2025-09-05-coi-cms-laenderinformationen-syrien-version-12-73ab

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

/ 352
PDF herunterladen
■ Sky News - Sky News (31.1.2025): ..ايﺭوس  „ ةئيه  ريرحت  “ماشلﺍ  نلعت  ّلح  اهسفن [Syrien. „ Hayat Tahrir al-Sham 
kündigt Auflösung an], https://www.skynewsarabia.com/middle-east/1773185-ييه-ايﺭوس ٔ-نلعت-ماشلﺍ-ريرحت-ﺓ 
لح ّ-اهسفن Zugriff 31.1.2025
■ SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (11.3.2025): مغﺭ  ﺀودهلﺍ  يبسنلﺍ  ﺕايلمعلاب  ةيماقتنالﺍ  يف  لحاسلﺍ  
..هلابجو  44 ﺓﺭزجم  ةيفئاط  ﺡﺍﺭ  اهتيحض  1093 نطﺍوم  نوﺩ  ﻉﺩﺍﺭ  - دصرملﺍ  يﺭوسلﺍ  قوقحل  ناسنإلﺍ [Trotz einer relativen Flaute 
bei den Repressalien in der Sahelzone und in den Bergen 44 sektiererische Massaker, bei de­
nen 1.093 Zivilisten getötet wurden, unkontrolliert], https://www.syriahr.com/-ﺕايلمعلاب-يبسنلﺍ-ﺀودهلﺍ-مغﺭ 
ماقتنالﺍ 752704, Zugriff 12.3.2025
■ SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (2.2.2025): يف  لظ  عضولﺍ  ينمألﺍ  ..ﺭوهدتملﺍ  فواخم  نم  ﺓﺩوع  
ايﺭوس  ىلﺇ  دهع“  „ملظم  - دصرملﺍ  يﺭوسلﺍ  قوقحل  ناسنإلﺍ [In Anbetracht der sich verschlechternden Sicherheitslage 
Befürchtung einer Rückkehr Syriens in eine ’dunkle Ära’], https://www.syriahr.com/-ينمألﺍ-عضولﺍ-لظ-يف 
ﻉ-نم-فواخم-ﺭوهدتملﺍ 747788, Zugriff 3.2.2025
■ SOHR - Syrian Observatory for Human Rights (4.1.2025): يف  ةلمحلﺍ  ةينمألﺍ  ةلصﺍوتملﺍ  يف  اهموي  ..ثلاثلﺍ  فيقوت  وحن  
130 صخش  مهتيبلاغ  نم  نييركسعلﺍ  يف  ماظنلﺍ  قباسلﺍ  يف  ييح  ﺀﺍرهزلﺍ  يﺩﺍوو  بهذلﺍ  صمحب [Am dritten Tag der laufenden 
Sicherheitskampagne: Etwa 130 Personen, die meisten von ihnen ehemalige Regimesoldaten, in 
den Vierteln al-Zahraa und Wadi al-Dahab in Homs verhaftet], https://www.syriahr.com/مألﺍ-ةلمحلﺍ-يف ـ-
ـنـ -ـوي-يف-ةلصﺍوتملﺍ-ةي 743923, Zugriff 14.1.2025
■ SYRDiplQ1 - Diplomatische Quelle eines europäischen Staates in Syrien - 01 (5.2.2025): Bericht 
einer diplomatischen Quelle eines europäischen Staates [erhalten per Mail]
■ TNA - New Arab, The (2.1.2025a): Uncertainty looms for female judges in post-Assad Syria, https:
//www.newarab.com/features/uncertainty-looms-female-judges-post-assad-syria , Zugriff 3.1.2025
■ VOA - Voice of America (2.1.2025): Syrian security forces search for pro-Assad militants in Homs, 
state media say, https://www.voanews.com/a/syrian-security-forces-search-for-pro-assad-militants
-in-homs-state-media-say/7921841.html , Zugriff 3.1.2025
5.1 Rechtsschutz und Justizwesen in den Gebieten unter der Kontrolle der kurdisch do­
minierten SDF - Demokratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien 
(DAANES)
Letzte Änderung 2025-05-08 13:20
[Im vorliegenden Dokument wurde auf die allgemeine Lage nach dem Umbruch am 8.12.2024 
fokussiert. Die Lage im von den Kurden dominierten Gebieten und der Kontrolle der kurdisch 
dominierten SDF - Demokratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien (DAAN­
ES) hat sich bisher nicht wesentlich verändert und wurde daher aufgrund zeitlicher, personeller 
und finanzieller Ressourcen nicht in der gewohnten Tiefe bearbeitet. Für Fragestellungen da­
zu, bitten wir auf die Vorversion der Länderinformation zurückzugreifen bzw. uns mittels einer 
Anfrage zu kontaktieren. Die Einarbeitung aktueller Quellen und Informationen zur Lage in der 
DAANES wird zeitnah mittels Aktualisierung erfolgen. Weitere Informationen zur vorliegenden 
Länderinformation finden sich im Kapitel Länderspezifische Anmerkungen]
Obwohl die syrische Regierung die Kontrolle über die Mehrheit der Gebiete in Nord-Ost-Syrien 
verloren hat, behielt Damaskus während des gesamten Konfliktes eine administrative Präsenz 
dort und führte weiterhin Schulen, Gerichte und Standesämter. Parallel dazu etablierte aber 
auch die Demokratische Autonome Administration von Nord- und Ostsyrien (DAANES) ab 2013 
ihr eigenes Netzwerk öffentlicher Verwaltung, erließ Gesetze und Erlässe und öffnete eigene 
Gerichte. Diese Überschneidungen in der Rechtsordnung gerieten schnell außer Kontrolle, weil 
die Bevölkerung entweder bei dem einen oder dem anderen Gericht ihre Fälle einreichten oder 
80
86

bei beiden gleichzeitig, um sich für das bessere Urteil zu entscheiden. Das führte teilweise zu 
sich widersprechenden Gerichtsurteilen (SYD 30.1.2023).
Das Justizwesen der DAANES ist im Abschnitt 8 (Artikel 114-117) des Gesellschaftsvertrags von 
2023 geregelt. Darin ist das Recht auf Anhörung vor Gericht (Artikel 115/2) festgehalten, sowie 
dass für Frauen ein eigener Justizrat eingerichtet wird (Artikel 115/7). Das Justizsystem besteht 
aus einem Schlichtungsausschuss, einem Frauenhaus, den Justizbüros und dem Justizrat (Ar­
tikel 116). Artikel 56 legt fest, dass jede und jeder das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren 
hat (RIC 14.12.2023). Basierend auf diesem Gesellschaftsvertrag erlässt die DAANES ihre 
rechtlichen Vorschriften. In Berichten wurde der Gesellschaftsvertrag als eine Mischung aus 
syrischem Straf- und Zivilrecht beschrieben, wobei die Gesetze zu Scheidung, Ehe, Waffenbe­
sitz und Steuerhinterziehung dem EU-Recht entsprechen, jedoch ohne bestimmte Standards 
für faire Gerichtsverfahren wie das Verbot willkürlicher Inhaftierung, das Recht auf gerichtliche 
Überprüfung und das Recht auf Bestellung eines Anwalts zu beinhalten (USDOS 22.4.2024).
Die oberste Justizbehörde stellt der Soziale Justizrat von Nord- und Ost-Syrien dar (OSS 
4.3.2022). Er ist verantwortlich für die Kontrolle und Überwachung der Einhaltung des Rechtssys­
tems, die Bereitstellung von Berichten und Gesetzesentwürfen an den Demokratischen Volksrat 
und die Koordinierung zwischen den regionalen Justizräten (RIC 14.12.2023). Er wird von den 
Sozialrechtsinstitutionen in den autonomen und zivilen Verwaltungen der Regionen gewählt und 
besteht aus 13 Mitgliedern sowie einem CO-Vorsitzenden, der ihn leitet. Die Amtszeit der Mit­
glieder beträgt zwei Jahre. Etwa die Hälfte der Ratsmitglieder sind kurdisch. Allerdings greifen 
einer Studie des Omran Center for Strategic Studies zufolge PKK-Kader auf der Grundlage 
von Vetternwirtschaft und Parteiloyalität direkt in den Ernennungsprozess ein und überwachen 
die Arbeit, die Ausschüsse und die Richtlinien des Sozialen Justizrates, darunter auch dessen 
Befugnis Richter in den regionalen Justizräten zu ernennen, zu versetzen oder zu entlassen 
(OSS 4.3.2022).
In Artikel 117 des Gesellschaftsvertrags von 2023 wird der Soziale Frauenjustizrat geregelt (RIC 
14.12.2023). Er existiert parallel zum Sozialen Justizrat. Dieses Gremium beaufsichtigt alle Frau­
en, die in Justizeinrichtungen in den autonomen und zivilen Verwaltungseinrichtungen arbeiten, 
ist mit der Koordination zwischen den Unterräten für soziale Gerechtigkeit für Frauen betraut 
und kann sich zu Gesetzen, die Frauen betreffen äußern. Der Soziale Frauenjustizrat besteht 
aus 21 Mitgliedern. Die Studie des Omran Centers for Strategic Studies zeigt auf, dass Frauen 
aus den Kadern der PKK direkt die Arbeit dieses Gremiums überwachen und in die Richtlinien 
und Ernennungen basierend auf parteipolitischen Erwägungen eingreifen (OSS 4.3.2022).
Frauenhäuser (Mala Jin) sind soziale Einrichtungen, die Bewusstsein für soziale Gerechtigkeit 
schaffen und Probleme in Bezug auf Frauen und Familien lösen sollen, in Zusammenarbeit mit 
den relevanten Fraueneinrichtungen (RIC 14.12.2023). Frauenhäuser befinden sich in jeder 
Ortschaft, Stadt und jedem Dorf in allen Regionen. Auch die Frauenhäuser werden gemäß einer 
Studie des Omran Center for Strategic Studies von weiblichen PKK-Kadern kontrolliert (OSS 
4.3.2022).
81
87

Die Aufgaben der Schlichtungsausschüsse sind das Lösen von Streit und Konflikten mit dem 
Ziel Frieden und Harmonie zu schaffen (RIC 14.12.2023). Zu ihren Zuständigkeiten gehören 
zivil- und strafrechtliche Streitereien. Bevor Zivilklagen in den Justizbüros verhandelt werden, 
werden sie von den Schlichtungsausschüssen geprüft (OSS 4.3.2022). Schlichtungsausschüsse 
werden überall in den Gemeinden und Regionen eingerichtet, wo dies erforderlich ist und durch 
direkte Wahlen oder Konsens bestimmt. Die Mitglieder sind Freiwillige (RIC 14.12.2023). Gemäß 
der vom Omran Center for Strategic Studies durchgeführten Studie mischen aber auch bei der 
Wahl der Mitglieder in den Schlichtungssausschüssen PKK-Kader mit (OSS 4.3.2022).
Justizbüros sind gemäß Artikel 116/2 des Gesellschaftsvertrags von 2023 Justizorgane, be­
stehend aus Staatsanwaltschaft, Justizbehörde, Berufungsbehörde und Exekutivbehörde, die 
sich in den Regionen selbst organisieren. Ihre Mitglieder werden vom Justizrat vorgeschlagen 
und nach Zustimmung der Volksräte in den Regionen gewählt. In den Städten werden diese 
Justizbüros je nach Bedarf eingerichtet (RIC 14.12.2023). Unter ihre Zuständigkeit fallen alle zi­
vil-, handelsrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Streitigkeiten, unabhängig 
von den Streitparteien. Die Zuständigkeiten sind unter den vier Ausschüssen aufgeteilt. Auch die 
Justizbüros werden laut Omran Center for Strategic Studies von einem PKK-Kader kontrolliert,  
der ebenfalls in die Ernennungsprozesse eingreift (OSS 4.3.2022).
Aus den genannten Haupträten gingen mehrere Soziale Justizräte und Soziale Frauenjustizräte 
(Unterräte) hervor. Sie repräsentieren die oberste Justizbehörde in der jeweiligen Region. Jeder 
Unterrat besteht aus einem Justizinspektionsausschuss, Anklageausschuss, Umsetzungsaus­
schuss, Administrations- und Finanzausschuss und Schlichtungsausschuss (OSS 4.3.2022). 
Die regionalen Justizräte organisieren und kontrollieren die Justizeinrichtungen in den Regio­
nen. Ihre Mitglieder und Co-Vorsitzenden werden durch die Justizeinrichtungen in den Regionen 
gewählt. Der Ernennung der CO-Vorsitzenden muss durch den Volksrat zugestimmt werden. 
Eine faire und demokratische Repräsentation der Bevölkerung, Gruppierungen und sozialen 
Bereiche ist gesetzlich festgeschrieben (RIC 14.12.2023). Die Dauer der Mitgliedschaft beträgt 
zwei Jahre. Für eine Nominierung müssen die Mitglieder mindestens drei Jahre in einer Jus­
tizeinrichtung tätig gewesen sein, mit Ausnahme der Mitglieder des Schlichtungsausschusses 
(OSS 4.3.2022). Der Studie des Omran Centers for Strategic Studies zufolge unterliegen auch 
die regionalen Justizräte der Autorität von PKK-Kadern, die als ”Justizkader“ bezeichnet werden. 
Zumeist handelt es sich dabei um nicht-syrische Kurden (aus der Türkei oder Iran) und lokalen 
Kadern. Sie sind Richtern, Anwälten und sogar den Klägern unter Pseudonymen bekannt und 
überwachen die Richtlinien und Ausschüsse und greifen in den Prozess der Ernennung ein 
(OSS 4.3.2022).
Der Soziale Justizrat etablierte zwei Anti-Terror-Gerichte unter dem Namen „ People’s Defense 
Courts“ (Volksverteidigungsgerichte). Das eine befindet sich in Qamishli, das andere in Kobane 
(NPA 13.6.2023). Amnesty International zufolge wurde auch ein solches Gericht in Afrin etabliert, 
welches aber nach der Besetzung durch die Türkei und die mit ihr affiliierten Gruppierungen 
im Jahr 2018 nicht mehr im Einsatz ist (AI 2024). Als Basis für die Errichtung dieser People’s 
Defense Courts dient das Anti-Terror-Gesetz von 2014 (OSS 4.3.2022). Diese Gerichte verfolgen 
vorwiegend Mitglieder des Islamischen Staates (IS), aber auch Angehörige der pro-türkischen 
82
88

Milizen, der Hay’at Tahrir ash-Sham [ehem. An-Nusra Front Anm.] und Spione für die Türkei, die 
Kurdische Regionalregierung im Irak oder die syrische Regierung (NPA 13.6.2023). Die Gerichte 
stehen unter Kritik, den Angeklagten das Recht auf Verteidigung zu verweigern (OSS 4.3.2022). 
Auch die kurdische Nachrichtenseite North Press Agency schreibt, dass IS-Mitglieder zwar das 
Recht auf einen Anwalt, in der Praxis aber selten Zugang dazu hätten (NPA 13.6.2023). Amnesty 
International wirft der DAANES im Zusammenhang mit der Anti-Terror-Gesetzgebung zudem vor, 
dass sie sich auf Beweise, die durch Folter oder unmenschliche Behandlung erhalten wurden, 
verlassen würden, keinen Rechtsbeistand zur Verfügung stellen würden und dass das Recht 
auf Berufung wirkungslos wäre (AI 2024).
Unzufriedenheit mit den Gerichten, Korruption und Beeinflussung führte dazu, dass 2021 kurdi­
sche, jesidische, arabische und assyrische Stämme eigene Gerichte in der Provinz al-Hasakah 
wieder einführten. Dort kann bei Streitereien zwischen Clans und in Fällen von Raub, Rache 
und Plünderung vorgesprochen werden (BS 19.3.2024).
Als der Bürgerkrieg in Syrien zur geografischen und politischen Zersplitterung des Landes führte, 
kam es zu einer weiteren Fragmentierung des Familienrechts, insbesondere in den kurdischen 
Provinzen im Norden. Da diese kurdischen Regionen de facto autonom sind, hat ihre Zivilverwal­
tung schnell umfassende Reformen des Familienrechtssystems in Kraft gesetzt, das zuvor unter 
der Zentralregierung vorherrschte. In dem Bestreben, den Einfluss der Religion auf Familienan­
gelegenheiten zu verringern, begannen die kurdischen Behörden bereits 2013, standesamtliche 
Ehen anzuerkennen. Was als lokale Praxis in der nordöstlichen Stadt Qamishli begann, hat 
sich inzwischen in den mehrheitlich kurdischen Provinzen Syriens verbreitet. Diese Entwicklung 
stellt eine bedeutende Veränderung dar, da sie die traditionellen religiösen Familienrechtssys­
teme umgeht und eine säkulare Alternative bietet, die dem Wunsch der Kurden nach größerer 
Autonomie entspricht (LSE 15.1.2025).
Am 17.7.2024 erließ die DAANES eine Amnestie für Straftaten im Zusammenhang mit Terro­
rismus. Das Amnestiegesetz gilt speziell für Syrer, die „ terroristische“ Verbrechen gegen die 
Sicherheit der DAANES und der Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF) begangen haben, 
wie das Strafrecht und das Anti-Terrorgesetz vorsehen, gab ein Beamter der DAANES an. Von 
der Amnestie ausgeschlossen sind Emire, Anführer terroristischer Gruppen und Beteiligte an 
Bombenanschlägen und Feindseligkeiten gegen die SDF sowie Verbrechen, die zum Tod eines 
Menschen führen (NPA 17.7.2024).
Quellen
■ AI - Amnesty International (2024): AFTERMATH - INJUSTICE, TORTURE AND DEATH IN DETEN­
TION IN NORTH-EAST SYRIA, https://www.ecoi.net/en/file/local/2107362/MDE2477522024ENGL
ISH.pdf, Zugriff 24.6.2024 [Login erforderlich]
■ BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Syria, https://www.ecoi.net/en/file
/local/2105866/country_report_2024_SYR.pdf, Zugriff 3.5.2024
■ LSE - London School of Econonomics and Political Science (15.1.2025): Between religious diversity 
and national unity: The role of family law in Syrias transitional justice journey, https://blogs.lse.ac.u
k/religionglobalsociety/2025/01/between-religious-diversity-and-national-unity-the-role-of-family-l
aw-in-syrias-transitional-justice-journey , Zugriff 7.2.2025
83
89

■ NPA - North Press Agency (17.7.2024): AANES grants general amnesty for terrorism-related offenses, 
https://npasyria.com/en/115426, Zugriff 31.7.2024
■ NPA - North Press Agency (13.6.2023): AANES trials for foreign ISIS members what is to be expec­
ted?, https://npasyria.com/en/99485, Zugriff 11.7.2024
■ OSS - Omran Center for Strategic Studies (4.3.2022): The Autonomous Administration: A Judicial 
Approach to Understanding the Model and Experience, https://omranstudies.org/index.php/publicati
ons/books/the-autonomous-administration-a-judicial-approach-to-understanding-the-model-and-e
xperience.html, Zugriff 9.7.2024
■ RIC - Rojava Information Center (14.12.2023): AANES Social Contract, 2023 Edition, https://rojava
informationcenter.org/2023/12/aanes-social-contract-2023-edition , Zugriff 24.6.2024
■ SYD - Syria Direct (30.1.2023): Northeastern Syria marks two years of legal paralysis as de facto 
authorities struggle to issue new land registry, https://syriadirect.org/northeastern-syria-marks-t
wo-years-of-legal-paralysis-as-de-facto-authorities-struggle-to-issue-new-land-registry , Zugriff 
9.7.2024
■ USDOS - United States Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices: Syria, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-pract
ices/syria/, Zugriff 3.5.2024
5.2 Gebiete unter der Kontrolle des syrischen Regimes (Stand August 2024)
Letzte Änderung 2025-05-08 14:03
In der Syrischen Verfassung von 2012 war verankert, dass die Syrische Arabisch Republik ei­
ne Demokratie (Artikel 1), die durch Wahlen gekennzeichnet ist (Artikel 8). In der Verfassung 
wurden auch Grundrechte festgehalten, wie z. B. das Recht auf Freiheit, die Gleichheit vor dem 
Gesetz (Artikel 33), das Recht auf Ausübung des Wahlrechts (Artikel 34), das Recht auf Arbeit 
und fairen Lohn (Artikel 40), das Recht auf Glaubens- und Meinungsfreiheit (Artikel 42) sowie 
Pressefreiheit (Artikel 43) und das Recht auf Versammlungsfreiheit (Artikel 44 und 45). Die 
Rechtsstaatlichkeit war in den Artikeln 50-53 verankert und im Titel III unter den Kapiteln 1-3 
war das Prinzip der Gewaltenteilung geregelt (SeG 24.2.2012). Dieses wurde allerdings unter­
graben durch die dominierende Macht der Exekutive, allen voran des Präsidenten, zusammen 
mit der fast kompletten Macht und Immunität der Sicherheitsdienste (STJ 2.2.2024). So wurde 
der Oberste Justizrat in Artikel 133 der syrischen Verfassung dem Präsidenten unterstellt (SeG 
24.2.2012), wodurch der Präsident zugleich an der Spitze sowohl der Exekutive als auch der Le­
gislative stand (STJ 2.2.2024). Richter wurden durch diesen Obersten Justizrat ernannt, versetzt 
und entlassen (BS 19.3.2024), auch die Mitglieder des Obersten Verfassungsgerichts wurden 
durch den Präsidenten per Dekret ernannt (Artikel 141) (SeG 24.2.2012). Richter und Staatsan­
wälte mussten grundsätzlich der Ba’ath Partei angehören und waren praktisch der politischen 
Führung verpflichtet (FH 2023). Obwohl die syrische Verfassung dem Thema Rechtsstaatlichkeit 
ein gesamtes Kapitel widmete, Gesetze durchaus im Einklang mit internationalen Erfordernis­
sen standen und Syrien Vertragspartei einer Reihe internationaler Übereinkommen war, konnte 
das Justizsystem in Syrien insgesamt nicht als unabhängig und transparent angesehen wer­
den und stand unter der Kontrolle der Exekutivgewalt und ihrer Zweige. Die Rechtsstaatlichkeit 
war schwach ausgeprägt, wenn nicht gänzlich durch eine Situation der Straffreiheit untergra­
ben, in der Angehörige von Sicherheitsdiensten mitunter willkürlich und ohne strafrechtliche 
Konsequenzen sowie ohne jegliche zivile Kontrolle operieren konnten (ÖB Damaskus 2023).
Die Bertelsmann Stiftung schrieb in ihrem Bericht über das syrische Justizwesen von einem stark 
korrupten System, das Anweisungen von der Regierung und den Sicherheitsdiensten bekommt 
84
90

(BS 19.3.2024). Dem stimmte der Global Organized Crime Index zu, wonach Justizbeamte 
nicht über eine angemessene Ausbildung verfügten und Mitglieder der regierenden Ba’ath-
Partei sein mussten (GITOC 2023). Auch das deutsche Auswärtige Amt berichtete, dass die 
Unabhängigkeit syrischer Straf-, Zivil- oder Verwaltungsgerichte unverändert nicht gewährleistet 
war, diese wurden im Gegenteil vom Regime für politische Zwecke missbraucht. Vor allem vor 
Strafgerichten war eine effektive Verteidigung in Fällen mit politischem Hintergrund praktisch 
nicht möglich. Immer wieder wurden falsche Geständnisse durch Folter und Drohungen durch die 
Anklage erpresst und seitens der Gerichte weitestgehend vorbehaltlos akzeptiert (AA 2.2.2024). 
Richter in Syrien konnten durch den Präsidenten und die Exekutivbehörden bedroht werden. 
Der Justizminister konnte den Staatsanwalt anweisen, rechtliche Schritte gegen einen Richter 
einzuleiten. Weil der Staatsanwalt durch den Justizminister ernannt wurde und diesem auch 
zu berichten hatte, gab es keinen Rechtsschutz oder Immunität für Richter. Gerichtsprozesse 
gegen angeklagte Richter wurden im Geheimen abgehalten (STJ 2.2.2024).
Menschenrechtsorganisationen berichteten, dass das Rechtssystem bekannt war für Sammel­
entscheidungen, Korruption und den Mangel an ordentlichen Gerichtsverfahren. Angeklagte 
wurden in ihrer Abwesenheit verurteilt, ohne angehört zu werden. Manche Gefangene und ihre 
Familien berichteten, dass sie nichts über die Beschuldigungen gegen sie wussten (USDOS 
22.4.2024). Vertrauliche Quellen, die durch das niederländische Außenministerium befragt wur­
den, gaben zudem an, dass je höher die Bestechung war, die eine Person zahlte und je besser 
diese Person vernetzt war, umso eher bekam sie recht (MBZ 8.2023).
Spezial- und Ausnahme-Gerichte
Nachdem im Jahr 1963 der Ausnahmezustand ausgerufen wurde, wurden in den letzten Jahr­
zehnten mehrere Spezialgerichte eingerichtet. Diese waren weder dem Obersten Justizrat un­
terstellt noch unabhängig. Darunter fielen die Ausnahme-Militärgerichte, Militärfeldgerichte, das 
Oberste Staatssicherheitsgericht und das Anti-Terrorgericht (STJ 2.2.2024). Spezialgerichte wa­
ren länger bestehende Gerichte, wie Militärgerichte, und Ausnahme-Gerichte waren temporäre 
Gerichte, wie Terrorgerichte (STJ 5.1.2022). Seit ihrer Einführung wurden Ausnahme-Gerichte 
benützt, um die Syrische Gesellschaft einzuschüchtern und zu unterdrücken, ein Verstoß ge­
gen den Zweck des Justizwesens, die Rechte, Freiheiten und Demokratie zu schützen. Diese 
Gerichte setzten sich entweder aus Armeeoffizieren zusammen, wie im Falle von Militärischen 
Feldgerichten, die nicht zwingend eine rechlichte Ausbildung erhalten hatten oder aus Richtern, 
die vom Präsidenten ausgewählt wurden, wie im Falle von dem Anti-Terrorgericht (STJ 2.2.2024). 
Der Nichtregierungsorganisation Syrian Network for Human Rights (SNHR) zufolge wurden An­
ti-Terrorgerichte von den Sicherheitsdiensten kontrolliert (SNHR 31.1.2022). Anti-Terrorgerichte 
waren also vielmehr Teil der Exekutive bzw. waren dieser untergeordnet(STJ 2.2.2024). Dem 
Gesetz zufolge mussten Ausnahme-Gerichte, wie das Anti-Terror-Gericht, das Militärgericht 
und die Militärfeldgerichte nicht den Regeln und Verfahren der Gesetzgebung, während der 
Anklage und dem Prozess, wie es für Gerichte normalerweise galt, folgen (STJ/AHR/WCDP 
3.6.2024; vgl. USDOS 22.4.2024). Dementsprechend hatte ein Beschuldigter nicht mehr das 
Recht, einen Anwalt zu bestimmen oder das Recht auf einen öffentlichen Prozess (STJ/AHR/
WCDP 3.6.2024). Gegen die Regierung gerichtete Vergehen wurden aus der Zuständigkeit der 
85
91

ordentlichen Zivilgerichte ausgenommen und besonderen Anti-Terrorgerichten unterworfen, die 
außerhalb des verfassungsrechtlichen Rahmens tätig waren (ÖB Damaskus 2023).
Militärische Judikatur
Die militärische Judikatur in Syrien war außergewöhnlich, weil die Richter dem Verteidigungsmi­
nister unterstellt waren und militärischen Regulierungen folgten. Die Militärgerichte fällten ihre 
Urteile nicht nur über Militärpersonen, sondern auch über Zivilisten, wobei die Gerichte selbst 
entschieden, was in ihre Zuständigkeit fällt (STJ 2.2.2024).
Am 3.9.2023 wurde mit dem Gesetzesdekret Nr. 32 das Legislaturdekret 109 vom 17.8.1968 
außer Kraft gesetzt und damit die Militärfeldgerichte (SNHR 3.6.2024).Omran Strategic Studies 
ging davon aus, dass sich die Situation trotzdem nicht wesentlich verbessert, weil einerseits die 
Sicherheitsbehörden weiterhin die Oberhand über die Feststellung und Einstufung von Straftaten 
haben und andererseits noch immer das Problem, dass in Militärgerichten über Zivilisten geurteilt 
wird, weiterbesteht (OSS 10.10.2023).
Anti-Terror-Judikatur
Das Justizwesen in den Gebieten unter der Kontrolle der Regierung war in den letzten Jah­
ren einigen Veränderungen unterlegen. Obwohl es institutionell abgegrenzt war, war es nie 
unabhängig. Die laut Bertelsmann Stiftung schlimmste Veränderung war die Einführung von 
Anti-Terror-Gerichten (Counter Terrorism Court - CTC) (BS 19.3.2024). Syriens Terrorgesetz­
gebung definierte Terrorismus sehr weit gefasst und erlaubte der Regierung fast jede Tat als 
terroristischen Angriff zu deklarieren (HRW 18.7.2024). Laut Bertelsmann Stiftung war sie poli­
tisch motiviert und wurde als Druckmittel gegen Andersdenkende und Oppositionelle, welche 
das Regime oft als „Terroristen“ bezeichnete, eingesetzt. Jede Art von ziviler Handlung in Be­
zug auf „Terroristen“, wie etwa die Bereitstellung von medizinischer Behandlung, Unterschlupf 
oder Unterstützung von oppositionellen Kämpfern wurde von der Regierung kriminalisiert (BS 
19.3.2024). Richter des CTC wurden per Dekret durch den Präsidenten ernannt (STJ/AHR/
WCDP 3.6.2024).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (2.2.2024): Auswärtiges Amt, Bericht über die Lage in der 
Arabischen Republik Syrien (Stand: Ende Oktober 2023), https://www.ecoi.net/de/dokument/21043
40.html, Zugriff 26.2.2024 [Login erforderlich]
■ BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Syria, https://www.ecoi.net/en/file
/local/2105866/country_report_2024_SYR.pdf, Zugriff 3.5.2024
■ FH - Freedom House (2023): Syria: Freedom in the World 2023 Country Report, https://freedomh
ouse.org/country/syria/freedom-world/2023, Zugriff 25.6.2024
■ GITOC - Global Initiative Against Transnational Organized Crime (2023): Global Organized Crime 
Index - Syria 2023, https://ocindex.net/assets/downloads/2023/english/ocindex_profile_syria_2023
.pdf, Zugriff 2.8.2024
■ HRW - Human Rights Watch (18.7.2024): Syria: Mass Unlawful Asset Freezes, https://www.hrw.or
g/news/2024/07/18/syria-mass-unlawful-asset-freezes , Zugriff 1.8.2024
■ MBZ - Außenministerium der Niederlande [Niederlande] (8.2023): General Country of Origin Inform­
ation Report - August 2023, https://www.government.nl/binaries/government/documenten/reports/
86
92

2023/08/07/general-country-of-origin-information-report-syria-august-2023/General Country of Ori­
gin Information Report Syria August 2023.pdf, Zugriff 5.7.2024
■ ÖB Damaskus - Österreichische Botschaft Damaskus [Österreich] (2023): Asylländerbericht 2023 -  
Syrien
■ OSS - Omran Center for Strategic Studies (10.10.2023): Military Field Court: Nullification and a No 
Change Approach, https://omranstudies.org/index.php/publications/articles/military-field-court-nullifi
cation-and-a-no-change-approach-202310061150.html , Zugriff 26.6.2024
■ SeG - Syrian E-Government [Syrien] (24.2.2012): Syrian Constitution, https://egov.sy/page/en/137/
0/Constitution.html, Zugriff 25.6.2024
■ SNHR - Syrian Network for Human Rights (3.6.2024): SNHR Report for the UN Human Rights 
Committee 141 Session, https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/TreatyBodyExternal/DownloadDraf
t.aspx?key=YT9VK9E6jAj6S4CPg6EyUoNF6jqA79AijK6BXw/MgaKBA3DMUzN0xvGGS4JikqUZ8
zibRMibJY9Dviylc8E3lg==, Zugriff 25.6.2024
■ SNHR - Syrian Network for Human Rights (31.1.2022): The Most Notable Hay’at Tahrir al Sham 
Violations since the Establishments of Jabhat al Nusra to Date, https://snhr.org/wp-content/pdf/engli
sh/The_Most_Notable_Hayat_Tahrir_al_Sham_Violations_Since_the_Establishment_of_Jabhat_al
_Nusra_to_Date_1_en.pdf, Zugriff 8.8.2024
■ STJ - Syrians for Truth and Justice (2.2.2024): Syria: The Interference of the Executive Branch in 
the Judiciary and its Impact on Safeguarding Democracy, https://stj-sy.org/en/syria-the-interfere
nce-of-the-executive-branch-in-the-judiciary-and-its-impact-on-safeguarding-democracy , Zugriff 
21.6.2024
■ STJ - Syrians for Truth and Justice (5.1.2022): Governance and Judicial Systems in the Syrian 
Constitution - Syrians for Truth and Justice, https://stj-sy.org/en/governance-and-judicial-systems-i
n-the-syrian-constitution , Zugriff 21.6.2024
■ STJ/AHR/WCDP - Syrians for Truth and Justice, Advocates for Human Rights, The, World Coalition 
against the Deaht Penalty (3.6.2024): Input to the Human Rights Committee Regarding Syria’s Com­
pliance with the ICCPR, https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/TreatyBodyExternal/DownloadDraft.
aspx?key=YT9VK9E6jAj6S4CPg6EyUnlmE/bpQ2 a2w9FdQr2eP2OD4O5vSl1O2hnBD3mdX7GtO­
GjQ4S7O/NSravpyZtstQ==, Zugriff 26.6.2024
■ USDOS - United States Department of State [USA] (22.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices: Syria, https://www.state.gov/reports/2023-country-reports-on-human-rights-pract
ices/syria/, Zugriff 3.5.2024
5.3 Gebiete unter der Kontrolle der Oppositionsgruppierungen (Stand August 2024)
Letzte Änderung 2025-05-08 14:12
In den Gebieten außerhalb der Kontrolle des syrischen Regimes war die Lage von Justiz und 
Verwaltung von Region zu Region und je nach den örtlichen Herrschaftsverhältnissen unter­
schiedlich (AA 2.2.2024).
In den von der Opposition gehaltenen Gebieten wurden zum Teil Sharia-Gerichte eingerichtet, 
die nun die staatliche Gerichtsbarkeit ersetzen. Die Praxis und der Charakter dieser Gerichte 
variieren ebenso stark, wie die Art des angewandten Rechts, je nachdem welche bewaffnete is­
lamistische Gruppierung das Terrain hält. Auch die Härte des angewandten islamischen Rechts 
unterschied sich, sodass keine allgemeinen Aussagen getroffen werden konnten (ÖB Damaskus 
2023). Extremistische Gruppen hatten in ihren Gebieten religiöse Gerichte eingerichtet, die für 
angebliche religiöse Vergehen von Zivilisten harte Strafen verhängten. Der allgemeine Zusam­
menbruch staatlicher Autorität und die Ausbreitung von Milizen in weiten Teilen des Landes führ­
ten zu willkürlichen Verhaftungen, Schnelljustiz und außergerichtlichen Strafen auf allen Seiten 
des Bürgerkriegst (FH 2024). Nicht staatliche Akteure hielten sich oft nicht an die Garantien für 
faire Verfahren. In den von der Opposition kontrollierten Gebieten variierten die Rechtsverfahren 
der rechtlichen Rechenschaftspflicht je nach Ort und der nicht staatlichen bewaffneten Gruppe, 
87
93

die die Kontrolle ausübte, wenn lokale Regierungsstrukturen diese Verantwortung übernahmen. 
Nichtregierungsorganisationen berichteten, dass Zivilisten diese Prozesse durchführten und 
sich dabei in manchen Fällen an die gewohnten Scharia-Gesetzte hielten und in anderen an die 
nationalen Gesetze. Manche Verurteilungen durch oppositionelle Scharia-Gerichte endeten in 
öffentlichen Hinrichtungen ohne Berufungsprozess (USDOS 22.4.2024).
Gebiete unter der Kontrolle der Ha’yat Tahrir ash-Sham (HTS)
In Idlib übernahmen quasi-staatliche Strukturen der sogenannten Heilsregierung (Syrische Heils­
regierung - Syrian Salvation Government - SSG) der Terrororganisation Ha’yat Tahrir ash-Sham 
(HTS) Verwaltungsaufgaben (AA 2.2.2024). Die SSG hatte ein Justizministerium eingerichtet, 
das aus sechs Hauptabteilungen bestand. Die zivile bzw. allgemeine Justiz, die Verwaltungsjus­
tiz und die Militärjustiz waren dem Justizministerium angegliedert. Die Sicherheitsjustiz, die Jus­
tiz von Organisationen und Verbänden und die Interne Justiz waren nicht beim Justizministerium 
angegliedert. In diesem Justizsystem gab es viele Behörden, die fast vollständig voneinander 
getrennt waren Die Zivile bzw. allgemeine Justiz befasste sich mit Fällen des Personen- und 
Zivilstandsrechts und mit Straftaten, die von Zivilisten begangen wurden. Es gab fünf Gerichte 
der allgemeinen Justiz. Richter waren in der Regel Geistliche oder Scheichs. Die Verfahren in 
diesen Gerichten waren nicht kostenlos (SNHR 31.1.2022). Es gab viele örtliche Gerichte, die 
über das gesamte Gebiet verteilt waren, und diese stellten den häufigsten Kontaktpunkt der 
Zivilbevölkerung mit dem Justizsystem dar. Offiziell unterstanden diese Gerichte dem Justizmi­
nisterium, das in bestimmten Fällen eingreifen konnte. Laut örtlichen Quellen schienen diese 
Gerichte ihre Arbeit jedoch regelmäßig an Stammesnetzwerke auszulagern (OFPRA 27.4.2023). 
Die Verwaltungsjustiz war auf Streitigkeiten zwischen den Ministerien der SSG oder in Streit­
fällen mit einer Verwaltungsbehörde spezialisiert. Es gab dafür nur ein einziges Gericht in Idlib. 
Die Militärjustiz fokussierte auf militärische Angelegenheiten, wie Schlachten und Gefechte und 
überschnitt sich mit der Sicherheitsjustiz bei der Verfolgung von Mitgliedern der Oppositions­
fraktionen. Die Nichtregierungsorganisation Syrian Network for Human Rights (SNHR) doku­
mentierte zwei Militärgerichte. Die Sicherheitsjustiz galt als die einflussreichste und autoritärste 
der Justizbehörden von HTS und unterstand dem Sicherheitsapparat. Die Sicherheitsjustiz um­
fasste keine erkennbaren Gerichte, sondern Sicherheitszentren mit sowohl geheimen als auch 
nicht-geheimen Haftzentren. Die Arbeit der Sicherheitszentren war in Kategorien unterteilt, die 
sich beispielsweise auf die Verfolgung von Agenten des Syrischen Regimes, auf organisierte 
Kriminalität, auf Personen, die mit der US-Koalition in Verbindung standen oder auf Angehörige 
des Islamischen Staates spezialisierten. Die Gesamtanzahl der Sicherheitszentren wurde auf 
112 geschätzt. Die Justizbehörde für Organisationen und Vereine war auf die Verfolgung von 
Mitgliedern zivilgesellschaftlicher Organisationen spezialisiert und hatte ihren Sitz in der Nä­
he des Grenzübergangs Bab al-Hawa. Die Interne Justiz war eine Sondereinrichtung, die sich 
mit der Lösung von HTS-internen Konflikten befasste. Sie wurde direkt von HTS-Anführer Abu 
Mohammad al-Joulani geleitet. Diese Einrichtung verfügte über geheime Gefängnisse (SNHR 
31.1.2022). Die Sicherheitstribunale, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Justizministe­
riums fielen, schienen die eigentliche Justizmacht von HTS zu sein. Diese Tribunale befanden 
sich in etwa hundert „ Sicherheitszentren“, die als Haftanstalten dienten und dem „Allgemeinen 
88
94

Sicherheitsapparat“ unterstellt waren, der Polizeieinheit, die von HTS kontrolliert wurde. Die 
verschiedenen Abteilungen dieser Institution waren für die Bearbeitung von Fällen Organisierter 
Kriminalität und von Fällen zuständig, in denen Personen beschuldigt wurden, das Regime 
oder rivalisierende Oppositionsgruppen, den Islamischen Staat oder die Vereinigten Staaten zu 
unterstützen (OFPRA 27.4.2023).
Kurdischen Medienberichten zufolge gab es 25 Gefängnisse in Idlib und Umgebung, die zur 
HTS gehören. 20 davon wurden von ihrem Sicherheitsapparat geführt. Als Folge von Protesten 
etablierte die SSG der HTS ein „ Zweites Sicherheitsgericht“ in Idlib für die Rechtssprechung 
über Sicherheitsstraftaten (SOHR 30.6.2024; vgl. Enab 30.3.2024), sobald der Oberste Justizrat 
Regulierungen für die Arbeit dieses Gerichts erlassen hatte (SOHR 30.6.2024).
Entscheidungen der Justizbehörden wurden nicht auf Grundlage spezifischer und bekannter 
Gerichtsurteile und Vorschriften getroffen, sondern stützten sich hauptsächlich auf ministerielle 
Rundschreiben, das waren Anweisungen, die als Rechtskodex für die Gerichte gelten. Da es 
kein formelles Gesetz gab, das die Verfahren für die Arbeit der Gerichte regelte, kam die Pro­
zessordnung einer solchen Gesetzgebung am nächsten, während die Gerichte in zwei Instanzen 
arbeiteten, wobei einige wenige in drei Instanzen arbeiteten. Für die Allgemeine Justiz waren 
das islamische Recht, einige syrische Gesetze und Rundschreiben des Justizministeriums die 
Rechtsgrundlage (SNHR 31.1.2022). Auch eine kurdische Medienorganisation berichteten, dass 
Aktivisten zufolge die Judikatur der HTS nicht auf Gesetzen basierte (NPA 20.4.2023).
SNHR berichtete, dass es zu wenige Richter und Anwälte für die hohe Menge an zu erledigender 
Arbeit gab. In vielen Bereichen griff die HTS daher auf loyal zu ihr stehende Studierende der 
Religions- oder Rechtswissenschaften zurück, wodurch die Unabhängigkeit und Effizienz der 
Justiz nicht gegeben war (SNHR 31.1.2022). Menschenrechtsgruppierungen und Medienorgani­
sationen berichteten, dass die HTS denen, die sie verhaftet hatte, die Möglichkeit verwehrte, die 
Rechtsgrundlage oder den ungerechten Charakter ihrer Haft im Scharia-Justizsystem anzufech­
ten. HTS ließ Geständnisse, die unter Folter erhalten wurden, zu und richtete als Oppositionelle 
wahrgenommene und ihre Familien hin oder lies diese verschwinden (USDOS 22.4.2024).
Gebiete unter der Kontrolle von der Türkei nahestehenden Gruppierungen - Syrian Na­
tional Army (SNA)
Die Syrian National Army (SNA) umfasste mehrere Gruppierungen, die jeweils die Kontrolle 
über ein bestimmtes Gebiet ausübten, wo sie auch die zivile Struktur verwalteten. Oft waren 
also auch diese Gruppierungen für das Justizsystem verantwortlich (MBZ 8.2023). Ein Ge­
richtssystem, Gefängnisse und Haftanstalten wurden von der Syrischen Übergangsregierung 
(Syrian Interim Government - SIG) betrieben, ebenfalls mit erheblicher türkischer Beteiligung 
(UNHRC 12.7.2023). Eine vertrauliche Quelle des niederländischen Außenministeriums gab an, 
dass es dort einen hohen Grad an Straffreiheit gab, weil die lokalen Anführer auch die Judikatur 
bestimmten (MBZ 8.2023). Der Nichtregierungsorganisation Syrians for Truth and Justice (STJ) 
zufolge bestimmte auch die Türkische Regierung über rechtliche Angelegenheiten, wo die von 
ihr unterstützten Gruppierungen operierten (STJ 1.11.2023).
89
95

Go to next pages