereich der Familie und des Familienrechts erzielten die Frauen in 
Nord- und Ostsyrien bedeutende Fortschritte: Es wurden Gesetze und Verordnungen erlassen, 
die die Rechte der Frauen schützen und jegliche Formen von Missbrauch wie häusliche Gewalt 
und sexualisierte Übergriffe bekämpfen. Die Stellung der Frauen in der kurdischen Gesellschaft 
sowie in der syrischen Gesellschaft im Allgemeinen wurde gestärkt, und es wurde die notwen­
dige Unterstützung bereitgestellt, um die Rolle der Frauen in den Bereichen Bildung, Kultur, 
Soziales und Wirtschaft auszubauen (ANF 9.1.2025). Trotz der Behauptungen von AANES, 
dass der Fortschritt allein auf die Einrichtung der Selbstverwaltung zurückzuführen ist, war eine 
Veränderung der Geschlechterverhältnisse bereits vor Ausbruch des Krieges im Gange (Alman 
21.12.2023). Die Machtübernahme durch die Demokratische Autonome Verwaltung Nord- und 
Ostsyriens (DAANES) schärfte das Bewusstsein für die Rechte und den Schutz von Frauen 
und ermutigte Frauen, sich in politischen und Führungspositionen zu engagieren. Inmitten von 
Unsicherheit und einem unbeständigen Umfeld schlossen sich von Frauen geführte Organi­
sationen zusammen, um sich für die Rechte der Frauen einzusetzen, mehr politischen Raum 
zu fordern und die Friedenskonsolidierung voranzutreiben (CARE 10.1.2025). Durch Kongreya 
Star, die Dachorganisation der Frauenbewegung in Rojava, übernahmen Frauen koordinierende 
Aufgaben in den Bereichen Bildung, öffentliche Gesundheit, Wirtschaft, Streitbeilegung in der 
Gemeinschaft und Bürgerverteidigung. Es wurden auch Gesetze verabschiedet, die strenge 
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Strafen für Polygamie und Eheschließungen mit Minderjährigen vorsehen. Viele kurdische Frau­
en betrachten die Stärkung der Rolle der Frau als untrennbar mit dem größeren Befreiungskampf 
gegen den repressiven Islamischen Staat (IS), andere extremistische Gruppen und die Politik 
des Assad-Regimes (MRG 1.2025). Die Einrichtung von Institutionen wie den rein weiblichen 
Ausschüssen und Frauenhäusern schafft neue Anlaufstellen für den Umgang mit geschlechts­
spezifischer Diskriminierung (Alman 21.12.2023). Frauen haben die Möglichkeit, Einrichtungen 
für Bildung und Ausbildung zu gründen sowie Frauenzentren, die auf die Stärkung von Frau­
en und die Verbesserung ihrer technischen und beruflichen Aussichten und Fähigkeiten in der 
Gesellschaft abzielen. Auch Frauengruppen, die sich mit humanitärer Hilfe und Entwicklungs­
arbeit befassen, und Initiativen zur Förderung der Frauengesundheit sowie der Rechte von 
Müttern wurden ins Leben gerufen (ANF 9.1.2025). In der zivilen Regierungsbehörde, die als 
Demokratische Autonome Verwaltung Nord- und Ostsyriens (DAANES) bekannt ist, wird jede 
Führungsposition gemeinsam von einer Frau und einem Mann besetzt. In einer Umfrage bei 
der Syrischen Demokratischen Kräfte (Syrian Democratic Forces - SDF) stellte Dr. Amy Austin 
Holmes fest, dass „ die Idee der Gleichstellung der Geschlechter zwar von weiblichen Kadern 
innerhalb der Kurdischen Arbeiterpartei (Partiya Karkerên Kurdistanê - PKK) entwickelt wurde, 
… das Engagement für die Gleichstellung der Geschlechter jedoch nicht mehr nur in einem klei­
nen Kreis von Kadern zu finden ist, sondern von der gesamten Basis geteilt wird.“ Ergebnisse 
des Wilson Center deuten auf ähnliche Trends in der zivilen Regierungsführung hin: Frauen mit 
unterschiedlichem ethnischem und politischem Hintergrund haben die feministischen Theorien 
der kurdischen Bewegung aufgegriffen und sich das System in der Praxis zu eigen gemacht. 
Die Ko-Vorsitzenden sind der Meinung, dass das System in der Praxis weitgehend respektiert 
wird, auch wenn es noch Fortschritte zu erzielen gilt. 35 % der Ko-Vorsitzenden gaben an, 
dass ihre Wähler sie und ihren männlichen Ko-Vorsitzenden völlig gleich behandelten, während 
weitere 26 % angaben, dass ihre Wähler sie und ihren männlichen Ko-Vorsitzenden eher oder 
größtenteils gleich behandelten. 16 % gaben an, dass sie von ihren Wählern nicht gleichbehan­
delt wurden. Einige der von den weiblichen Ko-Vorsitzenden genannten Ungleichheiten waren 
traditionelle sexistische Einstellungen (Wilson 25.11.2024). Reformen wie die Einführung des 
Ko-Vorsitzes haben zwar die politische Beteiligung von Frauen zweifellos erhöht haben, andere 
Maßnahmen wie die Familienbesuche jedoch auch zu neuen Formen der Kontrolle über die 
Bevölkerung geführt haben, argumentiert Julia Wartmann im Almanach der Schweizerischen 
Gesellschaft Mittlerer Osten und Islamische Kulturen. Maßnahmen wie die Ko-Präsidentschaft 
haben zu einer stärkeren politischen Beteiligung und Entscheidungsfindung von Frauen geführt 
(Alman 21.12.2023).
Julia Wartmann im Almanach der Schweizerischen Gesellschaft Mittlerer Osten und Islamische 
Kulturen meint, dass die Verhängung von Strafen gegen diejenigen, die sich dem Frauengesetz 
widersetzen, die Symptome der geschlechtsspezifischen Ungleichheiten bekämpfen mag, die 
Ursachen, wie wirtschaftliche und physische Unsicherheit, aber bestehen bleiben und durch 
den anhaltenden Konflikt noch verschärft werden. Die Kriminalisierung derjenigen, die sich dem 
neuen normativen Rahmen widersetzen, ist eine besorgniserregende Entwicklung und nicht 
unbedingt förderlich für den sozialen Wandel (Alman 21.12.2023).
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Quellen
■ Alman - Almanach - Magazin der Schweizerischen Gesellschaft Mittlerer Osten und Islamische 
Kulturen (21.12.2023): Womens Rights in Northeast Syria: Enforcing Gender Equality - Nr.3, https:
//eterna.unibas.ch/almanach/article/view/1339/1566, Zugriff 26.2.2025
■ ANF - Firat News Agency (9.1.2025): Frauenstiftung aus Syrien besorgt über Entwicklungen, https:
//anfdeutsch.com/frauen/frauenstiftung-aus-syrien-besorgt-uber-entwicklungen-44929 , Zugriff 
9.1.2025
■ CARE - CARE International (10.1.2025): Northeast Syria: Rapid Gender Analysis Brief: Ar-Raqqa, 
Deir Ez Zor and Al-Hasakah Governorates (23 December 2024) - Syrian Arab Republic, https:
//reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/northeast-syria-rapid-gender-analysis-brief-ar-raqqa-dei
r-ez-zor-and-al-hasakah-governorates-23-december-2024 , Zugriff 26.2.2025
■ IFE-EFI - Euro Med Feminist Initiative (2023): Violence against Women and Girls in Syria, https:
//south.euneighbours.eu/wp-content/uploads/2024/06/study-violence-against-women-and-girls-in-s
yria.pdf, Zugriff 1.8.2024
■ MRG - Minority Rights Group (1.2025): Syria - Communities, https://minorityrights.org/country/syria, 
Zugriff 7.2.2025
■ RIC - Rojava Information Center (14.12.2023): AANES Social Contract, 2023 Edition, https://rojava
informationcenter.org/2023/12/aanes-social-contract-2023-edition , Zugriff 24.6.2024
■ Wilson - Wilson Center (25.11.2024): A Model for Gender Equitable Leadership in Northeast Syria, 
https://www.wilsoncenter.org/blog-post/model-gender-equitable-leadership-northeast-syria , Zugriff 
26.2.2025
13.2 Kinder - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024)
Letzte Änderung 2025-05-08 16:32
[Derzeit liegen keine ausreichenden Informationen zur Lage von Kindern in Syrien vor. Im Fol­
genden wird der aktuelle Stand dargelegt, wie er sich aus öffentlich zugänglichen Quellen ergibt. 
Teilweise werden Falschinformationen, insbesondere auf Social-Media Kanälen verbreitet, die 
in weiterer Folge auch Eingang in andere Berichte finden. Die Vorgehensweise der Recherche 
und Ausarbeitung der vorliegenden Länderinformation entspricht den in der Methodologie der 
Staatendokumentation festgeschriebenen Standards. Weder wird ein Anspruch auf Vollständig­
keit noch auf Richtigkeit der vorliegenden Informationen erhoben. Weitere Informationen zur 
vorliegenden Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
UNICEF zufolge benötigen 7,5 Millionen Kinder humanitäre Hilfe, 6,4 Millionen benötigen drin­
gend Schutz, weil Unsicherheit und wirtschaftliche Not die Verletzung von Kinderrechten, Angst 
und Not vertiefen. 3,7 Millionen Kinder benötigen Ernährungshilfe. Mehr als 2,4 Millionen Kinder 
gehen nicht zur Schule und eine Million weitere Kinder laufen Gefahr, die Schule abzubrechen. 
Dadurch sind sie einem höheren Risiko von Kinderarbeit, Kinderheirat, Menschenhandel sowie 
Rekrutierung und Einsatz durch Konfliktparteien ausgesetzt. (UNICEF 17.12.2024). Mehr als 
650.000 Kinder zeigen Anzeichen von Wachstumsstörungen aufgrund schwerer Unterernährung 
(OHCHR 3.2.2025).
Nach dem Sturz des Assad-Regimes ist das Schicksal von Hunderten von Kindern, die nach 
der Verhaftung ihrer Eltern verhaftet oder in Waisenhäuser gebracht wurden, weiterhin unklar. 
Das Medienbüro des syrischen Ministeriums für Soziales und Arbeit teilte mit, dass es mehrere 
geheime Bücher gefunden habe, die von den Sicherheitsbehörden während der Herrschaft al-
Assads verschickt wurden und die die Überführung einer Reihe von Kindern in Waisenhäuser 
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betreffen. Einige Mitarbeiter von Waisenhäusern haben zugegeben, dass eine Reihe von Kindern 
zu ihnen gebracht wurde und dass die Kinder manchmal aufgefordert wurden, die Namen ihrer 
Eltern zu ändern oder sie als verstorben zu registrieren (Arabiya 12.1.2025b).
Kinder sind der Gefahr von Landminen und Blindgängern in besonderem Maße ausgesetzt. 
Oft werden Blindgänger mit Spielzeug verwechselt oder stellen Gegenstände dar, die Kinder 
neugierig machen. Seit 2020 sind mehr als 1.260 Kinder durch Kampfmittelreste getötet wor­
den (UNICEF 17.12.2024). In den letzten neun Jahren passierten 422.000 Zwischenfälle mit 
Blindgängern, bei der Hälfte davon waren Kinder involviert. 2024 wurden 116 Kinder durch nicht 
explodierte Munition oder Minen getötet oder verletzt. Blindgänger sind die Hauptursache für 
Opfer unter Kindern. Schätzungen zufolge sind fünf Millionen Kinder im ganzen Land gefährdet 
(UN News 14.1.2025).
Bildung und Schulen
Über zwei Millionen Kinder gehen nicht zur Schule, und viele Schulen wurden zerstört oder 
beschädigt (UNESCWA 26.1.2025). Der Bildungssektor steht aufgrund der Zerstörung der In­
frastruktur und des wirtschaftlichen Drucks vor erheblichen Hindernissen, was zu hohen Abbre­
cherquoten führt, insbesondere bei Mädchen. Viele Familien ziehen es vor, anstatt ihre Kinder 
zur Schule zu schicken, sie arbeiten zu lassen, um mit der wirtschaftlichen Not fertig zu werden. 
35 % der Kinder im schulpflichtigen Alter besuchen keine Schule, was durch die Zerstörung der 
Infrastruktur und den wirtschaftlichen Druck noch verschärft wird. Das bedeutet, dass mehr als 
2,4 Millionen Kinder keine Bildungschancen haben, während mehr als eine Million Kinder einem 
ähnlichen Risiko ausgesetzt sind (IHH 10.1.2025).
Flüchtlingskinder sehen sich großen Hindernissen für den Schulbesuch gegenüber, darunter 
überfüllte Lager, unzureichende Ressourcen und begrenzter Zugang zu Schulmöglichkeiten 
(UNESCWA 26.1.2025). Die Mehrheit der Lager in Nordwestsyrien, in den Gouvernements 
Aleppo und Idlib haben keine Schule. Meistens aufgrund einer niederen Anzahl an Lagerbe­
wohnern in einigen Lagern gibt es möglicherweise alternative Bildungsprogramme oder die 
Kinder pendeln zur Schule in nahe gelegene Städte. Nur 40 % der Schulen verfügen über aus­
reichend Trinkwasser. Andererseits verfügen nur 35 % über ausreichend Toilettenwasser. Die 
Studie ergab eine vielfältige Bildungslandschaft in Lagerschulen, wobei die meisten den ersten 
und zweiten Zyklus der Grundbildung anbieten und nur sehr wenige bis zur Sekundarstufe rei­
chen, was dazu führt, dass viele Schüler im Sekundarschulalter Schulen außerhalb der Lager 
besuchen (ACU 30.6.2024).
Das Bildungsministerium unter der Leitung des neu ernannten Ministers al-Qadri  kündigte am 
1.1.2025 umfassende Reformen des nationalen Lehrplans an, die eine breite Debatte ausgelöst 
haben. Die vorgeschlagenen Reformen, die alle Bildungsstufen betreffen, beinhalten erhebliche 
Überarbeitungen, wie die Streichung von Inhalten, die mit dem gestürzten Assad-Regime in 
Verbindung stehen, die Umformulierung von Passagen über Götter in Geschichte- und Phi­
losophiebüchern, die Umschreibung oder Streichung des Fachs Englisch, das Ersetzen des 
Fachs „ Nationale Bildung“ durch das Fach „ Islamische oder Christliche Religionslehre“ (TNA 
2.1.2025b). Die abgeänderten Lehrpläne sollen bestehen bleiben, bis Fachausschüsse gebildet 
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