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Quellen:
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.6.2021): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstu­
fung der Republik Nordmazedonien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: 
April 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2053306/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_i
m_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Nordmazedonien_als_sicheres_Herkunftsland_i
m_Sinne_des_%C2%A7_29_a_AsylG_%28Stand_April_2021%29%2C_03.06.2021.pdf , Zugriff 
14.12.2022
■ AI - Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22; The State of the 
World’s Human Rights; North Macedonia 2021, https://www.ecoi.net/de/dokument/2070260.html , 
Zugriff 16.12.2022
■ EK - Europäische Kommission (12.10.2022): North Macedonia 2022 Report [SWD(2022) 337], https:
//www.ecoi.net/en/file/local/2082846/North+Macedonia+Report+2022.pdf, Zugriff 14.12.2022
■ USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Prac­
tices: North Macedonia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071148.html, Zugriff 14.12.2022
13 Todesstrafe
Letzte Änderung 2023-01-23 10:08
Die Todesstrafe ist abgeschafft (AA 3.6.2021).
Das Gesetz schreibt keine Todesstrafe vor (AI 10.4.2019).
Quellen:
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.6.2021): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstu­
fung der Republik Nordmazedonien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: 
April 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2053306/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_i
m_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Nordmazedonien_als_sicheres_Herkunftsland_i
m_Sinne_des_%C2%A7_29_a_AsylG_%28Stand_April_2021%29%2C_03.06.2021.pdf , Zugriff 
14.12.2022
■ AI - Amnesty International (10.4.2019): Death Sentences and Executions 2018, 10. April 2019 https:
//www.ecoi.net/en/file/local/2006174/ACT5098702019ENGLISH.PDF, Zugriff 16.12.2022
14 Religionsfreiheit
Letzte Änderung 2023-01-23 10:12
Die Verfassung und andere Gesetze schützen die Religionsfreiheit und die Regierung respek­
tiert im Allgemeinen dieses Recht in der Praxis. Diese verbietet auch religiöse Diskriminierung 
und sieht die Gleichberechtigung aller Bürger unabhängig von ihrer Religion vor und nennt 
ausdrücklich fünf religiöse Gruppen: die mazedonische orthodoxe Kirche, die islamische Religi­
onsgemeinschaft in Mazedonien, die katholische Kirche, die evangelisch-methodistische Kirche 
und die jüdische Gemeinschaft und legt fest, dass diese sowie andere religiöse Gemeinschaften 
und Gruppen vom Staat getrennt, vor dem Gesetz gleich und frei sind. Andere religiöse Gruppen 
müssen sich registrieren lassen, um die gleichen Vorteile zu erhalten. Es gibt derzeit Bestre­
bungen auch größeren Religionsgemeinschaften zu ermöglichen, den Status einer „ juristischen 
Person“ zu erlangen, aber das Justizministerium verschob die Konsultationen mit religiösen 
Gruppen zu den Änderungen erneut (USDOS 2.6.2022; vgl. EK 12.10.2022).
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In Nordmazedonien besteht Religionsfreiheit. Der Nordteil des Landes wird überwiegend von 
Muslimen bewohnt, der Süden von orthodoxen Christen, jedoch sind Angehörige beider großen 
Religionsgruppen landesweit ansässig. Seit Jahren entstehen unzählige neue Kirchen und 
Moscheen. Die Turkish Cooperation and Coordination Agency (TİKA) finanziert den Um- und 
Neubau von Moscheen und vermehrt so den Einfluss türkischer Religionslehre im albanisch 
geprägten Teil Nordmazedoniens (AA 3.6.2021).
Quellen:
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.6.2021): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstu­
fung der Republik Nordmazedonien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: 
April 2021),https://www.ecoi.net/en/file/local/2053306/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_i
m_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Nordmazedonien_als_sicheres_Herkunftsland_i
m_Sinne_des_%C2%A7_29_a_AsylG_%28Stand_April_2021%29%2C_03.06.2021.pdf , Zugriff 
14.12.2022
■ EK - Europäische Kommission (12.10.2022): North Macedonia 2022 Report [SWD(2022) 337], https:
//www.ecoi.net/en/file/local/2082846/North+Macedonia+Report+2022.pdf, Zugriff 14.12.2022
■ USDOS - US Department of State [USA] (2.6.2022): 2021 Report on International Religious Freedom: 
North Macedonia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2073991.html, Zugriff 16.12.2022
15 Ethnische Minderheiten
Letzte Änderung 2023-01-23 10:16
Die Verfassung von Nordmazedonien garantiert alle demokratischen Grundrechte und setzt im 
Bereich der Menschen- und Minderheitenrechte hohe Standards. Die Minderheitenrechte sind 
umfassend durch die Verfassung gewährleistet, insbesondere seit dem Ohrider Rahmenabkom­
men vom August 2001, das einen bewaffneten innerstaatlichen Konflikt zwischen ethnischen 
Mazedoniern und Albanern beendete (AA 1.4.2022b).
In Nordmazedonien gibt es laut Daten aus administrativen Quellen (eine Schätzung von 2021) 
folgende ethnische Gruppen: Mazedonier 58.4 %, Albaner 24,3 %, Türken 3,9 %, Roma 2,5 %, 
Serben 1,3 %, andere 2,3 %. Der Anteil der Roma-Bevölkerung soll inoffiziel etwa 6,5 - 13 % 
der Bevölkerung Nord-Mazedoniens ausmachen. Für geschätzt 7,2 % der Bevölkerung lagen in 
den administrativen Quellen keine Angaben zur ethnischen Zugehörigkeit vor (CIA 13.12.2022).
Eine staatlich gezielte Repression gegen Minderheiten oder Andersdenkende findet in Nordma­
zedonien nicht statt. Interethnische, auch gewalttätige Zwischenfälle kommen immer wieder vor. 
Die fragile interethnische Balance ist leicht zu instrumentalisieren. In Nordmazedonien gibt es 
mit ethnischen Albanern, Roma, Türken, Bosniaken, Serben und Vlachen eine Vielzahl von Min­
derheiten. Der Verfassung nach sind alle Bürger gleich und genießen alle Rechte und Freiheiten, 
unabhängig von Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, nationaler und sozialer Herkunft, politischer und 
religiöser Zugehörigkeit oder Vermögens- und gesellschaftlicher Lage. Gegen Minderheiten ge­
richtete Hasspropaganda in den Medien wird nicht betrieben, auch von politischer Seite wird 
keine Diskriminierung betrieben. Seit Oktober 2020 ist ein neues Antidiskriminierungsgesetz in 
Kraft, wonach jedwede Diskriminierung auf der Grundlage von Rasse, Hautfarbe, Herkunft, natio­
naler oder ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, sexueller Orientierung, Geschlechteridentität, 
Zugehörigkeit zu einer Minderheitengruppe, Sprache, Staatsangehörigkeit, sozialer Herkunft, 
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Bildung, Religion oder Glaubensüberzeugung, politischer Überzeugung, anderen Überzeugun­
gen, Behinderungen, Alter, Familien- und Ehestand, Vermögensstatus, Gesundheitszustands, 
Persönlichkeit und gesellschaftlichem Status oder irgendeiner anderen Grundlage verboten ist 
(AA 3.6.2021).
Von den 132.088 Angestellten im öffentlichen Sektor waren Ende 2021 82.975 Mazedonier, 
22.954 Albaner, 2.203 Türken, 1.344 Roma, 1.204 Serben, 1.064 andere oder ohne Angabe 
der Nationalität, 549 Bosnier und 484 Walachen. Für Beamte, die in der Armee der Republik 
Nordmazedonien, dem Geheimdienst, der Nationalen Sicherheitsagentur, dem Innen- sowie 
Finanzministerium beschäftigt sind, gibt es nur ein Register über die Anzahl, nicht aber über die 
Volkszugehörigkeit der Beschäftigten (RNM 30.3.2022).
Quellen:
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.6.2021): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstu­
fung der Republik Nordmazedonien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: 
April 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2053306/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_i
m_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Nordmazedonien_als_sicheres_Herkunftsland_i
m_Sinne_des_%C2%A7_29_a_AsylG_%28Stand_April_2021%29%2C_03.06.2021.pdf , Zugriff 
14.12.2022
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (1.4.2022b): Nordmazedonien: Politisches Porträt, https://www.
auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/nordmazedonien-node/politisches-portraet/207650 , 
Zugriff 13.5.2022
■ CIA - Central Intelligence Agency [USA] (13.12.2022): The World Factbook - North Macedonia, 
People and Society, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/north-macedonia/#people-a
nd-society, Zugriff 15.12.2022
■ RNM - Republik Nordmazedonien - Ministerium für Informationsgesellschaft und Verwaltung [N. 
Mazedonien] (30.3.2022): Bericht über Beschäftigte im öffentlichen Sektor 2021, https://www.mioa
.gov.mk/sites/default/files/pbl_files/documents/reports/finalen-izveshtaj_2021_rabotna_30.03.2022
.pdf, Zugriff 16.12.2022
15.1 Roma
Letzte Änderung 2023-01-23 10:52
Roma sind keinen staatlichen Diskriminierungen ausgesetzt, es gibt allerdings vor allem im 
staatlichen Gesundheitssystem glaubwürdige Berichte von in Einzelfällen festgestellten Be­
nachteiligungen. Grundsätzlich steht auch der Roma-Bevölkerung in diesen Fällen ein staatli­
ches Kontroll- und Beschwerdesystem zur Verfügung (z. B. Ombudsmann). Das Verhältnis zu 
allen anderen ethnischen Gruppen ist geprägt von gegenseitigem Misstrauen. Dadurch sind sie 
faktisch ausgegrenzt. Vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Arbeitslosigkeit im Land sind 
wegen des nach wie vor äußerst niedrigen Bildungsstandes der Roma deren Chancen auf dem 
Arbeitsmarkt besonders schlecht. Trotz zahlreicher aus dem Ausland finanzierter Projekte ist 
es immer noch nicht gelungen, dafür zu sorgen, dass alle Roma-Eltern ihre Kinder zur Schule 
schicken. Man schätzt, dass nur ca. 75 % der Roma-Kinder eine Grundschule besuchen, nur 
ca. 40 % besuchen eine Sekundarschule (AA 3.6.2021).
Allerdings gibt es leichte Erfolge zu verzeichnen: Der Skopjer Vorort Shuto Orizari, in dem die 
Mehrzahl der Roma in Nordmazedonien leben, und der von einem Roma-Bürgermeister geleitet 
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wird, verfügt über zwei Grund- und eine Sekundarschule. Dies stellt einen Erfolg von Gemein­
demitarbeitern und Mitarbeitern einiger NGOs dar, die zum Teil seit Jahrzehnten versuchen, 
auf die Eltern einzuwirken. An den Hochschulen ist eine (unausgeschöpfte) Quote für Roma-
Stämmige reserviert. Die Regierung versucht in einem neuartigen Projekt, den bestehenden 
Teufelskreis aus mangelnder Bildung und Arbeitslosigkeit zu durchbrechen, indem sie die Anzahl 
von Roma-stämmigen Lehrkräften erhöht. Dazu werden in den Sekundarschulen und später an 
der Universität Stipendien gezahlt, die motivationssteigernd wirken: Die Abbrecherquote in der 
Sekundarstufe liegt in dieser Gruppe bei nur 5,8 %. Es gibt vier Roma-sprachige TV-Sender 
(AA 3.6.2021).
Bei der Personalauswahl des Militärs gibt es laut Verfassung und dem Militärgesetz keinen 
Unterschied zwischen Männern, Frauen, Herkunft, Religion oder Zugehörigkeit zu bestimmten 
sozialen Gruppen. In der Realität kann aber festgestellt werden, dass die Minderheiten, ein­
schließlich Roma, weniger Chancen haben, in höhere Ränge aufzusteigen). Es ist nicht bekannt, 
wie viele Roma nicht registriert sind und damit keine Personal- und Reisedokumente erhalten 
können. Dieser Teil der Bevölkerung kommt auch nicht in den Genuss der staatlichen medizini­
schen Versorgung. Eine nachträgliche Registrierung ist grundsätzlich möglich, stellt sich nach 
Aussagen von NGOs aber als sehr langwierig und schwierig dar (AA 3.6.2021).
Die Roma-Bevölkerung wird in den offiziellen Statistiken in der Regel unterschätzt. Laut Daten 
aus administrativen Quellen (Stand 2021) gibt es geschätzt 2,5 % Roma, jedoch könnte sie 6,5 
- 13 % der Bevölkerung Nord-Mazedoniens ausmachen (CIA 13.12.2022).
Bei der Eingliederung der Roma sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Nordmazedonien ver­
abschiedete die neue Strategie für die Eingliederung der Roma 2022-2030, die die Bereiche 
Romafeindlichkeit, Bildung, Beschäftigung, soziale Bildung, Beschäftigung, Sozial- und Ge­
sundheitsfürsorge, Wohnen, Einwohnermeldeamt und Kultur umfasst. Das Land hat außerdem 
den Aktionsplan für den Schutz, die Förderung und die Verwirklichung der Menschenrechte 
von Roma-Frauen und -Mädchen 2022-2024 angenommen, daneben sind noch weitere Ak­
tionspläne geplant. Die Umsetzung der Strategie und der entsprechenden Aktionspläne für 
Bildung, Beschäftigung, Wohnen, Gleichstellung und Gesundheit blieb unvollständig. Die Re­
gierung ernannte einen Berater des Premierministers, der für Fragen der Integration der Roma 
zuständig ist. Kommunalverwaltungen und zivilgesellschaftliche Organisationen sollten die Zu­
sammenarbeit mit Sozialarbeitszentren verbessern, um neue kommunale Dienste im ganzen 
Land zu entwickeln und zu unterstützen, einschließlich Dienste zur Unterstützung von gefähr­
deten Kindern, Roma-Kindern und Kindern mit Behinderungen, die Opfer von Diskriminierung 
und Segregation sind (EK 12.10.2022).
Der Prozentsatz der Roma-Studenten, die an Hochschulen eingeschrieben sind, ist in den letz­
ten drei Jahren von 46 % auf 52 % gestiegen. Für das akademische Jahr 2021-2022 wurden 
insgesamt 130 Stipendien an Roma-Studenten von öffentlichen und privaten Hochschulein­
richtungen und Universitäten des Landes vergeben. Der Minister für Bildung und Wissenschaft 
stellte 30 Roma-Bildungsmediatoren für die Arbeit in 17 Gemeinden ein. Die Segregation in der 
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Schule ist nach wie vor hoch. Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um den unregelmäßige 
Besuch von Roma-Kindern in der Grundschule zu verhindern (EK 12.10.2022).
Von über 132.088 Angestellten im öffentlichen Sektor gehören 1.344  Personen der Ethnie der 
Roma (1,017 %) an (RNM 30.3.2022).
Quellen:
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.6.2021): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstu­
fung der Republik Nordmazedonien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: 
April 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2053306/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_i
m_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Nordmazedonien_als_sicheres_Herkunftsland_i
m_Sinne_des_%C2%A7_29_a_AsylG_%28Stand_April_2021%29%2C_03.06.2021.pdf , Zugriff 
14.12.2022
■ CIA - Central Intelligence Agency [USA] (13.12.2022): The World Factbook - North Macedonia, 
People and Society, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/north-macedonia/#people-a
nd-society, Zugriff 16.12.2022
■ EK - Europäische Kommission (12.10.2022): North Macedonia 2022 Report [SWD(2022) 337], https:
//www.ecoi.net/en/file/local/2082846/North+Macedonia+Report+2022.pdf, Zugriff 14.12.2022
■ RNM - Republik Nordmazedonien - Ministerium für Informationsgesellschaft und Verwaltung [N. 
Mazedonien] (30.3.2022): Bericht über Beschäftigte im öffentlichen Sektor 2021, https://www.mioa
.gov.mk/sites/default/files/pbl_files/documents/reports/finalen-izveshtaj_2021_rabotna_30.03.2022
.pdf, Zugriff 16.12.2022
15.2 Albaner
Letzte Änderung 2023-01-23 10:53
Die Verfassung von Nordmazedonien garantiert alle demokratischen Grundrechte und setzt im 
Bereich der Menschen- und Minderheitenrechte hohe Standards. Die Minderheitenrechte sind 
umfassend durch die Verfassung gewährleistet, insbesondere seit dem Ohrider Rahmenabkom­
men vom August 2001, das einen bewaffneten innerstaatlichen Konflikt zwischen ethnischen 
Mazedoniern und Albanern beendete (AA 1.4.2022b). Laut Daten aus administrativen Quellen 
(Stand 2021) gibt es geschätzt 24,3 % ethnische Albaner (CIA 13.12.2022).
Von über 132.088 Angestellten im öffentlichen Sektor gehören etwa 17,37 % (22.954 Stellen) 
der Ethnie der Albaner an (RNM 30.3.2022). Ethnische Albaner klagen weiterhin über eine un­
gleiche Vertretung innerhalb der Regierung und über diskriminierende Praktiken, die sie von der 
politischen Beteiligung ausschließen. Indem aus 20 Mitglieder umfassenden Regierungskabinett 
gibt es acht ethnisch-albanische Minister. Es gibt 32 ethnische albanische Parlamentsmitglieder, 
darunter den Parlamentspräsidenten (USDOS 12.4.2022; vgl. EK 12.10.2022).
Quellen:
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (1.4.2022b): Nordmazedonien: Politisches Porträt, https://www.
auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/nordmazedonien-node/politisches-portraet/207650 , 
Zugriff 14.12.2022
■ CIA - Central Intelligence Agency [USA] (13.12.2022): The World Factbook - North Macedonia, 
People and Society, https://www.cia.gov/the-world-factbook/countries/north-macedonia/#people-a
nd-society, Zugriff 16.12.2022
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■ EK - Europäische Kommission (12.10.2022): North Macedonia 2022 Report [SWD(2022) 337], https:
//www.ecoi.net/en/file/local/2082846/North+Macedonia+Report+2022.pdf, Zugriff 14.12.2022
■ RNM - Republik Nordmazedonien - Ministerium für Informationsgesellschaft und Verwaltung [N. 
Mazedonien] (30.3.2022): Bericht über Beschäftigte im öffentlichen Sektor 2021, https://www.mioa
.gov.mk/sites/default/files/pbl_files/documents/reports/finalen-izveshtaj_2021_rabotna_30.03.2022
.pdf, Zugriff 16.12.2022
■ USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Prac­
tices: North Macedonia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071148.html, Zugriff 14.12.2022
16 Frauen
Letzte Änderung 2023-01-23 10:57
Die Verfassung und Gesetze verbieten Diskriminierung aufgrund von Alter, Geschlecht, Rasse, 
Behinderung, Sprache und ethnischer, sozialer oder politischer Zugehörigkeit. Vergewaltigung, 
einschließlich Vergewaltigung in der Ehe, ist illegal und wird mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft. 
Aber die Gesetze werden mangelhaft angewandt. Häusliche Gewalt und sexuelle Belästigung 
am Arbeitsplatz sind illegal, jedoch bleiben sie ein ständiges und weitverbreitetes Problem. Die 
Strafen bei häuslicher Gewalt reichen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Haft für leichtere 
Delikte und von einem bis zu zehn Jahren Haft für Delikte, die zu schweren oder dauerhaften 
Körperverletzungen führen. Die Täter können mit bis zu lebenslanger Haft bestraft werden, 
wenn ihre Handlungen zum Tod des Opfers führen. Von Januar bis Juni 2021 registrierte das 
Arbeitsministerium 789 Opfer von häuslicher Gewalt, davon 530 Frauen. Die Regierung gewährt 
Opfern von sexueller Gewalt Zugang zu Diensten für sexuelle und reproduktive Gesundheit. Im 
Rahmen der klinischen Behandlung von Vergewaltigungen ist eine Notfallverhütung möglich. 
Es gibt drei Einrichtungen für Opfer sexueller Gewalt, in Skopje, Kumanovo und Tetovo, die 
im Laufe des Jahres in die staatlichen Krankenhäuser der jeweiligen Stadt integriert und von 
diesen finanziert werden. Eine Unterkunft in Skopje für Opfer von Menschenhandel bietet auch 
reproduktive Gesundheitsfürsorge an. Kein Gesetz schränkt die Beteiligung von Frauen am 
politischen Prozess ein und Frauen haben sich entsprechend beteiligt (USDOS 12.4.2022).
Bei der Gleichstellung von Frauen und Männern besteht auf dem Arbeitsmarkt ein deutliches 
Geschlechtergefälle. So lag im Jahr 2021 die Beschäftigungsquote der Männer bei 64,3 % 
gegenüber 45,5 % bei Frauen. Daten zu Vorfällen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz oder 
ein System zu deren Untersuchung sind nicht verfügbar. Laut Krankenversicherungsgesetz 
müssen Frauen mindestens sechs Monate bei demselben Arbeitgeber arbeiten, um Anspruch auf 
Mutterschaftsurlaub zu haben. Die Kinderbetreuungs- und Vorschulkapazitäten wurden im Laufe 
des Jahres 2021 durch die Eröffnung von 11 neuen Einrichtungen erhöht, die Frauen bei der 
Rückkehr an den Arbeitsplatz unterstützen sollen. Im Jahr 2022 werden Betreuung und Bildung 
in 77 öffentlichen und 30 privaten Kindergärten angeboten. Sowohl Geschlechterstereotypen 
als auch das geschlechtsspezifische Lohngefälle bestehen fort (EK 12.10.2022).
Eine staatliche geschlechtsspezifische Verfolgung findet nicht statt. Häusliche Gewalt ist in ganz 
Nordmazedonien ein verbreitetes Phänomen, betroffen sind in der Regel Frauen und Kinder. Es 
gibt sechs Frauenhäuser für kurzzeitigen Aufenthalt in akuten Notfällen, sie bieten auch längere 
Aufenthaltsmöglichkeiten an. Obwohl häusliche Gewalt ein Straftatbestand ist, der mit hohen 
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23

Strafen geahndet werden kann, kommt es nur in wenigen Fällen zu Anzeigen und Verurteilungen 
(AA 3.6.2021).
Das Gesetz zur Prävention und zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt 
wurde im Januar 2021 verabschiedet. Frauenfeindliche Hassreden nehmen zu (AI 29.3.2022). 
Die Betreuung in den „ Sicheren Häusern“ wird für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten 
gewährt, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um weitere drei Monate, und in Ausnahmefällen, 
wenn sich der Zustand des Opfers nicht ändert, ein Jahr lang (ERRC 24.3.2022).
Trotz der Einführung von Gleichstellungsgesetzen und gemeinsamer Initiativen von Nichtregie­
rungsorganisationen und Wahlbehörden werden Frauen durch die gesellschaftlichen Haltungen 
von der Teilnahme in der Politik abgehalten. Frauen stellen 41,7 % der Abgeordneten, sind aber 
auf lokaler Ebene nicht so stark vertreten. Bei den Kommunalwahlen im Oktober 2021 waren 
45 % der Kandidaten für den Gemeinderat Frauen, aber nur 8 % der Bürgermeisterkandidaten 
waren weiblich. Nur zwei Frauen, darunter die Bürgermeisterin von Skopje, erhielten im zweiten 
Wahlgang das Bürgermeisteramt (FH 28.2.2022).
Quellen:
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.6.2021): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstu­
fung der Republik Nordmazedonien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: 
April 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2053306/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_i
m_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Nordmazedonien_als_sicheres_Herkunftsland_i
m_Sinne_des_%C2%A7_29_a_AsylG_%28Stand_April_2021%29%2C_03.06.2021.pdf , Zugriff 
14.12.2022
■ AI - Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22; The State of the 
World’s Human Rights; North Macedonia 2021, https://www.ecoi.net/de/dokument/2070260.html , 
Zugriff 15.12.2022
■ EK - Europäische Kommission (12.10.2022): North Macedonia 2022 Report [SWD(2022) 337], https:
//www.ecoi.net/en/file/local/2082846/North+Macedonia+Report+2022.pdf, Zugriff 14.12.2022
■ ERRC - European Roma Rights Center (24.3.2022): Research on the access and functionality of 
the system for protection of Romani women victims of domestic violence on the territory of Skopje, 
http://www.errc.org/uploads/upload_en/file/5364_file1_research-on-the-access-and-functionality-o
f-the-system-for-protection-of-romani-women-victims-of-domestic-violence-on-the-territory-of-sko
pje-english.pdf, Zugriff 16.12.2022
■ FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - North Macedonia, https://freedomh
ouse.org/country/north-macedonia/freedom-world/2022, Zugriff 16.12.2022
■ USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Prac­
tices: North Macedonia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071148.html, Zugriff 14.12.2022
17 Kinder
Letzte Änderung 2023-01-23 11:03
Das Gesetz bestimmt die Staatsangehörigkeit in erster Linie nach der der Eltern. Die Regierung 
registriert automatisch die Geburten aller Kinder in Krankenhäusern und medizinischen Ein­
richtungen. Das Gesetz schreibt vor, dass die Eltern Kinder, die außerhalb der medizinischen 
Einrichtungen, einschließlich solcher, die zu Hause geboren werden, innerhalb von 15 Tagen 
nach der Geburt bei den Magistratsämtern registrieren. Einige Roma-Familien verzögerten die 
19
24

Registrierung ihrer Neugeborenen, was es ihnen später erschwert, Zugang zu Bildungs-, Me­
dizin- und anderen Leistungen zu erhalten, da sie keine ordnungsgemäßen Ausweispapiere 
haben (USDOS 12.4.2022).
Kindesmissbrauch ist in einigen Bereichen ein Problem. Die Regierung hat eine Hotline für 
häusliche Gewalt, einschließlich Kindesmissbrauch, eingerichtet. Der Ombudsmann führte auf 
eigene Initiative mehrere Untersuchungen zum Thema Kindesmissbrauch durch und ergriff 
alle rechtlichen Maßnahmen, um die Opfer zu schützen, ihnen eine angemessene Behandlung 
sicherzustellen sowie die Täter zu sanktionieren. Das gesetzliche Mindestalter für die Ehe beträgt 
18 Jahre. Die Haftstrafe für die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern liegt zwischen 
10 und 15 Jahren. Die Regierung verwaltet eine Übergangsunterkunft für Straßenkinder, aber 
ihre geringe Größe schränkt ihre Wirksamkeit bei der Bereitstellung von Sozialdiensten ein. Das 
Ministerium finanzierte zwei Tageszentren für Straßenkinder, von denen eines vom Zentrum für 
Sozialarbeit und das andere von der NGO Association for Protection of the Rights of the Child 
in Suto Orizari betrieben wird (USDOS 12.4.2022).
Häusliche Gewalt ist in ganz Nordmazedonien ein immer noch verbreitetes Phänomen, betroffen 
sind in der Regel Frauen und Kinder. Eine Studie der GIZ wie auch das Straßenbild an belebten 
Kreuzungen größerer Städte zeigen, dass vereinzelt Kinder (größtenteils Roma) von ihren Eltern 
zum Betteln an Straßenkreuzungen sowie vor und in Restaurants angehalten werden. Ebenso 
ist zu beobachten, dass Kleinkinder von bettelnden Frauen auf dem Arm durch Restaurants, 
Bars oder Schnellimbisslokale getragen werden. Die Federführung für die Verbesserung der 
Kinderrechte liegt beim Ministerium für Arbeit und Soziales, welches hier mit UNICEF kooperiert. 
In Shuto Orizari gibt es ein Hilfsprojekt der deutschen NGO „ Schüler helfen Leben“. Hier arbeitet 
ein Freiwilliger aus Deutschland mit Roma-Kindern und hilft bei der Nachmittagsbetreuung und 
den Hausaufgaben. Dieses Projekt richtet sich auch, jedoch nicht speziell, an rückkehrende 
Kinder (AA 3.6.2021).
Die Regierung hat Gesetze und Vorschriften zur Kinderarbeit erlassen, die auch die schlimmsten 
Formen der Kinderarbeit verbieten. Die Regierung bemüht sich, das Gesetz in der formellen 
Wirtschaft durchzusetzen, in der informellen Wirtschaft gelingt dies jedoch nicht effektiv. Es gibt 
keine Berichte über Kinder unter 18 Jahren, die rechtswidrig in der offiziellen Wirtschaft tätig 
sind. Das Gesetz verbietet es, dass Minderjährige unter 18 Jahren mit einer Arbeit beschäftigt 
werden, die für ihre physische oder psychische Gesundheit, Sicherheit oder Moral schädlich 
ist. Nach Angaben des Arbeitsministeriums gab es bis Ende August 2020 37 neu registrierte 
vertriebene Kinder verschiedener Ethnien (USDOS 12.4.2022).
Die öffentlichen Ausgaben für die allgemeine und berufliche Bildung stiegen im Jahr 2021 leicht 
auf 3,76 % des BIP, was immer noch weit von dem EU-Durchschnitt von 5 % entfernt ist. Nach 
einer Phase der Haushaltskürzungen aufgrund der Pandemie wurden im Bildungshaushalt 2021 
vorrangig Investitionen zur Verbesserung der Qualität der Grund- und Sekundarschulbildung 
vorgesehen. Obwohl bei der Vorschulbildung einige Fortschritte erzielt wurden, blieb die Ein­
schulungsquote insgesamt niedrig, insbesondere im Kontext der COVID-19-Pandemie. Neben 
dem Ausbau der Kapazitäten für die Einbeziehung einer größeren Anzahl von Kindern in die 
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Vorschulerziehung, wurden auch Anstrengungen unternommen, die Qualität der Vorschulerzie­
hung zu verbessern. Was die anderen Bildungsstufen anbelangt, so besuchten im Schuljahr 
2020-2021 90,8 % der Kinder die Grundschule (90,6 % männlich, 91 % weiblich) und 78,9 
% die Sekundarstufe (weiblich 79,8 % männlich 78,1 %). Es gibt insgesamt 71.811 Schüler, 
davon 35.200 weibliche. Bei der Förderung der beruflichen Bildung im Sekundarbereich wur­
den erhebliche Fortschritte erzielt: Die Quote der Schüler, die am Berufsbildungssystem der 
Sekundarstufe teilnehmen, ist durch einen konstanten Anstieg gekennzeichnet: 64 % im Jahr 
2021, verglichen mit 62,1 % im Jahr 2020 und 61,8 % im Jahr 2019. In der Hochschulbildung 
ist die Immatrikulation weiterhin niedrig. Die Zahl der im ersten Studienjahr eingeschriebenen 
Hochschulstudenten ist in den letzten drei Jahren zurückgegangen (EK 12.10.2022).
Quellen:
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.6.2021): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstu­
fung der Republik Nordmazedonien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: 
April 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2053306/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_i
m_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Nordmazedonien_als_sicheres_Herkunftsland_i
m_Sinne_des_%C2%A7_29_a_AsylG_%28Stand_April_2021%29%2C_03.06.2021.pdf , Zugriff 
14.12.2022
■ EK - Europäische Kommission (12.10.2022): North Macedonia 2022 Report [SWD(2022) 337], https:
//www.ecoi.net/en/file/local/2082846/North+Macedonia+Report+2022.pdf, Zugriff 14.12.2022
■ USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Prac­
tices: North Macedonia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071148.html, Zugriff 15.12.2022 
18 Sexuelle Minderheiten
Letzte Änderung 2023-01-23 11:07
Die Verfassung und das Gesetz verbieten Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung 
und der Geschlechtsidentität. Wenn Opfer Anzeige erstatten, setzt die Regierung das Gesetz im 
Allgemeinen durch. Die Gemeinschaft der Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, Que­
ers und Intersexuellen wird weiterhin ausgegrenzt, und Aktivisten, die sich für die Rechte von 
LGBTI-Personen einsetzen, berichten von Vorfällen gesellschaftlicher Vorurteile, einschließlich 
Hassreden. Das Antidiskriminierungsgesetz schützt Einzelpersonen ausdrücklich vor Diskri­
minierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung und der Geschlechtsidentität in den Bereichen 
Bildung, Beschäftigung, Wohnen und Gesundheitsfürsorge. Das Strafgesetzbuch und andere 
Gesetze zur freien Meinungsäußerung bieten jedoch keinen Schutz vor Hassreden aufgrund der 
sexuellen Ausrichtung oder Geschlechtsidentität. Gewalt gegen Mitglieder der LGBTI-Gemein­
schaft bleibt weiterhin ein Problem. Eine NGO dokumentierte im Jahr 2021 29 Verstöße gegen 
die Rechte von LGBTI-Personen, darunter 18 Fälle von Hassreden. Im Juni 2021 organisierten 
lokale Organisationen der Zivilgesellschaft die dritte jährliche Pride-Parade in Skopje. Regie­
rungsvertreter, darunter der Präsident und einige Minister nahmen an den Pride-Veranstaltungen 
teil; Oppositionspolitiker nahmen an dieser Veranstaltung nicht teil. Die Pride-Veranstaltungen 
verliefen mit einer Zunahme von Hassreden und Angriffen auf LGBTI-Personen. Sieben Fälle 
wurden der Polizei und der Staatsanwaltschaft gemeldet. Bis zum 4. Oktober 2021 wurde noch 
keiner dieser Fälle von den Behörden bearbeitet (USDOS 12.4.2022).
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Das Fehlen einer systematischen Datenerhebung zu Hassverbrechen aufgrund der sexuellen 
Orientierung und der Geschlechtsidentität und deren ineffiziente Weiterverfolgung durch die 
Behörden bleibt ein ernstes Problem. Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Kapa­
zitäten und das Bewusstsein von Strafverfolgungsbeamten und Rechtsexperten zu stärken, um 
alle Fälle von Gewalt, Hassverbrechen und Hassrede wirksam zu verhindern und strafrechtlich 
zu verfolgen. Es wurden keine Fortschritte bei der Beseitigung der negativen Stereotype und 
Hassrede gegenüber LGBTIQ-Personen in Lehrbüchern oder bei der Annahme des nationa­
len Aktionsplans für LGBTIQ-Personen für 2021-2025 erzielt. Im Juni 2021 ermöglichten die 
Behörden die erfolgreiche Organisation der Pride Parade, an welcher der Präsident von Nord­
mazedonien und eine Reihe von Ministern teilnahmen. Hassrede und abwertende Begriffe für 
LGBTIQ-Personen sind im sozialen Netzwerk weiterhin weit verbreitet. Es bedarf ernsthafter An­
strengungen, um sicherzustellen, dass Menschen ihre LGBTIQ-Rechte schützen und ausüben 
können (EK 12.10.2022).
Seit Oktober 2020 ist ein neues Antidiskriminierungsgesetz in Kraft, wonach jede Diskriminierung 
auf der Grundlage von Geschlecht, sexueller Orientierung, Geschlechteridentität oder irgendei­
ner anderen Grundlage verboten ist. In der Praxis treten sexuelle Minderheiten im öffentlichen 
Leben, aus Sorge vor der Reaktion ihres Umfelds und den mit einem „ Outing“ möglicherweise 
verbundenen Konsequenzen wie Arbeitsplatzverlust und Ausgrenzung, kaum in Erscheinung. 
Dabei ist Homophobie im sozial-konservativen albanischen Teil der Bevölkerung noch deutlicher 
ausgeprägt als in der slawo-mazedonischen Titularnation. In Nordmazedonien gab es in der 
Vergangenheit (Juni 2013, Oktober 2014 und Oktober 2016) sechs Überfälle auf das Büro der 
LGBTI–Gemeinschaft mit materiellem Schaden, die, trotz vorliegenden Videobeweisen, niemals 
aufgeklärt wurden. Im Juni 2019 hat in Skopje die erste Pride Parade stattgefunden, an der 
mehrere Hundert Personen teilgenommen haben, darunter auch einige Kabinettsmitglieder (AA 
3.6.2021).
Die Implementierung des Gesetzes über Hassverbrechen ist nach wie vor mit ernsten Män­
geln behaftet, was zu ineffektiven Reaktionen von Polizei und Justiz führt. Die Vereinigung 
für die kritische Auseinandersetzung mit Geschlechterfragen und Sexualität, Subversive Front, 
hat im März in Skopje ein Queer Center ins Leben gerufen, um LGBTI-Personen kostenlose 
Beratung und soziale Unterstützung zu bieten. In seinem ersten Jahr bot das Zentrum 287 Psy­
chotherapiesitzungen an. Die nationale Notrufstelle hat im Jahr 2021 bei über 130 Anrufen den 
betroffenen Personen Unterstützung geleistet. Das Safe House Shelter Center teilte in seinem 
Jahresbericht mit, dass es im Jahr 2020 sechs homosexuellen Männern und zwei Transse­
xuellen eine Unterkunft zur Verfügung gestellt hat. LGBTI-Menschenrechtsverteidiger waren 
weiterhin Zielscheibe von Hassreden, Schikanen und Drohungen. Der neue Gesetzentwurf zur 
Gleichstellung der Geschlechter sollte Anfang 2022 präsentiert werden (ILGA 15.2.2022).
Vorgeschlagene Änderungen des Personenstandsgesetzes ermöglichen es Transgender-Per­
sonen, ihr gewähltes Geschlecht eintragen zu lassen. Das Helsinki-Komitee meldete im Vorfeld 
der Pride Parade in Skopje im Juni 2021 einen Anstieg homophober Hassrede um 31 % (AI 
29.3.2022).
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