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Misshandlungen durch die Polizei sind weiterhin ein Problem. Berichten zufolge gab es Fälle 
von Folter und anderen Formen von Misshandlung durch Polizeibeamte gegenüber Festgenom­
menen (CoE 10.3.2022; vgl. CoE o.D.; CoE-CPT 10.3.2022). Darüber hinaus wird der Polizei 
unnötige und übermäßige Gewalt gegen Demonstranten vorgeworfen (AI 4.2023).
In den ersten acht Monaten des Jahres 2022 hat die Abteilung für interne Kontrolle des Innen­
ministeriums drei Strafanzeigen gegen Polizeibeamte wegen des begründeten Verdachts der 
Misshandlung und Folter erstattet. Im gleichen Zeitraum erstattete die Abteilung 128 Strafan­
zeigen und sieben Zusatzklagen gegen Polizeibeamte und zivile Mitarbeiter des Ministeriums 
ohne die Einzelheiten dieser Anzeigen zu veröffentlichen (USDOS 20.3.2023).
Neben dem Militär sind insbesondere die Polizei und der Geheimdienst Gegenstand der Sicher­
heitssektorreform. Derzeit verfügt Serbien über drei Geheimdienste: einen zivilen, den Security 
Information Service (BIA), und zwei militärische, den Military Intelligence Service (VOA) und die 
Military Security Agency (VBA). Eine Reform des Geheimdienstes ist weiterhin aufgrund der 
gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Verflechtungen nur äußerst begrenzt mög­
lich. Durch eine unsystematische Umsetzung der Reform, ohne größeren Plan und Strategie, 
sind die eigentlichen Ziele, die Polizei zu de-kriminalisieren, de-politisieren, de-militarisieren 
de-zentralisieren, bis heute nur bedingt erreicht (BICC 7.2023).
Außer den staatlichen Sicherheitskräften gibt es ebenfalls einen großen Markt privater Sicher­
heitsanbieter, der im letzten Jahrzehnt deutlich gewachsen ist. Mit dem Beginn der Sicher­
heitssektorreformen und der damit verbundenen Verkleinerung der Streitkräfte und der Polizei 
drängten viele Menschen auf den Markt, um ihre Fähigkeiten anzubieten. Schätzungen zufolge 
gibt es derzeit etwa 3.000 private Sicherheitsunternehmen, die annähernd 30.000 Menschen 
beschäftigen (BICC 7.2023).
Quellen:
■ AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.8.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik 
Serbien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29a AsylG (Stand: Juni 2023), https://www.ecoi
.net/en/file/local/2095905/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufun
g_der_Republik_Serbien_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29a_AsylG%2C
_11.08.2023.pdf, Zugriff 13.12.2023
■ AI – Amnesty International (4.2023): Submission for European Union Enlargement Package/Opinion, 
2023 [EUR 70/6688/2023], https://www.ecoi.net/en/file/local/2090571/EUR7066882023ENGLISH.
pdf, Zugriff 13.12.2023
■ BICC – Bonn International Center for Conversion (7.2023): Serbien - Länderinformationen zu den 
Europäischen Kriterien für Rüstungsexporte, https://www.ruestungsexport.info/user/pages/04.laend
erberichte/serbien/2023_Serbien.pdf, Zugriff 13.12.2023
■ CoE - Council of Europe (o.D.): Serbia - Executive Summary (CPT/Inf (2022) 03 - part), https:
//rm.coe.int/1680a5c8a5, Zugriff 13.12.2023
■ CoE - Council of Europe (10.3.2022): Antifolterkomitee: Misshandlung durch die Polizei in Serbien 
weiter ein großes Problem, doch Fortschritt in Gefängnissen feststellbar, https://www.coe.int/de/w
eb/portal/-/anti-torture-committee-police-ill-treatment-in-serbia-remains-a-serious-problem-but-s
ome-progress-observed-in-prisons , Zugriff 13.12.2023
■ CoE-CPT - Council of Europe - European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman 
or Degrading Treatment or Punishment (10.3.2022): Report to the Serbian Government on the 
periodic visit to Serbia carried out by the European Committee for the Prevention of Torture and 
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Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (CPT) from 9 to 19 March 2021 [CPT/Inf (2022) 
03], https://www.ecoi.net/en/file/local/2069493/2022-3-inf-eng.pdf , Zugriff 13.12.2023
■ OCI – Organized Crime Index (2023): Serbia, https://ocindex.net/assets/downloads/2023/english/oc
index_profile_serbia_2023.pdf, Zugriff 13.12.2023
■ USDOS - US Department of State (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: 
Serbia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089125.html, Zugriff 13.12.2023
■ VB des BM.I für Serbien und Montenegro [Österreich] (14.4.2023): Auskunft des VB, per E-Mail
7 Folter und unmenschliche Behandlung
Letzte Änderung 2024-01-15 15:00
Seit 2006 ist Folter im serbischen Strafgesetzbuch ein Straftatbestand (AA 11.8.2023; vgl. BCHR 
2023). Obwohl die Verfassung solche Praktiken verbietet, gab es Berichte darüber, dass die 
Polizei Gefangene schlug und Verdächtigte schikanierte (USDOS 20.3.2023; vgl. AA 11.8.2023). 
In einzelnen Fällen wurden die Polizisten vom Dienst suspendiert. In mehreren Fällen wurde 
Folteropfern von serbischen Gerichten staatliche Entschädigung zugesprochen (AA 11.8.2023).
Der Ombudsmann führte Besuche im Rahmen des nationalen Präventionsmechanismus gegen 
Folter in den relevanten Einrichtungen durch. Außerdem wurden Schulungen zur Methodologie 
der Ermittlung von Folterfällen fortgesetzt (EK 12.10.2022).
Der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter (CPT) berichtete nach seinem Besuch 
serbischer Polizeistationen und Gefängnisse im Jahr 2021 von anhaltenden Misshandlungen 
durch die Polizei, die teilweise Folter gleichkamen, sowie vom Fehlen wirksamer Maßnahmen zur 
Umsetzung früherer Empfehlungen des CPT (CoE-CPT 10.3.2022; vgl. CoE 10.3.2022; BCHR 
2023; AI 27.3.2023). Der CPT stellte auch fest, dass die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen 
in sehr vielen Fällen nicht den Effizienzkriterien der 2018 angenommenen Methodik für die 
Untersuchung von Misshandlungsfällen entsprachen. Weiters äußerte er Bedenken hinsichtlich 
der milden Strafen gegen Polizeibeamte, die wegen Misshandlung verurteilt wurden (CoE-CPT 
10.3.2022).
Das Belgrader Zentrum für Menschenrechte erklärte im Juni 2022, dass Straftaten, die angeblich 
mit Folter und anderen Formen des Missbrauchs verbunden sind, in Serbien in hohem Maße 
straffrei bleiben (USDOS 20.3.2023).
Im Laufe des Jahres 2022 stellten Expterten der Zivilgesellschaft fest, dass sich die Qualität der 
internen polizeilichen Ermittlungen weiter verbessert hat. In den ersten acht Monaten des Jahres 
erhob die Abteilung für interne Kontrolle des Innenministeriums drei Strafanzeigen gegen Polizis­
ten, die im begründeten Verdacht standen, ein Missbrauchs- oder Folterverbrechen begangen 
zu haben. Im gleichen Zeitraum erstattete die Abteilung weitere 128 Strafanzeigen und sieben 
zusätzliche Anzeigen gegen Polizeibeamte und andere zivile Mitarbeiter des Ministeriums, ohne 
Einzelheiten zu veröffentlichen (USDOS 20.3.2023).
Quellen:
■ AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.8.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik 
Serbien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29a AsylG (Stand: Juni 2023), https://www.ecoi
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.net/en/file/local/2095905/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufun
g_der_Republik_Serbien_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29a_AsylG%2C
_11.08.2023.pdf, Zugriff 13.12.2023
■ AI – Amnesty International (27.3.2023): Amnesty International Report 2022/23; The State of the 
World’s Human Rights; Serbia 2022, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089601.html , Zugriff 
13.12.202
■ BCHR – Belgrade Centre for Human Rights (2023): Human Rights in Serbia 2022, https://www.bgce
ntar.org.rs/wp-content/uploads/2023/03/Human-Rights-in-Serbia-2022-web.pdf , Zugriff 13.12.202
■ CoE – Council of Europe (10.3.2022): Antifolterkomitee: Misshandlung durch die Polizei in Serbien 
weiter ein großes Problem, doch Fortschritt in Gefängnissen feststellbar, https://www.coe.int/de/w
eb/portal/-/anti-torture-committee-police-ill-treatment-in-serbia-remains-a-serious-problem-but-s
ome-progress-observed-in-prisons , Zugriff 13.12.202
■ CoE-CPT – Council of Europe - European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman 
or Degrading Treatment or Punishment (10.3.2022): Report to the Serbian Government on the 
periodic visit to Serbia carried out by the European Committee for the Prevention of Torture and 
Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (CPT) from 9 to 19 March 2021 [CPT/Inf (2022) 
03], https://www.ecoi.net/en/file/local/2069493/2022-3-inf-eng.pdf , Zugriff
■ EK – Europäische Kommission (12.10.2022): Serbia 2022 Report [SWD(2022) 338], https://www.ec
oi.net/en/file/local/2082847/Serbia+Report+2022.pdf, Zugriff 13.12.202
■ USDOS – US Department of State (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: 
Serbia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089125.html, Zugriff 13.12.202
8 Korruption
Letzte Änderung 2024-01-15 15:59
Das Gesetz sieht strafrechtliche Sanktionen für Korruption durch Beamte vor, aber die Regierung 
setzte das Gesetz generell nicht wirksam um (USDOS 20.3.2023).
Der Korruptionsindex (CPI) von Transparency International berichtete über ein hohes Maß an 
Korruption im Land, obwohl sich die Regierung zur Korruptionsbekämpfung verpflichtet hat 
(USDOS 20.3.2023; vgl. AA 11.8.2023). Serbien erreichte im CPI 2022 einen Indexwert von 
36 (von 100) Punkten (0=highly corrupt, 100=very clean) und belegte damit Platz 101 von 180 
untersuchten Staaten (je höher, desto schlechter) (TI 2023).
Serbien verfügt generell über eine angemessene Politik zur Korruptionsbekämpfung, Präven­
tion von Kriminalität und Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, aber die größte Heraus­
forderung bleibt deren Umsetzung. Die Behörden zur Korruptionsprävention entsprechen im 
Wesentlichen internationalen Standards (OCI 2023; vgl. BCHR 2023). Die Wirksamkeit dieser 
Institutionen wird jedoch durch begrenzte Personalressourcen, ineffizienten Datenaustausch 
und mangelnde Zusammenarbeit untergraben. Darüber hinaus hindert sie die mangelnde Prio­
ritätensetzung der Regierung daran, das Problem effektiv anzugehen. Daneben behindern weit­
verbreitete Korruption und die Verbindungen zwischen kriminellen Netzwerken und Behörden 
die Effektivität der Ermittlungen im Privatsektor und in der Wirtschaft (OCI 2023).
Im Laufe des Jahres gab es zahlreiche Korruptionsvorwürfe gegen die Regierung. Sporadische 
Ermittlungen durch die Behörden und strafrechtliche Verfolgung von Beamten der unteren bis 
mittleren Ebene wurden weiterhin durchgeführt. Allerdings gab es keine Ermittlungen zu Korrup­
tionsvorwürfen, an denen hochrangige RegierungsmitgliederInnen, einschließlich Minister oder 
Personen mit politischen Verbindungen beteiligt waren. Dies führte dazu, dass der Eindruck ent­
stand, dass die Mächtigen oder gut Vernetzten straffrei davonkommen (USDOS 20.3.2023; vgl. 
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FH 10.3.2023; OCI 2023). Kritiker haben Präsidenten Vučić und die SNS-Regierung beschuldigt, 
Beziehungen zur organisierten Kriminalität zu haben. Weiters ist Berichten zufolge Vetternwirt­
schaft durch Vergabe von Arbeitsplätzen an Vertraute des Präsidenten und der Regierungspartei 
weit verbreitet. Die Zuständigkeit für die Verfolgung von Korruptionsfällen wurde auf verschie­
dene Staatsanwälte verteilt, die der Polizei in der Regel vorwerfen, in Prozessen gegen Minister 
keine ausreichenden Beweismittel zu liefern. Die Arbeit des Rechnungshofs wird zum Teil auch 
durch die unklare Verteilung der Zuständigkeiten auf andere mit der Korruptionsbekämpfung 
beauftragte Stellen beeinträchtigt (FH 10.3.2023; vgl. OCI 2023).
Die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) forderte weitere Maßnahmen zur Prävention von 
Korruption bei Personen in Spitzenpositionen, einschließlich des Präsidenten, der Minister, der 
stellvertretenden Minister, der Staatssekretäre, der Kabinettschefs und der politischen Berater 
sowie der Mitglieder der Polizei (GRECO 5.7.2022; vgl. CoE 5.7.2022).
NGOs wiesen darauf hin, dass bei mutmaßlichen Korruptionsfällen, in die Beamte der niedri­
geren Führungsebene verwickelt sind, nach wie vor zu oft Anklagepunkte wie Amtsmissbrauch 
oder Beeinflussung erhoben werden, und erklärten, dass Verurteilungen aufgrund dieser Ankla­
gepunkte nicht besonders abschreckend wirkten. Sowohl der Antikorruptionsrat des Landes, als 
auch die NGO Transparency Serbia, wiesen auf einen erheblichen Mangel an staatlicher Trans­
parenz hin. NGO-Berichten zufolge kamen die Behörden die Verpflichtung zur Bereitstellung 
von Daten an den Öffentlichkeitsbeauftragten häufig nicht nach, wenn Bürger um Informationen 
baten (USDOS 20.3.2023; vgl. BCHR 2023).
Im Laufe des Jahres 2022 wurden laut dem Innenministerium 635 Strafanzeigen gegen 1.109 
Personen wegen des Vorwurfs der Korruption erstattet. Die meisten Anklagen wurden wegen 
Einflussnahme, Amtsmissbrauchs, Betrugs bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Geldwä­
sche erhoben. Zwischen März 2018 und 30. Juni 2022 meldeten die Spezialabteilungen für 
Korruptionsbekämpfung der Oberstaatsanwaltschaft 2.644 Verurteilungen wegen Korruption 
und Finanzdelikten. Von Jänner bis Dezember 2022 registrierten die Antikorruptionsabteilungen 
der Oberstaatsanwaltschaft in Belgrad, Novi Sad und Kraljevo 671 Anklagen und 519 Urteile 
wegen Korruptionsdelikten (USDOS 20.3.2023).
Quellen:
■ AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.8.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik 
Serbien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29a AsylG (Stand: Juni 2023), https://www.ecoi
.net/en/file/local/2095905/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufun
g_der_Republik_Serbien_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29a_AsylG%2C
_11.08.2023.pdf, Zugriff 13.12.2023
■ BCHR – Belgrade Centre for Human Rights (2023): Human Rights in Serbia 2022, https://www.bgce
ntar.org.rs/wp-content/uploads/2023/03/Human-Rights-in-Serbia-2022-web.pdf , Zugriff 13.12.2023
■ CoE – Council of Europe (5.7.2022): GRECO: Publication of report on measures to take concerning 
top executive functions and the police in Serbia, https://www.coe.int/en/web/human-rights-rule-of-l
aw/-/serbia-council-of-europe-anti-corruption-body-publishes-report-on-measures-to-take-concern
ing-top-executive-functions-and-the-police , Zugriff 13.12.2023
■ FH – Freedom House (10.3.2023): Freedom in the World 2023 - Serbia, 2023, https://www.ecoi.net
/de/dokument/2088554.html, Zugriff 13.12.2023
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■ GRECO – Group of States agains Corruption (5.7.2022): FIFTH EVALUATION ROUND - Preventing 
corruption and promoting integrity in central governments (top executive functions) and law enforce­
ment agencies - EVALUATION REPORT SERBIA, https://rm.coe.int/fifth-evaluation-round-prevent
ing-corruption-and-promoting-integrity-i/1680a7216b , Zugriff 13.12.2023
■ OCI – Organized Crime Index (2023): Serbia, https://ocindex.net/assets/downloads/2023/english/oc
index_profile_serbia_2023.pdf, Zugriff 13.12.2023
■ TI – Transparency International (2023): Serbia, https://www.transparency.org/en/countries/serbia , 
Zugriff 13.12.2023
■ USDOS – US Department of State (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: 
Serbia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089125.html, Zugriff 13.12.2023
9 NGOs und Menschenrechtsaktivisten
Letzte Änderung 2024-01-15 15:59
Seit 2010 existiert in Serbien eine Regierungsstelle für die Zusammenarbeit mit der Zivilgesell­
schaft (AA 11.8.2023). Landesweit bestehen zahlreiche NGOs, welche sich mit Rechtsschutz 
befassen, u. a. Helsinki Committee for Human Rights, The Humanitarian Law Centre, The La­
wyers Committee for Human Rights, Belgrade Centre for Human Rights, als auch zahlreiche 
Roma Organisationen (VB 14.4.2023). Die Zusammenarbeit zwischen zivilgesellschaftlichen 
Gruppen und staatlichen Institutionen bleibt jedoch begrenzt (USDOS 20.3.2023).
Ausländische und inländische NGOs können im Allgemeinen frei arbeiten, aber diejenigen, 
die offen kritische Positionen gegenüber der Regierung vertreten oder sich mit sensiblen oder 
kontroversen Themen befassen, wurden in den letzten Jahren bedroht und schikaniert. Daneben 
sind zivilgesellschaftliche Gruppen und einzelne Aktivisten weiterhin Kritik, Ermittlungen und 
Drohungen seitens einiger Staatsbeamter und nicht staatlicher Akteure ausgesetzt, darunter 
auch regierungsnahe Medien und mehrere mutmaßlich von der Regierung unterstützte NGOs. 
Hinzu kommt die anhaltende Straffreiheit bei Drohungen und Angriffen gegenüber Aktivisten. 
2022 registrierte das Anwaltskomitee für Menschenrechte (YUCOM) insgesamt 43 Vorfälle, bei 
denen Personen und Organisationen, die sich für die Menschenrechte einsetzten, von Angriffen 
und Schikanen betroffen waren (FH 10.3.2023; vgl. CoE-CommDH 6.9.2023; USDOS 20.3.2023; 
BCHR 2023).
Im Februar 2022 hat Serbien seine Strategie 2022-2030 zur Schaffung eines attraktiven Umfelds 
für die Entwicklung der Zivilgesellschaft sowie einen entsprechenden Aktionsplan verabschiedet. 
Einige prominente NGOs verweigerten jedoch die Mitwirkung daran (CoE-CommDH 6.9.2023; 
vgl. USDOS 20.3.2023; BCHR 2023) und bezeichneten die Strategie als Versuch der Regierung 
ihr internationales Image zu verbessern (BCHR 2023).
Es fanden landesweit mehrere themenspezifische Sitzungen in Kooperation mit NGOs statt; es 
wurden Leitlinien vom zuständigen Ministerium für die Konsultation von NGOs zu bevorstehen­
den Gesetzesinitiativen entwickelt; es wurde über die Praxis informiert, wobei darum geht, in 
den Berichten der Regierungsbehörden, die internationalen Menschenrechtsgremien vorgelegt 
werden, Stellungnahmen von NGOs beizufügen (CoE-CommDH 6.9.2023).
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Quellen:
■ AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.8.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik 
Serbien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29a AsylG (Stand: Juni 2023), https://www.ecoi
.net/en/file/local/2095905/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufun
g_der_Republik_Serbien_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29a_AsylG%2C
_11.08.2023.pdf, Zugriff 13.12.2023
■ BCHR – Belgrade Centre for Human Rights (2023): Human Rights in Serbia 2022, https://www.bgce
ntar.org.rs/wp-content/uploads/2023/03/Human-Rights-in-Serbia-2022-web.pdf , Zugriff 13.12.2023
■ CoE-CommDH – Council of Europe - Commissioner for Human Rights (6.9.2023): Commissioner 
for Human Rights of the Council of Europe, Dunja Mijatovic; Report following her visit to Serbia from 
13 to 17 March 2023 [CommHR(2023)25], https://www.ecoi.net/en/file/local/2097832/CommHR%
282023%2925_Report+on+Serbia_EN.pdf, Zugriff 13.12.2023
■ FH – Freedom House (10.3.2023): Freedom in the World 2023 - Serbia, 2023, https://www.ecoi.net
/de/dokument/2088554.html, Zugriff 13.12.2023
■ USDOS – US Department of State (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: 
Serbia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089125.html, Zugriff 13.12.2023
■ VB des BM.I für Serbien und Montenegro [Österreich] (14.4.2023): Auskunft des VB, per E-Mail
10 Ombudsmann
Letzte Änderung 2024-01-15 16:00
Seit 2007 gibt es eine vom Parlament gewählte Ombudsperson für Menschenrechte, auch wenn 
der derzeitige Amtsträger selten kritisch gegenüber der Regierung auftritt (AA 11.8.2023).
Der Ombudsmann ist ein unabhängiges und selbstständiges Staatsorgan. Auf der lokalen Ebene 
können sich Bürger im Falle erlittenen bzw. behaupteten Unrechts an die lokalen Büros des 
Ombudsmanns in den Orten Presevo, Bujanovac und Medvedja wenden. Daneben bestehen 
auch zahlreiche NGOs, welche sich mit Rechtsschutz befassen, u. a. Helsinki Committee for 
Human Rights, The Humanitarian Law Centre, The Lawyers Committee for Human Rights, 
Belgrade Centre for Human Rights, als auch zahlreiche Roma Organisationen in ganz Serbien 
(VB 14.4.2023; vgl. AA 11.8.2023).
Die Ombudsperson, klagt über mangelhafte finanzielle wie personelle Ausstattung. Ihre Jahres­
berichte werden seit 2019 wieder vom Parlament zur Kenntnis genommen (AA 11.8.2023). Das 
Parlament setzte seine Praxis fort, die Empfehlungen des Bürgerbeauftragten als irrelevant zu 
betrachten, da die letzten beiden Jahresberichte des Ombudsmanns erst am Ende des Jah­
res geprüft wurden. Der Bürgerbeauftragte veröffentlichte 2022 neben seinem regelmäßigen 
Jahresbericht insgesamt zwei Sonderberichte; der eine beschäftigt sich mit den Präventions-
und Kontrollmaßnahmen bezüglich COVID-19 und der andere mit den Rechten der Kinder. Es 
wird auch kritisch betrachtet, dass die jahrelange Praxis des Bürgerbeauftragten im Jahr 2022 
eingestellt wurde, statistische Daten auf seiner Webseite zu veröffentlichen und regelmäßig zu 
aktualisieren, die unter anderem über die Anzahl von Bürgeranfragen und -beschwerden, Verfah­
ren, und über die eigenen Initiativen und Empfehlungen des Bürgerbeauftragten Auskunft gaben. 
Seitdem werden (statistische) Daten in Zusammenhang mit der Arbeit des Ombudsmannes auf 
Anfrage (sofern die zuständige Stelle darauf reagiert) vorgelegt und in seinen Jahresberichten 
veröffentlicht. Kritisiert werden auch die fehlende finanzielle Unabhängigkeit und die Qualität der 
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Empfehlungen des Ombudsmannes. Es wird darüber hinaus bemängelt, dass die Anzahl der be­
schäftigten Mitarbeiter bei der Ombudsstelle niedriger ist, als vorgeschrieben (laut Jahresbericht 
2021 waren 82 von 106 Stellen besetzt) (BCHR 2023).
2021 verabschiedete die Regierung eine Gesetzesnovelle, mit der der Ombudsmann offiziell 
zum nationalen Berichterstatter für Menschenhandel ernannt wurde (USDOS 20.3.2023).
Quellen:
■ AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.8.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik 
Serbien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29a AsylG (Stand: Juni 2023),https://www.ecoi.n
et/en/file/local/2095905/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_
der_Republik_Serbien_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29a_AsylG%2C_11.
08.2023.pdf, Zugriff 13.12.2023
■ BCHR – Belgrade Centre for Human Rights (2023): Human Rights in Serbia 2022, https://www.bgce
ntar.org.rs/wp-content/uploads/2023/03/Human-Rights-in-Serbia-2022-web.pdf , Zugriff 13.12.2023
■ USDOS – US Department of State (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: 
Serbia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089125.html, Zugriff 13.12.2023
■ VB des BM.I für Serbien und Montenegro [Österreich] (14.4.2023): Auskunft des VB, per E-Mail
11 Wehrdienst und Rekrutierungen
Letzte Änderung 2024-01-15 16:26
Die Wehrpflicht wurde 2011 abgeschafft. Es gibt nur noch Berufssoldaten und freiwillig 
Wehrdienstleistende. Der freiwillige Militärdienst kann ab 18 Jahren abgeleistet werden (CIA 
20.11.2023; vgl. AA 11.8.2023).
Einberufungen zu Wehrübungen sind aber bis zum 60. Lebensjahr möglich. Wehrstraftaten 
unterliegen dem serbischen Strafgesetzbuch (StGB). Wehrdienstentziehung wird nach Art. 394 
StGB mit Geld- oder mehrjähriger Freiheitsstrafe geahndet. Seit 1996 hat Serbien insgesamt 
4 Amnestiegesetze erlassen, die für die Zeit von 1982 bis zum 23. März 2010 Verzicht auf 
Strafverfolgung bei Wehrdienstentziehung und zum Teil auch bei Desertion beinhalten (AA 
11.8.2023).
Die Wiedereinführung des verpflichtenden Wehrdienstes wird von Präsident Aleksandar Vučić 
und Verteidigungsminister Milos Vucevic befürwortet. Dies bedarf jedoch einer gründlichen 
Analyse und eine derartige Entscheidung wurde bis dato nicht getroffen (VB 14.4.2023).
Quellen:
■ AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.8.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik 
Serbien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29a AsylG (Stand: Juni 2023), https://www.ecoi
.net/en/file/local/2095905/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufun
g_der_Republik_Serbien_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29a_AsylG%2C
_11.08.2023.pdf, Zugriff 13.12.2023
■ CIA [USA] (20.11.2023): The World Factbook, Serbia, Military and Security, https://www.cia.gov/th
e-world-factbook/countries/serbia/, Zugriff 13.12.2023
■ VB des BM.I für Serbien und Montenegro [Österreich] (14.4.2023): Auskunft des VB, per E-Mail
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12 Allgemeine Menschenrechtslage
Letzte Änderung 2024-01-16 08:34
Serbiens Verfassung von 2006 garantiert Menschenrechte und Grundfreiheiten, die mit ca. ei­
nem Drittel der Bestimmungen breiten Raum einnehmen (AA 11.8.2023; vgl. EK 12.10.2022; 
BICC 7.2023). Serbien muss seine Menschenrechtsinstitutionen stärken, in dem es die erforder­
lichen finanziellen und personellen Ressourcen bereitstellt und Verfahren einführt, welche die 
Einhaltung der Maßnahmen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, einschließlich 
einstweiliger Maßnahmen, gewährleisten (EK 12.10.2022; vgl. BCHR 2023).
Anzeichen für staatliche Repressionen liegen nicht vor. Seit 2020 gibt es ein Ministerium für 
Menschenrechte, Minderheitenrechte und Dialog, welches derzeit von einem Vertreter der kroa­
tischen Minderheit geführt wird, jedoch mit wenig Personal ausgestattet ist (AA 11.8.2023).
Probleme existieren in Bezug auf die Unabhängigkeit der Justiz, die Korruption in der Regierung, 
den Minderheitenschutz, den Kampf gegen Diskriminierung, die Missachtung von Rechten durch 
die Polizei und in den staatlichen Gefängnissen. Hinzu kommen Einschränkungen der freien 
Meinungsäußerung und der Pressefreiheit einschließlich des unzureichenden Schutzes von 
Journalisten und Menschenrechtsaktivisten (BICC 7.2023; vgl. FH 10.3.2023; AI 27.3.2023; 
USDOS 20.3.2023).
In Serbien befinden sich derzeit im Rahmen der OSZE-Mission ausländische Kräfte zur Unter­
stützung in den Bereichen Demokratisierung, Menschenrechte, Minderheitenschutz und Ent­
wicklung der Medienlandschaft (BICC 7.2023).
Quellen:
■ AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.8.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik 
Serbien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29a AsylG (Stand: Juni 2023), https://www.ecoi
.net/en/file/local/2095905/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufun
g_der_Republik_Serbien_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29a_AsylG%2C
_11.08.2023.pdf, Zugriff 13.12.2023
■ AI – Amnesty International (27.3.2023): Amnesty International Report 2022/23; The State of the 
World’s Human Rights; Serbia 2022, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089601.html , Zugriff 
13.12.2023
■ BCHR – Belgrade Centre for Human Rights (2023): Human Rights in Serbia 2022, https://www.bgce
ntar.org.rs/wp-content/uploads/2023/03/Human-Rights-in-Serbia-2022-web.pdf , Zugriff 13.12.2023
■ BICC – Bonn International Center for Conversion (7.2023): Serbien - Länderinformationen zu den 
Europäischen Kriterien für Rüstungsexporte, https://www.ruestungsexport.info/user/pages/04.laend
erberichte/serbien/2023_Serbien.pdf, Zugriff 13.12.2023
■ EK – Europäische Kommission (12.10.2022): Serbia 2022 Report [SWD(2022) 338], https://www.ec
oi.net/en/file/local/2082847/Serbia+Report+2022.pdf, Zugriff 13.12.2023
■ FH – Freedom House (10.3.2023): Freedom in the World 2023 - Serbia, 2023, https://www.ecoi.net
/de/dokument/2088554.html, Zugriff 13.12.2023
■ USDOS – US Department of State (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: 
Serbia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089125.html, Zugriff 13.12.2023
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13 Meinungs- und Pressefreiheit
Letzte Änderung 2024-01-16 10:17
Die Medienfreiheit in Serbien weist deutliche Defizite auf und ist faktisch eingeschränkt (AA 
11.8.2023; vgl. FH 24.5.2023; USDOS 20.3.2023; FH 10.3.2023; BCHR 2023). Wichtige Rah­
menbedingungen sind für eine freie, kritische Berichterstattung sowie die Rolle der Medien als 
sogenannte vierte Gewalt nicht erfüllt (AA 11.8.2023). Entscheidungsträger beeinflussen durch 
intransparente Eigentumsverhältnisse, Entscheidungsrecht über staatliche Medienfinanzierung 
sowie Kontrolle des Anzeigenmarktes die Mehrheit der Fernseh- und Radiosender und Tages­
zeitungen. Der Staat fördert vor allem regierungsnahe Medien, Staatsunternehmen schalten 
Anzeigen über wenige politiknahe PR-Pools, vorrangig in regierungsnahen Medien. Dies verzerrt 
den stark zersplitterten Medienmarkt und trägt in Kombination mit Schmähkampagnen gegen 
kritische Medienvertreter zu deren Selbstzensur bei (AA 11.8.2023; vgl. AI 4.2023; USDOS 
20.3.2023; FH 10.3.2023).
Die Medienlandschaft ist im Prinzip pluralistisch, aber sehr polarisiert. Unabhängige Medien 
existieren, leiden aber zumeist unter geringer Auflage / Reichweite. Journalisten werden schlecht 
bezahlt. Die Mehrzahl der Bevölkerung informiert sich überwiegend aus dem Fernsehen. Unab­
hängige Investigativgruppen sind zunehmend Schikanen, Einschüchterungen und Gewalt durch 
die Behörden und regierungsnahen Gruppen und Anschuldigungen von Politikern ausgesetzt. Es 
kommt immer noch zu physischen, vornehmlich jedoch verbalen Angriffen, Drohungen, Online-
Belästigungen bzw. Steuerstrafprüfungen. Der Mediendiskurs ist oft emotional und reißerisch 
(AA 11.8.2023; vgl. CoE-CommDH 6.9.2023; FH 10.3.2023; BCHR 2023).
Regierungsnahen Medien setzten ihre Verleumdungskampagnen gegen unabhängige Journa­
listen und Medienunternehmen fort. Einer von einer Stiftung im Oktober 2022 veröffentlichten 
Untersuchung zufolge, griffen die meisten hochrangigen Politiker, einschließlich des Premier­
ministers und des Präsidenten, häufig kritische Medien und Journalisten an und äußerten sich 
abfällig über sie, indem sie sie unter anderem als Verräter und Serbienhasser bezeichneten. 
Dies brachte angeblich einige Journalisten in Gefahr. Das Safe Journalist Network erklärte, 
dass die Aussagen und negativen Kampagnen, die von hochrangigen Regierungsvertretern 
ausgehen und in der Regel von Boulevardzeitungen fortgesetzt werden, häufig zu Drohungen 
von Unbekannten führen, insbesondere in den sozialen Medien (AI 4.2023; vgl. CoE-CommDH 
6.9.2023; FH 24.5.2023; FH 10.3.2023; HRW 12.1.2023).
Mehrere Mitglieder der Regierungspartei haben Journalisten offen bedroht; Präsident Vučić ver­
unglimpft regelmäßig und öffentlich unabhängige Medienunternehmen (FH 10.3.2023). Politiker 
werten kritische Berichterstattung nicht immer als bedeutendes Element eines demokratischen 
Staates, sondern bisweilen als Angriff (AA 11.8.2023). Darüber hinaus griffen Politiker und Un­
ternehmen auch im Jahr 2022 auf sogenannte SLAPP-Klagen zurück (Strategic Lawsuit Against 
Public Participation, eine Praxis der rechtlichen Schikane und Einschüchterung, die darauf ab­
zielt, Journalisten und Gruppen der Zivilgesellschaft zum Schweigen zu bringen, Anm.) um 
unabhängige Journalisten und regierungskritische Medien wegen Rufschädigung zu verklagen. 
Dies wird als Gefahr für die Medienfreiheit kritisiert (AI 27.3.2023; vgl. USDOS 20.3.2023).
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Berichten zufolge reagierte die Polizei in den letzten Jahren besser auf Angriffe und Drohun­
gen gegen Journalisten. Die Notwendigkeit einer besseren gerichtlichen Verfolgung wird jedoch 
weiterhin betont. Staatsanwälte neigten dazu, Drohungen als legitime Meinungsäußerung zu 
betrachten und wiederholte Drohungen gegen Journalisten nicht ernst genug zu nehmen, was 
häufig zur Verfahrenseinstellung führte. Berichten zufolge wurden die meisten Strafanzeigen im 
Zusammenhang mit Straftaten gegen Journalisten von der Staatsanwaltschaft abgewiesen. Der 
Anteil der Fälle von Drohung und Angriffen gegen Journalisten, die mit einer endgültigen Ge­
richtsentscheidung endeten, lag bei zehn Prozent. Untersuchungen zufolge neigten die Gerichte 
dazu, für solche Verstöße milde Strafen zu verhängen (CoE-CommDH 6.9.2023).
Allerdings kam es zu Einzelmaßnahmen wie die Einrichtung einer SOS-Hotline für bedrohte 
Journalisten (AA 11.8.2023; vgl. BCHR 2023).
Ethische und professionelle Standards der Berichterstattung werden von vielen Medien häufig 
missachtet (AA 11.8.2023; vgl. AI 4.2023).
Quellen:
■ AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.8.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik 
Serbien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29a AsylG (Stand: Juni 2023), https://www.ecoi
.net/en/file/local/2095905/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufun
g_der_Republik_Serbien_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29a_AsylG%2C
_11.08.2023.pdf, Zugriff 13.12.2023
■ AI – Amnesty International (4.2023): Submission for European Union Enlargement Package/Opinion, 
2023 [EUR 70/6688/2023], https://www.ecoi.net/en/file/local/2090571/EUR7066882023ENGLISH.
pdf, Zugriff 13.12.2023
■ AI – Amnesty International (27.3.2023): Amnesty International Report 2022/23; The State of the 
World’s Human Rights; Serbia 2022, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089601.html , Zugriff 
13.12.2023
■ BCHR – Belgrade Centre for Human Rights (2023): Human Rights in Serbia 2022, https://www.bgce
ntar.org.rs/wp-content/uploads/2023/03/Human-Rights-in-Serbia-2022-web.pdf , Zugriff 13.12.2023
■ CoE-CommDH – Council of Europe - Commissioner for Human Rights (6.9.2023): Commissioner 
for Human Rights of the Council of Europe, Dunja Mijatovic; Report following her visit to Serbia from 
13 to 17 March 2023 [CommHR(2023)25], https://www.ecoi.net/en/file/local/2097832/CommHR%
282023%2925_Report+on+Serbia_EN.pdf, Zugriff 13.12.2023
■ FH – Freedom House (24.5.2023): Nations in Transit 2023 – Serbia, https://www.ecoi.net/de/doku
ment/2092911.html, Zugriff 13.12.2023
■ FH – Freedom House (10.3.2023): Freedom in the World 2023 - Serbia, 2023, https://www.ecoi.net
/de/dokument/2088554.html, Zugriff 13.12.2023
■ HRW – Human Rights Watch (12.1.2023): World Report 2023 - Serbia/Kosovo, https://www.ecoi.n
et/de/dokument/2085492.html, Zugriff 13.12.2023
■ USDOS – US Department of State (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: 
Serbia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089125.html, Zugriff 13.12.2023
14 Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition
Letzte Änderung 2024-01-16 10:19
Die serbische Verfassung garantiert das Recht auf Versammlungsfreiheit und legt fest, dass 
dieses Recht nur dann gesetzlich eingeschränkt werden kann, wenn dies zum Schutz der öffent­
lichen Gesundheit, der Moral, der Rechte anderer oder der staatlichen Sicherheit unerlässlich ist 
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