2025-09-05-coi-cms-laenderinformationen-syrien-version-12-73ab

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

/ 352
PDF herunterladen
die Rückkehrentscheidungen von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen (UNOCHA 30.1.2025). 
Viele wollen auch wegen des Mangels an Arbeitsplätzen und grundlegenden Dienstleistungen 
nicht zurückkehren. Viele Flüchtlinge haben auch kein Zuhause, in das sie zurückkehren können. 
Einige Häuser wurden während des Krieges zerstört, in anderen leben neue Bewohner und viele 
Flüchtlinge haben keine Dokumente, die ihre Besitzansprüche belegen (CSIS 11.12.2024). Viele 
Flüchtlinge und Vertriebene sind nach dem Sturz des Regimes bei der Rückkehr in ihre Gebiete, 
Städte und Dörfer schockiert, wenn sie feststellen, dass andere in ihren Häusern wohnen. In 
einigen Fällen besitzen diese derzeitigen Bewohner Dokumente, die belegen, dass sie die Im­
mobilien gekauft haben, aber Untersuchungen zeigen, dass es sich oft um Fälschungen handelt, 
einschließlich gefälschter Eigentumsnachweise und Gerichtsurteile, die äußerst schwer aufzu­
spüren sind (HLP Syria 20.1.2025). [Weitere Informationen zu Problemen im Zusammenhang 
mit Besitz- bzw. Wohnverhältnissen finden sich auch in den Kapiteln Rechtsschutz / Justizwesen 
(Entwicklungen seit dem Sturz des al-Assad-Regimes (seit 8.12.2024)) und Grundversorgung 
und Wirtschaft / Wohnsituation und Infrastruktur]. Die Rückkehr im Winter ist besonders schwie­
rig, da die Flüchtlinge nicht wissen, ob ihre Häuser Schutz vor der Kälte bieten oder nicht. Es 
ist unklar, an wen sich Flüchtlinge wenden können, wenn sie nach ihrer Rückkehr Probleme 
mit Wohnraum oder Eigentumsrechten haben, und ob die Übergangsregierung in der Lage sein 
wird, grundlegende Dienstleistungen bereitzustellen (CSIS 11.12.2024). Partnerorganisationen 
von UNOCHA betonen auch, dass der Zugang zu zivilen Dokumenten und Rechtsdienstleistun­
gen, einschließlich solcher im Zusammenhang mit Fragen zu Wohnraum, Land und Eigentum, 
entscheidende Hindernisse für die Rückkehr darstellt. Gegenwärtig sind nicht alle Standesämter 
und Gerichte im ganzen Land funktionsfähig oder teilweise funktionsfähig, was den Zugang er­
schwert (UNOCHA 30.1.2025). Es ist unrealistisch zu erwarten, dass die bestehenden Probleme 
allein durch die Absetzung al-Assads gelöst werden. Es gibt kaum Anhaltspunkte dafür, dass 
Syrien einen einzigartigen oder anderen Weg einschlagen wird als andere vergleichbare Fälle 
(JS 29.1.2025). Einem Wirtschaftswissenschaftler zufolge ist das größte Hindernis für die Rück­
kehrer das Fehlen staatlicher Institutionen, die in der Lage sind, grundlegende Dienstleistungen 
wie Strom und Wasser bereitzustellen, was das tägliche Leben kostspielig und schwierig macht. 
Das Fehlen von organisierten Märkten, die grundlegende Waren anbieten, und das Fehlen einer 
Angebotskontrolle haben zu einem wirtschaftlichen Chaos geführt, wodurch sich die Rückkehrer 
in einem finanziell instabilen Umfeld wiederfinden. Der dramatische Anstieg der Preise, sowohl 
bei den Mieten als auch bei den Grundversorgungsleistungen, stellt eine zusätzliche Belastung 
für die Rückkehrer dar, da sie bei begrenztem Einkommen hohe Lebenshaltungskosten zu tra­
gen haben. Zusätzlich zu den wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Herausforderungen 
erleben viele Rückkehrer aufgrund der großen Kluft zwischen ihren Hoffnungen und der Realität, 
die sie vorgefunden haben, eine psychische Krise (AlHurra 11.2.2025). Die meisten Flüchtlinge, 
die sich in die neuen Gesellschaften im Ausland integriert und Arbeitsmöglichkeiten und ein 
angemessenes Einkommen gefunden haben, wollen nicht zurückkehren, andere fürchten sich 
vor der Sicherheitslage, dabei zögern die Minderheiten am meisten, zurückzukehren (Almodon 
13.2.2025). Eine schlecht organisierte Massenrückkehr werde die bereits begrenzten Ressour­
cen des Landes belasten und die syrischen Übergangsbehörden, die UN-Organisationen und 
die syrische Zivilgesellschaft unter enormen Druck setzen, schreibt das Magazin Foreign Affairs 
326
332

(FA 11.2.2025). Es gibt derzeit vor Ort moderate UN-Hilfen, etwa zum Wiederaufbau der Häuser 
(ÖB Amman 6.2.2025).
Viele vertriebene Familien, die sich auf die Rückkehr vorbereiten, äußerten auch Sicherheitsbe­
denken im Zusammenhang mit der Kontaminierung durch explosive Kampfmittel. Seit November 
2024 wurden in Idlib, Aleppo, Hama, Deir ez-Zour und Latakia insgesamt 136 Landminenfelder 
und Minenpräsenzpunkte neu identifiziert. Allein in den ersten drei Januarwochen wurden bei 87 
Vorfällen mit explosiven Kampfmitteln im ganzen Land nach Angaben von Partnerorganisationen 
von UNOCHA mindestens 51 Menschen getötet und 75 weitere verletzt(UNOCHA 30.1.2025).
Die neue Regierung hat die Zollgebühren vereinheitlicht. Diese Entscheidung dient nicht den 
Interessen der Syrer, sondern belastet ihren Lebensunterhalt. Diese Maßnahme soll zum einen 
so schnell wie möglich den Weg für die Rückkehr Hunderter syrisches Fabriken und Unterneh­
men in den Nachbarländern zu ebnen, damit diese wieder auf syrischem Territorium arbeiten 
können. Zum anderen möchte man syrische Auswanderer und ausländische Investoren einla­
den, Fabriken und Unternehmen in Syrien zu gründen, mit dem Ziel, das Rad der Wirtschaft in 
Bewegung zu setzen, Tausende von Arbeitsplätzen für Syrer zu schaffen und so eine integrierte 
Volkswirtschaft aufzubauen. Dadurch werden syrische Produkte nun mit Zollgebühren nach 
Syrien eingeführt, um es für und syrische Händler und Unternehmen im Ausland attraktiver zu 
machen, wieder nach Syrien kommen. Die neue Regierung hat viele Vorteile angeboten, um 
Investitionen nach Syrien zu locken (AJ 10.2.2025b).
Rückkehrer nach Aufnahmeland
[Informationen zu Grenzübergängen bzw. weitere Informationen zu Ein-und Ausreise und zu 
Rückkehrern finden sich im Kapitel Bewegungsfreiheit - Entwicklungen seit dem Sturz des al-
Assad-Regimes (seit 8.12.2024).]
Libanon
Der Libanon beherbergt über 1,5 Millionen syrische Flüchtlinge (HRW 16.1.2025). Seit dem 
8.12.2024 bis 16.12.2024 sind weniger als 10.000 Syrer aus dem Libanon zurückgekehrt. Einige 
dieser Bewegungen zurück nach Syrien scheinen „ temporär“ zu sein, hauptsächlich um nach 
dem Eigentum und den Familienmitgliedern zu sehen (UNOCHA 16.12.2024). Einem Bericht 
von CNN zufolge war die Einreise nicht immer reibungslos. Teilweise kam es zu Problemen 
mit Dokumenten bzw. wegen illegaler Ausreisen und Kindern, die außerhalb Syriens geboren 
wurden (CNN 12.12.2024). Die Zahl der Syrier, die den Libanon über offizielle Grenzübergänge 
verlassen, ist laut der UN niedrig, aber konstant (UN News 2.1.2025) und liegt im Durchschnitt bei 
1.000- 1.500 Flüchtlingen pro Tag (UNHCR 23.1.2025). Syrische Flüchtlinge, die versuchen, vom 
Libanon aus nach Europa zu gelangen, wurden von den libanesischen und zyprischen Behörden 
abgefangen und zurückgeschickt, wobei viele von der libanesischen Armee gewaltsam nach 
Syrien zurückgebracht wurden (HRW 16.1.2025). Am 19.2.2025 berichtete „The New Arab“, dass 
die libanesischen Behörden eine neue Richtlinie erlassen haben, die es Syrern, die aus Europa 
abgeschoben werden, erlaubt, auf dem Rückweg nach Syrien den Flughafen Beirut zu passieren. 
Das Rundschreiben, das am 17.2.2025 vom Leiter der Flughafensicherheit unterzeichnet wurde, 
327
333

wies die Fluggesellschaften an, den Transport von Syrern zu erleichtern, die auf irregulären 
Wegen nach Europa eingereist waren und vor der Weiterreise nach Syrien durch den Libanon 
reisen wollten (TNA 19.2.2025).
Türkei
Die Türkei beherbergt fast 3,3 Millionen syrische Flüchtlinge (HRW 16.1.2025). Vor dem Hinter­
grund der flüchtlingsfeindlichen Stimmung schob die Türkei im Jahr 2024 Tausende ab oder übte 
anderweitig Druck auf sie aus, das Land in Richtung Nordsyrien zu verlassen, darunter auch 
nach Tall Abyad, einem abgelegenen, von der Türkei besetzten Bezirk, in dem Gesetzlosigkeit 
herrscht und die humanitäre Lage katastrophal ist (HRW 16.1.2025). Aus der Türkei sind laut 
türkischem Innenminister zwischen 9. und 13.12.2024 7.621 Syrer unter temporärem Schutz 
nach Syrien zurückgekehrt (VB Istanbul 18.12.2024). Obwohl sich die Zahl der Rückkehrer 
unmittelbar nach dem Sturz al-Assads verdoppelt hatte (VB Istanbul 11.12.2024), gab es insge­
samt nur einen geringen Anstieg der Anzahl an tatsächlichen Rückkehrern. Geändert hat sich 
vor allem das Profil der Rückkehrer, nämlich alleinreisende Männer. Die meisten Stammen aus 
der Region rund um Idlib und Aleppo. Meist wird ein Mitglied von Familienverbänden vorausge­
schickt, um die Lage vor Ort (Sicherheit, Lebensbedingungen etc.) zu beurteilen, bevor der Rest 
der Familie nachziehen würde(VB Istanbul 13.12.2024). Zwischen 8.12.2024 und 9.1.2025 sind 
52.622 Syrer aus der Türkei nach Syrien zurückgekehrt. Die Mehrheit davon, 41.000 Perso­
nen, reisten als Familien zurück. Die Restlichen waren Einzelreisende (T24 9.1.2025; vgl. CNN 
Türk 9.1.2025). UNHCR wiederum verzeichnet v. a. Einzelpersonen, die allein zurückkehren, 
oft weil keine unterhaltsberechtigten Familienmitglieder in der Türkei leben oder weil sie die 
Bedingungen in Syrien prüfen wollen, bevor sie sich mit ihren Familien wiedervereinigen. Zu 
den Hauptgründen für die Rückkehr gehören verbesserte Sicherheit, politische Veränderungen 
und Familienzusammenführung, wobei einige auch Heimweh oder wirtschaftliche Erwägungen 
anführen. Die meisten Rückkehrer möchten in ihre Herkunftsprovinzen zurückkehren, wobei 
Aleppo, Idlib, Damaskus und Hama die häufigsten Ziele sind (UNHCR 23.1.2025). Die Rückkehr 
von 40.000 Syrern aus der Türkei in kurzer Zeit habe eine grenzüberschreitende und interne 
Krise ausgelöst, die sich auf die Ressourcen auswirkt, die für die bestehende Bevölkerung oh­
nehin nicht ausreichten, so ein Experte für Flüchtlingsfragen gegenüber der arabischsprachigen 
Zeitung Almodon (Almodon 13.2.2025). Mittlerweile berichtet der Flüchtlingsverband in der Tür­
kei von einigen Fällen, in denen die Rückkehrer ihre Entscheidungen bereuten. Es werden v. a. 
Beschwerden, wie der Mangel an Bildungs- und Gesundheitsdiensten angeführt. Der türkische 
Innenminister Yerlikaya verkündete, dass zwischen al-Assads Sturz am 8.12.2024 und Ende 
Jänner 2025 insgesamt 81.576 Syrer nach Syrien aus der Türkei zurückgekehrt sind (REU 
5.2.2025a). Die türkische Direktion für Migrationsmanagement kündigte an, Büros in Syrien 
einrichten, um die Ein- und Ausreise von Syrern in die Türkei mit den neuen syrischen Beamten 
zu koordinieren und sicherzustellen, dass die Flüchtlinge keine Probleme mit der Identifizierung 
haben (DS 27.12.2024). Die zerstörte Infrastruktur, die erdrückenden wirtschaftlichen Bedin­
gungen und die Unsicherheit brachten enorme Herausforderungen mit sich, die es für einen 
großen Teil der Rückkehrer fast unmöglich machten, sich zurechtzufinden. Während einige das 
Recht verloren haben, in die Türkei zurückzukehren, haben andere, insbesondere diejenigen 
328
334

mit türkischem Wohnsitz und türkischer Staatsbürgerschaft, begonnen, ihre Entscheidung zu 
überdenken und ernsthaft in Betracht zu ziehen, in das „ Land der Zuflucht“ zurückzukehren 
(AlHurra 11.2.2025). Vom 1.1. bis zum 1.7.2025werden den syrischen Flüchtlingen in der Türkei, 
genauer den Haushaltsvorständen, vorübergehende Besuche (Go-and-See-Visits) in Syrien er­
laubt. Dementsprechend kann dasselbe Familienmitglied innerhalb von sechs Monaten maximal 
dreimal nach Syrien reisen, und die Abreise wird über zwei Grenzübergänge organisiert. Syrer, 
die die Möglichkeit eines vorübergehenden Besuchs nutzen, behalten ihren vorübergehenden 
Schutzstatus (UNHCR 27.12.2024).
Jordanien
In Jordanien sollen sich allein in Irbid 400.000 syrische Flüchtlinge aufhalten, die seit 2011 ge­
flohen waren (VB Amman 9.12.2024). UNHCR registrierte zwischen 8. und 13.12. insgesamt 
340 Ausreisen von Syrern aus Jordanien nach Syrien. In den Medien wurden hohe Zahlen 
an Rückkehrern aus Jordanien beschrieben, die aber nicht bestätigt werden konnten (VB Am­
man 17.12.2024). Zwischen 8.12.2024 und 11.1.2025 sind laut jordanischem Innenministerium 
52.406 syrische Staatsbürger nach Syrien ausgereist. 11.315 davon waren Flüchtlinge (VB Am­
man 12.1.2025). Mit Stichtag 24.1.2025 sind laut UNHCR seit dem 8.12.2024 bisher 20.100 
registrierte Flüchtlinge, welche sich zuvor in Jordanien aufhielten, nach Syrien ausgereist (VB 
Amman 30.1.2025). Bis 6.2.20205 sind ca. 30.000 syrische Flüchtlinge aus Jordanien zurück­
gekehrt und weitere 60.000 sind über Jordanien zurückgereist (ÖB Amman 6.2.2025). Die 
Rückkehr aus Jordanien erfolgt Angaben des jordanischen Innenministers al-Faraya zufolge 
freiwillig und ohne Zwang. Für diejenigen, die zurückkehren möchten, werden die notwendigen 
Erleichterungen zur Verfügung gestellt, einschließlich des Gepäcktransports. Es gibt keine Hin­
dernisse für syrische Flüchtlinge beim Verlassen Jordaniens. Selbst diejenigen, die aufgrund 
von Arbeitserlaubnissen mit Geldstrafen belegt sind (Overstay), können gehen. Die Rückkehr­
verfahren wurden vereinfacht und einige zuvor erforderliche Sicherheitsüberprüfungen vor der 
Ausreise wurden abgeschafft. Syrer aus dem Ausland können nach Jordanien einreisen, Syrien 
besuchen und an ihren ursprünglichen Wohnort zurückkehren (VB Amman 6.2.2025).
Irak
Ali Abbas, Sprecher des irakischen Migrationsministeriums, erklärte, dass seit Beginn des syri­
schen Bürgerkriegs im Jahr 2011 Syrer in den Irak gekommen seien, wobei sich die Mehrheit in 
der Region Kurdistan niedergelassen habe, wo im Einklang mit internationalen Abkommen La­
ger errichtet worden sind. Nach Angaben der Regionalregierung Kurdistan (Kurdistan Regional 
Government - KRG) leben derzeit etwa 260.000 syrische Flüchtlinge in der Region Kurdistan, 
sowohl in als auch außerhalb von Lagern (Bas 25.1.2025). Auch aus dem Irak kehrten be­
reits Syrer zurück (Rudaw 15.12.2024). Ihre Anzahl ist unbekannt (VB Bagdad 20.12.2024). 
Die Behörden im Irak in Bagdad und Erbil haben ebenfalls willkürlich Syrer inhaftiert und nach 
Damaskus und in Teile Nordost-Syriens, die unter der Kontrolle kurdisch geführter Streitkräfte 
stehen, deportiert (HRW 16.1.2025). Das irakische Ministerium für Migration und Flüchtlinge 
hat indes bestätigt, dass die im Land lebenden syrischen Flüchtlinge freiwillig nach Syrien zu­
rückkehren können und nicht unter Druck gesetzt werden, das Land zu verlassen. Offizielle 
329
335

Statistiken über die Anzahl der syrischen Flüchtlinge, die nach dem Sturz des Assad-Regimes 
zurückgekehrt sind, gibt es nicht, weil die Entscheidung zur Rückkehr ausschließlich bei den 
Flüchtlingen liegt und sie das Ministerium nicht benachrichtigen, wenn sie das Land verlassen 
(Bas 25.1.2025). Am 11.2.2025 schrieb UNHCR, dass seit dem 8.12.2024 über 5.000 Syrer aus 
dem Irak nach Syrien zurückgekehrt sind, darunter fast 400 registrierte Flüchtlinge (UNHCR 
11.2.2025). Seit dem 8.12.2024 sind am Grenzübergang Faysh Khabour 948 Syrer im Rahmen 
offizieller Rückführungsverfahren dauerhaft nach Syrien zurückgekehrt, darunter 105 (11 %) 
syrische Flüchtlinge, die bei UNHCR registriert sind (Stand 2.1.2025) (UNHCR 2.1.2025).
Ägypten
Zwischen dem 8.12.2024 und dem 21.1.2025 wurden von syrischen Flüchtlingen in Ägypten 
über 3.700 Anträge auf Verfahrenseinstellung, die über 7.050 Personen betrafen, bei UNHCR 
eingereicht. Das entspricht einem Durchschnitt von 125 Anträgen pro Tag, verglichen mit einem 
Durchschnitt von nur sieben Anträgen pro Tag im November 2024. Am 20.1.2025 bestätigte 
der amtierende Leiter der ägyptischen Botschaft in Damaskus, Berichten zufolge gegenüber 
der Zeitung al-Watan, dass Ägypten das Visumverfahren für mehrere Kategorien von Syrern 
wiedereröffnet hat, darunter für syrische Studenten, die in verschiedenen Bildungsstufen einge­
schrieben sind, für syrische Investoren und ihre Familien sowie Ehepartner ägyptischer Staats­
bürger. Damit wird eine im vergangenen Monat von den ägyptischen Behörden eingeführte 
Vorschrift aufgehoben, nach der Syrer, die aus allen Ländern nach Ägypten einreisen, eine 
Sicherheitsüberprüfung erhalten mussten (UNHCR 23.1.2025). In Ägypten äußerten viele Syrer 
ihre Abneigung gegen eine Rückkehr, wobei eine kleine Minderheit Interesse bekundete, jedoch 
größtenteils nicht innerhalb der nächsten zwölf Monate (UNHCR 19.12.2024).
Quellen
■ AJ - Al Jazeera (10.2.2025b): ﺕﺍﺭﺍرق  ةيﺩاصتقﺍ  ةئيرج  يف  ..ايﺭوس  ﺍﺫامل  ؟نآلﺍ [Syriens kühne Wirtschaftsent­
scheidungen - Warum jetzt?], https://www.aljazeera.net/blogs/2025/2/10/-ايﺭوس-يف-ةئيرج-ةيﺩاصتقﺍ-ﺕﺍﺭﺍرق 
ﺍﺫامل Zugriff 11.2.2025
■ AlHurra - Al-Hurra (11.2.2025): نودئاع  ىلﺇ  ..ايﺭوس  نومﺩان [Rückkehr nach Syrien…Reumütig], https://www.al­
hurra.com/syria/2025/02/12/لحلاب-ﺩوعوو-ﺭاعسﺃ-فعاضتو-ريبﺍوط-ايﺭوس-يف-زب Zugriff 13.2.2025
■ AlHurra - Al-Hurra (31.1.2025): 800 فلﺃ  رّجهم  يﺭوس  ﺍوﺩاع  مهﺭايدل  ﺓوعﺩو  معدل  ﺓﺩاعﺇ  ﺭامعإلﺍ [800.000 vertriebene 
Syrer kehren nach Hause zurück und fordern Unterstützung für den Wiederaufbau], https://www.al­
hurra.com/arabic-and-international/2025/01/30/800-جهم-فلﺃ ّﺭامعإلﺍ-ﺓﺩاعﺇ-معدل-ﺓوعﺩو-مهﺭايدل-ﺍوﺩاع-يﺭوس-ﺭ  ,
Zugriff 31.1.2025
■ Almodon - Almodon (13.2.2025): له  ايﺭوس  ﺓزهاج  لابقتسال  7 نييالم  ؟ئجال [Ist Syrien bereit, 7 Millionen Flücht­
linge aufzunehmen?], https://www.almodon.com/arabworld/2025/2/13/-لابقتسال-ﺓزهاج-ايﺭوس-له 7--نييالم 
ئجال Zugriff 14.2.2025
■ Bas - BasNews (25.1.2025): Iraq Confirms Syrian Refugees Free to Return Voluntarily, https://www.
basnews.com/en/babat/873339, Zugriff 30.1.2025
■ CNN - Cable News Network (12.12.2024): At Syrias border with Lebanon, refugees return home 
while others flee fearing the worst, https://edition.cnn.com/2024/12/12/middleeast/syria-lebanon-bor
der-refugees-return-intl/index.html , Zugriff 13.12.2024
■ CNN Türk - CNN Türk (9.1.2025): Son Dakika! 1 Ayda Kaç Suriyeli Ülkesine Döndü? İçişleri Bakanı 
Ali Yerlikaya Sayıyı duyurdu [Eilmeldung! Wie viele Syrer sind in 1 Monat in ihr Land zurückgekehrt? 
Innenminister Ali Yerlikaya gab die Zahl bekannt], https://www.cnnturk.com/video/turkiye/son-dakik
a-1-ayda-kac-suriyeli-ulkesine-dondu-icisleri-bakani-ali-yerlikaya-sayiyi-duyurdu-2217609 , Zugriff 
14.1.2025
330
336

■ CSIS - Center for Strategic and International Studies (11.12.2024): Dont Rush Syrian Refugees 
Return, https://www.csis.org/analysis/dont-rush-syrian-refugees-return , Zugriff 7.1.2025
■ DS - Daily Sabah (27.12.2024): New Syrian IDs, passports to be printed in Türkiye, https://www.dail
ysabah.com/politics/new-syrian-ids-passports-to-be-printed-in-turkiye/news , Zugriff 9.1.2025
■ FA - Foreign Affairs (11.2.2025): Syrias Biggest Problem, https://www.foreignaffairs.com/syria/syria
s-biggest-problem, Zugriff 14.2.2025
■ HLP Syria - Housing, Land & and Property Rights Syria (20.1.2025): Explained: Recovering Extorted 
Properties Amid Fraud and Other Legal Challenges, https://hlp.syria-report.com/hlp/explained-rec
overing-extorted-properties-amid-fraud-and-other-legal-challenges , Zugriff 7.2.2025
■ HRW - Human Rights Watch (16.1.2025): World Report 2025: Rights Trends in Syria, https://www.
hrw.org/world-report/2025/country-chapters/syria, Zugriff 3.2.2025
■ JS - Just Security (29.1.2025): Syria’s Uncertain Path: Challenges of Return, Stability and Trust, 
https://www.justsecurity.org/107044/syria-uncertain-return-stability-trust , Zugriff 7.2.2025
■ Nashra - El Nashra (11.2.2025): لوؤسم  :يﺭوس  100 فلﺃ  نطﺍوم  ﺍوﺩاع  نم  ايكرت  لالخ  نيرهش  ربعمو  ﺓديدج  
ﺱوباي  لبقتسﺍ  627 فلﺃ  رفاسم [Syrischer Beamter: 100.000 Bürger in zwei Monaten aus der Tür­
kei zurückgekehrt, 627.000 Reisende am Grenzübergang Jdeidet Yabous begrüßt], https://el­
nashra.com/news/show/1710358/-يﺭوس-لوؤسم 100-عمو-نيرهش-لالخ-ايكرت-ﺍوﺩاع-يﺭوس-فلﺃ Zugriff 11.2.2025
■ NRC - Norwegian Refugee Council (13.2.2025): Syria: Destruction, lack of services delay safe 
returns within country, https://www.nrc.no/news/2025/february/syria-destruction-lack-of-services-d
elay-safe-returns-within-country , Zugriff 13.2.2025
■ ÖB Amman - Österreichische Botschaft Amman [Österreich] (6.2.2025): UNHCR HK Grandi - Briefing 
zu SY [erhalten per E-Mail]
■ REU - Reuters (5.2.2025a): Hope turns to regret among Syrians returning home from Turkey, https:
//www.reuters.com/world/middle-east/hope-turns-regret-among-syrians-returning-home-turkey-202
5-02-05, Zugriff 5.2.2025
■ Rudaw - Rudaw Media Network (15.12.2024): ماقممئاق  مئاقلﺍ  :وﺍﺩوورل  ﺀدب  ﺭوبع  نييﺭوسلﺍ  نيبغﺍرلﺍ  ﺓﺩوعلاب  مهﺩالبل  
[Bürgermeister von Al-Qaim gegenüber Rudaw: Syrer, die in ihr Land zurückkehren wollen, beginnen, 
die Grenze zu überqueren], https://www.rudawarabia.net/arabic/middleeast/iraq/151220243#hatha
lyoum, Zugriff 20.12.2024
■ T24 - T24 (9.1.2025): Ali Yerlikaya: Son bir ayda 52 bin 622 Suriyeli gönüllü olarak ülkesine döndü 
[Ali Yerlikaya: 52.622 Syrer sind im letzten Monat freiwillig in ihr Land zurückgekehrt], https://t24.co
m.tr/haber/ali-yerlikaya-son-bir-ayda-gonullu-52-bin-622-suriyeli-ulkesine-dondu,1208880 , Zugriff 
14.1.2025
■ TNA - New Arab, The (19.2.2025): Lebanon ’facilitating Syrian deportation flights’ from Europe, 
https://www.newarab.com/news/lebanon-facilitating-syrian-deportation-flights-europe , Zugriff 
20.2.2025
■ UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (20.2.2025): Syria Governorates of 
Return Overview (as of 20 February 2025), https://reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/syria-g
overnorates-return-overview-20-february-2025 , Zugriff 20.2.2025
■ UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (11.2.2025): Syria situation: Crisis Re­
gional Flash Update #13, https://reporting.unhcr.org/syria-situation-crisis-regional-flash-update-13 , 
Zugriff 11.2.2025
■ UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (6.2.2025): Flash Regional Survey on 
Syrian Refugees Perceptions and Intentions on Return to Syria (February 2025), https://reliefweb.in
t/report/syrian-arab-republic/flash-regional-survey-syrian-refugees-perceptions-and-intentions-ret
urn-syria-february-2025 , Zugriff 7.2.2025
■ UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (23.1.2025): UNHCR Regional Flash 
Update #11 - Syria Situation Crisis (23 January 2025), https://reliefweb.int/report/syrian-arab-repub
lic/unhcr-regional-flash-update-11-syria-situation-crisis-23-january-2025 , Zugriff 29.1.2025
■ UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (2.1.2025): Syria situation: Crisis Re­
gional Flash Update #8, https://reporting.unhcr.org/syria-situation-crisis-regional-flash-update-8?_
kx=geZMpaDDK-jQ3Afth9Qg7BrXHxj4q-CZODhu-eKHycMuJSDGU-7NYOWPD95FZZPh.QSR8
8A, Zugriff 8.1.2025
■ UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (27.12.2024): UNHCR Regional Flash 
Update #7 - Syria Situation Crisis (27 December 2024), https://reliefweb.int/report/syrian-arab-rep
ublic/unhcr-regional-flash-update-7-syria-situation-crisis-27-december-2024 , Zugriff 3.1.2025
331
337

■ UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (19.12.2024): Syria Situation: Regional 
Refugee Community Feedback, https://reporting.unhcr.org/syria-situation-regional-refugee-commu
nity-feedback, Zugriff 2.1.2025
■ UN News - United Nations News (2.1.2025): Over 115,000 Syrians have returned home since end 
of Assad dictatorship, https://news.un.org/en/story/2025/01/1158706, Zugriff 7.1.2025
■ UNOCHA - United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (30.1.2025): Syrian 
Arab Republic: Flash Update No. 13 on the Recent Developments in Syria (as of 29 January 2025), 
https://reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/syrian-arab-republic-flash-update-no-13-recent-dev
elopments-syria-29-january-2025-enar , Zugriff 31.1.2025
■ UNOCHA - United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (16.12.2024): Syrian 
Arab Republic: Flash Update No. 6 on the Recent Developments in Syria, https://reliefweb.int/repo
rt/syrian-arab-republic/syrian-arab-republic-flash-update-no-6-recent-developments-syria-16-dec
ember-2024-enar, Zugriff 18.12.2024
■ VB Amman - Verbindungsbeamter des BMI in Jordanien [Österreich] (6.2.2025): Update Syrien – 
Reisebewegungen Jordanien; Interview des JO IM Al-Faraya #13 [erhalten per Mail]
■ VB Amman - Verbindungsbeamter des BMI in Jordanien [Österreich] (30.1.2025): 2025-01-30_Up­
date Syrien – Reisebewegungen Jordanien: Erweiterte Reiseerleichterungen für Syrer #10 [erhalten 
per Mail]
■ VB Amman - Verbindungsbeamter des BMI in Jordanien [Österreich] (12.1.2025): WG: Update 
Syrien - Reisebewegungen Jordanien: Grenzverkehr mit Syrien offiziell wieder aufgenommen; Jaber 
geöffnet #7 [erhalten per Mail]
■ VB Amman - Verbindungsbeamter des BMI in Jordanien [Österreich] (17.12.2024): Update Syrien - 
Reisebewegungen Jordanien #1 [erhalten per E-mail]
■ VB Amman - Verbindungsbeamter des BMI in Jordanien [Österreich] (9.12.2024): Sonderberichter­
stattung Naher Osten: Erste Reaktion in Jordanien und Rückkehr syrischer Flüchtlinge [erhalten per 
E-mail]
■ VB Bagdad - Verbindungbeamter des BMI in Bagdad (20.12.2024): Lagebericht Irak / Syrien, 
20.12.2024 [erhalten per E-mail]
■ VB Istanbul - VB - Verbindungsbeamte des BMI in Ankara/Istanbul [Österreich] (18.12.2024): 2024-
12-18_Sonderberichterstattung Migrationslage Türkei - Syrien [erhalten per E-mail]
■ VB Istanbul - VB - Verbindungsbeamte des BMI in Ankara/Istanbul [Österreich] (13.12.2024): 2024-
12-13_Migrationslage Türkei - Syrien; Update 5 [erhalten per E-mail]
■ VB Istanbul - VB - Verbindungsbeamte des BMI in Ankara/Istanbul [Österreich] (11.12.2024): 2024-
12-11_Türkische Reaktionen und Maßnahmen zur Situation in Syrien - Update 4 [erhalten per E-Mail]
■ Zeit Online - Zeit Online (26.1.2025): Syrien: UN melden deutlichen Anstieg rückreisewilliger Syrer, 
https://www.zeit.de/politik/ausland/2025-01/syrien-vereinte-nationen-unhcr-fluechtlinge-rueckkehr , 
Zugriff 29.1.2025
17.1 Rückkehr in die Gebiete unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demo­
kratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES)
Letzte Änderung 2025-05-08 21:23
[Im vorliegenden Dokument wurde auf die allgemeine Lage nach dem Umbruch am 8.12.2024 
fokussiert. Die Lage in von den Kurden dominierten Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch 
dominierten SDF – Demokratische Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES) hat sich 
bisher nicht wesentlich verändert und wurde daher aufgrund zeitlicher, personeller und finan­
zieller Ressourcen nicht in der gewohnten Tiefe bearbeitet. Für Fragestellungen dazu, bitten 
wir auf die Vorversion der Länderinformation zurückzugreifen bzw. uns mittels einer Anfrage zu 
kontaktieren. Die Einarbeitung aktueller Quellen und Informationen zur Lage in der DAANES 
wird zeitnah mittels Aktualisierung erfolgen. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderin­
formation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
332
338

Die Situation der Vertriebenen im Nordosten Syriens ist dramatisch. Dort leben über 44.000 Men­
schen in 250 Sammelunterkünften, die in städtischen Gebäuden, Schulen, Moscheen, Stadien 
und anderen Einrichtungen eingerichtet wurden. Seit dem 4.12.2024 sind Familien aufgrund der 
Kämpfe in Tall Ref’at und Aleppo in diese Sammelunterkünfte geflohen (UNOCHA 16.12.2024).
Quelle
■ UNOCHA - United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (16.12.2024): Syrian 
Arab Republic: Flash Update No. 6 on the Recent Developments in Syria, https://reliefweb.int/repo
rt/syrian-arab-republic/syrian-arab-republic-flash-update-no-6-recent-developments-syria-16-dec
ember-2024-enar, Zugriff 18.12.2024
17.2 Rückkehrunterstützung des österreichischen Staates
Letzte Änderung 2025-01-09 14:36
[Dieses Kapitel basiert auf Informationen, die von der Bundesagentur für Betreuungs- und Un­
terstützungsleistungen (BBU GmbH) mit Stand Dezember 2024 zur Verfügung gestellt worden 
sind (BMI 6.12.2024). Im Bereich der Rückkehrunterstützung kann es zu kurzfristigen Änderun­
gen kommen. Für weitere Informationen sei auf die entsprechendeSeite der BBU verwiesen].
Die Mitarbeiter der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU GmbH) 
informieren individuell über die Möglichkeiten der freiwilligen Rückkehr bzw. die verfügbaren 
Unterstützungsleistungen.
Die Rückkehrunterstützung umfasst folgende Leistungen:
• Kostenlose individuelle Beratung zur freiwilligen Rückkehr einschließlich Antragsstellung 
auf finanzielle Unterstützung durch die BBU
• Organisatorische Unterstützung bei der Reisevorbereitung
• Übernahme der Heimreisekosten
• Finanzielle Starthilfe in Höhe von bis zu € 900
• Reintegrationsprogrammteilnahme nach der Rückkehr im Zielland
Ein Rechtsanspruch auf diese Unterstützungsleistungen besteht nicht. Die Bewilligung erfolgt 
durch das österreichische Bundesamt für Fremdwesen und Asyl (BFA). Weitere Informationen 
zu den aktuellen Unterstützungsangeboten (Rückkehrunterstützung inkl. Reintegrationsunter­
stützung) sind auf der Webseite www.returnfromaustria.atverfügbar.
Die BBU unterstützt sowohl bei der Reiseplanung und der Flugbuchung als auch bei der Be­
schaffung von Heimreisedokumenten, einer ggf. notwendigen medizinischen Versorgung sowie 
mit der Übernahme der Rückreisekosten. Organisatorische Unterstützung kann grundsätzlich 
in jeder Verfahrenskonstellation gewährt werden. Voraussetzung für die Gewährung der Über­
nahme der Heimreisekosten ist die Mittellosigkeit der rückkehrenden Person.
333
339

Finanzielle Starthilfe
Die Höhe der finanziellen Starthilfe ist in einem degressiven Modell geregelt und staffelt sich 
nach dem Zeitpunkt der Antragstellung auf unterstützte freiwillige Rückkehr:
• Während des laufenden asyl- oder fremdenrechtlichen Verfahrens bis ein Monat nach 
Rechtskraft der Rückkehrentscheidung: € 900,00 pro Person; ab einem Monat nach Rechts­
kraft der Rückkehrentscheidung: € 250,00 pro Person
• Kernfamilien: Maximalbetrag von € 3.000 pro Familie
• Sonderkonstellation: Für vulnerable Rückkehrende, die grundsätzlich von der finanziellen 
Starthilfe ausgeschlossen wären, kann nach individueller Einzelfallprüfung durch das Bun­
desamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ein einmaliger Betrag von €  250,00 pro Person 
gewährt werden.
Kriterien für den Erhalt der finanziellen Starthilfe und der Reintegrationsunterstützung (Ausnah­
men im Einzelfall möglich):
• Freiwillige Ausreise
• Finanzielle Bedürftigkeit bzw. Mittellosigkeit
• Erstmaliger Bezug der Unterstützungsleistung
• Nachhaltigkeit der Ausreise
• Keinerlei Evidenz eines Sicherheitsrisikos durch die freiwillige Rückkehr
• Keine schwere Straffälligkeit
Ausgeschlossen vom Bezug der finanziellen Starthilfe sind EWR-Bürger, Personen aus den 
Westbalkan-Staaten sowie Staatsangehörige von Ländern mit visumsfreier Einreise nach Ös­
terreich (z.B. Georgien, Moldawien). Sonderkonstellation: Für vulnerable Rückkehrende aus 
diesen Regionen, die grundsätzlich von der finanziellen Starthilfe ausgeschlossen wären, kann 
nach individueller Einzelfallprüfung durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) 
ein einmaliger Betrag von €  250,00 pro Person gewährt werden
Reintragrationsunterstützung
Für 42 Herkunftsländer können freiwillige Rückkehrer im Sinne des Leitgedankens „ Rückkehr 
mit Perspektiven“ Reintegrationsunterstützung im Wert von bis zu € 3.500 beantragen.
Die Abwicklung des Reintegrationsangebots erfolgt mit den Kooperationspartnern:
• Frontex (EU Reintegrationsprogramm EURP)
• IOM Österreich (Reintegrationsprogramm RESTART IV)
• Caritas Österreich (Reintegratonsprogramm IRMA plus III)
• OFII (französische Migrationsbehörde „French Office for Immigration and Integration“)
334
340

• ETTC (im Irak tätige NGO „European Technology and Training Centre“)
Im Rahmen der Reintegrationsprogramme erhalten Rückkehrende umfassende Unterstützung 
bei der Wiedereingliederung in ihrem Herkunftsland. Dazu gehören individuelle, persönliche 
Beratung und vorwiegend Sachleistungen z. B. wirtschaftliche, soziale und psychosoziale Hilfen. 
Die Programme bieten ein breites Spektrum an Leistungen, um einen optimalen Einsatz der 
Mittel zu gewährleisten.
Weitere Informationen zu den jeweiligen Programmen bzw. für welche Herkunftsländer diese 
angeboten werden, sind den oben angeführten Seiten zu entnehmen (BMI 6.12.2024).
Quelle
■ BMI - Bundesministerium für Inneres [Österreich] (6.12.2024): Österreichische Rückkehrunter­
stützung – Übersicht der Leistungen
18 Dokumente - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024)
Letzte Änderung 2025-05-06 17:11
[Das gesamte Staatswesen in Syrien befindet sich derzeit im Umbruch. Viele Fragen der Verwal­
tung sind derzeit ungeklärt und zu vielen Themen liegen keine Informationen vor. Im Folgenden 
wird der aktuelle Stand dargelegt, wie er sich aus öffentlich zugänglichen Quellen ergibt. Teil­
weise werden Falschinformationen, insbesondere auf Social-Media Kanälen verbreitet, die in 
weiterer Folge auch Eingang in andere Berichte finden. Die Vorgehensweise der Recherche 
und Ausarbeitung der vorliegenden Länderinformation entspricht den in der Methodologie der 
Staatendokumentation festgeschriebenen Standards. Weder wird ein Anspruch auf Vollständig­
keit noch auf Richtigkeit der vorliegenden Informationen erhoben. Weitere Informationen zur 
vorliegenden Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
Hindernisse bei der Erlangung einer rechtlichen Identität und zivilrechtlichen Dokumenten, dar­
unter Geburtsurkunden für Kinder, drohen Millionen Menschen den Zugang zu Dienstleistungen, 
Bewegungsfreiheit und Rechtsansprüchen zu verwehren, da lückenhafte Register, nicht funkti­
onsfähige Zivilbehörden und nicht anerkannte Dokumente die Rechtspflege, Regierungsführung 
und soziale Inklusion behindern (GPC 3.4.2025).
Reisedokumente
Auf der offiziellen Website des syrischen Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten und Ex­
pats wurde am 17.12.2024 eine Erklärung veröffentlich, in der das Ministerium erklärt, dass diese 
und seine diplomatischen Vertretungen im Ausland sich weiterhin für die syrischen Mitbürger 
einsetzen und sich um ihre Angelegenheiten kümmern (MoFAExSYR 17.12.2024).
Wenige Stunden nach dem Sturz des Regimes flogen die Israelischen Luftstreitkräfte Luftangrif­
fe auf strategische und militärische Ziele, darunter die Abteilung für Pässe und Auswanderung 
in Damaskus (SRIL Guardian 9.12.2024), welche in Flammen aufging (Independent 9.12.2024). 
335
341

Go to next pages