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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

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Die Situation der Vertriebenen im Nordosten Syriens ist dramatisch. Dort leben über 44.000 Men­
schen in 250 Sammelunterkünften, die in städtischen Gebäuden, Schulen, Moscheen, Stadien 
und anderen Einrichtungen eingerichtet wurden. Seit dem 4.12.2024 sind Familien aufgrund der 
Kämpfe in Tall Ref’at und Aleppo in diese Sammelunterkünfte geflohen (UNOCHA 16.12.2024).
Quelle
■ UNOCHA - United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (16.12.2024): Syrian 
Arab Republic: Flash Update No. 6 on the Recent Developments in Syria, https://reliefweb.int/repo
rt/syrian-arab-republic/syrian-arab-republic-flash-update-no-6-recent-developments-syria-16-dec
ember-2024-enar, Zugriff 18.12.2024
17.2 Rückkehrunterstützung des österreichischen Staates
Letzte Änderung 2025-01-09 14:36
[Dieses Kapitel basiert auf Informationen, die von der Bundesagentur für Betreuungs- und Un­
terstützungsleistungen (BBU GmbH) mit Stand Dezember 2024 zur Verfügung gestellt worden 
sind (BMI 6.12.2024). Im Bereich der Rückkehrunterstützung kann es zu kurzfristigen Änderun­
gen kommen. Für weitere Informationen sei auf die entsprechendeSeite der BBU verwiesen].
Die Mitarbeiter der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU GmbH) 
informieren individuell über die Möglichkeiten der freiwilligen Rückkehr bzw. die verfügbaren 
Unterstützungsleistungen.
Die Rückkehrunterstützung umfasst folgende Leistungen:
• Kostenlose individuelle Beratung zur freiwilligen Rückkehr einschließlich Antragsstellung 
auf finanzielle Unterstützung durch die BBU
• Organisatorische Unterstützung bei der Reisevorbereitung
• Übernahme der Heimreisekosten
• Finanzielle Starthilfe in Höhe von bis zu € 900
• Reintegrationsprogrammteilnahme nach der Rückkehr im Zielland
Ein Rechtsanspruch auf diese Unterstützungsleistungen besteht nicht. Die Bewilligung erfolgt 
durch das österreichische Bundesamt für Fremdwesen und Asyl (BFA). Weitere Informationen 
zu den aktuellen Unterstützungsangeboten (Rückkehrunterstützung inkl. Reintegrationsunter­
stützung) sind auf der Webseite www.returnfromaustria.atverfügbar.
Die BBU unterstützt sowohl bei der Reiseplanung und der Flugbuchung als auch bei der Be­
schaffung von Heimreisedokumenten, einer ggf. notwendigen medizinischen Versorgung sowie 
mit der Übernahme der Rückreisekosten. Organisatorische Unterstützung kann grundsätzlich 
in jeder Verfahrenskonstellation gewährt werden. Voraussetzung für die Gewährung der Über­
nahme der Heimreisekosten ist die Mittellosigkeit der rückkehrenden Person.
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Finanzielle Starthilfe
Die Höhe der finanziellen Starthilfe ist in einem degressiven Modell geregelt und staffelt sich 
nach dem Zeitpunkt der Antragstellung auf unterstützte freiwillige Rückkehr:
• Während des laufenden asyl- oder fremdenrechtlichen Verfahrens bis ein Monat nach 
Rechtskraft der Rückkehrentscheidung: € 900,00 pro Person; ab einem Monat nach Rechts­
kraft der Rückkehrentscheidung: € 250,00 pro Person
• Kernfamilien: Maximalbetrag von € 3.000 pro Familie
• Sonderkonstellation: Für vulnerable Rückkehrende, die grundsätzlich von der finanziellen 
Starthilfe ausgeschlossen wären, kann nach individueller Einzelfallprüfung durch das Bun­
desamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ein einmaliger Betrag von €  250,00 pro Person 
gewährt werden.
Kriterien für den Erhalt der finanziellen Starthilfe und der Reintegrationsunterstützung (Ausnah­
men im Einzelfall möglich):
• Freiwillige Ausreise
• Finanzielle Bedürftigkeit bzw. Mittellosigkeit
• Erstmaliger Bezug der Unterstützungsleistung
• Nachhaltigkeit der Ausreise
• Keinerlei Evidenz eines Sicherheitsrisikos durch die freiwillige Rückkehr
• Keine schwere Straffälligkeit
Ausgeschlossen vom Bezug der finanziellen Starthilfe sind EWR-Bürger, Personen aus den 
Westbalkan-Staaten sowie Staatsangehörige von Ländern mit visumsfreier Einreise nach Ös­
terreich (z.B. Georgien, Moldawien). Sonderkonstellation: Für vulnerable Rückkehrende aus 
diesen Regionen, die grundsätzlich von der finanziellen Starthilfe ausgeschlossen wären, kann 
nach individueller Einzelfallprüfung durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) 
ein einmaliger Betrag von €  250,00 pro Person gewährt werden
Reintragrationsunterstützung
Für 42 Herkunftsländer können freiwillige Rückkehrer im Sinne des Leitgedankens „ Rückkehr 
mit Perspektiven“ Reintegrationsunterstützung im Wert von bis zu € 3.500 beantragen.
Die Abwicklung des Reintegrationsangebots erfolgt mit den Kooperationspartnern:
• Frontex (EU Reintegrationsprogramm EURP)
• IOM Österreich (Reintegrationsprogramm RESTART IV)
• Caritas Österreich (Reintegratonsprogramm IRMA plus III)
• OFII (französische Migrationsbehörde „French Office for Immigration and Integration“)
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• ETTC (im Irak tätige NGO „European Technology and Training Centre“)
Im Rahmen der Reintegrationsprogramme erhalten Rückkehrende umfassende Unterstützung 
bei der Wiedereingliederung in ihrem Herkunftsland. Dazu gehören individuelle, persönliche 
Beratung und vorwiegend Sachleistungen z. B. wirtschaftliche, soziale und psychosoziale Hilfen. 
Die Programme bieten ein breites Spektrum an Leistungen, um einen optimalen Einsatz der 
Mittel zu gewährleisten.
Weitere Informationen zu den jeweiligen Programmen bzw. für welche Herkunftsländer diese 
angeboten werden, sind den oben angeführten Seiten zu entnehmen (BMI 6.12.2024).
Quelle
■ BMI - Bundesministerium für Inneres [Österreich] (6.12.2024): Österreichische Rückkehrunter­
stützung – Übersicht der Leistungen
18 Dokumente - Entwicklungen seit dem Sturz des Assad-Regimes (seit 8.12.2024)
Letzte Änderung 2025-05-06 17:11
[Das gesamte Staatswesen in Syrien befindet sich derzeit im Umbruch. Viele Fragen der Verwal­
tung sind derzeit ungeklärt und zu vielen Themen liegen keine Informationen vor. Im Folgenden 
wird der aktuelle Stand dargelegt, wie er sich aus öffentlich zugänglichen Quellen ergibt. Teil­
weise werden Falschinformationen, insbesondere auf Social-Media Kanälen verbreitet, die in 
weiterer Folge auch Eingang in andere Berichte finden. Die Vorgehensweise der Recherche 
und Ausarbeitung der vorliegenden Länderinformation entspricht den in der Methodologie der 
Staatendokumentation festgeschriebenen Standards. Weder wird ein Anspruch auf Vollständig­
keit noch auf Richtigkeit der vorliegenden Informationen erhoben. Weitere Informationen zur 
vorliegenden Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
Hindernisse bei der Erlangung einer rechtlichen Identität und zivilrechtlichen Dokumenten, dar­
unter Geburtsurkunden für Kinder, drohen Millionen Menschen den Zugang zu Dienstleistungen, 
Bewegungsfreiheit und Rechtsansprüchen zu verwehren, da lückenhafte Register, nicht funkti­
onsfähige Zivilbehörden und nicht anerkannte Dokumente die Rechtspflege, Regierungsführung 
und soziale Inklusion behindern (GPC 3.4.2025).
Reisedokumente
Auf der offiziellen Website des syrischen Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten und Ex­
pats wurde am 17.12.2024 eine Erklärung veröffentlich, in der das Ministerium erklärt, dass diese 
und seine diplomatischen Vertretungen im Ausland sich weiterhin für die syrischen Mitbürger 
einsetzen und sich um ihre Angelegenheiten kümmern (MoFAExSYR 17.12.2024).
Wenige Stunden nach dem Sturz des Regimes flogen die Israelischen Luftstreitkräfte Luftangrif­
fe auf strategische und militärische Ziele, darunter die Abteilung für Pässe und Auswanderung 
in Damaskus (SRIL Guardian 9.12.2024), welche in Flammen aufging (Independent 9.12.2024). 
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Aufgrund von Schäden am Gebäude hatte die Einwanderungs- und Passbehörde ihre Arbeit ein­
gestellt (Jarida 14.12.2024). Einige Botschaften ermöglichten es Syrern daraufhin, abgelaufene 
Pässe kostenlos für sechs Monate zu verlängern (Jarida 14.12.2024; vgl. Khaleej 11.12.2024; 
MasrYoum 12.11.2024; KhalT 10.12.2024; Seyassah 8.12.2024). Andere Dienstleistungen, wie 
die Legalisierung von Bildungsdokumenten und Pässen oder die Ausstellung von Vollmachten 
konnten weiterhin durchgeführt werden (Turkpress 14.12.2024). Die syrischen Personenstands­
datenbanken, mit denen Personenstandsdokumente (Zivilregisterauszug, Familienregister, Hei­
ratsregister etc.) anhand des QR-Codes auch vom Ausland her verifiziert werden konnten, 
waren offline (Auskunft 18.12.2024) (VB Amman 18.12.2024). Es konnten keine Personen­
standsurkunden ausgestellt werden (Turkpress 14.12.2024). Das Hauptproblem bei der Arbeit 
der Einwanderungs- und Passbehörden war, dass sie alle mit dem Hauptzentrum in az-Zabalta­
ni, das im vergangenen Jahr abgebrannt ist, verbunden sind. Das hat den Einwanderungs- und 
Passdienst für die Menschen und die gesamte syrische Bevölkerung, sowohl im Inland als auch 
in der Diaspora, unterbrochen. Daneben waren einige Einwanderungszentren von Diebstählen 
und Bränden betroffen, wodurch sich die Auslieferung der Pässe verzögerte. Die Daten auf 
den Servern sind sicher, aber die Server haben elektronische Schäden und müssten gewartet 
werden (Asharq 8.1.2025). Ein Angestellter der Einwanderungsbehörde sagte am 3.1.2025, 
dass die Geräte für die Ausstellung der Pässe und die Computer in dem Zentrum im Umland 
von Damaskus gestohlen wurden. Manche Pässe wurden noch vor dem Umsturz fertiggestellt 
und könnten bereits ausgehändigt werden, die Angestellten aber warten auf Anweisungen der 
neuen Regierung (TNA 3.1.2025). Der Außenminister der neuen syrischen Regierung kündigte 
an, dass die Übergangsregierung eine Verlängerung der Gültigkeit der Pässe für ihre im Ausland 
lebenden Bürger in Betracht zieht (Asharq 8.1.2025; AlMon 2.1.2025). Die syrische Behörde für 
Einwanderung und Pässe versicherte all jenen, die sich vor dem Sturz des Assad-Regimes auf 
der Plattform zur Ausstellung neuer Pässe oder zur Verlängerung abgelaufener Pässe registriert 
hatten, ob im Land oder in der Diaspora, dass ab Mitte Jänner 2025 mit der Auslieferung ihrer 
Pässe begonnen wird, was auf die Verfügbarkeit von etwa einer halben Million neuer Pässe 
hinweist. Pässe, die davor ausgehändigt werden, sind fertige, die bereits vor dem Sturz des 
Regimes gedruckt wurden. Der Zeitraum für die Ersetzung der Pässe liegt zwischen sechs Mo­
naten und einem Jahr (Quds 7.1.2025). Am 13.1.2025 gab die Abteilung für Einwanderung und 
Pässe des syrischen Innenministeriums die Wiederaufnahme der Ausstellung von Pässen be­
kannt, die seit dem Sturz des abgesetzten Regimes am 8.12.2024 ausgesetzt worden war (Enab 
28.1.2025). Am 27.1.2025 bestätigte der Direktor der Abteilung für Einwanderung und Pässe im 
syrischen Innenministerium, dass die Abteilung damit begonnen hat, neue Pässe auszustellen, 
nachdem sie die Registrierung dafür geöffnet hatte. Er wies darauf hin, dass die Registrierung 
vorerst nur für den sofortigen Pass erfolgt und in Kürze auch die Registrierung für beschleunigte 
und reguläre Pässe geöffnet wird. Antragsteller für sofortige Pässe haben Vorrang. Derzeit gibt 
es keine Änderungen in den Preisen für die Ausstellung der Reisepässe. Die voraussichtliche 
Dauer für die Ausstellung eines sofortigen Passes beträgt 48 Stunden, die Ausstellung für einen 
beschleunigten Reisepass 10 Tage und die Ausstellung eines regulären Reisepasses 45 Tage. 
Der Direktor wies darauf hin, dass es keine Änderungen am Reisepass gibt, dass aber die 
Gültigkeitsdauer der Pässe auf 6 Jahre für alle ohne Ausnahme geändert wurde und dass ein 
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Paket von Änderungen am Reisepass geprüft wird (SANA 27.1.2025). Die Registrierung wird 
durch die Anmeldung auf der Registrierungsplattform, die Eingabe persönlicher Daten und ei­
nes Fotos des Personalausweises sowie die elektronische Zahlung der Registrierungsgebühren 
über ein Bankkonto erfolgen. Personen, die außerhalb des Landes leben, haben das Recht, 
sich in den syrischen Gouvernements über ihre Eltern oder einen gesetzlichen Vertreter für den 
Pass registrieren zu lassen, wobei sie darauf hinweisen, dass von der Syrischen Heilsregierung 
(Syrian Salvation Government - SSG) ausgestellte Ausweise bei der Registrierung akzeptiert 
werden und dass alte Pässe bis zum Ablauf der angegebenen Frist gültig sind. Anfang Februar 
hatte die Abteilung für Einwanderung und Pässe alle Gebäude der Einwanderungs- und Passbe­
hörde in den Provinzen wieder geöffnet, mit Ausnahme von Suweida, Quneitra, al-Hasaka und 
ar-Raqqa, weil dort die Infrastruktur der Gebäude beschädigt und die notwendige Ausrüstung 
gestohlen wurde. Die Kosten für einen regulären Pass betragen 312.700 Syrische Pfund (SYP), 
für einen beschleunigten Pass 432.700 SYP und für einen sofortigen Pass 2.010.700 SYP. Ein 
regulärer Pass für Bürger außerhalb des Landes kostet 300 US-Dollar und ein Eilpass kostet 
800 Dollar. Laut Aussage des Ministeriums soll die Plattform für die Registrierung bald öffnen 
(SANA 2.2.2025). Der Webseite NPA Egypt zufolge muss der Antragsteller sich während des 
Erneuerungsprozesses in Syrien aufhalten (NPAEgy 12.2.2025).
Das Konsulat in Wien erklärte in einer E-mail-Auskunft an das Austrian Centre for Country of 
Origin and Asylum Research and Documentation (ACCORD) Mitte März 2025, dass eine Ver­
längerung der Gültigkeit abgelaufener Reisepässe möglich ist, aber neue Pässe nicht in der 
Botschaft ausgestellt werden können. Ein syrischer Staatsbürger in Wien berichtete Anfang März 
2025 gegenüber ACCORD, dass ihm sein seit zwei Jahren abgelaufener syrischer Reisepass 
auf der syrischen Botschaft in Wien um neun Monate verlängert wurde, weil die Webseite des 
Onlinekonsulats noch nicht funktionierte. Die Verlängerung erfolgte ohne Gebühr und mittels 
eines Aufklebers im nicht mehr gültigen Reisepass. Alle in Europa lebenden syrischen Staats­
bürger, somit auch in Österreich lebende, können sich laut Auskunft des syrischen Konsulats in 
Brüssel über die Plattform des elektronischen Konsularzentrums einen Termin vereinbaren und 
sich über die Botschaft in Brüssel einen Reisepass ausstellen lassen. Laut YouTube-Videos, 
die von ACCORD aufgerufen wurden, können über ein Onlineportal Termine in ausgewählten 
Botschaften in Europa, nämlich Athen, Brüssel oder Stockholm, vereinbart werden, um dort 
persönlich einen Pass zu beantragen (ACCORD 19.3.2025).
Die Abteilung für Einwanderung und Pässe des Innenministeriums hat die Schritte zur Bean­
tragung des syrischen Passes bekannt gegeben, die Zeit und Mühe sparen sollen, ohne dass 
ein offizieller Standort aufgesucht werden muss. Diese Entwicklung erfolgt im Rahmen der 
Digitalisierung der staatlichen Dienstleistungen, um die Verfahren zu vereinfachen, die Transak­
tionen zu beschleunigen und die Belastung der Bürger zu verringern. Die Antragsstellung erfolgt 
über die Seite ecsc.gov.sy. [Diese Seite ist mit Stand 25.4.2025 nicht aufrufbar Anm.] (NPAEgy 
16.2.2025).
Das Polizeikommando des Gouvernements Suweida kontaktierte die Einwanderungs- und Pass­
behörde in Damaskus, um Reisepässe nachzudrucken, die vor dem Sturz des früheren Regimes 
fertiggestellt und gestohlen worden waren. Eine erste Charge an Pässen traf am 29.1.2025 in 
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Suweida ein. Bei den Pässen handelt es sich um Reisepässe für Bürger außerhalb Syriens, 
deren Angehörige die erforderlichen Passpapiere zwischen dem 8.11.2024 und dem 5.12.2024 
bei der Abteilung für Einwanderung und Pässe in Suweida eingereicht haben, sowie um Bürger 
innerhalb Syriens, die ihre Originalpapiere am 4. und 5.12.2024 bei der Abteilung für Einwan­
derung und Pässe in Suweida eingereicht haben (SANA 29.1.2025).
Auch in Zukunft wird der Mechanismus der elektronischen Plattform zur Ausstellung von Reise­
pässen beibehalten werden, möglicherweise werden die Gebühren gesenkt (Quds 7.1.2025), 
wobei dieser Schritt noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird (Asharq 8.1.2025).
Der Geschäftsträger der syrischen Botschaft in Jordanien teilte mit, dass die Botschaft seit dem 
9.12.2024 fast 30.000 Pässe ausgestellt hat und dass alle Antragsteller gemäß der Entschei­
dung der neuen syrischen Regierung eine sechsmonatige Frist zur kostenlosen Verlängerung 
ihrer Pässe erhalten haben (TNA 3.1.2025). Medienberichten zufolge druckt die Türkei neue 
Personalausweise, Reisepässe und Führerscheine syrischer Staatsbürger, um die syrischen 
Behörden zu unterstützen (DS 27.12.2024). El Nashra berichtete am 17.2.2025, dass Reisepäs­
se nicht ohne Genehmigung der zuständigen Behörden in der syrischen Hauptstadt Damaskus 
ausgestellt werden können. Die Beantragung eines Reisepasses erfolgt über eine elektronische 
Plattform, die von Damaskus aus überwacht wird. Die Rolle der Botschaft beschränkt sich auf 
die Entgegennahme und Bearbeitung des Antrags und das Warten auf die Genehmigung aus 
der syrischen Hauptstadt. Die Botschaft ist ein Vermittler zwischen dem syrischen Bürger und 
der Abteilung für Einwanderung und Pässe (Nashra 17.2.2025).
Möglicherweise werden in Zukunft Pässe in einer anderen Form als bisher ausgestellt. Quellen 
der online Zeitung al-Quds vertreten die Ansicht, dass die Zeit der Korruption bei der Ausstellung 
von Pässen vorbei ist (Quds 7.1.2025).
Quellen
■ ACCORD - Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation 
(19.3.2025): Anfragebeantwortung zu Syrien: Informationen zu Möglichkeiten der Erlangung eines 
syrischen Reisedokuments (Möglichkeiten, Voraussetzungen, Rolle des konkreten Herkunftsortes, 
persönliche Anwesenheit, Folgen für Antragstellerinnen im Inland und Verwandte im Herkunftsstaat) 
(Update von a-12313) [a-12558_v2], https://www.ecoi.net/en/document/2123646.html , Zugriff 
23.4.2025
■ AlMon - Al Monitor (2.1.2025): Syria considering extending passport validity for citizens abroad, 
https://www.middleeastmonitor.com/20250102-syria-considering-extending-passport-validity-for-cit
izens-abroad, Zugriff 3.1.2025
■ Asharq - Asharq News (8.1.2025): ةمﺯﺃ  يف  ﺝﺍرختسﺍ  ﺕﺍﺯﺍوج  رفسلﺍ  ..ةيﺭوسلﺍ  ﺩوعوو  ضفخب  موسرلﺍ  „ “ًابيرق [Krise 
bei der Ausstellung von syrischen Pässen Versprechen, die Gebühren „ bald“ zu senken], https:
//asharq.com/reports/112285/-------- , Zugriff 9.1.2025
■ DS - Daily Sabah (27.12.2024): New Syrian IDs, passports to be printed in Türkiye, https://www.dail
ysabah.com/politics/new-syrian-ids-passports-to-be-printed-in-turkiye/news , Zugriff 9.1.2025
■ Enab - Enab Baladi (28.1.2025): ﺭﺍدصﺇ  ﺯﺍوج  رفسلﺍ  قفو  ﺭودلﺍ  „ “يﺭوفلﺍ  طقف [Ausstellung von Pässen nur 
auf „ sofortiger“ Basis], https://www.enabbaladi.net/736165/طقف-يﺭوفلﺍ-ﺭودلﺍ-قفو-رفسلﺍ-ﺯﺍوج-ﺭﺍدصﺇ Zugriff 
21.2.2025
■ GPC - Global Protection Cluster (3.4.2025): Protection Landscape in Syria; A Snapshot; March 2025, 
https://globalprotectioncluster.org/sites/default/files/2025-04/250325_protection_landscape_in_syr
ia_vfinal.pdf, Zugriff 23.4.2025
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■ Independent - Independent, The (9.12.2024): Syrian buildings engulfed in flames after suspected 
Israeli airstrike, https://uk.news.yahoo.com/syrian-buildings-engulfed-flames-suspected-1036519
55.html, Zugriff 17.12.2024
■ Jarida - Al Jarida (14.12.2024): يندم  ـل  :ﺓديرجلﺍ  ديدمت  ةيحالص  ﺕﺍﺯﺍوج  رفس  نييﺭوسلﺍ  ًاناجم [Madani zu „Al-Jarida“: 
Kostenlose Verlängerung der Pässe für Syrer], https://www.aljarida.com/article/84187 , Zugriff 
17.12.2024
■ Khaleej - Al Khaleej (11.12.2024): ديدمت  ﺕﺍﺯﺍوج  رفسلﺍ  ةيهتنملﺍ  نييﺭوسلل  يف  ﺕﺍﺭامإلﺍ  6 رهشﺃ  ًاناجم [Syrer in den VAE 
können ihre abgelaufenen Pässe kostenlos um 6 Monate verlängern], https://www.alkhaleej.ae/202
4-12-11/-------6--/--/ , Zugriff 17.12.2024
■ KhalT - Khaleej Times (10.12.2024): Syrian Consulate in Dubai announces temporary suspension 
of passport issuance, renewal services, https://www.khaleejtimes.com/uae/syrian-consulate-in-dub
ai-announces-temporary-suspension-of-urgent-passport-renewal-applications , Zugriff 17.12.2024
■ MasrYoum - Al Masry al Youm (12.11.2024): نايب  نم  ﺓﺭافسلﺍ  ةيﺭوسلﺍ  ﺹوصخب  ﺕﺍﺯﺍوج  رفس  نييﺭوسلﺍ  يف  رصم  
[Erklärung der syrischen Botschaft zu den Pässen von Syrern in Ägypten], https://www.almasryaly
oum.com/news/details/3327036, Zugriff 17.12.2024
■ MoFAExSYR - Ministerium für Äußere Angelegenheiten und Expats [Syrien] (17.12.2024): عقوم  ﺓﺭﺍﺯو  
ةيجﺭاخلﺍ  -نيبرتغملﺍو  ةيﺭوهمجلﺍ  ةيبرعلﺍ  ةيﺭوسلﺍ [Erklärung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten und 
Expatriates für die syrischen Brüder], https://mofaex.gov.sy/ar/news2450/-نع-ﺭﺩاص-نييﺭوسلﺍ-ﺓوخألل-نايب 
نيبرتغملﺍو-ةيجﺭاخلﺍ-ﺓﺭﺍﺯو Zugriff 17.12.2024
■ Nashra - El Nashra (17.2.2025): :ﺓرشنلﺍ  ﺭﺍدصﺇ  ﺕﺍﺯﺍوج  رفس  ربع  ﺓﺭافس  ايﺭوس  متي  نم  لالخ  ةيلمع  فرشت  اهيلع  ﺕاهجلﺍ  
ةينعملﺍ  قشمدب [El Nashra: Die Ausstellung von Pässen durch die syrische Botschaft erfolgt in ei­
nem Verfahren, das von den zuständigen Behörden in Damaskus überwacht wird], https://el­
nashra.com/news/show/1711235/ﻉ-لالخ-متي-ايﺭوس-ﺓﺭافس-ربع-رفس-ﺕﺍﺯﺍوج-ﺭﺍدصﺇ-ﺓرشنلﺍ amp=1, Zugriff 21.2.2025
■ NPAEgy - NPA Egypt (16.2.2025): ﺕﺍوطخ  ﺝﺍرختسﺍ  ﺯﺍوج  رفسلﺍ  يﺭوسلﺍ  ربع  عقوملﺍ  يمسرلﺍ  ةصنمل  زجنﺃ  مهأب  طبﺍوضلﺍ  - أبن  رصم  
[Schritte zur Beantragung eines syrischen Reisepasses über die offizielle Website von Achieve mit 
den wichtigsten Kontrollen], https://www.npa-egypt.com/152982/لﺍ-ربع-يﺭوسلﺍ-رفسلﺍ-ﺯﺍوج-ﺝﺍرختسﺍ-ﺕﺍوطخ  ,
Zugriff 21.2.2025
■ NPAEgy - NPA Egypt (12.2.2025): لجس  ..يتقولﺩ  ﺕﺍوطخ  زجح  ﺯﺍوج  رفسلﺍ  يﺭوسلﺍ  2025 ربع  عقوملﺍ  يمسرلﺍ  ةصنمل  زجنﺃ  
ربع  طبﺍرلﺍ  ecsc.gov.sy - أبن  رصم [Jetzt registrieren… Schritte zur Buchung des syrischen Reisepasses 
2025 über die offizielle Website der Achieve-Plattform unter dem Link ecsc.gov.sy], https://www.npa-
egypt.com/147357/-يﺭوسلﺍ-رفسلﺍ-ﺯﺍوج-زجح-ﺕﺍوطخ 2025-قوملﺍ-ربع Zugriff 21.2.2025
■ Quds - Al-Quds (7.1.2025): عيﺯوت  فصن  نويلم  ﺯﺍوج  رفس  يﺭوس  فصتنم  رهشلﺍ  يﺭاجلﺍ [Eine halbe Million syrische 
Pässe Mitte des Monats verteilt], https://www.alquds.co.uk/------- , Zugriff 9.1.2025
■ SANA - Syrian Arab News Agecny (2.2.2025): ﺓﺭﺍﺩﺇ  ﺓرجهلﺍ  ﺕﺍﺯﺍوجلﺍو  ﺩدحت  ةيلﺁ  ليجستلﺍ  ىلع  ﺯﺍوج  رفسلﺍ [Die 
Abteilung für Einwanderung und Pässe erläutert den Mechanismus für die Registrierung von Pässen], 
https://sana.sy/?p=2186987, Zugriff 21.2.2025
■ SANA - Syrian Arab News Agecny (29.1.2025): ةظفاحم  ﺀﺍديوسلﺍ  ملتست  لوﺃ  ةعفﺩ  نم  ﺕﺍﺯﺍوج  رفسلﺍ  يتلﺍ  تمت  ﺓﺩاعﺇ  
اهتعابط  ﺩدحتو  دعوم  اهعيﺯوت [Gouvernement Suweida erhält erste Charge neu gedruckter Pässe und setzt 
Termin für Verteilung fest], https://sana.sy/?p=2186066, Zugriff 21.2.2025
■ SANA - Syrian Arab News Agecny (27.1.2025): ريدم  ﺓﺭﺍﺩﺇ  ﺓرجهلﺍ  ﺕﺍﺯﺍوجلﺍو  ـل  :اناس  ًابيرق  متيس  حتف  ليجستلﺍ  ىلع  ﺯﺍوج  
رفسلﺍ  لجعتسملﺍ  يﺩاعلﺍو [Direktor der Abteilung für Einwanderung und Pässe gegenüber SANA: Regis­
trierung für dringende und reguläre Pässe wird bald eröffnet], https://sana.sy/?p=2185611, Zugriff 
21.2.2025
■ Seyassah - Al Seyassah (8.12.2024): مئاقلﺍ  لامعأب  ﺓﺭافسلﺍ  ةيﺭوسلﺍ  :’ةسايسلﺍ’ـل  انتامدخ  ﺓرمتسم  ﺩاتعملاك  ﺀانثتساب  ﺕﺍﺯﺍوج’  
رفسلﺍ [Der amtierende Leiter der syrischen Botschaft zu „ al Seyassah“: Unsere Dienstleistungen laufen 
wie gewohnt weiter, mit Ausnahme der „ Pässe“], https://alseyassah.com/article/426313/-لامعأب-مئاقلﺍ 
رفسلﺍ-ﺕﺍﺯﺍوج-ﺀانثتساب-ﺩاتعملاك-ﺓرمتسم-انتامدخ-ةسايسلال-ةيﺭوسلﺍ-ﺓﺭافسلﺍ Zugriff 17.12.2024
■ SRIL Guardian - Sri Lanka Guardian (9.12.2024): Israeli Forces Launch Strikes and Ground Opera­
tions in Syria, https://slguardian.org/israeli-forces-launch-strikes-and-ground-operations-in-syria , 
Zugriff 17.12.2024
■ TNA - New Arab, The (3.1.2025): ﺕﺍﺯﺍوج  رفسلﺍ  …ةيﺭوسلﺍ  فلم  كئاش  ىلع  ةلواط  ةموكحلﺍ [Syrische Pässe: Ein 
heikles Thema auf dem Tisch der Regierung], https://www.alaraby.co.uk/society/------- , Zugriff 
9.1.2025
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■ Turkpress - Turk Press (14.12.2024): له  لصﺍوت  ةيلصنقلﺍ  ةيﺭوسلﺍ  يف  لوبنطسﺇ  ﺭﺍدصﺇ  ﺕﺍﺯﺍوج  ؟رفسلﺍ [Stellt das 
syrische Konsulat in Istanbul weiterhin Pässe aus?], https://www.turkpress.co/node/103820, Zugriff 
17.12.2024
■ VB Amman - Verbindungsbeamter des BMI in Jordanien [Österreich] (18.12.2024): 2024-12-18_Up­
date Syrien – Lage an der syrischen Botschaft Amman; Verlängerung von Reisepässen; Personen­
standsdatenbank offline #3 [erhalten per E-mail]
18.1 Dokumente in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - 
Demokratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES)
Letzte Änderung 2025-05-08 21:24
[Im vorliegenden Dokument wurde auf die allgemeine Lage nach dem Umbruch am 8.12.2024 
fokussiert. Die Lage in von den Kurden dominierten Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch 
dominierten SDF – Demokratische Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES) hat sich 
bisher nicht wesentlich verändert und wurde daher aufgrund zeitlicher, personeller und finan­
zieller Ressourcen nicht in der gewohnten Tiefe bearbeitet. Für Fragestellungen dazu, bitten 
wir auf die Vorversion der Länderinformation zurückzugreifen bzw. uns mittels einer Anfrage zu 
kontaktieren. Die Einarbeitung aktueller Quellen und Informationen zur Lage in der DAANES 
wird zeitnah mittels Aktualisierung erfolgen. Weitere Informationen zur vorliegenden Länderin­
formation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen.]
Identitätsnachweise (Arabisch: Shahadat at-Ta’rif - فرعتلا ةداهش Kurdisch: Nesnameh) sind 
für Verwaltungsaufgaben, wie die Beantragung von Führerscheinen, Arbeitsplätzen, Aufenthalts­
genehmigungen für die Gebiete der Demokratischen Autonomen Administration von Nord- und 
Ostsyrien (DAANES) und Mietverträgen in den von der DAANES kontrollierten Gebieten un­
erlässlich. Obwohl es sich nicht um ein offizielles Ausweisdokument handelt, bestätigt dieses 
Zertifikat die Identität und den Wohnsitz einer Person, die Angaben zu den Eltern und den Grund 
für die Ausstellung, wie z. B. die Rekrutierung in die Syrischen Demokratischen Kräfte (Syrian 
Democratic Forces - SDF) oder eine Anstellung. Allerdings wird diese Bescheinigung nicht nach 
einem standardisierten Muster ausgestellt. Der Hauptgrund für die Ausstellung dieses Doku­
ments ist die vorherrschende Sicherheitslage in Nordost-Syrien, die es erforderlich macht, die 
Identität der Person durch den örtlichen Komeen [= Verwaltungseinheit s. Kapitel Politische 
Lage (Entwicklungen seit dem Sturz des al-Assad-Regimes (seit 8.12.2024)) / Politische Lage 
in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch dominierten SDF - Demokratische Autonome 
Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES) Anm.] bestätigen zu lassen (DIS 8.2024).
Die Behörden der DAANES stellen eine Vielzahl von Dokumenten aus, darunter gerichtliche 
Dokumente im Zusammenhang mit Eheschließung und Scheidung, Führerscheine, Bildungs­
nachweise von der Grundschule bis zur Universität, Fahrzeugzulassungsbescheinigungen und 
Mietverträge für Wohnimmobilien. Besucherkarten werden von der Assayish, der kurdischen 
Behörde für innere Sicherheit und Polizei, an Personen aus anderen Gebieten Syriens aus­
gestellt, die in die DAANES einreisen und sich dort aufhalten möchten. Führerscheine werden 
von den Behörden der DAANES in der gesamten DAANES ausgestellt. In jeder Stadt innerhalb 
der DAANES gibt es ein Büro, in dem Personen die theoretische und praktische Fahrprüfung 
ablegen und einen Führerschein erwerben können. DAANES-Dokumente sind nur innerhalb der 
340
346

DAANES gültig. Die DAANES stellt auch Familienregistrierungsdokumente aus, die in den von 
der DAANES kontrollierten Gebieten und für die Einreise in die Kurdische Region im Nordirak 
gültig sind (DIS 8.2024).
Quelle
■ DIS - Danish Immigration Service [Denmark] (8.2024): Syria Documents and freedom of movement 
in North and East Syria (NES), https://www.ecoi.net/en/file/local/2115650/coi-fact-finding-mission-s
yria-documents-and-freedom-of-movement-in-north-and-east-syria-nes.pdf , Zugriff 22.10.2024
19 Abkürzungsverzeichnis
Letzte Änderung 2025-05-08 21:28
Abkürzung Ausgeschrieben Anmerkung
AANES Autonomous Administration 
of North and East Syria 
(Autonome Administration 
von Nord- und Ostsyrien)
Name der kurdischen 
autonomen Verwaltung 
in Nordostsyrien bevor 
der Name 2023 in DAA­
NES umgeändert wurde
BIP Bruttoinlandsprodukt
CCCM Camp Coordination 
and Camp Managment 
(Cluster für Lagerkoordi­
nation und -verwaltung)
CoI Independent International 
Commission of Inquiry on 
the Syrian Arab Republic
der Vereinten Nationen
DAANES Democratic Autonomous 
Administration of North and 
East Syria (Demokratische 
Autonome Administration 
von Nord- und Ostsyrien)
DFNS Democratic Federati­
on of Northern Syria 
(Demokratische Föde­
ration von Nordsyrien)
Name des lokalen Sys­
tems in Nord- und 
Ostsyrien vor der Grün­
dung der AANES 2018
DIS Danish Immigration Service
DMO Department of Military 
Operations (Abteilung für 
militärische Operationen)
Bündnis von Op­
positionskräften
341
347

FSA Free Syrian Army 
(Freie Syrische Armee)
Koalition von Rebel­
lengruppierungen der 
syrischen Opposition; wurde 
2017 in SNA umbenannt
FSLA Free Syrian La­
wyers Association
NGO
FTO Foreign Terro­
rist Organisation
GCC Golf Cooperation Council 
(Golf Kooperationsrat)
GFTUW Allgemeiner Ge­
werkschaftsbund
regimetreu
GSS General Security Service
HAD Huras ad-Din islamistische, dschihadisti­
sche Rebellengruppierung
IDF Israel Defence Forces 
(Israelische Ver­
teidigungskräfte)
Streitkräfte Israels
IDP Internal Displaced Person 
(Binnenvertriebener)
IED Improvised Explosi­
ve Device (Improvi­
sierter Sprengkörper)
IRGC-QF Islamic Revolutionary 
Guard Corps - Quds Force 
(Islamische Revolutions­
garden - Quds Force)
Eliteeinheit des Korps der 
Islamischen Revolutions­
garde (IRGC) bzw. der Pas­
daran für Auslandseinsätze
IS Islamic State (Is­
lamischer Staat)
Terrororganisation
HLP Housing, Land 
and Prosperty
HTS Hay’at Tahrir ash-Sham Terrororganisation
KKMU kleinste, kleine und 
mittlere Unternehmen
KRG Kurdistan Regional Go­
vernment (Kurdische 
Regionalregierung)
Autonome Regierung 
Kurdistans im Nordirak
KRI Kurdistan Region Irak Autonome Region Kur­
distans im Nordirak
342
348

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