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Staatendokumentation festgeschriebenen Standards. Weder wird ein Anspruch auf Vollständig­
keit noch auf Richtigkeit der vorliegenden Informationen erhoben. Weitere Informationen zur 
vorliegenden Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
Die Interimsregierung installiert Checkpoints, an denen Autos durchsucht werden. Es wird über­
prüft, wer unterwegs ist, beispielsweise um Menschen zu verhaften, die für Verbrechen gegen 
das syrische Volk in der Zeit des Regimes verantwortlich sind (PBS 16.12.2024). Die Konta­
minierung durch explosive Kampfmittel stellt nach wie vor eine große Bedrohung für Zivilisten, 
die sich zwischen ehemaligen Kontrollgebieten bewegen, dar (UNOCHA 23.12.2024). [Weitere 
Informationen zur Kontaminierung mit Blindgängern finden sich im Kapitel Sicherheitslage.]
Laut Aussage des syrischen Verkehrsministers bei einem Interview mit der kurdischen Zeitung 
Rudaw haben die neuen syrischen Machthaber vom ersten Tag der Befreiung an damit be­
gonnen, die Bedürfnisse der Menschen zu erfüllen, insbesondere durch die Sicherstellung der 
Grundversorgung, z. B. mit Brot und Treibstoff, zusätzlich zur Sicherung des Transportsektors, 
damit sich die Menschen zwischen den Provinzen bewegen können. Sie haben damit begonnen, 
Treibstoff für Fahrzeuge zu sichern, damit sie in Abstimmung mit dem Ölministerium eingesetzt 
werden können, und Fahrten zwischen Damaskus und den restlichen Provinzen, zwischen Idlib 
und den restlichen Provinzen und zwischen Aleppo und restlichen Provinzen zu organisieren, 
zusätzlich zum internen Transport innerhalb jeder Provinz. Sie haben mit der Umsetzung ei­
nes Plans zur Festlegung spezifischer Preise, die für Fahrzeugbesitzer und für Menschen mit 
sehr begrenztem Einkommen angemessen sind, begonnen. Etwa 70 bis 80 % der Preis- bzw. 
Transporttarifstruktur wurden fertiggestellt und umgesetzt. Was die Versorgung der Öffentlich­
keit betrifft, so wurden etwa 50 bis 60 % der Strecken, ob intern oder extern, gesichert (Rudaw 
1.2.2025). [Weitere Informationen zur Infrastruktur sind dem Kapitel Grundversorgung und Wirt­
schaft / Wohnsituation und Infrastruktur - Entwicklungen seit dem Sturz des al-Assad-Regimes 
(seit 8.12.2024) zu entnehmen.]
In Idlib wurden viele Checkpoints abgebaut und Haftbefehle oder andere Arten von Kontrollen 
werden kaum noch vollstreckt (Etana 17.1.2025).
Bezüglich Verkehr und Handel mit den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominier­
ten Syrischen Demokratischen Kräfte (Syrian Democratic Forces - SDF) gibt es laut Aussage 
des syrischen Verkehrsministers in einem Interview mit der kurdischen Zeitung Rudaw Sicher­
heitsprobleme und Risiken für die Bewegungsfreiheit der Menschen. Er hoffe auf eine schnelle 
Lösung des Problems, damit die Menschen in al-Hasaka und Deir ez-Zour Damaskus und ihre 
anderen Verwandten in den anderen Provinzen besuchen können (Rudaw 1.2.2025).
Wehrpflichtige im Regime al-Assads mussten ihren zivilen Ausweis abgeben und erhielten statt­
dessen einen Militärausweis. Ohne einen zivilen Ausweis ist es schwierig, sich frei im Land zu 
bewegen (BBC 29.12.2024). Deswegen wollten ehemalige Soldaten ihre Daten bei der neuen 
Übergangsregierung registrieren lassen, um neue Ausweise zu erhalten, mit denen sie in Sy­
rien leben und sich frei bewegen können. Hunderte von ihnen wurden in Versöhnungszentren 
vorstellig (FR24 2.1.2025). [Informationen zu Versöhnungsprozessen und -zentren finden sich 
in den Kapiteln Rechtsschutz / Justizwesen - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes 
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(seit 8.12.2024), Sicherheitsbehörden - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 
8.12.2024) und Wehr- und Reservedienst - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes 
(seit 8.12.2024)]
In Syrien gibt es fünf zivile Flughäfen, von denen nur Damaskus und Aleppo in Betrieb sind. Die 
beiden Flughäfen funktionieren gut. Der Flughafen Hmeimim in Latakia könnte laut syrischem 
Verkehrsminister bald in Betrieb genommen werden. Der Flughafen funktioniert, aber aufgrund 
der Präsenz der russischen Basis wird erst ein Plan entwickelt, um dieses Problem bezüglich ih­
rer Anwesenheit zu lösen. Daneben gibt es noch den zivilen Flughafen Deir ez-Zour, der jedoch 
stark beschädigt ist und Wartungskosten erfordert (Rudaw 1.2.2025). Am 8.1.2025 landete der 
erste internationale kommerzielle Flug seit dem Sturz des ehemaligen syrischen Präsidenten 
Bashar al-Assad auf dem Flughafen von Damaskus (AJ 7.1.2025). Der Internationale Flughafen 
von Damaskus wurde in der Nacht vom 7. auf den 8.12.2024 geplündert, nachdem die Flugha­
fenwachen geflohen waren, als Oppositionskräfte die Hauptstadt einnahmen. Der Großteil der 
technischen und ingenieurwissenschaftlichen Ausrüstung und des Zubehörs wurde gestohlen. 
Am 18.12.2024 wurde der Flughafen teilweise wiedereröffnet, als ein Inlandsflug in die nördliche 
Stadt Aleppo startete. Beamte des Flughafens gaben damals an, dass die Wiedereröffnung 
aufgrund von Vandalismus und Diebstählen nur teilweise erfolgte. Der Hauptflughafen Syriens 
in der Hauptstadt Damaskus nahm seinen vollen Betrieb am 8.1.2025 wieder auf (DS 7.1.2025). 
Es gibt nur sehr wenige syrische Flugzeuge. Der Staat besitzt nur zwei einsatzfähige Flugzeu­
ge und es gibt einige Flugzeuge, die gewartet werden müssen, was vielleicht so teuer ist wie 
der Wert des Flugzeugs selbst. Zusätzlich gibt es ein unabhängiges syrisches Unternehmen, 
das vielleicht fünf oder sechs einsatzfähige Flugzeuge hat, und es gibt Verträge mit vielen Un­
ternehmen. Das Problem liegt nicht in der Verfügbarkeit syrischer Flugzeuge, sondern in den 
Beschränkungen des Regimes für Verträge, in die der Luftfahrtsektor investieren könnte. In der 
nächsten Phase sollen die Flughäfen von Damaskus und Aleppo eine gute Anzahl von Flugzeu­
gen erhalten (Rudaw 1.2.2025). Nur wenige Fluggesellschaften fliegen Syrien wieder an oder 
haben angekündigt, ihre Flüge ins Land wieder aufzunehmen (NTV 18.1.2025). Die Zahl der 
Flüge nach Damaskus nehme laut syrischem Verkehrsminister jeden Tag zu. Der Flughafen in 
Qamishli wurde drei Tage nach der Befreiung Syriens vom Assad-Regime von den SDF über­
nommen. Sie unterbrachen die Kommunikation mit Damaskus. Nach der Befreiung des Gebiets 
von den SDF, wird der Flughafen Qamishli aktiviert werden, so der Verkehrsminister (Rudaw 
1.2.2025).
Dem syrischen Verkehrsminister zufolge sind 60 bis 70 % der Eisenbahnstrecken außer Betrieb 
und 30 bis 40 % der bestehenden Strecken müssen dringend gewartet werden. Züge und 
Lokomotiven und alle Bahnhöfe müssen gewartet werden, und es werden Ersatzteile gebraucht. 
Der Zugbetrieb wurde für den Transport von Grundstoffen wie Treibstoff und anderen Materialien 
von der Küste nach Aleppo und Damaskus wieder aufgenommen, und die Eisenbahn funktioniert, 
aber alle Gleise sind alt, und wenn der Transport zunimmt, müssen sie neu und kostspielig 
gewartet werden. Es gibt Gleise, die nicht mehr gewartet werden können, sondern komplett 
ausgetauscht werden müssen. Einige Strecken, die den Irak und Syrien verbinden und durch al-
Hasaka führen, sind außer Betrieb, andere haben einige ihrer Bestandteile verloren und wieder 
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andere funktionieren, aber aus Sicherheitsgründen wurden diese Strecken gesperrt. Es werden 
die Möglichkeiten für eine Hochbahn oder eine U-Bahn in Damaskus geprüft. Derzeit ist der 
Plan für ein U-Bahnnetz nur für Damaskus vorgesehen, da es in Damaskus zu viele Staus gibt. 
Wenn der Plan durch internationale Unternehmen erfolgreich ist, wird die Übergangsregierung 
vielleicht mit der Umsetzung beginnen (Rudaw 1.2.2025).
Grenzübergänge
Am 16.12.2024 kündigte die Hay’at Tahrir ash-Sham (HTS) an, alle Grenzübergänge zu den 
Nachbarländern auf syrischer Seite zu schließen, bis es ihnen gelungen sei, eine Art Organi­
sation aufzubauen, um die Grenzen wieder zu besetzen und um wieder über Visastempel zu 
verfügen (PBS 16.12.2024). Mit Stand 1.2.2025 gibt es elf aktive Grenzübergänge, die der Ge­
neralbehörde für Land- und Seegrenzen gehören (Rudaw 1.2.2025). Der Direktor für lokale und 
internationale Beziehungen bei der Generalbehörde für Land- und Seegrenzen, erklärte gegen­
über Al Jazeera, dass die Grenzübergänge seit der Befreiung Syriens vom gestürzten Regime 
nicht nur Syrer empfangen, die ihr Land besuchen wollen, ob als Einwohner oder Besucher, 
sondern auch arabische und ausländische „ Brüder und Freunde“, die Syrien nach der Befreiung 
besuchen wollen. Die Grenzübergänge seien stark belastet worden, sagte er. Die meistbenütz­
ten Übergänge sind: Jdaydat Yabous/ Masna’ zum Libanon, an dem in den letzten zwei Monaten 
mehr als 630.000 Bürger ein- und ausgereist sind, Nassib/ al-Jaber zu Jordanien, der mehr als 
175.000 Bürger empfangen hat, davon 110.000 bei der Einreise und 65.000 bei der Ausreise, 
Bab al-Hawa/ Reyhanlı zur Türkei, wo mehr als 75.000 Bürger empfangen wurden, darunter 
63.000 Ankünfte und 12.000 Ausreisen, al-Bu Kamal/ al-Qa’im zum Irak, der etwa 5.500 Bürger 
aufnahm. Daneben gab es Einreisen von Zehntausenden an den übrigen Grenzübergängen zur 
Türkei, wie Kassab/ Yayladağı, al-Hamam/ Hatay Hammami, Bab as-Salama/ Öncüpınar und 
Jarabulus/ Karkamış (AJ 13.2.2025a).
Irak
Die Bewegung von Syrern über den Grenzübergang Faysh Khabour zwischen Syrien und der 
Kurdistan Region Irak (KRI) setzte sich fort, wobei Berichten zufolge täglich etwa 300 bis 400 
Menschen in den Irak einreisten. Aus Stichprobeninterviews geht hervor, dass die meisten Syrer, 
die über diesen Grenzübergang in den Irak einreisen, kurdischer Abstammung sind und entwe­
der vorübergehend für Familienbesuche in die Kurdistan Region Irak kommen oder die Kurdistan 
Region Irak als Transitpunkt für Besuche an anderen Orten nutzen und planen, danach nach 
Syrien zurückzukehren. Der Grenzübergang al-Qa’im/ al-Bu Kamal [auch Abu Kamal Anm.] 
bleibt für die Einreise in den Irak weiterhin geschlossen (UNHCR 2.1.2025). Mitte Dezember 
erklärte ein irakischer Abgeordneter, dass die Sicherheit an der irakisch-syrischen Grenze ver­
stärkt wurde. Grund dafür waren Angriffe der Terrorgruppierung Islamischer Staat (IS) ca. 50 km 
von der Grenze zum Irak entfernt auf syrischer Seite (BagTod 18.12.2024). Der Grenzübergang 
al-Qa’im/ al-Bu Kamal auf irakischer Seite war am 7.1.2025 bereit, die Arbeit wieder aufzuneh­
men, und wartete auf die Öffnung des Übergangs von syrischer Seite (Jeebal 7.1.2025). Der 
Bürgermeister von al-Qa’im erwartete die Wiedereröffnung mit Mitte Februar. Syrer dürften über 
den Grenzübergang dann in ihr Land aus dem Irak ausreisen, aber nicht mehr aus Syrien in 
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den Irak zurück. Die einzigen, die zurück in den Irak reisen dürfen, sind irakische Staatsbür­
ger (BagTod 3.2.2025). Das arabischsprachige Medium Waradana bestritt eine Grenzöffnung. 
Aus unbekannten Gründen hat Bagdad entschieden, die Öffnung des Grenzübergangs bis auf 
Weiteres zu verschieben. Die syrische Seite wurde über die Verschiebung informiert und zeig­
te sich überrascht über diese Entscheidung. Der Bürgermeister soll diesem Medium zufolge 
bestreiten, dass es Ausnahmen beim Passieren des Grenzübergangs al-Qa’im/ al-Bu Kamal 
zwischen dem Irak und Syrien gibt, bestätigte aber, dass die Wiederaufnahme des Transits 
zwischen dem Irak und Syrien im Februar beginnen wird. Der Irak macht keine Ausnahmen für 
ausländische oder arabische Staatsangehörige, die über den Grenzübergang aus Syrien in den 
Irak kommen. Die einzige Ausnahme gilt nur für Iraker (Wara 1.2.2025). Al Jazeera schrieb dazu 
am 11.2.2025, dass obwohl Syrien die Kontrolle über die meisten seiner Grenzübergänge zu 
den Nachbarländern wiedererlangt hat, der Grenzübergang al-Bu Kamal zum Irak geschlossen 
bleibt (AJ 11.2.2025). Der Grenzübergang, der die Stadt Al-Bu Kamal in der syrischen Provinz 
Deir ez-Zour mit dem irakischen Bezirk al-Qa’im in der Provinz al-Anbar verbindet, war Anfang 
Dezember geschlossen, wurde aber vorübergehend geöffnet, um am 19.12.2024 Tausenden 
von Soldaten die Rückkehr in ihr Land zu ermöglichen. Der syrische Verkehrsminister gibt an, 
dass daran gearbeitet werde, diesen wieder zu öffnen. Ihm zufolge können auch weitere Grenz­
übergänge geöffnet werden, wenn „ die Probleme in den Gebieten um al-Hasaka gelöst sind“
(Rudaw 1.2.2025).
Jordanien
Die jordanisch-syrische Grenze wurde mit 6.12.2024 von jordanischer Seite aus grundsätzlich 
für den Personenverkehr in beide Richtungen geschlossen. Syrischen Staatsbürgern ist die 
Ausreise aus Jordanien nach Syrien nach Grenzabfertigung gestattet, allerdings erlischt der 
Aufenthaltsstatus in Jordanien und bei neuerlicher Einreise muss ein neuer Einreise- oder Auf­
enthaltstitel beantragt werden (VB Amman 17.12.2024). Mit 9.1.2025 wurde der Grenzübergang 
al-Jaber/ Nassib wieder geöffnet und der Personenverkehr wieder aufgenommen. Syrische 
Staatsbürgern wurde die Einreise wieder gestattet, wenn diese über einen Visumtermin für ein 
Drittland in Amman verfügen und die die Hin- und Rückfahrt zwischen Syrien und Jordanien 
über ein Reisebüro organisiert ist (VB Amman 9.1.2025). Die Generalbehörde für Land- und 
Seegrenzen hat am 19.2.2025 den Zeitplan für die Bewegung von Reisenden über den Grenz­
übergang al-Jaber/ Nassib zu Jordanien festgelegt. Die Behörde teilte in einem Beitrag auf ihrem 
Telegram-Kanal mit, dass der Transitverkehr am Grenzübergang al-Jaber/ Nassib ab 20.2.2025, 
täglich von 8:30 Uhr bis 22:00 Uhr möglich sein wird (SANA 19.2.2025). Diese Regelung erfolgte 
in Abstimmung mit dem jordanischen Innenministerium (JorZad 20.2.2025). Reisende müssen 
sich im Voraus über eine spezielle Online-Plattform registrieren. Darüber hinaus dürfen jene 
syrischen Kleinbusse, welche bereits zuvor nach Jordanien einreisen durften, bis zum 1.4.2025 
weiterhin operieren, sofern sie sich an strenge Auflagen halten. Diese erlauben ausschließlich 
den Personentransport und untersagen den Transport von Waren (VB Amman 12.1.2025). Sy­
rische Staatsangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in den Ländern des Golf-Kooperationsrates 
(Golf Cooperation Council - GCC), den USA, Kanada, Australien, Japan, der Republik Korea und 
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allen europäischen Ländern dürfen laut jordanischem Innenministerium ohne vorherige Geneh­
migung nach Jordanien einreisen. Dies gilt für Personen, die eine gültige Aufenthaltserlaubnis 
von mindestens vier Monaten für das jeweilige Land besitzen (VB Amman 30.1.2025).
Libanon
Der Libanon und Syrien teilen sich eine 330 Kilometer lange Grenze, die vor allem im Nord­
osten des Landes weitgehend unbefestigt ist, was es Schmugglern, Jägern und Flüchtlingen 
leicht macht, hier einzudringen (Arabiya 10.2.2025b). Mitte Februar fanden Kämpfe zwischen 
den syrischen Streitkräften, die der neuen Regierung in Damaskus angehören, und libanesi­
schen Schmugglerbanden an der Grenze, insbesondere im westlichen Umland von Homs in 
Zentralsyrien, statt. Die syrischen Behörden gaben bekannt, dass sie damit begonnen haben, 
Landminen an illegalen Grenzübergängen und Straßen zum Libanon zu verlegen, nachdem 
eine Sicherheitsüberprüfung der Gebiete zu Zusammenstößen geführt hatte. Dieser Schritt zielt 
darauf ab, den Schmuggel nach Syrien einzudämmen und weitere grenzbezogene Spannungen 
zwischen den beiden Ländern zu verhindern, so die Behörden (TNA 11.2.2025). Der Abreisever­
kehr über die offiziellen Grenzübergänge ist nach wie vor gering, aber konstant, vor allem über 
den Übergang Masna’/ Jdeydat Yabous, einschließlich derer, die möglicherweise nur für kurze 
Zeit einreisen, um die Lage in Syrien zu beurteilen. In den letzten zehn Tagen (Stand 2.1.2025) 
hielten sich maximal 100 bis 200 Personen gleichzeitig im Niemandsland auf, entweder um in 
den Libanon einzureisen oder um nach Syrien zurückzukehren (UNHCR 2.1.2025). Der offizielle 
Grenzübergang Masna’/ Jdeydat Yabous in Bekaa’ ist nach wie vor der einzige für den Fahr­
zeugverkehr geöffnete Grenzübergang (UNHCR 23.1.2025). Die libanesische Armee hat Anfang 
Februar 2025 bekannt gegeben, dass sie außergewöhnliche Sicherheitsmaßnahmen entlang 
der Grenze ergriffen hat, indem sie Beobachtungsposten aufstellte und Patrouillen durchführte, 
nachdem Spannungen in diesem Gebiet eskaliert waren (Arabiya 10.2.2025b).
Türkei
Der türkische Innenminister gab bekannt, dass sechs aktive Grenzübergänge nun rund um die 
Uhr in Betrieb sind, um einen reibungslosen und effizienten Prozess zu gewährleisten. Die tägli­
che Bearbeitungskapazität beträgt insgesamt 19.000 Personen, was einer deutlichen Steigerung 
gegenüber der vorherigen Kapazität von 3.020 Personen entspricht. Die Regierung bestätigte 
außerdem, dass vom 1.1. bis zum 1.7.2025 Besichtigungsbesuche an zwei Grenzübergän­
gen (Zeytindalı/Jinderes in Hatay und Çobanbey/Al Ra’i in Kilis) organisiert werden (UNHCR 
2.1.2025). Der Direktor für lokale und internationale Beziehungen bei der Allgemeinen Behörde 
für Land- und Seehäfen sagte gegenüber dem staatlichen Medium SANA, dass Rückkehrer über 
die Grenzübergänge Bab al-Hawa/ Reyhanlı, Bab as-Salama/  Öncüpınar, Kassab/ Yayladağı 
und Jarabulus/ Karkamış nach Syrien reisen. Die syrische Verwaltung sorgt dafür, dass ihnen 
alle Dienstleistungen und Einrichtungen kostenlos zur Verfügung stehen und sie von jeglichen 
Gebühren für ihr Gepäck und ihre Möbel, die sie während ihrer Rückkehr mitführen, befreit sind 
(AAA 11.2.2025).
Gebiete unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome 
Region Nord- und Ostsyrien (DAANES)
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Nachdem ein interner Grenzübergang zu Manbij und ’Ain al-’Arab geschlossen wurde, ist der 
Personen- und Warenverkehr seit Mitte Dezember behindert. Der andauernde Beschuss und 
gewalttätige Zwischenfälle in der Nähe der Qaraqozak-Brücke blockieren auch den Zugang 
zwischen Manbij und Gebieten östlich des Euphrat, einschließlich des Gouvernements ar-Raqqa 
(UNOCHA 30.1.2025).
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ةلاكو“ماعلﺍ  ﺩﺍدغب  مويلﺍ  ةيﺭابخالﺍ [Abgeordneter spricht von „Todesgürteln“ mit Syrien und sendet „ falsche 
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per Mail]
■ VB Amman - Verbindungsbeamter des BMI in Jordanien [Österreich] (12.1.2025): WG: Update 
Syrien - Reisebewegungen Jordanien: Grenzverkehr mit Syrien offiziell wieder aufgenommen; Jaber 
geöffnet #7 [erhalten per Mail]
■ VB Amman - Verbindungsbeamter des BMI in Jordanien [Österreich] (9.1.2025): 2025-01-09_Update 
Syrien - Reisebewegungen Jordanien: Einreise für Syrer wieder möglich #6 [erhalten per Mail]
■ VB Amman - Verbindungsbeamter des BMI in Jordanien [Österreich] (17.12.2024): Update Syrien - 
Reisebewegungen Jordanien #1 [erhalten per E-mail]
■ Wara - Waradana (1.2.2025): ببسل  ..لوهجم  ﺩﺍدغب  فقوت  ﺕﺍﺀﺍرجﺇ  ﺡاتتفﺍ  ربعم  مئاقلﺍ [Aus einem unbekann­
ten Grund: Bagdad stoppt Verfahren zur Öffnung des Grenzübergangs al-Qaim], https://warad­
ana.com/article/198599-مئاقلﺍ-ربعم-ﺡاتتفﺍ-ﺕﺍﺀﺍرجﺇ-فقوت-ﺩﺍدغب-لوهجم-ببسل Zugriff 20.2.2025
14.1 Binnenvertriebene (IDPs) und Flüchtlinge - Entwicklungen seit dem Sturz des As­
sad-Regimes (seit 8.12.2024)
Letzte Änderung 2025-05-08 16:50
[Im Folgenden wird der aktuelle Stand dargelegt, wie er sich aus öffentlich zugänglichen Quellen 
ergibt. Teilweise werden Falschinformationen, insbesondere auf Social-Media Kanälen verbrei­
tet, die in weiterer Folge auch Eingang in andere Berichte finden. Die Vorgehensweise der 
Recherche und Ausarbeitung der vorliegenden Länderinformation entspricht den in der Metho­
dologie der Staatendokumentation festgeschriebenen Standards. Weder wird ein Anspruch auf 
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Vollständigkeit noch auf Richtigkeit der vorliegenden Informationen erhoben. Weitere Informatio­
nen zur vorliegenden Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen]
In den letzten 13 Jahren des Konflikts wurden 4,82 Millionen Menschen – mehr als ein Fünftel 
der Bevölkerung des Landes vertrieben (DW 10.12.2024). Die meisten der fast fünf Millionen 
syrischen Flüchtlinge in den Nachbarländern gaben an, dass sie hoffen, eines Tages nach 
Syrien zurückkehren zu können. Eine Umfrage des UN-Flüchtlingshilfswerks vom Juni 2024 
ergab, dass 57 % der Flüchtlinge im Libanon, in Jordanien, im Irak und in Ägypten immer 
noch zurückkehren wollen (CSIS 11.12.2024). Weitere sieben Millionen Syrer, mehr als 30 % 
der Bevölkerung, sind nach Angaben des Büros der Vereinten Nationen für die Koordinierung 
humanitärer Angelegenheiten (United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs 
- UNOCHA) im Dezember nach wie vor Binnenvertriebene (DW 10.12.2024).
Die Vertreibungskrise ist nach wie vor schwerwiegend (IHH 10.1.2025). Ende November kam es 
durch die Offensive der Rebellengruppierungen, die schließlich zum Sturz des Assad-Regimes 
führte, aufgrund der anhaltenden Angriffe durch die Truppen des Assad-Regimes, Russland und 
von Iran unterstützten Milizen zu massiven Vertreibungswellen in den Dörfern und Städten in Id­
lib und anderen von der Opposition kontrollierten Gebieten im Norden Syriens (TNA 31.10.2024). 
Von 27.11. bis 9.12.2024 wurden zwischen 800.000 und einer Million Menschen aus vielen Ge­
bieten in Syrien vertrieben, darunter über 150.000 Menschen, die eine sekundäre Vertreibung 
erlebten. Fast 50 % der Menschen, die gezwungen waren, aus ihren Häusern zu fliehen, waren 
Frauen und Mädchen. Gleichzeitig gab es Anzeichen dafür, dass einige Binnenvertriebene in 
ihre Herkunftsgebiete zurückkehren, darunter auch nach Aleppo (UNHCR 9.12.2024). Nach 
dem Höchststand von 1,1 Millionen Vertriebenen am 12.12.2024 sind bis zum 27.12.2024 fast 
486.000 in ihre Herkunftsgebiete zurückgekehrt (UNOCHA 31.12.2024), hauptsächlich in die 
Gouvernements Hama und Aleppo (UN News 2.1.2025). Am 2.1.2025 belief sich die Zahl der 
seit dem 27.11.2024 in Syrien neu vertriebenen Menschen auf 627.000 – ein Rückgang von 
37.000 Menschen in einer Woche. 42 % von ihnen leben in Idlib. Seitdem die Zahl der neu 
Vertriebenen am 12.12.2024 mit 1,1 Millionen Menschen ihren Höchststand erreicht hatte, sind 
über 522.000 Menschen zurückgekehrt, wobei sich die Bewegungen hauptsächlich auf Aleppo 
und Hama konzentrierten (UNOCHA 7.1.2025). Am 8.1.2025 waren noch immer 620.000 Men­
schen auf der Flucht. Allein im Nordwesten leben noch immer zwei Millionen Menschen in 
Lagern und informellen Unterkünften. In Idlib wollen die meisten Zivilisten in einem Lager für 
Binnenvertriebene nach Hause zurückkehren, führen jedoch einen Mangel an angemessenen 
Dienstleistungen und Schäden an der Infrastruktur sowie nicht explodierte Munition als Gründe 
an (UNSC 8.1.2025). Während einige in ihre Gemeinden zurückgekehrt sind, sieht sich die 
Mehrheit der Vertriebenen weiterhin erheblichen Hindernissen für Stabilität gegenüber, darunter 
unzureichende Unterkünfte und der Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen. Die minimalen 
Bewegungen aus den Lagern heraus verdeutlichen die anhaltenden Herausforderungen, mit 
denen diese Bevölkerungsgruppen konfrontiert sind (IHH 10.1.2025). Der Nordwesten ist eine 
der am dichtesten besiedelten Regionen Syriens und beherbergt etwa 3,4 Millionen Vertriebene, 
von denen die meisten in provisorischen Lagern leben (NRC 13.2.2025).
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Die libanesische Katastrophenschutzbehörde schätzt, dass seit dem Sturz des Assad-Regimes 
im Dezember 2024 bis 4.2.2025 insgesamt 94.000 Menschen aus Syrien in den Libanon geflo­
hen sind. Darunter waren Libanesen, die zuvor nach Syrien geflohen waren, aber auch Syrer. 
Etwa 36.500 syrische Flüchtlinge davon sind jetzt in Sammelunterkünften im Gouvernement 
Baalbek untergebracht und werden vom UNHCR versorgt (VB Amman 10.2.2025).
Nach Angaben des Clusters für Lagerkoordination und -verwaltung (Camp Coordination and 
Camp Management - CCCM) der Vereinten Nationen haben bis zum 5.1.2025 über 25.000 Men­
schen die Vertriebenenlager im Nordwesten Syriens verlassen. Dies ist zwar mehr als doppelt 
so viel wie die letzte Woche gemeldete Zahl der Menschen, die die Lager verlassen haben, 
aber im Vergleich zur Lagerbevölkerung in Idlib und Nord-Aleppo ist diese Zahl minimal. Im 
Dezember 2024 lebten noch immer zwei Millionen Binnenvertriebene in über 1.500 Lagern und 
informellen Siedlungen im Nordwesten Syriens. Im Nordosten Syriens leben immer noch über 
25.800 Menschen in 193 Notunterkünften, bei denen es sich größtenteils um geschlossene 
Schulen handelt (UNOCHA 7.1.2025).
Im Nordosten kontrollieren die kurdisch geführten Syrischen Demokratischen Kräfte (Syrian 
Democratic Forces - SDF) und verbündete Streitkräfte mehr als 26 Lager und Gefängnisse, in 
denen etwa 50.000 Personen inhaftiert sind, die mit dem Islamischen Staat (IS) in Verbindung 
stehen (41.000 in Lagern, 9.000 in Gefängnissen). Seit Jahren ermutigt der IS seine Anhänger, 
diese Einrichtungen anzugreifen und die Gefangenen zu befreien, die die Gruppe als uner­
lässlich für die Verbreitung ihrer Ideologie, die Verbesserung ihres operativen Erfolgs und die 
Erleichterung ihres Wiederauflebens ansieht (TWI 9.12.2024). Die Türkei, die mehr als 20.000 
Soldaten in Syrien stationiert hat, sagt, sie könne die Aufgabe, die Überreste des IS zu zerstören 
und Haftanstalten und Internierungslager zu überwachen, in denen Tausende von IS-Kämpfern 
und ihre Familien festgehalten werden, übernehmen (AlMon 12.2.2025).
Durch die Aussetzung der Finanzierung durch USAID für 90 Tage durch den US-Präsidenten 
Trump wurden alle Sicherheits- und Verwaltungsmaßnahmen rund um al-Hol und ar-Roj, den 
beiden wichtigsten Haftanstalten von Kämpfern des Islamischen Staates, für mehrere Tage 
eingestellt (Guardian 28.1.2025). Die kurdischen Behörden können die Dienstleistungen und 
Bedürfnisse nicht alleine decken. Es wird ein Sicherheitsvakuum sowie Chaos befürchtet, dass 
durch den Islamischen Staat (IS) ausgenützt werden könnte (FAZ 28.1.2025).
al-Hol
Das Lager al-Hol wurde in den 1990er Jahren vom Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten 
Nationen (United Nations High Commissioner for Refugees - UNHCR) in Zusammenarbeit mit 
der syrischen Regierung am Rande der Stadt al-Hol in Syrien errichtet. Mehr als 15.000 irakische 
und palästinensische Flüchtlinge wurden in das Lager gebracht, von denen viele mithilfe der 
UNO in verschiedene Teile der Welt auswanderten, insbesondere nach den Ereignissen von 
1991, als das ehemalige irakische Regime in Kuwait einmarschierte, und die Vereinigten Staaten 
mithilfe einer internationalen Koalition einen Krieg gegen es führten (BagTod 11.1.2025).
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Das Lager al-Hol ist voll mit Familien, die mit dem IS in Verbindung stehen, nachdem die Ex­
tremistengruppe 2019 in Syrien besiegt wurde. Etwa 40.000 Menschen leben in diesem Lager. 
Das Lager wird als Brutstätte des Extremismus und als Sicherheitsproblem für die Länder der 
Region angesehen, insbesondere für den benachbarten Irak, wo der IS einst etwa ein Drittel 
des Landes kontrollierte. Nach Angaben der Lagerbehörden befinden sich derzeit etwa 16.000 
Syrer im Lager (AAA 13.2.2025).
Eine Sicherheitsquelle teilte am 11.1.2025 mit, dass 191 Familien aus dem syrischen Lager 
al-Hol in der Provinz Ninive im Norden des Irak angekommen waren. Die Familien wurden unter 
strenger Geheimhaltung, ohne dass die Medien darüber berichteten, und unter strengem Sicher­
heitsschutz von den SDF repatriiert. Der Irak ist bestrebt, das Lager al-Hol in Syrien aufzulösen 
und seine Akte so schnell wie möglich zu schließen. Als Grund dafür nennen die irakischen 
Behörden die Tatsache, dass das Lager eine gefährliche Brutstätte des Extremismus ist, da 
es Tausende irakischer Terroristen beherbergt (BagTod 11.1.2025). Bis Anfang 2025 wurden 
über 7.556 Personen, darunter 1.924 Familien, aus dem Lager al-Hol in den Irak zurückgeführt. 
Diese Zahl schließt 706 Personen aus 181 Familien ein, die im Oktober 2024 zurückkehrten. 
Der Rückführungsprozess ist Teil der laufenden Bemühungen des irakischen Ministeriums für 
Migration und Vertriebene in Zusammenarbeit mit den SDF, die Rückkehr vertriebener iraki­
scher Familien aus Syrien zu erleichtern (Bas 26.1.2025). Irakische Beamte sagen, ihr Land 
habe mehr als 10.000 Menschen repatriiert, aber nur wenige westliche Länder haben Interesse 
gezeigt, diesem Beispiel zu folgen (AAA 13.2.2025).
Quellen
■ AAA - Asharq Al-Awsat (13.2.2025): :نطنشﺍو  ال  اننكمي  عفﺩ  فيلاكت  ﺕﺍركسعم  ﺀانجس  شعﺍﺩ  يف  ايﺭوس  دبألل  ,https://aaw­
sat.com/ملاعلﺍ /ﺓدحتملﺍ-ﺕايالولﺍ 5111604-دبألل-ايﺭوس-يف-شعﺍﺩ-ﺀانجس-ﺕﺍركسعم-فيلاكت-عفﺩ-اننكمي-ال-نطنشﺍو Zugriff 
13.2.2025
■ AlMon - Al Monitor (12.2.2025): Turkey escalates push to replace Kurds as top anti-ISIS force in 
Syria, https://www.al-monitor.com/originals/2025/02/turkey-escalates-push-replace-kurds-top-anti-i
sis-force-syria, Zugriff 13.2.2025 [Login erforderlich]
■ BagTod - Baghdad Today News (11.1.2025): قﺍرعلﺍ  لبقتسي  191 ةلئاع  ﺓدئاع  نم  ميخم  لوهلﺍ  يﺭوسلﺍ  ةلاكو  ﺩﺍدغب  مويلﺍ  
ةيﺭابخالﺍ [Irak empfängt 191 Familien, die aus dem syrischen Lager al-Hol zurückkehren], https://bagh­
dadtoday.news/265656--لبقتسي-قﺍرعلﺍ 191-.يﺭوسلﺍ-لوهلﺍ-ميخم-نم-ﺓدئاع-ةلئاع html, Zugriff 14.1.2025
■ Bas - BasNews (26.1.2025): Iraq Repatriates 148 Families from Al-Hol Camp in Syria, https://www.
basnews.com/en/babat/873471, Zugriff 30.1.2025
■ CSIS - Center for Strategic and International Studies (11.12.2024): Dont Rush Syrian Refugees 
Return, https://www.csis.org/analysis/dont-rush-syrian-refugees-return , Zugriff 7.1.2025
■ DW - Deutsche Welle (10.12.2024): What’s next for Syria’s devastated economy?, https://www.dw.c
om/en/syria-after-assad-whats-next-for-the-devastated-economy/a-71003751 , Zugriff 10.12.2024
■ FAZ - Frankfurter Allgemeine Zeitung (28.1.2025): Syrien: Kommandeur Abdi warnt vor Trumps 
Entscheidung, https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/syrien-kommandeur-abdi-warnt-vor-trump
s-entscheidung-110259863.html, Zugriff 29.1.2025
■ Guardian - The Guardian (28.1.2025): IS fighters in Syria could break free amid Trump aid cut, 
terrorism expert warns, https://www.theguardian.com/uk-news/2025/jan/28/is-fighters-in-syria-cou
ld-break-free-amid-trump-aid-cut-terrorism-expert-warns , Zugriff 29.1.2025
■ IHH - İHH Humanitarian Relief Foundation (10.1.2025): IHH Syria Situation Report (10 January 2025) 
- Syrian Arab Republic, https://reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/ihh-syria-situation-report-1
0-january-2025, Zugriff 15.1.2025
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