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Die Wehrpflicht wurde 2007 abgeschafft. Im Alter ab 18 Jahren kann freiwilliger Militärdienst 
geleistet werden. Im Jahr 2022 machen Frauen etwa 10 % des Vollzeitpersonals des Militärs 
aus. Nordmazedonien wurde 2020 das 30. Mitglied der NATO (CIA 16.5.2022).
Quellen:
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.6.2021): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstu­
fung der Republik Nordmazedonien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: 
April 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2053306/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_i
m_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Nordmazedonien_als_sicheres_Herkunftsland_i
m_Sinne_des_%C2%A7_29_a_AsylG_%28Stand_April_2021%29%2C_03.06.2021.pdf , Zugriff 
14.12.2022
■ CIA - Central Intelligence Agency [USA] (16.5.2022): The World Factbook - North Macedonia, Military 
and Security, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/north-macedonia/#military-and-sec
urity, Zugriff 15.12.2022
10 Allgemeine Menschenrechtslage
Letzte Änderung 2023-01-19 16:03
Die Verfassung von Nordmazedonien garantiert alle demokratischen Grundrechte und setzt im 
Bereich der Menschen- und Minderheitenrechte hohe Standards. Die Minderheitenrechte sind 
umfassend durch die Verfassung gewährleistet, insbesondere seit dem Ohrider Rahmenabkom­
men vom August 2001, das einen bewaffneten innerstaatlichen Konflikt zwischen ethnischen 
Mazedoniern und Albanern beendete (AA 1.4.2022b).
Die Republik Nordmazedonien ist seit ihrer Unabhängigkeit (1991) eine parlamentarische De­
mokratie, deren Verfassung demokratische Prinzipien, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit 
garantiert. Sie war das erste Land auf dem Balkan, das am 9. April 2001 ein Stabilisierungs- und 
Assoziierungsabkommen (SAA) mit der EU unterzeichnete. Gemäß Artikel 2 des Abkommens 
sind die Achtung demokratischer Prinzipien und der Menschenrechte wesentliche Elemente des 
Abkommens. Nordmazedonien ist dem Europarat am 9. November 1995 beigetreten und hat 
am 10. April 1997 die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert und deren Einhaltung 
in der Verfassung verankert (AA 3.6.2021).
Zu den wichtigsten Mängeln im Bereich der Menschenrechtsfragen gehören Folter durch Ge­
fängnispersonal, Eingriffe in die Privatsphäre, Drohungen und Belästigungen gegen Journalisten, 
mangelnde Unabhängigkeit der Justiz, Korruption und Gewalt gegen LGBTI-Personen. Die Re­
gierung unternimmt Schritte, um Beamte, welche solche Übergriffe begehen, zu identifizieren, 
strafrechtlich zu verfolgen und zu bestrafen. Der Ombudsmann ist der Ansicht, dass die Straflo­
sigkeit der Polizei weiterhin ein Problem darstellt, allerdings in geringerem Ausmaß als in der 
Vergangenheit. Die Aufgaben des Ombudsmannes bestehen im Schutz der Bürger vor staatli­
chen Eingriffen in ihre Grundrechte, der Verringerung der Diskriminierung von Minderheiten, der 
Förderung einer Minderheitenquote im öffentlichen Dienst und dem Schutz von Kinderrechten 
(USDOS 12.4.2022).
Nordmazedonien kämpft weiterhin mit Korruption und Klientelismus. Medien und die Zivilge­
sellschaft sind aktiv, Journalisten und Aktivisten sehen sich Einschüchterungen ausgesetzt. Der 
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Menschenhandel ist weiterhin ein Problem. Unter der SDSM-geführten Regierung sind die NGOs 
im Allgemeinen in einem freieren und sichereren Umfeld tätig, und die öffentlichen Einrichtun­
gen sind für die Arbeit der Zivilgesellschaft empfänglicher geworden. Allerdings sind NGOs, 
insbesondere solche, die aus dem Ausland finanziert werden, dem Druck der VMRO-DPMNE 
und ihrer Unterstützer ausgesetzt. Die Regierung hat einige Schritte unternommen, um Opfer 
von Menschenhandel besser zu erkennen, insbesondere in den von der Regierung betriebenen 
Transitzentren, in denen Migranten und Flüchtlinge untergebracht sind. Die Unterstützung der 
Regierung für NGOs, welche Opfern von Menschenhandel helfen, hat jedoch abgenommen (FH 
28.2.2022).
Quellen:
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.6.2021): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstu­
fung der Republik Nordmazedonien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: 
April 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2053306/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_i
m_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Nordmazedonien_als_sicheres_Herkunftsland_i
m_Sinne_des_%C2%A7_29_a_AsylG_%28Stand_April_2021%29%2C_03.06.2021.pdf , Zugriff 
14.12.2022
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (1.4.2022b): Nordmazedonien: Politisches Porträt, https://www.
auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/nordmazedonien-node/politisches-portraet/207650 , 
Zugriff 16.12.2022
■ FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - North Macedonia, https://freedomh
ouse.org/country/north-macedonia/freedom-world/2022, Zugriff 16.12.2022
■ USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Prac­
tices: North Macedonia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071148.html, Zugriff 14.12.2022
11 Meinungs-, Presse-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit/Opposition
Letzte Änderung 2023-01-19 16:35
Die Verfassung garantiert Meinungs- und Pressefreiheit und die Regierung respektiert dieses 
Recht im Allgemeinen. Die Regierung hat Fortschritte bei der Achtung der Medienfreiheit und 
der freien Meinungsäußerung gemacht, jedoch gibt es nach wie vor Probleme bezüglich echter 
Unabhängigkeit der Medien sowie Gewalt und Einschüchterung gegenüber Journalisten. Nach 
Angaben des mazedonischen Journalistenverbands (AJM) reagierten die Strafverfolgungs- und 
Justizbehörden nur langsam und ineffizient auf Fälle von Gewalt und Einschüchterung durch 
Dritte gegen Journalisten. Die Zahl der unabhängigen Medien, die aktiv eine Vielzahl von An­
sichten ohne offene Einschränkungen zum Ausdruck bringen, nimmt weiter zu. Das Gesetz 
verbietet Äußerungen, die zu nationalem, religiösem oder ethnischem Hass aufstacheln und 
sieht Strafen für diesbezügliche Verstöße vor, was auch für Print- und Rundfunkmedien, Buch­
veröffentlichungen sowie für Online-Zeitungen und Zeitschriften gilt. Einzelpersonen können die 
Regierung öffentlich oder privat kritisieren. Das Helsinki-Komitee für Menschenrechte und ande­
re Menschenrechts- und Medienfreiheitsaktivisten berichten über eine Zunahme von Hassrede 
(USDOS 12.4.2022).
Laut Europäischer Kommission (EK) hat das Land im Berichtszeitraum insgesamt begrenzte 
Fortschritte bei der Umsetzung der früheren Empfehlungen gemacht. Der allgemeine Kontext 
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ist zwar günstig für die Medienfreiheit und erlaubt eine kritische Medienberichterstattung, den­
noch bleiben viele noch umzusetzende Maßnahmen in Richtung Selbstregulierung der Medien, 
Förderung professioneller journalistischer Standards und die Stärkung der Reform der öffent­
lich-rechtlichen Rundfunkanstalt hinsichtlich ihrer Unabhängigkeit, professionellen Standards 
und finanziellen Nachhaltigkeit noch offen. Der Reformprozess der öffentlich-rechtlichen Rund­
funkanstalt, der im Rahmen ihrer fünfjährigen Entwicklungsstrategie stattfinden soll, wird u.a. 
auch durch Verzögerungen bei der Ernennung der Mitglieder des Programmrates beeinträchtigt 
(EK 12.10.2022).
Nordmazedonien hat weiterhin mit Korruption und Klientelismus zu kämpfen. Medien und Zivil­
gesellschaft beteiligen sich zwar an einem lebhaften öffentlichen Diskurs, doch sind Journalisten 
und Aktivisten nach wie vor Druck und Einschüchterung ausgesetzt. Die Medienlandschaft ist 
entlang politischer Linien stark polarisiert, und private Medienunternehmen sind häufig an politi­
sche oder wirtschaftliche Interessen gebunden, die ihren Inhalt beeinflussen. Es gibt jedoch eine 
Vielzahl kritischer und unabhängiger Medien, die vor allem online tätig sind. In einem Bericht des 
mazedonischen Journalistenverbands vom Juni 2021 wurden für das Jahr 2020 14 Drohungen 
und körperliche Angriffe gegen Journalisten gezählt, während 2019 nur vier derartige Vorfälle 
verzeichnet wurden. Mehr als die Hälfte der Zielpersonen waren Journalistinnen (FH 28.2.2022).
Die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ist in Nordmazedonien nicht eingeschränkt (AA 
28.8.2020). Die Regierung respektiert diese Rechte im Allgemeinen (USDOS 12.4.2022). Dies 
zeigen zahlreiche Demonstrationen und Proteste der vergangenen Jahre über alle politischen 
Parteien hinweg (AA 3.6.2021).
Betätigungsmöglichkeiten der politischen Opposition sind nicht eingeschränkt. Hetzkampagnen 
gegen Oppositionspolitiker, wie sie in der Vergangenheit durch die von der Vorgängerregierung 
dominierten Medien praktiziert wurden, gehören der Vergangenheit an. Besonders positiv wird 
die Einbindung der Opposition und Zivilgesellschaft in den politischen Entscheidungsprozess 
sowie das historische Prespa-Abkommen (Lösung der Namensfrage) bewertet (AA 3.6.2021).
Quellen:
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.6.2021): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstu­
fung der Republik Nordmazedonien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: 
April 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2053306/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_i
m_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Nordmazedonien_als_sicheres_Herkunftsland_i
m_Sinne_des_%C2%A7_29_a_AsylG_%28Stand_April_2021%29%2C_03.06.2021.pdf , Zugriff 
14.12.2022
■ EK - Europäische Kommission (12.10.2022): North Macedonia 2022 Report [SWD(2022) 337], https:
//www.ecoi.net/en/file/local/2082846/North+Macedonia+Report+2022.pdf, Zugriff 14.12.2022
■ FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - North Macedonia, https://freedomh
ouse.org/country/north-macedonia/freedom-world/2022, Zugriff 15.12.2022
■ USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Prac­
tices: North Macedonia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071148.html, Zugriff 14.12.2022
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12 Haftbedingungen
Letzte Änderung 2023-01-23 10:08
Die Haftbedingungen in Gefängnissen Nordmazedoniens reflektieren die allgemeinen Lebens­
verhältnisse in einem der ärmsten Staaten Europas wider und wurden in der Vergangenheit 
immer wieder vom europäischen Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder 
erniedrigender Behandlung oder Strafe des Europarates in Straßburg gerügt. Dennoch haben 
sich die Bedingungen seit Juni 2017 unter der Regierung Zaev verbessert und entsprechen nun 
dem EU-Mindeststandard. Nicht zuletzt aufgrund dieser Verbesserungen konnte der bilaterale 
Auslieferungsverkehr mit Nordmazedonien im Jahr 2019 wieder aufgenommen werden (AA 
3.6.2021).
Die wichtigsten Mängel des Gefängnissystems bleiben bestehen: das schlechte Gefängnisver­
waltungssystem, geringe Personalausstattung, schlechte Qualität der Gesundheitsversorgung 
der Insassen, Gewalt zwischen den Gefangenen, schlechte materielle Bedingungen, ein Mangel 
an zielgerichteten Aktivitäten und endemische Korruption. Inhaftierte Migranten haben keinen 
Zugang zu Rechtsberatung und rechtlicher Unterstützung um wirksamen Zugang zur Justiz und 
zu Rechtsmitteln zu erhalten (EK 12.10.2022).
Trotz baulicher Verbesserungen in einigen Einrichtungen wurden im Idrizovo-Gefängnis, in dem 
etwa 45 % der Gefängnisinsassen des Landes untergebracht sind, weiterhin Abteilungen be­
trieben, die baufällig und stark überbelegt sind und in denen einige Insassen unmenschlichen 
und erniedrigenden Bedingungen ausgesetzt waren. Die weitverbreitete Korruption des Ge­
fängnispersonals stellte ein erhebliches Problem im Gefängnissystem dar. Bei seinem letzten 
Ad-hoc-Besuch im Dezember 2020 berichtete das Komitee des Europarats zur Verhütung von 
Folter (CPT), dass die Haftbedingungen in den neuen offenen und halboffenen Bereichen des 
Idrizovo-Gefängnisses im Allgemeinen akzeptabel waren, während in der zweistöckigen Ambu­
lanzabteilung des Gefängnisses weiterhin erbärmliche, baufällige und überfüllte Bedingungen 
herrschten (USDOS 12.4.2022; vgl. AI 29.3.2022).
Das Gefängnissystem leidet insgesamt weiterhin unter Überbelegung, Geldmangel und Per­
sonal-Unterbesetzung. Die Direktion für den Vollzug von Sanktionen (DES) des Justizminis­
teriums meldete, dass bis zum 17. August 2021 fünf Personen in der Haft gestorben seien. 
Der Ombudsmann leitete Ermittlungen zu den Todesfällen aller fünf Personen ein. Gemäß ei­
ner Absichtserklärung aus dem Jahr 2018 gewährte die Regierung dem Helsinki-Komitee für 
Menschenrechte uneingeschränkten Zugang zu verurteilten Häftlingen. Der Ombudsmann be­
suchte die Gefängnisse des Landes monatlich und untersuchte glaubwürdige Vorwürfe über 
problematische Bedingungen und Behandlung der Insassen. Das Justizministerium berichte­
te über Verbesserungen im Idrizovo-Gefängnis; die Jugendstrafanstalt in der Frauenabteilung 
des Idrizovo-Gefängnisses wurde renoviert, um die jugendlichen Insassen vollständig von den 
Erwachsenen zu trennen (USDOS 12.4.2022).
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Quellen:
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.6.2021): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstu­
fung der Republik Nordmazedonien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: 
April 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2053306/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_i
m_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Nordmazedonien_als_sicheres_Herkunftsland_i
m_Sinne_des_%C2%A7_29_a_AsylG_%28Stand_April_2021%29%2C_03.06.2021.pdf , Zugriff 
14.12.2022
■ AI - Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22; The State of the 
World’s Human Rights; North Macedonia 2021, https://www.ecoi.net/de/dokument/2070260.html , 
Zugriff 16.12.2022
■ EK - Europäische Kommission (12.10.2022): North Macedonia 2022 Report [SWD(2022) 337], https:
//www.ecoi.net/en/file/local/2082846/North+Macedonia+Report+2022.pdf, Zugriff 14.12.2022
■ USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Prac­
tices: North Macedonia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071148.html, Zugriff 14.12.2022
13 Todesstrafe
Letzte Änderung 2023-01-23 10:08
Die Todesstrafe ist abgeschafft (AA 3.6.2021).
Das Gesetz schreibt keine Todesstrafe vor (AI 10.4.2019).
Quellen:
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.6.2021): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstu­
fung der Republik Nordmazedonien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: 
April 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2053306/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_i
m_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Nordmazedonien_als_sicheres_Herkunftsland_i
m_Sinne_des_%C2%A7_29_a_AsylG_%28Stand_April_2021%29%2C_03.06.2021.pdf , Zugriff 
14.12.2022
■ AI - Amnesty International (10.4.2019): Death Sentences and Executions 2018, 10. April 2019 https:
//www.ecoi.net/en/file/local/2006174/ACT5098702019ENGLISH.PDF, Zugriff 16.12.2022
14 Religionsfreiheit
Letzte Änderung 2023-01-23 10:12
Die Verfassung und andere Gesetze schützen die Religionsfreiheit und die Regierung respek­
tiert im Allgemeinen dieses Recht in der Praxis. Diese verbietet auch religiöse Diskriminierung 
und sieht die Gleichberechtigung aller Bürger unabhängig von ihrer Religion vor und nennt 
ausdrücklich fünf religiöse Gruppen: die mazedonische orthodoxe Kirche, die islamische Religi­
onsgemeinschaft in Mazedonien, die katholische Kirche, die evangelisch-methodistische Kirche 
und die jüdische Gemeinschaft und legt fest, dass diese sowie andere religiöse Gemeinschaften 
und Gruppen vom Staat getrennt, vor dem Gesetz gleich und frei sind. Andere religiöse Gruppen 
müssen sich registrieren lassen, um die gleichen Vorteile zu erhalten. Es gibt derzeit Bestre­
bungen auch größeren Religionsgemeinschaften zu ermöglichen, den Status einer „ juristischen 
Person“ zu erlangen, aber das Justizministerium verschob die Konsultationen mit religiösen 
Gruppen zu den Änderungen erneut (USDOS 2.6.2022; vgl. EK 12.10.2022).
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In Nordmazedonien besteht Religionsfreiheit. Der Nordteil des Landes wird überwiegend von 
Muslimen bewohnt, der Süden von orthodoxen Christen, jedoch sind Angehörige beider großen 
Religionsgruppen landesweit ansässig. Seit Jahren entstehen unzählige neue Kirchen und 
Moscheen. Die Turkish Cooperation and Coordination Agency (TİKA) finanziert den Um- und 
Neubau von Moscheen und vermehrt so den Einfluss türkischer Religionslehre im albanisch 
geprägten Teil Nordmazedoniens (AA 3.6.2021).
Quellen:
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.6.2021): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstu­
fung der Republik Nordmazedonien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: 
April 2021),https://www.ecoi.net/en/file/local/2053306/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_i
m_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Nordmazedonien_als_sicheres_Herkunftsland_i
m_Sinne_des_%C2%A7_29_a_AsylG_%28Stand_April_2021%29%2C_03.06.2021.pdf , Zugriff 
14.12.2022
■ EK - Europäische Kommission (12.10.2022): North Macedonia 2022 Report [SWD(2022) 337], https:
//www.ecoi.net/en/file/local/2082846/North+Macedonia+Report+2022.pdf, Zugriff 14.12.2022
■ USDOS - US Department of State [USA] (2.6.2022): 2021 Report on International Religious Freedom: 
North Macedonia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2073991.html, Zugriff 16.12.2022
15 Ethnische Minderheiten
Letzte Änderung 2023-01-23 10:16
Die Verfassung von Nordmazedonien garantiert alle demokratischen Grundrechte und setzt im 
Bereich der Menschen- und Minderheitenrechte hohe Standards. Die Minderheitenrechte sind 
umfassend durch die Verfassung gewährleistet, insbesondere seit dem Ohrider Rahmenabkom­
men vom August 2001, das einen bewaffneten innerstaatlichen Konflikt zwischen ethnischen 
Mazedoniern und Albanern beendete (AA 1.4.2022b).
In Nordmazedonien gibt es laut Daten aus administrativen Quellen (eine Schätzung von 2021) 
folgende ethnische Gruppen: Mazedonier 58.4 %, Albaner 24,3 %, Türken 3,9 %, Roma 2,5 %, 
Serben 1,3 %, andere 2,3 %. Der Anteil der Roma-Bevölkerung soll inoffiziel etwa 6,5 - 13 % 
der Bevölkerung Nord-Mazedoniens ausmachen. Für geschätzt 7,2 % der Bevölkerung lagen in 
den administrativen Quellen keine Angaben zur ethnischen Zugehörigkeit vor (CIA 13.12.2022).
Eine staatlich gezielte Repression gegen Minderheiten oder Andersdenkende findet in Nordma­
zedonien nicht statt. Interethnische, auch gewalttätige Zwischenfälle kommen immer wieder vor. 
Die fragile interethnische Balance ist leicht zu instrumentalisieren. In Nordmazedonien gibt es 
mit ethnischen Albanern, Roma, Türken, Bosniaken, Serben und Vlachen eine Vielzahl von Min­
derheiten. Der Verfassung nach sind alle Bürger gleich und genießen alle Rechte und Freiheiten, 
unabhängig von Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, nationaler und sozialer Herkunft, politischer und 
religiöser Zugehörigkeit oder Vermögens- und gesellschaftlicher Lage. Gegen Minderheiten ge­
richtete Hasspropaganda in den Medien wird nicht betrieben, auch von politischer Seite wird 
keine Diskriminierung betrieben. Seit Oktober 2020 ist ein neues Antidiskriminierungsgesetz in 
Kraft, wonach jedwede Diskriminierung auf der Grundlage von Rasse, Hautfarbe, Herkunft, natio­
naler oder ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, sexueller Orientierung, Geschlechteridentität, 
Zugehörigkeit zu einer Minderheitengruppe, Sprache, Staatsangehörigkeit, sozialer Herkunft, 
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Bildung, Religion oder Glaubensüberzeugung, politischer Überzeugung, anderen Überzeugun­
gen, Behinderungen, Alter, Familien- und Ehestand, Vermögensstatus, Gesundheitszustands, 
Persönlichkeit und gesellschaftlichem Status oder irgendeiner anderen Grundlage verboten ist 
(AA 3.6.2021).
Von den 132.088 Angestellten im öffentlichen Sektor waren Ende 2021 82.975 Mazedonier, 
22.954 Albaner, 2.203 Türken, 1.344 Roma, 1.204 Serben, 1.064 andere oder ohne Angabe 
der Nationalität, 549 Bosnier und 484 Walachen. Für Beamte, die in der Armee der Republik 
Nordmazedonien, dem Geheimdienst, der Nationalen Sicherheitsagentur, dem Innen- sowie 
Finanzministerium beschäftigt sind, gibt es nur ein Register über die Anzahl, nicht aber über die 
Volkszugehörigkeit der Beschäftigten (RNM 30.3.2022).
Quellen:
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.6.2021): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstu­
fung der Republik Nordmazedonien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: 
April 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2053306/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_i
m_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Nordmazedonien_als_sicheres_Herkunftsland_i
m_Sinne_des_%C2%A7_29_a_AsylG_%28Stand_April_2021%29%2C_03.06.2021.pdf , Zugriff 
14.12.2022
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (1.4.2022b): Nordmazedonien: Politisches Porträt, https://www.
auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/nordmazedonien-node/politisches-portraet/207650 , 
Zugriff 13.5.2022
■ CIA - Central Intelligence Agency [USA] (13.12.2022): The World Factbook - North Macedonia, 
People and Society, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/north-macedonia/#people-a
nd-society, Zugriff 15.12.2022
■ RNM - Republik Nordmazedonien - Ministerium für Informationsgesellschaft und Verwaltung [N. 
Mazedonien] (30.3.2022): Bericht über Beschäftigte im öffentlichen Sektor 2021, https://www.mioa
.gov.mk/sites/default/files/pbl_files/documents/reports/finalen-izveshtaj_2021_rabotna_30.03.2022
.pdf, Zugriff 16.12.2022
15.1 Roma
Letzte Änderung 2023-01-23 10:52
Roma sind keinen staatlichen Diskriminierungen ausgesetzt, es gibt allerdings vor allem im 
staatlichen Gesundheitssystem glaubwürdige Berichte von in Einzelfällen festgestellten Be­
nachteiligungen. Grundsätzlich steht auch der Roma-Bevölkerung in diesen Fällen ein staatli­
ches Kontroll- und Beschwerdesystem zur Verfügung (z. B. Ombudsmann). Das Verhältnis zu 
allen anderen ethnischen Gruppen ist geprägt von gegenseitigem Misstrauen. Dadurch sind sie 
faktisch ausgegrenzt. Vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Arbeitslosigkeit im Land sind 
wegen des nach wie vor äußerst niedrigen Bildungsstandes der Roma deren Chancen auf dem 
Arbeitsmarkt besonders schlecht. Trotz zahlreicher aus dem Ausland finanzierter Projekte ist 
es immer noch nicht gelungen, dafür zu sorgen, dass alle Roma-Eltern ihre Kinder zur Schule 
schicken. Man schätzt, dass nur ca. 75 % der Roma-Kinder eine Grundschule besuchen, nur 
ca. 40 % besuchen eine Sekundarschule (AA 3.6.2021).
Allerdings gibt es leichte Erfolge zu verzeichnen: Der Skopjer Vorort Shuto Orizari, in dem die 
Mehrzahl der Roma in Nordmazedonien leben, und der von einem Roma-Bürgermeister geleitet 
15
20

wird, verfügt über zwei Grund- und eine Sekundarschule. Dies stellt einen Erfolg von Gemein­
demitarbeitern und Mitarbeitern einiger NGOs dar, die zum Teil seit Jahrzehnten versuchen, 
auf die Eltern einzuwirken. An den Hochschulen ist eine (unausgeschöpfte) Quote für Roma-
Stämmige reserviert. Die Regierung versucht in einem neuartigen Projekt, den bestehenden 
Teufelskreis aus mangelnder Bildung und Arbeitslosigkeit zu durchbrechen, indem sie die Anzahl 
von Roma-stämmigen Lehrkräften erhöht. Dazu werden in den Sekundarschulen und später an 
der Universität Stipendien gezahlt, die motivationssteigernd wirken: Die Abbrecherquote in der 
Sekundarstufe liegt in dieser Gruppe bei nur 5,8 %. Es gibt vier Roma-sprachige TV-Sender 
(AA 3.6.2021).
Bei der Personalauswahl des Militärs gibt es laut Verfassung und dem Militärgesetz keinen 
Unterschied zwischen Männern, Frauen, Herkunft, Religion oder Zugehörigkeit zu bestimmten 
sozialen Gruppen. In der Realität kann aber festgestellt werden, dass die Minderheiten, ein­
schließlich Roma, weniger Chancen haben, in höhere Ränge aufzusteigen). Es ist nicht bekannt, 
wie viele Roma nicht registriert sind und damit keine Personal- und Reisedokumente erhalten 
können. Dieser Teil der Bevölkerung kommt auch nicht in den Genuss der staatlichen medizini­
schen Versorgung. Eine nachträgliche Registrierung ist grundsätzlich möglich, stellt sich nach 
Aussagen von NGOs aber als sehr langwierig und schwierig dar (AA 3.6.2021).
Die Roma-Bevölkerung wird in den offiziellen Statistiken in der Regel unterschätzt. Laut Daten 
aus administrativen Quellen (Stand 2021) gibt es geschätzt 2,5 % Roma, jedoch könnte sie 6,5 
- 13 % der Bevölkerung Nord-Mazedoniens ausmachen (CIA 13.12.2022).
Bei der Eingliederung der Roma sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Nordmazedonien ver­
abschiedete die neue Strategie für die Eingliederung der Roma 2022-2030, die die Bereiche 
Romafeindlichkeit, Bildung, Beschäftigung, soziale Bildung, Beschäftigung, Sozial- und Ge­
sundheitsfürsorge, Wohnen, Einwohnermeldeamt und Kultur umfasst. Das Land hat außerdem 
den Aktionsplan für den Schutz, die Förderung und die Verwirklichung der Menschenrechte 
von Roma-Frauen und -Mädchen 2022-2024 angenommen, daneben sind noch weitere Ak­
tionspläne geplant. Die Umsetzung der Strategie und der entsprechenden Aktionspläne für 
Bildung, Beschäftigung, Wohnen, Gleichstellung und Gesundheit blieb unvollständig. Die Re­
gierung ernannte einen Berater des Premierministers, der für Fragen der Integration der Roma 
zuständig ist. Kommunalverwaltungen und zivilgesellschaftliche Organisationen sollten die Zu­
sammenarbeit mit Sozialarbeitszentren verbessern, um neue kommunale Dienste im ganzen 
Land zu entwickeln und zu unterstützen, einschließlich Dienste zur Unterstützung von gefähr­
deten Kindern, Roma-Kindern und Kindern mit Behinderungen, die Opfer von Diskriminierung 
und Segregation sind (EK 12.10.2022).
Der Prozentsatz der Roma-Studenten, die an Hochschulen eingeschrieben sind, ist in den letz­
ten drei Jahren von 46 % auf 52 % gestiegen. Für das akademische Jahr 2021-2022 wurden 
insgesamt 130 Stipendien an Roma-Studenten von öffentlichen und privaten Hochschulein­
richtungen und Universitäten des Landes vergeben. Der Minister für Bildung und Wissenschaft 
stellte 30 Roma-Bildungsmediatoren für die Arbeit in 17 Gemeinden ein. Die Segregation in der 
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Schule ist nach wie vor hoch. Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um den unregelmäßige 
Besuch von Roma-Kindern in der Grundschule zu verhindern (EK 12.10.2022).
Von über 132.088 Angestellten im öffentlichen Sektor gehören 1.344  Personen der Ethnie der 
Roma (1,017 %) an (RNM 30.3.2022).
Quellen:
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.6.2021): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstu­
fung der Republik Nordmazedonien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: 
April 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2053306/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_i
m_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Nordmazedonien_als_sicheres_Herkunftsland_i
m_Sinne_des_%C2%A7_29_a_AsylG_%28Stand_April_2021%29%2C_03.06.2021.pdf , Zugriff 
14.12.2022
■ CIA - Central Intelligence Agency [USA] (13.12.2022): The World Factbook - North Macedonia, 
People and Society, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/north-macedonia/#people-a
nd-society, Zugriff 16.12.2022
■ EK - Europäische Kommission (12.10.2022): North Macedonia 2022 Report [SWD(2022) 337], https:
//www.ecoi.net/en/file/local/2082846/North+Macedonia+Report+2022.pdf, Zugriff 14.12.2022
■ RNM - Republik Nordmazedonien - Ministerium für Informationsgesellschaft und Verwaltung [N. 
Mazedonien] (30.3.2022): Bericht über Beschäftigte im öffentlichen Sektor 2021, https://www.mioa
.gov.mk/sites/default/files/pbl_files/documents/reports/finalen-izveshtaj_2021_rabotna_30.03.2022
.pdf, Zugriff 16.12.2022
15.2 Albaner
Letzte Änderung 2023-01-23 10:53
Die Verfassung von Nordmazedonien garantiert alle demokratischen Grundrechte und setzt im 
Bereich der Menschen- und Minderheitenrechte hohe Standards. Die Minderheitenrechte sind 
umfassend durch die Verfassung gewährleistet, insbesondere seit dem Ohrider Rahmenabkom­
men vom August 2001, das einen bewaffneten innerstaatlichen Konflikt zwischen ethnischen 
Mazedoniern und Albanern beendete (AA 1.4.2022b). Laut Daten aus administrativen Quellen 
(Stand 2021) gibt es geschätzt 24,3 % ethnische Albaner (CIA 13.12.2022).
Von über 132.088 Angestellten im öffentlichen Sektor gehören etwa 17,37 % (22.954 Stellen) 
der Ethnie der Albaner an (RNM 30.3.2022). Ethnische Albaner klagen weiterhin über eine un­
gleiche Vertretung innerhalb der Regierung und über diskriminierende Praktiken, die sie von der 
politischen Beteiligung ausschließen. Indem aus 20 Mitglieder umfassenden Regierungskabinett 
gibt es acht ethnisch-albanische Minister. Es gibt 32 ethnische albanische Parlamentsmitglieder, 
darunter den Parlamentspräsidenten (USDOS 12.4.2022; vgl. EK 12.10.2022).
Quellen:
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (1.4.2022b): Nordmazedonien: Politisches Porträt, https://www.
auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/nordmazedonien-node/politisches-portraet/207650 , 
Zugriff 14.12.2022
■ CIA - Central Intelligence Agency [USA] (13.12.2022): The World Factbook - North Macedonia, 
People and Society, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/north-macedonia/#people-a
nd-society, Zugriff 16.12.2022
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■ EK - Europäische Kommission (12.10.2022): North Macedonia 2022 Report [SWD(2022) 337], https:
//www.ecoi.net/en/file/local/2082846/North+Macedonia+Report+2022.pdf, Zugriff 14.12.2022
■ RNM - Republik Nordmazedonien - Ministerium für Informationsgesellschaft und Verwaltung [N. 
Mazedonien] (30.3.2022): Bericht über Beschäftigte im öffentlichen Sektor 2021, https://www.mioa
.gov.mk/sites/default/files/pbl_files/documents/reports/finalen-izveshtaj_2021_rabotna_30.03.2022
.pdf, Zugriff 16.12.2022
■ USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Prac­
tices: North Macedonia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071148.html, Zugriff 14.12.2022
16 Frauen
Letzte Änderung 2023-01-23 10:57
Die Verfassung und Gesetze verbieten Diskriminierung aufgrund von Alter, Geschlecht, Rasse, 
Behinderung, Sprache und ethnischer, sozialer oder politischer Zugehörigkeit. Vergewaltigung, 
einschließlich Vergewaltigung in der Ehe, ist illegal und wird mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft. 
Aber die Gesetze werden mangelhaft angewandt. Häusliche Gewalt und sexuelle Belästigung 
am Arbeitsplatz sind illegal, jedoch bleiben sie ein ständiges und weitverbreitetes Problem. Die 
Strafen bei häuslicher Gewalt reichen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Haft für leichtere 
Delikte und von einem bis zu zehn Jahren Haft für Delikte, die zu schweren oder dauerhaften 
Körperverletzungen führen. Die Täter können mit bis zu lebenslanger Haft bestraft werden, 
wenn ihre Handlungen zum Tod des Opfers führen. Von Januar bis Juni 2021 registrierte das 
Arbeitsministerium 789 Opfer von häuslicher Gewalt, davon 530 Frauen. Die Regierung gewährt 
Opfern von sexueller Gewalt Zugang zu Diensten für sexuelle und reproduktive Gesundheit. Im 
Rahmen der klinischen Behandlung von Vergewaltigungen ist eine Notfallverhütung möglich. 
Es gibt drei Einrichtungen für Opfer sexueller Gewalt, in Skopje, Kumanovo und Tetovo, die 
im Laufe des Jahres in die staatlichen Krankenhäuser der jeweiligen Stadt integriert und von 
diesen finanziert werden. Eine Unterkunft in Skopje für Opfer von Menschenhandel bietet auch 
reproduktive Gesundheitsfürsorge an. Kein Gesetz schränkt die Beteiligung von Frauen am 
politischen Prozess ein und Frauen haben sich entsprechend beteiligt (USDOS 12.4.2022).
Bei der Gleichstellung von Frauen und Männern besteht auf dem Arbeitsmarkt ein deutliches 
Geschlechtergefälle. So lag im Jahr 2021 die Beschäftigungsquote der Männer bei 64,3 % 
gegenüber 45,5 % bei Frauen. Daten zu Vorfällen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz oder 
ein System zu deren Untersuchung sind nicht verfügbar. Laut Krankenversicherungsgesetz 
müssen Frauen mindestens sechs Monate bei demselben Arbeitgeber arbeiten, um Anspruch auf 
Mutterschaftsurlaub zu haben. Die Kinderbetreuungs- und Vorschulkapazitäten wurden im Laufe 
des Jahres 2021 durch die Eröffnung von 11 neuen Einrichtungen erhöht, die Frauen bei der 
Rückkehr an den Arbeitsplatz unterstützen sollen. Im Jahr 2022 werden Betreuung und Bildung 
in 77 öffentlichen und 30 privaten Kindergärten angeboten. Sowohl Geschlechterstereotypen 
als auch das geschlechtsspezifische Lohngefälle bestehen fort (EK 12.10.2022).
Eine staatliche geschlechtsspezifische Verfolgung findet nicht statt. Häusliche Gewalt ist in ganz 
Nordmazedonien ein verbreitetes Phänomen, betroffen sind in der Regel Frauen und Kinder. Es 
gibt sechs Frauenhäuser für kurzzeitigen Aufenthalt in akuten Notfällen, sie bieten auch längere 
Aufenthaltsmöglichkeiten an. Obwohl häusliche Gewalt ein Straftatbestand ist, der mit hohen 
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