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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

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1 Länderspezifische Anmerkungen
Letzte Änderung 2025-08-06 10:29
Länderunspezifische Anmerkung:
Zum Inhalt:
Auswirkungen der Erdbeben vom Februar 2023: Die schweren Erdbeben im Südosten des 
Landes im Februar 2023 hatten multiple Folgen. Betroffen waren u. a. die Versorgungs- und 
Sicherheitslage, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, die Position der Opposition und die 
allgemeine politische Situation, insbesondere angesichts der damals anstehenden Parlaments-
und Präsidentschaftswahlen. Relevante Auswirkungen, auch anhand von Beispielen, werden 
in den jeweiligen Kapiteln bzw. Sub-Kapiteln fallweise in einem eigenen, ausgewiesenen Para­
grafen behandelt.
Auf die Justizreformstrategien wird nur dann Bezug genommen, wenn tatsächlich Reformen 
zumindest in Gesetzestexte gegossen wurden.
Gülen- bzw. Hizmet-Bewegung: In der Türkei wird seitens der staatlichen Vertreter und der 
breiten Öffentlichkeit die Abkürzung „ FETÖ“, mitunter die vollständige Bezeichnung „ Fetullahçı 
Terör Örgütü“ verwendet, in deutscher Übersetzung: „ Fetullahistische Terror Organisation“. Da 
die Gülen- bzw. Hizmet-Bewegung weder in Österreich noch in anderen Mitgliedsstaaten der 
Europäischen Union (auch nicht in den USA) als Terrororganisation eingestuft wird, was im 
gegenteiligen Fall unmittelbare Auswirkungen z. B. auf das Asylverfahren nach sich ziehen 
würde, wird von der Verwendung der Abkürzung „ FETÖ“ abgesehen, bzw. ist diese zu vermeiden. 
Die Abkürzung „ FETÖ“ tritt im Bericht lediglich dort in Erscheinung, wo aus dem Kontext eindeutig 
hervorgeht, dass diese von Institutionen oder Vertretern des türkischen Staates verwendet wird.
HDP/ DEM-Partei: In dieser Version der Länderinformationen und folgenden werden für ei­
ne Übergangszeit die Abkürzungen HDP und DEM-Partei parallel verwendet. - Hintergrund: 
2023 hat sich die als pro-kurdisch geltende „ Demokratische Partei der Völker, Halkların De­
mokratik Partisi“ - HDP angesichts des Verbotsverfahrens gegen sie entschlossen, bei den 
Parlamentswahlen im Frühjahr 2023 nicht als solche teilzunehmen, sondern ihre Kandidaten 
und Kandidatinnen auf der Liste der „ Grünen Linkspartei, Yeşil Sol Parti“ - YSP antreten zu 
lassen. Im Herbst erfolgte dann die Umbenennung der HDP in „ Halkların Eşitlik ve Demokrasi 
Partisi“ (Partei für Emanzipation und Demokratie der Völker „ Partei der Völker für Gleichberech­
tigung [Anm.: auch mit „ Emanzipation“ oder „ Gleichheit“ übersetzt] und Demokratie“. Da das 
entsprechende Kürzel HEDEP vom Kassationsgericht abgelehnt wurde, weil es zu sehr an die 
einst verbotene kurdische Partei HADEP erinnerte, wurde das Kürzel in DEM-Partei abgeändert, 
ohne dass die Vollbezeichnung geändert werden musste.
Roma: Insbesondere im zugehörigen Unterkapitel wird die Bezeichnung „ Roma“ als Oberbegriff 
verwendet, um eine Reihe verschiedener Gruppen zu bezeichnen, ohne die Besonderheiten 
dieser Gruppen, dazu gehören Dom und Abdal, zu leugnen.
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Terroristische Gruppierungen: TAK – Teyrêbazên Azadiya Kurdistan (Freiheitsfalken Kur­
distans): Dieses Unterkapitel wurde gestrichen, da zum einen in den letzten Jahren keine 
Aktivitäten mehr zu verzeichnen waren, und zum anderen im Zuge der Auflösung der PKK auch 
von der Auflösung der TAK auszugehen ist.
PKK: Die Arbeiterpartei Kurdistans - PKK hat sich am 12.5.2025 offiziell aufgelöst. Mit Abschluss 
der vorliegenden Gesamtaktualisierung der Länderinformationen zur TÜRKEI Anfang Juli 2025 
waren die politischen, sicherheitsrelevanten und rechtlichen Implikationen der Auflösung der 
PKK nicht abzusehen. Das heißt, hinsichtlich der Übergabe der Waffen - wann, wo, unter wes­
sen Aufsicht dies geschieht; ob die Rückkehr bzw. Integration der PKK-Kämpfer, aber auch 
von PKK-Unterstützern möglich sein wird; wie die Zukunft der Führungskader und nicht zuletzt 
jene Öcalans selbst aussieht und rechtlich, ob z. B. Anklagen, laufende Verfahren, Gerichts­
prozesse sowie gefällte Urteile im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft oder Unterstützung 
der PKK als Terrororganisation eingestellt oder aufgehoben werden, inklusive der Frage einer 
(Teil-)Amnestie.
Zur Form:
Wie in allen Länderinformationen wird bei staatlichen nationalen Institutionen in der Quellenan­
gabe das Land in eckiger Klammer genannt. Aus Gründen der Stringenz geschieht dies auch, 
wenn aus dem Quellennamen das Land bereits eindeutig hervorgeht. - Zum Beispiel: „ ÖB - 
Österreichische Botschaft - Ankara [Österreich]…“
Bei einer Vielzahl von Autoren bzw. Herausgebern wird in der Quellenangabe die Nennung 
ersterer in der Regel auf zwei bis drei limitiert und mit der Abkürzung „ u. a.“ indiziert.
Abkürzungen werden zumindest einmal, und zwar idealerweise bei erster Nennung im Fließtext 
eines jeden (Sub-)Kapitels ausgeschrieben. Die Sprache des ausgeschriebenen Namens orien­
tiert sich an der verwendeten Abkürzung. Beispielsweise wird bei den politischen Parteien (AKP, 
CHP, HDP etc.) nebst der deutschen Übersetzung die türkische Originalbezeichnung angeführt, 
während bei kurdischen Organisationen, wie der PKK oder der TAK, der komplette Name in 
Kurdisch (Version: Kurmandschi) angeführt wird.
Die Schreibweise der türkischen Eigennamen erfolgt fast ausschließlich gemäß der türkischen 
Rechtschreibung. Ausnahmen sind etwa die Schreibweisen von Istanbul oder Izmir, die korrek­
terweise auf Türkisch İstanbul und İzmir lauten müssten, da „ İ bzw. i“ einerseits und „ I bzw. ı“
andererseits unterschiedliche Laute bzw. auch Phoneme darstellen. (Zur Aussprache der türki­
schen Buchstaben siehe beispielsweise: https://www.grammatiken.de/tuerkische-grammatik/t
uerkisches-alphabet-lernen-aussprache.php).
Die angeführten, umgerechneten Lira-Beträgen in Euro in Klammer stellen den Wechselkurs 
zum jeweiligen Zeitpunkt dar, so nicht anders angegeben. Das bedeutet, dass der zitierte Betrag 
in Lira, so er sich zwischenzeitlich nicht geändert hat, infolge der Entwertung der Lira einen 
mitunter deutlich geringeren Euro-Nennwert bei der Veröffentlichung des vorliegenden Berichtes 
darstellt.
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Redaktionsschluss:
Quelldokumente, welche nach Redaktionsschluss erscheinen, werden nur in Ausnahmefällen 
noch berücksichtigt. Dies erklärt, weshalb mitunter Quelldokumente nicht zitiert werden, obschon 
sie noch vor dem Erscheinungsdatum der Länderinformationen publiziert wurden. Zudem variiert 
der Redaktionsschluss je nach Kapitel. So werden etwa die Kapitel Sicherheitslage und politische 
Lage als letzte im Gesamtprozess aktualisiert, da hier am ehesten noch kurzfristige Ereignisse 
oder Veränderungen eintreten können, im Unterschied z. B. zum Stand der „ medizinischen 
Versorgung“ oder der „ Grundversorgung“.
Redaktionsschluss des letzten Kapitels - Politische Lage - war der 9.7.2025.
2 Politische Lage
Letzte Änderung 2025-08-06 13:32
Die politische Lage in der Türkei war in den letzten Jahren geprägt von den Folgen des Putsch­
versuchs vom 15.7.2016 und den daraufhin ausgerufenen Ausnahmezustand, von einem „ Dau­
erwahlkampf“ sowie vom Kampf gegen den Terrorismus. Aktuell steht die Regierung wegen der 
schwierigen wirtschaftlichen Lage und der hohen Anzahl von Flüchtlingen und Migranten unter 
Druck. Ein erheblicher Teil der Bevölkerung ist mit Präsident Erdoğan und der regierenden Par­
tei für Gerechtigkeit und Aufschwung - Adalet ve Kalkınma Partisi (AKP) unzufrieden und nach 
deren erneutem Sieg bei den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen im Mai 2023 desillusio­
niert, was sich auch im Erfolg der CHP (Republikanische Volkspartei - Cumhuriyet Halk Partisi) 
bei den Lokalwahlen im März 2024 widerspiegelt. Ursache sind vor allem der durch die hohe 
Inflation verursachte Kaufkraftverlust, die zunehmende Verarmung von Teilen der Bevölkerung, 
Rückschritte in Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie die fortschreitende Untergrabung des 
Laizismus. Insbesondere junge Menschen sind frustriert. Die Gesellschaft ist maßgeblich auf­
grund der von Präsident Erdoğan verfolgten spaltenden Identitätspolitik stark polarisiert (ÖB 
Ankara 4.2025, S. 4f.; vgl. Migrationsverket 9.4.2024, S. 8f.).
Vorgehen gegen die Oppositionspartei CHP
Nach einem harten Wahlkampf und politischen Auseinandersetzungen und unerwarteten Wahl­
siegen der CHP bei den Lokalwahlen zeichnete sich im Frühjahr 2024 eine neue Dialogpolitik, 
verdeutlicht durch gegenseitige Besuche zwischen Repräsentanten der regierenden AKP, in­
klusive Staatspräsident Erdoğan, und der größten Oppositionspartei CHP ab (FES 11.7.2024). 
Doch rund ein halbes Jahr später verkehrte sich diese Entwicklung ins Gegenteil. Es begann 
mit der Verhaftung des CHP-Bürgermeisters des Istanbuler Stadtbezirks Esenyurt, Ahmet Özer, 
im Oktober 2024 unter dem Vorwurf der Unterstützung der PKK. Anstatt seiner wurde ein Treu­
händer der Regierung eingesetzt. Es folgten im Jänner und Februar 2025 weitere Absetzungen 
von CHP-Bürgermeistern. Die größte Verhaftungswelle erfolgte im März 2025, als neben dem 
Istanbuler Oberbürgermeister İmamoğlu sowie den Bezirksbürgermeistern von Şişli und Bey­
likdüzü auch gegen mehr als 100 Personen Haftbefehle ergingen. Hintergrund waren Ermitt­
lungsverfahren wegen Korruption oder wegen Unterstützung der PKK (TM 9.7.2025; vgl. FES 
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28.3.2025, AlMon 23.3.2025, Bianet 23.3.2025, Spiegel 13.1.2025). Mit Stand 9.7.2025 befan­
den sich laut Angaben der CHP 16 ihrer Bürgermeister in Haft und einer unter Hausarrest (TM 
9.7.2025).
Anfang Juni 2025 enthob das Innenministerium fünf CHP-Bürgermeister wegen Korruptionser­
mittlungen ihres Amtes. Überdies wurde gegen den Parteivorsitzenden der CHP, Özgür Özel, 
ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil er angeblich bei einer Kundgebung einen Istanbuler 
Generalstaatsanwalt beleidigt und bedroht hat (L’essentiel 5.6.2025; vgl. AP 5.6.2025). Und 
Anfang Juli beantragte das Büro des Staatspräsidenten die Aufhebung der parlamentarischen 
Immunität von 61 CHP-Abgeordneten, darunter jene von Partei-Chef Özgür Özel (TM 7.7.2025a). 
Weiter Beispiele und Details siehe: Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit / Opposition.
Experten sprechen angesichts der Verhaftung des Bürgermeisters von Istanbul, Ekrem İma­
moğlu, von einem Putsch seitens der Regierung, einem sog. „ executive coup“, der das Bild 
eines wachsenden Autoritarismus in der Türkei unterstreicht (Güney/ORF 20.3.2025), bzw. vom 
Ende des „ Competitive Authoritarianism“, sodass die Türkei an der Schwelle zum Übergang zu 
einer konsolidierten Diktatur steht (Schenkkan/FH 26.3.2025). Die Parlamentarische Versamm­
lung des Europarates brachte in ihrer Resolution vom 9.4.2025 „ ihre tiefe Besorgnis über diese 
Entscheidungen zum Ausdruck, die politisch motiviert und ein Versuch zu sein scheinen, die Op­
position einzuschüchtern, ihre Aktionen zu behindern, den Pluralismus zu unterdrücken und die 
Freiheit der politischen Debatte einzuschränken“ [Anm.: aus dem dem englischen Originalzitat] 
(CoE-PACE 9.4.2025, Pt. 3). Und auch das Europäische Parlament „ ist der Ansicht, dass die 
Angriffe gegen İmamoğlu einen politisch motivierten Schritt darstellen, mit dem verhindert wer­
den soll, dass ein legitimer Herausforderer bei der bevorstehenden Wahl kandidiert, und dass 
die derzeitigen türkischen Staatsorgane das Land mit diesen Maßnahmen weiter in Richtung 
eines vollständig autoritären Regimes treiben“ (EP 7.5.2025; S. 23).
Erschwerend für die Lage der größten Oppositionspartei ist der aufgebrochene interne Konflikt. 
- In einem Verfahren werfen unzufriedene CHP-Mitglieder Partei-Chef Özel Stimmenkauf beim 
Parteitag im November 2023 vor. Ersetzt würde Özel im Fall einer Verurteilung vermutlich durch 
Ex-Parteichef Kemal Kılıçdaroğlu, welcher sich von den aktuellen Vorwürfen aus seinem Umfeld 
gegen Özel nie distanziert hatte. Die Mehrheit der CHP steht aber weiterhin hinter Özel. Mit 
einer allfälligen Schwächung der CHP, so Experten, könnte die Gefahr für Erdoğan sinken, die 
nächste Wahl zu verlieren (SRF 30.6.2025; vgl. DW 27.6.2025). Zudem versucht auch die regie­
rungsnahe Presse, beide CHP-Flügel gegeneinander auszuspielen. Sie behauptet, Kılıçdaroğlu 
sei samt seinem Flügel Opfer von parteiinternen Intrigen geworden. Das Resultat sind heftige 
Auseinandersetzungen, die die Anhängerschaft in zwei Lager spalten (DW 27.6.2025).
Auflösung und Entwaffnung der PKK
Seit Herbst 2024 prägten vor allem die Diskussionen um die Beilegung des 40 Jahre andau­
ernden Konflikts zwischen dem türkischen Staat und der Arbeiterpartei Kurdistans - PKK. - Im 
Oktober 2024 hatte der Versitzende der Partei der Nationalistischen Bewegung (MHP), Devlet 
Bahçeli, den überraschenden Vorschlag gemacht, dass im Gegenzug für die Option einer (mög­
lichen) Freilassung des inhaftierten PKK-Führers Abdullah Öcalan dieser selbst zu einem Ende 
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des jahrzehntelangen Kampfes der PKK und deren Auflösung aufrufen solle. Staatspräsident 
Erdoğan hatte damals den Vorschlag als „ Fenster für eine historische Gelegenheit“ bezeich­
net. Am 28.12.2024 wurde zwei Abgeordneten der prokurdischen Partei für Emanzipation und 
Demokratie der Völker (DEM-Partei), irri Süreyya Önder und Pervin Buldan, erlaubt, Öcalan 
in seiner Haftzelle zu besuchen. Die DEM-Partei ließ verlauten, dass Öcalan bereit sei, einen 
kurdisch-türkischen Friedensprozess zu unterstützen und er habe auch seine Bereitschaft an­
gedeutet, den bewaffneten Kampf der PKK zu beenden. Seitens der DEM-Delegierten folgten 
Informationsgespräche mit weiteren politischen Parteien, aber auch mit den seit 2016 inhaftierten 
ehemaligen Ko-Vorsitzenden der Demokratischen Partei der Völker (HDP), Selahattin Demir­
taş und Figen Yüksekdağ, die ihre Unterstützung für einen Friedensprozess kundtaten (BAMF 
13.1.2025, S. 9f.; vgl.DW 8.1.2025, FR 30.12.2024, HDN 13.1.2025, Zeit Online 29.12.2024).
In einer Erklärung rief Abdullah Öcalan am 27.2.2025 seine Anhänger auf, die Waffen nieder­
zulegen und die PKK aufzulösen (AlMon 27.2.2025; vgl. Standard 27.2.2025, DW 27.2.2025). 
Öcalan hatte sich zuvor an Akteure in Europa, Rojava (Kurdenregion in Syrien) und Kandil 
(Standort der militärischen PKK-Führung im Irak) gewandt, in denen er seine Ansichten for­
mulierte. Gleichzeitig signalisierten diese Akteure, dass sie Öcalans Entscheidung anerkennen 
werden (DW 27.2.2025; vgl. Standard 27.2.2025). Am 1.3.2025 erklärte der Exekutivrat der 
PKK seine volle Unterstützung für die Umsetzung des Aufrufs Öcalans und verkündete einen 
Waffenstillstand. Für das endgültige Niederlegen der Waffen und ihre Selbstauflösung stellte 
die Organisation jedoch Bedingungen und erklärt, „ dass für den Erfolg dieses Prozesses ge­
eignete politische und rechtliche Rahmenbedingungen notwendig sind“. Implizit wurde in der 
Erklärung auch die Freilassung von Öcalan gefordert (ANF 1.3.2025; vgl. Zeit Online 1.3.2025, 
FAZ 1.3.2025). Die türkische Regierung teilte wiederum mit, sie werde nicht mit der PKK ver­
handeln und forderte, dass alle kurdischen Milizen, auch die im Irak und in Syrien, ihre Waffen 
niederlegen müssten (Zeit Online 1.3.2025; vgl. FAZ 1.3.2025).
Am 12.5.2025 gab die PKK nach der Abhaltung ihres 12. Parteikongresses vom 5.-7. Mai im 
Nordirak ihre Auflösung und das Ende des bewaffneten Kampfes bekannt (ICG 16.5.2025; 
vgl. ANF 12.5.2025, BPB 16.6.2025, AlMon 12.5.2025). Die Regierung verfolgt eine äußerst 
vorsichtige Herangehensweise, die von Diskretion geprägt ist. Über die Vorteile für die Kurden 
ist wenig bekannt, abgesehen von besseren Lebensbedingungen für Öcalan, der seit seiner 
Festnahme 1999 in Einzelhaft auf der Gefängnisinsel İmralı sitzt, und rechtlichen Maßnahmen, 
die eine Strafmilderung oder Freilassung für Tausende von politischen Gefangenen ermöglichen 
würden, die wegen „Terrorismus“ im Zusammenhang mit der PKK inhaftiert sind. Bislang gab 
es keine Jubelrufe oder Siegesbekundungen von beiden Seiten (AlMon 12.5.2025). Allerdings 
kritisierte die Ko-Vorsitzende der DEM-Partei, Tülay Hatimoğulları, nach fünf Wochen am 22. 
Juni, dass es keine greifbaren Schritte der Regierung in Richtung Demokratisierung oder Frie­
densprozess gebe. Sie forderte konkrete Maßnahmen, wie etwa die umgehende Freilassung 
politischer Gefangener, - darunter Figen Yüksekdağ, Selahattin Demirtaş - die Umsetzung der 
Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und die Aufhebung re­
pressiver Gesetze, insbesondere im Kontext der sogenannten Kobanê-Prozesse. Hatimoğulları 
machte deutlich, dass der aktuelle Moment eine Chance für Verhandlungen sei, aber keine 
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Garantie (ANF 22.6.2025). Der zweite Ko-Vorsitzende der DEM-Partei, Tuncer Bakırhan, for­
derte angesichts der ersten symbolischen, für die 11. Juli angekündigten [Anm.: nach Redak­
tionsschluss] Entwaffnung von PKK-Kämpfern, dass der türkische Staat mit demokratischen 
Reformen reagieren soll, darunter die Anerkennung der Rechte der kurdischen Sprache, die 
Freilassung politischer Gefangener und die Wiederherstellung politischer Freiheiten. Bakirhan 
drängte außerdem auf die rasche Bildung einer parlamentarischen Kommission, die die Wie­
dereingliederung ehemaliger Kämpfer überwachen und umfassendere kurdische Fragen durch 
Gesetzgebung regeln soll (Rudaw 9.7.2025).
Am 7.7.2025 kam es zu einem Treffen zwischen Staatspräsident Erdoğan und Vertretern der 
DEM-Partei, darunter die beiden Parlamentarier Pervin Buldan und Mithat Sancar. Anwesend 
waren auch der Chef des Nationalen Geheimdienstes (MİT), İbrahim Kalın, und der stellvertre­
tende Vorsitzende der regierenden AKP, Efkan Ala. Ohne Inhalte bekannt zu geben, bekräftigten 
beide Seiten den gegenseitigen Willen, den Prozess voranzutreiben (TM 7.7.2025b). Staats­
präsident Erdoğan sagte über das Treffen: „ Wir haben unseren Willen bekräftigt, unser Ziel 
einer terrorfreien Türkei zu verwirklichen. Wir treten in eine neue Ära ein, in der wir mehr gute 
Nachrichten haben werden“ (HDN 9.7.2025).
Gesellschaftliche Bruchlinien
Die türkische Gesellschaft ist nach wie vor entlang ethnischer, politischer und religiöser Bruchlini­
en tief gespalten. Während die Kurdenfrage eine der Spaltungslinien ist (Kurden gegen Türken), 
sind die Türken auch politisch (konservative Nationalisten gegen Modernisten) und religiös 
(sunnitische Islamisten gegen Säkularisten) gespalten. In den letzten Jahren hat der spaltende 
Diskurs der politischen Elite zu einer weiteren Trennung und tiefen Polarisierung zwischen dem 
Lager der Erdoğan-Befürworter und seinen Gegnern beigetragen (BS 19.3.2024, S. 18). Das 
hat auch mit der Politik zu tun, die sich auf sogenannte Identitäten festlegt. Nationalistische 
Politiker, beispielsweise, propagieren ein „ stolzes Türkentum“. Islamischen Wertvorstellungen 
wird zusehends mehr Gewicht verliehen. Kurden, deren Kultur und Sprache Jahrzehnte lang 
unterdrückt wurden, kämpfen um ihr Dasein (WZ 7.5.2023). Angesichts des Ausganges der 
Wahlen im Frühjahr 2023 stellte das Europäische Parlament (EP) überdies hinsichtlich der ge­
sellschaftspolitischen Verfasstheit des Landes fest, dass nicht nur „ rechtsextreme islamistische 
Parteien als Teil der Regierungskoalition ins Parlament eingezogen sind“, sondern das EP war 
„ besorgt über das zunehmende Gewicht der islamistischen Agenda bei der Gesetzgebung und 
in vielen Bereichen der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch den wachsenden Ein­
fluss des Präsidiums für Religionsangelegenheiten (Diyanet) im Bildungssystem“ und „ über 
den zunehmenden Druck der Regierungsstellen sowie islamistischer und ultranationalistischer 
Gruppen auf den türkischen Kultursektor“ (EP 13.9.2023, Pt. 17).
Autoritäre Entwicklungen
Präsident Recep Tayyip Erdoğan und seine Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP), 
die die Türkei seit 2002 regieren, sind in den letzten Jahren zunehmend autoritär geworden 
und haben ihre Macht durch Verfassungsänderungen und die Inhaftierung von Gegnern und 
Kritikern gefestigt. Die AKP hat auf die jüngsten wirtschaftlichen Herausforderungen und die 
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Niederlagen bei den Kommunalwahlen reagiert, indem sie ihre Bemühungen zur Unterdrückung 
abweichender Meinungen und zur Einschränkung des öffentlichen Diskurses intensiviert hat. 
Freedom House fügt die Türkei mittlerweile in die Kategorie „ nicht frei“ ein (FH 29.2.2024). Das 
Funktionieren der demokratischen Institutionen ist weiterhin stark beeinträchtigt. Der Demokra­
tieabbau hat sich fortgesetzt, und die strukturellen Defizite des Präsidialsystems wurden nicht 
behoben (EC 30.10.2024; vgl. EP 13.9.2023, Pt. 9, WZ 7.5.2023).
Die Türkei wird heute als „ kompetitives autoritäres“ Regime eingestuft (MEI 1.10.2022, S. 6; 
vgl. DE/Aydas 31.12.2022, Güney/ORF 20.3.2025, Esen/Gumuscu 19.2.2016), in dem zwar re­
gelmäßig Wahlen abgehalten werden, der Wettbewerb zwischen den politischen Parteien aber 
nicht frei und fair ist. Solche Regime, zu denen die Türkei gezählt wird, weisen vordergründig de­
mokratische Elemente auf: Oppositionsparteien gewinnen gelegentlich Wahlen oder stehen kurz 
davor; es herrscht ein harter politischer Wettbewerb; die Presse kann verschiedene Meinungen 
und Erklärungen von Oppositionsparteien veröffentlichen; und die Bürger können Proteste or­
ganisieren. Bei genauerem Hinsehen zeigen sich jedoch ehedem Risse in der demokratischen 
Fassade: Regierungsgegner werden mit legalen oder illegalen Mitteln unterdrückt, unabhängige 
Justizorgane werden von regierungsnahen Beamten kontrolliert und die Presse- und Meinungs­
freiheit gerät unter Druck. Wenn diese Maßnahmen nicht zu einem für die Regierungspartei 
zufriedenstellenden Ergebnis führen, müssen Oppositionsmitglieder mit gezielter Gewalt oder 
Inhaftierung rechnen - eine Realität, die für die türkische Opposition immer häufiger anzutreffen 
ist (MEI 1.10.2022, S. 6; vgl. Esen/Gumuscu 19.2.2016, Güney/ORF 20.3.2025).
Das Europäische Parlament kam im Mai 2025 ähnlich sowie zuvor im September 2023 zur 
Schlussfolgerung, „ dass es der türkischen Regierung wie bereits in den vergangenen Jahren 
nach wie vor an einem klaren politischen Willen mangelt, die notwendigen Reformen durch­
zuführen, um den Beitrittsprozess wiederzubeleben, und dass sie sich weiterhin nach einem 
tief verfestigten autoritären Verständnis von einem Präsidialsystem richtet“ (EP 7.5.2025, S. 3; 
vgl. EP 13.9.2023, Pt. 21).
Worldwide Governance Indicators
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Quelle 1: WB 2024
Erklärung: Der WGI der Weltbank misst sechs umfassende Dimensionen der Regierungsfüh­
rung - je länger die Balken bzw. höher der Wert, desto positiver:
• Mitspracherecht und Rechenschaftspflicht (Voice and Accountability - VA) - erfasst die 
Wahrnehmung des Ausmaßes, in dem die Bürger eines Landes in der Lage sind, sich an 
der Wahl ihrer Regierung zu beteiligen, sowie die Meinungs- und Vereinigungsfreiheit und 
freie Medien.
• Politische Stabilität und Abwesenheit von Gewalt/Terrorismus (PV) - Erfassung der 
Wahrnehmung der Wahrscheinlichkeit von politischer Instabilität und/oder politisch motivier­
ter Gewalt, einschließlich Terrorismus.
• Effektivität der Regierung (GE) - Erfassung der Wahrnehmung der Qualität der öffentlichen 
Dienstleistungen, der Qualität des öffentlichen Dienstes und des Grades seiner Unabhän­
gigkeit von politischem Druck, der Qualität der Politikformulierung und -umsetzung sowie 
der Glaubwürdigkeit des Engagements der Regierung für diese Politik.
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• Qualität der Regulierungen (RQ) - Erfassung der Wahrnehmung der Fähigkeit der Regie­
rung, solide Politiken und Vorschriften zu formulieren und umzusetzen, die die Entwicklung 
des Privatsektors ermöglichen und fördern.
• Rechtsstaatlichkeit (Rule of Law - RL) - erfasst die Wahrnehmung des Ausmaßes, in 
dem die Akteure Vertrauen in die gesellschaftlichen Regeln haben und diese einhalten, 
insbesondere die Qualität der Vertragsdurchsetzung, der Eigentumsrechte, der Polizei und 
der Gerichte sowie die Wahrscheinlichkeit von Verbrechen und Gewalt.
• Korruptionskontrolle (CC) - Erfassung der Wahrnehmung des Ausmaßes, in dem öffent­
liche Macht zum privaten Vorteil ausgeübt wird, einschließlich kleiner und großer Formen 
der Korruption sowie der „ Vereinnahmung“ des Staates durch Eliten und private Interessen.
Interpretation: In den ersten Jahren nach der Machtübernahme der AKP haben sich die Indi­
katoren deutlich verbessert. In den letzten zehn Jahren haben sie sich, bis auf die Dimension: 
„ Politische Stabilität und Abwesenheit von Gewalt/Terrorismus“, allesamt wieder verschlechtert 
und liegen zum Teil unter dem Niveau von 2002.
Das Präsidialsystem
Die Türkei ist eine konstitutionelle Präsidialrepublik und laut Verfassung ein demokratischer, lai­
zistischer und sozialer Rechtsstaat. Staats- und zugleich Regierungschef ist seit Einführung des 
präsidentiellen Regierungssystems am 9.7.2018 der Staatspräsident. Das seit 1950 bestehende 
Mehrparteiensystem ist in der Verfassung festgeschrieben (AA 20.5.2024, S. 5).
Am 16.4.2017 stimmten 51,4 % der türkischen Wählerschaft für die von der regierenden Partei 
für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP) initiierte und von der rechts-nationalistischen Partei 
der Nationalistischen Bewegung (MHP) unterstützte Verfassungsänderung im Sinne eines 
exekutiven Präsidialsystems (OSCE 22.6.2017; vgl. HDN 16.4.2017). Die gemeinsame Beob­
achtungsmission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE/OSCE) 
und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) kritisierte die ungleichen 
Wettbewerbsbedingungen beim Referendum. Einschränkungen von grundlegenden Freiheiten 
aufgrund des Ausnahmezustands hatten negative Auswirkungen. Im Vorfeld des Referendums 
wurden Journalisten und Gegner der Verfassungsänderung behindert, verhaftet und fallweise 
physisch attackiert. Mehrere hochrangige Politiker und Beamte, darunter der Staatspräsident 
und der Regierungschef, setzten die Unterstützer der Nein-Kampagne mit Terror-Sympathisan­
ten oder Unterstützern des Putschversuchs vom Juli 2016 gleich (OSCE/PACE 17.4.2017).
Entgegen den Behauptungen der Regierungspartei AKP zugunsten des neuen präsidentiellen 
Regierungssystems ist nach dessen Einführung das Parlament geschwächt, die Gewaltenteilung 
ausgehöhlt, die Justiz politisiert und die Institutionen verkrüppelt. Zudem herrschen autoritäre 
Praktiken (SWP 1.4.2021, S. 2). Der Abschied der Türkei von der parlamentarischen Demokratie 
und der Übergang zu einem Präsidialsystem im Jahr 2018 haben den Autokratisierungsprozess 
des Landes beschleunigt. - Die Exekutive ist der größte antidemokratische Akteur. Die wenigen 
verbliebenen liberal-demokratischen Akteure und Reformer in der Türkei haben nicht genügend 
Macht, um die derzeitige Autokratisierung der Landes umzukehren (BS 19.3.2024, S. 38). Das 
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Europäische Parlament zeigte sich in seiner Entschließung vom 19.5.2021 „ beunruhigt darüber, 
dass sich die autoritäre Auslegung des Präsidialsystems konsolidiert“, und „ dass sich die Macht 
nach der Änderung der Verfassung nach wie vor in hohem Maße im Präsidentenamt konzentriert, 
nicht nur zum Nachteil des Parlaments, sondern auch des Ministerrats selbst, weshalb keine 
solide und effektive Gewaltenteilung zwischen der Exekutive, der Legislative und der Judikative 
gewährleistet ist“ (EP 19.5.2021, S. 20/Pt. 55). In einer weiteren Entschließung vom September 
2023 erklärte sich das Europäische Parlament „ tief besorgt über die fortwährende übermäßige 
Machtkonzentration beim türkischen Präsidenten ohne wirksames System von Kontrollen und 
Gegenkontrollen, durch die die demokratischen Institutionen des Landes erheblich geschwächt 
wurden; [und] betont, dass die fehlende Eigenständigkeit auf mehreren Verwaltungsebenen 
aufgrund der extremen Abhängigkeit vom Präsidenten bei allen Arten von Entscheidungen und 
der Alleinherrschaft eines einzigen Mannes ein dysfunktionales System zur Folge haben kann“
(EP 13.9.2023, Pt. 20; vgl. EP 19.5.2021, Pt. 55).
Machtfülle des Staatspräsidenten
Die exekutive Gewalt ist beim Präsidenten konzentriert. Dieser verfügt überdies über umfang­
reiche legislative Kompetenzen und weitgehenden Zugriff auf die Justizbehörden (ÖB Ankara 
28.12.2023, S.7; vgl. EC 30.10.2024, S. 19f.).Die gesetzgebende Funktion des Parlaments 
wird durch die häufige Anwendung von Präsidialdekreten und Präsidialentscheidungen einge­
schränkt. So hat auch die politische Opposition nur sehr begrenzte Möglichkeiten die Tages­
ordnung der Parlamentsdebatten zu beeinflussen. Das Fehlen einer wirksamen gegenseitigen 
Kontrolle und die Unfähigkeit des Parlaments, das Amt des Präsidenten wirksam zu überwa­
chen, führen dazu, dass dessen politische Rechenschaft auf die Zeit der Wahlen beschränkt 
ist. Die öffentliche Verwaltung, die Gerichte und die Sicherheitskräfte stehen unter dem starken 
Einfluss der Exekutive. Die Präsidentschaft übt direkte Autorität über alle wichtigen Institutionen 
und Regulierungsbehörden aus (EC 30.10.2024, S. 19f.; vgl. EP 19.5.2021, S. 20/ Pt. 55).
Präsidentendekrete unterliegen grundsätzlich keiner parlamentarischen Überprüfung und kön­
nen nur noch vom Verfassungsgericht aufgehoben werden (ÖB Ankara 28.12.2023, S.7) und 
zwar nur durch eine Klage von einer Gruppe von Abgeordneten, die ein Fünftel der Parlaments­
sitze repräsentieren, aktuell etwa von einer der beiden größten Parlamentsfraktionen (SWP 
1.4.2021, S. 9). Die Mitglieder des Parlaments können nur schriftliche Anfragen an den Vize­
präsidenten und die Minister richten und sind gesetzlich nicht befugt, den Präsidenten offiziell 
zu befragen. Ordentliche Präsidialdekrete unterliegen nicht der parlamentarischen Kontrolle 
(EC 30.10.2024, S. 19). Die im Rahmen des Ausnahmezustands erlassenen Dekrete des Prä­
sidenten jedoch müssen dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt werden (EC 8.11.2023, 
S. 19).
Die Konzentration der Exekutivgewalt in einer Person bedeutet, dass der Präsident gleichzeitig 
die Befugnisse des Premierministers und des Ministerrats übernimmt, die beide durch das neue 
System abgeschafft wurden (Art. 8). Die Minister werden nun nicht mehr aus den Reihen der 
Parlamentarier, sondern von außen gewählt; sie werden vom Präsidenten ohne Beteiligung des 
Parlaments ernannt und entlassen und damit auf den Status eines politischen Staatsbeamten 
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