2025-09-05-coi-cms-laenderinformationen-tuerkei-version-10-d827

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

/ 363
PDF herunterladen
Mitglieder. Dies würde bedeuten, dass etwa 47 - 54 % der DEM-Mitglieder inhaftiert waren (MBZ 
2.2025a, S. 63).
Razzien in DEM-Partei-Büros
Die Behörden gehen mitunter auch gegen die Einrichtungen DEM-Partei vor. - So wurde am 
24.4.2024 im Provinzbüro der DEM-Partei in Batman eine Polizeirazzia durchgeführt. Bei der 
etwa vierstündigen Durchsuchung sollen Dokumente und Fotos einiger getöteter PKK-Kämpfer 
beschlagnahmt worden sein (BAMF 29.4.2024; vgl. Bianet 24.4.2024). In den frühen Morgen­
stunden des 18.11.2024 stürmte die Polizei das Bezirksbüro der DEM-Partei im Istanbuler Stadt­
teil Esenyurt. Medienberichten zufolge drangen die Beamten gewaltsam für mehrere Stunden in 
das Gebäude ein und beschlagnahmte einige Bücher und Fotografien. Nach der Razzia wurden 
die Ko-Vorsitzenden der DEM-Partei im Bezirk, Rojda Yılmaz und Abdullah Arınan, zur Polizei 
in Istanbul vorgeladen, um Aussagen zu tätigen (Bianet 18.11.2024; vgl. DW 18.11.2024, Duvar 
19.11.2024, Hürriyet 18.11.2024). Danach wurden die beiden festgenommen. Die Behörden er­
klärten, die Festnahmen seien Teil der von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft geführten 
Ermittlungen zur Aufdeckung von Aktivitäten der PKK (Duvar 19.11.2024; vgl. Mezopotamya 
19.11.2024, DW 18.11.2024, Hürriyet 18.11.2024). Regierungsfreundliche Medien zitierten das 
Ermittlungsbüro für terroristische Straftaten der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul, wonach 
im Büro der DEM-Partei eine Gedenkveranstaltung für die 1995 „ neutralisierte“ PKK-Terroris­
tin Gülşen Atalmış stattfand und dass PKK-Fotos ausgetauscht wurden (Hürriyet 18.11.2024; 
vgl. DW 18.11.2024).
Siehe auch die Kapitel: Haftbedingungen, Ethnische Minderheiten / Kurden und Politische Lage.
Vorgehen gegen einfache HDP- und DEM-Partei-Mitglieder und deren Familienangehörige
Eine Mitgliedschaft in der HDP allein ist kein Grund für die Einleitung strafrechtlicher Maß­
nahmen. Die Aufnahme von strafrechtlichen Ermittlungen ist immer einzelfallabhängig (AA 
20.5.2024, S.7; vgl. MBZ 2.3.2022, S. 47). Faktoren, die zu negativer Aufmerksamkeit seitens 
der türkischen Behörden führen können, haben sich nicht geändert und gelten dementspre­
chend nach der Umbenennung der HDP auch für die DEM-Parteimitglieder und -Unterstützer: 
Posten, Teilen und Liken von DEM-freundlichen Beiträgen in sozialen Medien; Teilnahme an 
Demonstrationen (z. B. gegen die Einsetzung von Treuhändern); Abgabe von oder Teilnahme an 
Presseerklärungen; das Senden von Geld an inhaftierte Familienmitglieder (Letzteres kann als 
finanzielle Unterstützung der PKK angesehen werden). Die Liste kann keineswegs als erschöp­
fend angesehen werden. Die Anti-Terror-Gesetzgebung ist weit gefasst und vage formuliert, 
sodass die Behörden eine Vielzahl von Umständen und Aktivitäten heranziehen können, um ein 
DEM-Mitglied oder einen Unterstützer ins Visier zu nehmen (MBZ 2.2025a, S. 64f.).
Auch nach Umbenennung der HDP bleibt die Situation für Angehörige von nunmehrigen DEM-
Mitgliedern unverändert. So kommt es beispielsweise vor, dass Angehörige eines DEM-Mitglieds 
keine staatliche Stelle bekommen. Wenn sie einem inhaftierten Verwandten, der DEM-Mitglied 
war, Geld schickten, laufen sie Gefahr, selbst wegen finanzieller Unterstützung der PKK straf­
rechtlich verfolgt zu werden. Familienangehörige von DEM-Mitgliedern können von der Polizei 
178
183

oder den Sicherheitskräften verfolgt, festgenommen und/oder verhört werden. Es kommt auch 
vor, dass Verwandte von DEM-Mitgliedern unter Druck gesetzt werden, gegen andere DEM-
Mitglieder auf freiem Fuß auszusagen. Darüber hinaus kommt es vor, dass Einzelpersonen 
Stipendien, Darlehen, Krankenversicherungen oder Sozialleistungen verweigert wurden, weil 
ein Familienmitglied DEM-Mitglied war. Die genannten Formen der Repression werden haupt­
sächlich gegen Eltern, Ehepartner, Geschwister und Kinder von DEM-Mitgliedern eingesetzt. 
Unklar bleibt, in welchem Umfang diese Praktiken stattfinden und welche Familienmitglieder 
unter welchen Umständen ins Visier der Behörden geraten (MBZ 2.2025a, S. 65).
Behördliches Vorgehen gegen Parlamentarier insbesondere der HDP
Die Justiz ist systematisch gegen Mitglieder der Oppositionsparteien im Parlament, insbesonde­
re der HDP, wegen angeblicher terroristischer Straftaten vorgegangen. Die ehemaligen Ko-Par­
teivorsitzenden Demirtaş und Yüksekdağ sind weiterhin inhaftiert [Stand: Anfang Juli 2025]; sie 
besitzen keinen Abgeordnetenstatus mehr (ÖB Ankara 28.12.2023, S. 48). Im Mai 2024 wurden 
mehrere ehemalige HDP-Abgeordnete und die beiden ehemaligen Ko-Vorsitzenden (Demirtaş 
und Yüksekdağ) der Partei zu langen Haftstrafen verurteilt, obwohl der EGMR ihre sofortige 
Freilassung angeordnet hatte (EC 30.10.2024, S. 19).
Seit der Verfassungsänderung vom 20.5.2016, welche die vollständige Aufhebung der parla­
mentarischen Immunität von Abgeordneten ermöglichte, wurden mehr als 600 Anklagen gegen 
Parlamentarier der HDP erhoben. Anklagen erfolgten wegen terrorismusbezogener Taten, Ver­
leumdung des Präsidenten, der Regierung oder des Staates. Seit 2018 wurden mehr als 30 
Parlamentarierinnen und Parlamentarier zu Freiheitsstrafen verurteilt. Mindest 15 HDP-Abge­
ordnete hatten ihr Mandat verloren (IPU 9.4.2025, S.2). Die Anzahl der Inhaftierten hat sich 
durch Entlassungen verringert. - Mitte Oktober 2022 wurde Gülser Yıldırım entlassen. Sie war 
am 4.11.2016 verhaftet und wegen „ Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ zu sie­
beneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Gemäß Gesetz (Nr. 7242) hätte sie nach Zwei-Drittel 
der Strafverbüßung entlassen werden sollen, doch wurde sie erst vier Monate später enthaftet 
(Bianet 18.10.2022). Anfang April 2023 wurde der ehemalige HDP-Abgeordnete İdris Baluken 
nach fast sieben Jahren Haft wegen Terrorismus-Unterstützung freigelassen (Duvar 5.4.2023; 
vgl. NTV 5.4.2023). Andererseits verurteilte das Gericht in Diyarbakır im Oktober 2022 die ehe­
malige Parlamentarierin, Leyla Güven, die bereits 2018 festgenommen und 2020 nach Entzug 
ihrer parlamentarischen Immunität verurteilt wurde, zu elf Jahren und sieben Monaten Gefäng­
nis wegen terroristischer Propaganda für die PKK in einem halben Dutzend Reden, die sie als 
Abgeordnete der HDP zwischen 2015 und 2019 gehalten hatte. In Summe büßt die 58-Jährige 
eine 22-jährige Gefängnisstrafe wegen zweier getrennter Delikte ab (Ahval 17.10.2022).
Sechs ehemalige Parlamentarier haben sich im Frühjahr 2025 noch in Haft befunden, darunter 
die ehemaligen HDP-Vorsitzenden Selahattin Demirtaş und Figen Yüksekdağ sowie Leyla Gü­
ven, Semra Güzel, Nazmi Gür und Can Atalay [Anm.: von der Arbeiterpartei der Türkei - Türkiye 
İşçi Partisi  - TİP] (IPU 9.4.2025, S.2).
Seit 2015 bis Ende 2022 sollen laut Eigenangaben der HDP mindestens 340 physische Angriffe 
auf Gebäude, Stände, Kundgebungen und Demonstrationen der HDP in den Provinzen und 
179
184

Bezirken sowie auf die für diese Veranstaltungen verantwortlichen Personen verübt worden 
sein (HDP 10.12.2022). HDP-Parlamentarier waren auch von physischen Übergriffen durch 
die Polizei nicht ausgenommen. - Am 9.10.2022 demonstrierten die HDP und einige Verbän­
de in verschiedenen Provinzen gegen die Isolation des inhaftierten Führers der Arbeiterpartei 
Kurdistans (PKK) Abdullah Öcalan. Die Demonstranten sahen sich mit harter Polizeigewalt kon­
frontiert, wobei es zu mehreren Festnahmen kam und dem Abgeordneten Habip Eksik hierbei 
ein Bein gebrochen wurde (Duvar 10.10.2022; vgl. Ahval 10.10.2022).
Lokale Ebene: behördliches Vorgehen insbesondere gegen Mandatare der HDP und der 
DEM-Partei
Die Regierung suspendierte demokratisch gewählte Bürgermeister, basierend auf deren angeb­
licher Zugehörigkeit zu terroristischen Gruppen. Diese wurden durch staatliche „Treuhänder“
ersetzt. Dieses Vorgehen richtete sich in der Vergangenheit am häufigsten gegen Politiker und 
Politikerinnen der HDP und ihrer lokalen Schwesterpartei, der Demokratischen Partei der Regio­
nen (DBP). Die Regierung suspendierte 81 % der HDP-Bürgermeister, die bei den Lokalwahlen 
2019 gewählt worden waren (USDOS 20.3.2023, S. 73). 48 HDP-Bürgermeister waren seit den 
Lokalwahlen 2019 wegen angeblicher terrorismusbezogener Aktivitäten ihres Amtes enthoben 
worden (EC 8.11.2023, S. 15; vgl. USDOS 20.3.2023, S. 21). Von diesen 48 suspendierten 
Bürgermeistern wurden 39 in den Arrest verbracht (USDOS 20.3.2023, S. 21).
Der Bürgermeister von Diyarbakır, Selçuk Mızraklı, seit Oktober 2019 in Haft, wurde im Frühjahr 
2020 zu neun Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt (BAMF 14.10.2024; vgl. Bianet 
9.3.2020), ehe er Ende September 2021 vom Vorwurf der „ Propaganda für eine Terrororgani­
sation“ freigesprochen wurde (Bianet 30.9.2021). Ein türkisches Gericht hat Mızraklı allerdings 
Ende November 2023  in einem Wiederaufnahmeverfahren wegen „ Mitgliedschaft in einer ter­
roristischen Vereinigung“ zu neun Jahren, vier Monaten und 15 Tagen Haft verurteilt (Duvar 
30.11.2023; vgl. EUTCC 30.11.2023). - Das Urteil wurde am 9.10.2024 vom Oberste Beru­
fungsgericht bestätigt (BAMF 14.10.2024, S. 7f.). - Und am 26.1.2023 fand vor dem Schweren 
Strafgericht Nr. 2 in Hakkâri die letzte Verhandlung im Fall von Cihan Karaman, dem HDP-Bür­
germeister von Hakkâri, der durch einen Treuhänder ersetzt wurde, statt. Das Gericht verurteilte 
Karaman wegen „ Mitgliedschaft in einer illegalen Organisation“ zu einer Haftstrafe von zehn 
Jahren und sechs Monaten (TİHV/HRFT 26.1.2023; vgl. Sabah 26.1.2023).
Seit den Lokalwahlen vom 31.3.2024 kam es zur Absetzung, Verurteilung und Ersetzung ge­
wählter Bürgermeister, zumal aus den Reihen der pro-kurdischen DEM-Partei (Nachfolgerin der 
HDP), aber auch der CHP (Rudaw 22.11.2024). Es begann mit dem Bürgermeister von Hakkâri. 
Am 2.6.2024 führte die Polizei eine Razzia in der Stadtverwaltung von Hakkâri durch, wobei 
Bürgermeister Mehmet Sıddık Akış verhaftet und anschließend durch einen von der Regierung 
ernannten Treuhänder ersetzt wurde. Das Innenministerium beschuldigte Akış, eine hochrangige 
Position in der PKK innezuhaben. Trotz Demonstrationsverbotes durch das Büro des Gouver­
neurs kam es vor dem Gouverneursamt dennoch zu Sitzprotesten, an denen sich Abgeordnete 
der DEM-Partei und eine Delegation der Republikanischen Volkspartei (CHP) beteiligt hatten. 
Am 4. Juni kam es zu weiteren Protesten in Hakkâri, bei denen die Polizei mit Pfefferspray und 
180
185

Gummigeschossen eingriff. Auch in Istanbul, Ankara und Diyarbakir wurde gegen die Ernennung 
des Treuhänders in Hakkâri demonstriert (BAMF 10.6.2024, S. 9f.; vgl. Duvar 9.6.2024, Presse 
5.6.2024). Ursprünglich wegen „ Führung einer bewaffneten terroristischen Vereinigung“ zu einer 
Haft von 19 1/2 Jahren verurteilt (BAMF 10.6.2024, S. 9f.), wurde Akış im November 2024 im 
Letzturteil zu insgesamt neun Jahren Haft verurteil - zu siebeneinhalb Jahren wegen „ Begehung 
von Straftaten im Namen einer illegalen Organisation, ohne Mitglied dieser Organisation zu sein“
und zu eineinhalb Jahren wegen „ Widerstands gegen das Gesetz über Versammlungen und 
Demonstrationen“ (5 Ocak 20.11.2024; vgl. ANF 20.11.2024b).
Die Regierung entließ Anfang November 2024 die DEM-Bürgermeister von zwei Großstädten, 
Ahmet Turk in Mardin und Gülistan Sonuk in Batman, und ersetzte sie durch Treuhänder. Meh­
met Karayilan, DEM-Bürgermeister von Halfeti, einem Unterbezirk der Provinz Şanliurfa, wurde 
ebenfalls entlassen. Das Innenministerium begründete ihre Absetzung mit laufenden Terroris­
musvorwürfen gegen sie. Turk ist eine führende Persönlichkeit der kurdischen Bewegung in der 
Türkei und ein starker Befürworter des Friedens zwischen dem Staat und der PKK. Er wurde 
bereits zweimal gewaltsam aus dem Amt entfernt (AlMon 4.11.2024; vgl. Duvar 4.11.2024a, DW 
4.11.2024). Infolge kam es in allen drei betroffenen Gemeinden, aber beispielsweise auch in 
Van, zu Protesten, bei denen die Polizei gewaltsam eingriff und zahlreiche Demonstrierende 
festnahm (TM 4.11.2024; vgl. Duvar 4.11.2024b).
Das Innenministerium ersetzte am 29.11.2024 den Ko-Bürgermeister der Gemeinde Bahçe­
saray im Bezirk Van, Ayvaz Hazır, aus den Reihen der DEM-Partei durch einen Treuhänder. 
Laut Innenministerium geschah dies, weil der Bürgermeister zu drei Jahren Gefängnis verurteilt 
wurde, da dieser „ Verbrechen im Namen der bewaffneten Terrororganisation PKK/KCK began­
gen hätte, ohne Mitglied zu sein“, und aufgrund einer laufenden Untersuchung des 2. Hohen 
Strafgerichtshofs von Van wegen „ Propaganda für die bewaffnete Terrororganisation PKK/KCK“
(Duvar 30.11.2024; vgl. Rudaw 29.11.2024).
Im November 2024 wurde der Ko-Bürgermeister von Tunceli/Dersim aus den Reihen der DEM-
Partei, Cevdet Konak, wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation zu sechs Jah­
ren und drei Monaten verurteilt (Rudaw 22.11.2024; vgl. Duvar 21.11.2024, ANF 20.11.2024a, 
Cumhuriyet 20.11.2024).
Auch das Jahr 2025 begann mit der Verhaftung bzw. Absetzung von Bürgermeistern aus den 
Reihen der DEM-Partei. - Am 10.1.2025 wurden Hosyar Sariyildiz und Nuriye Aslan, die Ko-
Bürgermeister des Bezirks Akdeniz in der Provinz Mersin verhaftet. Hinzugesellten sich auch 
vier Mitglieder des Gemeinderats von der DEM-Partei. Sie wurden wegen „ Propaganda für eine 
terroristische Organisation“, „ Mitgliedschaft in einer bewaffneten terroristischen Organisation“, 
„ Verstößen gegen das Gesetz zur Verhinderung der Finanzierung des Terrorismus“ und „ Ver­
stößen gegen das Gesetz über Versammlungen und Demonstrationen“ festgenommen. Das 
Innenministerium entließ daraufhin die Ko-Bürgermeister und setzte einen Treuhänder anstatt 
ihrer ein (BIRN 10.1.2025; vgl. Duvar 10.1.2025). Ende Jänner wurde Sofya Alağaş, die Ko-
Bürgermeisterin von Siirt aus den Reihen der DEM-Partei, aufgrund ihrer vormaligen Arbeit als 
Journalistin wegen „ Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“, nämlich der PKK/KCK 
181
186

zu sechs Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Als Treuhänder wurde vom Innenminis­
terium der Gouverneur von Siirt, Kemal Kızılkaya, ernannt (AnA 29.1.2025; vgl. Duvar 28.1.2025, 
SZ 29.1.2025).
Abdullah Zeydan, ehemaliger HDP-Abgeordneter, einst nach fünf Jahren Haft infolge der Aufhe­
bung der Verurteilung wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und Verbreitung 
terroristischer Propaganda durch das Oberste Kassationsgericht entlassen (BAMF 10.1.2022, 
S. 15; vgl. Ahval 6.1.2022), wurde im Februar 2025 als Ko-Bürgermeister von Van aus den 
Reihen der DEM-Partei zu drei Jahren und neun Monaten Haft wegen Unterstützung und Pro­
paganda für eine terroristische Organisation von einem Gericht in Diyarbakır verurteilt (Nach 
Zeydans überwältigendem Sieg bei den Gemeinderatswahlen 2024 entzog die Provinzwahl­
kommission auf Antrag des Justizministeriums Zeydan das Bürgermeistermandat und übertrug 
es dem Kandidaten der AKP) (Duvar 11.2.2025; vgl. DS 11.2.2025, Rudaw 11.2.2025, Me­
dya 11.2.2025). Unmittelbar nach der Verurteilung kam es zu Massenprotesten in Van (Medya 
11.2.2025; vgl. Rudaw 11.2.2025). Am 15.2.2025 ernannte das Innenministerium den Gouver­
neur von Van, Ozan Balcı, zum Treuhänder, was weitere Proteste hervorrief, bei denen 127 
Personen festgenommen wurden, darunter vorübergehend auch der stellvertretenden Bürger­
meister von Diyarbakır, Doğan Hatun (Duvar 16.2.2025; vgl. C8 16.2.2025).
Das Innenministerium ernannte am 24.2.2025 den Gouverneur des Bezirks Kağızman in der 
östlichen Provinz Kars zum Treuhänder der Gemeinde Kağızman, die von der DEM-Partei 
geführt wurde. In einer offiziellen Erklärung des Ministeriums hieß es, dass der Bürgermeister 
von Kağızman, Mehmet Alkan, vom 2. Hohen Strafgericht von Kars wegen „ Mitgliedschaft in 
einer bewaffneten terroristischen Vereinigung“ zu sechs Jahren und drei Monaten Gefängnis 
verurteilt wurde, weshalb Alkan als Vorsichtsmaßnahme vom Dienst suspendiert wurde. Nach 
der Entscheidung des Ministeriums wurde das Rathaus unter starken Polizeischutz gestellt. 
Die Regierungsbehörden verhängten strenge Sicherheitsmaßnahmen und riegelten den Bezirk 
praktisch ab (Duvar 25.2.2025a; vgl. ANF 24.2.2025).
Der Kobanê-Massenprozess
Ende September 2020 hat der Generalstaatsanwalt von Ankara Haftbefehle gegen 82 Politiker 
der HDP ausgestellt und danach angekündigt, die Aufhebung der Immunität von sieben HDP-Ab­
geordneten zu beantragen. Die Generalstaatsanwaltschaft begründet die Festnahmen und das 
Vorgehen gegen die Abgeordneten mit den Protesten vom Oktober 2014, die sie rückwirkend, 
sechs Jahre nach den Ereignissen, als „Terrorakte“ einstuft. Damals drohte die Terrormiliz Isla­
mischer Staat (IS), die umzingelte syrisch-kurdische Stadt Kobanê einzunehmen. Die HDP hatte 
dem türkischen Staat vorgeworfen, nichts zur Rettung von Kobanê zu unternehmen und den IS 
zu unterstützen, und rief daher zu Solidaritätskundgebungen auf. Vom 6. bis 8.10.2014 wurden 
bei blutigen Zusammenstößen rund 40 Menschen getötet (FAZ 27.9.2020; vgl. HRW 2.10.2020). 
Ein Gericht in Ankara bestätigte am 7.1.2021 die Anklage gegen 108 Personen, darunter gegen 
die inhaftierten ehemaligen HDP-Ko-Vorsitzenden Selahattin Demirtaş und Figen Yüksekdağ 
(für die dies eine erneute Anklage darstellte), im Zusammenhang mit den Kobanê-Protesten von 
2014. Die Anklageschrift beschuldigt die 108 Personen des Mordes und der Untergrabung der 
182
187

Einheit und territorialen Integrität des Staates. Das geforderte Strafausmaß für die Angeklag­
ten beträgt 38 Mal lebenslänglich für jeden von ihnen (Duvar 7.1.2021; vgl. SZ 7.1.2021). Am 
12.4.2022 ordneten die Behörden die Verhaftung von weiteren 91 Personen im Zusammenhang 
mit den Kobanê-Protesten an, darunter auch HDP-Mitglieder. Sie wurden beschuldigt an der 
finanziellen Organisierung der Vorfälle beteiligt gewesen zu sein und den Familien von toten 
oder verletzten PKK-Mitgliedern finanzielle Unterstützung zukommen gelassen zu haben (BIRN 
12.4.2022; vgl. USDOS 20.3.2023, S. 22).
Im  Kobanê-Prozess sprach das Gericht am 16.5.2024 36 Urteile. Zwölf Personen wurden frei­
gesprochen, doch 24 Angeklagte erhielten zum Teil sehr lange Haftstrafen. Bei 72 weiteren 
Personen stand das Urteil noch aus. Zu den Verurteilten zählte Selahattin Demirtaş. Er muss 
für 42 Jahre ins Gefängnis. Figen Yüksekdağ wurde zu 32 Jahren und drei Monaten Gefängnis 
verurteilt. Der Bürgermeister der südosttürkischen Stadt Mardin, Ahmet Türk, der bei den Lokal­
wahlen im März 2024 wiedergewählt worden war, erhielt zehn Jahre (NZZ 17.5.2024; vgl. MLSA 
18.5.2024, HRW 16.5.2024). Demirtaş wurde im Detail verurteilt zu: 20 Jahre wegen „ Beihilfe 
zur Untergrabung der Einheit und Integrität des Staates“, 4 1/2 Jahre wegen „Anstiftung zu einer 
Straftat“ und 2 1/2 wegen einer Rede bei einer Newroz-Veranstaltung und zu weiteren sieben 
Strafen wegen „ terroristischer Propaganda“ bei verschiedenen Anlässen (Bianet 16.5.2024).
Die Inter-Parlamentarische Union zeigte sich 2025 „ zutiefst besorgt über den Ausgang des 
Kobane-Prozesses, [und] ist der festen Überzeugung, dass diese Verurteilungen, darunter auch 
die von Selahattin Demirtaş und Figen Yüksekdağ, offenbar weitgehend, wenn nicht sogar 
ausschließlich auf politischen Äußerungen und Vereinigungen beruhen und im Widerspruch zu 
den Urteilen und Rechtsnormen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte stehen; ist 
der Ansicht, dass dieser Prozess ernsthafte Fragen hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz 
und der Nutzung des Strafrechtssystems zur Unterdrückung legitimer politischer Opposition 
aufwirft“ [Zitat aus dem englischen Original] (IPU 9.4.2025).
Weiteres Urteil gegen Demirtaş
Am 19.7.2024 erhielt Demirtaş von einem Gericht in Mersin eine weitere Haftstrafe von 2 1/2 
Jahren auferlegt, und zwar wegen „ Öffentlicher Denunzierung der Regierung, der Justiz, des 
Militärs oder der Polizeiorganisation der Republik Türkei“ und der „Anstiftung der Öffentlichkeit zu 
Hass und Feindseligkeit“. Die Anklage gegen Demirtaş umfasste seine Äußerungen zwischen 
2015 und 2017. Demzufolge beschuldigte Demirtaş Präsident Erdoğan und den damaligen 
Premierminister Davutoğlu, Organisationen wie an-Nusra, dem IS und Ahrar al-Sham materielle 
und moralische Hilfe, logistische Unterstützung, Waffen und Geld zur Verfügung gestellt zu 
haben und für die Vorfälle in der Türkei zwischen 2014 und 2016 verantwortlich zu sein (Duvar 
20.7.2024; vgl. Rudaw 19.7.2024, Medya 21.7.2024).
Aktuelle Beispiele für Verhaftungen und Verurteilungen von HDP-Funktionären und ein­
fachen HDP-Mitgliedern
Zu Beispielen vor dem Jahr 2023, bitte auf Vorgängerversionen der Länderinformationen zu­
rückzugreifen.
183
188

Am Vorabend der Parlaments- und Präsidentschaftswahlen wurden am 25.4.2023, je nach Quel­
le, bis zu 150 Personen, darunter Dutzende HDP-Mitglieder und hochrangige Funktionäre wie 
die stellvertretende Ko-Vorsitzende Özlem Gündüz, verhaftet. Doch gingen die Behörden auch 
gegen Anwälte und Zeitungs- sowie Agenturjournalisten vor. Nach HDP-Angaben wurden in 21 
Provinzen Razzien im Rahmen einer Untersuchung der Staatsanwaltschaft Diyarbakır durch­
geführt. Die Verhafteten wurden verdächtigt, die verbotene Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) 
zu finanzieren, z. B. aus dem Gemeindebudget, oder neue Mitglieder für diese anzuwerben 
(DW 25.4.2023; vgl. WZ 25.4.2023, HDP 25.4.2023, FAZ 25.4.2023). In einer Aussendung 
vom 5.5.2023 sprach die HDP davon, dass es am Vorabend zu den Parlamentswahlen inner­
halb eines Monats zu mindestens 295 Festnahmen bzw. 61 Verhaftungen von HDP-Mitgliedern 
kam, darunter auch Funktionäre, wie des stellvertretenden HDP-Vorsitzenden der Provinz Ur­
fa (bereits am 4.3.2023) oder des Ko-Vorsitzenden des Distrikts Gebze, inklusive vier seiner 
Parteimitarbeiter (HDP 5.5.2023).
Die Polizei führte am 10.10.2024 eine Razzia in der Zentrale der DEM-Partei in der östlichen 
Provinz Iğdır durch und verhaftete den Ko-Vorsitzenden Mehmet Selçuk und acht Parteimit­
glieder. Die Razzia war Teil der laufenden Ermittlungen zu einem Bombenanschlag im Jahr 
2015, bei dem 13 Polizisten getötet wurden. In der südöstlichen Provinz Antep nahm die Polizei 
am 11.10.2024 den Ko-Vorsitzenden der DEM-Partei des Bezirks Şahinbey, Mustafa Tuç, den 
pro-kurdischen Ko-Vorsitzenden der Partei der Demokratischen Regionen (DBP) in der Pro­
vinz, Mehmet Özkan, und den Ko-Vorsitzenden der DBP Şahinbey, Müslüm Denizhan, fest und 
überstellt sie anschließend an die Anti-Terror-Abteilung in Antep  (Duvar 11.10.2024).
Wegen des Vorwurfs mutmaßlicher Verbindungen zu Terrororganisationen sind Ende November 
2024 231 Personen in 30 Provinzen im Zuge der Operation „ Gürz-27“ festgenommen worden, 
darunter Journalisten, Dichter, Schriftsteller (Standard 27.11.2024; vgl. Medya 27.11.2024, ML­
SA 27.11.2024), Menschenrechtsaktivisten, u. a. der Mitbegründer der türkischen Menschen­
rechtsvereinigung (İHD) Nimet Tanrıkulu, aber auch Gewerkschaftler und Politiker aus den 
Reihen der DEM-Partei (Medya 27.11.2024; vgl. SCF 26.11.2024).
Aktuelle Beispiele für Entscheidungen des Europäische Gerichtshofes für Menschen­
rechte (EGMR) und des türkischen Verfassungsgerichts
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied am 1.2.2022, dass die 
Türkei das Recht auf freie Meinungsäußerung von Abgeordneten der HDP verletzt hatte, indem 
sie deren parlamentarische Immunität vor Strafverfolgung aufgehoben hatte. Der Beschluss 
zur Aufhebung der parlamentarischen Immunität von 40 Abgeordneten der HDP (im Mai 2016), 
darunter die ehemaligen Ko-Vorsitzenden Selahattin Demirtaş und Figen Yüksekdağ, verstößt 
laut EGMR gegen die türkische Verfassung (BIRN 1.2.2022; vgl. Evrensel 2.2.2022).
Am 22.3.2022 wies das Verfassungsgericht den Antrag der HDP-Abgeordneten Semra Güzel 
ab, die Aufhebung ihrer parlamentarischen Immunität wegen Terrorvorwürfen rückgängig zu 
machen. Güzel wurde wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in zwei Fällen 
angeklagt, nachdem Fotos in den Medien erschienen waren, auf denen sie mit einem PKK-
Mitglied mutmaßlich in einem Lager der Gruppe posierte (BAMF 28.3.2022, S. 9; vgl. Ahval 
184
189

24.3.2022). Anfang Oktober 2022 forderte die Staatsanwaltschaft 15 Jahre Haft für Güzel (HDN 
1.10.2022). Ein Strafgericht in Ankara ordnete im Dezember 2023 die Fortdauer der Untersu­
chungshaft an, da nach Sach- und Beweislage die Beschuldigte weiterhin der Mitgliedschaft 
in einer „Terrororganisation“ dringend verdächtig sei (ANF 11.12.2023). Ende Mai 2025 befand 
sich Güzel immer noch in Haft (ANF 29.5.2025).
Der EGMR entschied am 8.11.2022, dass die Türkei die Rechte von 13 ehemaligen Abgeordne­
ten der HDP verletzt hatte, indem sie 2016, bzw. in einem Fall 2017, wegen Verbindungen zur 
verbotenen PKK in Untersuchungshaft genommen wurden, um den Pluralismus zu unterdrü­
cken und die Freiheit der politischen Debatte einzuschränken. Der EGMR entschied, dass die 
Untersuchungshaft der Antragsteller willkürlich und mit dem innerstaatlichen Recht unverein­
bar sei, da die Betroffenen Anspruch auf parlamentarische Immunität hätten. Das Straßburger 
Gericht entschied auch, dass es keine Beweise gab, die den Verdacht begründeten, dass sie 
eine Straftat begangen hatten, die ihre Inhaftierung rechtfertigte. Der EGMR ordnete die Frei­
lassung jener zwei noch in Haft Verbliebenen, nämlich von İdris Baluken und Figen Yüksekdağ, 
der ehemaligen Ko-Vorsitzenden der HDP, an (SCF 9.11.2022; vgl. Bianet 8.11.2022, ECHR 
8.11.2022).
Der ehemalige HDP-Ko-Vorsitzende Selahattin Demirtaş blieb trotz zweier EGMR-Urteile, in de­
nen seine sofortige Freilassung gefordert wurde, im Gefängnis. Im Juni 2024 forderte das Minis­
terkomitee des Europarats die türkischen Behörden nachdrücklich auf, alle erforderlichen Maß­
nahmen zu ergreifen, um seine sofortige Freilassung sicherzustellen (EC 30.10.2024, S. 21).
Am 8.7.2025 befand der EGMR, dass die Maßnahmen zur Fortsetzung der Haft von Sela­
hattin Demirtaş auf unzureichenden Gründen beruhen und in Wirklichkeit darauf abzielen, die 
öffentliche Debatte zu unterdrücken und die Freiheit der politischen Meinungsäußerung ein­
zuschränken. Das Gericht stellte [erneut] die Verletzung zahlreicher Artikel der Europäischen 
Menschenrechtskonvention fest. Die Türkei wurde vom Gericht angehalten, dem Beschwerde­
führer 3.245 Euro für den materiellen Schaden, 32.500 Euro für den immateriellen Schaden und 
20.000 Euro für Kosten und Auslagen zu zahlen (ECHR 8.7.2025).
Siehe auch das Kapitel: Sicherheitslage / Terroristische Gruppierungen: PKK – Partiya Karkerên 
Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans)
Verbotsverfahren gegen die HDP
Am 17.3.2021 gab der Generalstaatsanwalt des Obersten Kassationsgerichts, Bekir Şahin, 
bekannt, dass er beim Verfassungsgericht ex-officio den Antrag auf ein Verbot und die Auflösung 
der HDP gestellt habe (ÖB Ankara 18.3.2021; vgl. DS 18.3.2021). In der Anklageschrift werden 
Parteiführung und -mitglieder u. a. beschuldigt, durch ihre Handlungen gegen Gesetzte zu 
verstoßen, das Ziel verfolgend, die staatliche und nationale Integrität zu unterminieren und 
dabei mit der verbotenen PKK zu konspirieren (BAMF 22.3.2021; vgl. DS 18.3.2021). In ihrem 
umstrittensten Aspekt kriminalisiert die Anklageschrift jedoch den zweijährigen Friedensprozess 
zwischen Ankara und den Kurden, der 2015 zusammenbrach. An den Gesprächen waren der 
185
190

inhaftierte PKK-Gründer Abdullah Öcalan, die in den Kandil-Bergen im Nordirak ansässige PKK-
Führung, Regierungsbeamte und HDP-Mitglieder beteiligt, die meist als Vermittler auftraten. 
Anhand von Protokollen der Treffen zwischen HDP-Mitgliedern und Öcalan stellte die Anklage 
die Bemühungen der HDP-Mitglieder als kriminelle Handlungen dar, für die die Partei verboten 
werden sollte, obwohl die Friedensinitiative von der regierenden AKP gestartet und unterstützt 
wurde (AlMon 9.4.2021).
In der ersten Reaktion der Regierung auf die Anklageschrift sagte Erdoğans Kommunikations­
direktor Fahrettin Altun, dass es eine unbestreitbare Tatsache sei, dass die HDP organische 
Verbindungen zur PKK habe (REU 18.3.2021). Die Vorgabe des Narrativs von höchster staat­
licher Stelle möchte den Ausgang des Verfahrens weitgehend vorwegnehmen und bezeugt 
neuerlich, dass die Unabhängigkeit der Justiz in der Türkei nicht mehr gewährleistet ist (ÖB 
Ankara 18.3.2021).
Nachdem das Verfassungsgericht am 31.3.2021 die Anklageschrift wegen Formalfehler zur 
Überarbeitung an die Generalstaatsanwaltschaft zurück (Zeit Online 31.3.2021; vgl. AlMon 
9.4.2021) verwiesen hatte, erfolgte am 7.6.2021 ein neuer Antrag zwecks Verbot der HDP, der 
Konfiszierung der Bankkonten der Partei sowie zwecks eines Politikverbots für mehrere Hundert 
Mitglieder der HDP (FAZ 8.6.2021; vgl. Duvar 7.6.2021a). Die 843-seitige Anklageschrift des 
Generalstaatsanwaltes forderte, dass nunmehr 451 Personen aus der Politik verbannt wer­
den. Außerdem sind 69 HDP-Mitglieder wegen ihrer vermeintlichen Pro-Terror-Aussagen in der 
Anklageschrift namentlich aufgeführt (HDN 10.6.2021). Am 21.6.2021 nahm das Verfassungs­
gericht einstimmig die Anklage an, ohne jedoch dem Begehr der Generalstaatsanwaltschaft 
nach Schließung der HDP-Parteikonten nachzukommen (Duvar 21.6.2021).
Wie bereits im Juli 2021 (EP 8.7.2021, Pt. 2) verurteilte das Europäische Parlament „ aufs 
Schärfste die vom Generalstaatsanwalt des Kassationsgerichts der Türkei eingereichte und 
vom Verfassungsgericht der Türkei im Juni 2021 einstimmig angenommene Anklageschrift, mit 
der die Auflösung der Partei HDP und der Ausschluss von 451 Personen vom politischen Leben, 
darunter die meisten derzeitigen Mitglieder der Führungsebene der HDP, angestrebt werden 
und durch die die betroffenen Personen daran gehindert werden, in den nächsten fünf Jahren 
irgendeiner politischen Tätigkeit nachzugehen“ (EP 7.6.2022, S. 16, Pt. 23).
Für ein Verbot der HDP ist eine Zweidrittelmehrheit der 15 Richter erforderlich (FAZ 8.6.2021). 
Das Gericht kann je nach Schwere der Verstöße ein Verbot aussprechen oder davon absehen. 
Im zweiten Fall kann es anordnen, die Unterstützung im Rahmen der staatlichen Parteien­
finanzierung teilweise oder vollständig zu versagen. Funktionären, wie in der Anklageschrift 
angestrebt, darf nur im Falle eines Parteiverbots untersagt werden, sich politisch zu betätigen 
(SWP/Can 10.6.2021, S. 4). In einer für den 11.4.2023 anberaumten Anhörung machte die HDP 
von ihrem Recht auf eine Stellungnahme vor dem Verfassungsgericht keinen Gebrauch, da 
sie den Fall als politisch motiviert bezeichnete. Es gibt keine Frist für eine Entscheidung des 
Gerichts (OSCE/ODIHR 15.5.2023, S. 4/FN 4).
Im April 2025 forderte die Inter-Parlamentarische Union (IPU) das Verfassungsgericht auf, sein 
Urteil in strikter Übereinstimmung mit den Standards der Rechtsprechung des EGMR zu fällen, 
186
191

wobei die IPU sich besorgt zeigte, dass in den Begründungen für das Auflösungsverfahren 
weiterhin ohne stichhaltige rechtliche Begründung die HDP und die PKK vermischt werden. Die 
IPU bekräftigte, dass die HDP eine rechtmäßig gegründete politische Partei ist, die keine Gewalt 
befürwortet (IPU 9.4.2025).
Gewaltakte nicht-staatlicher Akteure gegen die HDP bzw. DEM-Partei und ihre Vertreter
Auf das Bezirksbüro der DEM-Partei in İnegöl, Bursa, wurde Anfang März 2024 ein Anschlag 
verübt. Während des Angriffs soll auch ein Parteimitglied außerhalb des Bezirksgebäudes vom 
Angreifer mit einer Axt verfolgt worden sein (Bianet 5.3.2024; vgl. TİHV/HRFT 5.3.2024). Anfang 
Mai 2024 wurde das Bezirksbüro der DEM-Partei in Birecik, in der südölstlichen Provinz Ur­
fa  angegriffen. Der Angriff auf das Parteibüro führte zu Schäden am Gebäude, wobei 14 Kugeln 
die Fenster trafen. Der Täter wurde festgenommen (Bianet 8.5.2024; vgl. Rudaw 8.5.2024). Am 
28.9.2024 wurde ein örtliches Parteibüro der DEM in Istanbul im Stadtteil Sultangazi beschos­
sen. Zum Zeitpunkt des Beschusses war niemand anwesend und es gab keine Verletzten. Zwei 
Verdächtige wurden festgenommen und die Behörden leiteten eine Untersuchung ein (Bianet 
30.9.2024; vgl. ANF 29.9.2024). In der Nacht vom 24. auf den 25.10.2024 wurde die DEM-Zen­
trale in Ankara angegriffen. Dabei wurden u.a. Türen und Fenster beschädigt. Ein Verdächtiger 
wurde festgenommen (SCF 25.10.2024; vgl. TR-Today 25.10.2024).
Der bislang schwerwiegenste Angriff fand im Juni 2021 in Izmir statt, als Angreifer ein Büro 
der HDP gestürmt und dabei eine Mitarbeiterin erschossen haben (AlMon 17.6.2021; vgl. Zeit 
Online 17.6.2021).
Für weitere Beispiele vor dem Jahr 2024 siehe vormalige Versionen der Länderinformationen -  
Türkei.
Vorgehen gegen weitere Oppositions-Parteien (Beispiele)
Am 25.10.2023 entschied das Verfassungsgericht, dass der inhaftierte Politiker der TİP (Türkiye 
İşçi Partisi - Arbeiterpartei der Türkei) und Menschenrechtsanwalt Can Atalay, der bei den 
Parlamentswahlen im Mai 2023 zum Abgeordneten gewählt worden war, in seinem Recht zu 
wählen und gewählt zu werden, sowie in seinem Recht auf persönliche Sicherheit und Freiheit 
verletzt wurde und ordnete dessen Freilassung an. Das zuständige Strafgericht setzte das Urteil 
nicht um, sondern verwies den Fall an das Kassationsgericht. Dieses entschied am 9.11.2023 
in Überschreitung seiner Zuständigkeit, dass das Urteil nicht rechtserheblich und daher nicht 
umzusetzen sei, mit der Begründung, dass das Verfassungsgericht seine Kompetenzen über­
schritten habe, und dass ein Strafverfahren gegen die neun Richter des Verfassungsgerichts, 
die für die Freilassung Atalays gestimmt hatten, durch die Generalstaatsanwaltschaft einzulei­
ten sei. Denn diese hätten gegen die Verfassung verstoßen und ihre Befugnisse überschritten 
(ÖB Ankara 4.2025, S. 13). Staatspräsident Erdoğan äußerte sich ähnlich und brachte eine 
Verfassungsreform ins Gespräch, um diese Justizkrise zu lösen. - Atalay war im April 2022 im 
Zusammenhang mit den regierungskritischen Gezi-Protesten von 2013 wegen des Vorwurfs 
der Beihilfe zum Umsturzversuch zu 18 Jahren Haft verurteilt und inhaftiert worden. Trotzdem 
wurde er bei den Parlamentswahlen im Mai 2023 zum Abgeordneten gewählt. Dies war möglich, 
187
192

Go to next pages