2025-09-09-coi-cms-laenderinformationen-serbien-version-5-462a
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
FH 10.3.2023; OCI 2023). Kritiker haben Präsidenten Vučić und die SNS-Regierung beschuldigt, Beziehungen zur organisierten Kriminalität zu haben. Weiters ist Berichten zufolge Vetternwirt schaft durch Vergabe von Arbeitsplätzen an Vertraute des Präsidenten und der Regierungspartei weit verbreitet. Die Zuständigkeit für die Verfolgung von Korruptionsfällen wurde auf verschie dene Staatsanwälte verteilt, die der Polizei in der Regel vorwerfen, in Prozessen gegen Minister keine ausreichenden Beweismittel zu liefern. Die Arbeit des Rechnungshofs wird zum Teil auch durch die unklare Verteilung der Zuständigkeiten auf andere mit der Korruptionsbekämpfung beauftragte Stellen beeinträchtigt (FH 10.3.2023; vgl. OCI 2023). Die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) forderte weitere Maßnahmen zur Prävention von Korruption bei Personen in Spitzenpositionen, einschließlich des Präsidenten, der Minister, der stellvertretenden Minister, der Staatssekretäre, der Kabinettschefs und der politischen Berater sowie der Mitglieder der Polizei (GRECO 5.7.2022; vgl. CoE 5.7.2022). NGOs wiesen darauf hin, dass bei mutmaßlichen Korruptionsfällen, in die Beamte der niedri geren Führungsebene verwickelt sind, nach wie vor zu oft Anklagepunkte wie Amtsmissbrauch oder Beeinflussung erhoben werden, und erklärten, dass Verurteilungen aufgrund dieser Ankla gepunkte nicht besonders abschreckend wirkten. Sowohl der Antikorruptionsrat des Landes, als auch die NGO Transparency Serbia, wiesen auf einen erheblichen Mangel an staatlicher Trans parenz hin. NGO-Berichten zufolge kamen die Behörden die Verpflichtung zur Bereitstellung von Daten an den Öffentlichkeitsbeauftragten häufig nicht nach, wenn Bürger um Informationen baten (USDOS 20.3.2023; vgl. BCHR 2023). Im Laufe des Jahres 2022 wurden laut dem Innenministerium 635 Strafanzeigen gegen 1.109 Personen wegen des Vorwurfs der Korruption erstattet. Die meisten Anklagen wurden wegen Einflussnahme, Amtsmissbrauchs, Betrugs bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Geldwä sche erhoben. Zwischen März 2018 und 30. Juni 2022 meldeten die Spezialabteilungen für Korruptionsbekämpfung der Oberstaatsanwaltschaft 2.644 Verurteilungen wegen Korruption und Finanzdelikten. Von Jänner bis Dezember 2022 registrierten die Antikorruptionsabteilungen der Oberstaatsanwaltschaft in Belgrad, Novi Sad und Kraljevo 671 Anklagen und 519 Urteile wegen Korruptionsdelikten (USDOS 20.3.2023). Quellen: ■ AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.8.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Serbien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29a AsylG (Stand: Juni 2023), https://www.ecoi .net/en/file/local/2095905/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufun g_der_Republik_Serbien_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29a_AsylG%2C _11.08.2023.pdf, Zugriff 13.12.2023 ■ BCHR – Belgrade Centre for Human Rights (2023): Human Rights in Serbia 2022, https://www.bgce ntar.org.rs/wp-content/uploads/2023/03/Human-Rights-in-Serbia-2022-web.pdf , Zugriff 13.12.2023 ■ CoE – Council of Europe (5.7.2022): GRECO: Publication of report on measures to take concerning top executive functions and the police in Serbia, https://www.coe.int/en/web/human-rights-rule-of-l aw/-/serbia-council-of-europe-anti-corruption-body-publishes-report-on-measures-to-take-concern ing-top-executive-functions-and-the-police , Zugriff 13.12.2023 ■ FH – Freedom House (10.3.2023): Freedom in the World 2023 - Serbia, 2023, https://www.ecoi.net /de/dokument/2088554.html, Zugriff 13.12.2023 12

■ GRECO – Group of States agains Corruption (5.7.2022): FIFTH EVALUATION ROUND - Preventing corruption and promoting integrity in central governments (top executive functions) and law enforce ment agencies - EVALUATION REPORT SERBIA, https://rm.coe.int/fifth-evaluation-round-prevent ing-corruption-and-promoting-integrity-i/1680a7216b , Zugriff 13.12.2023 ■ OCI – Organized Crime Index (2023): Serbia, https://ocindex.net/assets/downloads/2023/english/oc index_profile_serbia_2023.pdf, Zugriff 13.12.2023 ■ TI – Transparency International (2023): Serbia, https://www.transparency.org/en/countries/serbia , Zugriff 13.12.2023 ■ USDOS – US Department of State (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Serbia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089125.html, Zugriff 13.12.2023 9 NGOs und Menschenrechtsaktivisten Letzte Änderung 2024-01-15 15:59 Seit 2010 existiert in Serbien eine Regierungsstelle für die Zusammenarbeit mit der Zivilgesell schaft (AA 11.8.2023). Landesweit bestehen zahlreiche NGOs, welche sich mit Rechtsschutz befassen, u. a. Helsinki Committee for Human Rights, The Humanitarian Law Centre, The La wyers Committee for Human Rights, Belgrade Centre for Human Rights, als auch zahlreiche Roma Organisationen (VB 14.4.2023). Die Zusammenarbeit zwischen zivilgesellschaftlichen Gruppen und staatlichen Institutionen bleibt jedoch begrenzt (USDOS 20.3.2023). Ausländische und inländische NGOs können im Allgemeinen frei arbeiten, aber diejenigen, die offen kritische Positionen gegenüber der Regierung vertreten oder sich mit sensiblen oder kontroversen Themen befassen, wurden in den letzten Jahren bedroht und schikaniert. Daneben sind zivilgesellschaftliche Gruppen und einzelne Aktivisten weiterhin Kritik, Ermittlungen und Drohungen seitens einiger Staatsbeamter und nicht staatlicher Akteure ausgesetzt, darunter auch regierungsnahe Medien und mehrere mutmaßlich von der Regierung unterstützte NGOs. Hinzu kommt die anhaltende Straffreiheit bei Drohungen und Angriffen gegenüber Aktivisten. 2022 registrierte das Anwaltskomitee für Menschenrechte (YUCOM) insgesamt 43 Vorfälle, bei denen Personen und Organisationen, die sich für die Menschenrechte einsetzten, von Angriffen und Schikanen betroffen waren (FH 10.3.2023; vgl. CoE-CommDH 6.9.2023; USDOS 20.3.2023; BCHR 2023). Im Februar 2022 hat Serbien seine Strategie 2022-2030 zur Schaffung eines attraktiven Umfelds für die Entwicklung der Zivilgesellschaft sowie einen entsprechenden Aktionsplan verabschiedet. Einige prominente NGOs verweigerten jedoch die Mitwirkung daran (CoE-CommDH 6.9.2023; vgl. USDOS 20.3.2023; BCHR 2023) und bezeichneten die Strategie als Versuch der Regierung ihr internationales Image zu verbessern (BCHR 2023). Es fanden landesweit mehrere themenspezifische Sitzungen in Kooperation mit NGOs statt; es wurden Leitlinien vom zuständigen Ministerium für die Konsultation von NGOs zu bevorstehen den Gesetzesinitiativen entwickelt; es wurde über die Praxis informiert, wobei darum geht, in den Berichten der Regierungsbehörden, die internationalen Menschenrechtsgremien vorgelegt werden, Stellungnahmen von NGOs beizufügen (CoE-CommDH 6.9.2023). 13

Quellen: ■ AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.8.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Serbien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29a AsylG (Stand: Juni 2023), https://www.ecoi .net/en/file/local/2095905/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufun g_der_Republik_Serbien_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29a_AsylG%2C _11.08.2023.pdf, Zugriff 13.12.2023 ■ BCHR – Belgrade Centre for Human Rights (2023): Human Rights in Serbia 2022, https://www.bgce ntar.org.rs/wp-content/uploads/2023/03/Human-Rights-in-Serbia-2022-web.pdf , Zugriff 13.12.2023 ■ CoE-CommDH – Council of Europe - Commissioner for Human Rights (6.9.2023): Commissioner for Human Rights of the Council of Europe, Dunja Mijatovic; Report following her visit to Serbia from 13 to 17 March 2023 [CommHR(2023)25], https://www.ecoi.net/en/file/local/2097832/CommHR% 282023%2925_Report+on+Serbia_EN.pdf, Zugriff 13.12.2023 ■ FH – Freedom House (10.3.2023): Freedom in the World 2023 - Serbia, 2023, https://www.ecoi.net /de/dokument/2088554.html, Zugriff 13.12.2023 ■ USDOS – US Department of State (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Serbia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089125.html, Zugriff 13.12.2023 ■ VB des BM.I für Serbien und Montenegro [Österreich] (14.4.2023): Auskunft des VB, per E-Mail 10 Ombudsmann Letzte Änderung 2024-01-15 16:00 Seit 2007 gibt es eine vom Parlament gewählte Ombudsperson für Menschenrechte, auch wenn der derzeitige Amtsträger selten kritisch gegenüber der Regierung auftritt (AA 11.8.2023). Der Ombudsmann ist ein unabhängiges und selbstständiges Staatsorgan. Auf der lokalen Ebene können sich Bürger im Falle erlittenen bzw. behaupteten Unrechts an die lokalen Büros des Ombudsmanns in den Orten Presevo, Bujanovac und Medvedja wenden. Daneben bestehen auch zahlreiche NGOs, welche sich mit Rechtsschutz befassen, u. a. Helsinki Committee for Human Rights, The Humanitarian Law Centre, The Lawyers Committee for Human Rights, Belgrade Centre for Human Rights, als auch zahlreiche Roma Organisationen in ganz Serbien (VB 14.4.2023; vgl. AA 11.8.2023). Die Ombudsperson, klagt über mangelhafte finanzielle wie personelle Ausstattung. Ihre Jahres berichte werden seit 2019 wieder vom Parlament zur Kenntnis genommen (AA 11.8.2023). Das Parlament setzte seine Praxis fort, die Empfehlungen des Bürgerbeauftragten als irrelevant zu betrachten, da die letzten beiden Jahresberichte des Ombudsmanns erst am Ende des Jah res geprüft wurden. Der Bürgerbeauftragte veröffentlichte 2022 neben seinem regelmäßigen Jahresbericht insgesamt zwei Sonderberichte; der eine beschäftigt sich mit den Präventions- und Kontrollmaßnahmen bezüglich COVID-19 und der andere mit den Rechten der Kinder. Es wird auch kritisch betrachtet, dass die jahrelange Praxis des Bürgerbeauftragten im Jahr 2022 eingestellt wurde, statistische Daten auf seiner Webseite zu veröffentlichen und regelmäßig zu aktualisieren, die unter anderem über die Anzahl von Bürgeranfragen und -beschwerden, Verfah ren, und über die eigenen Initiativen und Empfehlungen des Bürgerbeauftragten Auskunft gaben. Seitdem werden (statistische) Daten in Zusammenhang mit der Arbeit des Ombudsmannes auf Anfrage (sofern die zuständige Stelle darauf reagiert) vorgelegt und in seinen Jahresberichten veröffentlicht. Kritisiert werden auch die fehlende finanzielle Unabhängigkeit und die Qualität der 14

Empfehlungen des Ombudsmannes. Es wird darüber hinaus bemängelt, dass die Anzahl der be schäftigten Mitarbeiter bei der Ombudsstelle niedriger ist, als vorgeschrieben (laut Jahresbericht 2021 waren 82 von 106 Stellen besetzt) (BCHR 2023). 2021 verabschiedete die Regierung eine Gesetzesnovelle, mit der der Ombudsmann offiziell zum nationalen Berichterstatter für Menschenhandel ernannt wurde (USDOS 20.3.2023). Quellen: ■ AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.8.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Serbien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29a AsylG (Stand: Juni 2023),https://www.ecoi.n et/en/file/local/2095905/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_ der_Republik_Serbien_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29a_AsylG%2C_11. 08.2023.pdf, Zugriff 13.12.2023 ■ BCHR – Belgrade Centre for Human Rights (2023): Human Rights in Serbia 2022, https://www.bgce ntar.org.rs/wp-content/uploads/2023/03/Human-Rights-in-Serbia-2022-web.pdf , Zugriff 13.12.2023 ■ USDOS – US Department of State (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Serbia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089125.html, Zugriff 13.12.2023 ■ VB des BM.I für Serbien und Montenegro [Österreich] (14.4.2023): Auskunft des VB, per E-Mail 11 Wehrdienst und Rekrutierungen Letzte Änderung 2024-01-15 16:26 Die Wehrpflicht wurde 2011 abgeschafft. Es gibt nur noch Berufssoldaten und freiwillig Wehrdienstleistende. Der freiwillige Militärdienst kann ab 18 Jahren abgeleistet werden (CIA 20.11.2023; vgl. AA 11.8.2023). Einberufungen zu Wehrübungen sind aber bis zum 60. Lebensjahr möglich. Wehrstraftaten unterliegen dem serbischen Strafgesetzbuch (StGB). Wehrdienstentziehung wird nach Art. 394 StGB mit Geld- oder mehrjähriger Freiheitsstrafe geahndet. Seit 1996 hat Serbien insgesamt 4 Amnestiegesetze erlassen, die für die Zeit von 1982 bis zum 23. März 2010 Verzicht auf Strafverfolgung bei Wehrdienstentziehung und zum Teil auch bei Desertion beinhalten (AA 11.8.2023). Die Wiedereinführung des verpflichtenden Wehrdienstes wird von Präsident Aleksandar Vučić und Verteidigungsminister Milos Vucevic befürwortet. Dies bedarf jedoch einer gründlichen Analyse und eine derartige Entscheidung wurde bis dato nicht getroffen (VB 14.4.2023). Quellen: ■ AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.8.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Serbien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29a AsylG (Stand: Juni 2023), https://www.ecoi .net/en/file/local/2095905/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufun g_der_Republik_Serbien_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29a_AsylG%2C _11.08.2023.pdf, Zugriff 13.12.2023 ■ CIA [USA] (20.11.2023): The World Factbook, Serbia, Military and Security, https://www.cia.gov/th e-world-factbook/countries/serbia/, Zugriff 13.12.2023 ■ VB des BM.I für Serbien und Montenegro [Österreich] (14.4.2023): Auskunft des VB, per E-Mail 15

12 Allgemeine Menschenrechtslage Letzte Änderung 2024-01-16 08:34 Serbiens Verfassung von 2006 garantiert Menschenrechte und Grundfreiheiten, die mit ca. ei nem Drittel der Bestimmungen breiten Raum einnehmen (AA 11.8.2023; vgl. EK 12.10.2022; BICC 7.2023). Serbien muss seine Menschenrechtsinstitutionen stärken, in dem es die erforder lichen finanziellen und personellen Ressourcen bereitstellt und Verfahren einführt, welche die Einhaltung der Maßnahmen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, einschließlich einstweiliger Maßnahmen, gewährleisten (EK 12.10.2022; vgl. BCHR 2023). Anzeichen für staatliche Repressionen liegen nicht vor. Seit 2020 gibt es ein Ministerium für Menschenrechte, Minderheitenrechte und Dialog, welches derzeit von einem Vertreter der kroa tischen Minderheit geführt wird, jedoch mit wenig Personal ausgestattet ist (AA 11.8.2023). Probleme existieren in Bezug auf die Unabhängigkeit der Justiz, die Korruption in der Regierung, den Minderheitenschutz, den Kampf gegen Diskriminierung, die Missachtung von Rechten durch die Polizei und in den staatlichen Gefängnissen. Hinzu kommen Einschränkungen der freien Meinungsäußerung und der Pressefreiheit einschließlich des unzureichenden Schutzes von Journalisten und Menschenrechtsaktivisten (BICC 7.2023; vgl. FH 10.3.2023; AI 27.3.2023; USDOS 20.3.2023). In Serbien befinden sich derzeit im Rahmen der OSZE-Mission ausländische Kräfte zur Unter stützung in den Bereichen Demokratisierung, Menschenrechte, Minderheitenschutz und Ent wicklung der Medienlandschaft (BICC 7.2023). Quellen: ■ AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.8.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Serbien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29a AsylG (Stand: Juni 2023), https://www.ecoi .net/en/file/local/2095905/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufun g_der_Republik_Serbien_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29a_AsylG%2C _11.08.2023.pdf, Zugriff 13.12.2023 ■ AI – Amnesty International (27.3.2023): Amnesty International Report 2022/23; The State of the World’s Human Rights; Serbia 2022, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089601.html , Zugriff 13.12.2023 ■ BCHR – Belgrade Centre for Human Rights (2023): Human Rights in Serbia 2022, https://www.bgce ntar.org.rs/wp-content/uploads/2023/03/Human-Rights-in-Serbia-2022-web.pdf , Zugriff 13.12.2023 ■ BICC – Bonn International Center for Conversion (7.2023): Serbien - Länderinformationen zu den Europäischen Kriterien für Rüstungsexporte, https://www.ruestungsexport.info/user/pages/04.laend erberichte/serbien/2023_Serbien.pdf, Zugriff 13.12.2023 ■ EK – Europäische Kommission (12.10.2022): Serbia 2022 Report [SWD(2022) 338], https://www.ec oi.net/en/file/local/2082847/Serbia+Report+2022.pdf, Zugriff 13.12.2023 ■ FH – Freedom House (10.3.2023): Freedom in the World 2023 - Serbia, 2023, https://www.ecoi.net /de/dokument/2088554.html, Zugriff 13.12.2023 ■ USDOS – US Department of State (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Serbia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089125.html, Zugriff 13.12.2023 16

13 Meinungs- und Pressefreiheit Letzte Änderung 2024-01-16 10:17 Die Medienfreiheit in Serbien weist deutliche Defizite auf und ist faktisch eingeschränkt (AA 11.8.2023; vgl. FH 24.5.2023; USDOS 20.3.2023; FH 10.3.2023; BCHR 2023). Wichtige Rah menbedingungen sind für eine freie, kritische Berichterstattung sowie die Rolle der Medien als sogenannte vierte Gewalt nicht erfüllt (AA 11.8.2023). Entscheidungsträger beeinflussen durch intransparente Eigentumsverhältnisse, Entscheidungsrecht über staatliche Medienfinanzierung sowie Kontrolle des Anzeigenmarktes die Mehrheit der Fernseh- und Radiosender und Tages zeitungen. Der Staat fördert vor allem regierungsnahe Medien, Staatsunternehmen schalten Anzeigen über wenige politiknahe PR-Pools, vorrangig in regierungsnahen Medien. Dies verzerrt den stark zersplitterten Medienmarkt und trägt in Kombination mit Schmähkampagnen gegen kritische Medienvertreter zu deren Selbstzensur bei (AA 11.8.2023; vgl. AI 4.2023; USDOS 20.3.2023; FH 10.3.2023). Die Medienlandschaft ist im Prinzip pluralistisch, aber sehr polarisiert. Unabhängige Medien existieren, leiden aber zumeist unter geringer Auflage / Reichweite. Journalisten werden schlecht bezahlt. Die Mehrzahl der Bevölkerung informiert sich überwiegend aus dem Fernsehen. Unab hängige Investigativgruppen sind zunehmend Schikanen, Einschüchterungen und Gewalt durch die Behörden und regierungsnahen Gruppen und Anschuldigungen von Politikern ausgesetzt. Es kommt immer noch zu physischen, vornehmlich jedoch verbalen Angriffen, Drohungen, Online- Belästigungen bzw. Steuerstrafprüfungen. Der Mediendiskurs ist oft emotional und reißerisch (AA 11.8.2023; vgl. CoE-CommDH 6.9.2023; FH 10.3.2023; BCHR 2023). Regierungsnahen Medien setzten ihre Verleumdungskampagnen gegen unabhängige Journa listen und Medienunternehmen fort. Einer von einer Stiftung im Oktober 2022 veröffentlichten Untersuchung zufolge, griffen die meisten hochrangigen Politiker, einschließlich des Premier ministers und des Präsidenten, häufig kritische Medien und Journalisten an und äußerten sich abfällig über sie, indem sie sie unter anderem als Verräter und Serbienhasser bezeichneten. Dies brachte angeblich einige Journalisten in Gefahr. Das Safe Journalist Network erklärte, dass die Aussagen und negativen Kampagnen, die von hochrangigen Regierungsvertretern ausgehen und in der Regel von Boulevardzeitungen fortgesetzt werden, häufig zu Drohungen von Unbekannten führen, insbesondere in den sozialen Medien (AI 4.2023; vgl. CoE-CommDH 6.9.2023; FH 24.5.2023; FH 10.3.2023; HRW 12.1.2023). Mehrere Mitglieder der Regierungspartei haben Journalisten offen bedroht; Präsident Vučić ver unglimpft regelmäßig und öffentlich unabhängige Medienunternehmen (FH 10.3.2023). Politiker werten kritische Berichterstattung nicht immer als bedeutendes Element eines demokratischen Staates, sondern bisweilen als Angriff (AA 11.8.2023). Darüber hinaus griffen Politiker und Un ternehmen auch im Jahr 2022 auf sogenannte SLAPP-Klagen zurück (Strategic Lawsuit Against Public Participation, eine Praxis der rechtlichen Schikane und Einschüchterung, die darauf ab zielt, Journalisten und Gruppen der Zivilgesellschaft zum Schweigen zu bringen, Anm.) um unabhängige Journalisten und regierungskritische Medien wegen Rufschädigung zu verklagen. Dies wird als Gefahr für die Medienfreiheit kritisiert (AI 27.3.2023; vgl. USDOS 20.3.2023). 17

Berichten zufolge reagierte die Polizei in den letzten Jahren besser auf Angriffe und Drohun gen gegen Journalisten. Die Notwendigkeit einer besseren gerichtlichen Verfolgung wird jedoch weiterhin betont. Staatsanwälte neigten dazu, Drohungen als legitime Meinungsäußerung zu betrachten und wiederholte Drohungen gegen Journalisten nicht ernst genug zu nehmen, was häufig zur Verfahrenseinstellung führte. Berichten zufolge wurden die meisten Strafanzeigen im Zusammenhang mit Straftaten gegen Journalisten von der Staatsanwaltschaft abgewiesen. Der Anteil der Fälle von Drohung und Angriffen gegen Journalisten, die mit einer endgültigen Ge richtsentscheidung endeten, lag bei zehn Prozent. Untersuchungen zufolge neigten die Gerichte dazu, für solche Verstöße milde Strafen zu verhängen (CoE-CommDH 6.9.2023). Allerdings kam es zu Einzelmaßnahmen wie die Einrichtung einer SOS-Hotline für bedrohte Journalisten (AA 11.8.2023; vgl. BCHR 2023). Ethische und professionelle Standards der Berichterstattung werden von vielen Medien häufig missachtet (AA 11.8.2023; vgl. AI 4.2023). Quellen: ■ AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.8.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Serbien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29a AsylG (Stand: Juni 2023), https://www.ecoi .net/en/file/local/2095905/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufun g_der_Republik_Serbien_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29a_AsylG%2C _11.08.2023.pdf, Zugriff 13.12.2023 ■ AI – Amnesty International (4.2023): Submission for European Union Enlargement Package/Opinion, 2023 [EUR 70/6688/2023], https://www.ecoi.net/en/file/local/2090571/EUR7066882023ENGLISH. pdf, Zugriff 13.12.2023 ■ AI – Amnesty International (27.3.2023): Amnesty International Report 2022/23; The State of the World’s Human Rights; Serbia 2022, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089601.html , Zugriff 13.12.2023 ■ BCHR – Belgrade Centre for Human Rights (2023): Human Rights in Serbia 2022, https://www.bgce ntar.org.rs/wp-content/uploads/2023/03/Human-Rights-in-Serbia-2022-web.pdf , Zugriff 13.12.2023 ■ CoE-CommDH – Council of Europe - Commissioner for Human Rights (6.9.2023): Commissioner for Human Rights of the Council of Europe, Dunja Mijatovic; Report following her visit to Serbia from 13 to 17 March 2023 [CommHR(2023)25], https://www.ecoi.net/en/file/local/2097832/CommHR% 282023%2925_Report+on+Serbia_EN.pdf, Zugriff 13.12.2023 ■ FH – Freedom House (24.5.2023): Nations in Transit 2023 – Serbia, https://www.ecoi.net/de/doku ment/2092911.html, Zugriff 13.12.2023 ■ FH – Freedom House (10.3.2023): Freedom in the World 2023 - Serbia, 2023, https://www.ecoi.net /de/dokument/2088554.html, Zugriff 13.12.2023 ■ HRW – Human Rights Watch (12.1.2023): World Report 2023 - Serbia/Kosovo, https://www.ecoi.n et/de/dokument/2085492.html, Zugriff 13.12.2023 ■ USDOS – US Department of State (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Serbia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089125.html, Zugriff 13.12.2023 14 Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition Letzte Änderung 2024-01-16 10:19 Die serbische Verfassung garantiert das Recht auf Versammlungsfreiheit und legt fest, dass dieses Recht nur dann gesetzlich eingeschränkt werden kann, wenn dies zum Schutz der öffent lichen Gesundheit, der Moral, der Rechte anderer oder der staatlichen Sicherheit unerlässlich ist 18

(CoE-CommDH 6.9.2023; vgl. AA 11.8.2023; USDOS 20.3.2023; FH 10.3.2023). Im Jahr 2022 wurde dieses Recht in einigen Fällen eingeschränkt (FH 24.5.2023; vgl. USDOS 20.3.2023). Beobachter zeigten sich besorgt über die zunehmend restriktive Vorgehensweise der Behörden in Bezug auf die Versammlungsfreiheit, einschließlich der starken polizeilichen Überwachung von Protesten und der exzessiven Anwendung von Gewalt durch die Polizei. Besorgniserregend war auch der von der Regierung und Wirtschaft ausgeübte Druck auf Aktivisten im Bereich des Umweltschutzes. Kritisiert wurden ebenfalls die Maßnahmen betreffend des Europride-Mar sches im September 2022 (für ausführliche Informationen siehe Kapitel 18.). Meldeerfordernisse und hohe Geldstrafen bei Nichtanmeldung einer Demonstration schränken ebenfalls das Recht auf friedliche Versammlungsfreiheit ein. Bedenklich ist auch die Anwendung diverser anderer Rechtsvorschriften (z. B. Gesetz über Lärmbelästigung, Gesetz über die Sicherheit im Straßen verkehr), um die Versammlungsfreiheit einzuschränken und Proteste zu unterbinden (CommDH 6.9.2023; vgl. AA 11.8.2023; FH 24.5.2023; AI 27.3.2023; USDOS 20.3.2023; FH 10.3.2023; BCHR 2023). Die Vereinigungsfreiheit ist verfassungsmäßig gewährleistet und die Regierung respektiert die ses Recht im Allgemeinen. Veranstaltungen neo-nazistischer oder faschistischer Organisatio nen und die Verwendung solcher Symbole sind gesetzlich verboten. Seit 2010 existiert eine Regierungsstelle für die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft (AA 11.8.2023; vgl. USDOS 20.3.2023). Die politische Opposition kann sich frei betätigen. Sie erhält jedoch im Vergleich zu den Re gierungsparteien deutlich weniger Raum in den Medien, die Berichterstattung regierungsnaher Medien ist sehr einseitig. Teile der Opposition hatten die Parlamentswahlen im Juni 2020 boy kottiert. Bei den Wahlen am 3.4.2022 nahmen alle Parteien teil und einige Oppositionsparteien konnten wieder in das Parlament einziehen. Die Parteienlandschaft ist zersplittert und program matisch schwach (AA 11.8.2023; vgl. FH 24.5.2023; BCHR 2023). Zehn serbische pro-europäische Oppositionsparteien haben vor den vorgezogenen Wahlen im Dezember 2023 eine Koalitionsvereinbarung unterzeichnet und das Bündnis „ Serbien gegen die Gewalt“ gegründet. Es wird angeführt von Miroslav Aleksic von der „ Volksbewegung Serbiens“ und Marinika Tepic von der „ Partei für Freiheit und Gerechtigkeit“ (SSP) (MDR 6.11.2023; vgl. EN 4.11.2023). Quellen: ■ AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.8.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Serbien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29a AsylG (Stand: Juni 2023), https://www.ecoi .net/en/file/local/2095905/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufun g_der_Republik_Serbien_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29a_AsylG%2C _11.08.2023.pdf, Zugriff 13.12.2023 ■ AI – Amnesty International (27.3.2023): Amnesty International Report 2022/23; The State of the World’s Human Rights; Serbia 2022, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089601.html , Zugriff 13.12.2023 ■ BCHR – Belgrade Centre for Human Rights (2023): Human Rights in Serbia 2022, https://www.bgce ntar.org.rs/wp-content/uploads/2023/03/Human-Rights-in-Serbia-2022-web.pdf , Zugriff 13.12.2023 19

■ CoE-CommDH – Council of Europe - Commissioner for Human Rights (6.9.2023): Commissioner for Human Rights of the Council of Europe, Dunja Mijatovic; Report following her visit to Serbia from 13 to 17 March 2023 [CommHR(2023)25],https://www.ecoi.net/en/file/local/2097832/CommHR%28 2023%2925_Report+on+Serbia_EN.pdf, Zugriff 13.12.2023 ■ EN – Euronews (4.11.2023): Serbische pro-europäische Opposition bildet Bündnis vor Neuwahlen, ht tps://de.euronews.com/2023/11/04/serbische-pro-europaische-opposition-bildet-bundnis-vor-neu wahlen, Zugriff 13.12.2023 ■ FH – Freedom House (24.5.2023): Nations in Transit 2023 – Serbia, https://www.ecoi.net/de/doku ment/2092911.html, Zugriff 13.12.2023 ■ FH – Freedom House (10.3.2023): Freedom in the World 2023 - Serbia, 2023, https://www.ecoi.net /de/dokument/2088554.html, Zugriff 13.12.2023 ■ MDR – Mitteldeutscher Rundfunk (6.11.2023): Superwahlen in Serbien: Eine Chance für die Oppo sition?, https://www.mdr.de/nachrichten/welt/osteuropa/politik/serbien-neuwahlen-chancen-opposit ion-100.html, Zugriff 13.12.2023 ■ USDOS – US Department of State (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Serbia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089125.html, Zugriff 13.12.2023 15 Haftbedingungen Letzte Änderung 2024-01-16 10:26 Serbien verfügt über 28 Haftanstalten sowie eine zentrale Klinik für Sicherheitsverwahrung aufgrund psychischer Erkrankungen und Behandlung von Suchterkrankungen bzw. für Behand lungen, die in den jeweiligen Gefängnissen vor Ort nicht durchgeführt werden können (AA 11.8.2023). Nach Angaben der zuständigen Stelle lag 2022 die Auslastung der Gefängnisse bei 91,25 %. Die Sterblichkeitsrate pro 10.000 Häftlinge war Ende Dezember 2022 bei 91 (USDOS 20.3.2023). Die Haftanstalten weisen hinsichtlich der baulichen Gegebenheiten ein breites Spektrum auf. Einzelne wurden noch unter der Herrschaft Österreich-Ungarns gegründet und bedürfen regel mäßiger Renovierungsarbeiten, um Mindestanforderungen an die Unterbringung Gefangener zu erfüllen. Die beiden neuesten Gefängnisse in Pančevo (2018) und Kragujevac (2022) ent sprechen allen europäischen Standards. Die älteren Einrichtungen leiden zusätzlich zu den schlechteren räumlichen Gegebenheiten unter chronischer Überbelegung; häufig kommt auch noch Personalmangel im Bereich des Wachpersonals und der Sozialarbeiter hinzu. Die rechtli chen Vorgaben, welche in Vorbereitung einer EU-Mitgliedschaft modernisiert wurden und euro päischen Standards entsprechen, können daher nicht immer umgesetzt werden (AA 11.8.2023). Die Haftbedingungen sind aufgrund von körperlichen Misshandlungen (auch durch Polizei und Gefängnispersonal) und Überbelegung manchmal sehr hart. Die Behörden untersuchen jedoch glaubwürdige Misshandlungsvorwürfe (USDOS 20.3.2023). Die Regierung gewährt unabhän gigen Beobachtern wie dem Ombudsmann, internationalen Überwachungsorganisationen usw. Zugang zu den Haftanstalten. In der ersten Jahreshälfte 2022 besuchte der Nationale Mechanis mus zur Verhütung von Folter 43 Hafteinrichtungen und sprach mehr als 60 Empfehlungen aus. Er äußerte sich u. a. besorgt über den Personalmangel, die mangelnde Schulung des Personals und das Fehlen von Aktivitäten für Inhaftierte (USDOS 20.3.2023; vgl. HRC 1.3.2023). 20

Obwohl die Gefängnisse nach wie vor überbelegt sind, tragen der Bau neuer Gefängnisse und die Anwendung von bestimmten Alternativmaßnahmen (z. B. bedingte Entlassung, gemeinnützi ge Arbeit, Hausarrest usw.) dazu bei, die Überbelegung zu reduzieren. Gleichzeitig berichteten NGOs, dass die Alternativmaßnahmen von den Richtern nicht ausreichend angewandt werden. Die Ausbildung des Gefängnispersonals wurde durch die Zusammenarbeit mit der EU, dem Europarat (CoE) und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) verbessert (USDOS 20.3.2023; vgl. EK 12.10.2022). Quellen: ■ AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.8.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Serbien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29a AsylG (Stand: Juni 2023), https://www.ecoi .net/en/file/local/2095905/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufun g_der_Republik_Serbien_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29a_AsylG%2C _11.08.2023.pdf, Zugriff 13.12.2023 ■ EK – Europäische Kommission (12.10.2022): Serbia 2022 Report [SWD(2022) 338], https://www.ec oi.net/en/file/local/2082847/Serbia+Report+2022.pdf, Zugriff 13.12.2023 ■ HRC – UN Human Rights Council (formerly UN Commission on Human Rights) (Autor) (1.3.2023): Serbia; Compilation of information prepared by the Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights [A/HRC/WG.6/43/SRB/2], https://www.ecoi.net/en/file/local/2090002/G2302302. pdf, Zugriff 13.12.2023 ■ USDOS – US Department of State (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Serbia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089125.html, Zugriff 13.12.2023 16 Todesstrafe Letzte Änderung 2024-01-16 10:26 Die Gesetzte sehen für keine Straftat die Todesstrafe vor (AI 16.5.2023). Die in der serbischen Verfassung integrierte Menschenrechtscharta verbietet die Todesstrafe. Das gilt auch für Militärstraftaten (AA 18.10.2021; vgl. AI 26.2.2023). Quellen: ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.8.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Serbien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29a AsylG (Stand: Juni 2023), https://www.ecoi .net/en/file/local/2095905/Ausw%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufun g_der_Republik_Serbien_als_sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_%C2%A7_29a_AsylG%2C _11.08.2023.pdf, Zugriff 13.12.2023 ■ AI - Amnesty International (26.2.2023): Todesstrafe Weltweit, https://amnesty-todesstrafe.de/wp-c ontent/uploads/325/karte_staaten-mit-und-ohne-todesstrafe-1.pdf , Zugriff 13.12.2023 ■ AI - Amnesty International (16.5.2023): Death Sentences and Executions 2022, https://www.amnest y.org/download/Documents/ACT5037602021ENGLISH.PDF, Zugriff 13.12.2023 17 Religionsfreiheit Letzte Änderung 2024-01-16 10:35 Serbiens Verfassung (Art. 43) garantiert Religionsfreiheit und gebietet konfessionelle Neutralität des Staates (Art. 44) (AA 11.8.2023; vgl. USDOS 15.5.2023; FH 10.3.2023; EK 12.10.2022). Diese Rechte werden in der Praxis generell respektiert (FH 10.3.2023). 21
