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Das Fehlen einer systematischen Datenerhebung zu Hassverbrechen aufgrund der sexuellen 
Orientierung und der Geschlechtsidentität und deren ineffiziente Weiterverfolgung durch die 
Behörden bleibt ein ernstes Problem. Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Kapa­
zitäten und das Bewusstsein von Strafverfolgungsbeamten und Rechtsexperten zu stärken, um 
alle Fälle von Gewalt, Hassverbrechen und Hassrede wirksam zu verhindern und strafrechtlich 
zu verfolgen. Es wurden keine Fortschritte bei der Beseitigung der negativen Stereotype und 
Hassrede gegenüber LGBTIQ-Personen in Lehrbüchern oder bei der Annahme des nationa­
len Aktionsplans für LGBTIQ-Personen für 2021-2025 erzielt. Im Juni 2021 ermöglichten die 
Behörden die erfolgreiche Organisation der Pride Parade, an welcher der Präsident von Nord­
mazedonien und eine Reihe von Ministern teilnahmen. Hassrede und abwertende Begriffe für 
LGBTIQ-Personen sind im sozialen Netzwerk weiterhin weit verbreitet. Es bedarf ernsthafter An­
strengungen, um sicherzustellen, dass Menschen ihre LGBTIQ-Rechte schützen und ausüben 
können (EK 12.10.2022).
Seit Oktober 2020 ist ein neues Antidiskriminierungsgesetz in Kraft, wonach jede Diskriminierung 
auf der Grundlage von Geschlecht, sexueller Orientierung, Geschlechteridentität oder irgendei­
ner anderen Grundlage verboten ist. In der Praxis treten sexuelle Minderheiten im öffentlichen 
Leben, aus Sorge vor der Reaktion ihres Umfelds und den mit einem „ Outing“ möglicherweise 
verbundenen Konsequenzen wie Arbeitsplatzverlust und Ausgrenzung, kaum in Erscheinung. 
Dabei ist Homophobie im sozial-konservativen albanischen Teil der Bevölkerung noch deutlicher 
ausgeprägt als in der slawo-mazedonischen Titularnation. In Nordmazedonien gab es in der 
Vergangenheit (Juni 2013, Oktober 2014 und Oktober 2016) sechs Überfälle auf das Büro der 
LGBTI–Gemeinschaft mit materiellem Schaden, die, trotz vorliegenden Videobeweisen, niemals 
aufgeklärt wurden. Im Juni 2019 hat in Skopje die erste Pride Parade stattgefunden, an der 
mehrere Hundert Personen teilgenommen haben, darunter auch einige Kabinettsmitglieder (AA 
3.6.2021).
Die Implementierung des Gesetzes über Hassverbrechen ist nach wie vor mit ernsten Män­
geln behaftet, was zu ineffektiven Reaktionen von Polizei und Justiz führt. Die Vereinigung 
für die kritische Auseinandersetzung mit Geschlechterfragen und Sexualität, Subversive Front, 
hat im März in Skopje ein Queer Center ins Leben gerufen, um LGBTI-Personen kostenlose 
Beratung und soziale Unterstützung zu bieten. In seinem ersten Jahr bot das Zentrum 287 Psy­
chotherapiesitzungen an. Die nationale Notrufstelle hat im Jahr 2021 bei über 130 Anrufen den 
betroffenen Personen Unterstützung geleistet. Das Safe House Shelter Center teilte in seinem 
Jahresbericht mit, dass es im Jahr 2020 sechs homosexuellen Männern und zwei Transse­
xuellen eine Unterkunft zur Verfügung gestellt hat. LGBTI-Menschenrechtsverteidiger waren 
weiterhin Zielscheibe von Hassreden, Schikanen und Drohungen. Der neue Gesetzentwurf zur 
Gleichstellung der Geschlechter sollte Anfang 2022 präsentiert werden (ILGA 15.2.2022).
Vorgeschlagene Änderungen des Personenstandsgesetzes ermöglichen es Transgender-Per­
sonen, ihr gewähltes Geschlecht eintragen zu lassen. Das Helsinki-Komitee meldete im Vorfeld 
der Pride Parade in Skopje im Juni 2021 einen Anstieg homophober Hassrede um 31 % (AI 
29.3.2022).
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Die Förderung der Gleichstellung und die Verurteilung von Hassrede, Hassverbrechen, Diskri­
minierung und Intoleranz gegenüber Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, Intersexuel­
len und Queers (LGBTIQ) sollte systematisch erfolgen. Obwohl es einen rechtlichen Rahmen 
gibt, der vor Diskriminierung und Hasskriminalität aufgrund der sexuellen Orientierung und Ge­
schlechtsidentität schützt, bleibt die Umsetzung dieser Gesetze eine Herausforderung. Nach 
einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Januar 2019) bereiteten die 
Behörden Änderungen des Zivilstandsgesetzes vor, um das rechtliche Verfahren zur Anerken­
nung des Geschlechts einzuführen. Der Gesetzentwurf wurde jedoch im März 2022 für weitere 
Änderungen aus dem parlamentarischen Verfahren zurückgezogen. Der gesetzliche Rahmen 
lässt keine offizielle Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare zu. Mehrere Politiker haben 
sich homophob und diskriminierend geäußert. Die Ermittlungen zu den Angriffen in den Jahren 
2012, 2013 und 2014 auf das LGBTIQ-Unterstützungszentrum sind nicht vorangekommen. Im 
November 2021 wurde das Büro einer LGBTIQ-Organisation in Tetovo verwüstet und Aktivisten 
erhielten Morddrohungen (EK 12.10.2022).
Quellen:
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.6.2021): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstu­
fung der Republik Nordmazedonien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: 
April 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2053306/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_i
m_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Nordmazedonien_als_sicheres_Herkunftsland_i
m_Sinne_des_%C2%A7_29_a_AsylG_%28Stand_April_2021%29%2C_03.06.2021.pdf , Zugriff 
14.12.2022
■ AI - Amnesty International (AI 29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22; The State of the 
World’s Human Rights; North Macedonia 2021, 29. März 2022, https://www.ecoi.net/de/dokument/2
070260.html, Zugriff 14.12.2022
■ EK - Europäische Kommission (12.10.2022): North Macedonia 2022 Report [SWD(2022) 337], https:
//www.ecoi.net/en/file/local/2082846/North+Macedonia+Report+2022.pdf, Zugriff 14.12.2022
■ ILGA-Europe (Autor), veröffentlicht von ILGA - International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and 
Intersex Association (15.2.2022): Annual Review of the Human Rights Situation of Lesbian, Gay, 
Bisexual, Trans and Intersex People in Europe and Central Asia 2022, https://www.ecoi.net/en/file/l
ocal/2071614/full_annual_review.pdf, Zugriff 16.12.2022
■ USDOS - US Department of State [USA] (15.12.2022): 2021 Country Report on Human Rights 
Practices: North Macedonia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071148.html, Zugriff 15.12.2022
19 Bewegungsfreiheit
Letzte Änderung 2023-01-23 11:09
Die Verfassung und das Gesetz sehen die Bewegungsfreiheit im Inland, Auslandsreisen, Emi­
gration und Repatriierung vor, und die Regierung respektiert diese Rechte im Allgemeinen. Für 
die an Griechenland und Serbien angrenzenden Grenzgebiete ist seit 2015 ein „ Krisenzustand“
in Kraft. Er ist von der Regierung alle sechs Monate verlängert worden. Der Krisenzustand 
ermöglicht es den Behörden, die Ein- und Durchreise von Migranten zu regeln. Es gibt weder 
für Einheimische noch für Personen, die unter dem Mandat des Hohen Flüchtlingskommissars 
der Vereinten Nationen (UNHCR) stehen, Beschränkungen der Bewegungsfreiheit im Land. Die 
Regierung kooperiert durch Zusammenarbeit mit UNHCR, IOM und anderen humanitären Orga­
nisationen bei der Schutz- und Hilfegewährung für Binnenvertriebene, Flüchtlinge, rückkehrende 
Asylwerber, Staatenlose und andere Problemgruppen (USDOS 12.4.2022).
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Reise- und Bewegungsfreiheit sind im Allgemeinen uneingeschränkt. Korruption kann die Men­
schen daran hindern, ihren Arbeits- oder Bildungsort frei zu wählen (FH 24.2.2022).
Quellen:
■ FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - North Macedonia, https://freedomh
ouse.org/country/north-macedonia/freedom-world/2022, Zugriff 15.12.2022
■ USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Prac­
tices: North Macedonia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071148.html, Zugriff 15.12.2022
20 IDPs und Flüchtlinge
Letzte Änderung 2023-01-23 12:52
Die Regierung bietet Schutz und Hilfe und unterstützt eine sichere, freiwillige und würdige 
Rückkehr sowie die Neuansiedlung oder lokale Integration von Binnenvertriebenen. Es gab 
keine Berichte über Misshandlungen von Binnenvertriebenen. Obwohl die Regierung über kein 
spezifisches nationales Strategiepapier für Binnenvertriebene verfügte, hielt sie sich generell 
an die UN-Leitprinzipien für Binnenvertriebene. Am 5.1.2021 verabschiedete die Regierung ein 
Sozialschutzprogramm, mit dem das Arbeitsministerium angewiesen wurde, sich auf Programme 
zu konzentrieren, die die nachhaltige Rückkehr von Binnenvertriebenen an ihre Herkunftsorte 
unterstützen sollen (USDOS 12.4.2022).
Die Regierung kooperiert mit UNHCR, IOM und anderen humanitären Organisationen bei der 
Schutz- und Hilfegewährung für Binnenvertriebene, Flüchtlinge, rückkehrende Asylwerber, Staa­
tenlose und andere Problemgruppen. Das Gesetz sieht die Gewährung des Asyl- oder Flücht­
lingsstatus vor, und die Regierung hat ein System zur Gewährung von Schutz für Flüchtlinge 
eingerichtet. Nach Einschätzung des UNHCR haben sich die Asylverfahren weiter verbessert, 
und frühere Bedenken hinsichtlich der Praxis, Asylwerbern willkürlich den Zugang zu verweigern, 
wurden ausgeräumt. UNHCR berichtete jedoch, dass der Mechanismus für die Entscheidung 
über den Flüchtlingsstatus keine grundlegenden Verfahrensgarantien und keine ordnungsge­
mäßen Entscheidungen, wie im Gesetz vorgeschrieben, vorsieht. Für die an Griechenland und 
Serbien angrenzenden Grenzgebiete ist seit 2015 ein „ Krisenzustand“ in Kraft. Der ist von der 
Regierung alle sechs Monate verlängert worden. Der Krisenzustand ermöglicht es den Behör­
den, die Ein- und Durchreise von Migranten zu regeln (USDOS 12.4.2022).
Nordmazedonien ist Teil der sogenannten Balkanroute. Im Land hielten sich seit 2018 durch­
schnittlich ca. 100-150 Flüchtlinge auf, die vom Roten Kreuz betreut wurden. Fast alle Migranten 
und Flüchtlinge sehen Nordmazedonien als Transitland für die Weiterreise (zunächst) nach Ser­
bien. Über 90 % der dort untergebrachten Migranten und Flüchtlinge halten sich weniger als 24 
Stunden in den Transitzentren auf. Die Flüchtlinge sind größtenteils in Transitzentren im Norden 
und Süden des Landes untergebracht (AA 3.6.2021; vgl. EK 12.10.2022).
Im Berichtszeitraum, 24.11.2022 bis 21.12.2022, wurden insgesamt 930 illegale Grenzübertritte 
festgestellt. Die Aufgriffe sind im Vergleich zum Vormonat sehr gesunken. Top Nationen: Sy­
rien, Marokko, Pakistan und Indien. Es wurden elf Asylanträge gestellt. Mitte Dezember 2022 
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befanden sich an der Südgrenze zu Griechenland 44 ausländische Polizeibeamte aus Öster­
reich, Kroatien, Serbien und Slowenien im Assistenzeinsatz. Im Berichtszeitraum wurden bei 
zwei Schlepperaufgriffen acht Geschleppte in zwei Fahrzeugen aufgegriffen und drei Schlepper 
festgenommen (VB 22.12.2022).
Quellen:
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.6.2021): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstu­
fung der Republik Nordmazedonien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: 
April 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2053306/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_i
m_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Nordmazedonien_als_sicheres_Herkunftsland_i
m_Sinne_des_%C2%A7_29_a_AsylG_%28Stand_April_2021%29%2C_03.06.2021.pdf , Zugriff 
15.12.2022
■ EK - Europäische Kommission (12.10.2022): North Macedonia 2022 Report [SWD(2022) 337], https:
//www.ecoi.net/en/file/local/2082846/North+Macedonia+Report+2022.pdf, Zugriff 14.12.2022
■ USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Prac­
tices: North Macedonia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071148.html, Zugriff 15.12.2022
■ VB des BM.I für Nordmazedonien [Österreich] (22.12.2022): Auskunft des VB, per E-Mail
21 Grundversorgung / Wirtschaft
Letzte Änderung 2023-01-23 12:57
Für 2021 verabschiedete die Regierung einen Nachtragshaushalt, der eine deutliche Erhöhung 
der Staatsausgaben mit sich gebracht hat, um die Wirtschaft weiter anzukurbeln. Dies beinhaltet 
eine Erweiterung der Maßnahmen, die 2020 eingeführt wurden, um Unternehmen und Beschäf­
tigung zu unterstützen, sowie die Finanzierung neuer Infrastrukturprojekte zu ermöglichen. Die 
langsame wirtschaftliche Erholung hat dennoch zu erheblichen Einnahmeverlusten geführt, das 
Haushaltsdefizit lag Ende 2021 bei 5,4 % des BIP. Auch die Staatsverschuldung verzeichnete 
einen Anstieg und belief sich 2021 auf 61 % des BIP (WKO 10.2022b).
Hinsichtlich der wirtschaftlichen Kriterien hat Nordmazedonien einige Fortschritte und einen 
guten Stand bei der Entwicklung einer funktionierenden Marktwirtschaft gemacht. Im Jahr 2021 
hat sich die Wirtschaft weitgehend von der COVID-19-Pandemie erholt. Die Regierung führte 
weiterhin fiskalische Unterstützungsmaßnahmen durch, um die Erholung der Wirtschaft zu för­
dern. Angesichts des steigenden Inflationsdrucks straffte die Zentralbank ihren geldpolitischen 
Kurs. Wichtige politische Reformen zur Verbesserung der Haushaltsführung und der Tragfä­
higkeit der öffentlichen Finanzen sind ins Stocken geraten. Nach langen Verzögerungen wurde 
Mitte September 2022 das neue Haushaltsgrundgesetz, das finanzpolitische Regeln und einen 
Finanzrat vorsieht, vom Parlament verabschiedet. Die Verwaltung der öffentlichen Investitio­
nen blieb verbesserungsbedürftig. Der Bankensektor blieb solide. Regulierungsmaßnahmen zur 
Erleichterung der Kreditaufnahme wurden 2021 schrittweise abgeschafft. Die Rahmenbedin­
gungen für Unternehmen werden weiterhin durch den großen Umfang der Schattenwirtschaft 
erschwert (EK 12.10.2022).
Den im Dezember 2022 veröffentlichten Daten des Statistischen Landesamtes zu Folge, lag 
die Beschäftigungsquote Mitte 2022 bei 47,3 % und die Arbeitslosenquote bei 14,5 %. Das 
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durchschnittliche monatliche Nettogehalt betrug im Oktober 2022 33.104 Denar (538,10 EUR). 
Im zweiten Quartal 2022 gab es 694.376 Beschäftigte (RNM SSO 12.2022).
Sozialhilfe und Existenzsicherung
Der Erhalt von Sozialleistungen ist an einen Aufenthalt in Nordmazedonien gebunden. Hinzu 
kommt die Verpflichtung, sich einmal jährlich bei den Sozialbehörden zu melden. Als Folge 
davon müssen Rückkehrer neuerliche Anträge auf Sozialhilfe stellen, über die innerhalb von zwei 
Monaten entschieden werden muss. Die Summe der gezahlten Sozialleistungen beträgt für zwei 
Personen monatlich ca. 50 EUR (das Durchschnittseinkommen liegt - ohne Berücksichtigung 
der Schattenwirtschaft - bei 460 EUR monatlich (Stand Januar 2021). Nordmazedonien verfügt 
nicht über Aufnahmeeinrichtungen für Rückkehrer (AA 3.6.2021).
Einige Fortschritte wurden im Bereich der sozialen Eingliederung und des Sozialschutzes erzielt. 
Die Umsetzung der Reformen, die sich aus dem neuen Gesetz über den Sozialschutz ergeben, 
ist vorangekommen. Die Zahl der Begünstigten der garantierten Mindestsicherung (GMA) ist um 
45 % und die des Kinderschutzsystems um 48,8 % gestiegen. Das Nationale Programm 2022-
2032 für die Entwicklung des Sozialschutzes wurde vorbereitet. Der Anteil der Menschen, die von 
Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, ist in den letzten Jahren leicht zurückgegangen, 
liegt aber mit 32,6 % im Jahr 2020 immer noch auf einem sehr hohen Niveau (EK 12.10.2022).
Unterstützung für schutzbedürftige Personen und Gruppen fällt in den Zuständigkeitsbereich 
des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik. Zusammen mit den Zentren für Sozialarbeit und 
anderen öffentlichen Einrichtungen führen sie zahlreiche Programme für besonders vulnerable 
Gruppen durch. Der Zugang zu den jeweiligen Programmen ist gleichwertig mit dem Antrag 
auf Sozialhilfe. Zusätzlich zu den vom Staat angebotenen Programmen gibt es eine große 
Auswahl von NGOs, die schutzbedürftige Personen und Gruppen unterstützen, unter anderem 
kostenfreie Rechtshilfe, Unterkünfte für Opfer von Menschenhandel, grundlegende Direkthilfe, 
psychosoziale Beratung, kostenfreie medizinische Grundversorgung, etc. (BAMF-IOM 2019).
Quellen:
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.6.2021): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstu­
fung der Republik Nordmazedonien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: 
April 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2053306/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_i
m_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Nordmazedonien_als_sicheres_Herkunftsland_i
m_Sinne_des_%C2%A7_29_a_AsylG_%28Stand_April_2021%29%2C_03.06.2021.pdf , Zugriff 
14.12.2022
■ BAMF - IOM (2019): Republik Nordmazedonien, Länderinformationsblatt - Country Fact Sheet 2019, 
https://milo.bamf.de/milop/cs.exe/fetch/2000/702450/698578/704870/10863297/21861796/Nord
mazedonien_%2D_Country_Fact_Sheet_2019%2C_deutsch.pdf?nodeid=21860037&vernum=-2 , 
Zugriff 19.12.2022
■ EK - Europäische Kommission (12.10.2022): North Macedonia 2022 Report [SWD(2022) 337], https:
//www.ecoi.net/en/file/local/2082846/North+Macedonia+Report+2022.pdf, Zugriff 14.12.2022
■ RNM SSO - Republic of North Macedonia [N. Mazedonien] (12.2022): State Statistical Office, https:
//www.stat.gov.mk/, Zugriff 19.12.2022
■ WKO - Die Wirtschaftskammer Österreich (10.2022b): Außenwirtschaft, Wirtschaftsbericht Nordma­
zedonien, https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/nordmazedonien-wirtschaftsbericht.pdf , 
Zugriff 19.12.2022
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22 Medizinische Versorgung
Letzte Änderung 2023-01-23 13:06
Eine ambulante Grundversorgung wird hauptsächlich von privaten Trägern und von ambu­
lanten Fachberatern in den 34 öffentlichen Gesundheitszentren und einigen privaten Zentren 
bereitgestellt. Neben dem umfangreichen Netz der primären Pflegedienstleister wurde das Ge­
sundheitssystem so konzipiert, dass ambulant spezialisierte Dienstleistungen mit umfassender 
Reichweite vorhanden sind. Die ambulanten Fachdienste werden hauptsächlich von staatlichen 
Gesundheitsdienstleistern erbracht. Im Bereich des tertiären Levels werden Leistungen des 
Universitätsklinikums in Skopje angeboten. Die 28 Universitätskliniken sind der erste Pfeiler 
der tertiären Versorgung. Krankenhäuser können allgemein (mindestens jedoch mit innerer Me­
dizin, allgemeiner Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe sowie einer pädiatrischen Station), 
spezialisiert oder klinisch sein (BAMF-IOM 2019).
Die ärztliche Versorgung - gemessen an der Anzahl der Ärzte im Verhältnis zur Bevölkerungszahl 
- ist in allen Ländern der Region mit am schlechtesten in Europa. Während in der Europäischen 
Union 369 Ärzte auf 100.000 Einwohner kommen, sind es in Nordmazedonien 280. Die Aus­
wanderung vor allem junger und gut qualifizierter Ärzte und Krankenpfleger nach Westeuropa, 
vor allem nach Deutschland (jährlich zwischen 200 und 300 Ärzte) verschlechtert den Trend 
und sorgt dafür, dass das Durchschnittsalter der im Land verbleibenden Ärzte steigt. Laut einer 
Studie von Journalisten und NGOs vom Januar 2018 gibt es in 30 von 80 Gemeinden Nord­
mazedoniens einen erheblichen Mangel bei Haus-, Kinder- und Frauenärzten. Des Weiteren 
gebe es lange Wartezeiten auf Termine bei Fachärzten. Teilweise weichen Patienten auf das 
parallele private Gesundheitssystem aus, was aber angesichts der Kosten und des niedrigen 
Durchschnittseinkommens von umgerechnet 340 Euro im Monat nur für die allerwenigsten eine 
Option ist. Zudem müssten Patienten regelmäßig für Medikamente bezahlen, die kostenfrei sein 
sollten. Dies hat angeblich auch damit zu tun, dass neue Medikamente oft nicht auf der „ Positiv­
liste“ der im Rahmen der staatlichen Krankenversicherung kostenfrei erhältlichen Medikamente 
stehen. In vielen Teilen des Landes, auch in der Hauptstadt Skopje, leiden die Notaufnahmen an­
geblich unter chronischem Personalmangel und mangelhafter Ausstattung. Viele Patienten mit 
schweren Erkrankungen werden Berichten zufolge nicht angemessen behandelt und erhalten 
auch die benötigten Medikamente nicht kostenfrei (FRBW 2.2021).
Das öffentliche Gesundheitswesen in Nordmazedonien steht jedem registrierten (standesamt­
lich erfassten) Bürger zur Verfügung [Es ist nicht bekannt, wie viele Roma nicht registriert sind 
und damit keine Personal- und Reisedokumente erhalten können. Dieser Teil der Bevölkerung 
kommt auch nicht in den Genuss der staatlichen medizinischen Versorgung. Eine nachträgli­
che Registrierung ist grundsätzlich möglich, stellt sich nach Aussagen von NGOs aber als sehr 
langwierig und schwierig dar]. Die medizinische Versorgung im staatlichen Gesundheitssys­
tem hat sich verbessert und beweist insbesondere auch während der Covid-19-Pandemie ihre 
Leistungsfähigkeit und Resilienz. Die apparative Ausstattung ist in verschiedenen (aber nicht 
in allen) Abteilungen der beiden wichtigsten öffentlichen Krankenhäuser in Skopje gut bis sehr 
gut. Problematisch ist, neben baulichen Mängeln, der Personalmangel durch Abwanderung (AA 
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3.6.2021). In den ländlichen Gegenden ist die medizinische Versorgung schlechter, insbeson­
dere fehlt es dort oft sowohl an der nötigen Ausstattung als auch an qualifiziertem Personal (AA 
3.6.2021; vgl. EDA 29.12.2022, AA 16.12.2022a).
Die Versicherten und ihre Familienangehörigen sind verpflichtet, sich an den Behandlungskosten 
zu beteiligen. Der Beitrag liegt jedoch nicht höher als 20 % der Gesamtkosten der Behandlung. 
Für die verpflichtende Krankenversicherung ist die Registrierung bei der örtlichen Niederlassung 
des HIF (Krankenkasse) notwendig. 95 % der Gesamtbevölkerung sind durch die obligatori­
sche Krankenversicherung versichert. Dies kann der Fall sein auf Grundlage von Beschäftigung, 
Rentenansprüchen oder anderer Grundlage wie Empfang von Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe, 
Kriegsverletzung (Soldaten und Zivilisten), weiters Familienangehörige von Versicherten, Ge­
fängnisinsassen sowie Personen in religiösen Gemeinden. Eine detaillierte Liste der verfügbaren 
Medikamente, sowie deren Kosten, findet man unter: https://lekovi.zdravstvo.gov.mk/ (BAMF-
IOM 2019).
Die Umsetzung der Maßnahme für kostenlose Untersuchungen von Schwangeren und kos­
tenlose Entbindungen, unabhängig von ihrem Krankenversicherungsstatus, wurde eingeleitet. 
In ländlichen Gebieten, in denen es einen Mangel an sog. Familiengynäkologen gibt, werden 
Besuche von Gynäkologen in mobilen Kliniken durchgeführt. Workshops zur Familienplanung 
für Hausärzte und Schulungen für Gynäkologen, die in Entbindungskliniken arbeiten, wurden 
organisiert und durchgeführt (CoE-ECSR 3.2022).
In Nordmazedonien (Stand: Ende 2020; Anm.) gibt es vier psychiatrische Kliniken und acht 
psychiatrische Abteilungen in allgemeinen Krankenhäusern. Es gibt 179 Psychiater (8,59 pro 
100.000 Einwohner), 88 Psychologen (4,22 pro 100.000 Einwohner) und insgesamt 659 Fach­
leute für psychische Gesundheit (31,63 pro 100.000 Einwohner). Darüber hinaus gibt es acht 
Kinder- und/oder Jugendpsychiater oder 1,72 pro 100.000 Einwohner; insgesamt gibt es 108 
psychosoziale Fachkräfte in der Kinder- und Jugendpsychiatrie oder 23,25 pro 100.000 Ein­
wohner. Gesamtausgaben für psychische Gesundheit pro Person betragen 834,40 MKD [13,55 
EUR] (WHO 15.4.2022).
Die gesellschaftliche Stigmatisierung und Diskriminierung von Menschen mit HIV bzw. AIDS 
ist nach wie vor ein Problem. Das Gesundheitsministerium nimmt HIV-Infizierte nicht in die 
Kategorien von Bürgern auf, die vorrangig gegen COVID-19 geimpft werden sollen, obwohl 
zivilgesellschaftliche Organisationen dies gefordert hatten. Die Pandemie verschärfte die syste­
mischen Probleme für Menschen mit HIV. Einschränkungen der Bewegungsfreiheit wirkten sich 
direkt auf Menschen mit HIV aus, insbesondere auf diejenigen, die außerhalb der Hauptstadt 
wohnen, da die Gesundheitsversorgung für diese Gruppe zentralisiert ist und die antiretrovirale 
Therapie nur in der staatlichen Klinik für Infektionskrankheiten und fiebrige Zustände in Skop­
je durchgeführt wird. Die Organisationen zur Unterstützung von Menschen mit HIV haben in 
Zusammenarbeit mit der Klinik für Infektionskrankheiten die kostenlose Verteilung antiretrovi­
raler Therapien an alle bedürftigen HIV-Patienten unterstützt, insbesondere an diejenigen, die 
außerhalb der Hauptstadt leben (USDOS 12.4.2022).
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In Nordmazedonien und weltweit werden gesundheitliche Ungleichheiten durch schwache Ge­
sundheitssysteme, finanzielle Unsicherheit, schlechte Lebensbedingungen, geschlechtsspezi­
fische Ungleichheit, fehlendes Sozial- und Humankapital sowie unsichere Beschäftigung und 
Arbeit verursacht. Dies macht es für Einzelpersonen und Familien, insbesondere in ländlichen 
und benachteiligten Gebieten, schwer, gesundheitlichen Ungleichheiten zu entkommen. Fast 40 
% der Menschen in Nordmazedonien waren 2019 von Armut oder schwerer materieller Entbeh­
rung bedroht, und über 43 % der Kinder waren von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. 
Die Pandemie hat die bestehenden Ungleichheiten und Herausforderungen weiter verschärft. 
Die Pandemie hat die Fortschritte bei der Gleichstellung wieder zunichtegemacht, indem sie die 
Finanz- und Sozialschutzsysteme geschwächt hat, was auch zu ernsthaften Problemen bei der 
psychischen Gesundheit geführt hat (WHO 4.11.2022).
Das Land hat 23 bilaterale Abkommen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicher­
heit abgeschlossen, davon 13 mit EU-Mitgliedstaaten und 18 Abkommen zur gegenseitigen 
Krankenversicherung, davon 12 mit EU-Mitgliedstaaten. Die Bürger können die Europäische 
Krankenversicherungskarte in neun EU-Mitgliedstaaten nutzen. Die Zahl der durchgeführten 
Transplantationen ist im Jahr 2021 erneut gestiegen. Eine Knochengewebebank wurde einge­
richtet, in der Material für die Transplantation gesammelt wird. Das Programm für aktive Ge­
sundheitsfürsorge ermöglicht mehreren Zielgruppen den Zugang zur Gesundheitsversorgung, 
einschließlich der Roma-Gemeinschaft. Menschen, die in abgelegenen Gebieten leben, kön­
nen Besuche von Ärzten erhalten. Das Gesundheitsministerium verfügt über ein Programm für 
HIV/AIDS-Patienten, das Mittel für Tests und grundlegende Kontrolluntersuchungen bereitstellt. 
Allen diagnostizierten Patienten steht eine antiretrovirale Therapie zur Verfügung. Allerdings 
wurde das Gesamtbudget für die HIV/AIDS-Prävention um 40 % gekürzt, was die Behandlung 
von HIV-Infizierten und die HIV/AIDS-Prävention gefährdet. Die neue Strategie zur HIV-Bekämp­
fung ist noch nicht angenommen worden. Die Mittel für die Krebsvorsorge sind nach wie vor 
unzureichend. Das nationale Krebsregister ist funktionsfähig und regelmäßig mit neuen Daten 
gespeist. Das nationale Programm zur Früherkennung von Krebs ist funktionsfähig. Die natio­
nale Strategie 2021-2030 umfasst die Aspekte psychische Gesundheit, Gesundheitsförderung, 
Ernährung und körperliche Bewegung. Die nationalen Register für seltene Krankheiten sind 
funktionsfähig, und die einschlägige Begriffsbestimmungen entsprechen den EU-Standards (EK 
12.10.2022).
Hohe Eigenbeteiligungen an den Gesundheitskosten und ein ungleicher Zugang zu Gesund­
heitsdiensten, insbesondere in ländlichen und abgelegenen Gebieten, sind Herausforderungen. 
Ein besserer Zugang zu Medikamenten, insbesondere bei chronischen Erkrankungen und für 
Menschen in abgelegenen Gebieten, ist erforderlich. Die WHO arbeitet eng mit den Partnern 
der Vereinten Nationen und der Regierung zusammen, um das System zur Überwachung der 
gesundheitlichen Chancengleichheit einzurichten und seine Funktionsweise zu unterstützen. 
Gleichzeitig wird daran gearbeitet, den Schutz und die Beschäftigungsbedingungen für das 
Gesundheitspersonal, das mehrheitlich aus Frauen besteht, zu verbessern (WHO 4.11.2022).
Asylwerber haben das Recht auf eine medizinische Grundversorgung, solange ihr Antrag an­
hängig ist. Flüchtlinge haben das Recht auf eine umfassende Gesundheitsversorgung, die unter 
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den gleichen Bedingungen wie für Inländer zur Verfügung steht. Die Regierung gewährt Opfern 
von sexueller Gewalt Zugang zu Diensten der sexuellen und reproduktiven Gesundheit. Eine 
Notfallverhütung, als Teil der klinischen Behandlung von Vergewaltigungen, steht zur Verfügung. 
Es gibt drei Einrichtungen für Opfer sexueller Gewalt in Skopje, Kumanovo und Tetovo, die 
im Laufe des Jahres in die staatlichen Krankenhäuser der jeweiligen Stadt integriert und von 
diesen finanziert werden. Eine Unterkunft in Skopje für Opfer des Menschenhandels bietet auch 
reproduktive Gesundheitsfürsorge an (USDOS 12.4.2022).
Für Menschen mit Behinderungen fehlen oft adäquate Behandlungs- und Unterbringungsmög­
lichkeiten. Die Zustände in Heimen für Menschen mit Behinderung sind mehrfach kritisiert wor­
den. Zuletzt hat im Januar 2020 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall L.R. 
gegen Nordmazedonien ein Verstoß gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonven­
tion fest (FRBW 2.2021).
Quellen:
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.6.2021): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstu­
fung der Republik Nordmazedonien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: 
April 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2053306/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_i
m_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Nordmazedonien_als_sicheres_Herkunftsland_i
m_Sinne_des_%C2%A7_29_a_AsylG_%28Stand_April_2021%29%2C_03.06.2021.pdf , Zugriff 
15.12.2022
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (16.2.2022a): Republik Nordmazedonien: Reise- und Sicher­
heitshinweise, https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/nordmazedonien-node/
mazedoniensicherheit/207612, Zugriff 16.12.2022
■ BAMF - IOM [Deutschland] (2019): Republik Nordmazedonien, Länderinformationsblatt - Country 
Fact Sheet 2019, https://milo.bamf.de/milop/cs.exe/fetch/2000/702450/698578/704870/10863297/2
1861796/Nordmazedonien_%2D_Country_Fact_Sheet_2019%2C_deutsch.pdf?nodeid=2186003
7&vernum=-2, Zugriff 16.12.2022
■ CoE-ECSR - Council of Europe - European Committee of Social Rights (3.2022): European Com­
mittee of Social Rights Conclusions 2021; North Macedonia,
https://www.ecoi.net/en/file/local/2071293/Conclusions+2021+North+Macedonia_en.pdf , Zugriff 
16.12.2022
■ EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (29.12.2022): Nord­
mazedonien, Reisehinweise für Nordmazedonien, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertret
ungen-und-reisehinweise/nordmazedonien/reisehinweise-nordmazedonien.html , Zugriff 9.1.2023
■ EK - Europäische Kommission (12.10.2022): North Macedonia 2022 Report [SWD(2022) 337], https:
//www.ecoi.net/en/file/local/2082846/North+Macedonia+Report+2022.pdf, Zugriff 14.12.2022
■ FRBW - Flüchtlingsrat Baden-Württemberg (2.2021): Abschiebungen in die Westbalkan-Region 
während der Covid-19-Pandemie, https://fluechtlingsrat-bw.de/wp-content/uploads/2021/02/202
0-02-Abschiebungen-in-die-Westbalkan-Region-waehrend-der-Covid-19-Pandemie.pdf , Zugriff 
9.1.2023
■ USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Prac­
tices: North Macedonia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2071148.html, Zugriff 15.12.2022
■ WHO - World Health Organization (4.11.2022): WHO/Europe accelerates efforts to advance health 
equity in North Macedonia with data and research, https://www.who.int/north-macedonia/news/item
/04-11-2022-who-europe-accelerates-efforts-to-advance-health-equity-in-north-macedonia-with-d
ata-and-research, Zugriff 9.1.2023
■ WHO - World Health Organization (15.4.2022): Mental Health Atlas 2020 Country Profile: Republic 
of North Macedonia, https://cdn.who.int/media/docs/default-source/mental-health/mental-health-atl
as-2020-country-profiles/mkd.pdf?sfvrsn=d3d038cd_6&download=true , Zugriff 9.1.2023
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23 Rückkehr
Letzte Änderung 2023-01-23 13:08
Nordmazedonien verfügt nicht über eigene Aufnahmeeinrichtungen für Rückkehrer. Über staat­
liche Repressalien gegen Rückkehrer ist nichts bekannt. Sie werden bei Ankunft von der Grenz­
polizei registriert (AA 3.6.2021).
Vor der Rückkehr sollten Rückkehrende im Besitz eines gültigen Reisedokuments oder Laissez-
passer, sowie aller relevanten Dokumente (Diplome, Geburtsurkunden, Aufenthalts-/Arbeits­
erlaubnisse, ärztliche Berichte, etc.) sein, die bei den Behörden des aufnehmenden Landes 
eingeholt wurden (BAMF-IOM 2019).
Die Einreise nach Nordmazedonien ist erlaubt (derzeit kein 3G-Nachweis für Ein- und Durch­
reise erforderlich). Die internationalen Flughäfen Skopje und Sv. Apostol Pavle (in Ohrid) sind 
für den Flugverkehr geöffnet. Nicht in Begleitung der Obsorgeberechtigten reisende Minderjäh­
rige benötigen die Zustimmungserklärung der Obsorgeberechtigten im Original (Unterschriften 
müssen gerichtlich oder notariell beglaubigt sein), bei unterschiedlichen Familiennamen auch 
die Geburtsurkunde (BMEIA 1.6.2022).
Das Rückübernahmeabkommen mit der EU wird durch Nordmazedonien zufriedenstellend um­
gesetzt. Die Implementierungsprotokolle mit zehn EU-Mitgliedstaaten werden weiterhin effizient 
umgesetzt. Im Jahr 2021 setzte sich der Rückgang der Anzahl der Rückführungsentscheidun­
gen für Staatsangehörige Nordmazedoniens fort (2.200 im Jahr 2021 im Vergleich zu 2.360 im 
Jahr 2020, was einem Rückgang von 7 % entspricht; betroffen waren 940 Personen im Jahr 
2021 im Vergleich zu 1. 445 im Jahr 2020, was einem Rückgang von 35 % entspricht). In den 
ersten sechs Monaten des Jahres 2022 wurden 940 Bürger aus Nordmazedonien zur Ausreise 
aufgefordert, während 540 tatsächlich zurückgeführt wurden (EK 12.10.2022).
Quellen:
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (3.6.2021): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstu­
fung der Republik Nordmazedonien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: 
April 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2053306/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_i
m_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Nordmazedonien_als_sicheres_Herkunftsland_i
m_Sinne_des_%C2%A7_29_a_AsylG_%28Stand_April_2021%29%2C_03.06.2021.pdf , Zugriff 
14.12.2022
■ BAMF - IOM [Deutschland] (2019): Republik Nordmazedonien, Länderinformationsblatt - Country 
Fact Sheet 2019, https://milo.bamf.de/milop/cs.exe/fetch/2000/702450/698578/704870/10863297/2
1861796/Nordmazedonien_%2D_Country_Fact_Sheet_2019%2C_deutsch.pdf?nodeid=2186003
7&vernum=-2, Zugriff 9.1.2023
■ BMEIA - Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten [Österreich] 
(1.6.2022): R. Nordmazedonien, Reiseinformation, https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinf
ormation/land/nordmazedonien/, Zugriff 9.1.2023
■ EK - Europäische Kommission (12.10.2022): North Macedonia 2022 Report [SWD(2022) 337], https:
//www.ecoi.net/en/file/local/2082846/North+Macedonia+Report+2022.pdf, Zugriff 14.12.2022
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