2025-09-05-coi-cms-laenderinformationen-syrien-version-12-73ab
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Statistiken über die Anzahl der syrischen Flüchtlinge, die nach dem Sturz des Assad-Regimes zurückgekehrt sind, gibt es nicht, weil die Entscheidung zur Rückkehr ausschließlich bei den Flüchtlingen liegt und sie das Ministerium nicht benachrichtigen, wenn sie das Land verlassen (Bas 25.1.2025). Am 11.2.2025 schrieb UNHCR, dass seit dem 8.12.2024 über 5.000 Syrer aus dem Irak nach Syrien zurückgekehrt sind, darunter fast 400 registrierte Flüchtlinge (UNHCR 11.2.2025). Seit dem 8.12.2024 sind am Grenzübergang Faysh Khabour 948 Syrer im Rahmen offizieller Rückführungsverfahren dauerhaft nach Syrien zurückgekehrt, darunter 105 (11 %) syrische Flüchtlinge, die bei UNHCR registriert sind (Stand 2.1.2025) (UNHCR 2.1.2025). Ägypten Zwischen dem 8.12.2024 und dem 21.1.2025 wurden von syrischen Flüchtlingen in Ägypten über 3.700 Anträge auf Verfahrenseinstellung, die über 7.050 Personen betrafen, bei UNHCR eingereicht. Das entspricht einem Durchschnitt von 125 Anträgen pro Tag, verglichen mit einem Durchschnitt von nur sieben Anträgen pro Tag im November 2024. Am 20.1.2025 bestätigte der amtierende Leiter der ägyptischen Botschaft in Damaskus, Berichten zufolge gegenüber der Zeitung al-Watan, dass Ägypten das Visumverfahren für mehrere Kategorien von Syrern wiedereröffnet hat, darunter für syrische Studenten, die in verschiedenen Bildungsstufen einge schrieben sind, für syrische Investoren und ihre Familien sowie Ehepartner ägyptischer Staats bürger. Damit wird eine im vergangenen Monat von den ägyptischen Behörden eingeführte Vorschrift aufgehoben, nach der Syrer, die aus allen Ländern nach Ägypten einreisen, eine Sicherheitsüberprüfung erhalten mussten (UNHCR 23.1.2025). In Ägypten äußerten viele Syrer ihre Abneigung gegen eine Rückkehr, wobei eine kleine Minderheit Interesse bekundete, jedoch größtenteils nicht innerhalb der nächsten zwölf Monate (UNHCR 19.12.2024). Quellen ■ AJ - Al Jazeera (10.2.2025b): ﺕﺍﺭﺍرق ةيﺩاصتقﺍ ةئيرج يف ..ايﺭوس ﺍﺫامل ؟نآلﺍ [Syriens kühne Wirtschaftsent scheidungen - Warum jetzt?], https://www.aljazeera.net/blogs/2025/2/10/-ايﺭوس-يف-ةئيرج-ةيﺩاصتقﺍ-ﺕﺍﺭﺍرق ﺍﺫامل Zugriff 11.2.2025 ■ AlHurra - Al-Hurra (11.2.2025): نودئاع ىلﺇ ..ايﺭوس نومﺩان [Rückkehr nach Syrien…Reumütig], https://www.al hurra.com/syria/2025/02/12/لحلاب-ﺩوعوو-ﺭاعسﺃ-فعاضتو-ريبﺍوط-ايﺭوس-يف-زب Zugriff 13.2.2025 ■ AlHurra - Al-Hurra (31.1.2025): 800 فلﺃ رّجهم يﺭوس ﺍوﺩاع مهﺭايدل ﺓوعﺩو معدل ﺓﺩاعﺇ ﺭامعإلﺍ [800.000 vertriebene Syrer kehren nach Hause zurück und fordern Unterstützung für den Wiederaufbau], https://www.al hurra.com/arabic-and-international/2025/01/30/800-جهم-فلﺃ ّﺭامعإلﺍ-ﺓﺩاعﺇ-معدل-ﺓوعﺩو-مهﺭايدل-ﺍوﺩاع-يﺭوس-ﺭ , Zugriff 31.1.2025 ■ Almodon - Almodon (13.2.2025): له ايﺭوس ﺓزهاج لابقتسال 7 نييالم ؟ئجال [Ist Syrien bereit, 7 Millionen Flücht linge aufzunehmen?], https://www.almodon.com/arabworld/2025/2/13/-لابقتسال-ﺓزهاج-ايﺭوس-له 7--نييالم ئجال Zugriff 14.2.2025 ■ Bas - BasNews (25.1.2025): Iraq Confirms Syrian Refugees Free to Return Voluntarily, https://www. basnews.com/en/babat/873339, Zugriff 30.1.2025 ■ CNN - Cable News Network (12.12.2024): At Syrias border with Lebanon, refugees return home while others flee fearing the worst, https://edition.cnn.com/2024/12/12/middleeast/syria-lebanon-bor der-refugees-return-intl/index.html , Zugriff 13.12.2024 ■ CNN Türk - CNN Türk (9.1.2025): Son Dakika! 1 Ayda Kaç Suriyeli Ülkesine Döndü? İçişleri Bakanı Ali Yerlikaya Sayıyı duyurdu [Eilmeldung! Wie viele Syrer sind in 1 Monat in ihr Land zurückgekehrt? Innenminister Ali Yerlikaya gab die Zahl bekannt], https://www.cnnturk.com/video/turkiye/son-dakik a-1-ayda-kac-suriyeli-ulkesine-dondu-icisleri-bakani-ali-yerlikaya-sayiyi-duyurdu-2217609 , Zugriff 14.1.2025 330

■ CSIS - Center for Strategic and International Studies (11.12.2024): Dont Rush Syrian Refugees Return, https://www.csis.org/analysis/dont-rush-syrian-refugees-return , Zugriff 7.1.2025 ■ DS - Daily Sabah (27.12.2024): New Syrian IDs, passports to be printed in Türkiye, https://www.dail ysabah.com/politics/new-syrian-ids-passports-to-be-printed-in-turkiye/news , Zugriff 9.1.2025 ■ FA - Foreign Affairs (11.2.2025): Syrias Biggest Problem, https://www.foreignaffairs.com/syria/syria s-biggest-problem, Zugriff 14.2.2025 ■ HLP Syria - Housing, Land & and Property Rights Syria (20.1.2025): Explained: Recovering Extorted Properties Amid Fraud and Other Legal Challenges, https://hlp.syria-report.com/hlp/explained-rec overing-extorted-properties-amid-fraud-and-other-legal-challenges , Zugriff 7.2.2025 ■ HRW - Human Rights Watch (16.1.2025): World Report 2025: Rights Trends in Syria, https://www. hrw.org/world-report/2025/country-chapters/syria, Zugriff 3.2.2025 ■ JS - Just Security (29.1.2025): Syria’s Uncertain Path: Challenges of Return, Stability and Trust, https://www.justsecurity.org/107044/syria-uncertain-return-stability-trust , Zugriff 7.2.2025 ■ Nashra - El Nashra (11.2.2025): لوؤسم :يﺭوس 100 فلﺃ نطﺍوم ﺍوﺩاع نم ايكرت لالخ نيرهش ربعمو ﺓديدج ﺱوباي لبقتسﺍ 627 فلﺃ رفاسم [Syrischer Beamter: 100.000 Bürger in zwei Monaten aus der Tür kei zurückgekehrt, 627.000 Reisende am Grenzübergang Jdeidet Yabous begrüßt], https://el nashra.com/news/show/1710358/-يﺭوس-لوؤسم 100-عمو-نيرهش-لالخ-ايكرت-ﺍوﺩاع-يﺭوس-فلﺃ Zugriff 11.2.2025 ■ NRC - Norwegian Refugee Council (13.2.2025): Syria: Destruction, lack of services delay safe returns within country, https://www.nrc.no/news/2025/february/syria-destruction-lack-of-services-d elay-safe-returns-within-country , Zugriff 13.2.2025 ■ ÖB Amman - Österreichische Botschaft Amman [Österreich] (6.2.2025): UNHCR HK Grandi - Briefing zu SY [erhalten per E-Mail] ■ REU - Reuters (5.2.2025a): Hope turns to regret among Syrians returning home from Turkey, https: //www.reuters.com/world/middle-east/hope-turns-regret-among-syrians-returning-home-turkey-202 5-02-05, Zugriff 5.2.2025 ■ Rudaw - Rudaw Media Network (15.12.2024): ماقممئاق مئاقلﺍ :وﺍﺩوورل ﺀدب ﺭوبع نييﺭوسلﺍ نيبغﺍرلﺍ ﺓﺩوعلاب مهﺩالبل [Bürgermeister von Al-Qaim gegenüber Rudaw: Syrer, die in ihr Land zurückkehren wollen, beginnen, die Grenze zu überqueren], https://www.rudawarabia.net/arabic/middleeast/iraq/151220243#hatha lyoum, Zugriff 20.12.2024 ■ T24 - T24 (9.1.2025): Ali Yerlikaya: Son bir ayda 52 bin 622 Suriyeli gönüllü olarak ülkesine döndü [Ali Yerlikaya: 52.622 Syrer sind im letzten Monat freiwillig in ihr Land zurückgekehrt], https://t24.co m.tr/haber/ali-yerlikaya-son-bir-ayda-gonullu-52-bin-622-suriyeli-ulkesine-dondu,1208880 , Zugriff 14.1.2025 ■ TNA - New Arab, The (19.2.2025): Lebanon ’facilitating Syrian deportation flights’ from Europe, https://www.newarab.com/news/lebanon-facilitating-syrian-deportation-flights-europe , Zugriff 20.2.2025 ■ UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (20.2.2025): Syria Governorates of Return Overview (as of 20 February 2025), https://reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/syria-g overnorates-return-overview-20-february-2025 , Zugriff 20.2.2025 ■ UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (11.2.2025): Syria situation: Crisis Re gional Flash Update #13, https://reporting.unhcr.org/syria-situation-crisis-regional-flash-update-13 , Zugriff 11.2.2025 ■ UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (6.2.2025): Flash Regional Survey on Syrian Refugees Perceptions and Intentions on Return to Syria (February 2025), https://reliefweb.in t/report/syrian-arab-republic/flash-regional-survey-syrian-refugees-perceptions-and-intentions-ret urn-syria-february-2025 , Zugriff 7.2.2025 ■ UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (23.1.2025): UNHCR Regional Flash Update #11 - Syria Situation Crisis (23 January 2025), https://reliefweb.int/report/syrian-arab-repub lic/unhcr-regional-flash-update-11-syria-situation-crisis-23-january-2025 , Zugriff 29.1.2025 ■ UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (2.1.2025): Syria situation: Crisis Re gional Flash Update #8, https://reporting.unhcr.org/syria-situation-crisis-regional-flash-update-8?_ kx=geZMpaDDK-jQ3Afth9Qg7BrXHxj4q-CZODhu-eKHycMuJSDGU-7NYOWPD95FZZPh.QSR8 8A, Zugriff 8.1.2025 ■ UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (27.12.2024): UNHCR Regional Flash Update #7 - Syria Situation Crisis (27 December 2024), https://reliefweb.int/report/syrian-arab-rep ublic/unhcr-regional-flash-update-7-syria-situation-crisis-27-december-2024 , Zugriff 3.1.2025 331

■ UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (19.12.2024): Syria Situation: Regional Refugee Community Feedback, https://reporting.unhcr.org/syria-situation-regional-refugee-commu nity-feedback, Zugriff 2.1.2025 ■ UN News - United Nations News (2.1.2025): Over 115,000 Syrians have returned home since end of Assad dictatorship, https://news.un.org/en/story/2025/01/1158706, Zugriff 7.1.2025 ■ UNOCHA - United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (30.1.2025): Syrian Arab Republic: Flash Update No. 13 on the Recent Developments in Syria (as of 29 January 2025), https://reliefweb.int/report/syrian-arab-republic/syrian-arab-republic-flash-update-no-13-recent-dev elopments-syria-29-january-2025-enar , Zugriff 31.1.2025 ■ UNOCHA - United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (16.12.2024): Syrian Arab Republic: Flash Update No. 6 on the Recent Developments in Syria, https://reliefweb.int/repo rt/syrian-arab-republic/syrian-arab-republic-flash-update-no-6-recent-developments-syria-16-dec ember-2024-enar, Zugriff 18.12.2024 ■ VB Amman - Verbindungsbeamter des BMI in Jordanien [Österreich] (6.2.2025): Update Syrien – Reisebewegungen Jordanien; Interview des JO IM Al-Faraya #13 [erhalten per Mail] ■ VB Amman - Verbindungsbeamter des BMI in Jordanien [Österreich] (30.1.2025): 2025-01-30_Up date Syrien – Reisebewegungen Jordanien: Erweiterte Reiseerleichterungen für Syrer #10 [erhalten per Mail] ■ VB Amman - Verbindungsbeamter des BMI in Jordanien [Österreich] (12.1.2025): WG: Update Syrien - Reisebewegungen Jordanien: Grenzverkehr mit Syrien offiziell wieder aufgenommen; Jaber geöffnet #7 [erhalten per Mail] ■ VB Amman - Verbindungsbeamter des BMI in Jordanien [Österreich] (17.12.2024): Update Syrien - Reisebewegungen Jordanien #1 [erhalten per E-mail] ■ VB Amman - Verbindungsbeamter des BMI in Jordanien [Österreich] (9.12.2024): Sonderberichter stattung Naher Osten: Erste Reaktion in Jordanien und Rückkehr syrischer Flüchtlinge [erhalten per E-mail] ■ VB Bagdad - Verbindungbeamter des BMI in Bagdad (20.12.2024): Lagebericht Irak / Syrien, 20.12.2024 [erhalten per E-mail] ■ VB Istanbul - VB - Verbindungsbeamte des BMI in Ankara/Istanbul [Österreich] (18.12.2024): 2024- 12-18_Sonderberichterstattung Migrationslage Türkei - Syrien [erhalten per E-mail] ■ VB Istanbul - VB - Verbindungsbeamte des BMI in Ankara/Istanbul [Österreich] (13.12.2024): 2024- 12-13_Migrationslage Türkei - Syrien; Update 5 [erhalten per E-mail] ■ VB Istanbul - VB - Verbindungsbeamte des BMI in Ankara/Istanbul [Österreich] (11.12.2024): 2024- 12-11_Türkische Reaktionen und Maßnahmen zur Situation in Syrien - Update 4 [erhalten per E-Mail] ■ Zeit Online - Zeit Online (26.1.2025): Syrien: UN melden deutlichen Anstieg rückreisewilliger Syrer, https://www.zeit.de/politik/ausland/2025-01/syrien-vereinte-nationen-unhcr-fluechtlinge-rueckkehr , Zugriff 29.1.2025 17.1 Rückkehr in die Gebiete unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demo kratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES) Letzte Änderung 2025-05-08 21:23 [Im vorliegenden Dokument wurde auf die allgemeine Lage nach dem Umbruch am 8.12.2024 fokussiert. Die Lage in von den Kurden dominierten Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF – Demokratische Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES) hat sich bisher nicht wesentlich verändert und wurde daher aufgrund zeitlicher, personeller und finan zieller Ressourcen nicht in der gewohnten Tiefe bearbeitet. Für Fragestellungen dazu, bitten wir auf die Vorversion der Länderinformation zurückzugreifen bzw. uns mittels einer Anfrage zu kontaktieren. Die Einarbeitung aktueller Quellen und Informationen zur Lage in der DAANES wird zeitnah mittels Aktualisierung erfolgen. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderin formation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.] 332

Die Situation der Vertriebenen im Nordosten Syriens ist dramatisch. Dort leben über 44.000 Men schen in 250 Sammelunterkünften, die in städtischen Gebäuden, Schulen, Moscheen, Stadien und anderen Einrichtungen eingerichtet wurden. Seit dem 4.12.2024 sind Familien aufgrund der Kämpfe in Tall Ref’at und Aleppo in diese Sammelunterkünfte geflohen (UNOCHA 16.12.2024). Quelle ■ UNOCHA - United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (16.12.2024): Syrian Arab Republic: Flash Update No. 6 on the Recent Developments in Syria, https://reliefweb.int/repo rt/syrian-arab-republic/syrian-arab-republic-flash-update-no-6-recent-developments-syria-16-dec ember-2024-enar, Zugriff 18.12.2024 17.2 Rückkehrunterstützung des österreichischen Staates Letzte Änderung 2025-01-09 14:36 [Dieses Kapitel basiert auf Informationen, die von der Bundesagentur für Betreuungs- und Un terstützungsleistungen (BBU GmbH) mit Stand Dezember 2024 zur Verfügung gestellt worden sind (BMI 6.12.2024). Im Bereich der Rückkehrunterstützung kann es zu kurzfristigen Änderun gen kommen. Für weitere Informationen sei auf die entsprechendeSeite der BBU verwiesen]. Die Mitarbeiter der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU GmbH) informieren individuell über die Möglichkeiten der freiwilligen Rückkehr bzw. die verfügbaren Unterstützungsleistungen. Die Rückkehrunterstützung umfasst folgende Leistungen: • Kostenlose individuelle Beratung zur freiwilligen Rückkehr einschließlich Antragsstellung auf finanzielle Unterstützung durch die BBU • Organisatorische Unterstützung bei der Reisevorbereitung • Übernahme der Heimreisekosten • Finanzielle Starthilfe in Höhe von bis zu € 900 • Reintegrationsprogrammteilnahme nach der Rückkehr im Zielland Ein Rechtsanspruch auf diese Unterstützungsleistungen besteht nicht. Die Bewilligung erfolgt durch das österreichische Bundesamt für Fremdwesen und Asyl (BFA). Weitere Informationen zu den aktuellen Unterstützungsangeboten (Rückkehrunterstützung inkl. Reintegrationsunter stützung) sind auf der Webseite www.returnfromaustria.atverfügbar. Die BBU unterstützt sowohl bei der Reiseplanung und der Flugbuchung als auch bei der Be schaffung von Heimreisedokumenten, einer ggf. notwendigen medizinischen Versorgung sowie mit der Übernahme der Rückreisekosten. Organisatorische Unterstützung kann grundsätzlich in jeder Verfahrenskonstellation gewährt werden. Voraussetzung für die Gewährung der Über nahme der Heimreisekosten ist die Mittellosigkeit der rückkehrenden Person. 333

Finanzielle Starthilfe Die Höhe der finanziellen Starthilfe ist in einem degressiven Modell geregelt und staffelt sich nach dem Zeitpunkt der Antragstellung auf unterstützte freiwillige Rückkehr: • Während des laufenden asyl- oder fremdenrechtlichen Verfahrens bis ein Monat nach Rechtskraft der Rückkehrentscheidung: € 900,00 pro Person; ab einem Monat nach Rechts kraft der Rückkehrentscheidung: € 250,00 pro Person • Kernfamilien: Maximalbetrag von € 3.000 pro Familie • Sonderkonstellation: Für vulnerable Rückkehrende, die grundsätzlich von der finanziellen Starthilfe ausgeschlossen wären, kann nach individueller Einzelfallprüfung durch das Bun desamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ein einmaliger Betrag von € 250,00 pro Person gewährt werden. Kriterien für den Erhalt der finanziellen Starthilfe und der Reintegrationsunterstützung (Ausnah men im Einzelfall möglich): • Freiwillige Ausreise • Finanzielle Bedürftigkeit bzw. Mittellosigkeit • Erstmaliger Bezug der Unterstützungsleistung • Nachhaltigkeit der Ausreise • Keinerlei Evidenz eines Sicherheitsrisikos durch die freiwillige Rückkehr • Keine schwere Straffälligkeit Ausgeschlossen vom Bezug der finanziellen Starthilfe sind EWR-Bürger, Personen aus den Westbalkan-Staaten sowie Staatsangehörige von Ländern mit visumsfreier Einreise nach Ös terreich (z.B. Georgien, Moldawien). Sonderkonstellation: Für vulnerable Rückkehrende aus diesen Regionen, die grundsätzlich von der finanziellen Starthilfe ausgeschlossen wären, kann nach individueller Einzelfallprüfung durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ein einmaliger Betrag von € 250,00 pro Person gewährt werden Reintragrationsunterstützung Für 42 Herkunftsländer können freiwillige Rückkehrer im Sinne des Leitgedankens „ Rückkehr mit Perspektiven“ Reintegrationsunterstützung im Wert von bis zu € 3.500 beantragen. Die Abwicklung des Reintegrationsangebots erfolgt mit den Kooperationspartnern: • Frontex (EU Reintegrationsprogramm EURP) • IOM Österreich (Reintegrationsprogramm RESTART IV) • Caritas Österreich (Reintegratonsprogramm IRMA plus III) • OFII (französische Migrationsbehörde „French Office for Immigration and Integration“) 334

• ETTC (im Irak tätige NGO „European Technology and Training Centre“) Im Rahmen der Reintegrationsprogramme erhalten Rückkehrende umfassende Unterstützung bei der Wiedereingliederung in ihrem Herkunftsland. Dazu gehören individuelle, persönliche Beratung und vorwiegend Sachleistungen z. B. wirtschaftliche, soziale und psychosoziale Hilfen. Die Programme bieten ein breites Spektrum an Leistungen, um einen optimalen Einsatz der Mittel zu gewährleisten. Weitere Informationen zu den jeweiligen Programmen bzw. für welche Herkunftsländer diese angeboten werden, sind den oben angeführten Seiten zu entnehmen (BMI 6.12.2024). Quelle ■ BMI - Bundesministerium für Inneres [Österreich] (6.12.2024): Österreichische Rückkehrunter stützung – Übersicht der Leistungen 18 Dokumente - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024) Letzte Änderung 2025-05-06 17:11 [Das gesamte Staatswesen in Syrien befindet sich derzeit im Umbruch. Viele Fragen der Verwal tung sind derzeit ungeklärt und zu vielen Themen liegen keine Informationen vor. Im Folgenden wird der aktuelle Stand dargelegt, wie er sich aus öffentlich zugänglichen Quellen ergibt. Teil weise werden Falschinformationen, insbesondere auf Social-Media Kanälen verbreitet, die in weiterer Folge auch Eingang in andere Berichte finden. Die Vorgehensweise der Recherche und Ausarbeitung der vorliegenden Länderinformation entspricht den in der Methodologie der Staatendokumentation festgeschriebenen Standards. Weder wird ein Anspruch auf Vollständig keit noch auf Richtigkeit der vorliegenden Informationen erhoben. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.] Hindernisse bei der Erlangung einer rechtlichen Identität und zivilrechtlichen Dokumenten, dar unter Geburtsurkunden für Kinder, drohen Millionen Menschen den Zugang zu Dienstleistungen, Bewegungsfreiheit und Rechtsansprüchen zu verwehren, da lückenhafte Register, nicht funkti onsfähige Zivilbehörden und nicht anerkannte Dokumente die Rechtspflege, Regierungsführung und soziale Inklusion behindern (GPC 3.4.2025). Reisedokumente Auf der offiziellen Website des syrischen Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten und Ex pats wurde am 17.12.2024 eine Erklärung veröffentlich, in der das Ministerium erklärt, dass diese und seine diplomatischen Vertretungen im Ausland sich weiterhin für die syrischen Mitbürger einsetzen und sich um ihre Angelegenheiten kümmern (MoFAExSYR 17.12.2024). Wenige Stunden nach dem Sturz des Regimes flogen die Israelischen Luftstreitkräfte Luftangrif fe auf strategische und militärische Ziele, darunter die Abteilung für Pässe und Auswanderung in Damaskus (SRIL Guardian 9.12.2024), welche in Flammen aufging (Independent 9.12.2024). 335

Aufgrund von Schäden am Gebäude hatte die Einwanderungs- und Passbehörde ihre Arbeit ein gestellt (Jarida 14.12.2024). Einige Botschaften ermöglichten es Syrern daraufhin, abgelaufene Pässe kostenlos für sechs Monate zu verlängern (Jarida 14.12.2024; vgl. Khaleej 11.12.2024; MasrYoum 12.11.2024; KhalT 10.12.2024; Seyassah 8.12.2024). Andere Dienstleistungen, wie die Legalisierung von Bildungsdokumenten und Pässen oder die Ausstellung von Vollmachten konnten weiterhin durchgeführt werden (Turkpress 14.12.2024). Die syrischen Personenstands datenbanken, mit denen Personenstandsdokumente (Zivilregisterauszug, Familienregister, Hei ratsregister etc.) anhand des QR-Codes auch vom Ausland her verifiziert werden konnten, waren offline (Auskunft 18.12.2024) (VB Amman 18.12.2024). Es konnten keine Personen standsurkunden ausgestellt werden (Turkpress 14.12.2024). Das Hauptproblem bei der Arbeit der Einwanderungs- und Passbehörden war, dass sie alle mit dem Hauptzentrum in az-Zabalta ni, das im vergangenen Jahr abgebrannt ist, verbunden sind. Das hat den Einwanderungs- und Passdienst für die Menschen und die gesamte syrische Bevölkerung, sowohl im Inland als auch in der Diaspora, unterbrochen. Daneben waren einige Einwanderungszentren von Diebstählen und Bränden betroffen, wodurch sich die Auslieferung der Pässe verzögerte. Die Daten auf den Servern sind sicher, aber die Server haben elektronische Schäden und müssten gewartet werden (Asharq 8.1.2025). Ein Angestellter der Einwanderungsbehörde sagte am 3.1.2025, dass die Geräte für die Ausstellung der Pässe und die Computer in dem Zentrum im Umland von Damaskus gestohlen wurden. Manche Pässe wurden noch vor dem Umsturz fertiggestellt und könnten bereits ausgehändigt werden, die Angestellten aber warten auf Anweisungen der neuen Regierung (TNA 3.1.2025). Der Außenminister der neuen syrischen Regierung kündigte an, dass die Übergangsregierung eine Verlängerung der Gültigkeit der Pässe für ihre im Ausland lebenden Bürger in Betracht zieht (Asharq 8.1.2025; AlMon 2.1.2025). Die syrische Behörde für Einwanderung und Pässe versicherte all jenen, die sich vor dem Sturz des Assad-Regimes auf der Plattform zur Ausstellung neuer Pässe oder zur Verlängerung abgelaufener Pässe registriert hatten, ob im Land oder in der Diaspora, dass ab Mitte Jänner 2025 mit der Auslieferung ihrer Pässe begonnen wird, was auf die Verfügbarkeit von etwa einer halben Million neuer Pässe hinweist. Pässe, die davor ausgehändigt werden, sind fertige, die bereits vor dem Sturz des Regimes gedruckt wurden. Der Zeitraum für die Ersetzung der Pässe liegt zwischen sechs Mo naten und einem Jahr (Quds 7.1.2025). Am 13.1.2025 gab die Abteilung für Einwanderung und Pässe des syrischen Innenministeriums die Wiederaufnahme der Ausstellung von Pässen be kannt, die seit dem Sturz des abgesetzten Regimes am 8.12.2024 ausgesetzt worden war (Enab 28.1.2025). Am 27.1.2025 bestätigte der Direktor der Abteilung für Einwanderung und Pässe im syrischen Innenministerium, dass die Abteilung damit begonnen hat, neue Pässe auszustellen, nachdem sie die Registrierung dafür geöffnet hatte. Er wies darauf hin, dass die Registrierung vorerst nur für den sofortigen Pass erfolgt und in Kürze auch die Registrierung für beschleunigte und reguläre Pässe geöffnet wird. Antragsteller für sofortige Pässe haben Vorrang. Derzeit gibt es keine Änderungen in den Preisen für die Ausstellung der Reisepässe. Die voraussichtliche Dauer für die Ausstellung eines sofortigen Passes beträgt 48 Stunden, die Ausstellung für einen beschleunigten Reisepass 10 Tage und die Ausstellung eines regulären Reisepasses 45 Tage. Der Direktor wies darauf hin, dass es keine Änderungen am Reisepass gibt, dass aber die Gültigkeitsdauer der Pässe auf 6 Jahre für alle ohne Ausnahme geändert wurde und dass ein 336

Paket von Änderungen am Reisepass geprüft wird (SANA 27.1.2025). Die Registrierung wird durch die Anmeldung auf der Registrierungsplattform, die Eingabe persönlicher Daten und ei nes Fotos des Personalausweises sowie die elektronische Zahlung der Registrierungsgebühren über ein Bankkonto erfolgen. Personen, die außerhalb des Landes leben, haben das Recht, sich in den syrischen Gouvernements über ihre Eltern oder einen gesetzlichen Vertreter für den Pass registrieren zu lassen, wobei sie darauf hinweisen, dass von der Syrischen Heilsregierung (Syrian Salvation Government - SSG) ausgestellte Ausweise bei der Registrierung akzeptiert werden und dass alte Pässe bis zum Ablauf der angegebenen Frist gültig sind. Anfang Februar hatte die Abteilung für Einwanderung und Pässe alle Gebäude der Einwanderungs- und Passbe hörde in den Provinzen wieder geöffnet, mit Ausnahme von Suweida, Quneitra, al-Hasaka und ar-Raqqa, weil dort die Infrastruktur der Gebäude beschädigt und die notwendige Ausrüstung gestohlen wurde. Die Kosten für einen regulären Pass betragen 312.700 Syrische Pfund (SYP), für einen beschleunigten Pass 432.700 SYP und für einen sofortigen Pass 2.010.700 SYP. Ein regulärer Pass für Bürger außerhalb des Landes kostet 300 US-Dollar und ein Eilpass kostet 800 Dollar. Laut Aussage des Ministeriums soll die Plattform für die Registrierung bald öffnen (SANA 2.2.2025). Der Webseite NPA Egypt zufolge muss der Antragsteller sich während des Erneuerungsprozesses in Syrien aufhalten (NPAEgy 12.2.2025). Das Konsulat in Wien erklärte in einer E-mail-Auskunft an das Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation (ACCORD) Mitte März 2025, dass eine Ver längerung der Gültigkeit abgelaufener Reisepässe möglich ist, aber neue Pässe nicht in der Botschaft ausgestellt werden können. Ein syrischer Staatsbürger in Wien berichtete Anfang März 2025 gegenüber ACCORD, dass ihm sein seit zwei Jahren abgelaufener syrischer Reisepass auf der syrischen Botschaft in Wien um neun Monate verlängert wurde, weil die Webseite des Onlinekonsulats noch nicht funktionierte. Die Verlängerung erfolgte ohne Gebühr und mittels eines Aufklebers im nicht mehr gültigen Reisepass. Alle in Europa lebenden syrischen Staats bürger, somit auch in Österreich lebende, können sich laut Auskunft des syrischen Konsulats in Brüssel über die Plattform des elektronischen Konsularzentrums einen Termin vereinbaren und sich über die Botschaft in Brüssel einen Reisepass ausstellen lassen. Laut YouTube-Videos, die von ACCORD aufgerufen wurden, können über ein Onlineportal Termine in ausgewählten Botschaften in Europa, nämlich Athen, Brüssel oder Stockholm, vereinbart werden, um dort persönlich einen Pass zu beantragen (ACCORD 19.3.2025). Die Abteilung für Einwanderung und Pässe des Innenministeriums hat die Schritte zur Bean tragung des syrischen Passes bekannt gegeben, die Zeit und Mühe sparen sollen, ohne dass ein offizieller Standort aufgesucht werden muss. Diese Entwicklung erfolgt im Rahmen der Digitalisierung der staatlichen Dienstleistungen, um die Verfahren zu vereinfachen, die Transak tionen zu beschleunigen und die Belastung der Bürger zu verringern. Die Antragsstellung erfolgt über die Seite ecsc.gov.sy. [Diese Seite ist mit Stand 25.4.2025 nicht aufrufbar Anm.] (NPAEgy 16.2.2025). Das Polizeikommando des Gouvernements Suweida kontaktierte die Einwanderungs- und Pass behörde in Damaskus, um Reisepässe nachzudrucken, die vor dem Sturz des früheren Regimes fertiggestellt und gestohlen worden waren. Eine erste Charge an Pässen traf am 29.1.2025 in 337

Suweida ein. Bei den Pässen handelt es sich um Reisepässe für Bürger außerhalb Syriens, deren Angehörige die erforderlichen Passpapiere zwischen dem 8.11.2024 und dem 5.12.2024 bei der Abteilung für Einwanderung und Pässe in Suweida eingereicht haben, sowie um Bürger innerhalb Syriens, die ihre Originalpapiere am 4. und 5.12.2024 bei der Abteilung für Einwan derung und Pässe in Suweida eingereicht haben (SANA 29.1.2025). Auch in Zukunft wird der Mechanismus der elektronischen Plattform zur Ausstellung von Reise pässen beibehalten werden, möglicherweise werden die Gebühren gesenkt (Quds 7.1.2025), wobei dieser Schritt noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird (Asharq 8.1.2025). Der Geschäftsträger der syrischen Botschaft in Jordanien teilte mit, dass die Botschaft seit dem 9.12.2024 fast 30.000 Pässe ausgestellt hat und dass alle Antragsteller gemäß der Entschei dung der neuen syrischen Regierung eine sechsmonatige Frist zur kostenlosen Verlängerung ihrer Pässe erhalten haben (TNA 3.1.2025). Medienberichten zufolge druckt die Türkei neue Personalausweise, Reisepässe und Führerscheine syrischer Staatsbürger, um die syrischen Behörden zu unterstützen (DS 27.12.2024). El Nashra berichtete am 17.2.2025, dass Reisepäs se nicht ohne Genehmigung der zuständigen Behörden in der syrischen Hauptstadt Damaskus ausgestellt werden können. Die Beantragung eines Reisepasses erfolgt über eine elektronische Plattform, die von Damaskus aus überwacht wird. Die Rolle der Botschaft beschränkt sich auf die Entgegennahme und Bearbeitung des Antrags und das Warten auf die Genehmigung aus der syrischen Hauptstadt. Die Botschaft ist ein Vermittler zwischen dem syrischen Bürger und der Abteilung für Einwanderung und Pässe (Nashra 17.2.2025). Möglicherweise werden in Zukunft Pässe in einer anderen Form als bisher ausgestellt. Quellen der online Zeitung al-Quds vertreten die Ansicht, dass die Zeit der Korruption bei der Ausstellung von Pässen vorbei ist (Quds 7.1.2025). Quellen ■ ACCORD - Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation (19.3.2025): Anfragebeantwortung zu Syrien: Informationen zu Möglichkeiten der Erlangung eines syrischen Reisedokuments (Möglichkeiten, Voraussetzungen, Rolle des konkreten Herkunftsortes, persönliche Anwesenheit, Folgen für Antragstellerinnen im Inland und Verwandte im Herkunftsstaat) (Update von a-12313) [a-12558_v2], https://www.ecoi.net/en/document/2123646.html , Zugriff 23.4.2025 ■ AlMon - Al Monitor (2.1.2025): Syria considering extending passport validity for citizens abroad, https://www.middleeastmonitor.com/20250102-syria-considering-extending-passport-validity-for-cit izens-abroad, Zugriff 3.1.2025 ■ Asharq - Asharq News (8.1.2025): ةمﺯﺃ يف ﺝﺍرختسﺍ ﺕﺍﺯﺍوج رفسلﺍ ..ةيﺭوسلﺍ ﺩوعوو ضفخب موسرلﺍ „ “ًابيرق [Krise bei der Ausstellung von syrischen Pässen Versprechen, die Gebühren „ bald“ zu senken], https: //asharq.com/reports/112285/-------- , Zugriff 9.1.2025 ■ DS - Daily Sabah (27.12.2024): New Syrian IDs, passports to be printed in Türkiye, https://www.dail ysabah.com/politics/new-syrian-ids-passports-to-be-printed-in-turkiye/news , Zugriff 9.1.2025 ■ Enab - Enab Baladi (28.1.2025): ﺭﺍدصﺇ ﺯﺍوج رفسلﺍ قفو ﺭودلﺍ „ “يﺭوفلﺍ طقف [Ausstellung von Pässen nur auf „ sofortiger“ Basis], https://www.enabbaladi.net/736165/طقف-يﺭوفلﺍ-ﺭودلﺍ-قفو-رفسلﺍ-ﺯﺍوج-ﺭﺍدصﺇ Zugriff 21.2.2025 ■ GPC - Global Protection Cluster (3.4.2025): Protection Landscape in Syria; A Snapshot; March 2025, https://globalprotectioncluster.org/sites/default/files/2025-04/250325_protection_landscape_in_syr ia_vfinal.pdf, Zugriff 23.4.2025 338

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