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reach a safe haven - The Syrian Observatory For Human Rights, https://www.syriahr.com/en/318466, 
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■ Standard - Standard, Der (3.7.2024): Pogrome gegen syrische Flüchtlinge in der Türkei, https:
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■ TNA - New Arab, The (2.9.2022): ’Who am I? I’m a human being!’: The violent rise of anti-Syrian 
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21.1 Binnenflüchtlinge (IDPs)
Letzte Änderung 2025-08-06 13:01
Daten zur Zahl der Binnenflüchtlinge in der Türkei sind nicht öffentlich zugänglich und nur mit 
Hilfe von Berechnungen von NGOs zu eruieren (ÖB Ankara 4.2025, S. 59). Auch das Internal 
Displacement Monitoring Center (IDMC) bekundet, dass 2024 keine zuverlässigen Daten vorla­
gen, um das Ausmaß der Binnenvertreibung aufgrund von Konflikten und Gewalt in der Türkei zu 
bewerten (IDMC 12.2024). Die vom IDMC genannte Zahl von 1,1 Mio. IDPs aufgrund von Konflikt 
und Gewalt in der Türkei (Stand: 31.12.2023) bezieht sich auf alle Konflikte zwischen 1984 und 
1999 (PKK) sowie 2015/2016 (Südostanatoliens) und 2019 (Beschuss von Grenzgebieten zu 
Syrien) (ÖB Ankara 4.2025, S. 59). Für 2024 nennt IDMC wesentliche niedrigere Zahlen, wobei 
hier der Bezug auf Katastrophen im Inland gelegt wird (Anm.: bewaffnete Auseinandersetzungen 
werden nicht mehr genannt). Demnach betrifft der größte Teil der genannten 538.000 Menschen 
jene, die aufgrund der Erdbeben vom Februar 2023 in den Provinzen Adiyaman, Gaziantep, 
Hatay, Kahramanmaras und Malatya vertrieben wurden. Weitere Binnenvertriebene, die in der 
Gesamtzahl enthalten sind, sind die Menschen, die Ende 2024 noch Binnenvertriebene sind, 
weil ihre Häuser durch ein Erdbeben in der Provinz Yozgat im April 2024 sowie durch einen 
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Erdrutsch in der Provinz Tokat im Februar 2024 und durch Überschwemmungen in der Provinz 
Giresun im Juli 2024 zerstört wurden (IDMC 12.2024).
Es gab keinen Fortschritt hinsichtlich der Situation der Binnenvertriebenen, die durch die Gewalt 
im Südosten in den 1990er-Jahren und in den letzten Jahren entstanden ist. Die Menschen, die 
nach den Erdbeben vom Februar 2023 vertrieben wurden, stehen weiterhin vor Herausforde­
rungen (EC 30.10.2024, S. 23).
Laut offiziellen Angaben wurden während der bewaffneten Auseinandersetzungen 2015/2016 
25.000 Wohneinheiten vor allem in Diyarbakır-Sur, im Zentrum von Şırnak, Cizre, Silopi, Idil, 
Mardin Nusaybin, Hakkâri und Yüksekova schwer beschädigt. Andere Quellen gehen von bis 
zu 70.000 zerstörten oder schwer beschädigten Unterkünften aus (IDMC 1.5.2019). Bei 25.000 
Wohneinheiten ergäbe dies hochgerechnet auf die durchschnittliche Bewohnerzahl türkischer 
Haushalte 144.000 IDPs (ÖB Ankara 4.2025, S. 59).
Der Wiederaufbau zerstörter Orte und die Rückkehr von Binnenvertriebenen kommen teils 
nur schleppend voran. Informationen dazu sind nur spärlich verfügbar. Vertriebene werfen den 
Behörden vor, zerstörte Ortsteile zum eigenen Vorteil wiederaufzubauen und eine Gentrifizie­
rung dieser Wohnorte herbeizuführen, in denen die früheren Einwohner nun keinen Platz mehr 
fänden. Wenngleich Enteignung nicht die Norm sei, seien z. B. in Sur, dem historischen Zen­
trum von Diyarbakır, viele Fälle von unzureichender Vergütung aufgrund nicht marktkonformer 
Enteignungsentschädigungen zu verzeichnen. In den ersten Jahren nach den Auseinanderset­
zungen beklagten viele Binnenvertriebene, keine adäquaten Ersatzquartiere erhalten zu haben. 
Die Unterstützung durch die Behörden für die Vertriebenen stellte sich generell als mangelhaft 
dar (ÖB Ankara 4.2025, S. 59).
Einige betroffene Anwohner klagten vor Gericht, um die Erlaubnis zu erhalten, auf dem be­
schlagnahmten Land zu bleiben und eine Entschädigung zu erhalten. Viele dieser Fälle waren 
am Jahresende 2023 noch anhängig. In einigen Fällen sprachen die Gerichte den geschädigten 
Einwohnern Entschädigungen zu, wobei diese sich darüber beschwerten, dass die Entschädi­
gungen unzureichend seien. In der Altstadt von Diyarbakir, dem Bezirk Sur, hatte die Regierung 
die Reparaturen an vielen der beschlagnahmten Gebäude noch nicht abgeschlossen, und die 
Bewohner beschwerten sich, dass viele teilweise wiederaufgebaute Gebäude unbewohnbar 
sind (USDOS 22.4.2024, S. 21). Relativ wenige Binnenvertriebene haben von den türkischen 
Behörden neue Wohnungen angeboten bekommen. Der Entschädigungsprozess und die Kriteri­
en für die Zuteilung von Wohnraum an Binnenflüchtlinge sind nicht transparent (MBZ 18.3.2021, 
S. 48; vgl. EC 29.5.2019). Die Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit den Enteignungen von 
2016 im Bezirk Sur von Diyarbakir wurden fortgesetzt (EC 30.10.2024, S. 33).
Quellen
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■ EC - Europäische Kommission (29.5.2019): Turkey 2019 Report [SWD (2019) 220 final], https:
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■ IDMC - Internal Displacement Monitoring Centre (1.5.2019): Turkey: Figure Analysis – Displacement 
Related to Conflict and Violence, https://www.ecoi.net/en/file/local/2008301/GRID 2019 - Conflict 
Figure Analysis - TURKEY.pdf, Zugriff 2.11.2023
■ MBZ - Außenministerium der Niederlande [Niederlande] (18.3.2021): General Country of Origin 
Information Report Turkey, https://www.government.nl/binaries/government/documents/reports/
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■ ÖB Ankara - Österreichische Botschaft Ankara [Österreich] (4.2025): Asylländerbericht 2024 – ÖB An­
kara, https://www.ecoi.net/en/file/local/2125282/TUER_ÖB Bericht_2025_04.pdf, Zugriff 13.5.2025
■ USDOS - United States Department of State [USA] (22.4.2024): Country Report on Human Rights 
Practices 2023 – Turkey (Türkiye), https://www.state.gov/wp-content/uploads/2024/02/528267_TU
̈RKIYE-2023-HUMAN-RIGHTS-REPORT.pdf , Zugriff 23.4.2024 [Login erforderlich]
22 Grundversorgung / Wirtschaft
Letzte Änderung 2025-08-06 13:32
Die makroökonomischen Stabilisierungsmaßnahmen haben die Unsicherheit verringert. Die 
Preisstabilität bleibt das vorrangige Ziel der Politik, und die Geld- und Fiskalpolitik ist darauf 
ausgerichtet, die Senkung der Inflation voranzutreiben und gleichzeitig die Sozialpolitik zum 
Schutz der Schwächsten zu stärken. Die Inflation ging von einem Höchststand von 75 % im 
Mai 2024 auf 38 % im März 2025 zurück. Die Inflation der Lebensmittelpreise ist niedriger und 
könnte laut Weltbank die Auswirkungen der steigenden Preise auf die am stärksten benachtei­
ligten Bevölkerungsgruppen abmildern. Die Inflation dürfte bis Ende 2025 einen Wert im oberen 
Bereich der 20 % erreichen (WB 24.4.2025).
Das Wirtschaftswachstum der Türkei könnte sich 2025 von 3,2 % im Jahr 2024 und 5,1 % 
im Jahr 2023 laut Internationalem Währungsfonds infolge der strafferen Geldpolitik auf 2,6 % 
abschwächen, denn in wichtigen Absatzmärkten wie in der EU lässt die Dynamik nach. Noch aber 
treiben Konsum und Exporte das türkische Wachstum an (GTAI 19.2.2025; vgl. WB 24.4.2025). 
Die wirtschaftliche Lage zeigt langsam nachhaltige Zeichen der Verbesserung. Es scheint, dass 
die stringente orthodoxe Wirtschaftspolitik der letzten 18 Monate beginnt Früchte zu tragen. 
Gleichzeitig sieht man erste Anzeichen, dass der innertürkische Konsum sich verlangsamt, 
was einerseits gut für die Inflation ist, andererseits würde eine zu starke Verlangsamung die 
Wachstumsaussichten reduzieren (WKO 3.2025, S. 4).
Nach der gewonnenen Wahl im Mai 2023 vollzog Staatspräsident Erdoğan einen Kurswechsel 
hin zu einer restriktiven Geldpolitik, mit dem obersten Ziel, die horrende Inflation zu bekämp­
fen. Die Niedrigzinspolitik der Vorjahre hat Spuren hinterlassen. Sie befeuerte die Inflation und 
den Abwertungsdruck auf die türkische Lira. Die Nettoreserven der Zentralbank sind gesun­
ken, die Auslandsverschuldung und Abhängigkeit von ausländischen Finanzhilfen ist hoch. Die 
bisherigen Entscheidungen lassen auf eine verlässlichere Wirtschafts- und Geldpolitik hoffen. 
Viele Unternehmen befürchten allerdings weitere Kehrtwenden Erdoğans. Für die künftige Wirt­
schaftsentwicklung wird es entscheidend sein, Vertrauen bei internationalen Investoren und der 
heimischen Wirtschaft zurückzugewinnen. Die Inflation hat die reale Kaufkraft der Haushalte 
geschmälert. Gehaltserhöhungen federn die Einbußen meist nur ab. Noch treibt die Inflation 
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den Konsum an, denn Sparen lohnt sich kaum. Die Bevölkerung flüchtet wegen der schwachen 
Lira in Gold, Devisen, Aktien, Kryptowährung oder Immobilien (GTAI 19.2.2025).
Die Zahl der Arbeitslosen im Alter von 15 Jahren und älter ist gemäß staatlicher Statistik im 
Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 151 Tausend auf 3 Millionen 113 Tausend Personen 
gesunken. Die Arbeitslosenquote ist um 0,7 Prozentpunkte auf 8,7 % gesunken. Sie wurde 
auf 7,1 % für Männer und 11,8 % für Frauen geschätzt. Die Jugendarbeitslosenquote in der 
Altersgruppe der 15- bis 24-Jährigen lag bei 16,3 %, was einem Rückgang von 1,1 Prozent­
punkten gegenüber dem Vorjahr entspricht. Während diese Quote für Männer auf 13,1 % betrug, 
lag sie bei den jungen und Frauen bei 22,3 %. - Die Zahl der Erwerbstätigen im Alter von 15 
Jahren und darüber wurde mit 32 Millionen 620 Tausend Personen angegeben, wobei die Zahl 
der Erwerbstätigen um 988 Tausend Personen zunahm und die Erwerbstätigenquote im Jahr 
2024 im Vergleich zum Vorjahr um 1,2 Prozentpunkte auf 49,5 % stieg. Diese Quote wurde für 
Männer auf 66,9 % und für Frauen auf 32,5 % geschätzt (TUIK 20.3.2025).
Eine wachsende Zahl meist junger Menschen verlässt das Land. Diese Entwicklungen kündigen 
eine drohende demografische Krise an, die sich negativ auf die türkische Wirtschaft auswirken 
und eine umfassende Anpassung der Sozialpolitik erforderlich machen wird. Die Auswanderung 
begann nach 2020 anzusteigen, aber 2023 war ein Rekordjahr für die Abwanderung: 715.000 
Menschen verließen das Land dauerhaft, darunter 291.000 türkische Staatsbürger, was einem 
Anstieg von 53 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die Mehrheit der Auswanderer war zwi­
schen 25-29 und 30-34 Jahre alt (OSW/Z.Krzyżanowska 7.8.2024; vgl. FP 27.1.2023). Eine 
empirische Studie der Forschungsagentur KONDA vom Mai 2024 unter 930 Jugendlichen zwi­
schen 15 und 29 (von insgesamt 3.147 Befragten aller Altersgruppen) ergab, dass fast 60 % der 
jungen Menschen zwischen 15 und 24 Jahren im Ausland leben wollen, wenn sie die Möglichkeit 
dazu hätten. In der Altersgruppe der 25- bis 29-Jährigen ging dieser Anteil zwar leicht zurück, 
lag aber immer noch bei mehr als der Hälfte (Duvar 24.6.2024). Bestätigt wird dies durch eine 
Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung aus 2024. - Demnach hatten in der Altersgruppe der 14 bis 
29-Jährigen 16,1 % ein „ sehr starkes“, 19,4 % ein „ starkes“ und weitere 26,6 % ein „ modera­
tes“ Verlangen für mehr als sechs Monate in ein anderes Land zu emigrieren, wobei 57,4 % 
wirtschaftliche und immerhin 13,1 % politische Gründe angaben (FES 10.2024, S. 2, 77f.).
Armut und soziale Ungleichheit
Was die soziale Inklusion und den sozialen Schutz betrifft, so verfügt die Türkei laut Europäi­
scher Kommission noch immer nicht über eine gezielte Strategie zur Armutsbekämpfung. Der 
anhaltende Preisanstieg hat das Armutsrisiko für Arbeitslose und Lohnempfänger in prekären 
Beschäftigungsverhältnissen weiter erhöht. Die Armutsquote erreichte 2022 14,4 % gegenüber 
13,8 % im Jahr 2021. Die Quote der schweren materiellen Verarmung (severe-material-depriva­
tion rate) erreichte im Jahr 2022 28,4 % (2021: 27,2 %). Das Risiko von Armut und sozialer Aus­
grenzung ist bei Kindern am höchsten und bei älteren Menschen stark erhöht (EC 30.10.2024, 
S. 68). Die Kinderarmutsquote war im Jahr 2022 mit 41,6 % besonders hoch (EC 8.11.2023, 
S.102). Der Gini-Koeffizient als Maß für die soziale Ungleichheit (Dieser schwankt zwischen 0, 
was theoretisch völlige Gleichheit, und 1, was völlige Ungleichheit bedeuten würde.) betrug 2024 
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nach Einberechnung der dämpfend wirkenden Sozialtransfers 0,413. 2014 lag er noch bei 0,391 
(TUIK 27.12.2024). [Anm.: In Österreich betrug laut Momentum Institut der Gini-Koeffizient nach 
Steuern und staatlichen Transferleistungen 2020 0,28].
Zu den bekannten Auswirkungen hoher Inflation gehört, dass die Schere zwischen niedrigen und 
hohen Einkommen weiter auseinandergeht. Von 2014 bis 2023 ist der Anteil der niedrigsten vier 
Einkommensgruppen (80 %) am Gesamteinkommen gesunken, während der Anteil der höchsten 
Einkommensgruppe von 45,9 auf 49,8 % gestiegen ist. Das bedeutet, dass die obersten 20 % 
fast die Hälfte des verfügbaren Einkommens besitzen. Während Haushalte in der niedrigsten 
Einkommensgruppe mehr als 36 % ihres Einkommens für Nahrungsmittel und alkoholfreie 
Getränke aufwenden müssen, beträgt dieser Anteil in der höchsten Einkommensgruppe nur gut 
14 %. Das bedeutet, dass die niedrigste Einkommensgruppe mit 78 % überdurchschnittlich von 
der Inflation betroffen ist. Betrachtet man den Zeitraum von zehn Jahren, so ist der Anteil der 
Ausgaben für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke in der niedrigsten Einkommensgruppe 
von 28,8 % in 2014 auf 36,6 % in 2023 angestiegen (FES 11.7.2024).
Die Armutsgrenze in der Türkei lag Ende Dezember 2024 laut Daten des Türkischen Gewerk­
schaftsbundes (Türk-İş) bei 68.675 Lira (rund 1.875 Euro) (Dezember 2023: 47.000 Lira/ damals 
rund 1.400 Euro). Allerdings erhöhten sich die Mindestausgaben einer vierköpfigen Familie in­
nerhalb der letzten zwölf Monate um 46 %. - Die Armutsgrenze gibt an, wie viel Geld eine 
vierköpfige Familie benötigt, um sich ausreichend und gesund zu ernähren, und deckt auch 
die Ausgaben für Grundbedürfnisse wie Kleidung, Miete, Strom, Wasser, Verkehr, Bildung und 
Gesundheit ab. - Die Hungerschwelle, die den Mindestbetrag angibt, der erforderlich ist, um 
eine vierköpfige Familie im Monat vor dem Hungertod zu bewahren, lag Ende 2024 bei knapp 
21.000 Lira bzw. circa 575 Euro (Ende Dezember 2023: 14.431 Lira bzw. rund 440 Euro) (Duvar 
1.1.2025; vgl. Duvar 3.1.2024).
Um die Kaufkraft zu stärken, hob die Regierung den gesetzlichen Mindestlohn zum 1.1.2025 von 
17.000 Lira (465 Euro) um 30 % auf 22.104 Lira (607 Euro) an (Tagesschau 3.1.2025; vgl. MLSS/
CSGB 24.12.2024). Während die Befürworter der Maßnahme argumentieren, dass es sich um 
den höchsten Mindestlohn der letzten Jahre handelt, mit einer Erhöhung um 30 %, weisen Kritiker 
darauf hin, dass er deutlich unter der jährlichen Inflationsrate für 2024 von 44 % lag. - Steigende 
Mietkosten unterstreichen die Unzulänglichkeiten des neuen Mindestlohns, zumal 42 % der 
Türken nur den Mindestlohn verdienen. In Istanbul liegt die durchschnittliche Monatsmiete bei 
709 Dollar, in Ankara bei 567 Dollar - beide Zahlen liegen über oder nahe dem Mindestlohn 
(MEE 27.12.2024). Die Istanbuler Planungsagentur (IPA), die der Istanbuler Stadtverwaltung 
angegliedert ist, hat die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten für eine vierköpfige Familie in 
der Megastadt im Juli 2024 auf 66.550 Lira (1.982 US-$) berechnet. Das war fast das Vierfache 
des Mindestlohns (17.002 Lira). Die Steigerungsrate der letzten zwölf Monate lag somit bei 
71,4 % (Duvar 6.8.2024).
Die Lohneinkommen, die durch Mindestlohnsteigerungen (30 % im Jahr 2025) und eine starke 
Arbeitsmarktentwicklung angekurbelt werden, dürften weiterhin die wichtigste Triebkraft für die 
Armutsbekämpfung sein. Angesichts der hohen Gesamtarbeitslosigkeit und der informellen 
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Beschäftigung könnten jedoch Personen, die vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind, nicht 
vom Wachstum profitieren. Gezielte und flexible Sozialschutzprogramme sind laut Weltbank 
erforderlich, um diese Gruppe vor den Auswirkungen der hohen Inflation zu schützen (WB 
24.4.2025).
Die Krise bedeutet für viele Türken Schwierigkeiten zu haben, sich Lebensmittel im eigenen 
Land leisten zu können. Der normale Bürger kann sich inzwischen Milch- und Fleischprodukte 
nicht mehr leisten: Diese werden nicht mehr für jeden zu haben sein, so Semsi Bayraktar, Prä­
sident des Türkischen Verbandes der Landwirtschaftskammer. Die Türkei befand sich 2023 mit 
69 % an fünfter Stelle auf der Liste der globalen Lebensmittel-Inflation (DW 13.4.2023). Bülent 
Mumay, Türkei-Kolumnist der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, beschreibt die Lage Anfang 2025 
folgendermaßen: „ […] Wohnungsmieten stiegen 2024 um 52 %. Die Preise für Möbel haben 
sich in den letzten fünf Jahren um 555 % verteuert, für große und kleine Haushaltsgeräte gar um 
615 %. Für junge Leute ist aus ökonomischen Gründen bereits die Fortsetzung ihres Studiums 
schwierig geworden, geschweige denn die Gründung einer Familie. Innerhalb der letzten fünf 
Jahre brachen rund 325.000 Studenten ihr Studium ab, um stattdessen zum Familieneinkom­
men beizutragen. Doch wer sich für Arbeit statt Studium entscheidet, ist zum Mindestlohn von 
rund 600 Euro verdammt – wie mindestens die Hälfte aller Erwerbstätigen im Land. 90 % der 
Erwerbstätigen in der Türkei verdienen unter 1200 Euro im Monat. Diese Situation führt dazu, 
dass sich die Armut im Land weiter ausbreitet. Rund 40 % der Menschen können sich rotes 
oder weißes Fleisch oder Fisch nicht einmal mehr jeden zweiten Tag leisten. 15 % können ihre 
Heizkosten nicht mehr aufbringen. 12 % waren im letzten Monat außerstande, ihre Miete zu 
zahlen. 60 % können abgenutztes Mobiliar nicht ersetzen, 31 % nicht einmal ein undichtes Dach 
reparieren lassen. Und eine Woche Urlaub im Jahr bleibt für 58 % unerschwinglich […]“ (FAZ/
Mumay B. 3.1.2025).
Die staatlichen Ausgaben für Sozialleistungen betrugen 2023 lediglich 10,1% des BIP. In vie­
len Fällen sorgen großfamiliäre Strukturen für die Sicherung der Grundversorgung (ÖB Ankara 
4.2025, S.57). In Zeiten wirtschaftlicher Not wird die Großfamilie zur wichtigsten Auffangstation. 
Gerade die Angehörigen der ärmeren Schichten, die zuletzt aus ihren Dörfern in die Großstäd­
te zogen, reaktivieren nun ihre Beziehungen in ihren Herkunftsdörfern. In den dreimonatigen 
Sommerferien kehren sie in ihre Dörfer zurück, wo zumeist ein Teil der Familie eine kleine 
Subsistenzwirtschaft aufrechterhalten hat (Standard 25.7.2022). NGOs, die Bedürftigen helfen, 
finden sich vereinzelt nur in Großstädten (ÖB Ankara 4.2025, S. 57).
Die Grundversorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln ist gewährleistet. Unterkünfte im 
unteren Preissegment sind Mangelware. Die Zahl der Obdachlosen steigt durch Flüchtlinge, In­
flation und zuletzt durch das Erdbeben. Bis auf einige gemeinnützige Einrichtungen mit wenigen 
Plätzen gibt es keine staatlichen Obdachlosenunterkünfte (AA 20.5.2024, S. 21).
Quellen
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schiebungsrelevante Lage in der Republik Türkei (Stand: Januar 2024), https://www.ecoi.net/en/file
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■ Duvar - Duvar (6.8.2024): Cost of living for one family in Istanbul rises by 71 pct annually, https://ww
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Zugriff 16.1.2025
■ Duvar - Duvar (24.6.2024): Some 56 pct of young people in Turkey want to live abroad if given 
opportunity, https://www.duvarenglish.com/some-56-pct-of-young-people-in-turkey-want-to-live-a
broad-if-given-opportunity-news-64562 , Zugriff 27.8.2024
■ Duvar - Duvar (3.1.2024): Turkey’s poverty threshold hits nearly three times of new minimum wage, 
https://www.duvarenglish.com/turkeys-poverty-threshold-hits-nearly-three-times-of-new-minimum
-wage-news-63595 , Zugriff 31.1.2024
■ DW - Deutsche Welle (13.4.2023): Türkei vor der Wahl: Fleisch für viele Menschen unerschwinglich, 
https://www.dw.com/de/türkei-vor-der-wahl-fleisch-für-viele-menschen-unerschwinglich/a-6529983
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■ EC - Europäische Kommission (8.11.2023): Türkiye 2023 Report [SWD (2023) 696 final], https://
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nsprueche-110207491.html, Zugriff 16.1.2025
■ FES - Friedrich-Ebert-Stiftung (10.2024): Youth Study Southeast Europe 2024 - Independent but 
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https://www.gtai.de/de/trade/tuerkei/wirtschaftsumfeld/wirtschaftswachstum-der-tuerkei-verliert-a
n-schwung-247908#toc-anchor--3 , Zugriff 27.3.2025
■ MEE - Middle East Eye (27.12.2024): ’Condemned to hunger’: Turkey’s below-inflation minimum 
wage rise sparks anger, https://www.middleeasteye.net/news/turkeys-below-inflation-minimum-w
age-angers-millions, Zugriff 9.1.2025
■ MLSS/CSGB - Minister of Labour and Social Security of the Republic of Türkiye (24.12.2024): The 
New Minimum Wage to be Applied in 2025 was Determined as 22 Thousand 104 Lira, https://www.
csgb.gov.tr/en/news/24-12-2024, Zugriff 9.1.2025
■ ÖB Ankara - Österreichische Botschaft Ankara [Österreich] (4.2025): Asylländerbericht 2024 – ÖB An­
kara, https://www.ecoi.net/en/file/local/2125282/TUER_ÖB Bericht_2025_04.pdf, Zugriff 13.5.2025
■ OSW/Z.Krzyżanowska - Centre for Eastern Studie (Herausgeber), Krzyżanowska, Zuzanna (Autor) 
(7.8.2024): Turkey: a looming demographic crisis, https://www.osw.waw.pl/en/publikacje/osw-com
mentary/2024-08-07/turkey-a-looming-demographic-crisis , Zugriff 19.5.2025
■ Standard - Standard, Der (25.7.2022): Türkei lernt, mit Inflationsraten jenseits der 100 Prozent zu 
leben, https://www.derstandard.at/story/2000137723848/tuerkei-lernt-mit-inflationsraten-jenseits-d
er-100-prozent-zu-leben?ref=loginwall_articleredirect , Zugriff 9.1.2024
■ Tagesschau - Tagesschau (3.1.2025): Türkische Inflationsrate sinkt weiter, https://www.tagesschau
.de/wirtschaft/weltwirtschaft/inflation-tuerkei-dezember-100.html , Zugriff 9.1.2025
■ TUIK - Turkish Statistical Institute [Türkei] (20.3.2025): Labour Force Statistics, 2024, https://data.t
uik.gov.tr/Bulten/Index?p=Labour-Force-Statistics-2024-54059 , Zugriff 27.3.2025
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■ TUIK - Turkish Statistical Institute [Türkei] (27.12.2024): Income Distribution Statistics, 2024 The 
share of the highest quintile was 48.1% of the total income, https://data.tuik.gov.tr/Bulten/Index?p=
Income-Distribution-Statistics-2024-53712 , Zugriff 16.1.2025
■ WB - Weltbank (24.4.2025): Türkiye: Overview - Economy, https://www.worldbank.org/en/country/t
urkey/overview#3, Zugriff 13.5.2025
■ WKO - Wirtschaftskammer Österreich (3.2025): Außenwirtschaft Wirtschaftsbericht Türkei, https:
//www.wko.at/oe/aussenwirtschaft/tuerkei-wirtschaftsbericht.pdf, Zugriff 28.3.2025
22.1 Sozialbeihilfen / -versicherung
Letzte Änderung 2025-08-06 13:01
Sozialleistungen für Bedürftige werden auf der Grundlage der Gesetze Nr. 3294, über den För­
derungsfonds für Soziale Hilfe und Solidarität und Nr. 5263, zur Organisation und den Aufgaben 
der Generaldirektion für Soziale Hilfe und Solidarität, gewährt (AA 20.5.2024, S. 21). Die Hilfe­
leistungen werden von den in 81 Provinzen und 850 Kreisstädten vertretenen 973 Einrichtungen 
der Stiftung für Soziale Hilfe und Solidarität (Sosyal Yardımlaşma ve Dayanişma Vakfı) ausge­
führt, die den Gouverneuren unterstellt sind (AA 14.6.2019). Anspruchsberechtigt sind bedürftige 
Staatsangehörige, die sich in Armut und Not befinden, nicht gesetzlich sozialversichert sind und 
von keiner Einrichtung der sozialen Sicherheit ein Einkommen oder eine Zuwendung beziehen, 
sowie Personen, die gemeinnützig tätig und produktiv werden können (AA 20.5.2024, S. 21; 
vgl. ÖSV/Hekimler A. 14.11.2020).
Sozialhilfe im österreichischen Sinne gibt es keine. Auf Initiative des Ministeriums für Fami­
lie und Sozialpolitik gibt es aber 46 Sozialunterstützungsleistungen, wobei der Anspruch an 
schwer zu erfüllende Bedingungen gekoppelt ist. - Hierzu zählen (alle mit Stand: April 2025): 
Sachspenden in Form von Nahrungsmittel, Schulbücher, Heizmaterialien; Kindergeld: einmalige 
Zahlung, die sich nach der Anzahl der Kinder richtet und 300 Lira für das erste, 400 für das 
zweite, 600 ab dem dritten Kind beträgt; für hilfsbedürftige Familien mit Mehrlingen: Kindergeld 
für die Dauer von zwölf Monaten über monatlich 400Lira, wenn das pro Kopf Einkommen der 
Familie 7.368,22Lira nicht übersteigt; finanzielle Unterstützung für Gebärende: sog. „ Stillgeld“
in einmaliger Höhe von 1.238TL (bei geleisteten Sozialversicherungsabgaben durch den Ehe­
partner oder vorherige Erwerbstätigkeit der Mutter selbst); Wohnprogramme; Pensionen und 
Betreuungsgeld für Behinderte und ältere pflegebedürftige Personen: zwischen 3.723,27und 
5.584,91Lira je nach Grad der Behinderung. Zudem existiert eine Unterstützung in der Höhe 
von 10.125,56Lira für Personen, die sich um Schwerbehinderte zu Hause kümmern (Grad der 
Behinderung von mindestens 50 % sowie Nachweis der Erforderlichkeit von Unterstützung im 
Alltag). Witwenunterstützung: Unterstützung von monatlich 1.000 Lira für Witwen, in deren Haus­
halt keine sozialversicherte Person lebt und welche bedürftig sind, aus dem Sozialhilfe- und 
Solidaritätsfonds der Regierung. Zudem gibt es die Hinterbliebenenpension, die sich nach dem 
Monatseinkommen des verstorbenen Ehepartners richtet, maximal 75 % des Bruttomonatsge­
halts des verstorbenen Ehepartners (ÖB Ankara 4.2025, S. 57f.).
Pflegebedürftigkeit ist bis heute im türkischen Sozialversicherungssystem nicht als Risiko an­
erkannt, und es existiert auch keine einheitliche Definition des Begriffs „ Pflegebedürftigkeit“. Im 
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345

Endeffekt gibt es kein System, das die Pflegebedürftigen oder ihre pflegenden Familienange­
hörigen direkt oder indirekt finanziell unterstützt. In der Türkei ist Pflege im eigenen Heim eine 
weitverbreitete Praxis, wobei es sich selten um eine professionelle Pflege handelt, da sich diese 
nicht einmal annähernd jeder leisten kann. Ein weiteres, immer mehr bemerkbar werdendes 
Problem ist der Fachkräftemangel im Pflegebereich. Die einzige Leistung, die seit einigen Jah­
ren gewährt wird, ist das sog. Pflegegeld, das allerdings nicht mit dem Pflegegeld in Österreich 
zu vergleichen ist. In der Türkei hat nicht jeder Bedürftige bei Eintritt des Pflegefalles Anspruch 
auf die Pflegegeldleistung. Im bestehenden System werden geistig oder körperlich behinderten 
Personen ab dem Behinderungsgrad von über 50 % und unter sehr strengen Auflagen Leis­
tungen zugesprochen, wobei diese finanziellen Leistungen bei Weitem nicht die anfallenden 
Kosten decken (ÖSV/Hekimler A. 14.11.2020).
Das Sozialversicherungssystem besteht aus zwei Hauptzweigen, nämlich der langfristigen 
Versicherung (Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversicherung) und der kurzfristigen Ver­
sicherung (Berufsunfälle, berufsbedingte und andere Krankheiten, Mutterschaftsurlaub) (SGK 
2016). Das türkische Sozialversicherungssystem finanziert sich nach der Allokationsmethode 
durch Prämien und Beiträge, die von den Arbeitgebern, den Arbeitnehmern und dem Staat ge­
leistet werden. Für die arbeitsplatzbezogene Unfall- und Krankenversicherung inklusive Mutter­
schaft bezahlt der unselbstständig Erwerbstätige nichts, der Arbeitgeber 2 %; für die Invaliditäts-
und Pensionsversicherung beläuft sich der Arbeitnehmeranteil auf 9 % und der Arbeitgeberanteil 
auf 11 %. Der Beitrag zur allgemeinen Krankenversicherung beträgt für die Arbeitnehmer 5 % 
und für die Arbeitgeber 7,5 % (vom Bruttogehalt). Bei der Arbeitslosenversicherung zahlen die 
Beschäftigten 1 % vom Bruttolohn (bis zu einem Maximum) und die Arbeitgeber 2 %, ergänzt um 
einen Beitrag des Staates in der Höhe von 1 % des Bruttolohnes (bis zu einem Maximumwert) 
(SSA 9.2018).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (20.5.2024): Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und ab­
schiebungsrelevante Lage in der Republik Türkei (Stand: Januar 2024), https://www.ecoi.net/en/file
/local/2110308/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_
der_Republik_Türkei,_20.05.2024.pdf, Zugriff 27.6.2024 [Login erforderlich]
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (14.6.2019): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Republik Türkei, https://www.ecoi.net/en/file/local/2011504/Auswärtiges_Amt,_B3richt
_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Republik_Türkei_(Stand_Mai_2019),
_14.06.2019.pdf, Zugriff 6.11.2022 [Login erforderlich]
■ ÖB Ankara - Österreichische Botschaft Ankara [Österreich] (4.2025): Asylländerbericht 2024 – ÖB An­
kara, https://www.ecoi.net/en/file/local/2125282/TUER_ÖB Bericht_2025_04.pdf, Zugriff 13.5.2025
■ ÖSV/Hekimler A. - Österreichische Sozialversicherung (Herausgeber), Hekimler, Alpay (Autor) 
(14.11.2020): Sozialsystem und Sozialrecht in der Türkei, https://www.sozialversicherung.at/cdscon
tent/?contentid=10007.845042&portal=svportal, Zugriff 20.1.2025
■ SGK - Anstalt für Soziale Sicherheit (Sosyal Güvenlik Kurumu) [Türkei] (2016): Universal Health 
Insurance, https://web.archive.org/web/20170103191505/http:/www.sgk.gov.tr/wps/portal/sgk/en/
detail/universal_health_ins, Zugriff 6.11.2023
■ SSA - Social Security Administration [USA] (9.2018): Social Security Programs Throughout the World: 
Europe, 2018: Turkey, https://www.ssa.gov/policy/docs/progdesc/ssptw/2018-2019/europe/turkey.
html, Zugriff 7.11.2023
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