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verbreitet, die in weiterer Folge auch Eingang in andere Berichte finden. Die Vorgehenswei­
se der Recherche und Ausarbeitung der vorliegenden Länderinformation entspricht den in der 
Methodologie der Staatendokumentation festgeschriebenen Standards. Weder wird ein An­
spruch auf Vollständigkeit noch auf Richtigkeit der vorliegenden Informationen erhoben. Weitere 
Informationen zur vorliegenden Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische 
Anmerkungen.]
Homosexuelle Handlungen wurden unter dem Assad-Regime kriminalisiert (BBC 23.12.2024). 
Homosexualität ist nach dem Strafgesetzbuch von 1949 strafbar, das „ widernatürlicher Ge­
schlechtsverkehr“ mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft (QNews 23.12.2024). Der vage for­
mulierte Artikel 520 wurde häufig zur Verhaftung von LGBTQIA+-Personen verwendet (AlHurra 
10.1.2025b). Schätzungen zufolge sind während des Assad-Regimes über eine Viertelmillion 
LGBTQIA+-Syrer aus dem Land geflohen (QNews 23.12.2024). Die neuen Machthaber des Lan­
des haben fundamentalistische religiöse Wurzeln und waren in Gewalt gegen und Verfolgung 
von homosexuellen Menschen verwickelt (BBC 23.12.2024). Aktivisten zufolge gäbe es eine 
Verhaltensänderung durch die HTS in Bezug auf homosexuelle Menschen (QNews 23.12.2024). 
Offizielle Stellungnahme der neuen Regierung zur Realität der LGBTQIA+-Gemeinschaft in 
Syrien gibt es keine (Stand: 10.1.2025) (AlHurra 10.1.2025b). Seen for Sexual and Gender 
Justice, eine lokale Nichtregierungsorganisation äußerte die Befürchtung, dass die neue Re­
gierung harte und strenge Strafen verhängen könnte, ähnlich denen, die zwischen 2013 und 
2015 in Idlib und im Norden Aleppos zu beobachten waren. Damals gehörten zu den Strafen 
auch öffentliche Hinrichtungen, die mit pseudoreligiösen Auslegungen gerechtfertigt wurden 
(AlHurra 6.2.2025b). Transgender-Personen sind weder offiziell anerkannt noch geschützt (BBC 
6.2.2025).
Berichten aus dem Jahr 2018 zufolge hatte die Syrische Heilsregierung (Syrian Salvation Go­
vernment - SSG) in Idlib Verhaftungen und Verstöße gegen die LGBTQIA+-Gemeinschaft vor­
genommen. Während ihrer Kontrolle über Gebiete in Idlib, setzte HTS strenge Gesetze auf der 
Grundlage konservativer religiöser Auslegungen durch und verhängte harte öffentliche Strafen 
gegen diejenigen, die der Verletzung dieser Gesetze beschuldigt wurden (AlHurra 10.1.2025b).
Eine anonyme Sicherheitsquelle in der Regierung von Damaskus teilte der BBC mit, dass die 
Sicherheitsdienste der neuen Regierung am 5.2.2025 drei Transgender-Personen verhaftet 
haben. Sie betonte, dass diese Verhaftungen nicht Teil einer systematischen oder umfassen­
den Kampagne waren. Die Patrouillen seien bei ihren Fahrten auf viele Transgender-Personen 
gestoßen, aber die Verhaftungen hätten sich auf einige wenige Fälle beschränkt, um ande­
ren Transgender-Personen eine „ Botschaft“ zu senden, ihre Bewegungsfreiheit einzuschränken 
und die Freiheit zu begrenzen, die sie vor dem Sturz des früheren Regimes genossen (BBC 
6.2.2025). Es wurden Videos in Umlauf gebracht, die die Verhaftung von Homosexuellen und 
Transgender-Personen in Damaskus, Aleppo und anderen Städten zeigen. Dies ist der erste 
Vorfall, der gefilmt und öffentlich ausgestrahlt wurde, obwohl französische und westliche Medien 
bereits im vergangenen Dezember über ähnliche Aktionen berichtet hatten. Die Videos wurden 
von einer breit angelegten Hetzkampagne gegen Mitglieder der LGBTQIA+-Gemeinschaft in 
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den sozialen Medien begleitet. Die Videos zeigten verbale und physische Gewalt. Die genau­
en Gründe für die Razzien waren nicht bekannt, abgesehen vom Schutz der Gemeinschaft, 
über den die Syrer in den sozialen Medien sprachen. Es gab keine starke Reaktion von Men­
schenrechtsorganisationen oder gar revolutionären Aktivisten. Die Kampagne als Ganzes wurde 
weder von der syrischen Regierung aufgegriffen noch von den offiziellen Medien erwähnt. In den 
sozialen Medien kamen alle Kommentare von Unterstützern der Kampagne (Almodon 6.2.2025). 
In den sozialen Medien kursierten am 6.2.2025 Videos, die zeigen, wie Sicherheitskräfte in der 
Provinz Latakia mehrere Transgender-Frauen verhaften und verletzen. Die Videos wurden von 
der arabischsprachigen Zeitung AlHurra verifiziert. Seen for Sexual and Gender Justice be­
tonte, dass die Gewalt gegen LGBTQIA+-Personen, sei es durch bewaffnete Personen oder 
die derzeitige Regierung, seit dem Sturz des Regimes eskaliert ist und dass einige bewaffnete 
Oppositionsgruppen seit 2013 Übergriffe gegen LGBTQIA+-Personen begangen haben. Die 
Übergriffe sind in mehreren Gouvernements weit verbreitet. Die Organisation hat mehrere Be­
richte über Fälle erhalten, in denen Personen an öffentlichen Plätzen Opfer von Übergriffen 
wurden. Sie warnte auch, dass die Zukunft von Transgender-Personen in Syrien angesichts 
des zunehmenden Konservatismus in der Gesellschaft, der diese Übergriffe über die sozialen 
Medien unterstützt, eindeutig bedroht ist (AlHurra 6.2.2025b).
Quellen
■ AlHurra - Al-Hurra (6.2.2025b): ﺕاهويديف  قثوت  ..ﺀﺍدتعﺍ  ضبقلﺍ  ىلع  ﺕﺍرباع  ايسنج  يف  ةنيدم  ةيقﺫاللﺍ  ةيﺭوسلﺍ [Videos, 
die den Übergriff dokumentieren: Transgender-Frauen in der syrischen Stadt Latakia verhaftet], 
https://www.alhurra.com/syria/2025/02/06/ةيﺭوسلﺍ-ةيقﺫاللﺍ-ةنيدم-يف-ايسنج-ﺕﺍرباع-ضبقلﺍ-ﺀﺍدتعﺍ-قثوت-ﺕاهويديف  ,
Zugriff 19.2.2025
■ AlHurra - Al-Hurra (10.1.2025b): „ له  مجرن  ىتح  ؟ﺕوملﺍ  ..“  ةلئسﺃ  الب  ﺕاباجﺇ  نع  عقﺍو  عمتجم  ميملﺍ  نيع  يف  ايﺭوس [„ Sollten 
wir gesteinigt werden?“… Unbeantwortete Fragen über die Realität der LGBTI-Gemeinschaft in 
Syrien], https://www.alhurra.com/syria/2025/01/10/------ , Zugriff 10.1.2025
■ Almodon - Almodon (6.2.2025): ةلمح  لاقتعﺍ  فينعتو  نييلثم  يف  ايﺭوس [Schwule in Syrien verhaftet und schi­
kaniert], https://www.almodon.com/media/2025/2/6/ايﺭوس-يف-نييلثم-فينعتو-لاقتعﺍ-ةلمح Zugriff 19.2.2025
■ BBC - British Broadcasting Corporation (6.2.2025): ﺀﺍدتعﺍ  رصانع  نمألﺍ  يﺭوسلﺍ  ىلع  رباع  ًايسنج  ريثي  لدجلﺍ  ﺕﺍﺩاقتنالﺍو  
[Transgender-Mann von syrischem Sicherheitspersonal angegriffen, löst Besorgnis und Kritik aus], 
https://www.bbc.com/arabic/articles/cednp89732zo, Zugriff 10.2.2025
■ BBC - British Broadcasting Corporation (23.12.2024): ’I was raped by Assad’s thugs - but I’m no 
longer afraid to show my face’, https://www.bbc.com/news/articles/c89xgdyk597o, Zugriff 10.1.2025
■ QNews - Q News (23.12.2024): LGBTQIA+ activist welcomes fall of Assad in Syria, https://qnews.
com.au/lgbtqia-activist-welcomes-fall-of-assad-in-syria , Zugriff 10.1.2025
14 Bewegungsfreiheit - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024)
Letzte Änderung 2025-05-08 22:36
[Zur Bewegungsfreiheit gibt es nur wenige Quellen und eine dünne Informationslage. Im Fol­
genden wird der aktuelle Stand dargelegt, wie er sich aus öffentlich zugänglichen Quellen ergibt. 
Teilweise werden Falschinformationen, insbesondere auf Social-Media Kanälen verbreitet, die 
in weiterer Folge auch Eingang in andere Berichte finden. Die Vorgehensweise der Recherche 
und Ausarbeitung der vorliegenden Länderinformation entspricht den in der Methodologie der 
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Staatendokumentation festgeschriebenen Standards. Weder wird ein Anspruch auf Vollständig­
keit noch auf Richtigkeit der vorliegenden Informationen erhoben. Weitere Informationen zur 
vorliegenden Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
Die Interimsregierung installiert Checkpoints, an denen Autos durchsucht werden. Es wird über­
prüft, wer unterwegs ist, beispielsweise um Menschen zu verhaften, die für Verbrechen gegen 
das syrische Volk in der Zeit des Regimes verantwortlich sind (PBS 16.12.2024). Die Konta­
minierung durch explosive Kampfmittel stellt nach wie vor eine große Bedrohung für Zivilisten, 
die sich zwischen ehemaligen Kontrollgebieten bewegen, dar (UNOCHA 23.12.2024). [Weitere 
Informationen zur Kontaminierung mit Blindgängern finden sich im Kapitel Sicherheitslage.]
Laut Aussage des syrischen Verkehrsministers bei einem Interview mit der kurdischen Zeitung 
Rudaw haben die neuen syrischen Machthaber vom ersten Tag der Befreiung an damit be­
gonnen, die Bedürfnisse der Menschen zu erfüllen, insbesondere durch die Sicherstellung der 
Grundversorgung, z. B. mit Brot und Treibstoff, zusätzlich zur Sicherung des Transportsektors, 
damit sich die Menschen zwischen den Provinzen bewegen können. Sie haben damit begonnen, 
Treibstoff für Fahrzeuge zu sichern, damit sie in Abstimmung mit dem Ölministerium eingesetzt 
werden können, und Fahrten zwischen Damaskus und den restlichen Provinzen, zwischen Idlib 
und den restlichen Provinzen und zwischen Aleppo und restlichen Provinzen zu organisieren, 
zusätzlich zum internen Transport innerhalb jeder Provinz. Sie haben mit der Umsetzung ei­
nes Plans zur Festlegung spezifischer Preise, die für Fahrzeugbesitzer und für Menschen mit 
sehr begrenztem Einkommen angemessen sind, begonnen. Etwa 70 bis 80 % der Preis- bzw. 
Transporttarifstruktur wurden fertiggestellt und umgesetzt. Was die Versorgung der Öffentlich­
keit betrifft, so wurden etwa 50 bis 60 % der Strecken, ob intern oder extern, gesichert (Rudaw 
1.2.2025). [Weitere Informationen zur Infrastruktur sind dem Kapitel Grundversorgung und Wirt­
schaft / Wohnsituation und Infrastruktur - Entwicklungen seit dem Sturz des al-Assad-Regimes 
(seit 8.12.2024) zu entnehmen.]
In Idlib wurden viele Checkpoints abgebaut und Haftbefehle oder andere Arten von Kontrollen 
werden kaum noch vollstreckt (Etana 17.1.2025).
Bezüglich Verkehr und Handel mit den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominier­
ten Syrischen Demokratischen Kräfte (Syrian Democratic Forces - SDF) gibt es laut Aussage 
des syrischen Verkehrsministers in einem Interview mit der kurdischen Zeitung Rudaw Sicher­
heitsprobleme und Risiken für die Bewegungsfreiheit der Menschen. Er hoffe auf eine schnelle 
Lösung des Problems, damit die Menschen in al-Hasaka und Deir ez-Zour Damaskus und ihre 
anderen Verwandten in den anderen Provinzen besuchen können (Rudaw 1.2.2025).
Wehrpflichtige im Regime al-Assads mussten ihren zivilen Ausweis abgeben und erhielten statt­
dessen einen Militärausweis. Ohne einen zivilen Ausweis ist es schwierig, sich frei im Land zu 
bewegen (BBC 29.12.2024). Deswegen wollten ehemalige Soldaten ihre Daten bei der neuen 
Übergangsregierung registrieren lassen, um neue Ausweise zu erhalten, mit denen sie in Sy­
rien leben und sich frei bewegen können. Hunderte von ihnen wurden in Versöhnungszentren 
vorstellig (FR24 2.1.2025). [Informationen zu Versöhnungsprozessen und -zentren finden sich 
in den Kapiteln Rechtsschutz / Justizwesen - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes 
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(seit 8.12.2024), Sicherheitsbehörden - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 
8.12.2024) und Wehr- und Reservedienst - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes 
(seit 8.12.2024)]
In Syrien gibt es fünf zivile Flughäfen, von denen nur Damaskus und Aleppo in Betrieb sind. Die 
beiden Flughäfen funktionieren gut. Der Flughafen Hmeimim in Latakia könnte laut syrischem 
Verkehrsminister bald in Betrieb genommen werden. Der Flughafen funktioniert, aber aufgrund 
der Präsenz der russischen Basis wird erst ein Plan entwickelt, um dieses Problem bezüglich ih­
rer Anwesenheit zu lösen. Daneben gibt es noch den zivilen Flughafen Deir ez-Zour, der jedoch 
stark beschädigt ist und Wartungskosten erfordert (Rudaw 1.2.2025). Am 8.1.2025 landete der 
erste internationale kommerzielle Flug seit dem Sturz des ehemaligen syrischen Präsidenten 
Bashar al-Assad auf dem Flughafen von Damaskus (AJ 7.1.2025). Der Internationale Flughafen 
von Damaskus wurde in der Nacht vom 7. auf den 8.12.2024 geplündert, nachdem die Flugha­
fenwachen geflohen waren, als Oppositionskräfte die Hauptstadt einnahmen. Der Großteil der 
technischen und ingenieurwissenschaftlichen Ausrüstung und des Zubehörs wurde gestohlen. 
Am 18.12.2024 wurde der Flughafen teilweise wiedereröffnet, als ein Inlandsflug in die nördliche 
Stadt Aleppo startete. Beamte des Flughafens gaben damals an, dass die Wiedereröffnung 
aufgrund von Vandalismus und Diebstählen nur teilweise erfolgte. Der Hauptflughafen Syriens 
in der Hauptstadt Damaskus nahm seinen vollen Betrieb am 8.1.2025 wieder auf (DS 7.1.2025). 
Es gibt nur sehr wenige syrische Flugzeuge. Der Staat besitzt nur zwei einsatzfähige Flugzeu­
ge und es gibt einige Flugzeuge, die gewartet werden müssen, was vielleicht so teuer ist wie 
der Wert des Flugzeugs selbst. Zusätzlich gibt es ein unabhängiges syrisches Unternehmen, 
das vielleicht fünf oder sechs einsatzfähige Flugzeuge hat, und es gibt Verträge mit vielen Un­
ternehmen. Das Problem liegt nicht in der Verfügbarkeit syrischer Flugzeuge, sondern in den 
Beschränkungen des Regimes für Verträge, in die der Luftfahrtsektor investieren könnte. In der 
nächsten Phase sollen die Flughäfen von Damaskus und Aleppo eine gute Anzahl von Flugzeu­
gen erhalten (Rudaw 1.2.2025). Nur wenige Fluggesellschaften fliegen Syrien wieder an oder 
haben angekündigt, ihre Flüge ins Land wieder aufzunehmen (NTV 18.1.2025). Die Zahl der 
Flüge nach Damaskus nehme laut syrischem Verkehrsminister jeden Tag zu. Der Flughafen in 
Qamishli wurde drei Tage nach der Befreiung Syriens vom Assad-Regime von den SDF über­
nommen. Sie unterbrachen die Kommunikation mit Damaskus. Nach der Befreiung des Gebiets 
von den SDF, wird der Flughafen Qamishli aktiviert werden, so der Verkehrsminister (Rudaw 
1.2.2025).
Dem syrischen Verkehrsminister zufolge sind 60 bis 70 % der Eisenbahnstrecken außer Betrieb 
und 30 bis 40 % der bestehenden Strecken müssen dringend gewartet werden. Züge und 
Lokomotiven und alle Bahnhöfe müssen gewartet werden, und es werden Ersatzteile gebraucht. 
Der Zugbetrieb wurde für den Transport von Grundstoffen wie Treibstoff und anderen Materialien 
von der Küste nach Aleppo und Damaskus wieder aufgenommen, und die Eisenbahn funktioniert, 
aber alle Gleise sind alt, und wenn der Transport zunimmt, müssen sie neu und kostspielig 
gewartet werden. Es gibt Gleise, die nicht mehr gewartet werden können, sondern komplett 
ausgetauscht werden müssen. Einige Strecken, die den Irak und Syrien verbinden und durch al-
Hasaka führen, sind außer Betrieb, andere haben einige ihrer Bestandteile verloren und wieder 
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andere funktionieren, aber aus Sicherheitsgründen wurden diese Strecken gesperrt. Es werden 
die Möglichkeiten für eine Hochbahn oder eine U-Bahn in Damaskus geprüft. Derzeit ist der 
Plan für ein U-Bahnnetz nur für Damaskus vorgesehen, da es in Damaskus zu viele Staus gibt. 
Wenn der Plan durch internationale Unternehmen erfolgreich ist, wird die Übergangsregierung 
vielleicht mit der Umsetzung beginnen (Rudaw 1.2.2025).
Grenzübergänge
Am 16.12.2024 kündigte die Hay’at Tahrir ash-Sham (HTS) an, alle Grenzübergänge zu den 
Nachbarländern auf syrischer Seite zu schließen, bis es ihnen gelungen sei, eine Art Organi­
sation aufzubauen, um die Grenzen wieder zu besetzen und um wieder über Visastempel zu 
verfügen (PBS 16.12.2024). Mit Stand 1.2.2025 gibt es elf aktive Grenzübergänge, die der Ge­
neralbehörde für Land- und Seegrenzen gehören (Rudaw 1.2.2025). Der Direktor für lokale und 
internationale Beziehungen bei der Generalbehörde für Land- und Seegrenzen, erklärte gegen­
über Al Jazeera, dass die Grenzübergänge seit der Befreiung Syriens vom gestürzten Regime 
nicht nur Syrer empfangen, die ihr Land besuchen wollen, ob als Einwohner oder Besucher, 
sondern auch arabische und ausländische „ Brüder und Freunde“, die Syrien nach der Befreiung 
besuchen wollen. Die Grenzübergänge seien stark belastet worden, sagte er. Die meistbenütz­
ten Übergänge sind: Jdaydat Yabous/ Masna’ zum Libanon, an dem in den letzten zwei Monaten 
mehr als 630.000 Bürger ein- und ausgereist sind, Nassib/ al-Jaber zu Jordanien, der mehr als 
175.000 Bürger empfangen hat, davon 110.000 bei der Einreise und 65.000 bei der Ausreise, 
Bab al-Hawa/ Reyhanlı zur Türkei, wo mehr als 75.000 Bürger empfangen wurden, darunter 
63.000 Ankünfte und 12.000 Ausreisen, al-Bu Kamal/ al-Qa’im zum Irak, der etwa 5.500 Bürger 
aufnahm. Daneben gab es Einreisen von Zehntausenden an den übrigen Grenzübergängen zur 
Türkei, wie Kassab/ Yayladağı, al-Hamam/ Hatay Hammami, Bab as-Salama/ Öncüpınar und 
Jarabulus/ Karkamış (AJ 13.2.2025a).
Irak
Die Bewegung von Syrern über den Grenzübergang Faysh Khabour zwischen Syrien und der 
Kurdistan Region Irak (KRI) setzte sich fort, wobei Berichten zufolge täglich etwa 300 bis 400 
Menschen in den Irak einreisten. Aus Stichprobeninterviews geht hervor, dass die meisten Syrer, 
die über diesen Grenzübergang in den Irak einreisen, kurdischer Abstammung sind und entwe­
der vorübergehend für Familienbesuche in die Kurdistan Region Irak kommen oder die Kurdistan 
Region Irak als Transitpunkt für Besuche an anderen Orten nutzen und planen, danach nach 
Syrien zurückzukehren. Der Grenzübergang al-Qa’im/ al-Bu Kamal [auch Abu Kamal Anm.] 
bleibt für die Einreise in den Irak weiterhin geschlossen (UNHCR 2.1.2025). Mitte Dezember 
erklärte ein irakischer Abgeordneter, dass die Sicherheit an der irakisch-syrischen Grenze ver­
stärkt wurde. Grund dafür waren Angriffe der Terrorgruppierung Islamischer Staat (IS) ca. 50 km 
von der Grenze zum Irak entfernt auf syrischer Seite (BagTod 18.12.2024). Der Grenzübergang 
al-Qa’im/ al-Bu Kamal auf irakischer Seite war am 7.1.2025 bereit, die Arbeit wieder aufzuneh­
men, und wartete auf die Öffnung des Übergangs von syrischer Seite (Jeebal 7.1.2025). Der 
Bürgermeister von al-Qa’im erwartete die Wiedereröffnung mit Mitte Februar. Syrer dürften über 
den Grenzübergang dann in ihr Land aus dem Irak ausreisen, aber nicht mehr aus Syrien in 
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den Irak zurück. Die einzigen, die zurück in den Irak reisen dürfen, sind irakische Staatsbür­
ger (BagTod 3.2.2025). Das arabischsprachige Medium Waradana bestritt eine Grenzöffnung. 
Aus unbekannten Gründen hat Bagdad entschieden, die Öffnung des Grenzübergangs bis auf 
Weiteres zu verschieben. Die syrische Seite wurde über die Verschiebung informiert und zeig­
te sich überrascht über diese Entscheidung. Der Bürgermeister soll diesem Medium zufolge 
bestreiten, dass es Ausnahmen beim Passieren des Grenzübergangs al-Qa’im/ al-Bu Kamal 
zwischen dem Irak und Syrien gibt, bestätigte aber, dass die Wiederaufnahme des Transits 
zwischen dem Irak und Syrien im Februar beginnen wird. Der Irak macht keine Ausnahmen für 
ausländische oder arabische Staatsangehörige, die über den Grenzübergang aus Syrien in den 
Irak kommen. Die einzige Ausnahme gilt nur für Iraker (Wara 1.2.2025). Al Jazeera schrieb dazu 
am 11.2.2025, dass obwohl Syrien die Kontrolle über die meisten seiner Grenzübergänge zu 
den Nachbarländern wiedererlangt hat, der Grenzübergang al-Bu Kamal zum Irak geschlossen 
bleibt (AJ 11.2.2025). Der Grenzübergang, der die Stadt Al-Bu Kamal in der syrischen Provinz 
Deir ez-Zour mit dem irakischen Bezirk al-Qa’im in der Provinz al-Anbar verbindet, war Anfang 
Dezember geschlossen, wurde aber vorübergehend geöffnet, um am 19.12.2024 Tausenden 
von Soldaten die Rückkehr in ihr Land zu ermöglichen. Der syrische Verkehrsminister gibt an, 
dass daran gearbeitet werde, diesen wieder zu öffnen. Ihm zufolge können auch weitere Grenz­
übergänge geöffnet werden, wenn „ die Probleme in den Gebieten um al-Hasaka gelöst sind“
(Rudaw 1.2.2025).
Jordanien
Die jordanisch-syrische Grenze wurde mit 6.12.2024 von jordanischer Seite aus grundsätzlich 
für den Personenverkehr in beide Richtungen geschlossen. Syrischen Staatsbürgern ist die 
Ausreise aus Jordanien nach Syrien nach Grenzabfertigung gestattet, allerdings erlischt der 
Aufenthaltsstatus in Jordanien und bei neuerlicher Einreise muss ein neuer Einreise- oder Auf­
enthaltstitel beantragt werden (VB Amman 17.12.2024). Mit 9.1.2025 wurde der Grenzübergang 
al-Jaber/ Nassib wieder geöffnet und der Personenverkehr wieder aufgenommen. Syrische 
Staatsbürgern wurde die Einreise wieder gestattet, wenn diese über einen Visumtermin für ein 
Drittland in Amman verfügen und die die Hin- und Rückfahrt zwischen Syrien und Jordanien 
über ein Reisebüro organisiert ist (VB Amman 9.1.2025). Die Generalbehörde für Land- und 
Seegrenzen hat am 19.2.2025 den Zeitplan für die Bewegung von Reisenden über den Grenz­
übergang al-Jaber/ Nassib zu Jordanien festgelegt. Die Behörde teilte in einem Beitrag auf ihrem 
Telegram-Kanal mit, dass der Transitverkehr am Grenzübergang al-Jaber/ Nassib ab 20.2.2025, 
täglich von 8:30 Uhr bis 22:00 Uhr möglich sein wird (SANA 19.2.2025). Diese Regelung erfolgte 
in Abstimmung mit dem jordanischen Innenministerium (JorZad 20.2.2025). Reisende müssen 
sich im Voraus über eine spezielle Online-Plattform registrieren. Darüber hinaus dürfen jene 
syrischen Kleinbusse, welche bereits zuvor nach Jordanien einreisen durften, bis zum 1.4.2025 
weiterhin operieren, sofern sie sich an strenge Auflagen halten. Diese erlauben ausschließlich 
den Personentransport und untersagen den Transport von Waren (VB Amman 12.1.2025). Sy­
rische Staatsangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in den Ländern des Golf-Kooperationsrates 
(Golf Cooperation Council - GCC), den USA, Kanada, Australien, Japan, der Republik Korea und 
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allen europäischen Ländern dürfen laut jordanischem Innenministerium ohne vorherige Geneh­
migung nach Jordanien einreisen. Dies gilt für Personen, die eine gültige Aufenthaltserlaubnis 
von mindestens vier Monaten für das jeweilige Land besitzen (VB Amman 30.1.2025).
Libanon
Der Libanon und Syrien teilen sich eine 330 Kilometer lange Grenze, die vor allem im Nord­
osten des Landes weitgehend unbefestigt ist, was es Schmugglern, Jägern und Flüchtlingen 
leicht macht, hier einzudringen (Arabiya 10.2.2025b). Mitte Februar fanden Kämpfe zwischen 
den syrischen Streitkräften, die der neuen Regierung in Damaskus angehören, und libanesi­
schen Schmugglerbanden an der Grenze, insbesondere im westlichen Umland von Homs in 
Zentralsyrien, statt. Die syrischen Behörden gaben bekannt, dass sie damit begonnen haben, 
Landminen an illegalen Grenzübergängen und Straßen zum Libanon zu verlegen, nachdem 
eine Sicherheitsüberprüfung der Gebiete zu Zusammenstößen geführt hatte. Dieser Schritt zielt 
darauf ab, den Schmuggel nach Syrien einzudämmen und weitere grenzbezogene Spannungen 
zwischen den beiden Ländern zu verhindern, so die Behörden (TNA 11.2.2025). Der Abreisever­
kehr über die offiziellen Grenzübergänge ist nach wie vor gering, aber konstant, vor allem über 
den Übergang Masna’/ Jdeydat Yabous, einschließlich derer, die möglicherweise nur für kurze 
Zeit einreisen, um die Lage in Syrien zu beurteilen. In den letzten zehn Tagen (Stand 2.1.2025) 
hielten sich maximal 100 bis 200 Personen gleichzeitig im Niemandsland auf, entweder um in 
den Libanon einzureisen oder um nach Syrien zurückzukehren (UNHCR 2.1.2025). Der offizielle 
Grenzübergang Masna’/ Jdeydat Yabous in Bekaa’ ist nach wie vor der einzige für den Fahr­
zeugverkehr geöffnete Grenzübergang (UNHCR 23.1.2025). Die libanesische Armee hat Anfang 
Februar 2025 bekannt gegeben, dass sie außergewöhnliche Sicherheitsmaßnahmen entlang 
der Grenze ergriffen hat, indem sie Beobachtungsposten aufstellte und Patrouillen durchführte, 
nachdem Spannungen in diesem Gebiet eskaliert waren (Arabiya 10.2.2025b).
Türkei
Der türkische Innenminister gab bekannt, dass sechs aktive Grenzübergänge nun rund um die 
Uhr in Betrieb sind, um einen reibungslosen und effizienten Prozess zu gewährleisten. Die tägli­
che Bearbeitungskapazität beträgt insgesamt 19.000 Personen, was einer deutlichen Steigerung 
gegenüber der vorherigen Kapazität von 3.020 Personen entspricht. Die Regierung bestätigte 
außerdem, dass vom 1.1. bis zum 1.7.2025 Besichtigungsbesuche an zwei Grenzübergän­
gen (Zeytindalı/Jinderes in Hatay und Çobanbey/Al Ra’i in Kilis) organisiert werden (UNHCR 
2.1.2025). Der Direktor für lokale und internationale Beziehungen bei der Allgemeinen Behörde 
für Land- und Seehäfen sagte gegenüber dem staatlichen Medium SANA, dass Rückkehrer über 
die Grenzübergänge Bab al-Hawa/ Reyhanlı, Bab as-Salama/  Öncüpınar, Kassab/ Yayladağı 
und Jarabulus/ Karkamış nach Syrien reisen. Die syrische Verwaltung sorgt dafür, dass ihnen 
alle Dienstleistungen und Einrichtungen kostenlos zur Verfügung stehen und sie von jeglichen 
Gebühren für ihr Gepäck und ihre Möbel, die sie während ihrer Rückkehr mitführen, befreit sind 
(AAA 11.2.2025).
Gebiete unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome 
Region Nord- und Ostsyrien (DAANES)
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Nachdem ein interner Grenzübergang zu Manbij und ’Ain al-’Arab geschlossen wurde, ist der 
Personen- und Warenverkehr seit Mitte Dezember behindert. Der andauernde Beschuss und 
gewalttätige Zwischenfälle in der Nähe der Qaraqozak-Brücke blockieren auch den Zugang 
zwischen Manbij und Gebieten östlich des Euphrat, einschließlich des Gouvernements ar-Raqqa 
(UNOCHA 30.1.2025).
Quellen
■ AAA - Asharq Al-Awsat (11.2.2025): ﺓﺩوع  100 فلﺃ  ئجال  يﺭوس  نم  ايكرت  ذنم  ﻁوقس  ماظن  دسألﺍ [100.000 
syrische Flüchtlinge sind seit dem Sturz des Assad-Regimes aus der Türkei zurückgekehrt], 
https://aawsat.com/يبرعلﺍ-ملاعلﺍ /يبرعلﺍ-قرشملﺍ 5110758--ﺓﺩوع 100-دسألﺍ-ماظن-ﻁوقس-ذنم-ايكرت-نم-يﺭوس-ئجال-فلﺃ  ,
Zugriff 20.2.2025
■ AJ - Al Jazeera (13.2.2025a): ..ويديفلاب  ﺓريزجلﺍ  تن  دصرت  ﺓﺩوع  نيئجاللﺍ  نييﺭوسلﺍ  ربع  رباعملﺍ  ةيﺩودحلﺍ [Video… Al Jazeera 
Net überwacht die Rückkehr der syrischen Flüchtlinge über die Grenzübergänge], https://www.alja­
zeera.net/politics/2025/2/13/ﺓﺩوع-دصرت-تن-ﺓريزجلﺍ-ويديفلاب Zugriff 20.2.2025
■ AJ - Al Jazeera (11.2.2025): ﺏابسﺃ  لطعت  حتف  يربعم  لامكوبلﺍ  مئاقلﺍو  نييﺩودحلﺍ  نيب  ايﺭوس  قﺍرعلﺍو [Syrisch-irakische 
Grenzübergänge stocken an den Grenzübergängen Albu Kamal und Al-Qa’im], https://www.aljaze­
era.net/politics/2025/2/11/مئاقلﺍو-لامكوبلﺍ-يربعم-حتف-لطعت-ﺏابسﺃ Zugriff 20.2.2025
■ AJ - Al Jazeera (7.1.2025): First international flight since al-Assads removal lands in Syria, https://
www.aljazeera.com/news/2025/1/7/first-international-flight-since-al-assads-removal-lands-in-syria , 
Zugriff 8.1.2025
■ Arabiya - Al Arabiya News (10.2.2025b): نمﺃ  :صمح  نواعتن  عم  شيجلﺍ  ينانبللﺍ  طيشمتو  ﺩودحلﺍ  رمتسم [Homs 
Sicherheit: Wir kooperieren mit der libanesischen Armee, Grenzdurchkämmung geht weiter], 
https://www.alarabiya.net/arab-and-world/syria/2025/02/10/-ﺩودحلﺍ-طيشمتو-ينانبللﺍ-شيجلﺍ-عم-نواعتن-صمح-نمﺃ 
رمتسم Zugriff 11.2.2025
■ BagTod - Baghdad Today News (3.2.2025): لوؤسم  يموكح  فشكي  نع  دعوم  ﺡاتتفﺍ  ربعم  مئاقلﺍ  يﺩودحلﺍ  نيب  قﺍرعلﺍ  
ايﺭوسو  ةلاكو  ﺩﺍدغب  مويلﺍ  ةيﺭابخالﺍ [Al-Qaim Grenzübergang zwischen Irak und Syrien wird geöffnet, so ein 
Regierungsvertreter], https://baghdadtoday.news/267195--مئاقلﺍ-ربعم-ﺡاتتفﺍ-دعوم-نع-فشكي-يموكح-لوؤسم 
.ايﺭوسو-قﺍرعلﺍ-نيب-يﺩودحلﺍ html, Zugriff 6.2.2025
■ BagTod - Baghdad Today News (18.12.2024): بئان  ﺙدحتي  نع  „ ةمزحﺃ  “ﺕوملﺍ  عم  ايﺭوس  رشؤيو  „ لئاسﺭ  ةئطاخ  يﺃرلل  
ةلاكو“ماعلﺍ  ﺩﺍدغب  مويلﺍ  ةيﺭابخالﺍ [Abgeordneter spricht von „Todesgürteln“ mit Syrien und sendet „ falsche 
Botschaften an die öffentliche Meinung“], https://baghdadtoday.news/264180--ﺕوملﺍ-ةمزحﺃ-نع-ﺙدحتي-بئان 
.لجاع-ماعلﺍ-يﺃرلل-ةئطاخ-لئاسﺭ-رشؤيو-ايﺭوس-عم html#hathalyoum, Zugriff 2.1.2025
■ BBC - British Broadcasting Corporation (29.12.2024): Post-Assad Syria: Former soldiers give up 
their weapons for papers, https://www.bbc.com/news/articles/cx2n35j5340o, Zugriff 3.1.2025
■ DS - Daily Sabah (7.1.2025): Syria welcomes 1st international flight after Assad overthrow, https:
//www.dailysabah.com/business/transportation/syria-welcomes-1st-international-flight-after-assad
-overthrow, Zugriff 8.1.2025
■ Etana - Etana Syria (17.1.2025): Syria Update #14 - 17 January 2025, https://reliefweb.int/report/s
yrian-arab-republic/syria-update-14-17-january-2025 , Zugriff 29.1.2025
■ FR24 - France 24 (2.1.2025): Former Syrian army soldiers line up to reconcile status with new 
government, https://www.france24.com/en/video/20250102-former-syrian-army-soldiers-line-up-t
o-reconcile-status-with-new-government , Zugriff 3.1.2025
■ Jeebal - Al Jeebal (7.1.2025): ﺭدصم  حضوي  „ـل  “لابجلﺍ  ﺏابسﺃ  مدع  فانئتسﺍ  لمعلﺍ  ربعمب  مئاقلﺍ  يﺩودحلﺍ  عم  ايﺭوس [Eine 
Quelle erklärt die Gründe für die Nichtwiederaufnahme der Arbeit am Grenzübergang Al-Qaim zu 
Syrien], https://aljeebal.com/posts/2884#hathalyoum, Zugriff 14.1.2025
■ JorZad - Jordan Zad (20.2.2025): ديدمت  لمعلﺍ  يف  ربعم  رباج  يﺩودحلﺍ  ةعاسلل  10 ﺀاسم [Grenzübergang Jaber 
bis 22 Uhr verlängert], https://www.jordanzad.com/index.php?page=article&id=657048 , Zugriff 
20.2.2025
■ NTV - ntv Nachrichtenfernsehen GmbH (18.1.2025): Fluggesellschaften streichen Flüge: Israelis 
und Iraner dürfen nicht nach Syrien einreisen, https://www.n-tv.de/politik/Fluggesellschaften-streich
231
237

en-Fluege-Israelis-und-Iraner-duerfen-nicht-nach-Syrien-einreisen-article25497977.html , Zugriff 
29.1.2025
■ PBS - Public Broadcasting Service (16.12.2024): Syria’s rebel leaders face critical decisions as they 
chart new path for the country, https://www.pbs.org/newshour/show/syrias-rebel-leaders-face-criti
cal-decisions-as-they-chart-new-path-for-the-country , Zugriff 18.12.2024
■ Rudaw - Rudaw Media Network (1.2.2025): Abu Kamal border with Iraq to be reopened: Syrian 
minister, https://www.rudaw.net/english/interview/01022025, Zugriff 20.2.2025
■ SANA - Syrian Arab News Agecny (19.2.2025): ةئيهلﺍ  ةماعلﺍ  ذفانملل  ةيربلﺍ  ةيرحبلﺍو  ﺩدحت  تيقوت  ةكرح  ﺭوبع  نيرفاسملﺍ  نم  
ربعم  بيصن  يﺩودحلﺍ  عم  نﺩﺭألﺍ [Die Allgemeine Behörde für Land- und Seehäfen bestimmt den Zeitplan 
für die Bewegung von Reisenden über den Grenzübergang Nassib zu Jordanien], https://sana.sy/
?p=2191604, Zugriff 20.2.2025
■ TNA - New Arab, The (11.2.2025): Syria mines illegal crossings along Lebanon border after clashes, 
https://www.newarab.com/news/syria-mines-illegal-crossings-along-lebanon-border-after-clashes , 
Zugriff 20.2.2025
■ UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (23.1.2025): UNHCR Regional Flash 
Update #11 - Syria Situation Crisis (23 January 2025), https://reliefweb.int/report/syrian-arab-repub
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■ UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (2.1.2025): Syria situation: Crisis Re­
gional Flash Update #8, https://reporting.unhcr.org/syria-situation-crisis-regional-flash-update-8?_
kx=geZMpaDDK-jQ3Afth9Qg7BrXHxj4q-CZODhu-eKHycMuJSDGU-7NYOWPD95FZZPh.QSR8
8A, Zugriff 8.1.2025
■ UNOCHA - United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (30.1.2025): Syrian 
Arab Republic: Flash Update No. 13 on the Recent Developments in Syria (as of 29 January 2025), 
https://reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/syrian-arab-republic-flash-update-no-13-recent-dev
elopments-syria-29-january-2025-enar , Zugriff 31.1.2025
■ UNOCHA - United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (23.12.2024): Syrian 
Arab Republic: Flash Update No. 8 on the Recent Developments in Syria (as of 23 December 2024), 
https://reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/syrian-arab-republic-flash-update-no-8-recent-dev
elopments-syria-23-december-2024-enar , Zugriff 7.1.2025
■ VB Amman - Verbindungsbeamter des BMI in Jordanien [Österreich] (30.1.2025): 2025-01-30_Up­
date Syrien – Reisebewegungen Jordanien: Erweiterte Reiseerleichterungen für Syrer #10 [erhalten 
per Mail]
■ VB Amman - Verbindungsbeamter des BMI in Jordanien [Österreich] (12.1.2025): WG: Update 
Syrien - Reisebewegungen Jordanien: Grenzverkehr mit Syrien offiziell wieder aufgenommen; Jaber 
geöffnet #7 [erhalten per Mail]
■ VB Amman - Verbindungsbeamter des BMI in Jordanien [Österreich] (9.1.2025): 2025-01-09_Update 
Syrien - Reisebewegungen Jordanien: Einreise für Syrer wieder möglich #6 [erhalten per Mail]
■ VB Amman - Verbindungsbeamter des BMI in Jordanien [Österreich] (17.12.2024): Update Syrien - 
Reisebewegungen Jordanien #1 [erhalten per E-mail]
■ Wara - Waradana (1.2.2025): ببسل  ..لوهجم  ﺩﺍدغب  فقوت  ﺕﺍﺀﺍرجﺇ  ﺡاتتفﺍ  ربعم  مئاقلﺍ [Aus einem unbekann­
ten Grund: Bagdad stoppt Verfahren zur Öffnung des Grenzübergangs al-Qaim], https://warad­
ana.com/article/198599-مئاقلﺍ-ربعم-ﺡاتتفﺍ-ﺕﺍﺀﺍرجﺇ-فقوت-ﺩﺍدغب-لوهجم-ببسل Zugriff 20.2.2025
14.1 Binnenvertriebene (IDPs) und Flüchtlinge - Entwicklungen seit dem Sturz des As­
sad-Regimes (seit 8.12.2024)
Letzte Änderung 2025-05-08 16:50
[Im Folgenden wird der aktuelle Stand dargelegt, wie er sich aus öffentlich zugänglichen Quellen 
ergibt. Teilweise werden Falschinformationen, insbesondere auf Social-Media Kanälen verbrei­
tet, die in weiterer Folge auch Eingang in andere Berichte finden. Die Vorgehensweise der 
Recherche und Ausarbeitung der vorliegenden Länderinformation entspricht den in der Metho­
dologie der Staatendokumentation festgeschriebenen Standards. Weder wird ein Anspruch auf 
232
238

Vollständigkeit noch auf Richtigkeit der vorliegenden Informationen erhoben. Weitere Informatio­
nen zur vorliegenden Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen]
In den letzten 13 Jahren des Konflikts wurden 4,82 Millionen Menschen – mehr als ein Fünftel 
der Bevölkerung des Landes vertrieben (DW 10.12.2024). Die meisten der fast fünf Millionen 
syrischen Flüchtlinge in den Nachbarländern gaben an, dass sie hoffen, eines Tages nach 
Syrien zurückkehren zu können. Eine Umfrage des UN-Flüchtlingshilfswerks vom Juni 2024 
ergab, dass 57 % der Flüchtlinge im Libanon, in Jordanien, im Irak und in Ägypten immer 
noch zurückkehren wollen (CSIS 11.12.2024). Weitere sieben Millionen Syrer, mehr als 30 % 
der Bevölkerung, sind nach Angaben des Büros der Vereinten Nationen für die Koordinierung 
humanitärer Angelegenheiten (United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs 
- UNOCHA) im Dezember nach wie vor Binnenvertriebene (DW 10.12.2024).
Die Vertreibungskrise ist nach wie vor schwerwiegend (IHH 10.1.2025). Ende November kam es 
durch die Offensive der Rebellengruppierungen, die schließlich zum Sturz des Assad-Regimes 
führte, aufgrund der anhaltenden Angriffe durch die Truppen des Assad-Regimes, Russland und 
von Iran unterstützten Milizen zu massiven Vertreibungswellen in den Dörfern und Städten in Id­
lib und anderen von der Opposition kontrollierten Gebieten im Norden Syriens (TNA 31.10.2024). 
Von 27.11. bis 9.12.2024 wurden zwischen 800.000 und einer Million Menschen aus vielen Ge­
bieten in Syrien vertrieben, darunter über 150.000 Menschen, die eine sekundäre Vertreibung 
erlebten. Fast 50 % der Menschen, die gezwungen waren, aus ihren Häusern zu fliehen, waren 
Frauen und Mädchen. Gleichzeitig gab es Anzeichen dafür, dass einige Binnenvertriebene in 
ihre Herkunftsgebiete zurückkehren, darunter auch nach Aleppo (UNHCR 9.12.2024). Nach 
dem Höchststand von 1,1 Millionen Vertriebenen am 12.12.2024 sind bis zum 27.12.2024 fast 
486.000 in ihre Herkunftsgebiete zurückgekehrt (UNOCHA 31.12.2024), hauptsächlich in die 
Gouvernements Hama und Aleppo (UN News 2.1.2025). Am 2.1.2025 belief sich die Zahl der 
seit dem 27.11.2024 in Syrien neu vertriebenen Menschen auf 627.000 – ein Rückgang von 
37.000 Menschen in einer Woche. 42 % von ihnen leben in Idlib. Seitdem die Zahl der neu 
Vertriebenen am 12.12.2024 mit 1,1 Millionen Menschen ihren Höchststand erreicht hatte, sind 
über 522.000 Menschen zurückgekehrt, wobei sich die Bewegungen hauptsächlich auf Aleppo 
und Hama konzentrierten (UNOCHA 7.1.2025). Am 8.1.2025 waren noch immer 620.000 Men­
schen auf der Flucht. Allein im Nordwesten leben noch immer zwei Millionen Menschen in 
Lagern und informellen Unterkünften. In Idlib wollen die meisten Zivilisten in einem Lager für 
Binnenvertriebene nach Hause zurückkehren, führen jedoch einen Mangel an angemessenen 
Dienstleistungen und Schäden an der Infrastruktur sowie nicht explodierte Munition als Gründe 
an (UNSC 8.1.2025). Während einige in ihre Gemeinden zurückgekehrt sind, sieht sich die 
Mehrheit der Vertriebenen weiterhin erheblichen Hindernissen für Stabilität gegenüber, darunter 
unzureichende Unterkünfte und der Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen. Die minimalen 
Bewegungen aus den Lagern heraus verdeutlichen die anhaltenden Herausforderungen, mit 
denen diese Bevölkerungsgruppen konfrontiert sind (IHH 10.1.2025). Der Nordwesten ist eine 
der am dichtesten besiedelten Regionen Syriens und beherbergt etwa 3,4 Millionen Vertriebene, 
von denen die meisten in provisorischen Lagern leben (NRC 13.2.2025).
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